Ein massiver Fall von illegaler Beschäftigung, der sich bis hin zum Verdacht auf Menschenhandel erstreckt, wurde nun durch eine koordinierte Aktion der Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung und der LPD Tirol aufgedeckt. Auslöser war eine anonyme Anzeige über die unerlaubte Beschäftigung mehrerer brasilianischer Staatsangehöriger in einem Hotelbetrieb im Bezirk Landeck. Bereits Ende Februar führte die Finanzpolizei dort eine umfassende Beschäftigungskontrolle durch.
Bereits zu Beginn der Kontrolle versuchten sich zwei Personen dem Zugriff der Beamten zu entziehen, indem sie sich in einer Toilette und in einem Waschraum versteckten. Insgesamt trafen die Beamtinnen und Beamten acht Arbeiterinnen und Arbeiter an, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren.
Da es sich bei den Personen ausschließlich um brasilianische Staatsangehörige handelte, wurde umgehend eine gemeinsame Intensivkontrolle unter Einbeziehung der fremden- und grenzpolizeilichen Einheit PUMA der LPD Tirol initiiert. Die Überprüfung der Reisedokumente sowie der zwingend erforderlichen Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ergaben, dass diese Papiere gänzlich fehlten. In Folge wurden die acht Personen wegen illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet festgenommen.
Im Zuge der Kontrolle wurde nur ein Dienstnehmer angetroffen, der ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet war. In Summe hatte der Hotelbetreiber für seinen Betrieb nur vier Beschäftigte tatsächlich angemeldet.
Hausdurchsuchung und erneuter Aufgriff
Aufgrund der verdächtigen Gesamtumstände wurde das Landeskriminalamt, Ermittlungsbereich Menschenhandel, über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Es bestand der dringende Anfangsverdacht, dass die Arbeitskräfte im Zuge ihrer illegalen Beschäftigung gezielt ausgebeutet worden sein könnten.
Gegenüber den Beamtinnen und Beamten des LKA Tirol gaben die Betroffenen anfangs noch an, sich ausschließlich als Urlauber in dem Beherbergungsbetrieb aufzuhalten. Im Rahmen umfangreicher Vernehmungen brachen sie jedoch ihr Schweigen und gaben zu, bereits in Brasilien gezielt für die Arbeit in Tirol angeworben und vom Hotelbetreiber illegal beschäftigt worden zu sein. Damit erhärtete sich neben dem Verdacht auf gewerbsmäßige Schwarzarbeit auch der schwerwiegende Verdacht, dass die Brasilianerinnen und Brasilianer Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung geworden sind.
Aufgrund der massiven Verdachtsmomente erfolgte eine gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchung. Dabei konnten diverse Datenträger als Beweismittel sichergestellt werden.
Zeitgleich führte die Finanzpolizei im Zuge dieser Hausdurchsuchung eine weitere Kontrolle des Betriebs durch und wurde erneut fündig: Ein weiterer brasilianischer Staatsangehöriger wurde bei Arbeiten in der Hotelküche angetroffen. Auch für ihn lagen weder eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz noch eine Anmeldung zur Sozialversicherung vor.
Empfindliche Strafen und strafrechtliche Konsequenzen
Von der Finanzpolizei folgen nun Anzeigen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz. In Summe erwarten den Arbeitgeber Strafen in Höhe von rund 40.000 Euro. Zudem wird wegen des Verdachtes auf Unterentlohnung ermittelt.
Außerdem wird ermittelt, wie die Bezahlung der Arbeiterinnen und Arbeiter erfolgte. Entsprechende Anzeigen und Kontrollmitteilungen an das Finanzamt und die Finanzstrafbehörde sowie an die ÖGK folgen.
Gleichzeitig erfolgt durch das LKA-Tirol eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Innsbruck aufgrund des Verdachtes des Menschenhandels und der Organisierten Schwarzarbeit nach dem Strafgesetzbuch sowie die Ausbeutung eines Fremden nach dem Fremdengesetz.
