Baustellen-Razzia in Berlin mit der österreichischen Finanzpolizei und dem deutschen Zoll

Schulterschluss gegen Schwarzarbeit bei grenzüberschreitenden Kontrollen in Österreich und Deutschland

Gemeinsam überprüften die österreichische Finanzpolizei und der deutsche Zoll, Bereich Finanzkontrolle und Schwarzarbeit, am 15. April 2024 ein Bauvorhaben im ehemaligen Berliner Sony-Center. Mit dabei waren der deutsche Finanzminister Christian Lindner sowie der Leiter der österreichischen Finanzpolizei Wilfried Lehner. Die Aktion ist ein bedeutender Erfolg in der intensiven Kooperation zwischen den beiden Ländern zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Abgabenhinterziehung und illegaler Beschäftigung.

„Diese Operation ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht nur die Einhaltung der Gesetze stärkt, sondern auch ein klares Signal an jene sendet, die versuchen, sich durch Schwarzarbeit einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Unsere Finanzpolizei arbeitet Hand in Hand mit unseren deutschen Kollegen, um sicherzustellen, dass für redliche Unternehmen kein Nachteil entsteht“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Der Leiter der österreichischen Finanzpolizei, Wilfried Lehner, fügte hinzu: „Dieser simultan in Deutschland und Österreich durchgeführte Kontrollvorgang zeigt, wie Kontrollbehörden mit internationaler Zusammenarbeit die Kontrolleffektivität massiv verstärken können. Zudem werden Risikoabschätzung, Einsatzplanung und Kontrollvorgänge optimiert und ein Lernen voneinander gefördert.“

Für die Kontrolle wurde bewusst ein Bauvorhaben ohne Anfangsverdacht ausgewählt, um eine typische Standardkontrollsituation zu evaluieren. Bei dem Bauprojekt im ehemaligen Sony-Center am Berliner Potsdamer Platz ist auch ein österreichisches Unternehmen beteiligt, weswegen die österreichische Finanzpolizei die deutschen Behörden unterstützte. Ersterhebungen der Finanzpolizei in Österreich ergaben bei dem in Niederösterreich ansässigen Unternehmen vorerst keine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Auffälligkeiten. Das Unternehmen hat aktuell insgesamt 191 Dienstnehmer zur Sozialversicherung in Österreich angemeldet.

Im Zuge der bilateralen Kontrollmaßnahme erfolgte parallel zu der Kontrolle in Berlin eine Nachschau der Finanzpolizei am Firmensitz in Österreich. Dort wurden keine Übertretungen festgestellt.

Bei der Kontrolle in Berlin durch die deutschen Behörden wurden insgesamt 157 Arbeitnehmer von 54 Unternehmen sowie fünf selbstständige Unternehmer angetroffen und überprüft. Zwölf Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens waren beim Bauvorhaben vor Ort. Sie waren alle in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet. Bei einer Erstüberprüfung vor Ort stellten die anwesenden Finanzpolizeiorgane keine Auffälligkeiten fest. Durch die Größe der Baustelle sind weitere Übertretungen nicht ausgeschlossen und werden im Zuge der Nachbereitung gegebenenfalls noch zur Anzeige gebracht.

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Aus für den 500-Euro-Schein


Der Anfang vom Ende des Bargeldes ist eingeläutet


Nun  ist  es  amtlich!   Vom  Rat  der  Europäischen  Zentralbank  (EZB)  wurde  vorgestern
beschlossen, die Ausgabe des 500-Euro-Scheins bis Ende 2018 einzustellen. Begründet
wurde dies mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit und gegen die Finanzierung krimineller
Machenschaften.
Um  zu  erkennen,  dass  diese  Argumentation  an den Haaren herbeigezogen ist,  muss
man kein Finanzgenie sein.  In Wahrheit dürften ganz andere Motive dahinterstecken. Mit
der  schrittweisen   Abschaffung  des   Bargeldes  versucht  man  offenbar,  über  Negativ-
zinsen  an  das  Ersparte  der  Menschen  zu  gelangen.   Mit  dem  Aus für den 500-Euro-
Schein ist nun der Anfang vom Ende des Bargeldes eingeläutet worden.
Wenn  das  Bargeld  erst einmal Geschichte ist,  können die Österreicher ihr Vermögen
nicht  mehr von den Geldinstituten abziehen und sind der Geldpolitik schutzlos ausge-
liefert.  Zudem gibt es die totale Kontrolle über die Bürger.   Im Übrigen ist das Aus der
500-Euro-Banknoten  mit  erheblichen  Kosten verbunden.   Experten rechnen mit Auf-
wendungen von bis zu einer halben Milliarde Euro.
Anzumerken ist auch, dass die Abschaffung des Bargeldes die Terrorfinanzierung nicht
eindämmen  wird,  dann  werden  eben  andere  Kanäle  gesucht.   Dies bestätigte auch
Wirtschaftsexperte  Friedrich  Schneider von der Universität Linz,  der meint, dass Geld-
wäsche im überwiegenden Ausmaß längst bargeldlos und über Scheinfirmen abläuft.
Dazu  der   Dritte   Nationalratspräsident  und   freiheitlichen  Bundespräsidentschafts-
kandidaten  Ing. Norbert Hofer,  der  vor  einer  europäischen Politik warnt,  die davon
ausgehe,  dass  man lügen müsse,  wenn es ernst werde:. „Es ist dringend notwendig,
das Bargeld in der österreichischen Verfassung zu schützen, damit uns weder die EU
noch die EZB in unserer Freiheit weiter einschränken können.“
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2016-05-06

AK-Beratungsstelle für illegale ausländische Arbeiter


Dürfen sich inländische Schwarzarbeiter auch beraten lassen?

Im  Frühling 2014  soll in Österreich die erste  „Beratungsstelle für undokumentiertes Arbeiten“
– sprich  illegales  Arbeiten – eingerichtet  werden.   Das  planen  die  Arbeiterkammer  und der
ÖGB.   Ein  genaues  Datum  steht  noch  nicht  fest.   Allerdings  steht  schon fest,  dass  die er-
staunliche Beratungsstelle  im  ÖGB-Gebäude,  im  zweiten Wiener Gemeindebezirk unterge-
bracht  werden soll.   Die Beratung wird durch zwei Angestellte durchgeführt,  wobei diese eng
mit Dolmetscher(innen) zusammen arbeiten werden.
Dieses Vorhaben ist eine glatte Verhöhnung aller österreichischen Arbeitnehmer(innen) und aller
Betriebe, die gesetzeskonform handeln. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die aktu-
elle   Rekord-Arbeitslosigkeit  und  Teuerung  bekämpft   werden  kann,  macht  sich  die Arbeiter-
kammer  darum Sorgen,  ob illegale ausländische  Schwarzarbeiter(innen) möglicherweise nicht
gerecht entlohnt werden könnten.
Es  kann  nicht sein,  dass die Arbeiterkammer die Zwangsmitgliedsbeiträge zig tausender Arbeit-
nehmer(innen) dazu missbraucht,  illegale ausländische Arbeitskräfte zu beraten.  Schwarzarbeit
ist ein klarer Gesetzesbruch und daher ein Fall für die Justiz. Man darf gespannt sein, ob vielleicht
demnächst  noch  irgendeine  Organisation  auf  die Schnapsidee kommt Ost-Einbrecher darüber
zu beraten, wo am meisten zu holen ist.
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2014-01-02

Rotstift dominiert im Pflegebereich


Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst

Menschen  mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten  ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden.   Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
 
Ein  wesentlicher  Schritt in Richtung  Selbstbestimmung wurde  1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt.   Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
 
Im  Gegenteil:  Es wurden sogar neue  Hürden beim  Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen  eingezogen  und  die  NOVA-Rückerstattung  beim  Kauf  eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen.   Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit  ist  ebenso  wie  bei Krankheit,  Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
 
Ohne  das  Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen.   Die Finanzier-
ung darf nicht durch den  Haushalt der Betroffenen erfolgen,  aber auch nicht auf  Kosten der
Pfleger und Betreuer.   Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch  erfolgt  und  das  Risiko  weiter  überwiegend  privat  getragen werden muss,  kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
 
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf.  Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum  erhöht.   Dies  geht  natürlich  auf  Kosten  der  betroffenen  Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
 
Aber  auch  bei  den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor,  dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche  Belastungen  durch  eine  körperliche oder geistige Behinderung haben,  ein steuerlicher
Freibetrag  zusteht.   Die  Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
 
Es wäre daher notwendig,  sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge  betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung,  als auch die
monatlichen  Pauschbeträge  für  Krankendiätverpflegung  sowie  für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
 
Die  durch  eine  wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären,  in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze.   Alleine  dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich.   Ein Akutbett ist deutlich  teurer als ein  Pflegeplatz oder gar die  Pflege und Betreuung
daheim.   Dringendste Maßnahme wäre nun aber,  das Pflegegeld jährlich der  Inflation anzu-
passen.
 
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2013-04-06
 

Amt für Arbeitsvermeidung


Wohnzimmercouch statt Arbeitsamt

War es bisher notwendig Arbeitslosengeld persönlich zu beantragen, bietet das AMS Bruck an
der Leitha ab sofort eine Service, dass für jeden Werktätigen ein Schlag ins Gesicht sein muss.
Während  Arbeitende tagtäglich den Weg in und von der Arbeit auf eigene Zeit und Kosten ab-
solvieren müssen,  sind Arbeitslose weitaus besser gestellt.   Diese können sich ab sofort  per
Mausklick arbeitslos melden und auch ihren Antrag auf Arbeitslosengeld per Internet stellen.

 

Wörtlich  heißt es beim AMS:  „Das Arbeitsmarktservice setzt auf  moderne KundInnenbetreu-
ung und  präsentierte einen neuen Online Service.  Mit dem eAMS-Konto erhalten Arbeitsuch-
ende einen persönlichen Zugang zum AMS via Internet.   Jobsuchende sparen sich damit den
Weg zum Arbeitsmarktservice.“

 

Screen. Bezirksblätter Bruck/L. (Printausgabe vom 07.12.11)

 

Da  staunen wir aber zweifach.   Erstens warum  Arbeitslose als  „Kund(innen)“  bezeichnet
werden.  Denn ein Kunde ist eine Person,  die etwas konsumiert oder eine Leistung in Anspruch
nimmt  und dafür bezahlt.   Die meisten Arbeitslosen haben nicht einmal  einen Bruchteil jener
Summe  an Arbeitslosenversicherung einbezahlt,  welche sie in ihrer beschäftigungslosen Zeit
nun Monat für Monat beziehen.

 

Keine Behinderung mehr bei Schwarzarbeit

Dazu  kommen noch unzählige Sozialschmarotzer,  die das System weidlich ausnutzen.  Das
wird  alles von den ehrlich arbeitenden  Menschen in Österreich bezahlt und daher ist es uns
völlig unverständlich,  dass Arbeitslosenentgelt-Empfänger(innen) der Weg zum AMS erspart
bleibt.   Aber möglicherweise  wird das Nichterscheinen am  Arbeitsamt auch  deshalb ange-
boten,  um etliche arbeitslos gemeldeten Personen nicht bei der Ausübung  ihrer Schwarzar-
beit zu behindern.

 

Zweitens ist es für uns unverständlich, dass es einem Arbeitslosen offenbar nicht zugemutet

werden kann,  dass dieser den Weg zum Arbeitsamt findet.   Möglicherweise könnte ihm ja

dort ein Job vermittelt werden.   Scheinbar scheint sich  der Ausdruck  „Amt für Arbeits-
vermeidung“  als Bezeichnung für das Arbeitsmarktservice zu bestätigen.

 

Offenbar ist man beim  AMS – Bruck an der Leitha nicht fähig oder nicht willens, Arbeits-

losen eine Stelle zu vermitteln und will daher mit diesen keinen persönlichen Kontakt haben.

Denn anders können wir uns die erstaunliche „Kund(i)nnenbetreuung“ per Internet nicht

erklären.

