Anklage wegen „Majestätsbeleidigung“ hielt vor Gericht nicht stand

Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch

Wer sich in Österreich in „Grüner Majestätsbeleidigung“ übt, sprich sich getraut den Bundespräsidenten zu kritisieren, kann schneller vor dem Kadi landen als ihm lieb ist. Diese leidvolle Erfahrung musste der Chefredakteur der Online-Plattform „Report24“ machen. Er hatte es gar gewagt Van der Bellen vorzuwerfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen.

Möglicherweise um einen kritischen Journalisten mundtot zu machen, brachte Machl seine Kritik eine Strafverfolgung seiner Person ein, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgen konnte.  Machl wurde in erster Instanz freigesprochen.  Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des grünen Justizministeriums ging in Berufung.

Gestern erfolgte die Berufungsverhandlung. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei. So ist es zumindest gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt.

Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“

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Wo landen eigentlich Flüchtlinge mit Hausverbot?


Erstaunliches Detail: Auffällig viele Traumatisierte

wurden an einem 1. Jänner geboren

Strafbare  Handlungen  von Flüchtlingen,  wie beispielsweise Schlägereien,  sind in
Flüchtlingsunterkünften  leider  keine  Seltenheit.   Die Bandbreite der Delikte ist im
nachfolgenden Screenshot einer gezeigten  „Hausverbotsliste“  ersichtlich.
Flüchtlinge  die sich strafbare Handlungen zu Schulden kommen lassen,  landen auf
einer solchen „Hausverbotsliste“.  Diese dient dem Sicherheitspersonal zur Kontrolle.
Wie  man  uns  mitteilte,  werden strafrechtlich relevante  Delikte zwar der Polizei ge-
meldet,  es würde aber in sehr vielen Fällen keine Strafverfolgung stattfinden.
Grund dafür soll sein,  dass von sehr viele Flüchtlinge Fantasienamen und ebensolche
Geburtsdaten  angegeben werden.   Die Angezeigten würden sofort ihre Daten ändern
und ein Auffinden wäre nicht durchführbar.   Wir haben zwar die  Namen auf den nach-
folgenden  (Screenshot)  geschwärzt,  jedoch an etlichen Geburtsdaten kann nachvoll-
zogen  werden,  dass  diese nicht real sein dürften.  Denn eine nicht unerhebliche Zahl
der  angeführten  Personen  sind  just  an  einem  1. Jänner  geboren.    Dass  so  viele
„Neujahrsbabys“ auf der Flucht sind,  finden wir doch eher erstaunlich.
{besps}flucht{/besps}
Wie  uns  weiters  mitgeteilt  wurde,  werden Flüchtlinge,  die sich auf Grund einer straf-
bare Handlung ein Hausverbot eingehandelt haben und es seitens der Polizei keinen
dringenden  Grund  für  eine Festnahme gibt,  einfach von der Betreuungsstelle auf die
Straße  entlassen.   Da  stellt  sich  natürlich  die  berechtigte  Frage,  wo tauchen diese
Leute unter und wie bestreiten diese ihren Lebensunterhalt?
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2016-01-02

Willkommen im Irrenhaus der Guten


Lizenz zum Stehlen?

