Vorwürfe gegen „Lena Schilling“: Staatsanwaltschaft Wien eingeschaltet

Jus-Student W.Pöltl will rechtliche Überprüfung der Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz

W.Pöltl schildert: Auf https://go.ots.at/K4D5gFqP wird über Sachverhalte hinsichtlich der EU-Wahlwerberin der GRÜNEN (Lena Schilling) berichtet und wird dargestellt, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln könnte. Pöltl im O-Ton: „Für Lena Schilling gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Staatsanwaltschaft sollte die nun in der Öffentlichkeit aufgetauchten Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz prüfen“. W.Pöltl hat ein dementsprechendes Ersuchen bei der StA Wien eingebracht. Das EU-Wahlvolk hat das Recht die Wahrheit zu erfahren und die Staatsanwaltschaft hat im Namen des Volkes zu prüfen und im Falle strafrechtlicher Relevanz das Strafverfahren einzuleiten. Auch wenn es um „GRÜNE“ geht. Die „GRÜNEN“ stehen nicht über dem Gesetz.

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Freibrief für ausländischen Berufskriminelle?

Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen

Mitte Jänner dieses Jahres bedrohte ein 40-jähriger rumänischer Krimineller, in Wien Favoriten – dem Kriminal-Hotspot von Wien – einen 70-jährigen Pensionisten. Dieser verständigte die Polizei, welche auch kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf.

Der Rumäne ging sofort mit einer abgebrochenen Flasche auf die Polizisten los, diese konnten ihn aber überwältigen und festnehmen. Es hagelte natürlich Anzeigen – von „Gefährlicher Drohung“ bis zum „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ gegen den kriminellen Rumänen.

So weit, so nicht gut, denn der Mann musste lediglich eine Nacht im Bezirksgefängnis verbringen und wurde am nächsten Tag (vmtl. auf Weisung der Staatsanwaltschaft) wieder freigelassen. Nicht einmal wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gab es U-Haft. Aber nicht nur das, es wurde sogar das Verfahren gegen den kriminellen Osteuropäer eingestellt.

So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.

Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.

Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner als Rednerin auf einer Palästinenser-Demo

Israelische Regierung öffentlich als rechtextrem bezeichnet, die täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten verübt

In regelmäßigen Abständen kommt es in Wien immer wieder zu Anti-Israel-Demos. Von der letzten Demo (Donnerstag 18.01.24) weiß die Online-Plattform exxpress.at einiges zu berichten. Gelegentlich dürfen sich palästinensische Israel-Gegner sogar prominenter oder halb-prominenter Unterstützung erfreuen. Wir haben da auf der Facebook-Seite der bekannten Anwältin Dr. Astrid Wagner (das ist jene Dame, die sich für die Freilassung von Josef F. einsetzt) ein Video vom 30.12.2023 gefunden.

Was uns erstaunt ist die Tatsache, dass Dr. Wagner mit keinem einzigen Wort den mörderischen Terrorüberfall vom 7. Oktober 2023 auf ein Festival in Israel erwähnt, welche durch palästinensische Hamas-Terroristen durchgeführt wurde und zahlreiche meist jugendliche Festival-Teilnehmer(innen) brutal ermordet wurden. Insgesamt wurden bei dem feigen und hinterhältigen Terroranschlag zirka 1.700 Menschen ermordet. Dieser Terrorakt war Auslöser der völkerrechtlich legitimen israelischen Selbstverteidigungsaktion gegen die Hamas-Mörder in Gaza.

Im Video bezeichnet Dr. Wagner die israelische Regierung als „rechtsextrem“ und unterstellt dieser, täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten zu verüben. Weiter wollen wir das Video gar nicht kommentieren, möge sich unsere Leserschaft selbst darüber eine Meinung bilden.

Aber die Rechtsanwältin setzte noch einen drauf. Augenscheinlich ist sie mit der Staatsanwaltschaft nicht einer Meinung. Sie wundert sich, dass man in der Parole: „Free Palestine from the river to the sea“ eine Gutheißung terroristischer Straftaten erkennen kann. Auch hier wollen wir das Video vom 6. Jänner 2024 nicht weiter kommentieren und es unserer geneigten Leserschaft überlassen Schlüsse daraus zu ziehen.

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Anklage wegen „Majestätsbeleidigung“ hielt vor Gericht nicht stand

Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch

Wer sich in Österreich in „Grüner Majestätsbeleidigung“ übt, sprich sich getraut den Bundespräsidenten zu kritisieren, kann schneller vor dem Kadi landen als ihm lieb ist. Diese leidvolle Erfahrung musste der Chefredakteur der Online-Plattform „Report24“ machen. Er hatte es gar gewagt Van der Bellen vorzuwerfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen.

Möglicherweise um einen kritischen Journalisten mundtot zu machen, brachte Machl seine Kritik eine Strafverfolgung seiner Person ein, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgen konnte.  Machl wurde in erster Instanz freigesprochen.  Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des grünen Justizministeriums ging in Berufung.

Gestern erfolgte die Berufungsverhandlung. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei. So ist es zumindest gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt.

Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“

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Kleines Koalitionsgeplänkel im Hause Schwarz-Grün

Die Grünen sind an Ausreden nicht verlegen

Zur in den Medien und diversen Presseaussendungen kolportierten Aussage, dass die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen habe, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen, meinte der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, heute: „Etwa muss untersucht werden, warum durch eine Weisung aus dem Justizressort die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung einer Klimakleberin ‚daschlogn‘ wurde.“

Das konnten die Grünen natürlich nicht so auf sich sitzen lassen und unterstellten Stocker die Weiterverbreitung von Falschinformationen. In einer heutigen Presseaussendung meinten sie unter anderem dazu: „Das Justizministerium hat bereits klargestellt, dass die Fachaufsicht entschieden hat, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts nicht erfolgsversprechend ist.“

Das ist erstaunlich, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts, bei einer polizei-und amtsbekannten Wiederholungstäterin, nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Wie heißt es so treffend im Volksmund: „Ach Ausrede verlass´mich nicht“. Für wie dumm halten die Grünen eigentlich andere Menschen? Zudem ist Alma Zadic Justizministerin, also die Chefin des Justizministeriums. Und als solches wäre es ihr ein Leichtes gewesen, die besagte Weisung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen zu lassen.

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FPÖ spricht Tacheles wegen der Enthaftung der Klima-Kleberin Windl

FPÖ – Hafenecker: „Zadic-Weisung beweist eindeutig, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen sind“

Wie nun bekannt wurde, soll die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen haben, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen. Wenn dem tatsächlich so ist, hat sie dem Ansehen der Justiz keinen Gefallen getan. Denn bei den Klimaklebern handelt es sich immerhin um Personen, die Menschen daran hindern, rechtzeitig in die Arbeit zu kommen oder zum Arzt oder versuchen ihre Kind pünktlich zu einem Schulausflug zu bringen und sogar in Kauf nehmen, Einsatzkräfte zu behindern. Sogar von Sachbeschädigungen schrecken diese Chaoten nicht zurück, wie zahlreiche Videos beweisen. Da wurde Öl auf Fahrbahnen gegossen und damit ein erhebliches Risiko für Zweiradfahrer geschaffen oder Kunstwerke, Gebäude und Geschäftsauslagen mit Farbe besprüht.

Der große Koalitionspartner der Grünen, die ÖVP, schweigt dazu und wird wieder einmal von einer Kleinstpartei am Nasenring durch die politische Arena gezogen. Offensichtlich ist die Angst vor einem Koalitionsbruch und des damit verbundene Verlustes des Platzes am Futtertrog der Macht und des Geldes zu groß. Auch die anderen Parteien über sich in vornehmer Zurückhaltung. Einzig in der FPÖ bewies man Conjones und sagte was Sache ist.

So meint der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan: „Sollte Ministerin Zadic persönlich oder als Grün-Politikerin Sympathien für Frau Windl hegen, ist ihr das natürlich unbenommen. Aber als Justizministerin, und als solche hat sie diese Weisung erteilt, steht es ihr nicht zu, persönliche Befindlichkeiten in ihr Handeln einfließen zu lassen. Das ist ungemessen, unangebracht und schadet dem Ansehen der Justiz – insbesondere, wenn Zadic ganz offensichtlich aus eigener politischer Gesinnung heraus agiert und mit zweierlei Maß misst.“

Auch FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker geht mit Zadic und den Grünen ins Gericht: „Die Weisung der grünen Justizministerin Zadic, wonach die Staatsanwaltschaft Wien von ihrer geplanten Beschwerde gegen die Enthaftung einer bereits amtsbekannten deutschen Klimakleberin Abstand nehmen soll, ist der eindeutige Beweis dafür, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen in unserem Land sind. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen die „Letzte Generation“ immerhin wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es sei in diesem Zusammenhang durchaus legitim, die prominentesten Vertreter dieser Vereinigung in U-Haft zu nehmen, wenn sie – so wie Frau Windl – Anschläge auf die kritische Infrastruktur unseres Landes unternehmen.“

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Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die Letzte Generation

Es ist höchst an der Zeit, dass die Justiz dem Treiben der Klima-Kleber ein Ende setzt

Geschockt zeigt sich die „Letzte Generation“, besser unter der Bezeichnung „Klima-Kleber“ bekannt, dass die Staatsanwaltschaft nun Ermittlungen gegen sie eingeleitet hat. Sie empfinden es als angsteinflößend, kündigen aber an, ihre Proteste fortsetzen zu wollen.

Abgesehen davon, dass sich die sogenannten „Proteste“ nicht nur durch Verursachung von Chaos im Straßenverkehr auszeichnen, gehen mit diesen Sachbeschädigungen wie beispielsweise an Fahrbahnen, Häuserfassaden und Geschäftsauslagen einher. Von der Gefährdung von Menschenleben durch Behinderungen von Einsatzfahrzeugen und das Verschütten von Öl auf Fahrbahnen erst gar nicht zu reden. Es ist daher höchst an der Zeit, dass die Justiz diesem Treiben ein Ende setzt. Die widerrechtlichen Aktionen werden von der Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen, um die Einstufung der ‚Letzten Generation‘ als kriminelle Vereinigung zu prüfen.

