Ab 1.März 2024 kann Rasern das Auto (Motorrad) weggenommen werden

Der ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit und plädiert für zielgerichtete Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto oder Motorrad beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Rennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser oder der Raserin, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessor(innen) konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

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StVO-Novelle bringt klare Regeln für E-Scooter


Neue Bestimmungen für Trendsportgeräte

 

Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder.  Das heißt, dass Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind. Der Nationalrat billigte gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer.  Der Beschluss des Nationalrats fiel mehrheitlich.

 


 

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird mit der 31. StVO-Novelle ein neuer §88b „Rollerfahren“ in der Straßenverkehrsordnung eingefügt.  Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- oder Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-Lenker auch dazu, alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten.

 

Darunter fällt etwa das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend. Allerdings können einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigegeben werden. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit.

 

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2019-04-27


Immer mehr Radrowdys in Wien unterwegs

Überfahren roter Ampeln und Gefährdung

von Fußgänger sind an der Tagesordnung

 
Die Grünen setzen alles daran den Autofahrern das Leben zu vermiesen und betrachten
diese  als  Feindbilder.   Beim  eigenen  Klientel – den Radfahrern – zeigen  sie sich aber
sehr  tolerant.   Da spielt es scheinbar  auch keine Rolle,  wenn es diese mit der Straßen-
verkehrsordnung nicht so genau nehmen.  Die grüne Wiener Vizebürgermeisterin, Maria
Vassilakou, hat dies selbst schon sehr anschaulich demonstriert.  Im Beitrag „Vassilakou
wieder ….“ haben wir darüber berichtet.
 
 
Die Radfahrkünste von Vassilakou scheinen Vorbildwirkung für eine nicht unerhebliche
Anzahl  von  Radrowdys  zu haben.   Täglich kann man diese beobachten,  wie sie rote
Ampeln  missachten,  Fußgänger  gefährden  oder  sich  in sonstiger Weise nicht an die
Verkehrsregeln  halten.    Nachfolgendes .– heute  aufgenommenes –. Video  zeigt  ein
Musterbeispiel dieser Spezies.
 
Abgesehen vom Freihändigen Radfahren, sind zwei Ampeln bei Rotlicht überfahren und
die  Gefährdung  einer  Fußgängerin,  die bei Grünlicht die Straße überquerte,  eine reife
Leistung  für  eine  Strecke  von  zirka  2 Kilometer.   Und dieser  Mann ist kein Einzelfall,
denn  diese  Radrowdys  sind  zuhauf  in Wien anzutreffen und vermehren sich von Tag
zu Tag.
 
Wir  möchten  uns den  Ausgang gar nicht ausmalen,  wenn ein Autofahrer mit dem bei
Rotlicht fahrenden Radfahrer zusammengestoßen wäre.  Möglicherweise hätte dies der
Radrowdy  mit  seinem Leben bezahlt.   Dazu wäre noch ein Sachschaden gekommen,
für den niemand aufgekommen wäre, denn für Radfahrer gibt es keine Versicherungs-
pflicht.
 
Die einzige Möglichkeit erzieherisch auf Radrowdys einzuwirken, ist eine Kennzeichen-
pflicht  für  Fahrräder.  Diese müsste auch mit einer  Haftpflichtversicherung verbunden
sein,  denn  passieren  kann  immer was.   Aber  es  sind  just die Grünen,  die sich mit
Händen und Füßen gegen eine solche vernünftige Maßnahme wehren.
 
 
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2014-12-11

Worin liegt die Sinnhaftigkeit der diplomatischen Immunität?


