Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.
Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.
Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.
Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.
*****
Frau durch Schuss schwer verletzt
Sachverhalt: Ein derzeit unbekannter Täter verübte heute Vormittag, um 10:40 Uhr, einen Raubüberfall auf eine Bankfiliale der Bawag-PSK am Rennbahnweg 40, in Wien-Donaustadt. Der Räuber war bei seinem Überfall mit einem medizinischen Mundschutz maskiert und führte darüber hinaus eine scharfe Faustfeuerwaffe. Diese Waffe brachte er mit zumindest einem scharfen Schuss gegen eine 58-jährige Kundin, die sich zu diesem Zeitpunkt gemeinsam mit anderen Kunden und Angestellten in der Bank befand, zum Einsatz.
Die Frau erlitt hierbei eine schwere Schussverletzung im Bereich des Oberkörpers. Der Täter flüchtete nach der Tat mit Bargeldbeständen in noch unbekannter Höhe unter Verwendung eines Fahrrads vom Vorfallsort. Die schwer verletzte 58-Jährige wurde umgehend notfallmedizinisch versorgt und befindet sich derzeit in stabilem Zustand in einer Krankenanstalt. Zeitgleich fanden umfassende Sofortfahndungsmaßnahmen mit Beteiligung verschiedener Polizeieinheiten statt. Die Fahndung blieb bislang ohne Erfolg.
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2020-04-03
Abartiger Beitrag auf politisch links orientierter Webseite
Normalerweise beschäftigen wir uns nicht mit Themen, die keinen Bezug zu Österreich
haben. Aber ein extrem abartiger Beitrag auf der politisch links orientierten Webseite
„linksunten.indymedia.org“, die auch eine eigene Rubrik für die Alpenrepublik hat, ver-
anlasst uns dazu eine Ausnahme zu machen.
Wie bereits in zahlreichen Medien berichtet wurde, wurde am Weihnachtsabend in
Herborn (Deutschland) ein Polizist erstochen und sein Kollege mit einem Messer schwer
verletzt. Beim mutmaßlichen Täter handelte es sich um einen betrunkenen und wegen
Gewaltdelikten unter Bewährung stehenden 27-jährigen Mann, der sich keiner Fahr-
scheinkontrolle unterziehen lassen wollte. Die Polizisten versuchten den Angriff abzu-
wehren und machten von einer Schusswaffe Gebrauch. Dabei wurde der mutmaßliche
Täter verletzt.
Als ob der Mord an dem Polizisten nicht schon schlimm genug wäre und diesen verurteilt,
solidarisiert man sich stattdessen auf der politisch links orientierten Webseite „linksunten.
indymedia.org“ mit dem mutmaßlichen Polizistenmörder.
Hier einige Zitate (Textauszüge) aus dem Beitrag auf der linken Webseite:
„Ich finde es ekelerregend dass ein Mensch der gerade auf Bewährung ist und Weih-
nachten mit dem Zug fahren möchte (ob er eine Fahrkarte hatte oder nicht ist mir
scheissegal), kontrolliert werden muss und als er sich weigert MAL WIEDER der
Zugverkehr unterbrochen wird und das asoziale Schwein der Deutschen Bahn die
Polizei zu Hilfe ruft, die dann die Drecksarbeit der Deutschen Bahn macht und den
Menschen weiter zu schikanieren versucht.“
„Dann auf den Menschen zu schießen, anstatt anzuerkennen dass er psychisch
scheinbar in einer anderen Welt steckt und stressbedingt überladen ist, ist einfach
nur mal wieder typisch „Bullenschweine!“, dumm wie Brot. Und dann noch rum-
flennen weil man abgestochen wird deswegen? Unglaublich!“
Gezeichnet wurde der abartige Beitrag mit:.. „Für den Sozialismus! Für eine anarchis-
tische Gesellschaftsform!“ .