Der Großteil der Bevölkerung – und nicht nur die Autofahrer – haben für die Klima-Kleber kein Verständnis. Wenn auch die bloße absichtliche Behinderung der Bevölkerung, die zur Arbeit, zum Arzt oder anderen wichtigen Terminen muss, bis dato rechtlich noch nicht als Nötigung gesehen wird, ist diese zumindest moralisch zutiefst verwerflich.

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Gewährt die Justiz den Klima-Klebern Narrenfreiheit?

FPÖ-Politiker handelt sich wegen Kritik an Klima-Klebern eine Anzeige wegen Verdachts der Verhetzung ein

Wie kann oder darf man wohl Personen bezeichnen, die Fahrbahnen, Kunstwerke, Fassaden oder Auslagenscheiben mit Farbe beschmieren, Öl auf Fahrbahnen gießen und damit in Kauf nehmen, dass Zweiradfahrer stürzen und sich dabei verletzen oder gar zu Tode kommen können, sich auf Fahrbahnen ankleben oder sogar einbetonieren und damit Autofahrer zum Stillstand zu nötigen oder sich polizeilichen Anweisungen widersetzen? Auch der volkswirtschaftliche Schaden den die Klima-Kleber bis dato angerichtet haben, dürfte nicht unerheblich sein.

In Deutschland – exakt im Freistaat Bayern – hat man mittlerweile für diese Truppe eine amtliche Bezeichnung und zwar „Kriminelle Vereinigung“. Dies wurde vom Landesgericht München I festgestellt. Bei unserer Justiz, unter der Federführung der Grünen Justizministerin Zadic, scheinen die Uhren anders zu ticken.

Der Salzburger FPÖ-Landtagsabgeordnete Dominic Maier, äußerte sich bereits im März 2023, in einem TikTok-Video (welches noch bis dato abrufbar ist) wie folgt:

@dominic__maier Klimakleber nun auch in Salzburg. Grüne Störaktionen unter dem Vorwand des Klimaschutzes haben bei uns keinen Platz und fallen dann doch eher in den Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Zuletzt wurden solche Klimachaoten auch von Funktionären der Wiener ÖVP unterstützt. Bei den Salzburger Stadt-Freiheitlichen gibt es für solche Störaktionen weder Toleranz noch Verständnis. #dominicmaier #fpösalzburg #fpoesalzburg #klimaklebersalzburg ♬ Originalton - dominic__maier

Wie nun gestern zu erfahren war, brachte ihm das eine Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung ein. Da darf man ruhig staunen, denn nicht einmal mit viel Fantasie kann man erkennen, dass ein gefordertes Kriterium des § 283 StGB erfüllt werden dürfte. Zudem hat Maier weder zu Gewalt oder Hass gegen die Klima-Kleber aufgerufen.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker: „Ministerin Zadic und die Staatsanwaltschaft begeben sich damit auf dünnes Eis. Dieses Vorgehen ist hanebüchen und ein gefährlicher Anschlag auf die Meinungsfreiheit sowie der Versuch, kritische Politiker mit dem Gewaltmonopol des Staates mundtot zu machen. Die Bezeichnung der Straßenkleber als Öko- oder Klimaterroristen ist mehr als gerechtfertigt, denn schließlich terrorisieren sie mit ihren Aktionen die arbeitende Bevölkerung und gefährden damit auch Menschenleben, wenn beispielsweise Rettungskräfte in den von ihnen verursachten Staus feststecken.“

Wie die SN berichtet, wandte sich die Staatsanwaltschaft an die Landtagspräsidentin und ersuchte um „Zustimmung zur behördlichen Verfolgung“. Der Unvereinbarkeits- und Immunitätsausschuss des Landtags tritt nun am 13. Dezember zusammen und wird die Immunität wohl aufheben. Auch die FPÖ werde dem zustimmen, sagte Klubchef Andreas Schöppl den „SN“. Es handle sich um eine Wortwahl, die durchaus angemessen sei und die durch die Rechtsordnung in Österreich auch gedeckt sein sollte.

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Kurz-Ermittlungen – Leichtfried: „Hier sind wir mitten im Strafrecht“


Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre

 


Die Staatsanwaltschaft hat den begründeten Verdacht, dass der Bundeskanzler unter Wahrheitspflicht im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Jörg Leichtfried, stv. SPÖ-Klubvorsitzender: „Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit. Nationalratspräsident Sobotka sollte offenbar dafür sorgen, dass ÖVP-Politiker künftig ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen lügen dürfen.“ Den Tatbestand dürfe man jedenfalls nicht bagatellisieren. „Auf Falschaussage steht bei einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ ****

 


Die Vorwürfe gegen Kurz seien jedenfalls sehr schwerwiegend. „Sebastian Kurz hat selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht.“ Sollte es zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, dann sei eine rote Linie überschritten. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“

 


Die politische Bilanz der Regierung Kurz sei jedenfalls schon jetzt verheerend: „Mittlerweile wird gegen den Kanzler, den Finanzminister, den Chef der Beteiligungsgesellschaft und den Kabinettschef des Kanzlers ermittelt. Alles zentrale Figuren der ‚türkisen Familie‘. Wir haben leider eine Regierung, die mehr mit Korruptionsermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Skandalen beschäftigt ist als mit ihrer Arbeit“, so Leichtfried. (Quelle: APA/OTS)

 


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12.05.21


Freibrief für ausländischen Berufsverbrecher?


Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen


Am 7. März 2020 brach ein 28-jähriger slowakischer Krimineller, in Wien Favoriten, in die Wohnung einer 53-jährigen Österreicherin ein. Der Hausmeister des Wohnhauses bemerkte dies und verständigte sofort die Polizei. Diese konnte den Einbrecher festnehmen, bevor dieser noch Gegenstände an sich bringen konnte. Beim Einbruch entstand jedoch ein erheblicher Sachschaden. Der Täter wurde – wie meist bei ausländischen Kriminellen – auf freiem Fuß angezeigt.


So weit, so nicht gut. Was dann geschah, könnte man wohl als Justiz-Posse bezeichnen. Die Wohnungseigentümerin erhielt bis dato weder eine Vorladung zur Einvernahme bei der Polizei oder Gericht, noch sonst irgendeine Verständigung.


Stattdessen wurde dem Hausmeister in der vorigen Woche, eine Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Wien zu gestellt. In dieser wird er – aus unerfindlichen Gründen – als Opfer geführt und über die Einstellung des Verfahrens informiert.


So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.




Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.

 

Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.


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24.08.2020


SPÖ meldet unberechtigte Zugriffe auf Mailserver


Hackerangriff auf 34 Postfächer

 


In einer heutigen Presseaussendung der SPÖ Wien heißt es:

 


Eine Prüfung der Verbindungsdaten zu einem Mailserver der SPÖ Wien ergab am 19.11.2019, dass es zu unberechtigten Zugriffen auf insgesamt 34 Postfächer gekommen war.  Alle Betroffenen wurden informiert.

 


Die IT-Abteilung setzte unmittelbar technische Maßnahmen, um weitere unberechtigte Zugriffe auszuschließen und etablierte eine ExpertInnengruppe, um das Ausmaß und die Umstände zu ermitteln.  Diese Untersuchung ist derzeit noch im Gange.

 


Selbstverständlich wird der Vorfall heute sowohl mittels Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, als auch der Datenschutzbehörde gemeldet.  Die SPÖ Wien ist vollständig an der Aufklärung der Umstände interessiert und kooperiert mit sämtlichen relevanten Behörden.

 


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2019-11-25


Nepp fordert Offenlegung der Chorherr-Vereinsfinanzen


Wiener Grüne im Korruptionssumpf?

 

Die „Causa-Chorherr“ scheint in die nächst Runde zu gehen. Ermittlungen hinsichtlich umstrittener Flächenwidmungen und Spenden aus der Immobilienbranche an einen gemeinnützigen Verein lassen die „Schlinge“ um den ehemaligen Planungssprecher Christoph Chorherr immer enger werden. „Die angeblich reine Weste der Grünen scheint Flecken zu bekommen“, so heute Vizebürgermeister Dominik Nepp.

 

Die Freiheitlichen haben bereits 2017 mit ihrem Prüfansuchen an den Stadtrechnungshof die Untersuchung möglicher parteipolitisch motivierter Förderungen für den Chorherr-Verein S2ARCH veranlasst. Nun könnte sich der Verdacht bestätigen. „Dass ein Verein Förderungen der Stadt Wien erhält, ohne Leistungen ausreichend nachweisen zu müssen, scheint im rot-grünen Wien System zu haben“, erinnert der gf. Landesparteiobmann der Wiener FPÖ an ähnlich dubiose Fälle in Zusammenhang mit SPÖ-nahen Vereinen.

 

„Wir fordern eine komplette Offenlegung aller Chorherr-Vereinsfinanzierungen und Spendenflüsse“, so Nepp abschließend.

 

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2019-09-19


Wen würde der Anstand wählen?


Erste politische Statements

 

Zu den nun im Raum stehenden Anschuldigungen gegen diverse Grüne, haben sich heute die ÖVP und die FPÖ via Presseaussendungen geäußert. Alle anderen Parteien – SPÖ, JETZT (Liste Pilz) und NEOS – üben sich bis dato im vornehmen Schweigen.

 

ÖVP:

 

Wölbitsch/Olischar: Chorherr-Skandal weitet sich zu rot-grünem Skandal aus. Hat die Heumarkt-Koalition Wunschwidmungen verkauft? – Unternehmer berichtet über mutmaßliche Korruption bei MA 21 – Überprüfung aller Chorherr-Beschlüsse.

 

„Der Chorherr-Skandal weitet sich immer mehr zu einem rot-grünen Skandal aus. Laut Aussagen eines Unternehmers wurden Widmungen und Genehmigungen von der Stadt nur dann erteilt, wenn ein ganz bestimmtes Architektenbüro beauftragt wurde. Und zwar jenes, wo die Familie Chorherr mit Firmenanteilen beteiligt ist. Wenn das stimmt, ist das Korruption“, so Stadtrat Markus Wölbitsch.

