Eltern denken in erster Linie an Verkehrsunfälle, wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht. Tatsächlich aber lauern viele Unfallgefahren für Kinder gerade dort, wo wir uns am sichersten fühlen: zuhause.* Dass Eltern das eigene Zuhause als sicheren Ort einschätzen, belegt die aktuelle repräsentative Umfrage unter mehr als 1.000 Eltern der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e. V. zusammen mit ihren Kooperationspartnern Ariel und Lenor des Konsumgüterherstellers Procter & Gamble (P&G). Gemeinsam setzen sich die Partner deshalb auch dieses Jahr anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni 2024 für mehr Sicherheit zu Hause ein.
Der Studie zufolge hatte jedes fünfte Kind im vergangenen Jahr einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste. Knapp zwei Drittel der Unfälle von Kindern geschehen im häuslichen Umfeld.* Die Wahrnehmung der Eltern steht im deutlichen Widerspruch dazu: Über 80 Prozent der befragten Eltern wähnen ihr Kind zu Hause in Sicherheit, während nur jedes zehnte Elternteil von einem hohen Unfallrisiko in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus ausgeht. Deutlich mehr Eltern halten den Straßenverkehr für gefährlich (40 Prozent).
„Eltern neigen dazu, die Gefahren für Kleinkinder im häuslichen Umfeld zu unterschätzen“, erläutert Prof. Stefanie Märzheuser, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. und Direktorin der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie an der Universitätsmedizin Rostock. „Aus meiner langjährigen Praxis als Kinderchirurgin weiß ich, dass sich Kinder in den ersten Lebensjahren häufiger in der eigenen Wohnung verletzen als im Straßenverkehr.“
Gefragt nach den Verletzungsrisiken im Alltag schätzen viele Eltern jedoch die Gefahren zu Hause in der Tendenz richtig ein: Sie glauben, dass die größte Gefahr von Stürzen ausgeht (46 Prozent). Stürze sind das Unfallrisiko Nummer eins (56 Prozent). Auch bei Schnittwunden/Quetschungen entspricht die gefühlte Gefahr (31 Prozent) in etwa dem tatsächlichen Unfallgeschehen. Rund 22 Prozent der Unfälle entsprechen dieser Unfallart. Bei den Verletzungen durch Tiere, Vergiftungen, Ersticken und Ertrinken sieht es ähnlich aus, wobei die Gefahren leicht überschätzt werden.
Insgesamt fühlen sich Eltern über die Unfallgefahren der Kleinsten ausreichend informiert. Das gaben rund 70 Prozent der Befragten an. Die Unfallzahlen sprechen jedoch dagegen. Deshalb ist es besonders wichtig, Eltern weiterhin zu erreichen und Vorsichtsmaßnahmen zu vermitteln. Egal ob in der Küche, im Bad, im Wohnzimmer, im Garten oder auf dem Balkon: Besonders wichtig ist, dass Eltern in den eigenen vier Wänden vorausschauend handeln. Dabei helfen einfache Vorkehrungen, um die Wohnung kindersicher zu gestalten. So sollten beispielsweise Treppen, Steckdosen und der Herd gesichert und alle Wasch- und Reinigungsmittel ebenso wie Medikamente außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.
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Halblustige Aktion soll offenbar von grünen Radrowdys ablenken
„Natürlich ist jeder Unfall im Straßenverkehr einer zu viel. Die bestenfalls halblustige Aktion, der mit Steuergeldern geförderten Radlobby, haben aber nicht nur einige Städte bereits vorgeäfft, sie geht auch einige Schwimmnudellängen am tatsächlichen Problem vorbei. Denn die von SPÖ und Grünen gehätschelten Rad-Rambos sind es leider nur allzu oft, die weder zu Fußgängern noch zu Autos oder Motorrädern den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten und so für Unfälle mit Verletzten und Sachschäden sorgen. Hier offenbar Opfer-Täter-Umkehr betreiben zu wollen, hilft niemandem außer der Radlobby beim nächsten Subventionsansuchen“, meint der Verkehrssprecher der Wiener FPÖ und Klubobmann im Rathaus Toni Mahdalik. (Quelle: APA/OTS)
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2018-10-22
Wenn der Amtsschimmel wiehert
Für den unbefangenen Betrachter: Nach Rechtsmeinung der OÖ. Behörden, soll die in
den Fotos gezeigte Wasserlache, eine wichtige unverzichtbare Gemeindestraße für den
gesamten Verkehr sein.
