Gemeinsam überprüften die österreichische Finanzpolizei und der deutsche Zoll, Bereich Finanzkontrolle und Schwarzarbeit, am 15. April 2024 ein Bauvorhaben im ehemaligen Berliner Sony-Center. Mit dabei waren der deutsche Finanzminister Christian Lindner sowie der Leiter der österreichischen Finanzpolizei Wilfried Lehner. Die Aktion ist ein bedeutender Erfolg in der intensiven Kooperation zwischen den beiden Ländern zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Abgabenhinterziehung und illegaler Beschäftigung.
„Diese Operation ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht nur die Einhaltung der Gesetze stärkt, sondern auch ein klares Signal an jene sendet, die versuchen, sich durch Schwarzarbeit einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Unsere Finanzpolizei arbeitet Hand in Hand mit unseren deutschen Kollegen, um sicherzustellen, dass für redliche Unternehmen kein Nachteil entsteht“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Der Leiter der österreichischen Finanzpolizei, Wilfried Lehner, fügte hinzu: „Dieser simultan in Deutschland und Österreich durchgeführte Kontrollvorgang zeigt, wie Kontrollbehörden mit internationaler Zusammenarbeit die Kontrolleffektivität massiv verstärken können. Zudem werden Risikoabschätzung, Einsatzplanung und Kontrollvorgänge optimiert und ein Lernen voneinander gefördert.“
Für die Kontrolle wurde bewusst ein Bauvorhaben ohne Anfangsverdacht ausgewählt, um eine typische Standardkontrollsituation zu evaluieren. Bei dem Bauprojekt im ehemaligen Sony-Center am Berliner Potsdamer Platz ist auch ein österreichisches Unternehmen beteiligt, weswegen die österreichische Finanzpolizei die deutschen Behörden unterstützte. Ersterhebungen der Finanzpolizei in Österreich ergaben bei dem in Niederösterreich ansässigen Unternehmen vorerst keine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Auffälligkeiten. Das Unternehmen hat aktuell insgesamt 191 Dienstnehmer zur Sozialversicherung in Österreich angemeldet.
Im Zuge der bilateralen Kontrollmaßnahme erfolgte parallel zu der Kontrolle in Berlin eine Nachschau der Finanzpolizei am Firmensitz in Österreich. Dort wurden keine Übertretungen festgestellt.
Bei der Kontrolle in Berlin durch die deutschen Behörden wurden insgesamt 157 Arbeitnehmer von 54 Unternehmen sowie fünf selbstständige Unternehmer angetroffen und überprüft. Zwölf Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens waren beim Bauvorhaben vor Ort. Sie waren alle in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet. Bei einer Erstüberprüfung vor Ort stellten die anwesenden Finanzpolizeiorgane keine Auffälligkeiten fest. Durch die Größe der Baustelle sind weitere Übertretungen nicht ausgeschlossen und werden im Zuge der Nachbereitung gegebenenfalls noch zur Anzeige gebracht.
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Der Anfang vom Ende des Bargeldes ist eingeläutet
Nun ist es amtlich! Vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde vorgestern
beschlossen, die Ausgabe des 500-Euro-Scheins bis Ende 2018 einzustellen. Begründet
wurde dies mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit und gegen die Finanzierung krimineller
Machenschaften.
Um zu erkennen, dass diese Argumentation an den Haaren herbeigezogen ist, muss
man kein Finanzgenie sein. In Wahrheit dürften ganz andere Motive dahinterstecken. Mit
der schrittweisen Abschaffung des Bargeldes versucht man offenbar, über Negativ-
zinsen an das Ersparte der Menschen zu gelangen. Mit dem Aus für den 500-Euro-
Schein ist nun der Anfang vom Ende des Bargeldes eingeläutet worden.
Wenn das Bargeld erst einmal Geschichte ist, können die Österreicher ihr Vermögen
nicht mehr von den Geldinstituten abziehen und sind der Geldpolitik schutzlos ausge-
liefert. Zudem gibt es die totale Kontrolle über die Bürger. Im Übrigen ist das Aus der
500-Euro-Banknoten mit erheblichen Kosten verbunden. Experten rechnen mit Auf-
wendungen von bis zu einer halben Milliarde Euro.
Anzumerken ist auch, dass die Abschaffung des Bargeldes die Terrorfinanzierung nicht
eindämmen wird, dann werden eben andere Kanäle gesucht. Dies bestätigte auch
Wirtschaftsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz, der meint, dass Geld-
wäsche im überwiegenden Ausmaß längst bargeldlos und über Scheinfirmen abläuft.
