Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros

Höflichkeit scheint bei der ORF-Beitrags Service GmbH ein Fremdwort zu sein

Mittlerweile dürfte schon zahlreichen Bürger(innen) obig gezeigtes Schreiben ins Haus geflattert sein. Es handelt sich um die Aufforderung zur Bezahlung des ORF-Beitrags (ehemalige GIS-Gebühr). Diesen neue Zwangsabgabe hatte die unfähigste Regierung der 2. Republik ins Leben gerufen, um den aufgeblähten Staatsrundfunk, in dem zahlreiche Systemgünstlinge untergebracht sind, am Leben zu erhalten. Tja, während Privatsender wirtschaftlich positive Leistungen erbringen müssen, um dementsprechend haushalten zu können, läuft es im Traumgagen-Land ORF scheinbar anders. Da müssen halt die Bürger(innen) mit einem Zwangs-Obolus herhalten.

Aber zurück zum Eingangs gezeigten Schreiben. Nicht einmal das Finanzamt oder der Magistrat versendet derart primitiv und unhöflich verfasste Zahlungsaufforderungen. Selbst bei diesen, in der Bevölkerung nicht unbedingt beliebten Institutionen, bedient man sich gewisser Höflichkeitsformen. Da werden Anreden (Herr/Frau), Titeln und Worte wie „bitte“ und „danke“ verwendet.

Wer irgendwelche nur annähernde Höflichkeitsfloskeln – wie diese unter zivilisierten Menschen üblich sind – im OBS-Schreiben sucht, der sucht vergebens. Da wird mit dem Bürger verfahren, als sei dieser den OBS-Verantwortlichen vom Buckel heruntergerutscht. Da gibt es keine Anreden oder Nennung von Titeln, sondern schlicht und unhöflich eine Zahlungsaufforderung an „Max Mustermann“. Auch die Worte wie „bitte“ oder „danke“ kommen scheinbar im Sprachschatz der OBS-Schreiberlinge nicht vor.

Für uns entsteht der Eindruck, dass mit dieser in Fettschrift, teilweise in rot, in unhöflicher Form verfassten Zahlungsaufforderung, die Bürger eingeschüchtert werden sollen. Das Schreiben gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros.

Was uns noch aufgefallen ist, dass die Einhebung des ORF-Beitrages, der ja nun eine gesetzlich beschlossene Abgabe ist, durch eine GmbH erfolgt. Das Finanzamt oder Magistrat heben ihre Abgaben ja auch nicht über irgendwelche Firmenkonstrukte ein. Nun könnte man als gelernter Österreich durchaus zur Ansicht gelangen, dass diese „ORF-Beitrags Service GmbH“ möglicherweise eigens dafür gegründet wurde, um neue – gut dotierte Posten – für irgendwelche Systemgünstlinge zu schaffen.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

ORF-Moderatorin kreiert Gender-Wort


Was ist eine Fänin?

Der  Genderwahn  hat  mittlerweile  in etliche Lebensbereiche zugeschlagen.  Möglicherweise
wird er nun auch in Form der Sprache,  im Staatsrundfunk ORF Einzug halten. Dies schließen
wir aus einem gestrigen Tweet der ZiB2-Moderatorin Lou Lorenz-Dittlbacher.

Screen: twitter.com
Lorenz-Dittlbacher scheint das Wort  FAN  nicht gendergerecht zu sein und bastelte sich ihre
eigene  Wortkreation.   Denn  das  Wort  FÄNIN  gibt es im englischen Sprachgebrauch nicht.
Auch  Google  weiß  mit  dem  Wort  nichts  anzufangen.   Man  darf schon auf die demnächst
moderierten Nachrichten dieser Dame gespannt sein.
*****
2013-10-26

Achtjährige starb im Jemen in Hochzeitsnacht


Tod  einer  acht  Jahre alten Kindsbraut

Das  Mädchen  Rawan war laut Medienberichten am Samstag während ihrer Hochzeitsnacht
in  einem Hotel der jemenitischen Stadt Hardh gestorben.   Ihre  Gebärmutter riss durch den
Geschlechtsverkehr   mit  dem  erwachsenen   Bräutigam.   Nach  Angaben  von  Menschen-
rechtlern  hatte Rawans Stiefvater für das Mädchen von dem Saudi 10.000 Rial (2.024 Euro)
erhalten.
Der  Text  des  obigen  Absatzes  stammt  nicht aus einer islamkritischen Publikation,  sondern
von  der Webseite des  Staatsrundfunks  „orf.at“  vom  9.September 2013.  Forderungen für ein
Gesetz gegen die Verheiratungen Minderjähriger wurden bis dato von islamistischen Politikern
stets  abgelehnt  und entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall gebracht.  Offensichtlich halten
diese Volksvertreter an Traditionen fest.

Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde  als  Tochter  des  Geschäftsmanns  und späteren Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr  stammte  wie  Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der Quraisch.   Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden.   Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim   Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed  sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad)  überliefert  in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die  gesagt haben soll:   „Der Gesandte Gottes heiratete mich im  Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der  Gesandte  Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal
an und veranstaltete  mit  mir  die  Hochzeit im Monat Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus  Medina.   Die  Ehe  vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“   Anderen Be-
richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem  Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.
Der  Inhalt  der  drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed
ein  Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren.   Als sie 9 Jahre alt war,  vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Was denkt sich heute wohl jene Richterin,  welche die Islam-Expertin,  Sabaditsch-Wolff, vor
2 ½ Jahren,  wegen  „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilte,  wenn sie nun vom Tod
der  Achtjährigen  liest?   Sabaditsch-Wolff,  hatte  im  Zuge von islamkritischen Äußerungen,
den „relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen
was gehabt“  durchklingen lassen.
Screen: derStandard.at
*****
2013-09-09

Ist der ORF ein Privatsender?


ORF-Nachrichtenansager Armin Wolf negiert das Offensichtliche

Ein  höchst  erstaunlicher Dialog zwischen dem Kurier-Chefredakteur,  Helmut Brandstätter
und dem selbst ernannten ORF-Anchorman,  Armin Wolf,  auf dem Social Network Twitter.
 
Screen: twitter.com
 
Beide  versuchen  hartnäckig  das Offensichtliche zu negieren.  Offenbar herrscht in beiden
Medien  Denkverbot,  denn  anders  können  wir  uns  die Aussagen beider Männer nicht er-
klären.
 
Während  Brandstätter  etwas  einlenkt,  versucht der ORF-Nachrichtenansager, ArminWolf,
mit dem Statement: „Im Gegensatz dazu ist der ORF kein Sender im Eigentum des Staates“,
das  nicht unbedingt positive Image eines Staatsrundfunks vom ORF abzuschütteln.  Glaubt
Wolf gar,  dass  der  ORF ein Privatsender ist?   In diesem Falle müssten wir ihm vorhalten,
dass er seinen Arbeitgeber nicht kennt.
 
Der  ORF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.   Dieses bildet neben den Körperschaften
des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffent-
lich-rechtlicher  juristischer  Personen.   Das  öffentliche  Recht  umfasst  sämtliche  Rechts-
materien,  die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.   Daher ist es auch mög-
lich Zwangsgebühren einzutreiben um damit den ORF künstlich am Leben zu erhalten.
 
Wenn  Wolf  nun  behauptet,  dass der ORF nicht im Eigentum des Staates sei,  können wir
ihm nicht zustimmen.   Der ORF ist ein Staatsrundfunk und damit de facto im Eigentum des
Staates.
 
*****

2013-02-03
 

ORF hat 2010 und 2011 gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt


KommAustria entscheidet gegen den ORF

Der  ORF  hat  in  seinem  TV-Gesamtprogramm im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum
31. August 2011  nicht  dafür  gesorgt,  dass die Kategorien Information,  Kultur, Unterhalt-
ung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-
Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt.
 
In ihrem gestern vorgelegten Bescheid stellt die Medienbehörde mehrere Verletzungen des
ORF-Gesetzes fest.   So  war  in  dem  genannten  Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem
Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil
von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.
 
Mit  ihrer  Entscheidung  befinde t die Kommunikationsbehörde  Austria (KommAustria) über
eine  Beschwerde  mehrerer  Mitbewerber gegen das Fernsehprogramm des ORF.   Der im
September 2011  vom  Verband  Österreichischer  Privatsender  (VÖP)  eingereichte Antrag
richtete sich unter anderem gegen das angeblich unausgewogene Gesamtprogramm in den
Jahren 2010 und 2011.
 