Fotos: Hermann Weißenböck
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2015-04-05
Auf „Heimat ohne Hass“ wird unsere
Polizei als Nazipolizei bezeichnet
Die politisch links orientierten Jungjournalistin, Olja Alvir, dass ist jene Dame die gewalt-
freie Demos langweilig findet (LINK1 + LINK2), dürfte sich augenscheinlich zur Spezialistin
für Strategien der Polizei entwickelt haben. Auf ihrem Twitter-Account meint Alvir nämlich
wie folgt:
Screen: twitter.com (Account: Olja Alvir)
Ihre Ausführungen haben allerdings einige Schönheitsfehler. Beispielsweise werden Haus-
durchsuchungen oder U-Haft nicht von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft
angeordnet. Es ist aber immer wieder erheiternd zu betrachten, wenn sich politisch links
orientierte Personen bzgl. Polizeiarbeit äußern und offenbar keine Ahnung davon haben.
Zudem fragen wir uns ernsthaft, warum Alvir augenscheinlich ein derart gespanntes Ver-
hältnis zur Exekutive hat? Denn normalerweise hat man mit der Polizei keine Berühr-
ungspunkte, abgesehen von einem erhaltenen Strafzettel im Straßenverkehr.
Allerdings ist der geistige Erguss von Alvir vergleichsweise harmlos, betrachtet man wie
man sich auf dem Facebook-Account der Initative „Heimat ohne Hass“ bzgl. der Polizei
äußert. Wenn diese nämlich ihren Job machen und für Ruhe und Sicherheit sorgen, dann
werden sie dort nämlich als Nazipolizei bezeichnet.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
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2014-06-18
Studie bestätigt: Fußgänger können ihr Tempo
selbst bestimmen und brauchen keinen Parkplatz
Screen: wien.gv.at
Das Büro der Wiener Verkehrsstadträtin gab heute das Ergebnis einer Studie über die Bedeut-
ung des Zu-Fuß-Gehens in Wien bekannt. Diese basiert auf einer „repräsentativen“ Umfrage,
die im Auftrag der Magistratsabteilung 18 erstellt wurde.
Sage und schreibe wurden 618 Personen im Alter von über 15 Jahren im Rahmen der Studie
befragt. Soviel zur „repräsentativen“ Umfrage. Das Ergebnis kann sich aber sehen lassen, denn
es beträgt satte 94 Seiten. Download hier klicken.
Allerdings zweifeln wir an, ob für die Erkenntnisse in dieser Studie überhaupt eine solche not-
wendig gewesen wäre. Denn gratis wird diese nicht gewesen sein und wir meinen, dass selbst
umsonst noch zu viel gewesen wäre.
In dem 94-seitigen Werk kommt man beispielsweise zur Erkenntnis: 72 Prozent der Befragten
gefällt das Gehen, weil es ohne Hilfsmittel immer und überall möglich ist. Gehen ist für alle
zugänglich und kostet nichts. Für 14 Prozent stellt Hundekot am Gehweg, die größte Barriere
beim Gehen dar.
Wie nicht anders zu erwarten, stellt der KFZ-Verkehr mit 46 Prozent die größte Barriere für zu
Fuß Gehende dar. Dieser soll einerseits das Gefühl sicher unterwegs zu sein beeinträchtigen
und andererseits auch den Komfort für Fußgänger schmälern. Tja, kein Wunder bei den
vielen Autos, die permanent rücksichtslos auf den Gehsteigen fahren.
Und das bringt uns zum nächsten Punkt. Wir zitieren wörtlich: Von allen erwähnten Barrieren
werden Radfahrerinnen und Radfahrer am Gehweg am wenigsten oft mit 10 Prozent genannt.
