Freibrief für ausländischen Berufskriminelle?

Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen

Mitte Jänner dieses Jahres bedrohte ein 40-jähriger rumänischer Krimineller, in Wien Favoriten – dem Kriminal-Hotspot von Wien – einen 70-jährigen Pensionisten. Dieser verständigte die Polizei, welche auch kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf.

Der Rumäne ging sofort mit einer abgebrochenen Flasche auf die Polizisten los, diese konnten ihn aber überwältigen und festnehmen. Es hagelte natürlich Anzeigen – von „Gefährlicher Drohung“ bis zum „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ gegen den kriminellen Rumänen.

So weit, so nicht gut, denn der Mann musste lediglich eine Nacht im Bezirksgefängnis verbringen und wurde am nächsten Tag (vmtl. auf Weisung der Staatsanwaltschaft) wieder freigelassen. Nicht einmal wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gab es U-Haft. Aber nicht nur das, es wurde sogar das Verfahren gegen den kriminellen Osteuropäer eingestellt.

So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.

Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.

Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Endlich klare Trennung zwischen Asyl und Zuwanderung


FPÖ erfüllt Wählerauftrag und setzt harte aber faire Asylpolitik um

 

Die neue Fremdenrechtsnovelle, die von der Regierung diese Woche im Ministerrat auf den Weg gebracht wird, trägt eine klare freiheitliche Handschrift. Anschluss-Schubhaft, Auswertung der Handydaten von Asylwerbern, Verschärfungen bei den Staatsbürgerschaftsregelungen, finanzielle Beteiligung von Asylwerbern an den Verfahrenskosten usw. sind langjährige FPÖ-Forderungen, die jetzt konsequent umgesetzt werden.

 

Mit diesen Maßnahmen wird erstmals klar zwischen Asyl und Zuwanderung getrennt.  Unter den vorherigen rot-schwarzen Regierung war es so, dass eine illegale Einreise als Asylwerber de facto eine Daueraufenthaltsbewilligung in Österreich mit sich gezogen hat.  Das wird nun geändert.  Wer hier keinen Asylgrund hat, soll das Land auch wieder verlassen müssen.

 

Der FPÖ-Klubobmann und Sicherheitssprecher NAbg. Dr. Walter Rosenkranz weist darauf hin, dass die jetzigen Verschärfungen des Fremdenrechts nur ein Teil eines Gesamtpaketes sind, das im Laufe der Legislaturperiode kommen wird.

 

„Wir haben von den Österreicherinnen und Österreichern bei der Wahl den Auftrag bekommen, nach den Jahren der SPÖ-Willkommenspolitik eine harte aber faire Asylpolitik zu betreiben.  Die Versäumnisse der letzten Jahre können nicht in wenigen Monaten beseitigt werden.  Aber wir werden Schritt für Schritt den Wählerauftrag erfüllen und stellen Fairness für die österreichische Bevölkerung sicher.  Innenminister Herbert Kickl hat dabei unsere vollste Unterstützung“, so Rosenkranz.

 

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2018-04-16


Votivkirche erneut besetzt


Asylpolitik der Bundesregierung ist als gescheitert anzusehen

Jetzt erntet Innenministerin Mikl-Leitner die Früchte ihrer gescheiterten Asylpolitik. Nachdem
die  ehemaligen  Votivkirchenbesetzer  als  Ergebnis ihres Erpressungsversuchs gegenüber
der  Öffentlichkeit  unverständlicher  Weise  Unterkunft  im  Servitenkloster  gefunden haben,
haben   sie  jetzt  erneut  die   Votivkirche  besetzt   und  offenbaren  damit   das  endgültige
Scheitern der österreichischen Asylpolitik.
Man  sei  von  Seiten  der Besetzer unzufrieden mit der Caritas,  weil diese sie nicht vor der
Abschiebung  bewahrt  habe,  lautet  der Tenor  jener,  welche die Votivkirche neuerlich be-
setzten.   Es  hat  ganz den Anschein als wenn sich diese Leute um keine Gesetze scheren.
Bekommen  sie  nicht  das  was sie wollen,  dann versuchen sie durch Erpressung zu ihren
Zielen zu gelangen.
Die  Vermutung,  dass es diese Personen auch in ihren Heimatländern mit der Befolgung von
Gesetzen  nicht  so  genau genommen haben liegt sehr nahe.   Dies ist möglicherweise auch
der  Grund, dass sie mit den dortigen Behörden in Schwierigkeiten geraten sind.  Daher kann
durchaus angenommen werden, dass diese Asylbetrüger geflüchtet sind, um den rechtlichen
Konsequenzen zu entgehen.   Hier in Österreich geben sie sich nun als politisch oder religiös
Verfolgte aus.
Und wenn die Behörden hierzulande ihren Forderungen nachkommen, setzen sich diese Leute
auch  in   Österreich  über   Gesetze   hinweg.   Die  vorherige   und  neuerliche   Besetzung  der
Votivkirche  dient  als  gutes  Beispiel.   Es  stellt  sich  wiederholt  die  Frage, wie lange sich die
Innenministerin wieder auf der Nase herumtanzen lassen wird?
Ein  polizeiliche  Räumung einer Kirche macht zwar keinen schlanken Fuß,  aber es kann nicht
angehen,  dass  Gesetzesbrecher  ein  Gotteshaus  besetzen  um  ihr kriminelles Verhalten fort-
setzen  zu  können.   Die Votivkirche sollte umgehend geräumt werden und die Besetzer – also
jene  Personen  die  sich  illegal  und  somit rechtswidrig in Österreich aufhalten – gehören sofort
in Schubhaft genommen.
Und jenen  Personen,  welche die Asylbetrüger und illegalen Kirchenbesetzer unterstützen sei
angeraten , ihre  „Schützlinge“  in  deren Heimatländer zu begleiten.   In Österreich wird ihnen
vermutlich keine Träne nachgeweint werden.
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2013-09-22