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2015-12-27
Vermummte Bandenmitglieder kündigen ihr Kommen an
Screen: facebook.com
(Account: Mansur Goldenberg)
Möglicherweise freut sich die Polizei zu früh, als sie von der Zerschlagung der Golden-
berg-Bande ..berichtete. Denn scheinbar hat sich für den in U-Haft befindlichen
Bandenboss schnell ein Nachfolger gefunden.
Dieser nennt sich Mansur Goldenberg und denkt nicht daran aufzugeben. Zu diesem
Schluss gelangen wir, wenn wir einen erst kürzlich getätigten Facebook-Eintrag
lesen. Nachdem sich nach dem Polizeieinsatz offenbar doch einige Mitglieder von
der Goldenberg-Bande abgewandt haben, wird augenscheinlich versucht Druck auf
die Abtrünnigen aufzubauen.
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Was Mansur mit „geholfen“ meint, geht aus seinem Facebook-Eintrag leider nicht her-
vor. Jedoch wird in diesem der Einsatz von Waffen bestätigt. Und dass dies keine
leere Phrase zu sein scheint, wird durch nachfolgend gezeigtes Foto auch bestätigt.
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Jedenfalls darf man gespannt sein, wie sich diese Causa noch entwickelt und ob die
Polizei, die Goldenberg-Bande entgültig in den Griff bekommen wird.
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2015-04-19
Was sind das für Menschen, denen so eine Story gefällt???
Screen: DiePresse.com
So berichtet die Presse in einem heutigen Beitrag – kompletter Artikel unter diesem LINK).
Der Ablauf ist ziemlich klar. Ein Räuber betritt eine Tankstelle und zieht dort eine Faust-
feuerwaffe in der Absicht einen Raubüberfall durchzuführen. Irgendwie gelingt es dem
Angestellten sich in Sicherheit zu bringen und der Räuber flüchtet daraufhin ohne Beute.
Der Polizei gelingt es den flüchtigen Räuber zu stellen. Anstatt sich zu ergeben, richtet
dieser seine Faustfeuerwaffe auf die Beamten, worauf diese das Feuer eröffnen. Ein
relativ klarer Fall, denn auf was hätten die Polizisten warten sollen? Bis es ihnen so
ergeht wie ihren Kollegen, die von einem „unschuldigen?!“ Wilderer erschossen wurden.
Dass es sich bei der Waffe des Räubers um eine sogenannte Softgun (sieht einer scharfen
Waffe täuschend ähnlich) handelte, konnten die Polizisten nicht wissen. Es war ihnen auch
nicht zuzumuten dies festzustellen und somit Pech für den Tankstellenräuber. Nebenbei
sei auch erwähnt, dass der Mann mit Waffen gut ausgerüstet war (siehe Presse-Beitrag).
Die Presse verlinkt ihre Beiträge auch auf Facebook. Und hier kommen wir zu eigentlichen
Teil unseres Beitrags. Der Ex-Berufsjugendliche der SPÖ und „leider doch nicht“-Stadtrat,
Peko Baxant, stellt auf seinem Facebook-Account die Frage: „Polizei erschießt einen Men-
schen — > 130 LIKES!!?? Was sind das für Menschen, denen so eine Story gefällt???“.
(Mittlerweile sind es sogar 190 LIKES – Anmerkung der Redaktion).
Screen: facebook.com (Account: Peko Baxant)
Tja, was könnten denn das für Menschen sein, die kein Mitleid mit einem bewaffneten
Räuber hegen, wenn dieser erschossen wird, nachdem er seine Schusswaffe gegen
Polizisten richtete?
Vielleicht Opfer von Raubüberfällen, die solche nur knapp überlebt haben? Vielleicht
Angehörige von Opfern, die von bewaffneten Räubern ermordet wurden? Vielleicht
Menschen die es einfach satt haben, dass in Österreich – speziell seit der Öffnung der
Ostgrenzen – beinahe täglich Menschen zu Opfern von bewaffneten Räubern werden?
Das sollte sich Peko Baxant einmal überlegen, bevor er eine solche Frage stellt. Aber was
kann man schon von einem Menschen erwarten, der zwar sein Mundwerk groß aufreißt
und sich dann seiner Verantwortung entzieht, indem er sich hinter seiner Immunität ver-
steckt.
