Niederösterreich befreit Begleitpersonen von Kostenbeitrag für Kinder bis zum dritten Lebensjahr

Finanzielle Entlastung und soziale Gerechtigkeit

Ein Krankenhausaufenthalt von Kindern und insbesondere Kleinkindern wird für Eltern schnell zur Kostenfalle. Begleitpersonen, die ihren Kindern bei einem stationären Aufenthalt beistehen, müssen derzeit tief in die Tasche greifen. Die FPÖ Niederösterreich ergriff die Initiative und befreiten Eltern von diesem Kostenbeitrag. In Niederösterreich wird der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Kindern bis zum dritten Lebensjahr gestrichen. Zudem wird eine Regelung geschaffen, wonach der Kostenbeitrag bei Kindern mit Behinderung entfällt. Das ist gelebte soziale Verantwortung für Familien in Niederösterreich. Eltern, die ihren Kindern in der Ausnahmesituation eines Spitalsaufenthaltes Sicherheit und Geborgenheit geben, dürfen nicht auch noch mit hohen Kosten bestraft werden. Der entsprechende Antrag der FPÖ ist der heutigen Landtagssitzung einstimmig angenommen worden.

Aktuell beläuft sich dieser Beitrag auf € 43,40 pro Tag. Zwar ist im NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG) geregelt, dass der Kostenbeitrag für sogenannte nicht anstaltsbedürftige Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr) entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben.

Es muss eigentlich allen ein besonderes Anliegen sein, dass Mütter und Väter rund um die Uhr bei ihren Liebsten sein können. Mit der Neugestaltung des Begleitpersonenbeitrages wird dafür gesorgt, dass es in Niederösterreich eine echte finanzielle Entlastung der Familien gibt und für soziale Gerechtigkeit gesorgt wird.

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Verhaltensregeln bei Einbrüchen


Wie vermeidet man es vor Gericht zu landen?

 



 


Wegen eines Gerichtsurteils gehen zurzeit die Wogen in den sozialen Medien hoch.  Ein Pensionist aus Niederösterreich, der im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) sein Haus vor Einbrechern verteidigen wollte, musste sich vor Gericht verantworten und wurde nun verurteilt.  Hier der LINK zum OE24-Beitrag.

 


Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

 


Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser.  Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

 


Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

 


Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden.  Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

 


Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

 


Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird.  Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

 


Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen.  Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

 


Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten.  Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

 


Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben.  Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

 


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2019-12-12


Graz: Linksextremisten veranstalten Prügelaktion


Freiheitliche Arbeitnehmer niedergeschlagen

Heute  Samstag,  den 15. März 2014,  musste eine Verteileraktion der Freiheitlichen Arbeit-
nehmer (FA) vor dem Grazer Stadion abgebrochen werden.  FA-Bundesobmann Bernhard
Rösch  berichtet:  „Unser  Wahlkampftross  mit  Harald  Korschelt an der Spitze war gerade
beim  Verteilen  von  Flyern und  Schwedenbomben als sie von einer Gruppe von zirka 50
Leuten  umzingelt wurden.   Es gab Beschimpfungen, wie Scheiß-Nazis und Androhungen
zu  verschwinden.   Die  Linksextremisten  prügelten  auf Korschelt ein.   Ein weiterer Tross-
Angehörigen  wurde  regelrecht  niedergeschlagen.   Als  die Linksextremisten weiterzogen
beschloss  Korschelt  die  Verteileraktion  abzubrechen  und zog sich mit dem Tross gegen
über  vom  Stadion  zurück,  wo  auch  ein Auto der Freiheitlichen Arbeitnehmer stand.  Der
Tross  wurde  jedoch  erneut  angegriffen,  diesmal von zirka 8 Vermummten,  die nicht nur
auf  die  FA-Mitarbeiter  einschlugen,  sondern  auch  noch  das FA-Auto beschädigten, den
Spiegel  einschlugen  und  die  Aufschrift  Nazis aufsprühten.   Ein Trossmitarbeiter erlitt im
Zuge  der  zwei  Angriffe am Kopf eine Platzwunde und musste ins Spital gebracht werden.
Korschelt erstattete Anzeige.“
„Ich  verurteile  diese  ausufernde  Gewalt  auf das Schärfte.   Es darf einfach nicht sein, dass
die  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  zum  Freiwild  erklärt  und dabei auch als Nazis diffamiert
werden“, betont Rösch.  Er erinnert daran,  dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer als einzige
Fraktion Gewalt von Links als auch von Rechts verurteilen, während in der Wiener Arbeiter-
kammer linke Gewalt von sämtlichen Fraktionen ausdrücklich goutiert wird.
„Unser Antrag,  linke und rechte Gewalt zu verurteilen,  wurde abgelehnt. Ich bin gespannt,
ob  die  anderen Fraktionen nochmals unseren Antrag ablehnen,  wenn wir ihn erneut ein-
bringen werden“, so Rösch.
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2014-03-15