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Heute, am 15. April 2026 fand im Festsaal des Bundeskriminalamtes der Sicherheitsgipfel zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug statt. Neben Innenminister Gerhard Karner, dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, sowie dem Direktor des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, nahmen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Ministerien, Sicherheitsbehörden sowie Sozialleistungsträgern teil.
Der Sicherheitsgipfel markiert den Startpunkt einer bundesweiten Schwerpunktoffensive zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug und soll die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen weiter vertiefen, strukturieren und gezielt ausbauen. Seit ihrer Gründung hat die Task Force SOLBE einen Gesamtschaden von rund 158 Millionen Euro aufgedeckt. Das ist das Ergebnis von aufwendiger Ermittlungsarbeit, guter Koordination und gelebter Zusammenarbeit über Ressort- und Ländergrenzen hinweg.
Auch die Anzeigenentwicklung zeigt die verstärkte Bekämpfung: Während im Jahr 2016 noch 472 Anzeigen verzeichnet wurden, lag die Zahl 2025 bereits bei 6.062 Fällen – nahezu eine Verzwölffachung. Die ist vor allem auf die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten in diesem Deliktsfeld zurückzuführen. Sozialleistungsbetrug zählt zu den sogenannten Kontrolldelikten: Je intensiver die Kontrollen, desto mehr Fälle werden sichtbar und vom „Dunkelfeld“ ins „Hellfeld“ überführt. Die Aufklärungsquote von Sozialleistungsbetrug liegt aktuell bei 99,6 Prozent.
Regional zeigt sich ein deutlicher Schwerpunkt in Wien, wo 2025 rund 43 Prozent aller Anzeigen (2.625 Fälle) registriert wurden. Im Jahr 2025 wurden 6.191 Tatverdächtige erfasst, davon 74,5 Prozent Fremde (4.610 Personen) und 25,5 Prozent Inländer (1.581 Personen). Zu den häufigsten Herkunftsländern zählen neben den österreichischen Staatsbürgern unter anderem die Ukraine (1.049 Personen), Syrien (737), Serbien (499) und Afghanistan (343).
„Wo funktionierende Kontrollmechanismen greifen, wird Missbrauch frühzeitig erkannt und gesamtstaatlicher Schaden wirksam verhindert“, betonte Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit.
Aus kriminalpolizeilicher Sicht sind eine zunehmende Professionalisierung und Vernetzung der Täterstrukturen feststellbar. Neben Einzelfällen gewinnen insbesondere komplexe, arbeitsteilige und teils grenzüberschreitende Betrugssysteme an Bedeutung.
Dabei bestehen zunehmend Überschneidungen mit anderen Deliktsfeldern wie organisiertem Betrug, Suchtgiftkriminalität, organisierter Schwarzarbeit oder der Nutzung von Scheinunternehmen.
Die Analyse von mehr als 50 unterschiedlichen Begehungsformen und acht Hauptgruppen des Sozialleistungsbetrugs durch die Task Force SOLBE bildet eine wesentliche Grundlage für effektive Gegenmaßnahmen.
Zentrale Herausforderungen bestehen insbesondere in
° der oft erst durch Kontrollen sichtbaren Deliktsnatur,
° eingeschränkten Ermittlungs- und Datenzugängen im Vorfeld eines Anfangsverdachts,
° komplexen Zuständigkeitsstrukturen mit vielen beteiligten Behörden,
° der zunehmenden internationalen Dimension,
° der hohen Anpassungsfähigkeit der Täter.
Präventionsmaßnahmen spielen dabei eine entscheidende Rolle, um Schäden bereits im Vorfeld zu verhindern. Der Sicherheitsgipfel stellt den bewusst gesetzten Auftakt für den vom Direktor des Bundeskriminalamtes initiierten kriminalpolizeilichen Schwerpunkt im Jahr 2026 dar.