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2014-07-04
Ja zur Kritik, aber höflich und stilvoll
Die Polizei im allgemeinen als „Freund und Helfer“ zu bezeichnen finden wir etwas über-
trieben. Polizeibeamte sind notwendig, um die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
aufrecht zu erhalten. Immerhin bekommen sie für ihren Job bezahlt und deshalb werten
wir sie nicht als Freunde. Der Betreiber eines Supermarktes in dem Lebensmitteln verkauft
werden, wird ja auch nicht allgemein als Freund tituliert, obwohl Nahrung überlebens-
notwendig ist.
Die meisten Polizist(innen) erledigen ihren Job korrekt und lassen sich nichts zu Schulden
kommen. Allerdings gibt es unter ihnen auch schwarze Schafe. In diesem Online-Magazin
wurden und werden Verfehlungen, die durch Polizeibeamte erfolgen schonungslos aufge-
deckt. Diese Beiträge werden zwar in bestimmter aber in höflicher Form verfasst und be-
ziehen sich jeweils auf den betroffenen Polizisten.
Ganz anders sieht es da schon bei gewissen Kulturbereicherern aus, wie nachfolgender
Videoclip eindeutig unter Beweis stellt. Da werden Polizisten im allgemeinen beschimpft,
ohne das dafür ein Kritikgrund angegeben wird. Worte wie „Fick die Polizei“ udgl. bilden
unter anderem das (nicht vorhandene) geistige Niveau dieses Videos und deren Macher.
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/fdpj.jpg“ showstop=“true“}fdpm{/mp4-flv}
Lassen die derben Beschimpfungen auf eine geistige Behinderung der Macher dieses Clips
schließen, so sieht es mit Drohungen, wie z.B. „letzte Warnung… udgl.“ gegen die Polizei
schon etwas anders aus. Interessant ist es auch, dass im Video nicht der Rechtsstaat ein-
gefordert, sondern das Recht des Stärkeren proklamiert wird.
Polizistenbedrohung
Zudem ist der Inhalt des Videos einwandfrei jugendgefährdend. In einer Szene steht ein
Polizist einem Kulturbereicherer gegenüber und spricht mit diesem. Plötzlich stößt dieser
den Beamten weg und zieht eine Waffe bzw. einen waffenähnlichen Gegenstand und
richtet diese(n) gegen den Polizisten.
Nun handelt es sich bei diesem Video um keinen Actionfilm mit Handlung. Bei solchen
Filmen ist für jedermann(frau) eindeutig erkennbar, dass eine solche Szene nicht real ist.
Beim besagten Videoclip sieht die ganze Sache schon etwas anders aus. Mit aufpeit-
schenden, primitiven, drohenden und beleidigenden Texten untermalt, wird Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlicht.
Da Rapper-Videos vor allem bei Jugendlichen beliebt sind, könnte ein Unbedarfter durch-
aus zur Nachahmung inspiriert werden. Wer verantwortet dann unter Umständen einen
Schwerverletzten oder gar einen Toten, sollte der Beamte in Notwehr von seiner Schuss-
waffe Gebrauch machen?
Sollte der Videoclip „Fick die Polizei“ Kunst sein, dann erschließt sich für uns nicht, wo
der künstlerische Wert liegt. Denn Beschimpfungen und Gewalthandlungen gegen den
Rechtsstaat Österreich und seinen Beamt(innen), haben nichts mit Kunst zu tun.
Sollte der Clip „Fick die Polizei“ die politische Meinungsbildung der Macher des Videos sein,
kann diesen nur empfohlen werden sich schleunigst eine Fahrkarte in ihre Heimat zu lösen.
Denn Migrant(innen), die den Rechtsstaat Österreich beleidigen und bedrohen und Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlichen, haben in der Alpenrepublik keinen Platz.
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2012-01-19
Securitymann beendet Bankräuberkarriere
Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.
Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk
Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.
Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen
der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.
Bankräuber ortete Mordversuch
Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen
Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.
Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von
bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.
Berufsrisiko
Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder
oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.
*****
2010-03-03
Neue Kunstrichtung
Seit gestern wurde die Kunstszene in Wien bereichert. Da aber das Fesseln und Quälen von
Frauen, dank SPÖ und GRÜNE bereits salonfähig geworden ist, mussten sich die „Künstler“
Jane Doe, Leunam Sarg und Manuel Gras etwas neues einfallen lassen.
Die Jagd ist eröffnet
Sie präsentieren in 1070 Wien, Westbahnstrasse 22 (Nähe Museumsquartier) ihre Ausstell-
ung die „Kunst zum Erschießen“. Zahlungskräftige Besucher erhalten gegen dement-
sprechend Bares, eine geladene Schusswaffe und dürfen mit dieser dann „Stereotypen
unserer Gesellschaft“ erschießen.
High Score für Kopfschuss
Als Musterbeispiel eines solchen „Stereotypen“ präsentieren die „Künstler“ das Bild einer
jungen Frau, welches sinnigerweise die Bezeichnung „Reiches Kind“ hat. Für Kopf- bzw.
Bauchschuss erhält man die Höchstpunkteanzahl von 10.
(Fotoquelle: eventszene.at)
Von der Steinschleuder zur Magnum
Wir haben am 28.Juni 2009 den Beitrag „Zickenalarm?“ verfasst. Darin ging es um den
Wirbel, der um ein Online-Game der „Ursprungs Buam“ entfacht wurde. In diesem,
zugegebener Weise geistig nicht sehr anspruchsvollen Spiel, ging es darum einer Kell-
nerin (Comicgrafik) die Bierkrüge mit einer virtuellen Steinschleuder aus der Hand zu
schießen.
Die Frauenministerin war derart erbost, sodass sie dem ORF nahe legte die Volksmusik-
band aus einer geplanten Sendung auszuladen. Sie fand dieses Computerspiel gewalt-
tätig, sexistisch und frauenfeindlich.
Mal sehen was Frau Heinisch-Hosek nun dazu sagen wird, wenn kunstverstandenes Pub-
likum mit scharfen Waffen auf Bilder von Frauen schiesst und dieses perverse Handeln als
Kunst deklariert wird.
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2010-02-26
Bürgermeister denkt nach
Der letzte Trafiküberfall, bei dem der Räuber von einem wehrhaften Trafikanten in Not-
wehr erschossen wurde, hat offensichtlich den Wiener Bürgermeister Michael Häupl zum
Nachdenken angeregt.
Alle 887 Wiener Trafiken sollen mit Alarmanlagen ausgerüstet werden. Die Stadt Wien
wird sich an den Kosten mit 50 Prozent beteiligen. Medienwirksam wie es sich für eine
bevorstehende Landtagswahl gehört, erklärte Häupl, dass der ausufernden Kriminali-
tät ein Zeichen zu setzen ist und alles dafür getan wird, um die Trafikanten zu schützen.
Bei diesem Thema praxisfremd
Wir haben den Wiener Bürgermeister immer für einen realdenkenden Menschen gehalten.
Mit der Aussage, dass Alarmanlagen Trafikanten schützen sollen, hat er uns bei diesem
Thema aber leider enttäuscht.
Betrachtet man die hochgerüsteten Alarmanlagen in Banken, dürfte dort kein einziger
Überfall stattfinden, zumindest wenn man den Worten von Micheal Häupl folgt. Alarm-
anlagen erfüllen maximal einen präventiven Sinn.
Der Beweis wird auch durch die zahlreichen Banküberfälle erbracht. Mit einer Alarm-
anlage kann höchstens ein Einbrecher abgeschreckt werden, jedoch kein gewalttätiger
Räuber.
Antwort auf Gewalt ist Gewalt
Gewalttäter kann man nur mit drohender Gewalt abschrecken. Sei es durch das staat-
liche Gewaltmonopol in Form erhöhter Polizeipräsenz, private Sicherheitsdienste oder
wehrhaften Bürgern.
Gewalttäter sprechen die Sprache der Gewalt und verstehen auch nur diese. Der betref-
fende Trafikant hat dem Räuber in der selben Sprache geantwortet, in der er gefragt
wurde.
Finanzielles Problem
Das die Polizei nicht überall sein kann um Überfälle zu verhindern ist auch klar. Die
Dienste von privaten Sicherheitsfirmen in Anspruch zu nehmen, wird auf die Dauer
ein finanzielles Problem darstellen. Trafiken sind eben keine Banken und erhalten
daher keine staatlichen Finanzspritzen, wann immer es notwendig ist.
Also bleibt nur die Wahl der Selbstverteidigung. Der im obigen Bild angeführte Beitrag
eines linkslinken Fantasieblogs, dessen Autor in Ermangelung notwehrfähiger Güter
eine bewaffnete Gegenwehr ablehnt, hat uns doch ein wenig zum Nachdenken angeregt.
Der Beitrag an und für sich ist Nonsens, allerdings hat der Teil des Schlußsatzes seine
Berechtigung.
Unbeteiligte schützen
Da es durchaus anzunehmen ist, dass nicht alle Waffenbesitzer ein dementsprechendes
Schießtraining haben und es auch in der Hektik passieren könnte, dass unbeteiligte
Personen zum Handkuss kommen würden, hätten wir einen Lösungsvorschlag.
Vermutlich kennt das obig abgebildete Gerät jeder. Für Unwissende, dies ist ein Elektro-
schocker. Der Einsatz dieser mindergefährlichen Waffe, setzt jedoch Körperkontakt voraus.
Ausserdem wäre es völlig sinnlos, sich mit diesem Gerät gegen einen mit einer Schuß-
waffe bewaffneten Räuber zu wehren. Daher wollen wir Ihnen folgendes Bild zeigen.
Das ist eine sogenannte Mardermatte. Sie wird in Autos verlegt und steht unter Hoch-
spannung. Nager die sich am Fahrzeuges gütlich tun wollen, werden vertrieben oder
getötet.
Marktlücke
Warum ist noch niemand von der Sicherheitsindustrie auf die glorreiche Idee gekommen,
einen Elektroschocker als Elektromatte auf den Markt zu bringen. Diese könnte je nach
Größenbedarf hergestellt werden.
Trafiken oder sonstige Kleinwarenhändler haben meist ohnehin einen kleinen Kunden-
raum, wo diese Matte als Schmutzfänger getarnt unauffällig verlegt werden könnte.
Zum Auslösen des Stromes genügt ein geheimer Taster hinter dem Verkaufspult.
Räuber unter Strom
Wenn die ersten Räuber dann unter der ausgelösten Hochspannung bewußtlos zusam-
menbrechen und anschließend der Polizei übergeben werden, bestünde zumindest die
Hoffnung, dass weitere Kriminelle von derartigen Überfällen Abstand nehmen.
*****
2010-01-09
Bewaffneter Raubüberfall
Gestern abend schoss ein Trafikant auf einen mit einer Pistole bewaffneten Räuber,
der ihn in seiner Trafik überfallen wollte. Der etwa 40 bis 50 Jahre alte Täter, kam knapp
vor Ladenschluss und bedrohte den Trafikanten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte
Geld.
Statt Beute gab es Gegenwehr
Statt des geforderten Geldbetrages zog der Geschäftsinhaber seine Pistole, für die er
eine waffenrechtliche Urkunde besitzt und feuerte auf den Räuber. Wir sind der Meinung,
dass dies ein einwandfreier Fall von „Notwehr“ war.
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus
Die erstaunliche Frage die jetzt immer wieder auftaucht, warum sich der Trafikant so heftig
gewehrt hatte, können wir nicht nachvollziehen. Wer in rechtswidriger Absicht jemand
anderen mit einer Schusswaffe bedroht, muss damit rechnen selbst erschossen zu werden.