Auch Diplomaten können nicht immer parken wo sie wollen

Foto: E. Weber
Manche Diplomaten glauben auf Grund ihre Immunität,  nicht zur Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung verpflichtet zu sein. So wie jener, der heute seinen Pkw
in  einer  Ladezone in der Wehlistraße (nächst der Millenium City),  im 2. Wiener
Gemeindebezirk parkte.
Die  MA48  ließ sich aber vom WD-Kennzeichen nicht abschrecken und schleppte
den Pkw des immunen Parksünder ab.   Dieser behinderte nämliche den Verkehr,
weil LKW zwecks Ladetätigkeit in zweiter Spur stehen bleiben mussten.
Fotos: E. Weber
Ob  der  Diplomat  die  Strafe sowie auch die Abschleppkosten berappen muss, war
nicht zu erfahren.  Die MA48 hüllte sich auf Nachfrage in Schweigen.   Es darf aber
davon  ausgegangen  werden,  dass  der immune Falschparker die Kosten nicht be-
gleichen wird und diese dem Steuerzahler angelastet werden.
Nebenbei sei bemerkt, für uns stellt sich die Sinnhaftigkeit der Immunität für Diplo-
maten  ohnehin in Frage.   Denn auch jene aus den sogenannten Schurken-Staaten
sind immun und dieser Umstand behindert die Terrorismusbekämpfung enorm.
Erich Weber
2014-10-31

Erwin Pröll will sich an der Polizei abputzen


Das Befahren der Rettungsgasse sowie die

Verwendung des Blaulichts war vorschriftswidrig

Wie  wir  bereits  im  Beitrag „Freie Fahrt für den …….“ berichteten,  wurde laut zahlreichen
Augenzeugenberichten,  der  Dienstwagen  von Pröll am 28.02.2014 auf der A 22 durch die
Rettungsgasse  gefahren.  Diese   war  gebildet   worden,  weil  es auf dem betreffenden Ab-
schnitt  der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und sich dadurch
ein Stau gebildet hatte.
Mittlerweile  ist  die  Causa  um ein Detail reicher geworden,  weiß FPÖ/AUF-Herbert zu be-
richten:  „Da Pröll als Saubermann dastehen will, versucht er sich nun an der Polizei abzu-
putzen.   Er hatte angegeben, seine Aktion sei mit der Polizei vor Ort abgestimmt gewesen
und diese hätten ihm die Erlaubnis dazu erteilt.“
„Eine  höchst problematische Aussage,  denn auch eine solche Erlaubnis wäre rechtswidrig,
weil gesetzlich nicht gedeckt.   Daher steht nunmehr der Verdacht der Anstiftung zum Amts-
missbrauch  durch  Pröll  im  Raum,  weshalb sich bereits die Angehörigen der zuständigen
Autobahninspektion Stockerau schriftlich zu rechtfertigen haben“,  so Herbert weiter.
„Abgesehen davon, dass Prölls Rechtfertigung den Verdacht aufkommen lässt, dass es sich
dabei  wohl  um  eine  reine  Schutzbehauptung  handelt,  gibt  es  wohl  in Niederösterreich
keinen Polizeibeamten, der sich den eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Landeshaupt-
mannes,  die  einem   Befehl  gleichkommen,   tatsächlich  in  den  Weg  stellen  würde.  Die
negativen  Konsequenzen  von  Seiten der Landespolizeidirektion wie auch aus Kreisen der
Landes-ÖVP  wären  im  gewiss  und  in Bezug auf eine weitere Polizeikarriere höchst nach-
teilig“,   so  der  der  freiheitliche   Bereichssprecher  für  den  Öffentlichen  Dienst  und  AUF-
Bundesvorsitzende Bundesrat.
Werner  Herbert  kündigte  an,  dass  die  AUF  die betroffenen Polizeibeamt(innen) nicht in
Stich  lassen  werde,  sollten sie in diesem Fall dienstrechtliche Nachteile erleiden.  „ Anders
als Pröll, der versucht seine eigenen Fehler auf die Polizei abzuwälzen, werden wir unseren
niederösterreichischen  Polizist(innen)  in  einem  allfälligen Rechtsstreit mit Rat und Tat zur
Seite stehen“,  so der FPÖ-Politiker abschließend.
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2014-03-19

Freie Fahrt für den niederösterreichischen Landesfürsten


Weiß Dr. Erwin Pröll nicht wofür eine Rettungsgasse bestimmt ist?