 

Die Frage, die im Raum steht: Hat die rot-grüne Heumarkt-Koalition Wunschwidmungen verkauft? „Täglich kommen neue Beweise ans Licht, dass es gefällige Flächenwidmungen im Austausch für Spenden an Grün-nahe Vereine oder Aufträge für Grün-nahe Firmen gab“, so der ÖVP-Stadtrat, und weiter: „Hat die SPÖ in diesen Fällen alle Augen zugedrückt oder haben auch SPÖ-nahe Vereine oder Politiker profitiert?“

 

„Klar ist“, so Klubobfrau Elisabeth Olischar: „Wir verlangen eine tiefgreifende Überprüfung aller Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, die in die Zeit von Christoph Chorherr fallen. Es braucht jetzt umgehend volle Aufklärung! Der Verdacht auf jahrelange Korruption in der städtischen Flächenwidmung erhärtet sich immer mehr!“ Mehr als verwunderlich sei auch das Schweigen von Bürgermeister und Grüner Stadträtin. „Ludwig und Hebein müssen sich erklären und die Flächenwidmung der Stadt endlich auf saubere Beine stellen. Die rot-grüne Heumarkt-Koalition ist aber scheinbar in eine Schockstarre verfallen.“ (Quelle: APA/OTS)

 

FPÖ:


Nepp: Dubiose Flächenwidmungen der „grünen Chorherr-Partie“ werden von der FPÖ durchleuchtet Ermittlungen in der MA 21 decken sich mit zahlreichen Verdachtsmomenten, die die FPÖ bereits thematisiert hat.

 

Seit den Hausdurchsuchungen in der MA 21 (Flächenwidmungsamt) beurteilen nun die Bauausschussmitglieder der Wiener FPÖ-Gemeinderatsfraktion zahlreiche Beschlüsse des grün geführten Planungsausschusses, die in den letzten zwei Jahren alleine mit den Stimmen von Rot und Grün durchgeboxt wurden.

 

„Viele Beschlüsse erscheinen nun in einem ganz neuen Licht“, berichtet der gf. Landesparteiobmann der FPÖ-Wien, Vizebürgermeister Dominik Nepp.

 

Gerade in Bausperrgebieten sei es zuletzt zu einer ungewöhnlichen Häufung schwer nachvollziehbarer Beschlussvorlagen gekommen, berichtet der Vizebürgermeister.

 

„Daher werden wir uns diese Akten in den nächsten Tagen unter dem Gesichtspunkt der laufenden Ermittlungen noch einmal genau durchsehen und der Staatsanwaltschaft etwaige ergänzende Sachverhaltsdarstellungen übermitteln“, so Nepp abschließend. (Quelle: APA/OTS)

 

Eines dürfte sich jedenfalls abzeichnen: Die ganze Angelegenheit macht nicht gerade einen schlanken Fuß für für eine Partei, die mit: „WEN WÜRDE DER ANSTAND WÄHLEN?“ Wahlwerbung betreiben.

 

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2019-09-17


Lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen


Aufarbeitung hat zum einen durch die Justiz und zum anderen durch

die Dienstbehörde – die Landespolizeidirektion Wien – zu erfolgen

 

Das Bundesministerium für Inneres wird eine lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen vom 31. Mai 2019 sicherstellen. Diese Aufarbeitung hat zum einen durch die Justiz und zum anderen durch die Dienstbehörde – die Landespolizeidirektion Wien – zu erfolgen.

 

Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden unmittelbar nach den Vorfällen durch einen Anlassbericht der Landespolizeidirektion Wien selbst eingeleitet und werden von der Staatsanwaltschaft Wien geführt.

 

Die Untersuchung von behaupteten oder evidenten Misshandlungsvorwürfen erfolgt auf Grundlage eines erst im Jahr 2018 im Zusammenwirken mit der Justiz und NGO´s festgelegten Vorgehens, durch das bereits in der Vergangenheit die umfassende Aufarbeitung derartiger Vorwürfe sichergestellt worden ist.

 

Danach obliegt es jetzt einer eigenen Organisationeinheit der Landespolizeidirektion Wien, dem Referat für besondere Ermittlungen, unter der Leitung und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien Beweismaterial (u.a. Videoaufzeichnungen) sicherzustellen und Erhebungen zu tätigen.

 

Der Staatsanwaltschaft Wien, die die Ermittlungen selbst durchführt, hat bereits Beweismittel erhalten und Vernehmungen durchgeführt. Die Landespolizeidirektion Wien hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus eigenem die Volksanwaltschaft und die zentrale Meldestelle für Misshandlungsvorwürfe im Innenministerium von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt.

 

Erste dienstrechtliche Maßnahmen wurden bereits durch die Landespolizeidirektion Wien als Dienstbehörde gesetzt. Nach Maßgabe der Ergebnisse der zügigen weiteren Ermittlungen werden unverzüglich die allenfalls zusätzlich erforderlichen dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.

 

„Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit wird den Einsatz beim Demonstrationsgeschehen und die Vorfälle umfassend evaluieren und die aus dieser Evaluierung allenfalls resultierenden Ergebnisse umsetzen“, betont der geschäftsführende Generaldirektor Franz Lang. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-06-06


Rechtsextremist Küssel deutet Enthüllungen über Strache an


Opposition fordert rechtliche Klärung oder Rücktritt

 

Der erst am Jahresanfang aus der Haft entlassene Rechtsextremist Gottfried Küssel, sorgt zur Zeit für Aufregung und Schlagzeilen in Österreich.  Grund dafür sind einige Aussagen, welche er im Zuge eines Interviews, mit dem vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) als neonazistisch eingestuften deutschen Magazin „N.S. Heute“ tätigte.

 

 

Dazu der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda: „Die einschlägigen Verbindungen Straches mit der Neonazi-Szene sind alles andere als überraschend und mittlerweile gut dokumentiert.  Angesichts der jüngsten Aussagen Küssels im rechtsextremen Magazin ‚N.S. Heute‘ stellt sich jetzt die Frage, was Neonazi Küssel über das bereits Bekannte hinaus, das für sich genommen schon alarmierend genug ist, noch in der Hand hat“.  Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer ergänzt:  „Strache ist massiv unter Druck und in der Pflicht. Er muss die Causa Küssel – auch auf rechtlichem Wege – klären und seine Umtriebe offenlegen oder sofort zurücktreten“.

 

Die NEOS-Sprecherin für Inneres, Stephanie Krisper meint zu der Causa: „Wie kann es sein, dass einer der berüchtigtsten Neonazis der Republik Druck auf den Vizekanzler der Republik ausüben kann.  Strache ist gefordert hier für Klarheit zu sorgen, es geht schließlich um eines der höchsten Ämter in Österreich.  Hier steht ein möglicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz im Raum.  Die Staatsanwaltschaft ist dringend gefordert hier für Aufklärung zu sorgen und Küssel unter Wahrheitspflicht dazu einzuvernehmen.“

 

Peter Pilz von JETZT fordert von der FPÖ-Historikerkommission und ihrem Leiter Prof. Brauneder eine sofortige Untersuchung der Verstrickung von Strache in die Neonazi-Szene.  Zudem schließt mit einem Appell an den Bundeskanzler: „Ich fordere Sie auf, schnell zu klären, wieweit ein Vizekanzler, der öffentlich von Neonazis unter Druck gesetzt wird, noch handlungsfähig ist.“

 

Aus dem Büro des Vizekanzlers wurde bis dato noch keine Stellungnahme abgegeben. Dies gilt ebenso für den Bundeskanzler Sebastian Kurz.

 

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2019-05-17


Jan Böhmermann bei der Staatsanwaltschaft angezeigt


Jetzt jammert der deutsche Möchtegern-Satiriker

 

„Ständig irgendwen wegen totalem Quatsch vors Gericht zerren – sowas gäbe es in Deutschland nicht!“, so jammert heute der deutsche Möchtegern-Satiriker Jan Böhmermann auf seinem Twitter-Account.

 

 

Der Grund für Böhmermanns Jammerei ist, dass er bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde.  Bei seinem Auftritt im ORF am vergangenen Montag in der Sendung „Kulturmontag“, bezeichnete er – nach der Beleidigungen der österreichischen Staatsspitzen – auch noch acht Millionen Österreicher als ‚debil‘.

 

Ein Wiener Anwalt sieht in Böhmermanns Aussagen eine Herabwürdigung des Staates Österreich und zeigte ihn deshalb – völlig zu Recht – bei der Staatsanwaltschaft an.

 

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2019-05-09


Linksextreme Antifa droht den Identitären mit körperlicher Gewalt


Die Rede ist von Hausbesuchen und plattmachen

 

Heute Samstag, dem 13.04.2019, sorgte eine Kundgebung der Identitären in Wien für zwei Gegendemonstrationen.  Gegen Rechts zu demonstrieren reicht der linksextremen Antifa scheinbar aber nicht mehr.  Sie kündigte den Identitären , heute auf ihrem Twitter-Account – via Hashtag – „Hausbesuche“ an.  Dass solche nicht zum Zwecke eines trauten Gedankenaustausches stattfinden sollen, unterstreicht ein Kommentar mit der Aussage: „Egal wo sie aufmarschieren, diese Antimenschen gehören plattgemacht“.

 

 

Was jemanden „plattmachen“ heißt, braucht wohl nicht näher erörtert werden.  Man muss die Identitären nicht mögen, ihnen aber mit körperlicher Gewalt zu drohen geht definitiv einen Schritt zu weit und darf in einem Rechtsstaat nicht geduldet werden.  Man darf schon gespannt sein, ob in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen wird.

 

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2019-04-13


Cyber-Mobbing


Es kann jede(n) treffen

 

Vorige Woche hat das Thema „Cyber-Mobbing“ große Wellen geschlagen.  Ein selbsternannter Laufhauskönig ohne Laufhaus, verfolgte eine bekannte Stripperin und eine renommierte Wiener Rechtsanwältin – via seinem Facebook-Account – recht beharrlich mit Beleidigungen und Diskriminierungen.

 

Nun muss man aber nicht prominent sein, um Opfer von Cyber-Mobbing zu werden. Der 74-jährigen Pensionisten XY (Name der Red. bekannt) aus Wien, ereilte nämlich das gleiche Schicksal. Diese wird seit Wochen – via dem Facebook-Account „Dahamist“ – beleidigt und diskriminiert.  Frau XY, die bereits völlig verzweifelt ist,  hat vorige Woche bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige erstattet.  Wer genau die beleidigenden und diskriminierenden Beiträge verfasst hat, wird zurzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt.  Die besagte Facebook-Seite betreibt kein Unbekannter.  Im Impressum scheint der sattsam bekannte Ex-Polizist aus Linz, Uwe Sailer, auf.  (Es gilt für alle Personen die Unschuldsvermutung).

 

Gestern in der Nacht, wurde auf der Facebook-Seite „Dahamist“ ein extrem grauslicher Beitrag (nachfolgender Screenshot) online gestellt, der bis heute (19.03.2019) zu lesen war.  Wir haben die Namen aller genannten – im betreffenden Facebook-Beitrag angeführten – Personen geschwärzt, da bereits strafrechtliche Ermittlungen (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist erfolgt) im Gange sind.

 


 

Wir fragen uns, was geht eigentlich im Kopf einer Person vor, die derartige perverse Postings ( obiger Screenshot), verfasst?  Zudem sind die Behauptungen im Facebook-Posting astreine Lügen, denn Frau YX, war in ihrer Berufslaufbahn im Gesundheitswesen tätig und hatte mit dem „Rotlicht“ nie etwas zu tun.  Abartig und niederträchtig sind auch die Aussagen bezüglich des Sexualverhaltens – welches übrigens Privatsache wäre – und der Hygiene von Frau XY, welche ebenfalls Lügen sind.

 

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2019-03-19


FPÖ-FAILS bezeichnet jüdischen Verein als „dubiose Foundation“


Auch gegen einen Israel-freundlichen FPÖ-Politiker wird gehetzt

 


 

Obig gezeigter unsäglicher Vergleich (Screenshot) brachte der türkischstämmigen Grünpolitikerin, Alev Korun, jede Menge an Kritik ein.  Diese Aussage wurde auch in vielen österreichischen Zeitungen gebracht und dort ebenfalls scharf kritisiert.  Der Tweet steht nach wie vor auf dem Twitter-Acccount von Korun online.  Das veranlasste nun gestern den jüdischen Verein „Austria for Israel Foundation“ dazu, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.

 

 

Daraufhin bekam Korun Schützenhilfe von der amtsbekannten, anonymen linken Hetz- und Hass-Internetplattform „FPÖ FAILS“.

 

 

Vorweg sei einmal festgehalten, dass die „Austria for Israel Foundation“ nicht nur auf Facebook existiert, sondern ein eingetragener Verein, mit allen gesetzlich geforderten Auflagen ist.  Offensichtlich – vermutlich weil zu dumm zum Recherchieren – weiß man bei FPÖ-FAILS nicht, dass es im Vereinsregister auch geschützte Bereiche gibt. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen bei eventuell gefährdeten Vereinen. Um dort Abfragen tätigen zu können, muss man sich ordnungsgemäß anmelden. Das kann FPÖ-FAILS allerdings nicht, da sich deren Macher lieber in der Anonymität verbergen, um so gegen politisch Andersdenkende hetzen zu können.  Wie dies beispielsweise im gezeigten Tweet (obiger Screenshot) ersichtlich ist, wo der FPÖ-Politiker Leo Kohlbauer als „notorischer Anti-Islamhetzer“ bezeichnet wird, nur weil er Israel und jüdischen Bürger(innen) gut gesinnt ist.

 

Alev Korun scheint die Sachverhaltsdarstellung lustig zu finden.  Dies schließen wir aus ihrem lachenden Smiley.  Ob man das bei der Staatsanwaltschaft auch so sehen wird?

 

FPÖ-FAILS liefert ein weiteres Indiz für ihren gelebten Antisemitismus. Nicht nur das sie einen Israel-freundlichen Politiker als „Anti-Islamhetzer“ titulieren, bezeichnen sie einen jüdischen Verein als dubiose Foundation, dessen Eingabe (Anm. der Red.: Sachverhaltsdarstellung) kaum an Lächerlichkeit zu überbieten ist. Mehr bedarf es wohl kaum, um Antisemitismus in Reinkultur zur Schau zu stellen.

 

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2018-12-29


BVT-Affäre schlägt auch im Parlament hohe Wellen


Opposition blitzt mit Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl ab

 

Die Causa BVT schlägt auch im Parlament hohe Wellen. Die Opposition nutzte die von ihr verlangte Sondersitzung des Nationalrats dazu, um massive Kritik an den „überfallsartigen“ Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Korruptionsbekämpfung zu üben. Es stehe der Verdacht im Raum, dass es um parteipolitisch motivierte Umfärbungen beim Staatsschutz gehe, waren sich SPÖ, NEOS und Liste Pilz einig. Insgesamt 40 Detailfragen zu vier Themenkomplexen richtete SPÖ-Chef Christian Kern im Rahmen einer Dringlichen Anfrage an Innenminister Herbert Kickl, mit den Antworten waren aber weder er noch die beiden kleinen Oppositionsparteien zufrieden. Ein von der Liste Pilz eingebrachter Misstrauensantrag fand jedoch keine Mehrheit.

 

Innenminister Kickl wertete die Anschuldigungen als haltlos. Es sei Zeit, zu den Fakten zu kommen und die Verschwörungstheorien beiseite zu legen, hielt er in Richtung Opposition fest und bekräftigte mehrfach, dass es sich bei den Hausdurchsuchungen um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren handle. Zudem wies er auf die Zuständigkeit des Justizministeriums hin. Hinter Kickl stellten sich auch die Abgeordneten der FPÖ und ÖVP.

 

Gleich zu Beginn der Sitzung hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka an die Abgeordneten appelliert, angesichts des sensiblen Themas Sicherheit das Gebot der Sachlichkeit zu beachten und einander in der Debatte respektvoll zu behandeln. Bereits vergangene Woche hatte sich der Bundesrat mit der BVT-Affäre befasst, dort auf Basis von zwei Dringlichen Anfragen der Grünen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 281/2018).

 

SPÖ zieht Dringlichkeit der Hausdurchsuchung in Zweifel

 

Wie die SPÖ in der Dringlichen Anfrage festhält, gibt es in der Causa BVT nach wie vor viele offene Fragen. So zieht SPÖ-Chef Christian Kern die behauptete Dringlichkeit der Hausdurchsuchung beim BVT und in mehreren Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern in Zweifel. Die Behörden hätten schon seit geraumer Zeit im Umfeld des BVT ermittelt, seit Anfang Februar sei dies auch dem – inzwischen suspendierten -BVT-Leiter Peter Gridling bekannt gewesen. Warum sich die Lage am 27. Februar dann offenbar so dramatisiert hat, dass um 22.30 Uhr eine mündliche richterliche Genehmigung von einem Journalrichter eingeholt werden musste, ist für ihn nach wie vor ein Rätsel. Die in der Öffentlichkeit gemachten Aussagen seien jedenfalls voll von Widersprüchen. Kern vermutet, dass es darum gegangen ist, die MitarbeiterInnen des BVT einzuschüchtern.

 

Noch mysteriöser wird die Sache nach Meinung der SPÖ dadurch, dass zwei der vier anonymen Zeugen bei ihren Aussagen vor der Staatsanwaltschaft von einem Kabinettsmitglied des Innenministeriums begleitet wurden. In diesem Zusammenhang wollte Kern von Kickl auch wissen, was es damit auf sich hat, dass diese Zeugen offenbar um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten. Zudem hinterfragte er die Beauftragung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) mit der Hausdurchsuchung sowie die Rolle des Generalsekretärs im Innenministerium, Peter Goldgruber, in der gesamten Causa.

 

Was die Suspendierung des BVT-Leiters, Peter Gridling, betrifft, stellte Kern den Verdacht in den Raum, dass es in Wahrheit um parteipolitisches Mobbing mit dem Ziel einer Umfärbung des Staatsschutzes geht. Darauf deuten ihm zufolge auch die massiven Attacken von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache gegen das BVT hin. „Wir sind Zeugen eines Machtkampfs zwischen FPÖ- und ÖVP-Seilschaften im Innenministerium.“ Die Verlierer seien die PolizistInnen, die tägliche ihre Arbeit verrichten, die Bevölkerung und die Sicherheit, sagte Kern, der auch insgesamt den Umgang der Regierungsspitze mit der Causa kritisierte.

 

Ein eigener Fragenkomplex der Dringlichen Anfrage war der Beschlagnahmung von Unterlagen der Leiterin des Extremismusreferats des BVT gewidmet. Die Leiterin sei gerade dabei gewesen, Lageberichte über die Online-Plattform „unzensuriert.at“ und den „Kongress der Verteidiger Europas“ zu erstellen, wobei beide Plattformen als äußerst fremdenfeindlich mit antisemitischen Tendenzen beurteilt werden, heißt es dazu im Begründungstext. Kern sieht nicht zuletzt deshalb einen engen Konnex zum Innenministerium, da Kickl den Kongress im Herbst 2016 besucht habe und der ehemalige Chefredakteur von „unzensuriert.at“, Alexander Höferl, nunmehr Kommunikationschef im Innenministerium ist. Kern fragt sich, was nun mit den sichergestellten Daten passiert.

 

Der Innenminister habe keine 100 Tage gebraucht, um das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in den Sicherheitsapparat zu erschüttern, lautete Kerns Conclusio. Das BVT sei regelrecht lahmgelegt worden. Das schade auch der internationalen Reputation Österreichs und wirke sich negativ auf die gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus aus.

 

Diese Einschätzung teilte auch SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder. Er ortet einen internen Machtkampf im Innenministerium „schwarz gegen blau“, den Kickl offenbar für sich entscheiden wolle. Schieder forderte Kickl auf, Rechtsstaatlichkeit zu achten, Kontrolle sicherzustellen und für Transparenz zu sorgen. Sich hinter dem Generalsekretär des Justizministeriums zu verstecken, sei keine Option. Auch dass Bundeskanzler Sebastian Kurz schweigt, ist Schieder ein Dorn im Auge.

