Neue Bestimmungen für Trendsportgeräte
Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind. Der Nationalrat billigte gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer. Der Beschluss des Nationalrats fiel mehrheitlich.

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird mit der 31. StVO-Novelle ein neuer §88b „Rollerfahren“ in der Straßenverkehrsordnung eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- oder Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-Lenker auch dazu, alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.
Darunter fällt etwa das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend. Allerdings können einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigegeben werden. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit.
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2019-04-27
Auch Diplomaten können nicht immer parken wo sie wollen
Foto: E. Weber
Manche Diplomaten glauben auf Grund ihre Immunität, nicht zur Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung verpflichtet zu sein. So wie jener, der heute seinen Pkw
in einer Ladezone in der Wehlistraße (nächst der Millenium City), im 2. Wiener
Gemeindebezirk parkte.
Die MA48 ließ sich aber vom WD-Kennzeichen nicht abschrecken und schleppte
den Pkw des immunen Parksünder ab. Dieser behinderte nämliche den Verkehr,
weil LKW zwecks Ladetätigkeit in zweiter Spur stehen bleiben mussten.
Fotos: E. Weber
Ob der Diplomat die Strafe sowie auch die Abschleppkosten berappen muss, war
nicht zu erfahren. Die MA48 hüllte sich auf Nachfrage in Schweigen. Es darf aber
davon ausgegangen werden, dass der immune Falschparker die Kosten nicht be-
gleichen wird und diese dem Steuerzahler angelastet werden.
Nebenbei sei bemerkt, für uns stellt sich die Sinnhaftigkeit der Immunität für Diplo-
maten ohnehin in Frage. Denn auch jene aus den sogenannten Schurken-Staaten
sind immun und dieser Umstand behindert die Terrorismusbekämpfung enorm.
Erich Weber
2014-10-31
Das Befahren der Rettungsgasse sowie die
Verwendung des Blaulichts war vorschriftswidrig
Wie wir bereits im Beitrag „Freie Fahrt für den …….“ berichteten, wurde laut zahlreichen
Augenzeugenberichten, der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf der A 22 durch die
Rettungsgasse gefahren. Diese war gebildet worden, weil es auf dem betreffenden Ab-
schnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und sich dadurch
ein Stau gebildet hatte.
Mittlerweile ist die Causa um ein Detail reicher geworden, weiß FPÖ/AUF-Herbert zu be-
richten: „Da Pröll als Saubermann dastehen will, versucht er sich nun an der Polizei abzu-
putzen. Er hatte angegeben, seine Aktion sei mit der Polizei vor Ort abgestimmt gewesen
und diese hätten ihm die Erlaubnis dazu erteilt.“
„Eine höchst problematische Aussage, denn auch eine solche Erlaubnis wäre rechtswidrig,
weil gesetzlich nicht gedeckt. Daher steht nunmehr der Verdacht der Anstiftung zum Amts-
missbrauch durch Pröll im Raum, weshalb sich bereits die Angehörigen der zuständigen
Autobahninspektion Stockerau schriftlich zu rechtfertigen haben“, so Herbert weiter.
„Abgesehen davon, dass Prölls Rechtfertigung den Verdacht aufkommen lässt, dass es sich
dabei wohl um eine reine Schutzbehauptung handelt, gibt es wohl in Niederösterreich
keinen Polizeibeamten, der sich den eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Landeshaupt-
mannes, die einem Befehl gleichkommen, tatsächlich in den Weg stellen würde. Die
negativen Konsequenzen von Seiten der Landespolizeidirektion wie auch aus Kreisen der
Landes-ÖVP wären im gewiss und in Bezug auf eine weitere Polizeikarriere höchst nach-
teilig“, so der der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-
Bundesvorsitzende Bundesrat.
Werner Herbert kündigte an, dass die AUF die betroffenen Polizeibeamt(innen) nicht in
Stich lassen werde, sollten sie in diesem Fall dienstrechtliche Nachteile erleiden. „ Anders
als Pröll, der versucht seine eigenen Fehler auf die Polizei abzuwälzen, werden wir unseren
niederösterreichischen Polizist(innen) in einem allfälligen Rechtsstreit mit Rat und Tat zur
Seite stehen“, so der FPÖ-Politiker abschließend.
