Vorwürfe gegen „Lena Schilling“: Staatsanwaltschaft Wien eingeschaltet

Jus-Student W.Pöltl will rechtliche Überprüfung der Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz

W.Pöltl schildert: Auf https://go.ots.at/K4D5gFqP wird über Sachverhalte hinsichtlich der EU-Wahlwerberin der GRÜNEN (Lena Schilling) berichtet und wird dargestellt, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln könnte. Pöltl im O-Ton: „Für Lena Schilling gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Staatsanwaltschaft sollte die nun in der Öffentlichkeit aufgetauchten Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz prüfen“. W.Pöltl hat ein dementsprechendes Ersuchen bei der StA Wien eingebracht. Das EU-Wahlvolk hat das Recht die Wahrheit zu erfahren und die Staatsanwaltschaft hat im Namen des Volkes zu prüfen und im Falle strafrechtlicher Relevanz das Strafverfahren einzuleiten. Auch wenn es um „GRÜNE“ geht. Die „GRÜNEN“ stehen nicht über dem Gesetz.

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Kurz-Ermittlungen – Leichtfried: „Hier sind wir mitten im Strafrecht“


Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre

 


Die Staatsanwaltschaft hat den begründeten Verdacht, dass der Bundeskanzler unter Wahrheitspflicht im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Jörg Leichtfried, stv. SPÖ-Klubvorsitzender: „Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit. Nationalratspräsident Sobotka sollte offenbar dafür sorgen, dass ÖVP-Politiker künftig ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen lügen dürfen.“ Den Tatbestand dürfe man jedenfalls nicht bagatellisieren. „Auf Falschaussage steht bei einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ ****

 


Die Vorwürfe gegen Kurz seien jedenfalls sehr schwerwiegend. „Sebastian Kurz hat selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht.“ Sollte es zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, dann sei eine rote Linie überschritten. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“

 


Die politische Bilanz der Regierung Kurz sei jedenfalls schon jetzt verheerend: „Mittlerweile wird gegen den Kanzler, den Finanzminister, den Chef der Beteiligungsgesellschaft und den Kabinettschef des Kanzlers ermittelt. Alles zentrale Figuren der ‚türkisen Familie‘. Wir haben leider eine Regierung, die mehr mit Korruptionsermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Skandalen beschäftigt ist als mit ihrer Arbeit“, so Leichtfried. (Quelle: APA/OTS)

 


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12.05.21


Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?


In Frankreich wir das Aufzeigen von Gräueltaten des IS,

mit Anklage und zwangsweiser Psychiatrisierung geahndet

 

Man muss Madame Le Pen nicht mögen, allerdings was die französische Justiz aufführt, geht keinesfalls auf die sprichwörtliche Kuhhaut.  Weil die französische Rechtspopulistin, die sich in bisherigen Wahlen recht gut geschlagen hat – im Jahr 2015 Videos von Gräueltaten des IS auf ihrem Twitter-Account geteilt und damit aufgezeigt hat wie gefährlich und brutal diese Islamisten sind, hat sie ein laufendes Verfahren am Hals.  Dieses Verfahren (mit einem Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft und 75.000,- Euro Geldstrafe) wird mit „Verbreitung von Gewaltbildern“ begründet, welches angeblich zum Schutz von Minderjährigen dienen soll. Wenn dem wirklich so ist bleibt nur zu hoffen, dass in Frankreich keine Horror – Kriegs – und Kriminalfilme ausgestrahlt werden.

 

 

Zusätzlich zum Verfahren, verlangt nun die französische Justiz ein psychiatrisches Gutachten.  In diesem soll geklärt werden, ob Le Pen zurechnungsfähig war, als sie im Dezember 2015, die besagten Videos auf Twitter geteilt hat.  Zudem soll geprüft werden, ob – und das lasse man sich auf der Zunge zergehen – „der geistige Zustand der Betroffenen, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“.  Tja, auch so kann man sich politischer Gegner entledigen. Die diktatorischen Systeme dieser Welt lassen recht herzlich grüßen.

