Liegt die rumänische Stadt Oradea in Österreich?

Kampfstiefel für´s Bundesheer aus Rumänien

Gestern Montag, dem 27. November 2023, übergab Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die ersten neuen Kampfstiefel des Bundesheeres zur Nutzung an das Panzergrenadierbataillon 35. „Die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten hat oberste Priorität und die Anschaffung der neuen Kampfstiefel ist ein weiterer Schritt in diese Richtung – damit läuten wir die Ära für unsere „Soldaten der Zukunft“ ein. Unsere Streitkräfte stehen täglich vor vielfältigen Herausforderungen, bei denen sie auf bestmögliche Ausrüstung angewiesen sind – im Sommer, wie im Winter. Mit den neuen Kampfstiefeln investieren wir nicht nur in den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten, sondern auch in ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft. Nur mit optimaler Ausrüstung können sie ihre Aufgaben effektiv und sicher erfüllen“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Auch Bundesheer-Pressesprecher Oberst Michael Bauer, stellte auf X (ehem. Twitter) die neuen Kampfstiefel vor.

Folgt man dem von Bauer gesetzten Link, landet man bei „Servus TV“. Auf deren Webseite kann man folgendes wortwörtlich lesen.

Text: Diese neuen Stiefel sollen die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft unseres Bundesheeres erhöhen. Mit diesen Worten hat heute Verteidigungsministerin Klaudia Tanner den Soldaten die neuen Kampfstiefel überreicht. Ob sie damit dann wirklich auch schneller laufen können, ist noch nicht belegt. Ein Stiefel kostet jedenfalls knapp 140 Euro. 35 Tausend Paar wurden bestellt. Das Besondere daran. Sie sind Made in Austria.

Leider birgt obiger Text einen Schönheitsfehler, denn wer das (noch bis zum 4.12.23.) freigeschaltete Video aufmerksam verfolgt wird feststellen, dass die Stiefel keineswegs „Made in Austria“  sind, es sei denn, die rumänische Stadt Oradea wurde in die Alpenrepublik übersiedelt. Nachfolgend ein Videoausschnitt, in dem klar zu hören ist, wo die Stiefel erzeugt werden.

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Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

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2009-12-25
  

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