„Das Bundeskriminalamt setzt mit der Schwerpunktoffensive zur Bekämpfung des Sozialleistungsbetruges den nächsten Schritt: Wir bündeln Kompetenzen, schärfen unsere Maßnahmen und erhöhen den Druck auf jene, die das System ausnutzen. Gleichzeitig stärken wir damit das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat“, so Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamtes.
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Die Finanzpolizei (Amt für Betrugsbekämpfung – ABB) führte Schwerpunktkontrollen auf Baustellen in ganz Österreich durch. Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten 128 teils schwerwiegende Fälle von Abgaben- und Sozialbetrug fest. An 139 Einsatzorten wurden mehr als 390 Unternehmen kontrolliert. Dabei waren 235 Finanzpolizisten im Einsatz. Diese haben auf den Baustellen 1.235 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer kontrolliert.
Teilweise lieferten sich die Verdächtigen wilde Verfolgungsjagden mit den Finanzpolizisten – Sprünge von Dächern und Kletteraktionen über Zäune inklusive. Sämtliche Übertretungen führten zu Strafanzeigen. Fast 170.000 Euro an Abgabenrückständen konnten im Rahmen der Aktion eingebracht werden.
„Gerade auf Baustellen geht es nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern auch um den Schutz von Arbeitnehmerrechten und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Wer illegal beschäftigt oder unterbezahlt wird, ist oft nicht ordnungsgemäß versichert. Gleichzeitig verzerrt solcher Betrug den Wettbewerb zulasten ehrlicher Betriebe“, so Finanzminister Markus Marterbauer.
„Dass im Zuge dieser Schwerpunktaktion so viele Missstände aufgedeckt wurden, ist ein Beweis für die hervorragende Arbeit der Finanzpolizei und die gute Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden. Diese Ergebnisse zeigen aber auch: Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping ist noch lange nicht vorbei. Solche Betrugsmodelle sind systematisch angelegt und richten enormen Schaden an – für die Betroffenen ebenso wie für das Sozialsystem und den fairen Wettbewerb. Als Arbeitsministerin setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass wir diese Vergehen lückenlos verfolgen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter schärfen, wo es nötig ist“, sagt Arbeitsministerin Korinna Schumann.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei fanden 15 illegale Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ohne Arbeitsbewilligung vor. Vier Personen waren arbeitslos gemeldet und dennoch auf einer Baustelle tätig. Insgesamt wurden 44 Schwarzarbeitsanzeigen gelegt sowie acht Fälle von Unterentlohnung und 36 Meldevergehen im Zusammenhang mit den Lohn- und Sozialdumpingvorschriften festgestellt. Darüber hinaus erstatteten die Finanzpolizisten sieben Anzeigen wegen Übertretungen der Gewerbeordnung.
Bereichsleiter Wilfried Lehner zeigt sich angesichts des großen Erfolgs für die Finanzpolizei gleichzeitig erfreut und besorgt: „Mit diesem Schwerpunkteinsatz, der im internationalen Kontext mit der europäischen Arbeitsbehörde erfolgte, konnten wir zwar unsere Effektivität als Kontrollbehörde beweisen, die Summe der Aufgriffe ist aber besorgniserregend. Wir werden daher unsere Kontrollmaßnahmen gezielt fortsetzen.“
„Das Amt für Betrugsbekämpfung unterzieht solche Fälle konsequent weiterführenden finanzstrafrechtlichen Überprüfungen und Ermittlungen. So können solche Betrugsformen auf allen Ebenen wirksam gestoppt werden. Mit ihren Außendienst-Kontrollen leistet die Finanzpolizei dabei einen entscheidenden Beitrag zur Aufdeckung und Aufklärung dieser Betrugsszenarien“, so ABB-Vorstand Christian Ackerler. Konkret erfolgen nun in allen Fällen von Schwarzarbeit und Verdachtsfällen der Verwendung von Scheinrechnungen weitere finanzstrafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen. Die Strafdrohung reicht hier vom Doppelten des Hinterziehungsbetrages bis zu 10 Jahren Haft bei Abgabenbetrug.
