Keine Staatsbürgerschaft! Ukrainer verweigert österreichische Bundeshymne
„Lassen uns nicht pflanzen“ – FPÖ Landesrat Dr. Christoph Luisser greift durch
„Die Staatsbürgerschaft ist kein Geschenkartikel, sondern eine Auszeichnung, die Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung voraussetzt. Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen“, kommentiert LH-Stellvertreter Udo Landbauer einen aktuellen Fall in Niederösterreich.
Ein Ukrainer weigerte sich bei der zeremoniellen Verleihung der Staatsbürgerschaft am 15. Oktober 2024 auf der BH Baden, die rot-weiß-rote Bundeshymne zu singen. Er erklärte bereits im Vorfeld, dass er dazu nicht bereit sei. Mit dem einstimmigen Beschluss der NÖ Landesregierung vom Dienstag wird die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft widerrufen. „Wir lassen uns nicht pflanzen“, spricht Landbauer von einer Provokation.
Gemäß § 21 Staatsbürgerschaftsgesetz ist bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich und des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.
Die Entscheidung des zuständigen Landesrats Dr. Christoph Luisser, die Verleihung zu widerrufen, ist für diesen „selbstverständlich und rechtlich zwingend“. „Es gibt keine Kompromisse. Die Staatsbürgerschaft kann am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses vergeben werden. Das ist kein Muss. Wer sich ganz offensichtlich gegen Österreich ausspricht, hat es einfach nicht verstanden“ so Luisser.
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- Beitrag veröffentlicht:12. Dezember 2024