In  Moskau  ist  es  üblich,  dass  die  Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen,  sondern mit
Hilfe   von  Blaulicht  auf  ihren  eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte nicht nur schon der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer,  sondern auch der niederösterreichische Landeshauptmann , Erwin Pröll, – in
der Vorwoche – zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Laut zahlreichen Augenzeugenberichten wurde der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf
der  A 22  durch  die  Rettungsgasse  gefahren.   Diese  war  gebildet  worden,  weil es auf dem
betreffenden  Abschnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und
sich dadurch ein Stau gebildet hatte.
Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprachen,  wird in der heutigen Kronen Zeitung
bestätigt.  Demnach habe Pröll seinen Linienflug versäumt und sei daher mit dem Dienstwagen
zu  einem   Arbeitsbesuch  gefahren. „Die  Fahrt   war  mit  der   Autobahnpolizei   abgestimmt“,
erklärt ein Pröll-Sprecher. (Zitat: Kronen Zeitung vom 7.März 2014)
Da  staunen  wir aber,  dass ein Politiker die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung zu
seinen Gunsten mit der Polizei abstimmen kann.  Möglicherweise wollte sich der betreffende
Polizeibeamte einen dicken Pluspunkt in seiner Personalakte sichern.
Rettungsgassen wurden deshalb geschaffen um Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen,  dass sie
auf  Autobahnen  bei  Staubildung  schneller  zum Unfallort gelangen und damit wertvolle Zeit
für   lebensrettende   Maßnahmen  gewinnen  können.    Das  widerrechtliche   Befahren  einer
Rettungsgasse  ist  kein  Kavaliersdelikt,  sondern  eine zusätzliche Gefährdung aller anderen
Verkehrsteilnehmer, weil damit vorsätzlich ein weiterer Unfall riskiert wird.
Rettungsgassen dienen keinesfalls zum schnelleren Fortkommen von Politikern oder sonstig
privilegierter  Personen.   Dies  sieht  die  Straßenverkehrsordnung  auch  nicht  vor.  Offenbar
scheren  sich  Politiker  wie   Dr. Fischer  und   Dr. Pröll  aber  nicht  um  diese.   Dabei  sollten
gerade Volksvertreter(innen) eine Vorbildfunktion haben.
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2014-03-07

Radrowdy unterwegs

Ist das ein Fan von Maria Vassilakou?

 
Video: © erstaunlich.at
 
Gefährlicher geht es wohl kaum.   Ein Radfahrer auf der Laxenburger Straße im 10. Wiener
Gemeindebezirk.  Teils auf der Fahrbahn und teils am Gehsteig fahrend, mit einem Pitbull
an  der  Leine.   Tierschutz  und  Straßenverkehrsordnung  dürften für diesen Radrowdy ein
Fremdwort sein.  Fehlt nur noch, dass er sich Kopfhörer aufsetzt und eine Stopptafel über-
fährt, wie die Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.
 
 
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2013-10-31

Schutzpatronin der Wiener Rad-Rowdys

Die eilige Maria kämpft um unentschlossene Rad-Rowdys

 
Politische  Reaktion zu unserem gestrigen Beitrag „Vassilakou wieder voll erwischt“ vom
FPÖ- Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik,  in seiner gewohnten humorvollen Art, die
aber einen durchaus ernst gemeinten Hintergrund birgt.
 
„Mit  vorbildhaftem  Einsatz  kämpft die  „Schutzpatronin der Wiener Rad-Rowdys“  um  jede
einzelne  Rüpel-Stimme.   Musikbeschallte XXL-Kopfhörern tragend und Stopp-Tafeln lässig
ignorierend  gibt  die  Mutter aller Rad-Rambos bis zur letzten Minute des Wahlkampfs Voll-
gas.   Der grüne Wahlkampfspot zeigt die hohe Schule des Rad-Rowdytums und wird sicher
noch  den  einen oder anderen Lebensmüden, dem Verkehrsregeln und insbesondere Stopp-
Tafeln meilenweit am Gesäß vorbeigehen, für die Grünen gewinnen können“,  so Mahdalik.
 
 
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2013-09-27

Vassilakou wieder voll erwischt

Wiener Verkehrsstadträtin als Radrowdy unterwegs

 
Wer  ist wohl die Radfahrerin auf nachfolgendem Video,  die in der Alszeile (nächst dem
Haupteingang zum Friedhof Hernals) im 17. Wiener Gemeindebezirk so flott unterwegs
ist?
 