Dazu der Dritte Nationalratspräsident und freiheitlichen Bundespräsidentschafts-
kandidaten Ing. Norbert Hofer, der vor einer europäischen Politik warnt, die davon
ausgehe, dass man lügen müsse, wenn es ernst werde:. „Es ist dringend notwendig,
das Bargeld in der österreichischen Verfassung zu schützen, damit uns weder die EU
noch die EZB in unserer Freiheit weiter einschränken können.“
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2016-05-06
Dürfen sich inländische Schwarzarbeiter auch beraten lassen?
Im Frühling 2014 soll in Österreich die erste „Beratungsstelle für undokumentiertes Arbeiten“
– sprich illegales Arbeiten – eingerichtet werden. Das planen die Arbeiterkammer und der
ÖGB. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Allerdings steht schon fest, dass die er-
staunliche Beratungsstelle im ÖGB-Gebäude, im zweiten Wiener Gemeindebezirk unterge-
bracht werden soll. Die Beratung wird durch zwei Angestellte durchgeführt, wobei diese eng
mit Dolmetscher(innen) zusammen arbeiten werden.
Dieses Vorhaben ist eine glatte Verhöhnung aller österreichischen Arbeitnehmer(innen) und aller
Betriebe, die gesetzeskonform handeln. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die aktu-
elle Rekord-Arbeitslosigkeit und Teuerung bekämpft werden kann, macht sich die Arbeiter-
kammer darum Sorgen, ob illegale ausländische Schwarzarbeiter(innen) möglicherweise nicht
gerecht entlohnt werden könnten.
Es kann nicht sein, dass die Arbeiterkammer die Zwangsmitgliedsbeiträge zig tausender Arbeit-
nehmer(innen) dazu missbraucht, illegale ausländische Arbeitskräfte zu beraten. Schwarzarbeit
ist ein klarer Gesetzesbruch und daher ein Fall für die Justiz. Man darf gespannt sein, ob vielleicht
demnächst noch irgendeine Organisation auf die Schnapsidee kommt Ost-Einbrecher darüber
zu beraten, wo am meisten zu holen ist.
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2014-01-02
Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung wurde 1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt. Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
Im Gegenteil: Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen eingezogen und die NOVA-Rückerstattung beim Kauf eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen. Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzier-
ung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der
Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf. Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum erhöht. Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
Aber auch bei den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche Belastungen durch eine körperliche oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher
Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
Es wäre daher notwendig, sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung, als auch die
monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
Die durch eine wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären, in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze. Alleine dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich. Ein Akutbett ist deutlich teurer als ein Pflegeplatz oder gar die Pflege und Betreuung
daheim. Dringendste Maßnahme wäre nun aber, das Pflegegeld jährlich der Inflation anzu-
passen.
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2013-04-06
Wohnzimmercouch statt Arbeitsamt
War es bisher notwendig Arbeitslosengeld persönlich zu beantragen, bietet das AMS Bruck an
der Leitha ab sofort eine Service, dass für jeden Werktätigen ein Schlag ins Gesicht sein muss.
Während Arbeitende tagtäglich den Weg in und von der Arbeit auf eigene Zeit und Kosten ab-
solvieren müssen, sind Arbeitslose weitaus besser gestellt. Diese können sich ab sofort per
Mausklick arbeitslos melden und auch ihren Antrag auf Arbeitslosengeld per Internet stellen.
Wörtlich heißt es beim AMS: „Das Arbeitsmarktservice setzt auf moderne KundInnenbetreu-
ung und präsentierte einen neuen Online Service. Mit dem eAMS-Konto erhalten Arbeitsuch-
ende einen persönlichen Zugang zum AMS via Internet. Jobsuchende sparen sich damit den
Weg zum Arbeitsmarktservice.“
Screen. Bezirksblätter Bruck/L. (Printausgabe vom 07.12.11)
Da staunen wir aber zweifach. Erstens warum Arbeitslose als „Kund(innen)“ bezeichnet
werden. Denn ein Kunde ist eine Person, die etwas konsumiert oder eine Leistung in Anspruch
nimmt und dafür bezahlt. Die meisten Arbeitslosen haben nicht einmal einen Bruchteil jener
Summe an Arbeitslosenversicherung einbezahlt, welche sie in ihrer beschäftigungslosen Zeit
nun Monat für Monat beziehen.
Keine Behinderung mehr bei Schwarzarbeit
Dazu kommen noch unzählige Sozialschmarotzer, die das System weidlich ausnutzen. Das
wird alles von den ehrlich arbeitenden Menschen in Österreich bezahlt und daher ist es uns
völlig unverständlich, dass Arbeitslosenentgelt-Empfänger(innen) der Weg zum AMS erspart
bleibt. Aber möglicherweise wird das Nichterscheinen am Arbeitsamt auch deshalb ange-
boten, um etliche arbeitslos gemeldeten Personen nicht bei der Ausübung ihrer Schwarzar-
beit zu behindern.