Immer wieder kam es bei den Kontrollen zu kuriosen Situationen: In Niederösterreich flüchteten zwei Personen vor den Kontrollorganen. Dabei überquerten sie mehrere private Grundstücke, passierten Einfamilienhäuser, sprangen über Zäune und versteckten sich schlussendlich auf der Toilette einer Filiale einer Autoservicekette. Dort fand sie die Finanzpolizei schließlich nach ca. einer Stunde dank Mithilfe der Bevölkerung.
Auf einer ebenfalls in Niederösterreich befindlichen Baustelle flüchtete eine Person durch einen Sprung auf das Dach des Nachbargebäudes und sprang danach aus rund drei Metern Höhe vom Dach. Weitere Fälle betrafen Ausweisfälschungen, fehlende Meldungen zu Löhnen und ein Unternehmen mit zahlreichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, das beim Finanzamt keinerlei Umsatz angegeben hatte.
Im Raum Salzburg wurde eine Baustelle kontrolliert, die neben illegal beschäftigten Ausländerinnen und Ausländern auch sicherheitstechnisch so mangelhaft war, dass die Finanzpolizei umgehend die Arbeitsinspektion verständigte. Bei einem anderen Unternehmen konnten durch Exekutionsmaßnahmen über 63.000 Euro durch Sofortüberweisung sichergestellt werden.
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Gemeinsam überprüften die österreichische Finanzpolizei und der deutsche Zoll, Bereich Finanzkontrolle und Schwarzarbeit, am 15. April 2024 ein Bauvorhaben im ehemaligen Berliner Sony-Center. Mit dabei waren der deutsche Finanzminister Christian Lindner sowie der Leiter der österreichischen Finanzpolizei Wilfried Lehner. Die Aktion ist ein bedeutender Erfolg in der intensiven Kooperation zwischen den beiden Ländern zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Abgabenhinterziehung und illegaler Beschäftigung.
„Diese Operation ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht nur die Einhaltung der Gesetze stärkt, sondern auch ein klares Signal an jene sendet, die versuchen, sich durch Schwarzarbeit einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Unsere Finanzpolizei arbeitet Hand in Hand mit unseren deutschen Kollegen, um sicherzustellen, dass für redliche Unternehmen kein Nachteil entsteht“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Der Leiter der österreichischen Finanzpolizei, Wilfried Lehner, fügte hinzu: „Dieser simultan in Deutschland und Österreich durchgeführte Kontrollvorgang zeigt, wie Kontrollbehörden mit internationaler Zusammenarbeit die Kontrolleffektivität massiv verstärken können. Zudem werden Risikoabschätzung, Einsatzplanung und Kontrollvorgänge optimiert und ein Lernen voneinander gefördert.“
Für die Kontrolle wurde bewusst ein Bauvorhaben ohne Anfangsverdacht ausgewählt, um eine typische Standardkontrollsituation zu evaluieren. Bei dem Bauprojekt im ehemaligen Sony-Center am Berliner Potsdamer Platz ist auch ein österreichisches Unternehmen beteiligt, weswegen die österreichische Finanzpolizei die deutschen Behörden unterstützte. Ersterhebungen der Finanzpolizei in Österreich ergaben bei dem in Niederösterreich ansässigen Unternehmen vorerst keine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Auffälligkeiten. Das Unternehmen hat aktuell insgesamt 191 Dienstnehmer zur Sozialversicherung in Österreich angemeldet.
Im Zuge der bilateralen Kontrollmaßnahme erfolgte parallel zu der Kontrolle in Berlin eine Nachschau der Finanzpolizei am Firmensitz in Österreich. Dort wurden keine Übertretungen festgestellt.