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2014-03-19
Weiß Dr. Erwin Pröll nicht wofür eine Rettungsgasse bestimmt ist?

In Moskau ist es üblich, dass die Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen, sondern mit
Hilfe von Blaulicht auf ihren eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte nicht nur schon der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, sondern auch der niederösterreichische Landeshauptmann , Erwin Pröll, – in
der Vorwoche – zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Laut zahlreichen Augenzeugenberichten wurde der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf
der A 22 durch die Rettungsgasse gefahren. Diese war gebildet worden, weil es auf dem
betreffenden Abschnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und
sich dadurch ein Stau gebildet hatte.
Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprachen, wird in der heutigen Kronen Zeitung
bestätigt. Demnach habe Pröll seinen Linienflug versäumt und sei daher mit dem Dienstwagen
zu einem Arbeitsbesuch gefahren. „Die Fahrt war mit der Autobahnpolizei abgestimmt“,
erklärt ein Pröll-Sprecher. (Zitat: Kronen Zeitung vom 7.März 2014)
Da staunen wir aber, dass ein Politiker die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung zu
seinen Gunsten mit der Polizei abstimmen kann. Möglicherweise wollte sich der betreffende
Polizeibeamte einen dicken Pluspunkt in seiner Personalakte sichern.
Rettungsgassen wurden deshalb geschaffen um Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen, dass sie
auf Autobahnen bei Staubildung schneller zum Unfallort gelangen und damit wertvolle Zeit
für lebensrettende Maßnahmen gewinnen können. Das widerrechtliche Befahren einer
Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine zusätzliche Gefährdung aller anderen
Verkehrsteilnehmer, weil damit vorsätzlich ein weiterer Unfall riskiert wird.
Rettungsgassen dienen keinesfalls zum schnelleren Fortkommen von Politikern oder sonstig
privilegierter Personen. Dies sieht die Straßenverkehrsordnung auch nicht vor. Offenbar
scheren sich Politiker wie Dr. Fischer und Dr. Pröll aber nicht um diese. Dabei sollten
gerade Volksvertreter(innen) eine Vorbildfunktion haben.
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2014-03-07
Gebrechendienst ist nicht gleich Gebrechendienst
Welche Installateur- Elektrikerfirmen oder sonstig gleichartige Betriebe kennen das nicht? Sie
schicken einen Monteur zwecks Behebung eines Gebrechens zu einem Kunden und dieser
findet keinen legalen Parkplatz. Endloses und nervenaufreibendes Kreisen um den Häuser-
block verursachen Wartezeit beim Kunden und zusätzlichen Schadstoffausstoß durch das
Fahrzeug.
Bei A1 hat man dieses Problem nicht, denn dort wurde der Stein der Weisen gefunden.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Ein selbst angefertigtes Schild, auf dem man sich auf den § 26A Abs. 4 der Straßenver-
kehrsordnung beruft, sichert dem Monteur fast gänzliche Narrenfreiheit zu.
Screen: jusline.at
Die berechtigte Frage die sich nun stellt lautet: Warum gilt eine solche Ausnahme auch
nicht für Fahrzeuge anderer Gebrechendienste, wie beispielsweise für Installateure oder
Elektriker? Sind diese Firmen und deren Kunden Staatsbürger zweiter Klasse? Offenbar
wird hier der Grundsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ durch „manche
sind halt gleicher“ erweitert.
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2013-04-21
Foto zeichnet Abkassierer-Charakterbild
Auf ihrer Webseite wirbt die Stadt Wien für die Verwendung von öffentlichen Verkehrs-
mitteln zur Verwendung der Weihnachtseinkäufe. An dem ist auch nichts auszusetzen. Die
Wiener Bürger(innen) sollen augenscheinlich dazu angehalten werden, ihre privaten Fahr-
zeuge daheim stehen zu lassen. Auch gegen das ist nichts einzuwenden.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass „illegal“ geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Da staunen wir aber, denn in der gesamten Straßenverkehrsordnung konnte der Tatbestand
des illegalen Parkens nicht gefunden werden. An die Adresse des Möchtegernjuristen, der
den Beitrag auf „wien.gv.at“ verfasst hat: Es heißt „vorschriftswidriges“ Parken. Illegal ist
höchsten das Zeltlager der (angeblichen) Flüchtlinge vor der Votivkirche im Sigmund Freud
Park.
