Spendenbetrug nie bewiesen
Wir haben vor geraumer Zeit, einige Beiträge über Roland Komuczky geschrieben.
Diesem wurde von anonymen Personen vorgeworfen, sich an den Spendengeldern
des von ihm geleiteten Blindenverein „Engel auf Pfoten“ unrechtmäßig bereichert
zu haben.
Ob an diesen Gerüchten etwas stimmte oder nicht, kann jetzt nicht mehr festgestellt
werden, da Roland K. verstorben ist. Zu Lebzeiten konnte ihm allerdings nichts nach-
gewiesen werden.
Die Diffamierer
Dieser Umstand rief eine Einzelperson oder vielleicht auch eine Gruppe auf den Plan,
der (die) versuchte(n) mit einem anonymen Webblog, Komucky und alle Personen
die sich nicht gegen ihn wandten, weit unter der Gürtellinie zu diffamieren.
So medienwirksam wie Roland K. in letzter Zeit lebte, so medienwirksam scheint sich
nun auch sein Tod zu entwickeln. Was vorerst wie ein „normaler“ Tod ausgesehen
hatte, entwickelt sich nun zum Kriminalfall.
Einsamer Tod?
Komucky wurde am 12.August 2009, gegen 15 Uhr, von einer Bekannten und deren
Begleiter in seinem Büro in Wien 10., Kundratstrasse tot aufgefunden. Obwohl die
Umstände unter denen Roland K. aufgefunden wurde, nicht einer alltäglichen Szenerie
entsprachen, ging man vorerst von keinem Fremdverschulden aus.
Roland K. war Diabetiker und daraus folgte der Schluss, ein Hypo hat zu seinem Tod
geführt. Wäre nicht sein Vater gewesen, hätte man ihn auch vermutlich beerdigt.
Dieser nahm allerdings auf Grund der Begleitumstände, einen „normalen Tod „ seines
Sohnes nicht zur Kenntnis.
Brisantes Interview
Wir haben mit der Bekannten von Roland K., welche ihn tot aufgefunden hatte ein Inter-
view geführt, welchem wir etwas vorausgreifen wollen. Das Interview mit Frau Manuela
(Bekannte) erscheint in der morgigen Ausgabe von „ERSTAUNLICH“.
Mysteriöse Begleitumstände
Es geht um die Auffindung des toten Roland Komuczky. Frau Manuela fand die Bürotüre
im unverschlossenen Zustand vor. Innen am Schloss war der Schlüssel angesteckt. Von
der Büroseite aus, wurde auch ein Schreibtisch so weit wie möglich vor die Türe gescho-
ben, so dass diese nur einen Spalt aufging.
Roland K. lag tot auf dem Rücken, mit nacktem Oberkörper, auf dem Boden seines Büros.
Es waren auch Blutspuren vorhanden. Das Büro war durchwühlt und aus dem Stahl-
schrank fehlte vermutlich, eine nicht unerhebliche Geldsumme, sowie eine Goldmünzen-
sammlung.
Original Tatortfoto: Das Büro war auf den Kopf gestellt worden
Weiter wollen wir hier heute nicht berichten, da es wie bereits erwähnt ein ausführliches
Interview mit Frau Manuela gegeben hat. All diese angeführten Gründe, weckten das Miss-
trauen des Vaters Alfred K., der uns ebenfalls ein Interview zugesagt hat.
Staatanwalt beschlagnahmt Leichnam
Alfred K. schaltete mit Hilfe seines Rechtsanwaltes die Staatanwaltschaft ein. Am 3.Sep-
tember 09 war das Begräbnis von Roland K. Als es zur Erdbeisetzung kommen sollte,
stoppte der Pfarrer die Zeremonie, den die STA hatte den Leichnam beschlagnahmt.
Mordkommission ermittelt
Roland K. wurde zur Obduktion in die Gerichtsmedizin überführt. Kriminalbeamte der
Gruppe „Leib und Leben“ (Mordkommission) haben zwischenzeitlich Ermittlungen
aufgenommen. Diese halten sich jedoch aus verständlichen Gründen bedeckt und
geben keine Auskünfte.
Ausforschung des Webblog-Betreibers
Allerdings haben wir in Erfahrung gebracht, dass über WordPress.com der Betreiber
des anonymen Webblog ausgeforscht wird, da in dieser äußerst dubiosen Webseite
auch Gewaltandrohungen gegen Roland K. gefallen sind.