Bei der Kontrolle in Berlin durch die deutschen Behörden wurden insgesamt 157 Arbeitnehmer von 54 Unternehmen sowie fünf selbstständige Unternehmer angetroffen und überprüft. Zwölf Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens waren beim Bauvorhaben vor Ort. Sie waren alle in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet. Bei einer Erstüberprüfung vor Ort stellten die anwesenden Finanzpolizeiorgane keine Auffälligkeiten fest. Durch die Größe der Baustelle sind weitere Übertretungen nicht ausgeschlossen und werden im Zuge der Nachbereitung gegebenenfalls noch zur Anzeige gebracht.
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Der Anfang vom Ende des Bargeldes ist eingeläutet

Nun ist es amtlich! Vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde vorgestern
beschlossen, die Ausgabe des 500-Euro-Scheins bis Ende 2018 einzustellen. Begründet
wurde dies mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit und gegen die Finanzierung krimineller
Machenschaften.
Um zu erkennen, dass diese Argumentation an den Haaren herbeigezogen ist, muss
man kein Finanzgenie sein. In Wahrheit dürften ganz andere Motive dahinterstecken. Mit
der schrittweisen Abschaffung des Bargeldes versucht man offenbar, über Negativ-
zinsen an das Ersparte der Menschen zu gelangen. Mit dem Aus für den 500-Euro-
Schein ist nun der Anfang vom Ende des Bargeldes eingeläutet worden.
Wenn das Bargeld erst einmal Geschichte ist, können die Österreicher ihr Vermögen
nicht mehr von den Geldinstituten abziehen und sind der Geldpolitik schutzlos ausge-
liefert. Zudem gibt es die totale Kontrolle über die Bürger. Im Übrigen ist das Aus der
500-Euro-Banknoten mit erheblichen Kosten verbunden. Experten rechnen mit Auf-
wendungen von bis zu einer halben Milliarde Euro.
Anzumerken ist auch, dass die Abschaffung des Bargeldes die Terrorfinanzierung nicht
eindämmen wird, dann werden eben andere Kanäle gesucht. Dies bestätigte auch
Wirtschaftsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz, der meint, dass Geld-
wäsche im überwiegenden Ausmaß längst bargeldlos und über Scheinfirmen abläuft.
Dazu der Dritte Nationalratspräsident und freiheitlichen Bundespräsidentschafts-
kandidaten Ing. Norbert Hofer, der vor einer europäischen Politik warnt, die davon
ausgehe, dass man lügen müsse, wenn es ernst werde:. „Es ist dringend notwendig,
das Bargeld in der österreichischen Verfassung zu schützen, damit uns weder die EU
noch die EZB in unserer Freiheit weiter einschränken können.“
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2016-05-06
Dürfen sich inländische Schwarzarbeiter auch beraten lassen?
Im Frühling 2014 soll in Österreich die erste „Beratungsstelle für undokumentiertes Arbeiten“
– sprich illegales Arbeiten – eingerichtet werden. Das planen die Arbeiterkammer und der
ÖGB. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Allerdings steht schon fest, dass die er-
staunliche Beratungsstelle im ÖGB-Gebäude, im zweiten Wiener Gemeindebezirk unterge-
bracht werden soll. Die Beratung wird durch zwei Angestellte durchgeführt, wobei diese eng
mit Dolmetscher(innen) zusammen arbeiten werden.
Dieses Vorhaben ist eine glatte Verhöhnung aller österreichischen Arbeitnehmer(innen) und aller
Betriebe, die gesetzeskonform handeln. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die aktu-
elle Rekord-Arbeitslosigkeit und Teuerung bekämpft werden kann, macht sich die Arbeiter-
kammer darum Sorgen, ob illegale ausländische Schwarzarbeiter(innen) möglicherweise nicht
gerecht entlohnt werden könnten.
Es kann nicht sein, dass die Arbeiterkammer die Zwangsmitgliedsbeiträge zig tausender Arbeit-
nehmer(innen) dazu missbraucht, illegale ausländische Arbeitskräfte zu beraten. Schwarzarbeit
ist ein klarer Gesetzesbruch und daher ein Fall für die Justiz. Man darf gespannt sein, ob vielleicht
demnächst noch irgendeine Organisation auf die Schnapsidee kommt Ost-Einbrecher darüber
zu beraten, wo am meisten zu holen ist.
