Milliarden versickern in Misswirtschaft,
Propaganda und Schikane der Bürger
„Die von Bundeskanzler Faymann moderierte Steuerreform geht an den wahren
Kostenverursachern und offenen Baustellen vorbei“, kommentierte der freiheitliche
Bundesparteiobmann HC Strache den Auftritt des SPÖ-Chefs im heutigen Ö1-Journal.
„Statt die vielen fleißigen und ehrlichen Unternehmer unter Pauschalverdacht zu
stellen, sollte sich die Bundesregierung einmal die Gebarung der Bundesländer ge-
nauer ansehen“, forderte Strache.
Alleine in Wien würden etwa dreistellige Millionenbeträge für Eigenwerbung der diver-
sesten Magistratsabteilungen sinnlos verpulvert, kritisierte Strache das Inseraten-
unwesen der Stadtroten. Wenn man dazu noch die Geldvernichtungsmaschine
„Mediaquater St. Marx“ und das Fass ohne Boden „Krankenhaus Nord“ dazuzähle, so
habe man bereits das Volumen eines Drittels der nunmehrigen Steuerreform auf
dem Tisch liegen, zeigte Strache auf. „Und da haben wir noch gar nicht über die
Millionenverluste der Stadt durch Schweizer-Franken-Kredite gesprochen“, so Strache.
Weiters gebe es in den Gewerbeordnungen derartig viele, sinnlose aber für Unter-
nehmer kostenintensive Vorschriften, die man einfach ersatzlos streichen könnte,
sprach sich Strache für eine „Entschikanierung“ der Unternehmer aus. Dies wäre ein
besserer Schritt als eine Registrierkassenpflicht gewesen, so Strache, der einmal mehr
betonte, dass wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem in Österreich
hätten.
„Das Steuerreförmchen hat einen großen Bogen um die milliardenschweren Aus-
gabensenkungsmöglichkeiten gemacht und stattdessen wieder einmal bei jenen
zugeschlagen die sich nicht wehren können“, spielte Strache auf die diversesten
Mehrwertsteuererhöhungen an. „Mit diesem ‚kümmerliches Paketchen‘ hat die
Bundesregierung mit ihrem Moderator Faymann einmal mehr bewiesen, dass sie
am Ende ist“, so Strache.
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2015-03-14
Immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen
Der Rote Energie-Versorger Wien-Energie sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen in
den Medien. Sei es durch undurchsichtige, sowie überhöhte Abrechnungen, oder durch
das Benehmen einiger seiner Mitarbeiter(innen).
Auch auf ERSTAUNLICH hat Wien-Energie schon einen festen Platz gefunden. Unser
heutiger Beitrag berichtet über einen Angestellten des Energieversorgers, der nicht zum
besten Ruf von Wien-Energie beiträgt.
Zur Vorgeschichte
Vor zirka 14 Tage wurde in einem Zinshaus im 10. Wiener Gemeindebezirk, ein fremder
Mann im Keller angetroffen und von einer Hauspartei zur Rede gestellt, was er hier tue.
Er rechtfertigte sich damit, dass er vom Gaswerk sei und den Gas-Absperrhahn über-
prüfe.
Mittlerweile hatte sich der Hausinhaber dazugesellt und verlangte, dass der Mann sich
ausweisen möge. Da er dies partout nicht wollte, wurde er höflich aber bestimmt aus
dem Haus komplimentiert. Der Hausherr meldete den Vorfall über den angeblichen
Gaswerk-Mitarbeiter in der Beschwerdestelle.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich vom Gaswerk war. Unsere
Recherchen haben ergeben, dass es sich bei jenem Gaswerks-Angestellten, nicht un-
bedingt um den beliebtesten und kundenfreundlichsten Mitarbeiter des Energieversor-
gers handelt.
Der Gaswerk-Mitarbeiter dürfte den Hausverweis und die Beschwerde krumm genommen
haben und begann nun den Hausbesitzer zu schikanieren. Nachfolgender Brief, flatterte
ihm einige Tage nach dem Vorfall ins Haus.
Gaswerk kennt ihre Kunden nicht
Bei Wien-Gas war man nicht einmal in der Lage, das Schreiben an den richtigen Hausinha-
ber zu senden. An Hand der Anschrift konnte jedoch verifiziert werden, dass es sich um
das betroffene Haus handeln musste. Das war aber noch der kleinste Fauxpas, den sich
der Energieversorger leistete.
ERSTAUNLICH war beim heutigen „Lokalaugenschein“ vom Hausinhaber eingeladen wor-
den und hat die erstaunliche Prozedur ganz offiziell auf Video aufgenommen. Grund dafür
war, dass getätigte Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt, nicht mehr in Abrede gestellt
werden können.
Schlüsseln wurden deponiert
Der Kellerabgang ist wie fast bei jedem Haus in Wien versperrt. Um Mitarbeiter(innen) von
Wien-Gas jederzeit den Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung zu ermöglichen, wurden zwei
Schlüsseln im Haus deponiert. Diese werden gegen Vorlage eines Ausweises ausgefolgt.
Die Absperrvorrichtung im Keller ist dann frei zugänglich.
Dieses Schild prangt an der Kellerabgangstüre
Innerhalb von maximal 3 Minuten im Besitz des Schlüssels
Zu faul um den Schlüssel zu holen
Wie bereits in dem erstaunlichen Schreiben von Wien-Energie angeführt, verlangte der
Mann vom Gaswerk, dass der Kellerabgang nicht verschlossen sein dürfe, um einen Zutritt
zu jeder Zeit zu ermöglichen. Die Abholung des Kellerabgangschlüssel sei ihm nicht zuzu-
muten.