 

Kickl fordert „Fakten statt Verschwörungstheorien“

 

„Jetzt ist es Zeit dafür, dass wir zu den Fakten kommen und dass wir die Verschwörungstheorien zur Seite legen“, leitete Innenminister Herbert Kickl die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ein. Bei den durchgeführten Hausdurchsuchungen handle es sich um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren, das noch dazu nicht in seine Verantwortung, sondern in jene des Justizministeriums fällt, sagte er. Es sei die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die als Herrin des Verfahrens die Ermittlungen leite und auch die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen beurteile. Dieser rechtsstaatliche Vorgang werde von der SPÖ verunglimpft und skandalisiert, kritisierte Kickl.

 

Kickl vermutet, dass es der SPÖ nur darum geht, ihn anzupatzen, da sie mit seiner Politik – etwa der strengen Trennung von Asyl und Migration oder der Abschiebung abgelehnter AsylwerberInnen nach Afghanistan – nicht einverstanden sei. Er lasse sich dadurch aber nicht davon abhalten, gesetzeskonform zu agieren, betonte er. „Ich sage Ihnen klipp und klar: Mich werden Sie nicht mundtot machen.“

 

Stutzig mache ihn auch, dass die SPÖ jene, die einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, so hinstelle, als ob diese die Täter wären, sagte Kickl. Gleichzeitig würden die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren als Opfer dargestellt und Verstöße gegen den Datenschutz bagatellisiert. Er habe nichts gegen Gridling, versicherte Kickl und sogar dem Bundespräsidenten dessen Funktionsverlängerung vorgeschlagen, er könne die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den BVT-Leiter aber nicht ignorieren. Schließlich werde dieser nach wie vor als Beschuldigter geführt. Mit parteipolitischer Umfärbung habe das nichts zu tun. Auch die Kritik am Einsatz der EGS ließ Kickl nicht gelten: Diese habe nichts anderes gemacht, als den Auftrag der Staatsanwaltschaft sauber und korrekt durchzuführen.

 

Die Sicherheit Österreichs sieht Kickl durch die Causa nicht in Gefahr. Die Zusammenarbeit mit den anderen Staaten gehe sehr gut weiter. Zudem könne man nicht von einer Bedrohung der Sicherheit sprechen, nur weil gegen fünf Beamte – von insgesamt 33.000 -ermittelt werde. In Zweifel zog Kickl die Sinnhaftigkeit eines Untersuchungsausschusses.

 

Insgesamt 58 Personen bei Hausdurchsuchungen im Einsatz

 

Auch in Beantwortung der einzelnen Fragen verwies Kickl immer wieder auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und des Justizministeriums. So bekräftigte er, dass die Betrauung der EGS mit der Hausdurchsuchung beim BVT durch die Staatsanwaltschaft erfolgte. Die EGS habe über den Einsatzort und die Einsatzzeit hinaus auch keinerlei Informationen erhalten. Falsch seien auch Berichte, wonach die EGS-BeamtInnen Langwaffen, Sturmhauben oder Helme getragen hätten, einige waren Kickl zufolge aber mit Unterschutzwesten, Polizeijacken und einer Dienstwaffe ausgerüstet. Aufgabe der EGS sei es gewesen, darauf zu achten, dass keine Gegenstände beseitigt werden. Insgesamt waren bei den Hausdurchsuchungen laut Innenminister 58 Personen im Einsatz. Die Arbeit des Extremismusreferats sei durch die beschlagnahmten Daten nicht gefährdet.

 

Dass ein Kabinettsmitarbeiter des Innenministeriums zwei Zeugen zur Staatsanwaltschaft begleitet hat, erfolgte laut Kickl auf Wunsch der beiden. Er habe diese Beiziehung weder beauftragt noch sei er davon in Kenntnis gewesen. Was die befürchtete Gefahr für Leib und Leben der Zeugen betrifft, verwies er auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden.

 

Gegen Gridling ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Kickl zufolge wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Durch diese Verdachtsmomente habe sich dessen Suspendierung als unumgänglich erwiesen. Neben Gridling sind noch drei weitere Beamte des BVT vorläufig suspendiert, zusätzlich ist ein Vertragsbediensteter vom Dienst frei gestellt. Ein Disziplinarverfahren wurde noch nicht in die Wege geleitet.

 

Das Dekret zur Weiterbestellung Gridlings als BVT-Leiter lag laut Kickl bis zum Tag vor der erfolgten Übergabe beim Leiter der Sektion I des Innenministeriums. Der nunmehrige provisorische Leiter des BVT Dominik Fasching sei bereits von Gridling als dessen Stellvertreter eingesetzt worden, ausgeschrieben werden soll die Stelle in den nächsten Tagen. Der Vorwurf des Innenministeriums gegenüber Medien, „Fake news“ zu verbreiten, hat sich laut Kickl auf die falsche mediale Darstellung der Rolle der EGS bei der Hausdurchsuchung und deren Ausrüstung bezogen.

 

Amon: Justiz entscheidet über Korrektheit der Hausdurchsuchungen

 

Auch wenn manche der Meinung sein mögen, dass die durchgeführten Hausdurchsuchungen überschießend waren und man das Ganze mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit im Dienstweg erledigen hätte können, letztendlich sei es die Justiz, die entscheide, ob die Vorgangsweise gerechtfertigt war, sagte ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon. Schließlich handle es sich bei einer Hausdurchsuchung um einen nicht unwesentlichen Eingriff in Grundrechte. Dass es überhaupt dazu gekommen ist, daran trägt seiner Ansicht nach auch „SPÖ-Parteianwalt“ Gabriel Lansky einen nicht unwesentlichen Anteil, habe dieser doch eine Anzeige eingebracht. Lansky habe dafür gekämpft, dass Daten gelöscht werden, die offenbar auch für die SPÖ heikel seien. Vielleicht sei die SPÖ deshalb nervös, mutmaßt Amon.

 

Dem BVT gestand Amon zu, in den letzten Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet zu haben. Österreich sei eines der sichersten Länder der Welt, warnte er davor, das Vertrauen in wichtige staatliche Einrichtungen zu gefährden. Was den in Aussicht gestellten Untersuchungsausschuss betrifft, meinte Amon, es sei der SPÖ unbenommen, einen solchen einzusetzen. Für ihn ist die Frage allerdings berechtigt, ob ein solcher zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist. Zunächst seien einmal die Gerichte und die Justiz am Wort.


Rosenkranz: Anschuldigungen gegenüber Innenministerium sind haltlos

 

Eine „große Blase“ und ein „Stürmchen im Wasserglas“ nannte Walter Rosenkranz (FPÖ) die Anschuldigungen gegen das Innenressort. Sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Beschlagnahme von Unterlagen seien auf Initiative der Staatsanwaltschaft erfolgt, machte er geltend. Zudem sei Kickl angesichts der Ermittlungen gegen Gridling nichts anderes übrig geblieben, als diesen zu suspendieren.

 

Dass die SPÖ trotzdem den Innenminister attackiert, führt Rosenkranz darauf zurück, dass dieser von Anfang an nicht das Vertrauen der Sozialdemokraten gehabt habe. Zu Unrecht, wie er meint. Auch der Vorwurf, dass das BVT gelähmt sei, geht für ihn angesichts des Umstands, dass lediglich fünf Personen suspendiert sind, ins Leere. Im Gegensatz zu Amon würde Rosenkranz einen Untersuchungsausschuss begrüßen: Es werde dabei nichts herauskommen und die SPÖ „sich bis auf die Knochen blamieren“, prophezeite er.

 

Strolz ortet Machtkampf im Innenministerium

 

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sprach sich auch NEOS-Chef Matthias Strolz aus. Es gebe nach wie vor viele Fragen, die nicht ausreichend geklärt seien, etwa was die Kriminalisierung des BVT-Leiters betrifft. Außerdem sei es keine Kleinigkeit, wenn Vizekanzler Heinz Christian Strache vermute, dass das BVT ein Staat im Staat und durch und durch korrupt sei, betonte er. Dazu kämen anonyme Anschuldigungen, die von sexuellen Übergriffen über kriminelle Geschäfte und Erpressung bis hin zum Missbrauch von Geheimdienstinformationen reichen. Letztlich gehe es um die Frage, ob sich die Bevölkerung auf die Regierung und die Polizei verlassen könne, so Strolz.

 

Strolz selbst ortet einen generellen Machtkampf im Innenministerium. Es liefen dort Dinge, „die jenseits von Gut und Böse sind“. Was sichtbar sei, sei nur die Spitze eines Eisbergs. Es gehe nicht nur um eine Umfärbung von schwarz auf blau, sondern auch um „einen schwarzen Bruderkrieg“. Auch die SPÖ, die laut Strolz ein „Stillhalteabkommen“ mit der ÖVP hatte, will der NEOS-Klubobmann nicht aus der Verantwortung lassen.

 

Liste Pilz spricht Kickl das Misstrauen aus

 

Die bisherigen Antworten seien nicht ausreichend, hielt auch Peter Kolba von der Liste Pilz fest. Die „überfallsartige Hausdurchsuchung“ werfe eine Reihe von dringlichen Fragen auf, die einer Aufklärung harren, meinte er. Stattdessen würde die Öffentlichkeit aber bewusst falsch informiert, „um die Dimension des Skandals zu vernebeln“.

 

Kolba ist überzeugt, dass es im Grunde darum geht, das BVT umzufärben. Durch das Vorgehen werde die Arbeit der Verfassungsschützer aber massiv behindert, und das im Vorfeld der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, kritisierte er. Innenminister Kickl habe dem BVT und dem Innenressort schweren Schaden zugefügt. Mit diesem Argument begründete Kolba auch die Einbringung des Misstrauensantrags.

 

Opposition sieht Vertrauen in den Rechtsstaat gebrochen

 

Auch der weitere Verlauf der Debatte stand im Zeichen heftiger Kritik seitens der Opposition an der Vorgangsweise gegenüber dem BVT, wobei die Wortmeldungen erkennen ließen, dass die Zeichen grundsätzlich auf Untersuchungsausschuss stehen.