Auf was wartet die Innenministerin eigentlich?


Prügelei im Servitenkloster erforderte Polizeieinsatz

Versuchter Asylbetrug,  Besetzung einer Kirche, Sachbeschädigung und versuchte Erpressung
eines  ganzen  Staates  durch  einen Pseudo-Suppenstreik ist den  „Refugees“  offenbar nicht
genug.   Jetzt verprügeln sie sich auch noch untereinander.  Polizeibeamte mussten eine wilde
Schlägerei zwischen zwei der ach so bedauernswerten Flüchtlinge stoppen.
 
Die  zwei  angeblich  in  ihren  Heimatländern Verfolgten,  die von der Votivkirche mittlerweile
ins Servitenkloster übersiedelt sind, haben sich dort gegenseitig derart schwer verletzt, dass
sie  auf Kosten der  Steuer- und Gebührenzahler(innen)  im Spital behandelt werden müssen.
Aus dem Verhalten der beiden angeblichen Flüchtlinge wird nun auch klar,  warum diese aus
ihren Heimatländern abgehauen sind.
 
Allerdings  ist es erstaunlich,  dass das Innenministerium diesen mutmaßlichen Asylbetrügern
offenbar alles durchgehen lässt.  Der bisherige Streifzug durchs Strafgesetzbuch hat sich nun
bis zur Körperverletzung erweitert. Was muss eigentlich noch passieren, bis Frau Mikl-Leitner
das kriminelle Potenzial, das in ihnen steckt,  erkennt und diese Menschen abschieben lässt.
Wartet  die  Innenministerin zu,  bis möglicherweise erst einer der  Illegalen von einem seiner
Kumpanen  totgeschlagen  wird  oder  ein  Mitarbeiter  des  Klosters  zum Handkuss kommt?
 
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2013-03-10
 

Das Asyl-Experiment


Bundesregierung stellt Asylanten vor einheimische Familien

Es erstaunt immer wieder aufs Neue, wenn Gutmensch(innen) wie beispielsweise Alev Korun
(Grüne)  oder  Alexander Pollak (SOS-Mitmensch) permanent lautstark reklamieren,  dass in
Österreich  für  Asylanten zu wenig getan werde.   Dabei scheinen diese Herrschaften zu ver-
gessen,  dass  die  Bundesregierung  im Vergleich betrachtet,  Asylanten gegenüber den ein-
heimischen Familien bevorzugt.
 
Während Kostenhöchstsätze für Asylanten ohne Bedenken und ohne langwierige Diskussion
laufend  erhöht werden  (Letztes Beispiel: Erhöhung von 12 Prozent bei der Verpflegung in
einer organisierten Unterkunft) sieht es für die österreichische Bevölkerung eher triste aus.
 
Da wurden seit Jahren  die Leistungen nicht erhöht.  Hier einige Beispiele:  Die Studienbei-
hilfe  seit  1999  lediglich  einmal,  realer  Wertverlust:  Minus  18 Prozent.  Erhöhung des
Kinderbetreuungsgeldes zuletzt 2002, realer Wertverlust: Minus 22 Prozent. Erhöhung der
Familienbeihilfe zuletzt vor zwölf Jahren, realer Wertverlust: Minus 28 Prozent.
 