Aber besonders bezeichnend für das Abkassierer-Charakterbild der rotgrünen Wiener Stadt-
regierung ist wohl das Foto der beiden Uniformierten der Parkraumüberwachung (im Volks-
mund Parksheriffs genannt), die schadenfroh im die Kameralinse grinsen.
Screen: wien.gv.at
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2012-12-02
Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme
Um in den Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen, wird den Anwärtern so einiges
abverlangt. Das sind beispielsweise Ortkenntnisse, Kenntnisse der Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende Prüfung erforderlich.
Zudem benötigen Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen. Damit soll sicher gestellt werden, dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. In Österreich ist es auch möglich, dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines gelangen können und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie glauben das nicht? Doch es ist so, es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich der Taxilenkerschein-Anwärter muss Asylant sein. Denn Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit. Nachfolgender Screenshot stammt aus dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!
Verstoß gegen die Österreichische Verfassung
Da staunen wir aber, denn wer garantiert dafür, dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. war? Wenn die Angelegenheit nicht
so traurig wäre, könnte man über den Satz: „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein, die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“ herzhaft lachen. Denn kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert wird, wenn dieser wiederholt oder schwerwiegend (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit erbringen und können in ihren Heimatländern die größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem verstößt die Bestimmung, dass Asylanten keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die Österreichische Verfassung. Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten: „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“. Warum es hier eine Ausnahme gibt, hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
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2012-07-17
Strafe für Falschparken um 71,5 Prozent angehoben
Für das Falschparken nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie bei nicht
korrekter Entrichtung der Parkometerabgabe in Kurzparkzonen werden in Wien ab 1. Mai
2012 bei Ausstellung einer Organstrafverfügung 36,- statt bisher 21.- Euro fällig. Auch die
Strafsätze der Anonymverfügungen und der – bei Nicht-Bezahlung – darauf folgenden Straf-
verfügungen werden entsprechend angehoben. Diese Hiobsbotschaft versendete die rot-
grüne Wiener Stadtregierung mittels heutiger Presseaussendung.
Als Begründung für die massive Verteuerung führt die Stadt Wien an, dass die Strafen seit
20 Jahren „faktisch“ unverändert geblieben sind und der Verbraucherpreisindex seit der
Euro-Umstellung signifikant angestiegen ist. Was wohl die Verantwortlichen mit dem Wort
„faktisch“ (Originalausdruck in der Aussendung) meinen?
Obige Argumentation finden wir erstaunlich, denn sind es nicht gerade Vertreter(innen) der
SPÖ-Politiker(innen)-Riege die dem Volk permanent Glauben machen wollen, dass es
durch die Euro-Umstellung zu keiner Verteuerung des Lebens gekommen ist.
Erstaunlich finden wir auch die Ausrede mit dem gestiegenen Verbraucherindex. Uns war
bis dato nicht bekannt, dass Falschparken oder ähnliche Verkehrsdelikte in der Produktion
Kosten verursachen. Also dürfen die ab 1. Mai 2012 massiv gestiegenen Strafen getrost als
weitere Bürger(innen)-Abzocke der rotgrünen Wiener Stadtregierung angesehen werden.
Mehr Geld für weniger Leistung
Zur Allgemeinen Erheiterung unserer Leserschaft möchten wir eine Demonstration der Zu-
verlässigkeit der Verantwortlichen für die offizielle Webseite der Stadt Wien, betreffend
der Parkraumüberwachung (MA 67) vorführen.
Unter dieser „Internetadresse“ erhält man folgendes Bild, das dem User verspricht, durch
ein Video eine kompakte Information über Kurzparkzonen und das richtige Ausfüllen des
Parkscheines zu erhalten.