Der Text im obigen Screenshot  (ganzer Beitrag unter diesem LINK)  entstammt nicht
etwa einem politisch rechts orientierten Medium, sondern dem Wochenmagazin  „Die
ganze Woche“.   Diesem kann auch nicht nachgesagt werden,  dass sie Hetzbeiträge
verfassen.
Immer  wieder  werden die Ängste in der einheimischen Bevölkerung,  vor den illegal
nach  Österreich  eingereisten  Personen,  als  Hetze  und  Panikmache abqualifiziert.
Federführend  dabei  sind  die  linken  Gutmenschen.   Liest  man sich den Beitrag im
besagten  Wochenmagazin durch,  scheinen diese Ängste nicht unberechtigt zu sein.
Das Problem bei der Flüchtlingsthematik ist, dass niemand wirklich weiß, um welche
Personen es sich handelt,  die illegal nach Österreich einreisen.   Handelt es sich um
echte  Kriegsflüchtlinge,  Wirtschaftsflüchtlinge  oder einfach  nur  um  Kriminelle, die
aus ihren  Heimatländern geflohen  sind,  um dort der Strafverfolgung zu entgehen?
Dass  jenen  Personen,  die aus Kriegsgebieten flüchten mussten um ihr Leben zu
retten  geholfen  werden  muss,  steht  außer Frage.   Allerdings vermuten wir, dass
es  sich  dabei  um  einen  weitaus geringeren Anteil handelt,  als angegeben wird.
Den  Löwenanteil  stellt  unserer  Meinung  nach  die Gruppe der Wirtschaftsflücht-
linge.  Und diese sind wohl kaum schutzbedürftig.
Dann  wäre  noch  jene  Personen,  die  sich  der  Strafverfolgung  in ihren Heimat-
ländern  durch  Flucht  entzogen  haben und  hier angeben,  sie seien wegen dem
Krieg  geflüchtet.   Die  Drogendealer-Szene  in  Wien,  die  täglich  in  den Medien
publizierten „bedauerlichen Einzelfälle“ und der Beitrag im Wochenmagazin  „Die
ganze Woche“   legen  Zeugnis  dafür  ab,  dass  sich unter den  Asylwerbern eine
nicht unerhebliche Zahl an Kriminellen tummelt.
Was macht die Bundesregierung dagegen?   Nichts,  außer mit einem Gesetz zu
versuchen,  die ganze Situation noch zu verschlimmern.   Zudem wird die Polizei
kaputt  gespart,  der  auf  Kosten  der Sicherheit ein neues Betätigungsfeld zuge-
teilt  wurde.   Nämlich  die  Registrierung von illegal nach Österreich eingereisten
Personen.   Zusätzlich  wurde  dem  Beamtenapparat ein Maulkorb verpasst um
zu verhindern,  dass das ganze Desaster ans Tageslicht kommt.
Aber  sehr  wichtig scheint  es zu sein,  dass anständige Bürger(innen),  welche
sich  über  derart  chaotische  Zustände  berechtigterweise aufregen und ihrem
Ärger öffentlich Luft machen, vor dem Kadi landen.
Unser Resümee:   Auf Wiedersehen Rechtsstaat und willkommen im Irrenhaus
der Guten!
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2015-08-19

In eigener Sache


Neu bei Anmeldungen bzw. Registrierungen

Unmittelbar  nach  dem   Erscheinen  unseres   Beitrags   „Halt die Fresse Nazisau“ wurde  der
Server auf dem „www.erstaunlich.at“ liegt attackiert.   Möglicherweise hatten einige Baxant-Fans
ein Problem damit, dass wir das erstaunliche Benehmen des SPÖ-Politikers aufgedeckt hatten.
Screen: twitter.com (Account: Peko Baxant)
Mit  den  Attacken  sollte  offenbar  verhindert  werden,  dass  der  betreffende  Beitrag  einer
breiten  Öffentlichkeit  zugängig gemacht wird.   Die Techniker unseres Providers hatten das
Problem relativ schnell im Griff und die ausgewerteten Daten wurden der zuständigen Sicher-
heitsbehörde zur Strafverfolgung übermittelt.
Nachdem die Serverattacken mehr oder weniger ins Leere liefen, versuchten die Zeitgenossen
dieses  Online-Magazin  in  der Art zu sabotieren,  indem sie (offensichtlich mit einem dafür ge-
eigneten Programm) pausenlos Fake-User registrierten.   Aus diesem Grund haben wir bei der
Option  für die Anmeldung  bzw.  Registrierung ein sogenanntes  „Captcha“  installieren lassen.
Einigen  Usern ist die Anwendung unklar und haben diesbezüglich Anfragen gestellt.   Hier die
Beschreibung:
Screens: © erstaunlich.at
Den Mauszeiger in der rechten Ecke des freien Feldes unter der Aufforderung….

„Bitte mit Schieberegler entsperren“

….positionieren und mit der linken Maustaste bestätigen.  Daraufhin schiebt sich ein oranger
Balken  selbständig  von links nach rechts.   Anschließend  stehen die  Optionen „Anmelden“
oder  „Registrieren“  wie gehabt zur Verfügung.
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2013-08-26

Kriminalisierungsversuch gegen regierungskritische Journalisten?


