Kurz-Ermittlungen – Leichtfried: „Hier sind wir mitten im Strafrecht“
Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre
Die Staatsanwaltschaft hat den begründeten Verdacht, dass der Bundeskanzler unter Wahrheitspflicht im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Jörg Leichtfried, stv. SPÖ-Klubvorsitzender: „Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit. Nationalratspräsident Sobotka sollte offenbar dafür sorgen, dass ÖVP-Politiker künftig ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen lügen dürfen.“ Den Tatbestand dürfe man jedenfalls nicht bagatellisieren. „Auf Falschaussage steht bei einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ ****
Die Vorwürfe gegen Kurz seien jedenfalls sehr schwerwiegend. „Sebastian Kurz hat selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht.“ Sollte es zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, dann sei eine rote Linie überschritten. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“
Die politische Bilanz der Regierung Kurz sei jedenfalls schon jetzt verheerend: „Mittlerweile wird gegen den Kanzler, den Finanzminister, den Chef der Beteiligungsgesellschaft und den Kabinettschef des Kanzlers ermittelt. Alles zentrale Figuren der ‚türkisen Familie‘. Wir haben leider eine Regierung, die mehr mit Korruptionsermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Skandalen beschäftigt ist als mit ihrer Arbeit“, so Leichtfried. (Quelle: APA/OTS)
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12.05.21
Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?
In Frankreich wir das Aufzeigen von Gräueltaten des IS,
mit Anklage und zwangsweiser Psychiatrisierung geahndet
Man muss Madame Le Pen nicht mögen, allerdings was die französische Justiz aufführt, geht keinesfalls auf die sprichwörtliche Kuhhaut. Weil die französische Rechtspopulistin, die sich in bisherigen Wahlen recht gut geschlagen hat – im Jahr 2015 Videos von Gräueltaten des IS auf ihrem Twitter-Account geteilt und damit aufgezeigt hat wie gefährlich und brutal diese Islamisten sind, hat sie ein laufendes Verfahren am Hals. Dieses Verfahren (mit einem Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft und 75.000,- Euro Geldstrafe) wird mit „Verbreitung von Gewaltbildern“ begründet, welches angeblich zum Schutz von Minderjährigen dienen soll. Wenn dem wirklich so ist bleibt nur zu hoffen, dass in Frankreich keine Horror – Kriegs – und Kriminalfilme ausgestrahlt werden.
Zusätzlich zum Verfahren, verlangt nun die französische Justiz ein psychiatrisches Gutachten. In diesem soll geklärt werden, ob Le Pen zurechnungsfähig war, als sie im Dezember 2015, die besagten Videos auf Twitter geteilt hat. Zudem soll geprüft werden, ob – und das lasse man sich auf der Zunge zergehen – „der geistige Zustand der Betroffenen, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“. Tja, auch so kann man sich politischer Gegner entledigen. Die diktatorischen Systeme dieser Welt lassen recht herzlich grüßen.
Unser Fazit: Man sollte in Frankreich nie Horrortaten des IS aufzeigen. Da reagiert die französische Justiz sensibel, klagt den Aufzeiger an und schickt diesen zum Psychiater. In Frankreich ist es besser, die Horrortaten des IS zu verschweigen und unter den Teppich zu kehren. Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?