 

Unser Fazit: Man sollte in Frankreich nie Horrortaten des IS aufzeigen. Da reagiert die französische Justiz sensibel, klagt den Aufzeiger an und schickt diesen zum Psychiater.  In Frankreich ist es besser, die Horrortaten des IS zu verschweigen und unter den Teppich zu kehren.  Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?

 

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2018-09-22


Schluss mit den Unklarheiten im Tabakgesetz


Wiener Magistrat leitete ein Strafverfahren

nach neuer Auslegung des Tabakgesetzes ein

Die  Inhaber  der  Schlossquadrat Lokale in Wien-Margareten haben heute Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof  eingebracht.   Es geht um Bestimmungen im Tabakgesetz,  die nach
Meinung der Beschwerdeführer völlig unklar und daher verfassungswidrig sind.
In  drei  Lokalen  des  Schlossquadrats  wurden  im   Jahr 2010  Rauchertrennungen  errichtet
(Kosten:  50.000 Euro).   Sie stehen im Einklang mit dem Tabakgesetz und mit einem Erkennt-
nis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Diese Rauchertrennungen haben sich in
den vergangenen Jahren bewährt,  die Gäste halten sich daran und sind zufrieden,  sagen die
Betreiber.
Aber vor kurzem wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Tabakgesetz in einem der Schloss-
quadrat-Lokale  erstattet.   Der  Wiener  Magistrat  leitete ein Strafverfahren ein und stützte sich
auf  eine neue Auslegung des Tabakgesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof.   Diese Aus-
legung  steht  freilich  in  deutlichem  Widerspruch  zum  früheren Erkenntnis des Verfassungs-
gerichtshofes.
„Das kann’s  doch nicht sein!“,  wundert sich Schlossquadrat-Gastronom Stefan Gergely. „Zwei
Höchstgerichte  kommen  zu völlig verschiedenen Auslegungen des Tabakgesetzes und jetzt
werden wir Wirte für diesen Wirrwarr mit Strafe bedroht?“
„Verantwortlich  dafür  ist  der  Gesetzgeber“,  sagt dazu  Rechtsanwalt Karl Engelhart,  der die
Beschwerde  beim Höchstgericht eingebracht hat,  „weil im Tabakgesetz unklare Regelungen
getroffen wurden“.
Nun  bleibt  abzuwarten,  was  das  Höchstgericht  sagt.   „Als  verfassungswidrig  galten  bisher
Strafbestimmungen,  wenn der Bürger nicht erkennen kann,  was er tun muss, um nicht bestraft
zu werden,  weil der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Masse vorherbestimmt hat,  was straf-
bar  ist  und  was  nicht“,  kommentiert  Wolf  Szymanski,  langjähriger  Sektionschef  im  Innen-
ministerium. Szymanski:   „Im vorliegenden Fall ist das Tabakgesetz in einem seiner Paragra-
phen so unklar, dass sogar zwei Höchstgerichte zu unterschiedlichem Ergebnis kommen.“
„Wie  immer  das Verfahren ausgeht –  wir hoffen,  dass die Verfassungsrichter den Widerspruch
zu  ihren  Kollegen  vom Verwaltungsgerichtshof beseitigen“,  ergänzt Gergely.   Auch ein komp-
lettes Rauchverbot sei keine Option, weil Tausende Gastronomen in ganz Österreich erhebliche
Summen in die Rauchertrennungen investiert hätten.
Gergely:  „Da pochen wir auf den Vertrauensschutz.   Ausserdem wäre es schade,  wenn der an
und für sich richtige Kompromiss, das Rauchen in abgetrennten Räumen zu gestatten, nur des-
halb  aufgegeben  wird,  weil das Tabakgesetz unsauber formuliert ist.  Wo bleibt der mündige
Bürger?“, fragt Gergely abschließend.   Entscheidend sei doch vor allem, dass jeder Gast beim
Eintritt informiert wird, wo im Lokal Rauchverbot gilt und wo nicht.
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2013-11-25