Richtig,  es  ist  Frau Maria Vassilakou,  ihres Zeichens Wiener Vizebürgermeisterin und Ver-
kehrsstadträtin (Grüne). Traurige Berühmtheit erlangte sie zuletzt mit dem Umbau der einst-
igen  Flanier- und Einkaufsmeile Mariahilfer Straße,  die jetzt ein tristes Dasein führt.  Einzig
die Radrowdys haben dort ihre helle Freude.
 
Ob  die  Mariahilfer Straße  für  dieses  Klientel umgebaut wurde und ob Vassilakou rücksichts-
lose Radfahrer(innen) besonders in ihr Herz geschlossen hat,  können wir nicht mit Sicherheit
sagen. Aber eines steht fest, die Grünpolitikerin war zum Zeitpunkt der Videoaufnahme selbst
als Radrowdy unterwegs.
 
Jeder vernünftige Mensch schützt seinen Kopf auf einem Zweirad mit einem geeigneten Helm.
Auf  diesen  scheint  Vassilakou keinen Wert zu legen.   Auch kommt ein verantwortungsvoller
Verkehrsteilnehmer nicht auf die Idee Kopfhörer aufzusetzen,  während er ein Fahrzeug lenkt.
Damit können nämlich andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger akustisch nicht mehr wahr-
genommen werden und dies birgt eine extrem erhöhte Unfallgefahr.
 
Aber  den  Vogel schoss Vassilakou damit ab,  dass sie ein dort angebrachte STOPPSCHILD
einfach  rücksichtslos  überfuhr.   Offenbar  scheint  sich  die  Verkehrsstadträtin  nicht  um die
Straßenverkehrsordnung  zu  scheren.   Und  damit  haben wir wieder einmal bewiesen, dass
sie zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
 
 
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2013-09-26

Staatsbürger zweiter Klasse


Gebrechendienst ist nicht gleich Gebrechendienst

Welche Installateur- Elektrikerfirmen oder sonstig gleichartige Betriebe kennen das nicht? Sie
schicken  einen  Monteur  zwecks  Behebung eines Gebrechens zu einem Kunden und dieser
findet  keinen  legalen Parkplatz.   Endloses und nervenaufreibendes Kreisen um den Häuser-
block  verursachen  Wartezeit  beim  Kunden  und zusätzlichen Schadstoffausstoß durch das
Fahrzeug.
Bei A1 hat man dieses Problem nicht, denn dort wurde der Stein der Weisen gefunden.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Ein  selbst  angefertigtes  Schild,  auf dem man sich auf den  § 26A Abs. 4  der Straßenver-
kehrsordnung beruft,  sichert dem Monteur fast gänzliche Narrenfreiheit zu.
Screen: jusline.at
Die  berechtigte  Frage  die  sich nun stellt lautet:  Warum gilt eine solche Ausnahme auch
nicht  für Fahrzeuge anderer Gebrechendienste,  wie beispielsweise für Installateure oder
Elektriker?  Sind diese Firmen und deren Kunden Staatsbürger zweiter Klasse?  Offenbar
wird  hier  der  Grundsatz:  „Alle  Menschen sind vor dem  Gesetz gleich“  durch  „manche
sind halt gleicher“ erweitert.
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2013-04-21
 

Schadenfreude bei den Parksheriffs


Foto zeichnet Abkassierer-Charakterbild

Auf  ihrer  Webseite  wirbt  die  Stadt  Wien  für die Verwendung von öffentlichen Verkehrs-
mitteln zur Verwendung der Weihnachtseinkäufe.  An dem ist auch nichts auszusetzen. Die
Wiener  Bürger(innen) sollen augenscheinlich dazu angehalten werden,  ihre privaten Fahr-
zeuge daheim stehen zu lassen.  Auch gegen das ist nichts einzuwenden.
 
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass „illegal“ geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Da staunen wir aber, denn in der gesamten Straßenverkehrsordnung konnte der Tatbestand
des illegalen Parkens nicht gefunden werden.   An die Adresse des Möchtegernjuristen,  der
den Beitrag auf  „wien.gv.at“  verfasst hat:  Es heißt „vorschriftswidriges“ Parken.  Illegal ist
höchsten  das Zeltlager der (angeblichen) Flüchtlinge vor der Votivkirche im Sigmund Freud
Park.
 