Arg  trifft es auch die Pensionisten. Die Pensionserhöhung fällt in diesem Jahr in der Höhe
von  einem Prozent unter der Inflationsrate aus  –  also real 1,7 Prozent.   Damit stellt die
Bundesregierung  öffentlich  zur Schau,  was sie eigentlich von jenen Menschen hält,  die
ihr  ganzes  Leben lang gearbeitet und dadurch auch dementsprechend Abgaben bezahlt
haben.  Nicht zu vergessen, dass diese Leistungen systemerhaltend waren.
 
Erstaunlicherweise hört man diesbezüglich weder von Korun noch von Pollak ein einziges
Sterbenswörtchen.  Nun würden wir allen Gutmensch(innen) die der Meinung sind, dass
es in Österreich den Asylanten schlecht geht, folgendes Experiment empfehlen.
 

Wir empfehlen folgendes Experiment

Reisen Sie illegal in Staaten wie beispielsweise Türkei,  Serbien,  Pakistan,  Afghanistan,
Irak, Nigeria oder Marokko (Liste ist nicht vollständig) ein. Sorgen Sie sich nicht um Visa,
internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vorschriften.
 
Wenn  Sie  dort  angekommen sind,  fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine
kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie. Bestehen Sie darauf,
dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse oder bei den Behörden Deutsch sprechen.  Bei
einem Krankenhausaufenthalt machen Sie klar,  dass Ihr Essen so vorzubereiten ist,  wie
Sie dies aus Österreich gewohnt sind.
 
Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Deutsch übersetzt
werden.   Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück indem Sie ausdrücklich be-
tonen:  „Das hat mit meiner Kultur und Religion zu tun; davon versteht Ihr nichts“.
 
Sprechen Sie sowohl zu Hause als auch anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür, dass
sich  auch  Ihre Kinder so verhalten.   Fordern Sie unbedingt,  dass  an  Schulen  westliche
Kultur und christliche Glaubenslehre unterrichtet wird.
 
Lassen  Sie  sich  nicht  diskriminieren,  bestehen  sie  auf  Ihr  gutes Recht, verlangen Sie
Kindergeld, Arbeitslosengeld, Notstandsunterstützung oder sonstig soziale Geld- oder Sach-
zuwendungen.   Organisieren  Sie  Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner,
unterstützen  Sie ausnahmslos Gewalt gegen Nicht-Weiße,  Nicht-Christen und gegen eine
Regierung, die Sie ins Land gelassen hat.
 
Wir wünschen Ihnen bei diesem Experiment viel Glück.   Sollten Sie dieses überleben und
in einer feuchten Gefängniszelle einige Jahre Ihres Leben verbringen müssen, besteht viel-
leicht folgende Hoffnung: Dass Sie endlich zum Nachdenken beginnen und erkennen, dass
es den Asylanten in Österreich eigentlich sehr gut geht.
 
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2012-10-18
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

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2011-09-10
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

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2011-02-12
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
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Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
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2010-12-13
 

Der Ungesundheitsminister

 

Anstieg der Meningokokken-Erkrankungen

In der Steiermark hat sich ein besonders aggressiver Meningokokken-Stamm etabliert. Dabei
handelt es sich um keine Volksgruppe, sondern um eine heimtückische Krankheit. Die aktu-
ellen Daten 2009 zeigen für die Steiermark einen Anstieg und sogar mehr Krankheitsfälle als
in ganz Großbritannien.
Insgesamt waren 2009 in Österreich 100 Meningokokken-Erkrankungen und 11 Todesfälle zu
verzeichnen. Am meisten davon betroffen waren Kleinkinder. Das Heimtückische an dieser
Erkrankung ist, dass sie  plötzlich aus völliger Gesundheit hervortritt und so rasant fort-
schreitet,  dass binnen Stunden der Tod eintreten kann.
Überlebt ein Patient die Krankheit hat er mit  verheerenden Folgeschäden wie Taubheit,
amputierte Gliedmaßen, geistige Behinderung, Nierenversagen und Anfallsleiden zu
rechnen.  Schutz vor Meningokokken-Viren bietet nur eine Impfung.