Persönlicher Racheakt?   „Unzensuriert.at“ hat

ausufernde Umbaukosten im Parlament aufgedeckt

Schockiert  zeigt  sich  FPÖ-Generalsekretär  NAbg. Harald Vilimsky  über  das  Vorgehen  von
Nationalratspräsidentin   Prammer  (SPÖ)  gegen  kritische   Journalisten  der  Internet-Zeitung
„Unzensuriert.at“.   „Sprechen wir  es  offen aus:   Frau Prammer wünscht sich – ebenso wie der
Grün-Abgeordnete Öllinger -, dass regierungskritische Journalisten in Österreich ins Gefängnis
gesteckt werden.   Ganz so wie das beispielsweise in Weißrussland der Fall ist“,  hält Vilimsky
fest.
Dabei  stütze  sich die Anzeige wegen  „Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung“  und
„Verhetzung“, die mit jeweils bis zu zwei Jahren Haft bedroht sind, auf ein Posting eines Lesers,
das  von der Redaktion umgehend gelöscht wurde,  sobald diese davon Kenntnis erlangte.  Die
Redaktion habe sich vom Inhalt des Postings klar distanziert.
„Frau Prammer versucht zu erwirken, dass ein Medium für die Äußerung eines seiner Leser haft-
bar  gemacht  wird.   Das  hätte  natürlich  Auswirkungen  auf die gesamte Branche.   Ich erwarte
mit  daher  auch von  anderen  Medien  klare  Worte  gegen  die  politisch  motivierte Strafverfolg-
ungswut der Nationalratspräsidentin“,  so Vilimsky.
Besonders  schäbig  sei es,  dass Prammer für ihr parteipolitisches Manöver die Parlamentsdirek-
tion eingespannt habe.   „Auch das ist typisch.   Prammer war nie die Präsidentin des Parlaments,
sondern nur jene der 29-Prozent-SPÖ, bestenfalls eine Rot-Grün-Präsidentin“, so Vilimsky.
Es  könne  zudem  nicht  ausgeschlossen werden,  dass  es  sich bei der Anzeige um eine persön-
liche Racheaktion Prammers handle: „Unzensuriert.at hat als erstes Medium aufgedeckt, dass der
Parlamentsumbau weit mehr als 500 Millionen Euro kosten könnte.   Der Rechnungshof hat diese
Recherchen  bestätigt.   Prammer  war  überführt,  die  Öffentlichkeit  falsch  informiert  zu haben“,
erinnert Vilimsky. (Quelle: APA/OTS)
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2013-05-30
 

Internetbetrug im Namen der Polizei


Polizei wurde selbst Opfer von Cyberkriminellen

Die  Polizei  berichtet  regelmäßig  über die Cyberkriminalität und gibt Ratschläge wie man ver-
meiden  kann,  Opfer dieser  Internet-Kriminellen zu werden.  Nun scheint es so,  als ob diese
selbst in eine Opferrolle gedrängt wurde.
Als  heute  der  Computer  in  der  ERSTAUNLICH- Redaktion  hochgefahren  wurde,  erschien
folgendes  Bild auf dem Monitor.   Leider war die Anfertigung eines Scrennshots nicht möglich
und daher wurde der Bildschirm abfotografiert. 
Fotos: © erstaunlich.at
Unser  Techniker  behob  die  Computersperre  innerhalb weniger Minuten und eliminierte den
Computervirus.  Er stellte fest, dass uns ein Trojaner mittels E-Mail  (Violet@arbeitdeutschland.
com) eingeschleust wurde.
Aber zurück zum Thema Cyberkriminalität. Hier versuchen unbekannte Täter(innen) im Namen
der  Polizei  ihr  kriminelles Ding abzuziehen.   Sie wollen Computerbesitzern Glauben machen,
dass diese strafbare Handlungen begangen haben.
Gegen  eine Geldbuße von 100,- Euro  – zahlbar über ein PayPal-Konto wird zugesichert,  dass
der  Computer  wieder entsperrt und von einer Strafverfolgung Abstand genommen wird. Wir
raten dringend an, keine Bezahlung an diese Kriminellen zu leisten.
Ein kleiner Tipp für all jene, die eventuell zukünftig von diesen Betrügern heimgesucht werden.
Kaltstart  am  PC  durchführen  (Ctrl+Alt+Entf. – Tasten  gleichzeitig  drücken  und  für  einige
Sekunden  halten).   Anschließend  die  Option „Abmelden“  (erscheint auf Bildschirm) wählen.
Computer fährt dann selbständig runter und wieder hoch.
Sobald die Fehlermeldung „Internet-Explorer funktioniert nicht mehr….“  am Monitor erscheint,
diese mit „Abbrechen“ quittieren.  Abschließend ein geeignetes Virenschutzprogramm aufrufen
und den Trojaner eliminieren.
Nun  gibt  es  zahlreiche Betrüger im Internet,  die mit verschiedensten Tricks Betrügereien ver-
suchen. Allerdings ein krummes Ding im Namen der Polizei abzuziehen, müsste diese eigentlich
im eigenen Interesse auf den Plan rufen.   Denn immerhin ist deren ihr Ruf gefährdet und wem
soll man dann noch vertrauen können, wenn nicht der Polizei.
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2012-11-02