Ferner faselte der Gaswerk-Mann ständig davon, ob der Keller ein vermieteter oder öffent-
licher Raum sei. Als ob dies seine Kontrolltätigkeit in irgend einer Weise beeinflussen würde.
Aber der Mann hatte noch mehr auf Lager.
Auf die Frage warum Wien-Gas im Hause noch nie eine Kontrolle durchgeführte habe, hat-
te er eine erstaunliche Antwort parat. Er meinte doch tatsächlich, dass die Hauptabsperrein-
richtung erst seit dem Jahr 2003 in Besitz des Gaswerkes sei und diese vorher dem Hausin-
haber gehörte. Dadurch erfolgten auch keine Kontrollen seitens des Gaswerkes. Soviel Un-
sinn haben wir schon lange nicht mehr gehört, denn dies entspricht nicht den Tatsachen.
Vorschubleistung für Diebstahl und Lebensgefahr?
Seine erstaunliche und kundenfeindliche Vorgehensweise rechtfertigte er damit, dass die Sit-
uation vor Ort, nicht den Vorgaben von Wien-Energie entspricht. Was sind dann eigentlich
die Vorgaben des Energieversorgers, wenn man den Worten des Mitarbeiters Glauben schen-
ken darf?
Will Wien-Energie möglicherweise Diebstähle Vorschub leisten und deshalb verhindern dass
ab sofort Kellerabgangstüren versperrt bleiben. Dazu käme noch, dass jede Person ungehin-
dert zu dieser Absperr-Vorrichtung gelangen würde und Manipulationen daran vornehmen
könnte. Ein derartiges Risiko welches mit Lebensgefahr verbunden ist, kann doch nicht im
Sinne von Wien-Gas sein.
Ein fantasiebegabter Gaswerk-Mitarbeiter
Der betreffende Mitarbeiter vom Gaswerk ist offensichtlich nur zu bequem, drei Minuten für
die Schlüsselbeschaffung im Haus aufzuwenden, oder er will den Hausbesitzer absichtlich
schikanieren. Dabei beruft er sich auf Verordnungen, bzw. Vorgaben in deren Kenntnis er
nicht ist, oder die offenbar nur in seiner Fantasie existieren.
Wir haben uns ein wenig schlau gemacht und die betreffenden Verordnungen bezüglich
Zugänglichkeit zur Hauptabsperreinrichtung herausgesucht. Der Zugang muss zwischen
6 Uhr früh bis spätestens 22 Uhr abends gewährleistet werden und nicht rund um die Uhr,
so wie es der Gaswerk-Mitarbeiter zum Besten gab.
Tatsächliche Verordnungen
In den technische Richtlinien für Einrichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von
Niederdruck-Gasanlagen ÖVGW G1. Abschnitt 10.1 Hauptabsperreinrichtung steht wörtlich:
„Der Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung muss sicher gestellt sein.“
Ferner wird auf die ÖVGW-Richtlinie G55 verwiesen. In dieser heißt es im Abschnitt 6/3
wörtlich: „Die Hauptabsperreinrichtung muss zugänglich sein.“ Soviel zur Gesetzes-
kenntnis von Wien-Gas beziehungsweise deren betreffenden Mitarbeiter.
Die Abholung des Schlüssels im Haus, für den ein Zeitaufwand von etwa drei Minuten erfor-
derlich ist, kann einem Kontrolleur von Wien-Gas zugemutet werden. Und damit hat er auch
den geforderten freien Zugang zur Hauptabsperreinrichtung.
Bei Gefahr im Verzug, wird von aussen abgedreht
Aber das Beste haben wir uns für den Schluss aufgehoben. Es kann durchaus der Fall sein,
dass Gefahr im Verzug ist und das Haus vom Gas-Netz genommen werden muss. Da hat
doch der gute Mann vergessen, dass direkt vor dem betreffenden Objekt, eine Absperrvor-
richtung in die Fahrbahn eingelassen und mit einem Gusseisendeckel geschützt ist.
Diese Absperrvorrichtung ist auch völlig logisch, denn wie soll denn im Haus das Gas abge-
dreht werden, wenn möglicherweise die Hauptabsperreinrichtung im Gebäude defekt ist?
In diesem Fall wäre ein Betreten des Hauses und die Abholung des Schlüssel ohnehin nicht
mehr erforderlich. Soweit hat der Gaswerkmitarbeiter wohl nicht gedacht, oder nicht denken
wollen.
Fazit ist, dass Wien-Energie einen Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt, der durch fachliche
und gesetzliche Inkompetenz glänzt, oder nur darauf aus ist, Kunden die sich nicht gefallen
lassen zu schikanieren. Bei einer etwaigen Überprüfung durch die MA36 wird ERSTAUNLICH
wieder dabei sein und über den Ausgang berichten.
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2010-10-28
Kein Einzelfall
Über den Vorfall in dem wir im Beitrag „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“ berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen, sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.
Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen
Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres verbringt er daher notgedrungen im Krankenhaus. Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein Fahrzeug um die Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.
Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?
Eines besitzt der Pensionist jedoch, was als Motiv für eine „Überprüfung der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte. Er besitzt nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete. Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K. nicht kennen und außer seiner nicht beweisbaren
Vermutung nichts im Raum steht, wollen und können wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.
Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle
Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben, könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen. Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
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2010-10-19