 

 

U P D A T E


Mittlerweile wurde die Votivkirche von der Polizei geräumt.   Allerdings ist es erstaunlich, dass
die  illegalen  Kirchenbesetzer  nicht  in  Schubhaft  genommen  wurden.    Da  stellt  sich  die
berechtigte Frage warum nicht?  Wir vermuten sogar, dass die Besetzung für die angeblichen
Flüchtlinge und für die Akteure keine strafrechtliche Konsequenzen haben wird.
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2013-09-22


Votivkirchenbesetzer eröffneten Wanderzirkus


9. Wiener Bezirk weiterhin in der Geiselhaft von Illegalen

Nachdem die Kirchenbesetzer am Sonntag eine Hausecke weiter ins Servitenkloster gezogen
sind  ist  die Votivkirche  nun  endlich wieder frei zugänglich.  Unverständlich hingegen bleibt
weiterhin,  weshalb  die  Kirchenbesetzer beim Auszug keiner fremdenpolizeilichen Kontrolle
unterzogen  und  jene  Illegale  (die sich  fälschlich als  Flüchtlinge ausgegeben haben)  mit
negativem Asylbescheid nicht sofort in Schubhaft genommen wurden.
 
Die als urbanes Märchen vor und in der Votivkirche inszenierte PR-Aktion der Asylindustrie
mutierte  nun leider zu einem erstaunlichen Wanderzirkus,  dem  mit  verstärkter fremden-
polizeilicher Kontrolltätigkeit begegnet werden sollte.  Apropos polizeiliche Kontrollen.  Wir
glauben  kaum,  dass   solche so locker gehandhabt werden würden,  wenn  Österreicher-
(innen)  derartige  Gesetzesübertretungen  begehen  würden,  wie  dies  die  illegalen  Ex-
Votivkirchenbesetzer  taten.
 
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2013-03-07
 

Gelten die Gesetze für Illegale nicht?


Hungerstreik war vom ersten Tag an ein „Schmäh“

Die  Ankündigung  der  selbsternannten  Asyl-Aktivisten,  ihren  Hungerstreik  vorläufig  zu
unterbrechen,  ist an Skurrilität kaum mehr zu überbieten.   Mittlerweile ist nämlich durch-
gesickert,  dass der  angebliche Hungerstreik ja ohnehin vom ersten Tag an ein „Schmäh“
war.  Eine  dreißigtätige  Nahrungsverweigerung  wäre ohnehin zu hinterfragen gewesen.
 
Bei  drei  Tellern  Kraftbrühe  pro  Tag  kann  man  wohl  schwer  von  einem Hungerstreik
sprechen. Unabhängig davon müssen jetzt endlich Handlungen von Seiten der Kirche, aber
auch von Seiten des Innenministeriums gesetzt werden.  Diese Spektakel ist einem Gottes-
haus  – egal welcher Konfession –  unwürdig und eine wirklich traurige Farce.
 
Aber  wir  sehen in der vorläufigen Beendigung des angeblichen Hungerstreiks der Kirchen-
besetzer einen positiven Aspekt.  Jetzt werden wohl die Behandlungskosten in Ambulanzen
und Spitälern sowie die Kosten für die Rettungseinsätze massiv zurückgehen.
 