Aber besonders bezeichnend für das Abkassierer-Charakterbild der rotgrünen Wiener Stadt-
regierung ist wohl das Foto der beiden Uniformierten der Parkraumüberwachung  (im Volks-
mund Parksheriffs genannt),  die schadenfroh im die Kameralinse grinsen.
 
Screen:  wien.gv.at
 
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2012-12-02
 

Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich


Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme

Um  in  den  Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen,  wird den Anwärtern so einiges
abverlangt.   Das  sind  beispielsweise  Ortkenntnisse,  Kenntnisse  der  Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende  Prüfung erforderlich.
Zudem  benötigen  Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen.  Damit soll sicher gestellt werden,  dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme.   In Österreich ist es auch möglich,  dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines  gelangen  können  und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie  glauben  das  nicht?   Doch  es ist so,  es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich  der Taxilenkerschein-Anwärter  muss  Asylant  sein.   Denn  Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit.   Nachfolgender  Screenshot  stammt  aus  dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!

Verstoß gegen die Österreichische Verfassung

Da  staunen  wir aber, denn wer garantiert dafür,  dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder,  Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. war?  Wenn die Angelegenheit nicht
so  traurig  wäre,  könnte  man  über  den Satz:  „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein,  die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“  herzhaft  lachen.  Denn  kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich  ist  auch  die  Tatsache,  dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert  wird,  wenn  dieser  wiederholt  oder  schwerwiegend  (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.  Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit  erbringen  und  können  in  ihren  Heimatländern  die  größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem  verstößt  die  Bestimmung,  dass Asylanten  keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die  Österreichische Verfassung.  Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten:  „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“.   Warum es hier eine Ausnahme gibt,  hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
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2012-07-17
 

Falschparken wird massiv teurer


Strafe für Falschparken um 71,5 Prozent angehoben

Für das Falschparken nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie bei nicht
korrekter  Entrichtung der  Parkometerabgabe in Kurzparkzonen werden in Wien ab  1. Mai
2012 bei Ausstellung einer Organstrafverfügung  36,- statt bisher 21.- Euro fällig.  Auch die
Strafsätze der Anonymverfügungen und der – bei Nicht-Bezahlung – darauf folgenden Straf-
verfügungen werden entsprechend angehoben.   Diese Hiobsbotschaft versendete die rot-
grüne Wiener Stadtregierung mittels heutiger Presseaussendung.
 
Als  Begründung für die massive Verteuerung führt die Stadt Wien an, dass die Strafen seit
20 Jahren  „faktisch“  unverändert  geblieben sind und der  Verbraucherpreisindex  seit der
Euro-Umstellung  signifikant angestiegen ist. Was wohl die Verantwortlichen mit dem Wort
„faktisch“  (Originalausdruck in der Aussendung) meinen?
 
Obige Argumentation finden wir erstaunlich, denn sind es nicht gerade Vertreter(innen) der
SPÖ-Politiker(innen)-Riege  die  dem  Volk  permanent Glauben machen wollen,  dass es
durch die Euro-Umstellung zu keiner Verteuerung des Lebens gekommen ist.
 
Erstaunlich  finden wir auch die Ausrede mit dem gestiegenen Verbraucherindex.   Uns war
bis dato nicht bekannt,  dass Falschparken oder ähnliche  Verkehrsdelikte in der Produktion
Kosten verursachen. Also dürfen die ab 1. Mai 2012 massiv gestiegenen Strafen getrost als
weitere Bürger(innen)-Abzocke der rotgrünen Wiener Stadtregierung angesehen werden.
 

Mehr Geld für weniger Leistung

Zur  Allgemeinen Erheiterung unserer Leserschaft möchten wir eine Demonstration der Zu-
verlässigkeit  der Verantwortlichen für die offizielle  Webseite der Stadt Wien,  betreffend
der Parkraumüberwachung (MA 67) vorführen.
 