Screen: wien.gv.at
Klickt dann der erwartungsvolle User zum Video weiter und dieses an, erhält er keine Infor-
mationen über Kurzparkzonen oder über das Ausfüllen des Parkscheines, sondern die ledig-
lich die Nachricht „Server not found“. Diese Ansage ist typisch für die rotgrüne Wiener
Stadtregierung, denn sie spiegelt das Motto „Mehr Geld für weniger Leistung“ wider.
Screen: wien.gv.at
Aber es besteht noch vage Hoffnung, dass es durch die angehobenen Straftarife möglich
sein wird, den Server auf dem das Video liegt wieder in Gang zu setzen. Vielleicht sollte
sich die Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou dafür stark machen, fallen doch die Kurz-
parkzonen in ihr Ressort und lebt dieses zum Leidwesen der Wiener(innen) auch dem-
entsprechend aus.
Karikatur: Koechlin
Jetzt wird´s richtig teuer!
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2012-04-27
Doch kein bedauerlicher Einzelfall
In unserem Beitrag „Gilt für die Polizei …..“ berichteten wir darüber, dass es die von uns
ertappten Polizisten offenbar mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahmen.
Während sie in einem Lokal gemütlich bei Kaffee und Kuchen saßen, war der Funkstreifen-
wagen in 2. Spur abgestellt.
Auf unsere Anfrage in der Bundespolizeidirektion wurde mitgeteilt, dass dies ein bedauer-
licher Einzelfall sei und man ein Ermittlungsverfahren aufnehmen werde. Allerdings dauerte
es nicht lange und ein ERSTAUNLICH – Lesereporter wurde wieder fündig. Wie in unserem
Beitrag „Nicht lernfähig ….“ einwandfrei unter Beweis gestellt wurde, schienen auch diese
Polizisten gewisse Punkte der Straßenverkehrsordnung nicht zu kennen oder ignorierten
diese.
Auf die Anfrage zum obigen Vorfall, erhielten wir bis dato von der Bundespolizeidirektion
keine Antwort. Möglicherweise denkt man dort bis heute über eine geeignete Ausrede nach.
Allerdings die Theorie des „bedauerlichen Einzelfalles“ ist nicht mehr haltbar, wie dies unser
heutiger Beitrag unter Beweis stellt. Offenbar scheint es bei der Polizei Methode geworden
zu sein, zum Zwecke der Nahrungsbesorgung oder Abhaltung von Pausen in Lokalen,
Fahr- und Halteverbote einfach zu ignorieren.
Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs durch Funkwagen
Gestern gegen 22:15 Uhr befuhr der Funkstreifenwagen (BP-90336) von der Gudrunstraße
/Keplerplatz kommend, die Fußgängerzone „Favoritenstraße“. Das Polizeiauto wurde vor
dem Eingang der dort befindlichen „McDonalds – Filiale“ abgestellt. Durch das abgestellte
Fahrzeug wurde der Fußgängerverkehr beeinträchtigt.
Foto: © erstaunlich.at
Ein Polizist stieg aus dem Funkwagen aus und begab sich in die Filiale des Fastfood – Lokals.
Allerdings nicht zum Zwecke einer Amtshandlung, sondern um eine umfangreichere Bestellung
aufzugeben.
Foto: © erstaunlich.at
Da das Zubereiten der Speisen etwas Zeit in Anspruch nahm, vertrieb sich der Polizeibeamte
die Wartezeit (zirka 10-15 Minuten) mit dem Lesen der dort aufliegenden Gratis-Zeitung.
Besser wäre es gewesen, er hätte zwischenzeitlich die StVO studiert.
Foto: © erstaunlich.at
Nachdem der Polizist die erhaltenen Lebensmittel im Funkwagen verstaut hatte, fuhr er
wieder über die Fußgängerzone (Richtung Reumannplatz) davon. Auf Grund der größeren
Menge der eingekauften McDonalds – Produkte nehmen wir an, dass die Weiterfahrt eine
Polizeiinspektion (Wachzimmer) zum Ziel hatte.
