In einer umfassenden Ermittlungsaktion der Finanzpolizei wurden in Wien vier Kaffeehäuser aufgedeckt, die im Zentrum eines ausgeklügelten Franchisesystems mit illegalen Praktiken standen. Die Betriebe wurden dabei unter dem Namen eines ahnungslosen libanesischen Staatsbürgers geführt, der als Gewerbeinhaber registriert, aber über seine Rolle und die bei seinem Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht informiert war. Mutmaßlicher Drahtzieher war ein fremdenpolizeilich gesuchter Pakistani.
„Dieser Fall zeigt deutlich, dass unser Kampf gegen Steuerbetrug und illegale Beschäftigung mit aller Härte fortgesetzt wird. Wir werden nicht zulassen, dass kriminelle Netzwerke unsere Wirtschaft unterwandern und legale Unternehmer sowie den Staat schädigen. Die Finanzpolizei wird weiterhin entschlossen und zielgerichtet Maßnahmen gegen solche Praktiken setzen“, heißt es seitens der Finanz.
Die Betriebe wurden aufgrund einer Anzeige durch die Abgabensicherung als auffällig eingestuft. Die Untersuchung offenbarte, dass der offiziell registrierte Gewerbeinhaber – ein Libanese mit Fremdenpass, der Grundsicherungsleistungen bezog – von seiner Rolle als Unternehmer nichts wusste. Auch die bei diesen Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die größtenteils geringfügig beschäftigt sind, waren dem vermeintlichen Inhaber unbekannt.
Die Ermittlungen der Finanzpolizei zeigten, dass die Umsätze in den Lokalen teilweise über Kassensysteme erfasst wurden, die auf Scheinunternehmen liefen. Dies ermöglichte es den mutmaßlichen Verantwortlichen, Einnahmen systematisch am österreichischen Staat vorbeizuleiten.
14 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer waren insgesamt bei den Betrieben angemeldet. Vor Ort angetroffene Personen gaben sich als Angestellte oder Untermieter aus und verwiesen auf den ahnungslosen Gewerbeinhaber als Chef. Dessen Steuerkonto wies lediglich Arbeitnehmerveranlagungen auf.
Der Gewerbeinhaber gab bei Befragung durch die Finanzpolizei an, den mutmaßlichen Drahtzieher, einen 52-jährigen zur Ausweisung gesuchten pakistanischen Staatsbürger, über einen nicht zur Ausübung befugten Steuerberater zu kennen.
Diese Praktik ist eine systematische Verschleierung und Ausnutzung von Personen, die kaum der deutschen Sprache mächtig sind, was die Ermittlungen der Finanzpolizei herausfordernd machte. Ermittelt wird nun wegen Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigtengesetz, dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, Hinterziehung sämtlicher Steuerarten, Lohnabgaben, Sozialversicherungsabgaben und Einkünfte.
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War die kurze Vorlaufzeit beabsichtigt,
um kräftig abkassieren zu können?
Im Sommer dieses Jahres wurden Österreichs Unternehmer(innen) quasi unter den
Generalverdacht gestellt, Steuerbetrüger(innen) zu sein. Unter dem Titel „Betrugs-
bekämpfung“ wurde die Registrierkassenpflicht eingeführt, mit der an die 1,9 Mrd €
„verdient“ werden soll.
Die Registrierkassenpflicht trifft alle Unternehmen, die mehr als € 7.500,– Barumsätze
(inkl. Bankomat- oder Kreditkartenzahlung) tätigen. Ausnahme ist die Kalte-Hände-
Regelung. Darunter versteht man Umsätze im Freien, die eine Jahresumsatzgrenze
von € 30.000,– nicht überschreiten.
Der Beginn der Registrierkassenpflicht ist der 1. Jänner 2016 – und damit beginnt das
Dilemma. Bei den von der Finanz geforderten Registrierkassen handelt es sich nämlich
nicht um jene Kassen im herkömmlichen Sinn. Denn ab 1. Jänner 2017 sind Registrier-
kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen und dass, obwohl
derzeit (Stand 1. Oktober 2015) noch keine gesicherten Informationen, wie die diese
Sicherungseinrichtung aussehen soll, vorhanden sind.
Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder empfehlen ihren Klienten, sich bei Anschaff-
ung einer Registrierkasse eine Händlerbestätigung ausstellen zu lassen, in der bestätigt
wird, dass die Kasse auch den Anforderungen ab dem 1. Jänner 2017 entspricht.
Aber sei wie es sei, wir haben uns auf die Suche nach Registrierkassen gemacht, welche
die gesetzlichen Anforderungen der Finanz, im Hinblick auf den 1. Jänner 2017 erfüllen.
Zwar finden sich auf der Webseite der WKO zahlreiche Angebote für Registrierkassen,
jedoch handelt es sich teilweise um völlig unbekannte oder Hinterhof-Firmen, die in
irgendwelchen Wohnblocks logieren. Diese Firma wollen (oder können) auch keine
Händlerbestätigungen ausstellen.
Die WKO teilte uns gegenüber mit, dass es sich bei den Einträgen auf ihrer Webseite
um keine Empfehlungen handelt und auch keine Gewährleistung auf Richtigkeit ge-
geben werden kann, da sich diese Firmen selbst eintragen. Bekanntere Unternehmen
bieten großteils reine Softwarelösungen (Einträge via App, Tablet etc.) an. Von einer
derartigen Lösung wurde uns aber von Spezialisten abgeraten, da einerseits die Hand-
habung umständlich ist und andererseits die Daten in irgendwelchen Clouds lagern
und daher ein unberechtigter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
Trotz umfangreicher Recherchen gelang es uns nur einen (!1) namhaften Anbieter in
Wien ausfindig zu machen, der eine physische Registrierkasse anbietet und auch eine
Garantie (Händlerbestätigung) abgibt, dass diese den Anforderungen der Finanz ab
dem 01. Jänner 2017 entspricht. Allerdings kündigt dieser schon massive Liefereng-
pässe an.
Mit diesen Tatsachen konfrontierten wir einen Pressesprecher des Bundesministeriums
für Finanzen. Dem waren die Probleme natürlich gar nicht bekannt und verwies auf
die (Anm. d. Red. „unsichere“) Verwendung einer App. Wie wenig man im BMF in-
formiert ist beweist auch die Tatsache, dass man dort die Kosten für die Anschaffung
bzw. Umrüstung einer „einfachen“ Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheits-
system mit 400,- bis 1.000,- Euro offeriert. Wir haben recherchiert, dass eine solche
„einfache“ (gesetzeskonforme) Kasse – ohne Umrüstung – erst bei 1.200,- Euro be-
ginnt. Nach oben sind natürlich (fast) keine Grenzen gesetzt.
Auf die Frage warum es seitens der Finanz keine Liste gäbe, in der rechtskonforme
Registrierkassen angeführt werden, erhielten wir die Antwort, dass das Finanzminis-
terium keine Reklame machen wolle. Das erstaunt uns, da es beispielsweise für die
steuerliche Abschreibung von Klein-Lkw sehr wohl eine Liste der Finanz gibt, in der
Marken und Typen angeführt werden.
Jedenfalls erscheint es uns, als ob hier seitens der Finanz Nägel ohne Köpfe gemacht
wurden. Denn einem derartiges Monsterprojekt (es müssen tausende Betriebe mit
Registrierkassen nachrüsten) lediglich eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr zu geben,
ist in der Tat erstaunlich. Es werden unzählige Unternehmen (auf Grund von Liefereng-
pässen) gar nicht in der Lage sein, ab 1. Jänner 2016 den gesetzlichen Bestimmungen
der Finanz nachzukommen.
Wir schließen es auch nicht aus, dass diese extrem kurze Vorlaufzeit beabsichtigt war,
um kräftig abkassieren zu können. Dies folgern wir aus folgenden Zeilen auf der Web-
seite des BMF:
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2015-11-09
Alibiaktion auf Kosten der Zwangsversicherten
Mit nachfolgendem Schreiben samt Fragebogen wurden in diesem Monat, die bei der SVA
zwangsversicherten Unternehmer(innen) beglückt. Die Aktion nennt sich „Urbefragung“
und ist eigentlich das Papier nicht wert auf dem es steht. Aber der SVA dürfte das nichts
ausmachen, denn die Kosten dafür tragen ohnehin die Zwangsbeglückten.
Der Selbstbeweihräucherungsbrief der SVA
Ganz interessant ist der beigeschlossene Fragebogen, der mit einer Urbefragung ungefähr
so viel zu tun hat, wie sie selige Mutter Theresa mit einer Pornofilmproduktion. Die vier
Suggestivfragen – mit mehreren Antwortmöglichkeiten – können einem selbständig denk-
enden Menschen maximal ein müdes Lächeln entlocken.
Interessant ist auch die Codierung am rechten oberen Rand des Fragebogens. Damit ist
zumindest sichergestellt, dass man in der SVA in Kenntnis gelangt, von wem dieses
Pamphlet retourniert wurde. Erstaunlich und überflüssig sind dann nur die scheinheiligen
Fragen nach Geschlecht und Alter.
An und für sich haben die Fragen mit einer „Urbefragung“ nichts zu tun, denn die Kernfrage
einer solchen hätte lauten müssen: „Finden Sie die SVA noch zeitgemäß oder sind Sie für
deren Abschaffung?“ Diese Option ließ man offenbar aus gutem Grunde weg, denn da
hätte der Multifunktionär Dr. Leitl einen gut dotierten Job weniger, wenn sich die Zwangsver-
sicherten für eine Abschaffung der SVA entscheiden würden.
Habenzinsen und Transparenz sind bei der SVA Fehlanzeige
Allerdings sind uns zwei Fragen besonders ins Auge gestochen. Da wird doch tatsächlich
gefragt, ob man für eine Einführung von Habenzinsen sei. Diese Frage ist aus dem Grund
sehr interessant, da die SVA bei Zahlungsverzug horrende Verzugszinsen verrechnet. Bei
Überzahlung und dem daraus entstehendem Guthaben – die meist durch Fehlverrechnung
entsteht – gab es bis dato keine Zinsen für den Zwangsversicherten. Offenbar haben diese
den Weg nur in die Kassa der SVA gefunden.
Und die Fehlverrechnung bringt uns schon zur nächsten Frage die lautet: „Mehr Transpar-
enz bei der Beitragsverrechnung“. Offenbar scheint man in der SVA nach Jahrzehnte
langer undurchsichtiger Beitragsvorschreibung zur Erkenntnis gelangt zu sein, dass kaum
ein Zwangsversicherter den Durchblick hatte. Selbst profunde Steuerberater hatten mit
der Nachvollziehbarkeit der SVA-Vorschreibungen ihre liebe Mühe und Not.
Da erscheint es doch erstaunlich, dass die SVA plötzlich den Zwangsversicherten die
Möglichkeit eröffnen will, ihre Beitragsvorschreibungen nachvollziehen zu können. Wäre
es nicht die verdammte Pflicht eines jeden ordentlichen Unternehmens, seine Rechnung
oder Vorschreibungen so zu gestalten, dass diese für die Kunden einwandfrei nachvoll-
ziehbar sind? Wir meinen Ja, allerdings scheint das nicht für die SVA zu gelten.
Eine österreichische Unart ist es „Zwangsanstalten“ verschiedener Art mit aller Kraft
künstlich am Leben zu erhalten. Uns ist auch klar warum, immerhin werden dadurch gut
dotierte Posten für Politgünstlinge geschaffen.
Allerdings haben diese „Zwangsanstalten“ eine Gemeinsamkeit. Mangelhafte bis gar keine
Leistungen für Geld, dass mit nicht nachvollziehbaren Vorschreibungen zwangsweise ein-
gehoben wird.
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2012-06-21
Bußgeld und Datenschutz
Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.
Kundendesorientiert
Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M. mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.
Neues erstaunliches Gesetz
Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.
Mitarbeiterin kam nicht
Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.
Stornomeldung ignoriert
Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.
Erst mit Rechtsbeistand Erfolg
Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.
Warum kein Strafgeld für die WGKK?
Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
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2009-12-14
Post von der WGKK
Diese Woche erhielt ein Unternehmer Post von der Wiener Gebietskrankenkasse, was ihn
eigentlich sehr verwunderte, weil er seit über 20 Jahren von einer renommierten Steuer-
kanzlei vertreten wird, die seine Agenden erledigt.
In diesem Schreiben werden von ihm 54,- Euro Strafe gefordert, da laut Auskunft der
WGKK seit dem Zeitraum März 2008, bereits das dritte Mal die Abgabefrist für den
Beitragsnachweis überschritten wurde.
Frist versäumt?
Die Krankenkasseabgaben müssen spätestens bis 15. des jeweiligen Folgemonat bezahlt
werden und dies gilt auch für die Abgabe des Beitragsnachweis. Im konkreten Fall handelt
es sich um den Monat Oktober 2009, indem angeblich dieser Nachweis zu spät abgegeben
wurde.
Kann nicht sein dachte sich der Unternehmer, der seine Zahlungen immer sehr korrekt er-
ledigt. Er wandte sich an uns und ersuchte um Veröffentlichung dieser Story, was wir
natürlich gerne tun.
Alles ordnungsgemäß bezahlt
Der Mann legte uns seine Zahlungsunterlagen an die WGKK vor, aus denen eindeutig her-
vorging, dass er bereits immer zwischen dem 8. und 10. jedes Monat bezahlte. Das Monat
Oktober 2009, welches ihm vorgeworfen wird, hatte er sogar am 6.November 2009 ein-
bezahlt.
Er rief in der Beitragstelle an und fragte nach ob sein Geld nicht fristgerecht angekommen
sei, was von der Angestellten der WGKK verneint wurde. Auf die Frage warum er dann eine
Strafe bezahlen soll, verwies die Dame auf die nicht fristgerechte Übersendung des Beitrags-
nachweis.
Wenn Verschulden, dann in der Steuerkanzlei
Dieser Nachweis wird immer von der Steuerkanzlei an die WGKK übermittelt. Daher kann
das Verschulden nur diese betreffen. Es ist schon richtig, dass der Steuerberater der Erfül-
lungsgehilfe des Unternehmers ist und er eine Kontrollpflicht gegenüber diesem hat.
Mit der fristgerechten Zusendung des Erlagscheines vom Steuerberater, hatte der Unter-
nehmer seiner Kontrollpflicht genüge getan. Da die Zahlung weit vor dem 15. am Konto
der WGKK eingegangen ist, hätte dies auch der dortige Hausmeister begreifen müssen.
Sollten nun die Angaben der WGKK tatsächlich stimmen und der Nachweis wurde ver-
spätet übermittelt, hätte diesen Strafbescheid der Steuerberater bekommen müssen. So
weit, so nicht gut, den diese erstaunliche Geschichte geht weiter.
Kein Wahrheitsbeweis
Da der Unternehmer den Angaben der WGKK aber nicht ganz traute, ersuchte er um die
Übermittlungsprotokolle der Beitragsnachweise. Und jetzt kommt der Hammer. Die Sach-
bearbeiterin bei der WGKK meinte allen Ernstes, dass dies aus Datenschutzgründen nicht
möglich sei.
Das heißt im Klartext, dass die WGKK einem Unternehmer eine Verfehlung vorwirft, ihn
bestraft und nicht einmal den Wahrheitsbeweis antritt. Wie krank ist man bei der WGKK
wirklich?
Denkende Mitarbeiter unerwünscht
Bezeichnend war auch die Aussage der Sachbearbeiterin, dass sie nur die Anordnungen
ihrer Vorgesetzten befolge und keine eigenen Entscheidungen treffen kann und darf.
Durch diese Aussage wird deklariert, dass man bei der WGKK offensichtlich nur „auf nicht
selbständig“ denkende Mitarbeiter Wert legt. Solche die bei der Arbeit mitdenken, dürf-
ten dort wahrscheinlich nicht erwünscht sein.
Die Wiener Gebiets Krankenkasse allgemein und deren Mitarbeiter(innen) insbesondere
genießen in der Bevölkerung ohnehin nicht den besten Ruf. Mit diesem Fauxpas hat die
WGKK eindruckvoll bewiesen, dass dieser Ruf nicht ganz unbegründet ist.
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2009-12-04
Die Suche nach der Realität
Im Online-Magazin „Alte Knacker“ setzte sich gestern der Autor mit der Frage auseinander,
ob es GRÜNE mit Realitätsbezug gibt. Er hat erstaunlicher Weise zwei Personen gefunden,
denen er zubilligt den Boden der Realität nicht verloren zu haben.
Dafür haben wir schon wieder ein Extrembeispiel für absolutes Abhandenkommen von
jeglichen Realitätsbezug gefunden.
Verein für freiwillige Steuer
Nachdem die Wiener GRÜNEN offensichtlich keine anderen Sorgen haben, gründen sie den
Verein für „freiwillige Vermögenssteuer“. Ihrer Meinung nach soll dieser die Forderung
nach gerechter Verteilung der Steuerlast unterstreichen.
Der Sozialsprecher der Wiener Grünen David Ellensohn behauptet, dass Österreich ein
Steuerparadies für Millionäre sei. Er habe sich bereits seit Jahren für die Einführung einer
vermögensbezogenen Steuer eingesetzt.
Freiwillig Steuer bezahlen
Die GRÜNEN behaupten weiters, dass viele vermögende Österreicher einer Vermögenssteuer
positiv gegenüber stehen.
Laut Ellensohn wird man nun eine „Nagelprobe“ machen und in den nächsten Tagen Briefe
an Personen versenden, die von einer Vermögensteuer betroffen wären.
Darin soll der Verein vorgestellt werden und an Hand einer Tabelle wird es möglich sein,
Tarife zur Selbsteinschätzung zu erstellen.
Auf Grund dessen Ergebnis könne eine mögliche freiwillige Steuerleistung selbst errechnet
werden.
Die geleisteten Zahlungen würden zu 100 Prozent an Sozialeinrichtungen gehen.
Da wünschen wir den GRÜNEN viel Glück, denn ob das Geld für eine Klostersuppe ausreichen
wird ist fraglich.
Wir verwenden nicht gerne „Links“ , aber so viel Fantasie des Herrn Ellensohn wollen wir
nicht zitieren und bieten unseren Leser(innen) an, sich unter www.reichtumgerechtverteilen.at
weiter zu informieren.
Steuerberater und Schlupflöcher
Sollte eine derartige Steuer beschlossen werden, wird sie von den „Reichen“ dieses Landes
wohl oder übel akzeptiert werden müssen. Wir sind uns aber absolut sicher, dass jene
Personen die in diese Steuergruppe fallen werden, die besten Steuerberater engagieren um
ein Schlupfloch zu finden.
Wir kennen keinen einzigen Menschen, der nur ansatzweise freiwillig mehr Steuer bezahlen
will, als er muss.
Es ist daher erstaunlich welche reichen Österreicher Herr Ellensohn kennt, die ihr Geld frei-
willig beim Fenster rauswerfen wollen.
Wir wären dafür eine „Verschwendungssteuer“ einzuführen. Wenn man bedenkt wie viel
unnötige Energie und Steuergelder die GRÜNEN mit ihren Fantastereien verschwenden,
wären sie die Ersten, die eine solche Steuer bezahlen müssten.
Stauni
2009-04-23