Der Täter konnte zwar noch aus der Trafik flüchten, brach aber auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zusammen und erlag seiner Schussverletzung. Die Polizei stellte beim Räuber
einen gefälschten rumänischen Ausweis und die Waffe, die sich als Attrappe herausstellte,
sicher.
Gutmenschen lassen sich lieber überfallen
Wir können das Geheule der Gutmenschen nicht verstehen, die unter anderem reklamieren,
dass die Waffe ohnehin nicht echt war. Hätte sich der Trafikant zuerst von der Echtheit der
Schusswaffe überzeugen sollen?
Auch meinen viele dieser Menschenfreunde, dass es nicht notwendig war gleich zu schießen,
sondern es eher angebracht gewesen wäre dem Räuber das geforderte Geld auszuhändigen.
Das finden wir nicht. Obwohl der Tod eines Menschen immer ein tragisches Ereignis ist,
hält die Wehrhaftigkeit dieses Trafikanten vielleicht den einen oder anderen Räuber von
seinem nächsten Überfall ab.
Ein erstaunlicher Blog
Eine der erstaunlichsten Aussagen haben wir auf einem realitätsfremden linkslinken Blog
gefunden. Dort wird der Trafikant als schießwütiger Zeitgenosse hergestellt wird, dem
Geld wichtiger ist als ein Leben.
Vermutlich hat der Autor dieses Fantasieblogs in seiner Plattenbauwohnung keine not-
wehrfähigen Güter. Dem Trafikanten war jedenfalls sein eigenes Leben wichtiger als jenes
des Räubers.
Veröffentlichung wäre angebracht
Man kann nur hoffen, dass man dem Mann für seine Zivilcourage nicht allzu viele Schwierig-
keiten bereiten wird. Vielleicht sollte dieser Vorfall in einige Sprachen übersetzt und auf
geeigneten Plätzen veröffentlicht werden. Dadurch bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass
potentielle Täter vom Vorhaben eines Überfalles Abstand nehmen.
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2010-01-05
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.
Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.
Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.
Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.
Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.
*****
2009-12-20
Erhöhter Schusswaffenbedarf
In der Vorwoche war in einigen Zeitungen zu lesen, dass die Bevölkerung an der Ostgrenze
unseres Landes, sich mit Schusswaffen aufrüstet. Eine erhebliche Antragssteigerung von
waffenrechtlichen Urkunden, sei bei den Behörden spürbar.
Grund für das gestiegene Schutzbedürfnis sind die Umtriebe von kriminellen Ostbanden,
speziell in den grenznahen Regionen. Ob der Besitz einer Schusswaffe wirklich „der Stein
der Weisen“ ist, darüber kann man wahrscheinlich endlos diskutieren.
Subjektives Sicherheitsgefühl
Subjektiv gesehen vermittelt eine Waffe im Haus sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
Sollte es wirklich zum „Worst Case“ kommen und der Gebrauch einer Schusswaffe un-
vermeidlich sein, wird vermutlich jeder Mensch anders reagieren.
Jeder Mensch hat das Recht sich zu verteidigen
Wir wollen festhalten, dass wir nicht zu den Waffengegnern zählen. Pazifismus ist nicht
unser Ding. Jeder Mensch sollte das selbstverständliche Recht haben, Angriffe auf sein
Leben, seine Gesundheit und sein Vermögen mit allen ihn gebotenen Mitteln zu abzu-
wehren.
Erstaunliche Postings im IWÖ-Forum
Auf jeden Fall hat uns dieses Thema dazu veranlasst, ein wenig im Internet zu stöbern.
Dabei sind wir auf das Forum der „IWÖ“ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht
in Österreich) gestoßen.
In einem Themenblock dieses Forums, der sich „Neu- und ganz interessant für uns!“
nennt, haben wir einige Postings gefunden, von denen wir Ihnen zwei Stück nicht vorent-
halten wollen.
Da postet das Mitglied „3030win“ folgendes wortwörtlich:
3030win
Frühmorgens wurde ich von der Polizei telefonisch geweckt und höflich ersucht, zu meinem
Auto zu kommen. „Oh jeh“ dacht ich mir da!