Inzwischen sind auch Anwälte eingeschaltet worden, welche sehr am Betreiber der
Webseite „Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel
auf Pfoten“ interessiert sind.
Das Internet ist nicht anonym
Auch wenn dieser Blog zwischenzeitlich gelöscht wurde, das Internet hinterlässt eben im-
mer Spuren. Man darf gespannt sein, welche Überraschungen es diesbezüglich noch
geben wird.
Stauni
2009-09-22
Amtsmissbrauch?
Heute standen zwei Wiener Polizisten vor dem Richter im Wiener Landesgericht.
Ihnen wird vorgeworfen, einen Verkehrunfall den ein alkoholisierter Kollege ver-
ursacht hatte vertuscht zu haben, bzw. zu vertuschen versuchten.
Alkotest vergessen
Ein flotter Cabriofahrer, war mit seinem Wagen am 08.08.2008, zeitlich in der Früh
in ein Geländer auf der Grinzinger Allee gekracht. Als die beiden Beamten erkannten,
dass der Unfalllenker ein Kollege ist, wurde glatt auf einen Alkotest „vergessen“.
2,9 Promille
Es erfolgte auch keine Anzeige und keine Führerscheinabnahme, obwohl im Spital ein
Blutalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt wurde. Der Staatsanwalt wirft den beiden
Beamten nun Amtsmissbrauch vor. Weil eine Zeugin nicht erschienen war, wurde der
Prozess vertagt.
Corpsgeist
An und für sich ist dieser Vorfall nicht wirklich erwähnenswert, denn sollte er sich
tatsächlich so ereignet haben, dürfte hier falsch verstandener Corpsgeist eine
wesentliche Rolle gespielt haben.
Es geht auch anders
Dieses Ereignis bestätigt allerdings unserer Annahme, dass die „Polizei-Postler“
ein ungeliebtes Kind in den Reihen der Exekutive sind, sowie wir das in einem
„Beitrag“ bereits geschrieben haben.
Dort hatte man den betreffenden Polizisten in Spe sofort zu einem Alkotest aufgefordert,
nachdem er sich einige Spritzer genehmigt hatte. Der Mann lenkte weder ein Fahrzeug,
noch hatte er einen Verkehrsunfall verursacht, sondern saß lediglich hinter einer Schreib-
maschine.
Erhöhter Röhrchenverbrauch?
Man darf gespannt sein, wie viele Alkoteströhrchen die Polizei verbrauchen wird, wenn
Innenministerin Fekter ihren Plan verwirklicht, „Arbeitslose“ für den Polizeidienst zu
rekrutieren.
Stauni
2009-09-21
Der Wahlk(r)ampf
Wahlkampfzeiten schmecken offensichtlich nicht jedem Politiker. Normalerweise hackt
eine Krähe der anderen kein Auge aus, doch wenn es um Wählerstimmen und den da-
raus resultiernden Pfründe geht, tritt hier die berühmte Regel von der Ausnahme in Kraft.
Auf Kanalgebühr vergessen
So ist es auch in der kleinen Gemeinde „Steinhaus“ in Oberösterreich passiert, in welcher
Manfred Haimbuchner der Spitzenkandidat der FPÖ ist. Ausgerechnet sein Fraktionskol-
lege und Bürgermeister Harald Piritsch, soll zwei Jahre lang „vergessen“ haben, seine
Kanalgebühr zu bezahlen. (Quelle:nachrichten.at/oberoesterreich)
Wann muss bezahlt werden?
Das Gesetz schreibt vor, dass bebaute Grundstücke die nicht weiter als 50 Meter von der
Kanalisation entfernt sind, an dieses angeschlossen werden müssen. Mit dem Anschluss
wird die Kanalanschlussgebühr an die Gemeinde fällig, deren Höhe von dieser mittels
Bescheid festgelegt wird.
Plötzliche Erkrankung
Für den 19.09.2009 wurde eine Gemeinderatssitzung einberufen, um die nicht unerhebliche
Angelegenheit zu besprechen, die jedoch wieder abgesagt werden mußte, weil Bürgermeis-
ter Piritsch plötzlich erkrankt war. Auch sein „Vize“ Franz Schönmair aus der selben Fraktion
(FPÖ), war ebenfalls verhindert.