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2018-09-22
Schluss mit den Unklarheiten im Tabakgesetz
Wiener Magistrat leitete ein Strafverfahren
nach neuer Auslegung des Tabakgesetzes ein
Die Inhaber der Schlossquadrat Lokale in Wien-Margareten haben heute Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Es geht um Bestimmungen im Tabakgesetz, die nach Meinung der Beschwerdeführer völlig unklar und daher verfassungswidrig sind. In drei Lokalen des Schlossquadrats wurden im Jahr 2010 Rauchertrennungen errichtet (Kosten: 50.000 Euro). Sie stehen im Einklang mit dem Tabakgesetz und mit einem Erkennt- nis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Diese Rauchertrennungen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt, die Gäste halten sich daran und sind zufrieden, sagen die Betreiber. Aber vor kurzem wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Tabakgesetz in einem der Schloss- quadrat-Lokale erstattet. Der Wiener Magistrat leitete ein Strafverfahren ein und stützte sich auf eine neue Auslegung des Tabakgesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof. Diese Aus- legung steht freilich in deutlichem Widerspruch zum früheren Erkenntnis des Verfassungs- gerichtshofes. „Das kann’s doch nicht sein!“, wundert sich Schlossquadrat-Gastronom Stefan Gergely. „Zwei Höchstgerichte kommen zu völlig verschiedenen Auslegungen des Tabakgesetzes und jetzt werden wir Wirte für diesen Wirrwarr mit Strafe bedroht?“ „Verantwortlich dafür ist der Gesetzgeber“, sagt dazu Rechtsanwalt Karl Engelhart, der die Beschwerde beim Höchstgericht eingebracht hat, „weil im Tabakgesetz unklare Regelungen getroffen wurden“. Nun bleibt abzuwarten, was das Höchstgericht sagt. „Als verfassungswidrig galten bisher Strafbestimmungen, wenn der Bürger nicht erkennen kann, was er tun muss, um nicht bestraft zu werden, weil der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Masse vorherbestimmt hat, was straf- bar ist und was nicht“, kommentiert Wolf Szymanski, langjähriger Sektionschef im Innen- ministerium. Szymanski: „Im vorliegenden Fall ist das Tabakgesetz in einem seiner Paragra- phen so unklar, dass sogar zwei Höchstgerichte zu unterschiedlichem Ergebnis kommen.“ „Wie immer das Verfahren ausgeht – wir hoffen, dass die Verfassungsrichter den Widerspruch zu ihren Kollegen vom Verwaltungsgerichtshof beseitigen“, ergänzt Gergely. Auch ein komp- lettes Rauchverbot sei keine Option, weil Tausende Gastronomen in ganz Österreich erhebliche Summen in die Rauchertrennungen investiert hätten. Gergely: „Da pochen wir auf den Vertrauensschutz. Ausserdem wäre es schade, wenn der an und für sich richtige Kompromiss, das Rauchen in abgetrennten Räumen zu gestatten, nur des- halb aufgegeben wird, weil das Tabakgesetz unsauber formuliert ist. Wo bleibt der mündige Bürger?“, fragt Gergely abschließend. Entscheidend sei doch vor allem, dass jeder Gast beim Eintritt informiert wird, wo im Lokal Rauchverbot gilt und wo nicht. ***** 2013-11-25Internetbetrug im Namen der Polizei
Polizei wurde selbst Opfer von Cyberkriminellen
Die Polizei berichtet regelmäßig über die Cyberkriminalität und gibt Ratschläge wie man ver- meiden kann, Opfer dieser Internet-Kriminellen zu werden. Nun scheint es so, als ob diese selbst in eine Opferrolle gedrängt wurde. Als heute der Computer in der ERSTAUNLICH- Redaktion hochgefahren wurde, erschien folgendes Bild auf dem Monitor. Leider war die Anfertigung eines Scrennshots nicht möglich und daher wurde der Bildschirm abfotografiert. Fotos: © erstaunlich.at Unser Techniker behob die Computersperre innerhalb weniger Minuten und eliminierte den Computervirus. Er stellte fest, dass uns ein Trojaner mittels E-Mail (Violet@arbeitdeutschland. com) eingeschleust wurde.Aber zurück zum Thema Cyberkriminalität. Hier versuchen unbekannte Täter(innen) im Namen der Polizei ihr kriminelles Ding