Nicht  nur  dass  diese  Personen illegal und aus freien Stücken nach Österreich gekommen
sind,  haben  sie  die Gastfreundschaft der Österreicher(innen) missbraucht und zusätzliche,
überdurchschnittlich hohe Kosten für die Gesundheitsversorgung verursacht.  Diese müssen
von der hiesigen hart arbeitenden Bevölkerung getragen werden.
 
Während  die  medizinischen Leistungen für die Österreicher(innen) immer weiter zurückge-
schraubt  werden, scheint es,  dass  für Asylmissbraucher ausreichend Geld im Gesundheits-
topf vorhanden ist. Das ist eine Verhöhnung erster Güte für alle kranken Österreicher(innen),
die ihre Behandlungen immer mehr aus der eigenen Geldbörse bezahlen müssen.
 

Besetzer müssen in Schubhaft genommen werden

Zudem  narren  die  illegalen  Asylmissbraucher seit Wochen die Polizei und das Innenminis-
terium. Ferner fügen sie dem Ansehen der Touristenstadt Wien Schaden zu, denn die Votiv-
kirche zählt zu den Sehenswürdigkeiten der Bundeshauptstadt.
 
Aber wie wird es weitergehen?  Wird die angesagte Protestkundgebung   – welche von den
ihren  linksextremen  Rädelsführern  für  den 1. Februar geplant ist-  abgesagt?  Möglicher-
weise  ist  den  Kirchenbesetzern  die  Lust  vergangen  weil  sie  bemerkt haben,  dass ihr
Erpressungsversuch bis dato nicht gefruchtet hat.
 
Sollte  nach  dem  „Suppenstreik“  tatsächlich wieder ein angeblicher Hungerstreik und die
Besetzung  der  Votivkirche  fortgesetzt  werden,  muss  die  Innenministerin  endlich aktiv
werden und die Rechtsbrecher in Schubhaft nehmen lassen.   Denn wenn nicht könnte der
Eindruck  entstehen,  dass für Illegale die österreichischen Gesetze keine Gültigkeit haben.
 
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2013-01-23
 

Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
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2012-05-17
 

Entmenschlichendes Österreich


Asylwerber(innen) werden jünger

Die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, prognostiziert heute, dass die
Zahl der jüngeren Asylwerber(innen) steigen wird und meint,  dass Maßnahmen not-
wendig sein werden. Das meinen wir auch, allerdings nicht im Sinne von Frau Korun.
„Die Zulassung der Schubhaft für 16- und 17-Jährige ist eine Katastrophe. Um den Preis
von gesundheitlichen Schäden versucht die Bundesregierung per Röntgenstrahlen die
Volljährigkeit nachzuweisen,  auch wenn das  Ergebnis kein  sicheres ist“so die Men-
schenrechtssprecherin der Grünen.
Kommen wir einmal zur Schubhaft.   Frau Korun scheint vergessen zu haben,  dass die
Strafmündigkeit in Österreich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr beginnt. Jugendliche
die sich nicht an die Gesetze unseres Landes halten müssen damit rechnen,  dass sie in
Haft genommen werden.  Das gilt für alle,  also sowohl für In- und auch für Ausländer.
Nächster  Punkt wäre die gesundheitliche  Schädigung von Asylwerber(innen) durch
Röntgenstrahlen,  um deren tatsächliches Alter bestimmen zu können.  Es ist kein Ge-
heimnis,  dass zahlreiche Asylwerber(innen) ihr Alter absichtlich unter dem  18. Lebens-
jahr angeben, um so in den Genuss von Privilegien zu gelangen, welche Erwachsenen
nicht zustehen.   Dieser Trick wird ihnen von den Schleppern in ihren Heimatländern
eingetrichtert.
Bedenkt man wie viele Röntgenuntersuchungen ein Mensch im Laufe seines Lebens
über sich  ergehen lassen muss und keine  gesundheitlichen Schäden davon trägt,
ist die  Aussage von Korun wohl erstaunlich,  dass eine  einzige Untersuchung eine
gesundheitliche Schädigung an Asylwerber(innen) auslösen soll.