Im Stress darauf vergessen
Daraufhin wurde von der ÖVP, SPÖ und Grüne ein Pressekonferenz einberufen und die
Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert. Laut Kurt Steyrleuthner (SPÖ) habe Bgmst.
Piritsch weder eine Kanalanschlussgebühr, noch die Kanalbenützungsgebühr für zwei
Jahre bezahlt.
In der Sitzung am 7. September, bei der auch Prüfungsausschuss-Mitglied und FP-Spitzen
-kandidat Manfred Haimbuchner anwesend war, soll Piritsch laut ÖVP-Obmann Heinz
Steinhuber zugegeben haben, er habe im Stress vergessen, den Bescheid auszustellen.
Miss Marple wird fündig
Als bei der zweiten Prüfungsausschuss-Sitzung am 15. September, weder Piritsch noch
Haimbuchner erschienen, „stolperten“ Mitglieder des Prüfungsausschusses „zufällig“
über den Schreibtisch ihres Bürgermeisters. Vielleicht nicht die feine englische Art nach
der hier vorgegangen wurde, aber sehr effizient.
Auf diesen fanden sie nämlich einen mit 14.09.2009 datierten Bescheid, für das Haus das
dem Ortschef und seiner Gattin gehört. Es wurden plötzlich 7.821,- Euro Kanalanschluss-
gebühr und 2.441,- Euro Verkehrsflächenbeitrag vorgeschrieben.
Weltmetropole Steinhaus
Piritsch der gestern zu den Vorwürfen Stellung nahm, meinte das es in Steinhaus nicht un-
üblich und kein Einzelfall sei, einen Bescheid zwei Jahre später auszustellen. Erstaunliche
Ausrede wenn es sich um einen, für die eigene Person auszustellenden Bescheid handelt.
Aber wir verstehen den Stress und Arbeitsaufwand des Steinhauser Bürgermeisters. Beim
Verwalten der 1.825 Einwohner Welt-Metropole, kann es schon zu Verzögerungen im Amts
-weg kommen. Vorallem wenn der Bescheid eine Zahlungsvorschreibung an sich selbst
enthält.
Ein Fall für den Staatsanwalt?
Auf jeden Fall werde er die Prüfungsausschuss-Mitglieder, die seinen Schreibtisch durch-
wühlt haben bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Na hoffentlich wird das kein Bumerang
für den Ortschef von Steinhaus.
Erstaunlich ist auch die Aussage des Spitzenkandidat der FPÖ, Manfred Haimbuchner, zu
den Vorfällen rund um seinen Fraktionskollegen. Er meint das ihm die „Anschüttungen“
auf unterstem Niveau schön langsam „anstinken“.
Na ja, ob diese Aussage politisch korrekt ist, sei dahin gestellt. Allerdings befindet sie
sich wenigsten auf dem selben verbalen Niveau, wie etliche Aussager seines Partei-
chefs H.C. Strache.
Stauni
2009-09-20
Handy ja, Masten nein
Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.
Ohne Masten kein Handy
In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.
Gemeinderat entschied negativ
In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.
Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.
Strafanzeige
Allerdings was jetzt kommt ist höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.
Erstaunliche Zukunftsaussichten
Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
2009-09-09
AI wirft der Polizei Rassismus vor
Immer wieder flammen Diskussionen und Vorwürfe über Rassismus bei der Polizei auf.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von AI in Österreich, forderte bei einer Pressekon-
ferenz den Rechtsstaat auf, Diskriminierungsvorwürfe besser wahrzunehmen und diesen
effektiv zu begegnen.
„Das Problem besteht nicht nur aus einer Reihe aus einzelnem Fehlverhalten, das Prob-
lem ist ein strukturelles Versagen“, so Amnesty-Mitarbeiter John Dalhuisen.
Das glauben wir nicht, sondern es wird in den Reihen der Polizei genau so viele oder
wenige Rassisten geben, wie in allen anderen Berufs- und Sozialschichten der Bevölkerung.
Allerdings setzt die Polizei sehr wenig daran, sich von diesen Beamten zu trennen und
muß sich daher zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, dass es selten zu angemessenen
Bestrafungen gegen solche Polizisten kommt.
Der Fall Mike B.
Herbert Windwarder, Chefredakteur des Online-Magazins „Kripo Online“ sieht die Sache
naturgemäß anders.
Er schreibt im Beitrag „Ethnisches Profiling?“ über den Fall des Sportlehrers Mike B.,
der Opfer einer Verwechslung mit einem Drogendealer wurde.