abzuziehen. Sie wollen Computerbesitzern Glauben machen, dass diese strafbare Handlungen begangen haben. Gegen eine Geldbuße von 100,- Euro – zahlbar über ein PayPal-Konto wird zugesichert, dass der Computer wieder entsperrt und von einer Strafverfolgung Abstand genommen wird. Wir raten dringend an, keine Bezahlung an diese Kriminellen zu leisten. Ein kleiner Tipp für all jene, die eventuell zukünftig von diesen Betrügern heimgesucht werden. Kaltstart am PC durchführen (Ctrl+Alt+Entf. – Tasten gleichzeitig drücken und für einige Sekunden halten). Anschließend die Option „Abmelden“ (erscheint auf Bildschirm) wählen. Computer fährt dann selbständig runter und wieder hoch. Sobald die Fehlermeldung „Internet-Explorer funktioniert nicht mehr….“ am Monitor erscheint, diese mit „Abbrechen“ quittieren. Abschließend ein geeignetes Virenschutzprogramm aufrufen und den Trojaner eliminieren. Nun gibt es zahlreiche Betrüger im Internet, die mit verschiedensten Tricks Betrügereien ver- suchen. Allerdings ein krummes Ding im Namen der Polizei abzuziehen, müsste diese eigentlich im eigenen Interesse auf den Plan rufen. Denn immerhin ist deren ihr Ruf gefährdet und wem soll man dann noch vertrauen können, wenn nicht der Polizei. *****
2012-11-02
Privatisieren die Grünen in Wien öffentlichen Grund und Boden?
Car2go-Autos immun gegen Verkehrsstrafen?
Wenn Car2go-Autos zwei Tage lang unbewegt in Kurzparkzonen etwa auf der Mariahilfer
Straße herumstehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen, keimt beim „normalen“ Auto-
fahrer der Verdacht auf, dass hier eine Sonderbehandlung vorliegt. Gibt es etwa gar eine
rotgrüne Weisung aus dem Rathaus, dass diese Fahrzeuge aus politischen Gründen nicht
zu strafen sind, fragt FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
Ohne das Konzept an sich in Frage zu stellen, muss man aber doch festhalten, dass jede
Immunisierung gegen Verkehrstrafen skandalös und unhaltbar wäre. Mahdalik fordert
Verkehrsstadträtin Vassilakou daher auf, diesem Verdacht sofort nachzugehen und
etwaige Ungleichbehandlungen sofort abzustellen.
Interessant ist auch die Tatsache, dass Carsharing-Anbietern für das Abstellen ihrer
Fahrzeuge auf öffentlichen Grund, von der rotgrünen Wiener Stadtregierung kostenlos
Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese Parkplätze sind entsprechend, mittels
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Erstaunlich ist es auch, dass
diese nicht der StVO entsprechen.
Durch StVO nicht gedeckt
Überhaupt findet die ganze Vorgehensweise in der StVO keine Deckung. Es wird sicher
interessant werden, wie ein allfälliges Strafverfahren ausgeht, wenn jemand sein Auto
in einer derartigen Zone abstellt
Während Maria Vassilakou eine Kurzparkzone nach der Anderen errichten – und damit
bei den leidgeprüften Wiener Autofahrer(innen) abkassieren lässt, werden Carsharing-
Anbietern kostenlose Parkplätze überlassen. Nebenbei sei erwähnt, dass der Gebrauch
öffentlichen Raums kostenpflichtig ist. Dabei ist es egal ob es sich um einen Schani-
garten oder eine Reklametafel handelt, die ein Geschäftsbesitzer an seinem Laden
anbringt.
Bedenkt man, dass es sich bei Carsharing-Anbietern um reine Privatunternehmen
handelt, so kann man durchaus schlussfolgern, dass hier die Grünen (Verkehrsflächen
fallen in ihr Ressort) mit stillschweigender Unterstützung der SPÖ, eine Privatisierung
von öffentlichem Grund und Boden betreiben.
***** 2012-09-20
Das Schweigen im Fall Kampusch
Viele Fragen aber kaum Antworten
Warum sind im Fall Natascha Kampusch weder von Seite der Justiz, noch von Seiten der
zuständigen Ministerien, Antworten auf so viele offene Fragen zu erhalten? Zwei parla- mentarische Anfragen an die Justizministerin und zwei gleichlautende an die Innenministerin
wurden so gut wie gar nicht beantwortet. Hier wird das parlamentarische Interpellations-
recht mit Füßen getreten.