In dieser Studie wird deutlich, dass der Konflikt mit Radfahrerinnen und Radfahrer eher ein
Randproblem darstellt.
Das finden wir erstaunlich, sind es doch gerade die Radrowdys, die eine erhebliche Gefahr
für Fußgänger darstellen. Aber vielleicht will es sich Vassilakou mit diesem Klientel nicht
verscherzen, war sie doch selbst als ein solcher unterwegs.
In der Studie kommt man auch zur Erkenntnis, dass Gehende keinen Parkplatz benötigen, sich
nicht an Einbahnen halten müssen, sich flexibel und unabhängig bewegen können und weder
technische Hilfsmitteln noch eine spezielle Ausrüstung benötigen.
Auch können Fußgänger ihr Tempo beim Gehen selbst bestimmen und die eigenen Füße sind
ein zuverlässiges Fortbewegungsmittel. Zusätzlich ist Gehen eine Fortbewegungsart für Alle,
unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Ausbildung. Auch das wird in der Studie
festgehalten.
Das sind nur einige Punkte aus der 94-seitigen Studie, die man auch ohne weiteres als Vorlage
für eine Kabarettstück verwenden könnte. Wir halten diese für ein PR-Werk zu Gunsten der
politisch schwer angeschlagenen Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Vassilakou.
Bei den 618 Befragten vermuten wir, dass diese ein ausgesuchter Personenkreis war.
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2014-02-27
Verfolgungswahn bei wahrheitsgemäßer negativer Presse
Politiker(innen) sind Personen des öffentlichen Interesses und stehen sehr oft im Rampenlicht.
Dies scheint die Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin (Grüne), Maria Vassilakou,
offenbar noch nicht ganz mitbekommen zu haben. Die Grünpolitikerin hat es in kürzester Zeit
geschafft, sich zu einer der unpopulärsten Volksvertreterin Wiens zu mausern und geriet
dadurch immer öfters in den medialen Fokus. Ihre politischen Verfehlungen hier aufzuzählen
würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und ist auch nicht Tenor von diesem.
Maria Vassilakou ist es offenbar nicht gewöhnt schlechte Presse zu bekommen. Wahrheitsge-
mäße , jedoch für sie negative Berichterstattung scheint bei ihr einen Verfolgungswahn aus-
zulösen. Nach unserem Beitrag „Vassilakou voll erwischt“ weinte sie sich bei der Tageszeit-
ung KURIER aus. Wir haben im Beitrag „Vassilakou fühlt sich gestalkt“ ausführlich darüber
berichtet.
Auf eine Klage und eine Stalking-Anzeige der Wiener Vizebürgermeisterin wartet der Heraus-
geber dieses Online-Magazins bis dato noch immer.
Wer nun glaubt obiger Vorfall sei ein Einzelfall gewesen, der irrt gewaltig. Auf den Beitrag
„Vassilakou wieder voll erwischt“ gab es wieder eine Reaktion von M. Vassilakou – allerdings
medienmäßig einige Stufen tiefer. Möglicherweise gab sich der KURIER für ihr Wehklagen
nicht mehr her.
Das Mitleid der Leser(innen) der kunterbunten Postille ÖSTERREICH (scherzhaft auch Mickey
Mouse für Erwachsene genannt) dürfte sich in sehr übersehbaren Grenzen gehalten haben.
Also ging es medienmäßig noch tiefer und der selbsternannte „Aufdeckerjournalist“ Florian
Klenk nahm sich der Wiener Vizebürgermeisterin an. Anschließend präsentieren wir unserer
Leserschaft einen kleinen Auszug des Interviews in der aktuellen Ausgabe des FALTERS.
Und schon wieder schlägt der Verfolgungswahn bei Vassilakou voll durch, denn sie wurde
weder abgepasst noch gestalkt. Sie wurde nämlich nicht beim Sonnenbaden in ihrem Garten
gefilmt, sondern wie sie rücksichtslos mit ihrem Fahrrad eine Stopptafel überfuhr und da-
durch sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden hätte können oder möglicherweise
sogar gefährdet hat.