Zweitens ist es für uns unverständlich, dass es einem Arbeitslosen offenbar nicht zugemutet
werden kann, dass dieser den Weg zum Arbeitsamt findet. Möglicherweise könnte ihm ja
dort ein Job vermittelt werden. Scheinbar scheint sich der Ausdruck „Amt für Arbeits-
vermeidung“ als Bezeichnung für das Arbeitsmarktservice zu bestätigen.
Offenbar ist man beim AMS – Bruck an der Leitha nicht fähig oder nicht willens, Arbeits-
losen eine Stelle zu vermitteln und will daher mit diesen keinen persönlichen Kontakt haben.
Denn anders können wir uns die erstaunliche „Kund(i)nnenbetreuung“ per Internet nicht
erklären.
Um eine möglichst große Anzahl zum Nichterscheinen am Arbeitsamt zu animieren, gibt es
sogar eine Prämie. „Mit dem AMS gewinnen: Wer jetzt bis 16. Dezember 2011 sein eAMS-
Konto aktiviert, kann mit etwas Glück eines von fünf Netbooks gewinnen, die unter allen
neuen eAMS-Konto-NutzerInnen verlost werden“, so verlautbart es das Arbeitsmarktservice
Bruck an der Leitha.
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2011-12-10
Realistischer Politiker
Eine erstaunlich realistische Forderung, ist den heutigen APA-Meldungen zu entnehmen.
Der ÖVP LAbg. Wolfgang Ulm hat im Rahmen der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig-
keit, folgenden Vorschlag.
Arbeitslosen soll im Rahmen eines Freiwilligenprojektes die Möglichkeit gegeben werden,
sich für die Lebensqualität und Sicherheit in Wien einzusetzen. Gemeinsam mit dem AMS
soll die Stadt Wien, einen Freiwilligendienst zur Stadtverschönerung anbieten.
Dazu würde gehören, Gebäudefassaden und andere Einrichtungen der Stadt Wien, sowie
öffentliche Flächen von Graffiti-Schmierereien zu befreien. Die Arbeitslosen würden für
diese Tätigkeit mit einem Zusatzverdienst belohnt werden.
Vorbei mit Mittagsschlaf und Pfusch
Das wird den meisten Langzeitarbeitslosen in Wien sauer aufstossen. Vorbei die Zeiten
mit dem Mittagsschläfchen, oder den einträglichen Schwarzarbeiten bei nachbarschafts-
hilflichen Wohnungsrenovierungen in ganz Wien.
Wir finden den Vorschlag von Ulm sozial gerechtfertigt. Wer von der Gemeinschaft lebt,
soll für diese auch etwas tun. Wir gehen sogar einen Schritt weiter und würden aus der
Freiwilligkeit eine Verpflichtung machen.
Wer nimmt muss auch geben
Betätigungsmöglichkeiten in Wien gäbe es ohnehin genug. Von Schneeschaufeln über
Strassenkehren udgl. mehr. Eine solche Beschäftigungsteraphie würde auch die Arbeits-
losenrate in kürzester Zeit senken, denn viele Arbeitsunwillige würden sich aus der
Arbeitslosen abmelden, weil sie nicht weiter schmarotzen könnten ohne dafür eine Gegen-
leistung erbringen zu müssen.
Die Ceiber-Weiber
Nicht unserer Meinung dürften die „Ceiber Weiber“ sein. Die Autorin, Alexandra Bader
meint in ihrem Beitrag, dass die Idee von Ulm kein Akt einer Zivilcourage sei, sondern
vielmehr seine Verachtung für Menschen ohne Arbeit ausdrückt.
Ein Kuriosum am Rande. Frau Bader gibt selbst an, dass ihre Webseite seitens des Frauen-
ministeriums mit 5.000,- Euro (von beantragten 25.000,-) ünterstützt wird. Dieses Geld
benötige sie, um ihre Seite weiterzubetreiben und ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Steuergelder für Hobbys
Aus diesen eigenen Angaben der Herausgeberin von „Ceiber Weiber“ wird auch klar, warum
sie gegen den Vorschlag von Ulm ist. Auch ist es schön zu erfahren, dass Hobbys aus
Steuergelder finanziert werden.
Und was die Sicherung des Lebensunterhalts von Frau Bader betrifft. Wie wärs wenn sich
diese Dame eine dementsprechende Beschäftigung suchen würde, um ihren Lebensunter-
halt und ihr Hobby selbst finanzieren zu können und nicht dem Steuerzahler im Sack liegt .
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2009-12-27
Kein Aprilscherz
Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
Wer ist verantwortlich ?
Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
Alles Selbständige ?
Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.
Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
Was ist ein Vertragspartner ?
Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.
Neue Ära des Arbeitsmarktes ?
Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.
Oder doch angestellt ?
Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
Stauni
2009-02-25