Niederösterreich befreit Begleitpersonen von Kostenbeitrag für Kinder bis zum dritten Lebensjahr
Finanzielle Entlastung und soziale Gerechtigkeit
Ein Krankenhausaufenthalt von Kindern und insbesondere Kleinkindern wird für Eltern schnell zur Kostenfalle. Begleitpersonen, die ihren Kindern bei einem stationären Aufenthalt beistehen, müssen derzeit tief in die Tasche greifen. Die FPÖ Niederösterreich ergriff die Initiative und befreiten Eltern von diesem Kostenbeitrag. In Niederösterreich wird der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Kindern bis zum dritten Lebensjahr gestrichen. Zudem wird eine Regelung geschaffen, wonach der Kostenbeitrag bei Kindern mit Behinderung entfällt. Das ist gelebte soziale Verantwortung für Familien in Niederösterreich. Eltern, die ihren Kindern in der Ausnahmesituation eines Spitalsaufenthaltes Sicherheit und Geborgenheit geben, dürfen nicht auch noch mit hohen Kosten bestraft werden. Der entsprechende Antrag der FPÖ ist der heutigen Landtagssitzung einstimmig angenommen worden.
Aktuell beläuft sich dieser Beitrag auf € 43,40 pro Tag. Zwar ist im NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG) geregelt, dass der Kostenbeitrag für sogenannte nicht anstaltsbedürftige Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr) entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben.
Es muss eigentlich allen ein besonderes Anliegen sein, dass Mütter und Väter rund um die Uhr bei ihren Liebsten sein können. Mit der Neugestaltung des Begleitpersonenbeitrages wird dafür gesorgt, dass es in Niederösterreich eine echte finanzielle Entlastung der Familien gibt und für soziale Gerechtigkeit gesorgt wird.
*****
- Beitrag veröffentlicht:25. Januar 2024
- Beitrags-Kommentare:0 Kommentare