Was war im Fall von Mike B. wirklich passiert ?
Er beklagt die Vorverurteilung der Polizisten durch die Medien, nimmt diese aber im
gleichem Atemzug in Schutz.
Was sich am Tatort wirklich abgespielt hat wissen wir genau so wenig wie Herr Windwarder,
da keiner von uns bei der Amtshandlung anwesend war. Es gibt nur Aussagen von Zeugen,
dem Opfer und den beiden Polizeibeamten.
Jeder stellt seine Version des Geschehens dar. Die Aufklärung der Vorgänge um diese
Amtshandlung und die Wahrheitsfindung, wird Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein.
Allerdings befürchten wir, dass nicht viel dabei herauskommen wird, auch wenn die
Beamten schuldhaft gehandelt haben sollten.
Dies beweist der Fall Bakary und solche Urteile sind „Öl ins Feuer“ auf die Rassimus-
schiene diverser Menschrechtsorganisationen.
Der Fall Bakary
Im April 2006 führten Polizeibeamte den Schwarzafrikaner J. Bakary zum Flughafen,
da er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte.
Bakary wollte sich nicht abschieben lassen und der Flugzeugkapitän verweigerte die
Aufnahme des Schubhäftlings.
Daraufhin fuhren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlugen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif.
So sehen Gründe für Rassismusvorwürfe aus
Gegen die Beamten wurde Anzeige erstattet. Nach anfänglichem Leugnen gestanden
sie die Tat ein und gaben „Frustation“ als Motiv an.
Keine angemessene Bestrafung
Vor Gericht erhielten drei Beamten jeweils 8(!) und der Aufpasser 6(!) Monate
bedingte Haft. Sie blieben auch weiter im Dienst.
Jeder „Nichtpolizist“ hätte in so einem Fall eine unbedingte Haftstrafe ausgefasst.
Dies hätte auch den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge gehabt.
Hier muss man Dalhuisen von AI recht geben, wenn er sagt das es selten zu angemes-
senen Strafen kommt.
Warum ein Richter ein derartiges Urteil fällte und der Staatsanwalt nicht dagegen
berufen hat, ist in der Tat erstaunlich.
Das Problem Drogendealer
Drogendealer sind ein gesellschaftliches Problem und es ist die traurige Tatsache,
dass die Gruppe der Hauptversorger von Rauschgift unter den Schwarzafrikanern zu
finden ist.
Wir kennen auch etliche Hausbesitzer, die keine Wohnungen an „Schwarze“ vermieten,
da sie es vermeiden wollen ständig die Suchtgifttruppe im Haus zu haben.
Ob diese Leute Rassisten sind oder nur aus Selbstschutz handeln, bleibt jedem selbst
überlassen dies zu beurteilen.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, solange sich der Polizeiapparat nicht von
Beamten wie im Fall „Bakary“ trennt, wird er immer wieder mit dem Vorwurf des
Rassimus konfrontiert sein.
Stauni
2009-04-11
Irrtum
Haben wir geglaubt, dass gegen den deutschen CDU-Politiker Althaus keine Anklage
erhoben wird, sind wir hier erstaunlich überrascht worden.
Nicht weil wir uns geirrt haben, sondern auf welche Art und Weise der Prozeß gegen ihn
über die „Bühne“ gegangen ist. Anstatt zu warten, bis der deutsche Spitzenpolitiker wieder
gesundet ist, hatte man es vorgezogen ohne ihn zu verhandeln.
Kein Interesse am öffentlichen Interesse
Offensichtlicher Grund dafür war, den Prozeß dem öffentlichen Interesse zu entziehen.
Fraglich ist, warum man überhaupt einen Prozeß anberaumt hat, wenn man auf die Vor-
ladung des Hauptbeschuldigten, der immerhin den Tod eines Menschen zu verantworten
hatte, verzichtet hat.
In diesem Fall hätte auch die Zusendung einer Strafverfügung genügt, dass hätte wenigs-
tens Kosten erspart.
Der Ankläger und die Strafprozessordnung
Laut Strafprozessordnung müsste der Ankläger seine vorgesetzte Behörde informieren und
um deren Zustimmung ersuchen, wenn es ein Verfahren mit unmittelbarem öffentlichen
Interesse betrifft, um dieses so abzuwickeln, wie der Prozeß gegen Althaus gelaufen ist.