Freifahrtschein bei Korruption


ÖVP-Justizministerin eröffnet Hintertür für Verdächtige

Es kann wohl nur ein schlechter Scherz sein, die Möglichkeit der Diversion auf Korruptionsfälle
auszuweiten.   Die  Diversion  ist  nämlich nur bei  einem völlig geklärten  Sachverhalt und bei
leichten Straftaten vorgesehen.  Beides trifft auf Korruption praktisch nie zu und wäre als Frei-
fahrtschein bei Korruptionsfällen zu werten.
In Wahrheit geht es wohl eher darum, die völlige Aufklärung der aktuellen und auch zukünft-
iger  Fälle  zu  verhindern  und  den  Beschuldigten die Möglichkeit zu geben,  sich durch ein
nebulöses  Geständnis verbunden mit einer Zahlung an den Staatshaushalt vor weiterer Ver-
folgung zu schützen.
Die  Möglichkeit der Diversion bei  Korruptionsfällen käme einer  Kapitulation des Rechtsstaates
gleich und ist daher abzulehnen.  Die Justizministerin ist daher gefordert, den Gesetzesentwurf
umgehend zu ändern. Es ist völlig unverständlich, dass all jenen, die derzeit im Mittelpunkt von
gerichtlichen  und parlamentarischen Untersuchungen stehen,  eine Hintertür aufgemacht wer-
den soll.

SPÖ schweigt zustimmend

Die  Initiative der Justizministerin ist daher ein erschütterndes Zeugnis dafür,  wie wenig ernst
in  ÖVP-Kreisen die  effektive Bekämpfung der Korruption genommen wird.   Allerdings scheint
Beatrix Karl  das schwächste  Glied in der Kette  zu sein und wir  glauben auch nicht,  dass die
Idee zu diesem Gesetzesentwurf auf ihrem Mist gewachsen ist.
Wir sind der Meinung, dass sie diesen offenbar auf Anraten diverser Parteikolleg(innen) injiziert
hat. Dies schließen wir daraus, weil es gerade Namen aus der ÖVP sind, die die Hitliste der Kor-
ruptionsfälle anführen.
Bezeichnend ist es auch,  dass aus SPÖ-Kreisen keinerlei Einwand gegen den Gesetzesentwurf
der Justizministerin erhoben wird.   Nun gut,  wer im Glashaus sitzt sollte auch nicht unbedingt
mit Steinen werfen.

Bauen die Grünen vor?

Erstaunlich allerdings ist ein Statement aus der selbsternannten Sauberkeitspartei.  Der grüne
Justizsprecher  Albert Steinhauser  meint nämlich,  er  könne  sich  als Kompromiss vorstellen,
dass künftig alle Delikte mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren diversionsfähig werden.
„Damit  würden  kleinere  Fälle  von  Amtsmissbrauch,  wie unerlaubte Computerabfragen für
private Zwecke mit umfasst sein“, so Steinhauser.
Da  staunen wir aber,  dass der Grüne Justizsprecher eine Straftat,  die mit bis zu fünf Jahren
Haft bedroht ist, als kleineren Fall von Amtsmissbrauch wertet.   Hier werden doch die Grünen
nicht  präventiv  für  die  Zukunft  vorbauen  wollen,  nachdem  im Telekom-U-Ausschuss auch
Namen von grünen Politiker(innen) bzw. Mitarbeiter(innen) gefallen sind?
Wir sind der Meinung, dass im Falle der Korruption und/oder des Amtsmissbrauchs keine Mög-
lichkeit  der  Diversion  gegeben  sein  darf.   Denn eine solche ermuntert lediglich dazu, diese
Delikte  auf  die  leichte  Schulter  zu nehmen und hat möglicherweise sogar eine animierende
Wirkung.
Ein  potentieller  Missetäter  hätte nämlich keine  strafrechtlichen Folgen aus seinem kriminellen
Verhalten  zu  erwarten,  nachdem er eine bestimmte  Summe an den Staat bezahlt.  Er würde
sich damit von einer Strafverfolgung und einer eventuellen Verurteilung freikaufen.  Bestochene
müssten  allerdings  darauf achten,  dass im Schmiergeld auch der Betrag für die Diversion ent-
halten ist.
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2012-02-28 
 

Lasst Elsner frei

 

Risikospekulationen

Wie bereits hinlänglich bekannt ist, hat die österreichische Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) in großem Stil in Spekulationspapiere investiert.
Aus diese hochspekulativen Veranlagungen drohen dem Bund jetzt rund 617 Millionen
Euro an Verlust, es sei denn diese Papiere erleben einen erstaunlichen Kursaufschwung.