Wenn die Vizebürgermeisterin von einer Grenzüberschreitung und pathologischen Energie
spricht, dann kann sich diese Aussage wohl nur auf ihr Verhalten im Straßenverkehr bezogen
haben. Auf die Frage: „Wollen wir nicht mehr, dass sich Menschen, die in der Öffentlichkeit
stehen, frei bewegen wie normale Menschen?“ – können wir ihr eine eindeutige Antwort
geben.
Selbstverständlich wollen wir, dass sich jene Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie
normale Menschen frei bewegen können. Allerdings sollten sich diese Personen bewusst sein,
dass sie eine Vorbildfunktion zu erfüllen haben und daher nicht Wasser predigen und Wein
trinken können.
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2013-10-10
Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?
Eine präventive Videoüberwachung – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen – aus dem eigenen Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig. Auf diesen Um-
stand wies gestern die ARGE Daten hin, nachdem die Datenschutzkommission einem
entsprechenden Vorhaben eines Antragstellers eine Absage erteilte. Auf Grund dieser
Entscheidung, so die ARGE, muss jeder Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose Aufklärung des Verschuldens bei Verkehrsunfällen ist, wie dies durch eine Videoauf-
nahme belegt werden könnte. Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber, wenn monatelang
vor Gericht gestritten wird und Sachverständige (die nicht immer unfehlbar sind), die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber auch für die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und den/die Täter oder das Fluchtfahrzeug filmen. Wie schön zu wissen, dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings erwarten wir auch nicht von Beamten, dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen, denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern. Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm, wenn das gemeine Volk die Möglichkeit hat, diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W*** um einen „Datenschützer“ handeln, der einen Präzedenzfall konstru-
ieren wollte. Der Verdacht drängt sich nämlich auch aus der reißerischen Darstellung der
ARGE Daten auf.
Bei einer Beschränkung auf einen möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen Passagen unter § 50a Abs. 6 DSG einzuordnen. Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise gar nicht, sondern hat diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.
Der rechtliche Aspekt
Aber wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu. Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil. Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich identifizieren. Im Straßenverkehr ist eine identifizierende Zuordnung schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel. An Hand derer wäre eine
Identifizierung möglich, nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“. Im Gesetz ist nicht – wie in der Entscheidung dargelegt – von einer „Selbst-
überwachung“ die Rede sondern dient das Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug + Fahrzeuglenker) entbehrt daher unserer Meinung nach jeder gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger und logisch nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass die Kamera nur dann in Betrieb ist, wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden – es also ausschließlich
zur Dokumentation von möglichen Verkehrsunfällen dient. Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
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2013-04-30
Grüner Nonsens
Im Beitrag „Kinder-Radhelmpflicht“ haben wir über die irrealen Ansichten der Grünen
berichtet, mit welcher diese eine Helmpflicht für Kinder beim Radfahren ablehnen. Man
versuchte die juristische Schiene zu fahren und wollte allerseits Glauben machen, dass
durch die Helmpflicht für Kinder, den Eltern rechtliche Nachteile erwachsen.
Wir haben die Grüne Fraktion mit unserem damalig gut fundierten Beitrag aufgeklärt,
dass durch die Kinder-Radhelmpflicht nicht mehr und nicht weniger Verantwortung bei
den Eltern liegen wird, als jene die ohnehin bereits vorhanden ist. Seit unserer Bericht-
erstattung haben die Grünen diesbezüglich auch keine Aussendung mehr in dieser Art
publiziert.
Jetzt probiert es der VCÖ
Dafür springt nun der grünnahe VCÖ in die Presche und argumentiert gegen die gesetz-
liche Verpflichtung zum Tragen eines Helmes beim Radfahren. Allerdings sind die
Argumente derart haarsträubend, sodass wir uns fragen warum sich der VCÖ überhaupt
mit dem Thema Fahrrad-Sicherheit im Straßenverkehr befassen traut.
In der aktuellen Printausgabe des VCÖ-Magazins erschien ein Beitrag gegen die Radhelm-
pflicht, welche durch Argumente untermauert wird, bei denen sich jeder halbwegs ver-
antwortungsvolle Mensch an den Kopf greifen muss.
Screen: VCÖ-Magazin (Printausgabe)
Vergrämt der Helm die Lust am Radfahren?
Bedenkt man dass für alle einspurige Kraftfahrzeuge, also vom Mofa bis zum Motorrad
seit Jahren Helmpflicht besteht und dies unzähligen Benutzern dieser Fahrzeuge bei
Verkehrsunfällen das Leben gerettet hat, fragen wir uns warum der VCÖ derart Front
gegen eine Radhelmpflicht bezieht.
Die Sturzhelme für Nutzer von einspurige Kraftfahrzeuge sind im Gegenteil zu den Rad-
helmen sehr unbequem und schränken zum Teil auch die Sicht und die Akustik der
Fahrer ein. Trotzdem schreckt der Helmzwang keinen Biker von der Verwendung seines
geliebten Vehikels ab.
Sicher gibt es einige Narren die im „Easy Rider-Stil“ ohne Helm unterwegs sind um sich
den Wind der Freiheit um ihren ungeschützten Kopf wehen zu lassen. Diese Unbelehr-
baren sind es dann, die ihr Leben mit tödlichen Kopfverletzungen lassen müssen, wenn
es zu einem Sturz oder Unfall kommt.
Daher ist die Argumentation (siehe Screenshot) dass ein Helmzwang zur Abschreckung
der Fahrradnutzung führt völlig unsinnig, ja sogar gefährlich. Besser einmal mehr abge-
schreckt, als für immer tot oder geistig behindert.
Kinder sind am meisten gefährdet
Gerade Kinder können Gefahren oft nicht richtig einschätzen und neigen daher zum
Übermut. Aus diesem resultieren dann oft Stürze mit dem Fahrrad, bei denen es zu
ernsthaften Verletzung im Kopfbereich kommen kann. Ein Arm- oder Beinbruch ist
relativ schnell ausgeheilt. Bei einer eingeschlagenen Schädeldecke sieht die Sache schon
ganz anders aus. Daher ist uns auch die Head-Line des VCÖ-Magazins völlig unverständ-
lich.
Screen: VCÖ-Magazin (Printausgabe)
Studien für den Papierkorb
Die zitierten Studien welche angeblich zeigen, dass eine Radhelmpflicht für Kinder unter
12 Jahren kontraproduktiv ist gehören in den Müll, denn sie sind das Papier nicht wert auf
den sie stehen. Es existieren ja auch Studien die aussagen, dass der Konsum von Cannabis
unbedenklich ist. Ein jeder verantwortungsvolle Arzt schüttelt über solche Studien nur den
Kopf.
Dies gilt natürlich auch für die angebliche Kontraproduktivität der Kinder- Radhelmpflicht.
Wenn uns die Damen und Herren vom VCÖ keinen Glauben schenken, brauchen sie nur
ein Unfallkrankenhaus zu besuchen und sich Kopfverletzungen von verunglückten oder
gestürzten Radfahrern anzusehen, welche auf einen schützenden Helm verzichtet haben.
Der VCÖ benötigt Geld
Möglicherweise haben die erstaunlichen Aussagen seitens des VCÖ zu einem Mitglieder-
schwund geführt. Aus diesem Grund dürfte man nachfolgenden Bettelbrief dem Magazin
beigelegt haben.
Ob ein verantwortungsvoller Mensch eine aktive Fahrradpolitik darin sieht, dass der VCÖ
schützende Fahrradhelme für Kinder unter 12 Jahren als kontraproduktiv bezeichnet,
das sei dahingestellt.
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2011-04-27
Grüne agieren gesundheitsfeindlich
An der Gesundheit, Sicherheit und der damit verbundenen körperlichen Unversehrtheit der
Bevölkerung, dürfte den Grünen offenbar nicht sehr viel gelegen sein. Wer den ständigen
Ausführungen und Plänen der Grünen folgt, kommt unweigerlich zum Schluss, dass diese
so viele Leute wie möglich aufs Fahrrad setzten wollen.