Jährlich 18.000 Erkrankungen

Ähnlich verhält es sich auch mit den Pneumokokken-Viren. Die berüchtigte Krankheit
Meningitis kann auch als alleinige Ursache einer Pneumokokken-Infektion auftreten.
Durch diese Infektion  ist oft ein ganzer Lungenlappen betroffen, schweres Krankheits-
gefühl, Atemnot und hohes Fieber sind die Folge.
Auch das Rippenfell und der Herzbeutel können mitbetroffen sein. Werden die Bakterien in
die Blutbahn eingeschwemmt, kann es zu einer gefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) kommen.
Manchmal kann eine Pneumokokken-Infektion so rasch und aggressiv verlaufen, dass selbst
durch intensivmedizinische Maßnahmen der Tod des Patienten nicht zu verhindern ist.

Alte Menschen und Kleinkinder besonders gefährdet

Pneumokokken-Erkrankungen zählen hierzulande zu den häufigeren schwer verlaufenden
Infektionskrankheiten: Durch das Bakterium werden Schätzungen zufolge jährlich 18.000
Pneumonie-Fälle hervorgerufen. Besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern sowie Per-
sonen mit Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen kann es zu schweren Verlaufs-
formen kommen.
Zwar lässt sich eine derartige Virusinfektion  mittels Antibiotika bekämpfen, deren Einsatz
kommt aber manchmal zu spät. Einziger Schutz ist auch hier eine vorbeugende Impfung.

Sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt

Nun sollte man glauben, dass der Regierung und speziell dem Gesundheitsminister an der
Gesundheit der heimischen Bevölkerung, vor allem an jener von Kindern gelegen ist und er
alles daran setzt, dass diese vor diesen Virenerkrankungen mittels einer Impfung geschützt
werden.
Das dem nicht so ist, beweist der heutige Gesundheitsausschuss im Parlament. Die Opposi-
tionsparteien hatten insgesamt 21 Anträge zum Gesundheitswesen eingebracht. Sämtliche
Anträge wurden von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Unter diesen Anträgen waren unter anderem, die Kostenbefreiung von Kindern bei Spitals-
selbstbehalten, sowie die staatliche Kostenübernahme bei Pneumokokken- und Meningo-
kokken-Impfungen derselben.

Griechenlandhilfe auf Kosten der Gesundheit

Für die Ablehnung dieser Anträge wurde als erstaunliche Begründung angeführt, es seien
dafür keine finanziellen Mittel vorhanden, da man eisern sparen müsse. Da ist es doch er-
freulich, dass Österreich den  Griechen über 2 Mrd Euro spendiert.
Und nun kommt das Erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit. In Griechenland werden
Kinder seit Jahren gegen diese Virenerkrankungen auf Staatskosten geimpft. Offensichtlich
dürfte dem Gesundheitsminister die Herabspielung des Käseskandals derart viel Energie
gekostet haben, sodass er sich auf seine eigentliche Aufgabe nicht mehr konzentrieren kann.
Diese wäre eigentlich alles zum gesundheitlichen Schutz der heimischen Bevölkerung zu tun.
Da Gesundheitsminister Stöger dieser Aufgabe offenbar nicht nachkommt, verleiht ihm dieses
Magazin den Titel eines „Ungesundheitsministers“. 
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2010-05-11
  

Kindstötung ohne strafrechtliche Folgen


Neugeborenes getötet

Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.

Spitalspersonal verständigte Polizei

Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.

Staatsanwaltschaft ermittelte

Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.

Was sagt das Gesetz

Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.

§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.

Anklage zurückgelegt

Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-

batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.

Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
 
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“

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2009-12-30
  

Inhalts-Ende

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