Internetbetrug im Namen der Polizei


Polizei wurde selbst Opfer von Cyberkriminellen

Die  Polizei  berichtet  regelmäßig  über die Cyberkriminalität und gibt Ratschläge wie man ver-
meiden  kann,  Opfer dieser  Internet-Kriminellen zu werden.  Nun scheint es so,  als ob diese
selbst in eine Opferrolle gedrängt wurde.
Als  heute  der  Computer  in  der  ERSTAUNLICH- Redaktion  hochgefahren  wurde,  erschien
folgendes  Bild auf dem Monitor.   Leider war die Anfertigung eines Scrennshots nicht möglich
und daher wurde der Bildschirm abfotografiert. 
Fotos: © erstaunlich.at
Unser  Techniker  behob  die  Computersperre  innerhalb weniger Minuten und eliminierte den
Computervirus.  Er stellte fest, dass uns ein Trojaner mittels E-Mail  (Violet@arbeitdeutschland.
com) eingeschleust wurde.
Aber zurück zum Thema Cyberkriminalität. Hier versuchen unbekannte Täter(innen) im Namen
der  Polizei  ihr  kriminelles Ding abzuziehen.   Sie wollen Computerbesitzern Glauben machen,
dass diese strafbare Handlungen begangen haben.
Gegen  eine Geldbuße von 100,- Euro  – zahlbar über ein PayPal-Konto wird zugesichert,  dass
der  Computer  wieder entsperrt und von einer Strafverfolgung Abstand genommen wird. Wir
raten dringend an, keine Bezahlung an diese Kriminellen zu leisten.
Ein kleiner Tipp für all jene, die eventuell zukünftig von diesen Betrügern heimgesucht werden.
Kaltstart  am  PC  durchführen  (Ctrl+Alt+Entf. – Tasten  gleichzeitig  drücken  und  für  einige
Sekunden  halten).   Anschließend  die  Option „Abmelden“  (erscheint auf Bildschirm) wählen.
Computer fährt dann selbständig runter und wieder hoch.
Sobald die Fehlermeldung „Internet-Explorer funktioniert nicht mehr….“  am Monitor erscheint,
diese mit „Abbrechen“ quittieren.  Abschließend ein geeignetes Virenschutzprogramm aufrufen
und den Trojaner eliminieren.
Nun  gibt  es  zahlreiche Betrüger im Internet,  die mit verschiedensten Tricks Betrügereien ver-
suchen. Allerdings ein krummes Ding im Namen der Polizei abzuziehen, müsste diese eigentlich
im eigenen Interesse auf den Plan rufen.   Denn immerhin ist deren ihr Ruf gefährdet und wem
soll man dann noch vertrauen können, wenn nicht der Polizei.
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2012-11-02

Privatisieren die Grünen in Wien öffentlichen Grund und Boden?


Car2go-Autos immun gegen Verkehrsstrafen?

Wenn Car2go-Autos zwei Tage lang unbewegt in Kurzparkzonen etwa auf der Mariahilfer
Straße herumstehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen,  keimt beim „normalen“ Auto-
fahrer der Verdacht auf, dass hier eine Sonderbehandlung vorliegt. Gibt es etwa gar eine
rotgrüne Weisung aus dem Rathaus, dass diese Fahrzeuge aus politischen Gründen nicht
zu strafen sind,  fragt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
 
Ohne das Konzept an sich in Frage zu stellen, muss man aber doch festhalten, dass jede
Immunisierung  gegen  Verkehrstrafen skandalös und unhaltbar wäre.  Mahdalik fordert
Verkehrsstadträtin  Vassilakou  daher  auf,  diesem  Verdacht  sofort  nachzugehen und
etwaige Ungleichbehandlungen sofort abzustellen.
 