Den Grünen scheint es augenscheinlich egal zu sein, ob Personen jeder Witterung und den
zusätzlichen Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt sind. Fahrradfahren ist zwar sehr
schön, aber nur dann wenn es sich der/die Betroffene aussuchen kann, wann er/sie diesem
Hobby frönen will und nicht bei jedem Wind und Wetter zur Arbeit radeln muss, weil die
Grüne Fraktion das Autofahren unerschwinglich machen will.
Personen die ihrem persönlichen Sicherheitsgefühl Rechnung tragen wollen, werden von
den Grünen mit abwertenden Worten diskriminiert, wie dies heute die Grüne Verkehrs-
sprecherin Gabriela Moser eindeutig unter Beweis stellte, indem sie folgende Aussage tät-
igte.
Aussage von Gabriela Moser
„Die Mutlosigkeit der Regierung bei der gerechten Besteuerung von Spritfressern ist
schuld daran, dass sich – wie vom VCÖ heute aufgezeigt – der Boom spritfressender
Groß- Pkw a la SUV in den Großstädten und im Flachland fortsetzt. Leistungsstarke
allrad- und meist dieselgetriebene Riesen-Kisten treiben den Spritverbrauch der Kfz-
Flotte in die Höhe, sind speziell in den Städten aber selbst fürs Bezwingen der Gehsteig-
kante vor dem In-Lokal völlig unnötig.“
Soll Sicherheit bestraft werden?
Es ist keine Mutlosigkeit der Regierung, sondern ein aktives Mitdenken in punkto Sicherheit,
dass bei den Grünen offenbar fehlen dürfte. Es sind fast ausnahmslos Familienväter, die
ihre Kinder in Sicherheit wissen wollen und nicht mehr so junge Personen, die zum Kreis der
SUV-Käufer zählen. Diese Käuferschicht ist sicher nicht jenen Personen zuzuordnen, welche
sich über Gehsteigkanten vor In-Lokalen einparken.
Warum soll der Erwerb und die Nutzung eines sicheren Autos bestraft werden?
Stabiler und großzügiger Innraum, gewährleisten bequemen Komfort und Sicherheit.
Sind SUV-Fahrer ein Verkehrsrisiko?
Auch ist eine weitere Aussage von Moser höchst erstaunlich, denn sie meint, SUV-Absatzre-
korde seien für die Verkehrssicherheit schlecht. Offenbar hat die Grüne Verkehrssprecherin
keinen einzigen Blick in die Unfallstatistik riskiert, denn sonst hätte sie festgestellt, dass SUV-
Fahrzeuge in dieser kaum vertreten sind.
Zum Ersten sind es die gemäßigten Fahrer, zum Zweiten verlocken diese Autos nicht zum
rasen (sondern animieren zum Gleiten) und zum Dritten ist es die weit geringere erreich-
bare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungswert eines SUV, warum
diese Fahrzeuge kaum in Unfälle verwickelt sind. Ein zuschaltbarer Allrad, welcher von
Moser kritisiert wird, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.
Smart vs. Porsche
Moser lehnt sich mit ihren erstaunlichen Aussagen an den Grünnahen VCÖ an, der in einem
heutigen Beitrag auf seiner Webseite, mit einem unseriösen Vergleich glänzt. Folgender
Screen beweist, dass der VCÖ, aus welchem Grund auch immer, mit zweierlei Maß misst.
Screen: vcoe.at
Während das KIA-SUV Modell mit 7 bis 8 Liter Spritverbrauch auf 100 Kilometer angegeben
wird, dienen beim Skoda Oktavia die Herstellerdaten von 4,8 Liter Diesel pro 100 Kilometer.
Wir haben uns die Mühe gemacht, auf den Webseiten jener Autorepräsentanten nachzu-
sehen, deren Modelle der VCÖ für seinen Vergleich herangezogen hat und sind auf ein völlig
anderes Ergebnis gestoßen.
Vielleicht liegt unser Geheimnis darin, dass wir Fahrzeuge mit der gleichen Motorleistung ver-
glichen haben. Nun zu unseren Vergleichsrecherchen:
KIA Sportage 2,0CRDi, mit 1995 ccm Hubraum und 136 PS. Dieser Pkw wird vom Herstel-
ler mit folgenden Verbrauchswerten angegeben: 5,1 bis 6,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer.