Auf Kosten der Steuerzahler

Da dies natürlich nicht passieren wird, kommt es mit Sicherheit zu diesem Verlust.
Das Schöne daran ist, dass für diese Spekulationen Steuergelder verwendet wurden, die
von Steuereintreibern oder auch Betriebsprüfer genannt, den Steuerpflichtigen aus der
Tasche gezogen wurden.

Zahnloser Rechnungshof

Der Rechnungshof, der in unseren Augen eigentlich eine zahnlose Kontrollinstanz ist, be-
mängelte vor allem, dass die Bundesfinanzierungsagentur „sowohl im Verhältnis zu ihren
Kassamitteln als auch zum Weltmarkt sehr hohe Beträge in intransparente Wertpapiere, die
von der US- Subprime- Krise besonders gefährdet waren, Gelder veranlagte“.

Pröll im Erklärungnotstand

Finanzminister Josef Pröll, der versuchte seinen Vorgänger Molterer zu decken, sah diese
Angelegenheit bei einer parlamentarischen Anfrage nicht so eng.
Er meinte dieses Thema werde in der Öffentlichkeit völlig undifferenziert diskutiert.

Lesefehler

Wer den RH-Bericht genau lese, der stelle fest, dass hier das Bild ein anderes sei, als in der
Öffentlichkeit vermittelt werde, so Pröll weiter. Herr Finanzminister, welchen Bericht haben
Sie eigentlich gelesen ?

Den kompletten geistigen Erguss des Bundesminister Josef Pröll, können Sie im folgenden

Link nachlesen.  http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0696/PK0696.shtml
Mittlerweile aber, hat auch der Finanzminister seine Meinung revidiert.

Strafanzeige

Während sich Politiker und Verantwortliche gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben,
nachdem die Verniedlichungsstrategie nicht gefruchtet hat, ist die erste Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingelangt.

Vorarlberg Online

Die anonyme Anzeige wurde am 27. Juli 2009 abgeschickt und trägt den Betreff: „Strafan-
zeige gegen die Verantwortlichen der Bundesfinanzierungsagentur und des Bundesminis-
teriums für Finanzen Helmut Eder, Paul Kocher, Martha Oberndorfer, Gerhard Steger und
Kurt Sumper wegen Untreue (§ 153 StGB), Amtsmissbrauch (§ 313 StGB) sowie allfälliger
Verstöße gegen das Devisengesetz.“ (Quelle: Vorarlberg Online).

In dieser Anzeige wird auch angeführt, dass im vorliegenden Fall derselbe „modus operandi“

vorliegt, der beim Ex-Generaldirektor der BAWAG, Helmut Elsner, zu dessen (noch nicht rechts
-kräftiger) Verurteilung führte.

Offizialdelikt

Da wird vielleicht oder eher doch nicht, auf den Korruptionsstaatsanwalt Arbeit zukommen.
Dieser ist für diese Anzeige zuständig, meint zumindest der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Gerhard Jarosch.

Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von sich aus tätig werden müssen,

da hier ein Offizialdelikt vorliegt, dass ein Einschreiten von amtswegen erfordert.

Da ist es doch erstaunlich, dass diese erst nach der Erstattung einer anonymen Anzeige in

die Gänge kommt. Handelt es sich doch bei dieser Affäre um einen allgemein bekannten Fall.

Strafverfolgung ?

Aber eine neue Frage wirft sich auf. Warum wurde eigentlich eine anonyme Anzeige erstattet.
Da wird doch nicht  „irgendwer“  zu kurz gekommen  und auf Revanche aus sein.

Wir wären sehr erstaunt, wenn es im vorliegenden Fall zu einer Gerichtsverhandlung,

geschweige einem Schuldspruch kommen würde.
Normalerweise müßte man jetzt den inhaftierten Helmut Elsner sofort aus der Haft freilassen
und ihm eine Haftentschädigung bezahlen.

Einer darf, der Andere nicht

Sie fragen sich sicher, warum wir auf so eine perverse Idee kommen. Nun im Prinzip hat
Elsner dasselbe gemacht, wie die Beamten der Bundesfinanzierungsagentur. Er hat im
großem Stil mit fremden Geld risikoreich spekuliert und diese Gelder im Sand versenkt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Stauni

  
2009-07-29
  

Inhalts-Ende

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