Interessant  ist  auch  die  Tatsache,  dass Carsharing-Anbietern für das Abstellen ihrer
Fahrzeuge  auf öffentlichen Grund,  von der rotgrünen Wiener Stadtregierung kostenlos
Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.   Diese Parkplätze sind entsprechend, mittels
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Erstaunlich ist es auch, dass
diese nicht der StVO entsprechen.
 

Durch StVO nicht gedeckt

Überhaupt findet die ganze Vorgehensweise in der StVO keine Deckung.  Es wird sicher
interessant werden, wie ein allfälliges Strafverfahren ausgeht,  wenn jemand sein Auto
in einer derartigen Zone abstellt
 
Während  Maria Vassilakou eine Kurzparkzone nach der Anderen errichten  – und damit
bei  den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) abkassieren lässt,  werden Carsharing-
Anbietern kostenlose Parkplätze überlassen.  Nebenbei sei erwähnt, dass der Gebrauch
öffentlichen  Raums  kostenpflichtig  ist.   Dabei  ist es egal ob es sich um einen Schani-
garten  oder  eine  Reklametafel  handelt,  die  ein Geschäftsbesitzer an seinem Laden
anbringt.
 
Bedenkt  man,  dass  es  sich  bei  Carsharing-Anbietern  um  reine  Privatunternehmen
handelt,  so kann man durchaus schlussfolgern,  dass hier die Grünen (Verkehrsflächen
fallen in ihr Ressort)  mit stillschweigender Unterstützung der SPÖ,  eine  Privatisierung
von öffentlichem Grund und Boden betreiben.
 
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2012-09-20
 

Das Schweigen im Fall Kampusch


Viele Fragen aber kaum Antworten

Warum sind im Fall Natascha Kampusch weder von Seite der Justiz,  noch von Seiten der

zuständigen  Ministerien,  Antworten auf  so viele offene  Fragen zu erhalten?    Zwei parla-
mentarische Anfragen an die Justizministerin und zwei gleichlautende an die Innenministerin

wurden so gut wie gar nicht beantwortet. Hier wird das parlamentarische Interpellations-

recht mit Füßen getreten.

 

In den Notizen des mittlerweile mysteriös aus dem Leben geschiedenen Chefermittlers in der

Causa Kampusch, Franz Kröll, taucht der Name eines „gewichtigen österreichischen Politikers“

auf.   Die Bundesministerin Dr. Beatrix Karl gibt in ihrer Anfragebeantwortung bekannt,  dass

ihr dieser Name nicht bekannt sei und somit in weiterer Folge keine Befragung stattgefunden

hat.

 

Eine weitere Ermittlungspanne,  denn solchen Hinweisen ist ohne Rücksicht auf Ansehen der

Person polizeilich nachzugehen.  Wenn man im Justizministerium diesen Namen nicht kennt,

ist dies offenbar nicht geschehen, obwohl man über den Akt verfügt.

 

Die Fragen bezüglich eines möglicherweise gemieteten Kastenwagens zur Entführung Kam-

puschs wurden erst gar nicht beantwortet. Die Bundesministerin Dr. Karl gibt dazu an, dass

sie aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens eines bei einem Strafgericht anhäng-

igen Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.

 

Nun ist uns aber kein  Strafverfahren im Fall  N. Kampusch bekannt,  denn ein solches wäre

wünschenswert, sodass endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es

ist in einem Rechtsstaat  unvorstellbar, dass hier offenbar Mittäter und Mitwisser unerkannt

unter uns sind, sich nicht verantworten müssen und weiter ihren kriminellen Machenschaften

nachgehen können,  wobei von keiner Seite irgendeine Unterstützung,  ja nicht einmal das

leiseste Interesse am Aufdecken der Wahrheit zu finden ist.

 

Daher  wäre es im Interesse eines  Rechtsstaates  erforderlich,  eine Wiederaufnahme des

Untersuchungsausschusses anzuordnen,  um Antworten  auf all die offenen  Fragen zu er-

halten.

 

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2011-12-02
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
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2011-02-15
 

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

Inhalts-Ende

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