Skoda Oktavia 2,0 TDI CR D-PF, mit 1968 ccm Hubraum und 138 PS. Dieser Pkw wird
vom Hersteller mit folgenden Verbrauchswerten angegeben: 4,5 bis 6,7 Liter Diesel auf
100 Kilometer.
Was hält der VCÖ eigentlich von seinen Leser(innen)?
Wenn der VCÖ seine Leser(innen) für derart beschränkt hält, dass er ihnen nicht zutraut,
mit einem Zeitaufwand von etwa 30 Minuten die Wahrheit herauszufinden, wäre es gleich
besser gewesen, den Verbrauchsunterschied eines Smart mit einem Porsche Cayenne zu
vergleichen.
Der erhöhte Verbrauch eines SUV im Vergleich zu einem „normalen“ Pkw liegt in einem
vernachlässigbaren Bereich und damit wurde die Aussage von den spritfressenden SUV-
Monstern in den Bereich der Märchen und Sagen verwiesen. Mit unserem Vergleich ist
der Beweis erbracht, dass SUV-Fahrzeuge auch keineswegs mehr gesundheitsgefährd-
ende Stickoxide (eine Feinstaub-Vorläufersubstanz) verursachen, als gleichmotorisierte
„normale“ Pkws, sowie uns dies Frau Moser Glauben machen will.
Erstaunlich erscheint auch die Aussage der Grünen Verkehrssprecherin, dass Käufer(in-
nen) und Nutzer(innen) von SUV, stärker zur Kasse gebeten werden müssen. Damit will
Moser jene Leute bestrafen, die auf Sicherheit mehr Wert legen und sich nachweislich im
Straßenverkehr korrekt verhalten, da sie kaum in Verkehrsunfälle verwickelt sind.
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2011-02-11
Allgemeine Wehrpflicht
Über Sinn oder Unsinn der allgemeinen Wehrpflicht zu schreiben, würde vermutlich end-
los lange Seiten füllen. Fakt ist jedoch, dass in Österreich alle männlichen Staatsbürger
vom vollendeten 17. bis zum 50. Lebensjahr verpflichtet sind, ihrem Vaterland zu dienen.
Entlohnung beim Grundwehrdienst
Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2010): Monatsgeld
von 190,09 Euro, Grundvergütung von 99,09 Euro, Einmalige Erfolgsprämie von 443,54 Euro.
Natürlich gibt es beim österreichischen Bundesheer auch Berufssoldaten. Im Zeichen der
Gleichberechtigung werden auch Soldatinnen angeworben. Stolz wird verkündet, dass Frauen
ein fixer Bestandteil des Bundesheeres sind. Ihnen stehen dieselben Karrieremöglichkeiten
offen wie ihren männlichen Kameraden.
Soldatinnen verdienen mehr als männliche Wehrpflichtige
Das heißt, dass beim Bundesheer mit der Unterbringung von Soldatinnen kein Problem
besteht. Auch läuft der Dienst der Soldatinnen keineswegs männlichen Interessen zuwider.
Da fragen wir uns doch, warum die „allgemeine“ Wehrpflicht noch immer nur für Männer
gilt. Hier scheinen sich die Gleichberechtigungs-Befürworter wie Heinisch-Hosek, Frauen-
berger und Co in nobler Zurückhaltung zu üben.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit scheint hier nicht zu gelten, vor allem wenn man sich die
Entlohnung der Grundwehrdiener ansieht. Würde eine Frau für diesen Hungerlohn eine
derartige Leistung erbringen müssen, wäre bei den Feministinnen der Teufel los. Wir
können nur erahnen, welche Adelsprädikate der Dienstgeber, in dem Fall das Bundes-
heer, zuerkannt bekommen würde.
Alternative Zivildienst
Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt seit 1. Jänner 2006 neun Monate. Dieser
kann in Einrichtungen aus folgenden Bereichen geleistet werden: Krankenanstalten, Rett-
ungswesen, Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Sozialhilfe in der Landwirtschaft, Altenbetreuung,
Krankenbetreuung und Gesundheitsvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen, Justiz-
anstalten, Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schub-
haft, Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteid-
igung, Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr, Inländ-
ische Gedenkstätten (insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus), Umweltschutz und
Jugendarbeit.