 

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim erklärte die Art der Untersuchungen für fragwürdig und übte überdies auch heftige Kritik am EGS-Leiter Wolfgang Preiszler, dem er vorwarf, rassistische und antisemitische Kommentare in den sozialen Medien gepostet zu haben. Die Bevölkerung sei beunruhigt, das Vertrauen sei gebrochen, gehe es doch um die Sicherheit des Staates und um die Zukunft einer Behörde, die den Staat schützen soll, stellte seine Fraktionskollegin Angela Lueger fest. Es bestehe Anlass zur Sorge, dass sensible Daten des Rechtsextremismus-Büros in unbefugte Hände gekommen seien, meinte sie ebenso wie Kai Jan Krainer (SPÖ), für den in Anbetracht der Umstände der Suspendierung Gridlings der Verdacht der parteipolitischen Umfärbung im Raum steht.

 

Seitens der NEOS sprach Stephanie Krisper von Machtübernahme im BVT mit der Brechstange und bezeichnete die Hausdurchsuchung als nicht gerechtfertigt. Vieles werde sich über den Rechtsweg klären lassen, die politische Ebene bleibe dabei aber unbeleuchtet, gab sie zu bedenken und plädierte für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch nach Ansicht von Irmgard Griss (NEOS) ist das Vertrauen in den Rechtsstaat durch die BVT-Affäre grundlegend erschüttert worden. Kein Verständnis hat die ehemalige OGH-Präsidentin für das Weisungsrecht des Justizministers über die Staatsanwaltschaft, wobei sie unterstrich, erst wenn es in Österreich einen unabhängigen Generalstaatsanwalt gebe, werde das Vertrauen in die Justiz wieder hergestellt sein. Nicht durchsetzen konnte sich Griss mit einem Entschließungsantrag, in dem sie standardisierte und regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten verfassungsmäßiger Institutionen auf Abhörsicherheit einmahnte.

 

Die Regierung habe das Vertrauen in eine der wichtigsten Sicherheitsbehörden erschüttert, schloss sich auch Alma Zadic (PILZ) dem Chor der KritikerInnen an. Es herrsche nun europaweit die Sorge vor, ob denn Österreich während der EU-Ratspräsidentschaft die Sicherheit der ausländischen Staats- und Regierungschefs gewährleisten könne. Auch Zadic forderte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, zumal ihrer Meinung nach eine Reihe offener Fragen besteht. So sei nicht geklärt, welche Daten des Rechtsextremismus-Büros sichergestellt wurden und wer nun darauf Zugriff habe. Ihr Fraktionskollege Alfred Noll wiederum beleuchtete die juristischen Aspekte und stellte fest, die Position des Generalsekretärs im Innenministerium hätte ausgeschrieben werden müssen, auch seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Suspendierung von BVT-Chef Gridling nicht vorgelegen. Man habe hier offenbar eine unliebsame Person aus dem Amt entfernen wollen.

 

ÖVP setzt auf die Arbeit der unabhängigen Justiz

 

Die Regierungsparteien wiesen die Behauptungen der Opposition einmal mehr mit Nachdruck zurück. So betonte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die Hausdurchsuchung sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem unabhängigen Richter bewilligt worden. Über die Rechtmäßigkeit werde nun ein unabhängiger Richtersenat entscheiden. Einen Untersuchungsausschuss parallel zu den Ermittlungen der Justiz hält Steinacker für nicht zielführend. Die unabhängige Justiz werde die in der Dringlichen aufgeworfenen Fragen klären, zeigte sich auch Karl Nehammer (ÖVP) überzeugt. Beleuchtet sollten seiner Meinung nach aber auch die Rolle von Gabriel Lansky bei der Sanierung der SPÖ-Parteifinanzen und die Betrauung des Rechtsanwalts mit einem ÖBB-Vertrag werden.

 

FPÖ und Kickl weisen Behauptungen der Opposition scharf zurück

 

Die SPÖ produziere eine Agentenkomödie und wolle damit nur vom Versagen ihres ehemaligen Bundeskanzlers Kern ablenken, verschärfte Johann Gudenus (FPÖ) den Ton. Die Regierung bewege sich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit, schaffe mehr Sicherheit und sorge für mehr Polizei. Nachdem gerade Kanzler Kern die Grenzen aufgemacht und den Terror importiert habe, sei nun das BVT umso wichtiger, steht für Gudenus fest. Die Opposition werfe mit unwahren Behauptungen um sich, die schon mehrmals entkräftet worden sind, pflichtete ihm auch seine Fraktionskollegin Marlene Svazek bei. Der Stoff, den die SPÖ vorlegt, eigne sich höchstens für einen mittelmäßigen „Tatort“, für das Hohe Haus sei er aber entbehrlich. Eine „Märchenstunde“ seien die Anschuldigungen, bekräftige auch Hans Jörg Jenewein (FPÖ), der dazu aufrief, mit parlamentarischen Instrumenten vorsichtiger umzugehen. Wenn es schon einen Untersuchungsausschuss geben wird, dann sollte dieser auch die Frage klären, wie es denn kommen konnte, dass in den letzten Jahren immer wieder geheime Akten an die Medien weitergeleitet wurden.

 

Von „Räubergeschichten“ im Zusammenhang mit der Sicherung der Daten des Rechtsextremismus-Büros sprach Innenminister Herbert Kickl. Als Ressortleiter habe er selbstverständlich seit seinem Amtsantritt jeden Zugriff zum Datenmaterial. Warum hätte er da „über zehn Ecken“ agieren sollen, wo doch ein Besuch bei der Behörde gereicht hätte, erwiderte Kickl auf die Anschuldigungen der Opposition. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-03-19


Wieder Erstaunliches vom Krankenhaus Nord


Plötzlicher Sinneswandel beim KAV-Direktor Wetzlinger

 

 

Während Vertreter der FPÖ, ÖVP und NEOS, die Steuergeldverschwendung rund um das Krankenhaus Nord in Wien scharf kritisieren und Konsequenzen fordern, dürfte das der KAV-Direktor Herwig Wetzlinger anders sehen.  In einer heutigen Presseaussendung meint er nämlich unter anderem:

 

„Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und aufgrund der vorliegenden Faktenlage im Zusammenhang mit dem Auftrag zur „Optimierung des Krankenhaus Nord“ werden die Untersuchungen auf weitere Personen aus dem Krankenhaus Nord-Team ausgeweitet. Konkret gehe es um die beiden Personen, die die Rechnung unterschrieben haben. Dabei handelt es sich um einen Stellvertreter der Programmleiterin und eine weitere Person aus dem Krankenhaus Nord-Team. Die Personen werden vorläufig nicht ihrer Funktionen behoben, da zum derzeitigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob mit den getätigten Unterschriften lediglich eine formale Prüfung, wie z. B. eine vergaberechtliche Prüfung oder etwa die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften getätigt wurde. Hier handelt es sich seitens der MitarbeiterInnen um keinen Vertrauensbruch, es geht mir darum, alle möglichen Vorwürfe lückenlos und transparent untersuchen zu lassen.“

 

Möglicherweise hat Wetzlinger in den letzten 24 Stunden ebenfalls die Dienste eines Esoterikers in Anspruch genommen und dadurch seine vorherige Meinung plötzlich geändert.  Denn in einer gestrigen Presseaussendung hieß es nämlich noch unter anderem:

 

„Die Auftragserteilung für die ´Optimierung des Krankenhaus Nord´ hat zu ersten Konsequenzen geführt.  KAV-Direktor Herwig Wetzlinger teilt mit, dass die Programmleiterin des Krankenhauses Nord diesen Auftrag erteilt hat. Sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihrer Leitungsfunktion abgezogen. Die Innenrevision ist bereits beauftragt geworden, um Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu untersuchen. Gleichzeitig wird eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das ist keine Anzeige, denn es besteht derzeit kein Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand“, unterstreicht Wetzlinger.  Dies ist eine vorbeugende Maßnahme und dient der Transparenz und Aufklärung.  Es wird zudem ein Disziplinarverfahren gegen die Programmleiterin angestrengt.“ Und weiter im Text: „Für mich stellt eine derartige Vorgehensweise einen erheblichen Vertrauensverlust dar, denn eine Zweckmäßigkeit solcher Aufträge ist für mich absolut nicht erkennbar“, sagte der KAV-Direktor.

 

Einen derartigen Sinneswandel innerhalb eines Tages finden wir erstaunlich.  Was für Wetzlinger gestern noch ein erheblicher Vertrauensverlust war, stellt heute für ihn keinen Vertrauensbruch mehr dar.  Während er gestern noch ankündigte, dass die Programmleiterin des Krankenhauses Nord, die diesen Auftrag erteilt hat mit sofortiger Wirkung von ihrer Leitungsfunktion abgezogen wurde, lässt der KAV-Direktor heute wissen, dass diese vorläufig nicht ihrer Funktionen behoben wird.  Wobei „vorläufig“ ein relativer Begriff ist.  Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass der seinerzeitige AKH-Skandal ein Kindergeburtstag gegen die Skandale rund um das Krankenhaus Nord war.

 

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2018-03-16


Warnung an die autochthone Bevölkerung in Österreich


Keine humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam in der Öffentlichkeit machen

 

Man muss die FPÖ und ihre Funktionäre nicht mögen, aber ein heute gefälltes Urteil am Landesgericht Innsbruck gegen Ex-Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend, Benjamin Kranzl, wird vermutlich nicht nur bei uns ungläubiges Kopfschütteln auslösen.  Dieser wurde nämlich wegen Verspottung des Fastenmonats des Islams verurteilt.

 

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai diese Jahres, das RFJ-Gartenfest auf Facebook mit diversen Fotos unter dem Titel „Ramadan mit dem RFJ Schwaz“ dokumentiert zu haben und damit den gesetzlich zulässigen Brauch des Ramadans herabgewürdigt zu haben.  Was war denn auf den besagten Fotos zu sehen? Man mag es nicht glauben, diese zeigten eine gesellige Runde des RFJ beim Spanferkel essen.  Damit handelte er sich eine Anklage wegen Herabwürdigung religiöser Lehren ein.

 

 

Kranzl gestand zwar ein, das Posting verfasst zu haben, bekannte sich jedoch im Sinne der Anklage nicht schuldig.  Er rechtfertigte sich damit, dass er den Ramadan oder den Islam damit nicht herabwürdigen wollte, sondern lediglich eine amüsante Situation herstellen wollen.  Er wollte auf amüsante Weise zwei Dinge in Zusammenhang zu bringen, die von Natur aus nicht zusammen passen.