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2014-01-02
Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung wurde 1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt. Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
Im Gegenteil: Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen eingezogen und die NOVA-Rückerstattung beim Kauf eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen. Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzier-
ung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der
Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf. Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum erhöht. Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
Aber auch bei den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche Belastungen durch eine körperliche oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher
Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
Es wäre daher notwendig, sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung, als auch die
monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
Die durch eine wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären, in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze. Alleine dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich. Ein Akutbett ist deutlich teurer als ein Pflegeplatz oder gar die Pflege und Betreuung
daheim. Dringendste Maßnahme wäre nun aber, das Pflegegeld jährlich der Inflation anzu-
passen.
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2013-04-06
Wohnzimmercouch statt Arbeitsamt
War es bisher notwendig Arbeitslosengeld persönlich zu beantragen, bietet das AMS Bruck an
der Leitha ab sofort eine Service, dass für jeden Werktätigen ein Schlag ins Gesicht sein muss.
Während Arbeitende tagtäglich den Weg in und von der Arbeit auf eigene Zeit und Kosten ab-
solvieren müssen, sind Arbeitslose weitaus besser gestellt. Diese können sich ab sofort per
Mausklick arbeitslos melden und auch ihren Antrag auf Arbeitslosengeld per Internet stellen.
Wörtlich heißt es beim AMS: „Das Arbeitsmarktservice setzt auf moderne KundInnenbetreu-
ung und präsentierte einen neuen Online Service. Mit dem eAMS-Konto erhalten Arbeitsuch-
ende einen persönlichen Zugang zum AMS via Internet. Jobsuchende sparen sich damit den
Weg zum Arbeitsmarktservice.“
Screen. Bezirksblätter Bruck/L. (Printausgabe vom 07.12.11)
Da staunen wir aber zweifach. Erstens warum Arbeitslose als „Kund(innen)“ bezeichnet
werden. Denn ein Kunde ist eine Person, die etwas konsumiert oder eine Leistung in Anspruch
nimmt und dafür bezahlt. Die meisten Arbeitslosen haben nicht einmal einen Bruchteil jener
Summe an Arbeitslosenversicherung einbezahlt, welche sie in ihrer beschäftigungslosen Zeit
nun Monat für Monat beziehen.
Keine Behinderung mehr bei Schwarzarbeit
Dazu kommen noch unzählige Sozialschmarotzer, die das System weidlich ausnutzen. Das
wird alles von den ehrlich arbeitenden Menschen in Österreich bezahlt und daher ist es uns
völlig unverständlich, dass Arbeitslosenentgelt-Empfänger(innen) der Weg zum AMS erspart
bleibt. Aber möglicherweise wird das Nichterscheinen am Arbeitsamt auch deshalb ange-
boten, um etliche arbeitslos gemeldeten Personen nicht bei der Ausübung ihrer Schwarzar-
beit zu behindern.
Zweitens ist es für uns unverständlich, dass es einem Arbeitslosen offenbar nicht zugemutet
werden kann, dass dieser den Weg zum Arbeitsamt findet. Möglicherweise könnte ihm ja
dort ein Job vermittelt werden. Scheinbar scheint sich der Ausdruck „Amt für Arbeits-
vermeidung“ als Bezeichnung für das Arbeitsmarktservice zu bestätigen.
Offenbar ist man beim AMS – Bruck an der Leitha nicht fähig oder nicht willens, Arbeits-
losen eine Stelle zu vermitteln und will daher mit diesen keinen persönlichen Kontakt haben.
Denn anders können wir uns die erstaunliche „Kund(i)nnenbetreuung“ per Internet nicht
erklären.