Foto: © erstaunlich.at
Offenbar hatte dieser „Polizeieinsatz“ das Ziel, hungrige Polizist(innen) mit Burgers odgl.
zu versorgen. An und für sich auch kein Problem oder Vergehen meinen wir. Die Proble-
matik sehen wir darin, dass der Funkstreifenwagen vorschriftsmäßig auf der Gudrunstraße
/Keplerplatz abgestellt hätte werden können.
Aber offenbar waren dem Polizeibeamten zirka 5 Meter Fußweg zuviel. Daher wurde die
Straßenverkehrsordnung ganz einfach ignoriert, obwohl diese auch für Polizisten gilt, wenn
sie den Funkwagen zum Lebensmitteleinkauf oder sonstiger nicht polizeilicher Tätigkeit ver-
wenden.
Das Erstaunliche an der ganze Angelegenheit ist jedoch, dass die Polizei die Einhaltung
der Verkehrsvorschriften von „Otto Normalautofahrer“ einfordert und bei Zuwiderhandlungen
gnadenlos abstraft, während so mancher Polizist mit der Einhaltung der StVO offenbar so
seine Probleme hat. Man sollte doch meinen, dass gerade jene Personen die sich zur
Überwachung berufen fühlen als Vorbildfunktion dienen sollten.
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2012-02-02
Fußgängerzonen
Welchem Lieferant oder Taxilenker ist nachfolgendes Verkehrszeichen nicht bekannt und hat
möglicherweise schon Strafe bezahlen müssen, wenn er die Zufahrtszeit in einer Fußgänger-
zone überschritten hat.

Foto: © erstaunlich.at
Wesentlich lockerer nahmen jene Polizeibeamten dieses Verkehrszeichen, welche die Haupt-
darsteller in unserem Beitrag sind. Aber zur Story. Am Samstag den 21.01.2012 saß eine
gemütliche Runde im Lokal „Mokador“ (Nähe Columbus Center), in der Fußgängerzone
„Favoritenstraße“ im 10. Wiener Gemeindebezirk, zusammen.
Cola-Pause im Kaffeehaus
Gegen 21:45 Uhr betraten plötzlich zwei Polizisten das Lokal. Allerdings amtshandelten sie nicht,
da kein Grund für ein amtliches Einschreiten vorhanden war. Sie steuerten direkt die Bar an
und bestellten sich Cola. Während sie ihr kühles Nass schlürften, plauderten und scherzten sie
mit dem Barmann.

Fotos: © erstaunlich.at
Die Theken- und Trinkpause der beiden Beamten dauerte ungefähr eine halbe Stunde. Offenbar
zum Zwecke der Information an die Passanten, wurde der Funkwagen (BP-90361) provokant
auffällig inmitten in der Fußgängerzone geparkt. Möglicherweise dachten sich die Beamten
„Mir san mir“.

Fotos: © erstaunlich.at
Dieser Vorfall bringt uns wie in einem „vorangegangenen Beitrag“ wiederholt zur Frage, ob für
Polizeibeamte die Straßenverkehrsordnung keine Gültigkeit hat? Es ist schon klar, dass auch
Polizisten ein Anrecht auf Pausen haben. Allerdings sollten sie bei deren Einhaltung die gesetz-
lichen Vorschriften beachten, denn dies verlangen sie nämlich auch von den Bürgern.
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2012-01-23
Keine Probleme mit der Parkplatzsuche
Wer kennt die Situation nicht? Sie beabsichtigen zur Mittagszeit ein Lokal zwecks Nahr-
ungsaufnahme zu besuchen und kreisen dafür endlos mit Ihrem Pkw, bis Sie endlich
einen ordnungsgemäßen Parkplatz gefunden haben.
Dieses Problem hat der „Freund und Helfer“ offenbar nicht. Da wird kein Parkplatz
gesucht, sondern der Funkwagen brutal in zweiter Spur abgestellt. So geschehen heute
um 11:40 Uhr.
f
Fotos: © erstaunlich.at
Zwei Polizeibeamte steuerten mit ihrem Funkwagen „BP-90763“ ein Lokal im 10.