Gesundes Misstrauen gilt als Entmenschlichung

Korun meint auch, dass jugendlichen Asylwerber(innen) ab ihrer Ankunft in Österreich
das pure Misstrauen entgegenschlägt. Das hat auch seinen guten Grund, denn kaum
ein Tag  vergeht, an dem nicht von kleineren oder  größeren Gesetzesübertretungen
von  Asylwerber(innen) in den Tageszeitungen zu lesen ist.
Screen: vienna.at
Dieses etwas spektakulärere Ereignis fand erst vergangen Sonntag statt.  Wir nehmen
kaum an, dass es sich bei den Afrikanern und Tschetschenen um Schlüsselarbeitskräfte
handelt.   Wir gehen mit ziemlicher  Sicherheit davon aus,  dass diese am  Raufhandel
beteiligten Personen Asylanten oder Asylwerber sind.

Am besten Österreich meiden

Korun bezeichnet die normale Vorgangsweise der Fremdenbehörde als „Abwehrpolitik“
und „Entmenschlichung“.   Diesen Faktoren kann jedoch jede(r)  Asylwerber(in) ganz
leicht aus dem Wege gehen, indem er/sie nicht illegal nach Österreich einreist.
Österreich hat in Krisen  stets geholfen, wenn Not am Mann war  und Flüchtlinge aus
allen Herren Länder aufgenommen.   Wenn Frau Korun ein wenig in den Geschichts-
büchern blättern würde,  könnte sie dies einwandfrei feststellen.  Sollte sie allerdings
wirklich der  Meinung sein,  dass gesundes  Misstrauen als  „Abwehrpolitik“  und
„Entmenschlichung“ zu werten sind, haben wir einen Rat für sie.
Möge doch Frau Korun und ihre Gutmenschen-Freund(innen) in jene Länder reisen,
aus denen Menschen zuhauf  in das „ach so“ entmenschlichende Österreich fliehen
und dort deponieren, dass es besser wäre um die Alpenrepublik einen großen Bogen
zu machen,  denn in dieser werden  Asylwerber(innen) gesundheitliche Schäden zu-
gefügt.
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2011-10-06
 

SOS-Mitmensch ist beleidigt


SOS-Mitmensch misst Demokratiereife

Einen  erstaunlichen  Gradmesser für  Demokratiereife  wendet  die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an,  denn dort meint man:  „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“

Grund dafür ist,  dass das  Innenministerium  den NGOs  den  Zutritt  ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert.  Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-

den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von  SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.

Ab 1.Juli  tritt das  neue Fremdenrecht  in Kraft und  damit  dürfen  neuankommende Flücht-
linge das  Lager während  der ersten  5 bis 7 Tagen  nicht mehr  verlassen.  Dieser  Aufent-
halt  hat  mit einem  Gefängnisaufenthalt nicht  das Geringste  zu tun.  Während dieser  Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und

bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.

Dies wäre nicht möglich,  wenn sich der Flüchtling unbekannten  Aufenthaltortes befinden
würde.  Durch diese Anhaltung im Lager können  die Behörden effektiver arbeiten und so-

mit rascher zu einem Ergebnis kommen.

Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren

Asylwerber welche  sich nicht  an die 5 bis 7-tätige  Aufenthaltspflicht halten,  drohen zu
Recht  rechtliche  Sanktionen bis  hin  zur  Schubhaft.  Denn  wie  es sich  in letzter  Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.

Diese Personen  werden zwar in ihrer Heimat verfolgt,  allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.

Kaum ein Tag vergeht,  dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar  Raubüberfällen festgenommen werden. Bei

ihrer Festnahme  sind diese  auch nicht  gerade zimperlich.  Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.

Daher ist  es die Pflicht  und das  Recht  des Staates Österreich,  einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht

auch zum  Schutz der in Österreich lebenden Menschen.  Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.

Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?

Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch,  könnte er  zur Annahme kommen,  dass in  Traiskirchen Asylwerber  unkorrekt be-
handelt oder  gar deren  Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs,  dass die Menschenrechtsorganisation  vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten  davon abgehalten wird,  ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.

Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von  jedem  X-beliebigen Horrorgeschichten  aufs  Auge drücken zu lassen,  die Angaben

eines  angeblichen  Asywerbers  so  gründlich  wie  möglich zu  überprüfen und  damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.

Denn eines  finden wir erstaunlich,  nämlich dass  SOS-Mitmensch noch  nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher)  verursacht wurden.  Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen  in seiner Heimat  verfolgt wurde,  hat sicher  Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-

nisaufenthalt vergleichen würde.

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2011-06-03
 

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2


Es gibt Neuigkeiten

Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag  „Kostenlose Rechtshilfe“  verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller  bietet für Freunde des Forums und  Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.

Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen.  Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite  (von der wir ein vollständiges Abbild haben)  folgenden
Beitrag.