Um eine möglichst große Anzahl zum Nichterscheinen am Arbeitsamt zu animieren, gibt es
sogar eine Prämie. „Mit dem AMS gewinnen: Wer jetzt bis 16. Dezember 2011 sein eAMS-
Konto aktiviert, kann mit etwas Glück eines von fünf Netbooks gewinnen, die unter allen
neuen eAMS-Konto-NutzerInnen verlost werden“, so verlautbart es das Arbeitsmarktservice
Bruck an der Leitha.
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2011-12-10
Realistischer Politiker
Eine erstaunlich realistische Forderung, ist den heutigen APA-Meldungen zu entnehmen.
Der ÖVP LAbg. Wolfgang Ulm hat im Rahmen der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig-
keit, folgenden Vorschlag.
Arbeitslosen soll im Rahmen eines Freiwilligenprojektes die Möglichkeit gegeben werden,
sich für die Lebensqualität und Sicherheit in Wien einzusetzen. Gemeinsam mit dem AMS
soll die Stadt Wien, einen Freiwilligendienst zur Stadtverschönerung anbieten.
Dazu würde gehören, Gebäudefassaden und andere Einrichtungen der Stadt Wien, sowie
öffentliche Flächen von Graffiti-Schmierereien zu befreien. Die Arbeitslosen würden für
diese Tätigkeit mit einem Zusatzverdienst belohnt werden.
Vorbei mit Mittagsschlaf und Pfusch
Das wird den meisten Langzeitarbeitslosen in Wien sauer aufstossen. Vorbei die Zeiten
mit dem Mittagsschläfchen, oder den einträglichen Schwarzarbeiten bei nachbarschafts-
hilflichen Wohnungsrenovierungen in ganz Wien.
Wir finden den Vorschlag von Ulm sozial gerechtfertigt. Wer von der Gemeinschaft lebt,
soll für diese auch etwas tun. Wir gehen sogar einen Schritt weiter und würden aus der
Freiwilligkeit eine Verpflichtung machen.
Wer nimmt muss auch geben
Betätigungsmöglichkeiten in Wien gäbe es ohnehin genug. Von Schneeschaufeln über
Strassenkehren udgl. mehr. Eine solche Beschäftigungsteraphie würde auch die Arbeits-
losenrate in kürzester Zeit senken, denn viele Arbeitsunwillige würden sich aus der
Arbeitslosen abmelden, weil sie nicht weiter schmarotzen könnten ohne dafür eine Gegen-
leistung erbringen zu müssen.
Die Ceiber-Weiber
Nicht unserer Meinung dürften die „Ceiber Weiber“ sein. Die Autorin, Alexandra Bader
meint in ihrem Beitrag, dass die Idee von Ulm kein Akt einer Zivilcourage sei, sondern
vielmehr seine Verachtung für Menschen ohne Arbeit ausdrückt.
Ein Kuriosum am Rande. Frau Bader gibt selbst an, dass ihre Webseite seitens des Frauen-
ministeriums mit 5.000,- Euro (von beantragten 25.000,-) ünterstützt wird. Dieses Geld
benötige sie, um ihre Seite weiterzubetreiben und ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Steuergelder für Hobbys
Aus diesen eigenen Angaben der Herausgeberin von „Ceiber Weiber“ wird auch klar, warum
sie gegen den Vorschlag von Ulm ist. Auch ist es schön zu erfahren, dass Hobbys aus
Steuergelder finanziert werden.
Und was die Sicherung des Lebensunterhalts von Frau Bader betrifft. Wie wärs wenn sich
diese Dame eine dementsprechende Beschäftigung suchen würde, um ihren Lebensunter-
halt und ihr Hobby selbst finanzieren zu können und nicht dem Steuerzahler im Sack liegt .
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2009-12-27
Kein Aprilscherz
Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
Wer ist verantwortlich ?
Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
Alles Selbständige ?
Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.
Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
Was ist ein Vertragspartner ?
Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.
Neue Ära des Arbeitsmarktes ?
Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.
Oder doch angestellt ?
Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
Stauni
2009-02-25