Mein Auto stand inmitten von neun anderen, schön in einer Parkreihe, wie es sich gehört.
Alle Autos waren aufgebrochen (Kraftschaden an der Beifahrertür), Inhalte – speziell CD-Radios
– fehlten. Riesenwirbel bei den anderen herumstehenden Besitzern.
Nur mein Auto war unbeschädigt, es fehlte nichts. Die noch etwas jungen, unerfahrenen Poli-
zisten staunten nur so. Vielleicht hatten sie mich gar als Täter in Verdacht? Ein älterer Polizist
war nicht erstaunt und sagte:
„Eh kloar, dass Ihnen nix fööht! Seee haben auf der Beifahrerseit´n eine beschossene Pistolen
-Zielscheibe mit dazugehörendem Gehörschutz liegen. Davor haben die Bücha gewaltigen
Respekt!“ Um alle Probleme auszuschliessen, zeigte ich gleich freiwillig meinen WP her.
Also, Sportkameraden, man weiss jetzt, was uns vielleicht schützen kann. Macht es mir nach,
vergesst einfach wie ich eine durchlöcherte Zielscheibe im Auto.
Könnte mächtig helfen! Meine Freunde machen´s schon.
_________________
Mitgliednummer: 5598
Zu diesem Posting nimmt Gen.Sek. Dr. Zakrajsek, seines Zeichens Moderator der
IWÖ-Foren, mit folgenden Worten Stellung:
zakrajsek
Daraus folgt, daß eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waffenpässen die Kriminali-
tätsrate bedeutend herunterdrücken würde.
Man müßte das aber auch entsprechend publizieren. Gewisse Delikte, wie etwa Stalking,
würden überhaupt verschwinden.
Ende des Postings
Da hatte der Gauner aber Respekt
Da meint doch dieser „3030win“ tatsächlich, sein Auto wurde deshalb nicht aufgebrochen,
weil am Beifahrersitz eine beschossene Zielscheibe und ein Gehörschutz lag. Vor diesen
Dingen haben die Gauner ja gehörig Respekt, so zumindest die Aussage des Polizisten, laut
Angabe von „3030win“.
Schrottauto für Autodieb uninteressant
Wir können dem Kampfposter mit absoluter Sicherheit sagen, dass gerade jene Gegenstände
einen Autodieb beflügelt hätten in dieses Fahrzeug einzubrechen, da er eine Waffe im Innen-
raum vermutet hätte.
Vermutlich ist das Auto eine derartige „Schrottkiste“, sodass es vom Einbrecher nicht einmal
eines Blickes gewürdigt wurde. Auch Ostblockautodiebe haben bereits gehobene Ansprüche.
Waffenpässe senken die Kriminalitätsrate
Der IWÖ-Häuptling schließt daraus, dass eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waf-
fenpässen die Kriminalitätsrate bedeutend herunterdrücken würde. Was er mit diesem Satz
meint, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.
Publizierung enorm wichtig
Aber er setzt noch einen drauf indem er meint, dass durch entsprechende Publizierung,
gewisse Delikte wie z.B. Stalking überhaupt verschwinden würden. Wir verstehen diese
Aussage so: Bist Du ein Stalker, wirst Du erschossen.
Die Schule geschwänzt?
Bei dem Kapitel notwehrfähige Güter dürfte der gelernte Jurist Dr. Zakrajsek den Unterricht
geschwänzt haben. Denn sonst müsste er wissen, dass man sich gegen einen Stalker nicht
mit der Schusswaffe verteidigen darf. Dafür muss der Gestalkte schon den Rechtsweg
beschreiten.
Begründung für schlechten Ruf
Schusswaffen und deren Inhaber haben ohnehin nicht den besten Ruf. Ob dies gerechtfertigt
ist oder nicht, sei dahingestellt. Allerdings tragen diese beiden Zeitgenossen mit absoluter
Sicherheit dazu bei, dass Waffengegner den schlechte Ruf von Waffenbesitzern begründen
können.
*****
2009-12-02