Herzzerreisende Story

 Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
 
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte  ein professioneller  Linzer Asylantenanwalt  eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben,  so meint zumindest Martin Bugelmüller.  Aber lesen  Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.

Edis K. wurde trotzdem abgeschoben

Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an.  Der hatte  wiederum nicht soviel  Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.

Gut,  Misserfolge muss  man im  Rechtsbereich gelegentlich  hinnehmen,  hatte doch  der

Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.

Wieviel kostet „Kostenlos“?

Und jetzt  kommen wir wie  eingangs erwähnt auf  die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings  nicht ganz,  wie Bugelmüller  selbst einräumt.  Sollten sich  Personen die sich
keinen Rechtsanwalt  leisten können an  den Philanthropen wenden,  müssen sie schon
einige Euro locker machen.


Quelle: http://martin-bugelmueller.at

In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns  ohne jegliche  Kosten.  Aber wir  wollen  uns  nicht in  Haarspaltereien üben,  denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen

aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Kostenlos geht ganz schön ins Geld

Es kann  sich doch nur  um einige Peanuts,  also einen bedeutungslosen  Betrag handeln.
Das dachten  wir zumindest, bis uns  eine Kopie der Klageergänzung  der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.


Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.

Laut  RAK-Klageergänzung  musste  Edis K.  für die kostenlose  Rechtshilfe,  immerhin die

stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der  Pauschalgebührensätze und  jener der  notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:

Auszug aus der RAK-Klage

Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen  von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.

Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:

Auszug aus der RAK-Klage                 

Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in  der Klage die  bezahlten EUR 1.450,00 als  Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.

In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-

tin Bugelmüller eine  völlig neue Bedeutung bekommen.  Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.

*****

2011-03-27
 
{jcomments off}
 
 

Abschiebung erst nach Kindesmord?


Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen

Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung.  Darin  äußerten der  Bregenzer  Bezirkshauptmann  Elmar Zech und der  Leiter der
Jugendwohlfahrt  im Amt der  Landesregierung,  Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.

Mitverschulden wird bestritten

Gleichzeitig  wird  jedoch  jegliches Mitverschulden,  durch  eventuelle  Versäumnisse  der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt,  obwohl diese bereits seit  2005 mit der  betroffenen
Familie im amtlichen  Kontakt steht.  Da die  damalige Maßnahme nur  zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man  offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am  7. Juli 2010
einen Polizeibericht,  wegen nicht ausreichender  Beaufsichtigung der  Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die  Mutter hatte zu  diesem  Zeitpunkt die Aufsicht  über ihre Kinder  dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.

Originaltext

Am  27. August 2010 wandte sich eine  Person aus dem privaten Umfeld der  Mutter an die
Jugendwohlfahrt.  Dabei  ging  es um  finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei  dieser Ge-
legenheit  teilte  diese Person mit,  sie mache sich  große Sorgen,  weil die  Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive  Drohungen  geäußert.  Vier Tage später  informierte  die Jugendwohlfahrt  die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.

Blauäugig oder unfähig?

Man war noch bemüht hinzuzufügen,  dass kein Hinweis auf eine  Gefährdung der  Mutter
oder der Kinder bestand.  Da stellt sich für uns  die berechtigte Frage,  wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im  höchsten Maße erstaunlich,  wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung  der Mutter oder der Kinder gegeben wurde.  Offenbar gilt bei  diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.

Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen

Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle  Subjekt bereits  abgeschoben und das Kind würde noch leben.  Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen),  die sich für unkontrollierte und  zügellose
Zuwanderung stark machen.

Offene Grenzen für Alle

Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das  Bild ganz gut vor  Augen malen wie  die Grünen  protestiert hätten,
wenn dieser  serbische  Kriminelle in  Schubhaft verfrachtet  worden wäre,  bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden,  die dieses  kriminelle Subjekt  freigepresst  hätten,  da dieser ja  vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.

Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert

Ob es den  Tatsachen entspricht oder nicht,  werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der  Vergewaltigung  beschuldigt.  Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die  Grünen nicht einmal  Respekt vor der  Gerichtsbarkeit  der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren.  Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie  nicht den „Schwarzen Peter“ für
die  erstaunliche  und  realitätsfremde  Einwanderungsideologie  der  Grünen,  jemanden
anderen zuzuspielen.

Es ist an der Zeit

Es  ist  höchste  Zeit das bestehende  Fremdenrecht  in Österreich  zu  vollziehen  und  sich
nicht  vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen,  die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen,  daran hindern zu lassen. Ausländer  die über keine  gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen  oder  sich kriminelle  Straftaten zu Schulden kommen lassen,  sind  unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
*****

2011-01-10
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****

2010-12-13
 

Die Zogaj-Saga TEIL2


Asylzentrum ja, Arigona nein

Maria Fekter, ihres Zeichens Innenministerin der Republik Österreich, wollte hinter dem
Rücken der burgenländischen Bevölkerung ein Asylerstaufnahmezentrum in Eberau er-
bauen lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am massiven Widerstand der Burgen-
länder(innen).
Wenn man bedenkt welche Kosten durch dieses Asylerstaufnahmezentrum entstanden wä-
ren und mit Sicherheit auch Personen angezogen hätte, welche das Asylrecht in Österreich
missbräuchlich in Anspruch genommen hätten, ist folgende Aussage der Innenministerin
erstaunlich.
„Jetzt gebe es einen klaren Auftrag der obersten Verfassungshüter. Arigona Zogaj muss
Österreich verlassen. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen, je-
doch wer nicht selbständig ausreist wird von der Fremdenpolizei abgeschoben.“

Ist Humanität ein Fremdwort?

Es ist durchaus richtig, dass Arigona nicht legal in Österreich gelebt hat und der Staat
sich durch das Urteil der Höchstrichter im Recht befindet.  Bedenkt man aber, dass sie als
10-Jährige ohne eigene Entscheidung durch ihre Eltern nach Österreich gebracht wurde
und sich hier bestens integriert hat, hätte man ohne weiteres von einer humanitären Lös-
ung Gebrauch machen können.
Eine solche humanitäre Lösung wäre auch der Republik Österreich finanziell zugute gekom-
men. Immerhin hat der Staat in Arigona acht Jahre lang in ihre Schulausbildung investiert.
Jetzt nachdem die Investition abgeschlossen ist und die junge Frau ins Berufleben eintreten
könnte, wodurch ein Teil der Gelder wieder zurückfließen würde, schiebt man sie in den
Kosovo ab.

Nicht multitaskingfähig

Nun, Ökonomie gekoppelt mit Humanität ist eine Eigenschaft  die offensichtlich die wenig-
sten Politiker beherrschen. Dafür hat aber die Innenministerin einen erstaunlichen Rat für die
junge Dame. Arigona könne ja über eine Heirat wieder nach Österreich einreisen, so Fekter
laut Presse.

Vernunftehe

Da haben wir vor dem  bekennenden homosexuellen  Entertainer Alfons Haider Respekt.
Um Arigona zu helfen, erklärte sich dieser bereit sie zu heiraten. Auf diese Aussage hinauf
ging ein Aufschrei durch die Rechte (Öster)reichshälfte, denn diese orteten im Angebot
von Haider eine Scheinehe.
Warum Scheinehe? Alfons Haider hatte sich schon früher für Arigona Zogaj eingesetzt und
dadurch sicher ein Naheverhältnis zu dieser aufgebaut. Eine Ehe setzt ja nicht zwingend
sexuellen Verkehr voraus. Auch müssen dieser keine Kinder entspringen, was ja durch
die Möglichkeit einer Eheschließung zwischen homosexuellen Menschen bestätigt wird.
Wahrscheinlich weiß ohnehin niemand wie viele Ehen jährlich geschlossen werden, wo die
Vernunft vor der Liebe rangiert. Niemand würde es als Scheinehe bezeichnen, wenn eine
20-Jährige einen 60-jährigen Millionär heiratet. Der Ausdruck dafür wäre Vernunftehe und
diese ist nicht verboten.

Strache höchst zufrieden

Einer jener Politiker die Humanität und Ökonomie nicht koordinieren können, dürfte der
FPÖ-Chef  H.C. Strache sein.  Er zeigt sich über das negative Erkenntnis des VfGH zu-
frieden und erfreut.

Er stellte schon anfangs April in einer „APA-OTS“ Aussendung die Frage, wie lange das
absurde Zogaj-Theater eigentlich nocht weitergehen sollte? Für diese Problematik gebe
es nur eine Lösung und die laute „Familienzusammenführung im Kosovo“,  so H.C.
Strache.

Blauer sucht Frau

Dabei hätte H.C. Strache mit dem Fall Arigona Zogaj, zwei Fliegen mit einer Klappe
schlagen können. Nachdem ihn seine junge fesche Freundin Sissy Atzlinger verlassen
hatte, wurde der gelernte Zahntechniker wieder zum Single.
Was wäre also näher gelegen, als wenn sich Strache mit Arigona ein Date ausgemacht
hätte. Die junge attraktive Kosovarin fällt ohnehin in das Beuteschema des FPÖ-Chefs.
Gut, sie ist zwar nicht blond, aber ein wenig Wasserstoff hätte auch diesem Problem
Abhilfe geschaffen.

Revanche an Haider

Und wenn es zwischen den beiden gefunkt hätte, wäre doch einer Liebesheirat nichts
mehr im Wege gestanden. Damit wäre auch Fekters Wunsch in Erfüllung gegangen und
den Arigona-Gegnern wären die Argumente für die Gründe einer Abschiebung ausge-
gangen.
Und zu guter Letzt hätte Strache einmal die Möglichkeit gehabt, sich bei einem Haider
zu revanchieren. Auch wenn es nur der Schauspieler Alfons Haider gewesen wäre.
*****

2010-06-18
  

Die Zogaj-Saga


Chronologie

Im September 2002 reiste Frau Zogaj mit ihren fünf Kindern, darunter auch die damals
10-jährige Arigona, illegal nach Österreich ein. Um uns hier eine langwierige Geschichte
der Causa Zogaj zu ersparen, ersuchen wir unsere Leser(innen) diese der recht ausführ-
liche Chronologie von „orf.at“ zu entnehmen.
Der Fall Arigona Zogaj erregte auch enormes mediales Interesse und spaltete die öster-
reichische Bevölkerung in zwei Lager.  Befürworter und Gegner bezüglich dem Verbleib
der mittlerweile 18-jährigen Arigona, lieferten sich auch auf der politischen Bühne ver-
bale Schlachten.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil ein Machtwort gesprochen und der
Ausweisung von Arigona Zogaj steht nichts mehr im Wege. Unter diesem „Link“ können
Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofes nachlesen.

Innenministerin zeigt politische Härte

Laut STANDARD lässt die Innenministerin Maria Fekter keinen Zweifel daran, Arigona
Zogaj des Landes zu verweisen. Dies schließen wir aus folgendem Zitat:
Die Fremdenpolizei wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dies wird laut dem
Sprecher des Innenministeriums „so bald wie möglich“ erfolgen. Die Familie muss dann
das Land verlassen.  Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung.  Auch eine Beschwerde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern.
 
Es ist durchaus richtig dass sich der Staat Österreich im Recht befindet, aber gegen ein
18-jähriges Mädchen politische Härte zu demonstrieren, ist wohl mehr als erstaunlich.
Wir haben bereits im November 2009 den Beitrag „Schlechte Verlierer“ verfasst und
bleiben nach wie vor bei unserer damaligen Meinung.

Keine wirklichen Probleme für Dealer, Einbrecher und Räuber

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik
durchzieht.
 
Sämtliche Räuber und Einbrecher die seit der Ostgrenzenöffnung massenhaft in Österreich
eingefallen sind und noch immer einfallen, können sich hier unbeschwert bewegen und
ihrem kriminellen Handwerk nachgehen. Sie werden ja auch nicht aktenkundig, denn Krimi-
nelle haben nicht die Angewohnheit, Papiere für ihren Aufenthalt zu beantragen.

Leider Nichtschwimmerin

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 18-Jährigen keinen Wert.
Anstatt die Schulbank zu drücken, hätte Arigona  Zogaj lieber Tischtennis oder Schwimmen
lernen sollen. In diesem Fall wäre es ihr erspart geblieben, einen leider aussichtlosen Kampf
gegen Bürokraten zu führen und hätte vermutlich schon lange die österreichische Staats-
bürgerschaft.
*****

2010-06-14
  

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Ein Jahr Polizeipräsident

 

Kein leichter Job

Am Samstag wies der Polizeipräsident Gerhard Pürstl, der nun seit einem Jahr im Amt ist,
im Ö1-Mittagsjournal, Kritik an der Arbeit der Wiener Polizei zurück.
Eines ist dem Mann zu Gute zu halten und zwar das er ein schweres Erbe nach der Causa
Horngacher und Geiger angetreten hat.
Es ist sicherlich keine leichte Aufgabe, die tiefen Risse innerhalb der Wiener Polizei
zu kitten.

Gestiegene Kriminalität

Es ist ebenfalls kein Spaziergang, die seit der Öffnung der Ostgrenzen enorm gestiegene
Kriminalität zu bekämpfen oder einzudämmen.
Ob die Polizei effizient arbeitet, wird immer in den Augen des Betrachters liegen, der
sie gerade benötigt.
Wir wollen uns hier gar nicht in Einzelheiten der Kriminalstatistik verlieren, den Papier
ist bekanntlich sehr geduldig.
Zwei Aussagen haben jedoch unsere Aufmerksamkeit erregt.