In den Notizen des mittlerweile mysteriös aus dem Leben geschiedenen Chefermittlers in der
Causa Kampusch, Franz Kröll, taucht der Name eines „gewichtigen österreichischen Politikers“
auf. Die Bundesministerin Dr. Beatrix Karl gibt in ihrer Anfragebeantwortung bekannt, dass
ihr dieser Name nicht bekannt sei und somit in weiterer Folge keine Befragung stattgefunden
hat.
Eine weitere Ermittlungspanne, denn solchen Hinweisen ist ohne Rücksicht auf Ansehen der
Person polizeilich nachzugehen. Wenn man im Justizministerium diesen Namen nicht kennt,
ist dies offenbar nicht geschehen, obwohl man über den Akt verfügt.
Die Fragen bezüglich eines möglicherweise gemieteten Kastenwagens zur Entführung Kam-
puschs wurden erst gar nicht beantwortet. Die Bundesministerin Dr. Karl gibt dazu an, dass
sie aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens eines bei einem Strafgericht anhäng-
igen Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.
Nun ist uns aber kein Strafverfahren im Fall N. Kampusch bekannt, denn ein solches wäre
wünschenswert, sodass endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es
ist in einem Rechtsstaat unvorstellbar, dass hier offenbar Mittäter und Mitwisser unerkannt
unter uns sind, sich nicht verantworten müssen und weiter ihren kriminellen Machenschaften
nachgehen können, wobei von keiner Seite irgendeine Unterstützung, ja nicht einmal das
leiseste Interesse am Aufdecken der Wahrheit zu finden ist.
Daher wäre es im Interesse eines Rechtsstaates erforderlich, eine Wiederaufnahme des
Untersuchungsausschusses anzuordnen, um Antworten auf all die offenen Fragen zu er-
halten.
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2011-12-02
Kinderschänder will Schadenersatz
Beschlagnahme von Festplatten
Bei Dr. Christoph B., fand im Zuge eines Strafverfahrens wegen Verdachts des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt Farbfotos und zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt. Zwei der Festplatten waren physikalisch beschädigt und die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.
Rechtskräftige Verurteilung
Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen nach § 207b Abs. 3 StGB und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm eingebrachte Berufung war nicht von Erfolg gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen Dr. Christoph B. in Rechtskraft. Wie es bei derartigen Verhandlungen Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte. Wie von einem Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in diesen Kreisen dürften Festplatten mit dementsprechenden Inhalt, sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.
Festplatte wurde vernichtet
Nun passierte am LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas. Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur Einziehung und Vernichtung der intakten Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen Menschen-
verstand. Kein Richter käme auch auf die Idee einem Bankräuber seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet
Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte
Den Formalfehler des LG Korneuburg macht sich Dr. Christoph B. zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war. Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.
Der Oberste Gerichtshof gab Dr. Christoph B. recht und erkannte darauf, dass das Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil downloaden.
Kostenersatz durchaus möglich
Mit diesem OGH-Urteil hat Dr. B. nun die Möglichkeit, ein Amtshaftungsklage gegen die
Republik Österreich anzustrengen. Sollte er dieses Verfahren gewinnen, wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben, wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
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2011-02-15
Welches Bankgeheimnis ?
Diskussionen um Bankgeheimnis
In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.
Weitergabe von Daten
Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an dritte Personen weiterzugeben.Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk- betreiber zu. Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden. Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein- sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes. Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich- ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.
Die Ahnungslosen in Brüssel
Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr vorhandenes Bankgeheimnis. Gelesen in der Presse, am 02.02.2009Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer- behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin anonym bleiben………… Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr zu wissen als hier zu Lande. Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.
Generelle Legitimationspflicht
Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier- konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer. Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten, selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt. Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht, ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro. Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen Sparbücher schon längst gefallen. Stauni2009-02-21