 

Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und war der Auffassung, dem Angeklagten sei es jedoch genau darum gegangen, diesen Kontext herzustellen und damit einen wesentlichen Brauch des Islam zu verspotten.  Als besonders erschwerend wurde gewertet, dass das Facebook-Profil des Beschuldigten ohne Einschränkung aufgerufen werden konnte und damit der Tatbestand der „Öffentlichkeit“ gegeben war.

 

Die Richterin folgte der Auslegung der Staatsanwaltschaft und sprach Kranzl zwar nicht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, aber wegen der Verspottung schuldig.  Sie begründete, dass Angesichts des FPÖ und RFJ-Hintergrunds des Angeklagten davon ausgegangen werden müsse, dass er das Posting mit einem bewussten Hintergedanken veröffentlicht habe.  Da stellen wir uns die Frage, ob mit dieser Begründung schon Gedanken strafbar sind?

 

Dabei hatte Kranzl Glück im Unglück, denn auf Grund seines bisher ordentlichen Lebenswandels, wurde er lediglich zu einer Geldstrafe von 480,- Euro (die Hälfte davon bedingt) verurteilt.  Wäre ein derartiges Urteil in Saudi Arabien gefällt worden, könnten wir das verstehen.  Jedenfalls wollen wir die autochthone Bevölkerung in Österreich davor warnen, in der Öffentlichkeit humorvolle Äußerungen oder gar Witze über den Islam zu machen.  Wie das nämlich ausgehen kann, zeigt das heutige Urteil des Landesgerichtes Innsbruck.

 

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2017-11-15


Elsner: „Flöttl hat mindestens eine Milliarde gestohlen“


Ex-Bawag-Generaldirektor rechnet im Interview auf „addendum.org“ ab

 

In den am Sonntag veröffentlichten Paradise Papers finden sich auch Hinweise auf den Bawag-Skandal: Der einstige Spekulant Wolfgang Flöttl soll mehrere Firmen auf der Karibikinsel Aruba besessen haben, die von der Justiz nicht unter die Lupe genommen worden sind. Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner rechnet im Interview auf addendum.org mit allen Beteiligten ab und fragt sich, warum die Justiz die Spur des Geldes nicht verfolgt hat: „Flöttl hat mindestens eine Milliarde gestohlen.“

 

Elsner, der über seinen Anwalt einen Wiederaufnahmeantrag eingebracht hat, erklärt unter anderem: „Es wird immer klarer, dass Wolfgang Flöttl im Verfahren bei Richterin Claudia Bandion-Ortner ein Lügengebäude errichtet hat. Er hat behauptet, ich hätte ihn zu Spekulationen veranlasst, obwohl inzwischen wohl eindeutig klar ist, dass er gar nicht verspekuliert, sondern veruntreut hat. Nur auf seine Aussagen hat Bandion-Ortner den Untreue-Vorwurf begründet. Die Informationen aus den Paradise Papers sind somit einmal mehr ein Hinweis, dass die Anklage von Staatsanwalt Georg Krakow und das Urteil von Richterin Bandion-Ortner ein Skandal sind. Ich habe meinen Anwalt angewiesen, die neuen Unterlagen aus den Paradise Papers als ergänzende Beweisstücke dem Wiederaufnahme-Antrag beizulegen.“

 

Darüber hinaus erklärt Elsner, der von 1995 bis 2003 an der Spitze der Bank stand, dass die Justiz Unterlagen über Flötts Geschäfte in der Karibik vernachlässigt habe: „Es hat sich niemand die Mühe gemacht, in Bermuda nachzuforschen. Bandion-Ortner hat zu Beginn des Verfahrens gesagt, Bermuda klammern wir einmal aus – um es dann nie mehr anzusprechen.“ Laut Elsner habe es eine Unterlage über die Bermudas gegeben: „Es handelt sich um ein Telefax vom Bundesministerium für Inneres an die Staatsanwaltschaft Wien. Betreff: Wolfgang K. Flöttl. Unten steht, dass ersucht werde, diese Information vorerst von der Akteneinsicht auszunehmen. Das ist offenbar bis zum Ende des Verfahrens passiert. In dem Fax steht, Flöttl habe versucht, 21 Millionen Dollar aus dem Verkauf einer Liegenschaft von den Bermudas abzuziehen.“

 

Das gesamte Interview finden Sie auf addendum.org. Für Wolfgang Flöttl, der in den letzten beiden Wochen über seinen Anwalt zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben wollte, gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: APA/OTS)

 

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2017-11-06


Anzeige wegen diskriminierender Volkshilfe-Veranstaltung in Floridsdorf


FPÖ erstattet Anzeige – Politische Reaktion auf unseren Beitrag

„Volkshilfe Wien lädt ausschließlich türkischsprachige …“

 

 

Die FPÖ-Floridsdorf hat heute auf einen Beitrag von uns über die Volkshilfe reagiert, die zu einer Veranstaltung einlädt, auf der ausschließlich türkischsprachige Senior(innen) und deren Angehörige informiert werden sollen, wie sie vom österreichischen Sozialstaat profitieren können.  „Mit einer Einladung ausschließlich für eine bestimmte ethnische Gruppe verstößt die VOLKSHILFE WIEN klar gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung, dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz“, kritisiert der Floridsdorfer FPÖ-BvStv. Karl Mareda.

 

Besonders brisant ist die Tatsache, dass diese Veranstaltung unter der Obhut der Stadt Wien (MA17, „Integration und Diversität“) stattfinden soll, und zwar im Festsaal des Floridsdorfer Amtshauses.  Die Benützungsvergabe des Festsaals obliegt dem SPÖ-Bezirksvorsteher, wodurch dieser an der gegenständlichen Diskriminierung der deutschsprachigen Bevölkerung mitverantwortlich ist, so der Tenor der FPÖ-Floridsdorf.

 

„Es ist äußerst befremdlich, wenn die Sozialisten immer vom `gemeinsamen Miteinander´ reden, jedoch gleichzeitig Ausgrenzung und Diskriminierung selbst praktizieren“, ergänzt der Floridsdorfer FPÖ-Bezirksparteiobmann, LAbg. Wolfgang Irschik, und fragt: „Was wäre wohl los, würde eine Veranstaltung ausschließlich für deutschsprachige Personen ausgewiesen?“

 

„Dass eine SPÖ-Vorfeldorganisation türkische Senioren in türkischer Sprache animiert, sich an den österreichischen Sozialleistungen reichlicher zu bedienen, entlarvt, wen die SPÖ tatsächlich meint, wenn sie auffordert, sich zu holen was einem zustünde. Wir fordern daher die Wiener Steuerzahler auf, selbst zu beurteilen, was sie davon halten“, kommentiert Irschik.

 

FPÖ-Stadtrat Toni Mahdalik hat heute Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz eingebracht.  „Man sieht auch an dieser Aktion, dass die Einheimischen in Wien in vielerlei Hinsicht nur mehr wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, während den in unser Sozialsystem Zugewanderten auf unsere Kosten der Rote Teppich ausgerollt wird“, macht Mahdalik aufmerksam.

 

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2017-10-04


Dr. Zanger sollte vor seiner eigenen Facebook-Türe kehren


Immer wieder Hasspostings auf der Facebook-Seite des Rechtsanwaltes

 

Wir haben schon einige Male über die vom politisch links orientierten Rechtsanwaltes, Dr. Zanger, betriebene Facebook-Seite „Sperrt Straches FB-Seite“ berichtet. Dem Account-Namen nach zu schließen, ist es wohl unschwer zu erraten, welches Ziel er mit dem besagten Facebook-Account verfolgt. Ihm stören nämlich angebliche Hasspostings von User(innen) auf der Facebook-Seite des FPÖ-Chefs. Diesbezüglich hat er auch schon eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

 

Das Erstaunliche ist nur, dass Zanger zwar auf den Facebook-Account von Strache losgeht, aber seine eigene Facebook-Seite anscheinend nicht im Griff hat. Denn auch dort geht bzw. ging es zeitweise recht deftig zu.  Immer wenn wir einen Beitrag darüber verfassten und Screenshots veröffentlichten (meist am Folgetag des Erscheinens), löschte Zanger den Thread bzw. die betreffenden Kommentare.  Nun haben wir uns absichtlich Zeit gelassen um zu sehen, ob der Rechtsanwalt auch von sich aus aktiv wird.  Nachfolgender Beitrag steht bereits seit 8. August 2017 bis dato online.  Dass der verlinkte Artikel von SALZBURG.COM bereits über ein Jahr alt ist, wie eine Userin richtigerweise anmerkt, stört scheinbar nicht.  Hauptsache man hat Gelegenheit seine Hasspostings an den Mann bzw. Frau zu bringen.

 

 

Dem Herrn Anwalt sollte doch klar sein, dass er seine Facebook-Seiten zumindest ein Mal in 24 Stunden kontrollieren sollte, um derartige Kommentare zu löschen. Aber vielleicht hat er dazu keine Zeit, weil er zu sehr mit dem Lesen auf Straches Facebook-Account beschäftigt ist.

 

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2017-08-15


Korruptionsvorwurf gegen Van der Bellen und H.C. Strache


Was auf einer Facebook-Seite des Rechtsanwaltes Dr. Zanger alles zu finden ist

 

 


Der politisch links orientierte Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger, betreibt unter anderem die Facebook-Seite „Sperrt Straches FB-Seite“.  Dem Account-Namen nach zu schließen, ist es wohl unschwer zu erraten, welches Ziel er mit dem besagten Facebook-Account verfolgt.  Wie er auf diesem verkündet, bringt er auch Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft ein, in denen es um angeblich strafrechtlich relevante User-Kommentare auf der FB-Seite des FPÖ-Chefs gehen soll.