Für  die  Kategorisierung  der  ORF-Sendungen  berücksichtigte die KommAustria das Vor-
bringen  der  Beschwerdeführer,  ein von der Behörde beauftragtes Gutachten sowie vom
ORF selbst vorgelegte Darstellungen.
 
Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemes-
sene  Verhältnis  der  Programmkategorien zueinander geprüft hat,  geht allerdings davon
aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich
erfolgten  Programmstart  der Spartenkanäle „ORF III – Kultur und Information“ und „ORF-
Sport+“  bei  Betrachtung  des  ORF-Gesamtprogramms  mittlerweile  größtenteils  ausge-
glichen sein dürfte.
 
Die KommAustria erkennt aber auch einen Gesetzesverstoß in der jeweiligen Ausgestaltung
der  Programme  ORF eins und ORF 2.   So wies etwa in dem von den Mitbewerbern bean-
standeten  Zeitraum das Programm ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 %
nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf.
 
Nach  Ansicht  der  Behörde  handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernseh-
programmen  des  ORF  nicht um so genannte „Vollprogramme“,  für die im Bescheid eben-
falls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden.  Demnach müssen beide Programme
jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit
einem  Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66 %
des  Programms  ausmachen.  Eine  in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in
dem anderen Programm vertreten sein.
 
So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hin-
blick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der
inhaltlichen  Vielfalt  seiner  Hauptprogramme  überprüfen  und  gegebenenfalls  anpassen
müssen.  Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikations-
senat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung. (Quelle: APA/RTR)
 

Bestürzung beim ORF

Nun scheint beim ORF doch einiges schief gelaufen zu sein. Das schließen wir daraus, dass
nun  eine  Behörde  gegen den staatlichen Rundfunk entscheidet.   Beim Staatssender zeigt
man  sich  über  den  Bescheid  bestürzt  und meint,  der ORF erfüllt wie kaum ein anderer
europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-,  Kultur- und
Unterhaltungsauftrag.
 
Offenbar ist der ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz   – über den die SPÖ stets ihre
schützende Hand hält –  keine Kritik oder gar einen Negativbescheid gewöhnt. Er bezeichnet
den Bescheid als  „unfassbar“ und unterstellt,  dass dieser mit einem methodisch fragwürd-
igen Gutachten als Entscheidungsgrundlage zustande gekommen sei.
 
Wir  sehen  dies etwas anders.   Offenbar hat man beim ORF den Bogen überspannt. Mög-
licherweise  ist Wrabetz auch in Ungnade gefallen und seine Tage als Generaldirektor sind
bereits gezählt.   Jedenfalls steht für uns fest, wenn es keine Zwangsgebührenzahler gäbe,
die den Staatsrundfunk am Leben erhalten,  gäbe es auch keinen Dr. Wrabetz als Chef am
Küniglberg.
 
Allerdings  ist  man  beim ORF kampfbereit und weist die Bescheidaussage entschieden zu-
rück.   Ferner wurde angekündigt,  sich mit allen rechtlichen Mittel gegen diesen  „erstmal-
igen“ inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr zu setzen.
 
*****

2012-10-06
 

Keine Zensur beim ORF


Neues ORF-Gesetz

Seit gestern sind neue Regelungen im ORF-Gesetz in Kraft. Diese beinhalten strengere
Regeln für das Online-Angebot. Die Futurezone übersiedelte zum Kurier und die Foren
wurden abgeschalten.


(Screen: http://www.orf.at/)

Damit braucht sich der vom Steuergeld finanzierte Staatsrundfunk, nicht mehr länger die
Meinung von Usern anzuhören.  Meinungsfreiheit scheint sich offenbar beim ORF ohne-

hin nicht besonderer Beliebtheit zu erfreuen.

Allerdings ist der ORF mit seinem nun kastrierten Online-Portal in einer wesentlich bes-

seren Situation als die Presse und der Standard. Er braucht keine selbstherrlichen und
komplexbeladenen  Moderatoren und  Admins mehr,  die fleißig alle  Postings löschen,
welche der Blattlinie widersprechen.

*****

2010-10-02
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten