Finanzpolizei deckt betrügerisches „Franchisesystem“ bei Kaffeehäusern auf

Unwissender Drittstaatenangehöriger als Gewerbeinhaber von vier Betrieben mit 14 Angestellten registriert

In einer umfassenden Ermittlungsaktion der Finanzpolizei wurden in Wien vier Kaffeehäuser aufgedeckt, die im Zentrum eines ausgeklügelten Franchisesystems mit illegalen Praktiken standen. Die Betriebe wurden dabei unter dem Namen eines ahnungslosen libanesischen Staatsbürgers geführt, der als Gewerbeinhaber registriert, aber über seine Rolle und die bei seinem Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht informiert war. Mutmaßlicher Drahtzieher war ein fremdenpolizeilich gesuchter Pakistani.

„Dieser Fall zeigt deutlich, dass unser Kampf gegen Steuerbetrug und illegale Beschäftigung mit aller Härte fortgesetzt wird. Wir werden nicht zulassen, dass kriminelle Netzwerke unsere Wirtschaft unterwandern und legale Unternehmer sowie den Staat schädigen. Die Finanzpolizei wird weiterhin entschlossen und zielgerichtet Maßnahmen gegen solche Praktiken setzen“, heißt es seitens der Finanz.

Die Betriebe wurden aufgrund einer Anzeige durch die Abgabensicherung als auffällig eingestuft. Die Untersuchung offenbarte, dass der offiziell registrierte Gewerbeinhaber – ein Libanese mit Fremdenpass, der Grundsicherungsleistungen bezog – von seiner Rolle als Unternehmer nichts wusste. Auch die bei diesen Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die größtenteils geringfügig beschäftigt sind, waren dem vermeintlichen Inhaber unbekannt.

Die Ermittlungen der Finanzpolizei zeigten, dass die Umsätze in den Lokalen teilweise über Kassensysteme erfasst wurden, die auf Scheinunternehmen liefen. Dies ermöglichte es den mutmaßlichen Verantwortlichen, Einnahmen systematisch am österreichischen Staat vorbeizuleiten.

14 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer waren insgesamt bei den Betrieben angemeldet. Vor Ort angetroffene Personen gaben sich als Angestellte oder Untermieter aus und verwiesen auf den ahnungslosen Gewerbeinhaber als Chef. Dessen Steuerkonto wies lediglich Arbeitnehmerveranlagungen auf.

Der Gewerbeinhaber gab bei Befragung durch die Finanzpolizei an, den mutmaßlichen Drahtzieher, einen 52-jährigen zur Ausweisung gesuchten pakistanischen Staatsbürger, über einen nicht zur Ausübung befugten Steuerberater zu kennen.

Diese Praktik ist eine systematische Verschleierung und Ausnutzung von Personen, die kaum der deutschen Sprache mächtig sind, was die Ermittlungen der Finanzpolizei herausfordernd machte. Ermittelt wird nun wegen Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigtengesetz, dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, Hinterziehung sämtlicher Steuerarten, Lohnabgaben, Sozialversicherungsabgaben und Einkünfte.

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