Von einer Zustimmung durch die Oberstaatsanwaltschaft oder Justizministerin sei aber
nichts bekannt, wie Bandion-Ortner gestern im Justizausschuss zugegeben hat.
Schlechte Wahlwerbung ?
Wir vermuten das es hier politische Interventionen gegeben hat, um Dieter Althaus das
Blitzlichtgewitter bei einem Prozess zu ersparen, wenn dieser dort persönlich erscheinen
hätte müssen.
Die Fotos in der Boulevard-Presse hätten sich im Wahlkampf, den Althaus nach seiner
Gesundung zu schlagen hat, sicherlich nicht positiv ausgewirkt.
Erfuhr erstaunliche Sonderbehandlung vor Gericht
Erstaunlich ist, dass man einem Politiker die „Peinlichkeit“ eines Prozeßauftrittes erspart,
obwohl sein Verschulden ein Todesopfer zur Folge hatte.
Man darf gespannt sein, ob österreichische Gerichte in Zukunft einem „normalen“
österreichischen Staatsbürger die selben Privilegien einräumen, wie dem deutschen
Spitzenpolitiker Dieter Althaus.
Stauni
2009-03-05
Luxusdienstauto für Betriebsrat
Während von den Voestmitarbeitern Opfer verlangt werden, genehmigt sich der
Voest Betriebsrat, SPÖ Landtagsabgeordnete und Multifunktionär Fritz Sulzbacher
einen Luxusgeländewagen der Marke Audi Q7 . Dieser Luxuswagen kostet rund
70.000,- Euro.
Als ihm dies angekreidet wurde, zeigte er sich mit den Argumenten, er bezahle im
Monat ohnehin 600,- Euro dazu und auf Grund seiner körperlichen Statur passe er
in keinen Mittelklassewagen, uneinsichtig.
Das ideale Dienstauto für übergewichtige Betriebsräte in Staatsbetrieben
Nun wenn man berechnet, daß für ein derartiges Auto monatlich 400,- Euro für
die Motorsteuer und Versicherung fällig sind, bleiben ganze 200,- Euro übrig
die Herr Sulzbacher dazu bezahlt hat. Ein wirklich gutes Geschäft, den dieser
Betrag reicht maximal für die Leasingrate eines Kleinwagens.
Stark übergewichtig
Wir kennen Herrn Sulzbacher zwar nicht persönlich, aber laut seiner eigenen Aus-
sage und des von uns gesichteten Fotomaterials, handelt es sich um eine Person
mit dementsprechendem Übergewicht.
Vielleicht sollte er allein aus gesundheitlichen Gründen abnehmen, dann wird er
wahrscheinlich auch in ein „normales“ Auto passen.
Wer ist Herr Ing. Fritz Sulzbacher ?
Passt in keinen Mittelklassewagen
Unter diesen Link finden Sie einige Informationen.
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-33D7BA2C/ooe/hs.xsl/15342_DEU_HTML.htm
Kauft das Auto privat
Nachdem der öffentliche Druck zu groß wurde, hat Sulzbacher durchklingen
lassen, er werde den Dienstwagen jetzt „privat“ kaufen.
Man darf gespannt sein, zu welchem „Vorzugspreis“ er das Fahrzeug erstehen wird.
Es stellt sich ohnehin die Frage, warum sich Sulzbacher nicht schon längst ein
Privatauto gekauft hat und wie jeder Normalsterbliche seine Dienstfahrten nach dem
gesetzlichen Kilometergeld abgerechnet hat.
Interessenskonflikt ?
Stellen Sie sich vor Sie werden bei einer Gerichtsverhandlung von einem Rechts-
anwalt vertreten, der zugleich der Staatsanwalt in diesem Verfahren ist.
Ein Ding der Unmöglichkeit werden Sie sagen, jedoch nicht bei er Voest Alpine.
Dort ist nämlich Herr Sulzbacher Betriebsrat, der die Interessen der Arbeiter ver-
treten soll und ist gleichzeitig Mitglied der Eigentümervertretung, nämlich als
Landtagsabgeordneter der SPÖ.
Für uns stellt sich daher die Frage, welche Kriterien für die Entscheidungsfindung
des Herrn Sulzbacher in seiner Tätigkeit als Arbeitervertreter und gleichzeitig als
Mitglied der Eigentümervertretung, maßgeblich sind.
Stauni
2009-02-01