 

Um eine möglichst große Anzahl zum Nichterscheinen am Arbeitsamt zu animieren,  gibt es

sogar eine Prämie.  „Mit dem AMS gewinnen: Wer jetzt bis 16. Dezember 2011 sein eAMS-

Konto  aktiviert,  kann mit etwas Glück  eines von fünf  Netbooks gewinnen,  die unter allen

neuen eAMS-Konto-NutzerInnen verlost werden“, so verlautbart es das Arbeitsmarktservice

Bruck an der Leitha.

 

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2011-12-10
 

Steuergelder für Hobbys


Realistischer Politiker

Eine erstaunlich realistische Forderung, ist den heutigen APA-Meldungen zu entnehmen.
Der ÖVP LAbg. Wolfgang Ulm hat im Rahmen der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig-
keit, folgenden Vorschlag.

Arbeitslosen soll im Rahmen eines Freiwilligenprojektes die Möglichkeit gegeben werden,
sich für die Lebensqualität und Sicherheit in Wien einzusetzen. Gemeinsam mit dem AMS
soll die Stadt Wien, einen Freiwilligendienst zur Stadtverschönerung anbieten.

Dazu würde gehören, Gebäudefassaden und  andere Einrichtungen der Stadt Wien, sowie
öffentliche Flächen von Graffiti-Schmierereien zu befreien. Die Arbeitslosen würden für

diese Tätigkeit mit einem Zusatzverdienst belohnt werden.

Vorbei mit Mittagsschlaf und Pfusch

Das wird den meisten Langzeitarbeitslosen in Wien sauer aufstossen. Vorbei die Zeiten
mit dem Mittagsschläfchen, oder den einträglichen Schwarzarbeiten bei nachbarschafts-
hilflichen Wohnungsrenovierungen in ganz Wien.

Wir finden den Vorschlag von Ulm sozial gerechtfertigt. Wer von der Gemeinschaft lebt,
soll für diese auch etwas tun. Wir gehen sogar einen Schritt weiter und würden aus der
Freiwilligkeit eine Verpflichtung machen.

Wer nimmt muss auch geben

Betätigungsmöglichkeiten in Wien gäbe es ohnehin genug. Von Schneeschaufeln über
Strassenkehren udgl. mehr. Eine solche Beschäftigungsteraphie würde auch die Arbeits-
losenrate in kürzester Zeit senken, denn viele Arbeitsunwillige würden sich aus der
Arbeitslosen abmelden, weil sie nicht weiter schmarotzen könnten ohne dafür eine Gegen-
leistung erbringen zu müssen.

Die Ceiber-Weiber

Nicht unserer Meinung dürften die „Ceiber Weiber“ sein. Die Autorin, Alexandra Bader
meint in ihrem Beitrag, dass die Idee von Ulm kein Akt einer Zivilcourage sei, sondern
vielmehr seine Verachtung für Menschen ohne Arbeit ausdrückt.

Ein Kuriosum am Rande. Frau Bader gibt selbst an, dass ihre Webseite seitens des Frauen-
ministeriums mit 5.000,- Euro (von beantragten 25.000,-) ünterstützt wird. Dieses Geld
benötige sie, um ihre Seite weiterzubetreiben und ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Steuergelder für Hobbys

Aus diesen eigenen Angaben der Herausgeberin von „Ceiber Weiber“ wird auch klar, warum
sie gegen den Vorschlag von Ulm ist. Auch ist es schön zu erfahren, dass Hobbys aus
Steuergelder finanziert werden.

Und was die Sicherung des Lebensunterhalts von Frau Bader betrifft. Wie wärs wenn sich
diese Dame eine dementsprechende Beschäftigung suchen würde, um ihren Lebensunter-

halt und ihr Hobby selbst finanzieren zu können und nicht dem Steuerzahler im Sack liegt .

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2009-12-27
  

Schwarzarbeit straffrei ?

  

Kein Aprilscherz  

Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
    

Wer ist verantwortlich ?   

Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
   
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
   

Alles Selbständige ? 

Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.

Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
    

Was ist ein Vertragspartner ?   

Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
   
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige  „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
    
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.

Neue Ära des Arbeitsmarktes ? 

Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
    
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
    
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
   
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
   
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.

Oder doch angestellt ?  

Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
      
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
    
Stauni
  
2009-02-25

Inhalts-Ende

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