Gewalttätige Jugendliche haben an Österreichs Schulen nichts verloren

Seit Jahren in Österreich, kann kaum ein Wort Deutsch, kann weder lesen noch schreiben, aber mit 14 Jahren bereits ein Gewalttäter

Es ist schon beängstigend, was sich an Österreichs, im speziellen an Wiener Schulen abspielt. Laut Medienberichten standen erst vor kurzem zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren mit drei weiteren Kumpanen vor dem Wiener Landesgericht. Die Vorwürfe reichten von Raub, Erpressung, schwere Körperverletzung bis zu Nötigung. Zeugen dafür gab es zur Genüge.

Der 14-jährige hauptverdächtige Syrer, der gerade strafmündig geworden war, ist laut Medien als unbegleiteter minderjähriger „Flüchtling“ nach Österreich gekommen. Obwohl er die dritte Klasse einer Mittelschule besucht, soll er weder lesen noch schreiben können. Was er allerdings kann, ist schlagen, erpressen und gegen Köpfe treten. Wie kommen andere Kinder dazu, von solch kriminellen „Mitschülern“ tyrannisiert zu werden. Solange solche Gewalttäter nicht von der Schule verwiesen werden, darf man sich auch nicht wundern, wenn Jugendliche immer mehr mit Psychosen und Ängsten zu kämpfen haben und nicht mehr in die Schule gehen wollen.

Ob die von der FPÖ geforderten sogenannte Bootcamps die einzige Lösung sind, um einerseits junge Gewalttäter aus der Gesellschaft zu nehmen und andererseits, um ihnen Disziplin und Unterordnung zu lehren, der Weisheit letzter Schluß sind, darüber lässt sich diskutieren. Jedenfalls dürfte es mittlerweile klar sein, dass das ewige Gesülze um Resozialisierung nicht funktioniert, sondern sich nur um den Täterschutz und nicht um die Opfer dreht und deren gibt es leider schon mehr als genug. Viele von ihnen haben ihr Leben lang mit einem Trauma zu leben, andere haben Migrantengewalt bereits mit ihrem Leben bezahlt.

Die einzig halbwegs sichere Methode, um der Lage Herr zu werden und die Gewalt in den heimischen Schulen weitgehendst zu minimieren wäre, solche „Schüler“ umgehend in ihr Heimatland rückzuführen.

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Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

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