Wiener Gemeindebezirk, Ecke Davidgasse – Columbusgasse an. In Ermangelung
eines Parkplatzes, stellten sie das Polizeiauto einfach in zweiter Spur ab.
Nun könnte man annehmen, dass in diesem Lokal polizeiliche Intervention gefragt war.
Diese Annahme ist jedoch weit gefehlt. Die beiden Polizisten nahmen sofort gemütlich
an einem Tisch Platz und entspannten sich bis 12:20 Uhr bei Kaffee und Kuchen.
Foto: © erstaunlich.at
Kein Einsatz sondern gemütliche Entspannung bei Kaffee und Kuchen
Für uns stellen sich aus der Situation zwei Fragen
Gibt es eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung die besagt, dass Polizeifahrzeuge
in 2. Spur abgestellt werden dürfen, auch wenn kein Einsatz vorliegt? Trotz intensivster
Recherche konnten wir keine Ausnahmeregelung finden.
Welches Gefühl haben diese beiden Polizisten eigentlich , wenn sie den nächsten Auto-
fahrer abstrafen, weil dieser seinen Pkw in zweiter Spur abgestellt hat? Für uns zählen
diese Beamten genau zu jenen Personen, die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
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2011-11-28
ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen
Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden die internationalen Aktivitäten erhöht, was immer das auch bedeuten
mag.
Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen
zu senken. So ist es zumindest in deren heutigen Publikationen zu lesen. Vielleicht
sollte der Autobahnbetreiber zuerst national tätig werden und seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.
Denn Unfälle passieren meist in Gefahrensituationen. Da ist es unbestritten jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes Bild beweist, ist es zur Erhöhnung der Sicherheit im Verkehr nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.

Foto: (c)erstaunlich.at
Zusätzlich sollten zuständige ASFINAG-Mitarbeiter dazu angehalten werden Verordnun-
gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung berufen hat, ist entweder des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig oder hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.
Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See. Offenbar ist auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.
Aber zurück zur ASFINAG und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber seine Mautkontrolleure dahingehend schulen, Verkehrstrichter
zwecks Durchführung einer Mautkontrolle auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten zu errichten. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit
getan.
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2011-05-31
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.

Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
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2011-05-15
Erstaunliche Kontrollorte
Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören zum Aufgabengebiet des staatlichen Autobahnbetreibers. Es kann auch
nicht angehen, dass einige wenige Autofahrer glauben sie könnten sich der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.
Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-
sheriffs ihre Kontrollen durchführen, nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbar. In
unserem Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir über so eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.
Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der A4-Ostautobahn in Richtung Ungarn durch. An und für sich wäre daran nichts be-
sonders, wenn nicht die Auswahl des Kontrollortes in der Tat äußerst gefährlich gewesen
wäre.
Dieser war nämlich in einer Kurve der dort 3-spurigen Autobahn. Urplötzlich standen dem
herannahenden Autoverkehr statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar vereinzelt zu Notbremsungen, da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen, die erhebliche Verengung der Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.

Foto: (c)erstaunlich.at
Wie man am obigen Foto zweifelsfrei erkennen kann, liegt die Straßensperre (Verengung)
inmitten einer Kurve. Zwei Dienstfahrzeuge der Asfinag blockieren die 2. und 3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre, des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-
hütchen seitlich des Fahrzeughecks, des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.
So hat die Sicherungsmaßnahme der Asfinag-Truppe am gestrigen Tage ausgesehen. An-
statt den Vorschriften der StVo Rechnung zu tragen und das von ihnen selbst produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.
Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung
Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf
dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das
Verkehrshindernis einstellen können.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.
Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen
Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo und den Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre Straßensperren (Verengungen) ausreichend und gut sichtbar ab, obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.
Wie böse Zungen behaupten befinden sich unter den Mautsheriffs zahlreiche gescheiterte
Polizisten und solche Personen die gerne Polizist geworden wären, aber nicht die not-
wendige Qualifikation dazu erbrachten. Im Sinne der Verkehrssicherheit wäre es vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.
Kuriosum am Rande der Geschichte. Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4, befindet sich der aufgelassenen Grenzübergang Nickelsdorf. Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser
Örtlichkeit wäre es ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.