Verminderte Kritikfähigkeit ?

„Er selbst könne mit Kritik gut umgehen, aber die Belastung hier ist sehr, sehr groß und
es ist klar, dass die Polizeibeamten, die den schweren Dienst in der Stadt versehen nicht
gerne hören, wenn an ihnen Kritik geübt wird, wenn er jetzt schon zwölf oder 24 Stunden
im Dienst ist,“  so Pürstl
Diese Aussage beinhaltet eine gewisse Brisanz, denn sie bedeutet wenn jemand bereits
12 oder 24 Stunden gearbeitet hat, diese(r)  an einer Kritik nicht mehr interessiert ist.
Nun da muss man dem Polizeipräsidenten vorhalten, dass Polizisten nicht die einzigen
mit einer derartigen Dienstzeit sind.

Polizeidienst ist nicht der Nabel der Welt

Im Bereich der medizinischen Versorgung von Menschen, die in der Verantwortung gegen-
über der Polizeiarbeit, einen weit aus höheren Stellenwert hat, gelten gleiche Arbeitsbeding-
ungen.
Nun möchten wir gerne sehen wie Herr Pürstl reagieren würde, wenn eine ihm nahe-
stehende Person im Spital liegt und seiner subjektiven Meinung nach ein Missstand
vorliegt den er kritisiert und als Antwort erhält, man höre nicht gerne Kritik, weil man
bereits ein gewisses Arbeitspensum erfüllt habe.

Polizei vs. AI

Die zweite Aussage die uns aufhorchen ließ, betraf den Rassismusvorwurf bei der Polizei.
Amnesty International sieht bei der Polizei einen institutionellen Rassismus vorherrschen.
Die Organisation spricht dabei nicht von Einzelfällen, sondern ortet das Problem in der
Struktur.
Dieser Meinung sind wir nicht und haben dies bereits in unserem Beitrag „Rassismus bei
der Polizei ???“  vom 11.04.2009 festgehalten.
   
Doch so zu tun als gäbe es keine Rassisten bei der Polizei und dies mit der folgender
Aussage zu manifestieren, ist erstaunlich.

Ausbildung ist nicht alles

„Man habe in der Aus-und Fortbildung verpflichtende Toleranztrainings, bei der Aus-
bildung zur Anwendung von Körperkraft stünden die Menschenrechte im Vordergrund.
Dennoch gibt es immer wieder Fälle, bei denen unschuldige Menschen verletzt werden.
Wenn Beamte im U-Bahnbereich, im gefährlichen Suchtgiftmilieu, wo Gewaltbereitschaft
herrscht, Kontrollen durchführen, dann ist es nicht nur zulässig, sondern auch geboten,
dass man mit Körperkraft maßhaltend einschreitet“,  so der Polizeipräsident.
Ein verpflichtendes Toleranztraining, wird die Charaktereigenschaften eines Rassisten
nicht ändern.
In den Reihen der Polizei wird es genauso viele oder wenige Rassisten geben, wie in
allen anderen Berufsgruppen und Sozialschichten der Bevölkerung.

Beamte unter Frustrationsdruck ?

Es ist schon nachvollziehbar, dass Beamte einen gewissen Frust aufbauen, wenn sie
tagtäglich mit schwarzafrikanischen Drogendealern zu tun haben.
Es darf aber nicht damit enden, dass ein dunkelhäutiger, behinderter Österreicher sudan-
esischer Herkunft 8 (!) Tage in Schubhaft sitzt, obwohl seine Eltern bereits eine Ver-
misstenmeldung erstattet haben.
Oder drei dunkelhäutige Afghanenkinder im Alter zwischen 4 und 11 Jahre, zum
Zwecke der Abschiebung drei Tage lang in eine Gefängniszelle zu stecken.
Die beiden Fälle haben auch weder mit dem Suchtgiftmilieu zu tun, noch waren
die beamtshandelten  Personen eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten.

Nicht geeignete Beamte versetzen

Wir wollen auf die Fälle die sich innerhalb der letzten 14 Tage abgespielt haben
nicht mehr näher eingehen, da ohnehin genug darüber berichtet wurde und diese auch
dem Herrn Pürstl bekannt sein dürften.
Solange solche Beamte, die dies zum Verantworten haben, weiterhin Dienst am Bürger
machen dürfen und nicht in einem Archiv Akten schlichten, darf sich die Polizei nicht
wundern, wenn sie mit Rassismusvorwürfen konfrontiert wird.
Stauni
  
2009-04-15
  

Inhalts-Ende

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