Entlohnung beim Zivildienst
Zivildienstleistende haben Anspruch auf: Grundvergütung 289,20 Euro pro Monat (Stand
01.01.2010). Da Wehrpflichtige in Kasernen untergebracht sind, wo sie mit Speis und
Trank versorgt werden und ihnen im Bedarfsfall ärztliche Hilfe angedeiht, bekommen
Zivildiener noch zusätzlich finanziellen Ausgleich.
Kranken- und Unfallversicherung sowie Befreiung von der Servicegebühr für die E-Card und
der Rezeptgebühr. Angemessene Verpflegung (Naturalverpflegung und/oder Verpflegungs-
geld). Fahrtkosten (VORTEILS-Card Zivildienst für kostenloses Bahnfahren mit der ÖBB in
ganz Österreich sowie Fahrtkostenvergütung für tägliche Fahrten (bzw. bei Unter bring-
ung am Dienstort für vier einfache Fahrten) mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln
zwischen Wohn- und Dienstort (ausgenommen ÖBB-Tickets)).
Da Wehrpflichtige vom Bundesheer eingekleidet werden, steht Zivildienern Dienstkleidung
und deren Reinigung zu, soweit es die Art der Dienstleistung oder des Einsatzes erfordert.
Auch die Unterbringung am Dienstort, wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt zusammen)
be trägt bzw. wenn die Dienstleistung es erfordert, wird Zivildienern zugestanden.
300,- Euro im Monat
Vergleicht man die Entlohnung die Wehrpflichtige und Zivildiener erhalten, so sind diese
gleich. Knappe 300,- Euro monatlich, inklusive Kost und Logis, sowie Kleidung erhalten
Männer die ihrem Vaterland dienen.
Statt dem Wehrdienst kann auch Zivildienst abgeleistet werden. Die Vorraussetzung dieses
Wehrersatzdienstes ist die Ablehnung des Dienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen.
Im Zeichen der immer wieder geforderten Gleichberechtigung, sind Frauen von diesem natür-
lich auch ausgenommen.
Geht man von der Annahme aus, dass nicht jede Frau zum Rambo geboren ist und auch nicht
die körperlichen Voraussetzungen für den Wehrdienst erbringt, bleibt dennoch die Frage
offen, warum das schwache Geschlecht keinen Zivildienst ableisten muss.
Das Angebot des Zivildienstes ist derart breit gefächert, sodass für jede Frau sicherlich eine
geeignete Tätigkeit dabei ist. Aber Frauen scheinen offensichtlich keine Lust zu haben, neun
Monate lang für 300,- Euro inklusive Kost und Logis, Sozialdienst für ihr „Mutterland“ zu
leisten.
Unlust gepaart mit Unglaubwürdigkeit
Diese Unlust wird noch von den Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) unterstützt. Es ist
keineswegs erstaunlich, dass Heinisch-Hosek, Frauenberger und Co. noch keinen Vorstoss
in diese Richtung getätigt haben. Denn Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern
scheint nicht immer angesagt zu sein. Vor allem wenn diese in einer sozialen Verpflichtung
gegenüber der Allgemeinheit besteht.
Durch die Tatsache, dass für Frauen keine Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
besteht, wird die Behauptung vom besserbezahlten Mann eindeutig der Lüge überführt.
Solange sich Gleichberechtigungs-Befürworter(innen) davor drücken, auch in dieser An-
gelegenheit Gleichberechtigung zu fordern oder herzustellen, solange erscheinen diese
unglaubwürdig.
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2010-06-22
Tatort Strasse
Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht
wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.
Schlagkräftiger Jurist
Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.
5 Monate für eine „Watsche“
Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.
Milde für Pädofile
Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.
Raubmord
Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.
Bulgarische Befehle
Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.
Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach
Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.
Kommt es zum Prozess?
Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.
Keine Orientierung möglich
Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.
Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.
Stauni
2009-10-23