*****
2011-05-08
Die irrealen Ansichten der Grünen
Von den Grünen ist man ja einiges gewöhnt, wenn es um das Thema Strassenverkehr
geht. So werden zum Beispiel sichere Fahrzeuge wie SUV als gefährlich verteufelt, wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft. Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,
denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.
Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar
bei einer Kollision zwischen einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag-
ischen Ereignis kommen wird es egal sein, ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von
einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.
Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-
ter und die allseits beliebten Familien-Vans verteufelt werden. Von Fahrzeugen wie Lkw’s
oder Bussen gar nicht zu sprechen.
Politisches Kleingeld um jeden Preis
Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen, auch wenn ihre Aussagen völlig sinnlos und widersprüchlich sind. Eine
heutige Aussendung ist allerdings mehr als erstaunlich.
In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-
seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser-
iös sein?
Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten: „Für die vorgebliche Familien-
partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures, die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als
Kinder-Beschützerin stilisieren will, sollte diese Schmerzgrenze bei der von allen unab-
hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“
(Quelle: APA-OTS)
Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten, wenn
diese mit dem Fahrrad stürzen und sich dabei ihren ungeschützten Kopf verletzen. Die
obskurse Begründung zur Ablehnung der vorgesehenen Kinder-Radhelmpflicht vertreten
Tanja Windbüchler-Souschill, Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech-
erin der Grünen damit, dass den Eltern oder andere Aufsichtspersonen aus der Familie
rechtliche Schwierigkeiten drohen, wenn ein Kind einmal den Helm abnimmt oder nicht
völlig korrekt trägt.
Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?
Hier soll offenbar der Eindruck entstehen, dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick darüber haben, ob Kinder bis zum 12. Lebensjahr ohne Helm radfahren, weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind. Möglicherweise sind die Grünen nicht in Kenntnis
der Strassenverkehrsordnung in der festgehalten ist, dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht, für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.
Vielleicht sollte den Grünen bewusst werden, dass Kinder nur in Begleitung einer Auf-
sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen
sie ohnehin unter ständiger Beobachtung dieser Person. Sollte diese ihre Aufsichtspflicht
verletzten und zulassen dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson
ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.
Eltern haften immer für ihre Kinder
Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration. Ein Kind zertrümmert beim Fussballspielen eine Auslagenscheibe. Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.
Es ist in der Tat erstaunlich wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-
gezogenen Argumenten, die Sicherheit von Kindern aufs Spiel setzen, nur um politisches
Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die
Grünen nicht einmal in ihrer eigenen Domäne, nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh-
men sind.
*****
2011-04-06
(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.
6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse
Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der Fahrbahn, Radwege geschaffen. Dazu wurde einfach die Fahrbahn beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich, an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter
Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert. Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.
Ein Radfahrer in 5 Stunden
Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung Steuergeld verschwendet. Zusätzlich wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
*****
2010-09-15
Abzocke Kurzparkzone
Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.
In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.
Die Parksheriffs
Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.
Ausnahmen für Anrainer
Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.
Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.
Infoblatt eines magistratischen Bezirksamtes
Leseprobleme und deren Folgen
Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.
Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei
geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.
Kein gemütlicher Familienabend
Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.
So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.
Stauni
2009-10-18
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Stauni
2009-05-23
Tag des Verbotes
Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.
Problemstrecke A4
Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.
Dafür kann es mehrere Gründe geben
1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.
Pröll unerfreut ?
Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.
Ein kleiner Vorschlag
Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
2009-05-08
Alte Thematik
Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.
Die Erleuchtung
Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.
Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.
Auch Pröll freut sich
Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann
Informationsmangel bei Politikern
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.
Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:
§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html
So lernt man es in der Fahrschule
Fahrschule Fürböck
. Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
* Werde ich selbst überholt?
* Reicht die Überholsichtweite aus?
* Reicht die Fahrbahnbreite aus?
* Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
* Ist das Einordnen sicher möglich?
* Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.
Das Übergesetz
Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.
Warum ?
Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.
Neue Übergesetze müssen her
Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
2009-05-01
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen.
Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen.
Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist.
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
Stauni
2009-02-05