 

 


 

Aber vielleicht wäre Dr. Zanger besser damit beraten, seine eigene Facebook-Seite im Auge zu behalten.  Denn anlässlich des der Ordensverleihung an H.C. Strache, ist auf dem FB-Account des Anwaltes folgender User-Kommentar zu lesen:

 

 

Dem Herrn Anwalt sollte doch klar sein, dass er seine Facebook-Seiten zumindest ein Mal in 24 Stunden kontrollieren sollte, um derartige Kommentare zu löschen. Da mit absoluter Sicherheit davon auszugehen ist, dass H.C. Strache den Bundespräsidenten nicht bestochen hat um den Orden zu erhalten, ist der betreffende Kommentar strafrechtlich relevant. Die Userin stellt nämlich die Tatsachenbehauptung der Korruption auf, die sowohl den FPÖ-Chef als auch den Bundespräsidenten betrifft.  Der betreffende Kommentar steht bereits seit 14.Juli 2017 (bis dato – unserer Beitragerstellung) auf der FB-Seite „Sperrt Straches FB-Seite“.

 

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2017-07-16


Betrüger drohen mit der Staatsanwaltschaft


Der Staatsanwalt würde sich freuen, wenn er in Kenntnis der Identität der Betrüger gelangen könnte

 

 

Die Betrüger der bereits sattsam bekannten Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“ konnten also noch immer keinen Zahlungseingang von uns verzeichnen.   Das ist auch nicht verwunderlich, denn wir haben bis dato noch keine Überweisung getätigt und haben dies auch in Zukunft nicht vor, da wir die besagte Webseite weder besucht, geschweige denn uns dort eingeloggt haben.  Fast belustigend finden wir die „Drohung“, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten.   Das sollten diese Herrschaften unbedingt tun, denn die Staatsanwaltschaft wartet bereits auf die Betrüger der Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“, da gegen diese bereits zahlreiche Anzeigen erstattet wurden.   Hier zielführende. L I N K S .zu den bereits von uns verfassten Beiträge in dieser Angelegenheit.

 

 

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2017-05-05

Mindestsicherungsskandal: Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug


H.C. Strache: „Bürgermeister Häupl ist der Hauptverantwortliche für den Mindestsicherungsskandal“

 

Der vernichtende Rohbericht des Rechnungshofs betreffend die Mindestsicherungsauszahlungen übertrifft die schlimmsten Befürchtungen bei weitem, so FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Jetzt ist es traurige Gewissheit. In Wien versagen sämtliche Kontrollmechanismen, geht es um die Durchfütterung von Asylberechtigten. Der Anstieg von ausländischen Mindestsicherungsbeziehern in den vergangenen sechs Jahren beträgt 18,9 Prozent. Das ist kompletter Irrsinn. „Die gesamte Stadtregierung hat hier versagt – allen voran Bürgermeister Michael Häupl. Es wird nicht reichen, den Schwarzen Peter der ohnehin weggelobten Wehsely zuzuschieben, denn man muss davon ausgehen, dass hier weit mehr Stellen involviert waren“, so Strache, der einen der größten Skandale im Wiener Rathaus ortet.

 

Zudem nimmt Strache vor allem Bürgermeister Häupl in die Pflicht, der seiner Verantwortung, fähiges Personal einzusetzen nicht nachgekommen ist: „‚Culpa in eligendo‘ ist der wohl passende terminus technicus – das Auswahlverschulden ist alleine ihm anzulasten! Entweder hat Bürgermeister Häupl die Kontrolle über seine Stadtregierung inzwischen völlig verloren oder es waren ihm diese Umstände bewusst.“

 

Die Wiener Freiheitlichen werden sich nun auch rechtliche Schritte überlegen. Schließlich handelt es sich bei den vom Rechnungshof kolportierten Kosten für die Mindestsicherung bis 2021 um 1,6 Milliarden Euro, für die der Steuerzahler aufzukommen hat. Ein durchaus kritischer Wert, im Hinblick auf die Gesamtverschuldung der Stadt. Die FPÖ Wien hat bereits bei den ersten Verdachtsmomenten im September letzten Jahres Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, weitere rechtliche Schritte werden zum Zeitpunkt geprüft.

(Quelle: APA/OTS)

 

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2017-02-17


Hat Dr. Zanger seine Facebook-Seite nicht im Griff?


Der Rechtsanwalt sollte einmal vor seiner eigenen Facebook-Türe kehren

 

Nachfolgendes Posting steht bis dato auf der von Dr. Georg Zanger betriebenen Facebook-Seite „Sperrt Straches FB-Seite“:

 

 

Nun wäre obiges Posting nicht wirklich erwähnenswert, denn die Verbreitung von Diskriminierung, Hass und Hetze gegen die FPÖ und/oder deren Chef, finden sich auf politisch links orientierten Facebook-Accounts zuhauf. Allerdings ist das betreffende Posting deshalb erwähnenswert, weil es sich Dr. Zanger zur Aufgabe gemacht hat, angebliche Hass- bzw. Hasspostings auf der Facebook-Seite von H.C. Strache zur Anzeige zu bringen.

 

 

Dr. Zanger mokierte sich erst vor einigen Tagen darüber, dass die Staatsanwaltschaft noch immer nicht aktiv geworden sei und stellte sogar die Frage, ob man dort schläft. Wir haben schon mehrmals aufgezeigt, dass auf Zangers Facebook-Account Postings veröffentlicht wurden, die mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun haben (Beispiele: LINK1LINK2).  Sehen wir uns die betreffenden Postings – welche auf der Facebook-Seite des Rechtsanwaltes veröffentlicht wurden (angef. LINKS) – an, können wir seine Anzeige nicht ernst nehmen.  Möglicherweise denkt man auch bei der Staatsanwaltschaft so darüber.

 

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2017-01-14


Die Grünen stellen wieder einmal ihre Doppelmoral unter Beweis


Was wollen die Grünen mit einer solchen Sachverhaltsdarstellung wirklich bezwecken?

 

 

Mit ihrer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, haben sich die Grünen wieder einmal selbst übertroffen. Was wäre wohl passiert, wenn besagtes Video – welches eine der Täterinnen ins Netz gestellt hat – nicht zigfach auf Facebook und anderen Webseiten geteilt worden wäre? Nichts wäre passiert! Das Prügelopfer Patricia müsste weiterhin in Angst leben und auch die Polizei – die dadurch unter Zugzwang geriet – hätte bei der Aufklärung massive Probleme gehabt, sofern es zu einer solchen überhaupt gekommen wäre.

 

Für uns entsteht der Eindruck, dass es den Grünen gar nicht um den Schutz des Opfers geht. Vielmehr hat es den Anschein, dass sie sich um ihr eigenes vermitteltes Weltbild – nämlich das einer heilen Welt – Sorgen machen. Denn am Video ist einwandfrei zu erkennen, wie ein männlicher Jugendlicher (nebst einigen Mädchen) mehrfach auf eine 15-Jährige einschlägt. Wie sich – und nur auf Grund des Videos herausgestellt hat, ist der Prügelnde tschetschenischer Herkunft.  Es kann halt nicht sein, was nicht sein darf.  Der FPÖ-Chef, H.C. Strache, postet dazu auf Facebook wie folgt:

 

 

Würden die Grünen jene Täterin anzeigen, welche das besagte Video zum Prahlen ins Internet gestellt hat, so wäre dies verständlich. In diesem Fall würde vermutlich auch der von ihnen bemühte § 107c StGB greifen. Allerdings kommt unserer Rechtsmeinung nach dieser Paragraf nicht zum Tragen, wenn eine Bildaufnahme zur Aufklärung einer Straftat oder zur Dokumentation der Realität dient.  Zudem ist das Opfer selbst in die Öffentlichkeit getreten und schildert den Vorfall sogar ausführlich in einem Interview mit einer Zeitung. Daher kann man wohl kaum mehr von einer „Unzumutbaren Beeinträchtigung der Lebensführung im höchstpersönlichen Lebensbereich“  sprechen.

 

{youtube}Qc82EbTexbw{/youtube}

 

Es stellt sich – wahrscheinlich nicht nur für uns – die Frage, ob die Grünen auch so reagieren würden, wenn ein Video auftaucht in dem zu sehen ist, wie Rechtsradikale einen Ausländer verprügeln?  Zudem stellen die Grünen wieder einmal ihre Doppelmoral unter Beweis. Einerseits unterstellen sie Facebook, dass sich diese nicht an österreichisches Recht halten und erstatten eine Sachverhaltsdarstellung gegen Mark Zuckerberg als Person. Andererseits nützen sie gerade jenes Medium als Plattform zur Eigenwerbung und zur Verbreitung ihrer Ideologie.

 

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2016-11-17


Entwischt ein Sexualstraftäter den Behörden?


Verdächtiger wurde in eine andere Flüchtlingsunterkunft verlegt

„Aktuelle Medienberichte deuten auf einen fahrlässigen Umgang von Polizei und Staats-
anwaltschaft  mit  dem  mutmaßlichen   Sexualstraftäter  von  Wien-Döbling  hin.   Dieser
hatte  im  April an der Haltestelle Hardtgasse mehrere Frauen attackiert.“ ..Das berichtet
die Volksanwaltschaft.
Volksanwalt  Dr. Peter Fichtenbauer  hat sich schon kurz nach dem Bekanntwerden der
Ereignisse   dem  Fall  angenommen  und  ein  amtswegiges  Prüfverfahren  eingeleitet.
Obwohl  die  Polizei nicht untätig blieb und den mutmaßlichen Straftäter – laut Medien-
berichten  einen  marokkanischen Asylwerber – ausforschte,  sei dieser in eine andere
Flüchtlingsunterkunft verlegt worden und seither behördlich nicht mehr greifbar.
Den aktuellen Medienberichten zufolge weisen sowohl Polizei als auch Staatsanwalt-
schaft  die  Verantwortung  von  sich... „Das  Auftreten  der Behörden muss sowohl bei
ihrer  Arbeit,  als  auch  bei  ihren medialen Äußerungen professionell sein,  die Opfer
sind   ohnehin  durch  die  Vorfälle  stark  belastet“,   kritisiert der Volksanwalt. ..„Straf-
taten  dieser  Art  sind  keine  Delikte  „zweiter Klasse“  und  müssen  intensiv  geprüft
werden.   Keinesfalls  darf  bei  den belästigten Frauen der Eindruck entstehen,  nicht
ernst genommen zu werden.“
Volksanwalt Fichtenbauer lässt wissen, dass er die aktuellen Medienberichte in das
laufende Prüfverfahren einfließen lassen werde.
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2016-06-10

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