Unter dieser  „Internetadresse“  erhält man folgendes Bild, das dem User verspricht, durch
ein  Video  eine  kompakte Information über Kurzparkzonen und das richtige Ausfüllen des
Parkscheines zu erhalten.
 
Screen: wien.gv.at
 
Klickt dann der erwartungsvolle User zum Video weiter und dieses an, erhält er keine Infor-
mationen über Kurzparkzonen oder über das Ausfüllen des Parkscheines, sondern die ledig-
lich  die  Nachricht  „Server not found“.   Diese Ansage ist typisch für die rotgrüne Wiener
Stadtregierung, denn sie spiegelt das Motto „Mehr Geld für weniger Leistung“ wider.
 
Screen: wien.gv.at
 
Aber es besteht noch vage Hoffnung, dass es durch die angehobenen Straftarife möglich
sein wird,  den Server auf dem das Video liegt wieder in Gang zu setzen.   Vielleicht sollte
sich die Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou dafür stark machen, fallen doch die Kurz-
parkzonen in ihr Ressort und lebt  dieses  zum  Leidwesen  der Wiener(innen) auch dem-
entsprechend aus.
Karikatur: Koechlin

Jetzt wird´s richtig teuer!
 
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2012-04-27 
 

„Polizeieinsatz“ bei McDonalds


Doch kein bedauerlicher Einzelfall

In unserem Beitrag   „Gilt für die Polizei …..“  berichteten wir darüber,  dass es die von uns
ertappten  Polizisten  offenbar  mit  der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahmen.
Während sie in einem Lokal gemütlich bei Kaffee und Kuchen saßen, war der Funkstreifen-
wagen in 2. Spur abgestellt.
Auf  unsere Anfrage in der  Bundespolizeidirektion wurde  mitgeteilt,  dass dies ein bedauer-
licher Einzelfall sei und man ein Ermittlungsverfahren aufnehmen werde.   Allerdings dauerte
es nicht lange und ein ERSTAUNLICH – Lesereporter wurde wieder  fündig. Wie in unserem
Beitrag  „Nicht lernfähig ….“  einwandfrei unter Beweis gestellt wurde,  schienen auch diese
Polizisten  gewisse Punkte der  Straßenverkehrsordnung nicht  zu kennen oder ignorierten
diese.
Auf  die  Anfrage zum obigen Vorfall,  erhielten wir  bis  dato von der  Bundespolizeidirektion
keine Antwort. Möglicherweise denkt man dort bis heute über eine geeignete Ausrede nach.
Allerdings die Theorie des  „bedauerlichen Einzelfalles“  ist nicht mehr haltbar,  wie dies unser
heutiger  Beitrag unter Beweis stellt.   Offenbar scheint es bei der Polizei Methode geworden
zu  sein,  zum  Zwecke  der  Nahrungsbesorgung  oder  Abhaltung  von Pausen in Lokalen,
Fahr- und Halteverbote einfach zu ignorieren.

Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs durch Funkwagen

Gestern gegen 22:15 Uhr befuhr der Funkstreifenwagen (BP-90336) von der Gudrunstraße
/Keplerplatz  kommend,  die Fußgängerzone  „Favoritenstraße“.   Das Polizeiauto wurde vor
dem Eingang der dort befindlichen „McDonalds – Filiale“  abgestellt.   Durch das abgestellte
Fahrzeug wurde der Fußgängerverkehr beeinträchtigt.
Foto: © erstaunlich.at
Ein Polizist stieg aus dem Funkwagen aus und begab sich in die Filiale des Fastfood – Lokals.
Allerdings nicht zum Zwecke einer Amtshandlung, sondern um eine umfangreichere Bestellung
aufzugeben.
Foto: © erstaunlich.at
Da das Zubereiten der Speisen etwas Zeit in Anspruch nahm, vertrieb sich der Polizeibeamte
die  Wartezeit  (zirka 10-15 Minuten)  mit  dem  Lesen der dort aufliegenden  Gratis-Zeitung.
Besser wäre es gewesen, er hätte zwischenzeitlich die StVO studiert.
Foto: © erstaunlich.at
Nachdem  der  Polizist  die  erhaltenen Lebensmittel im  Funkwagen verstaut hatte,  fuhr er
wieder über die Fußgängerzone (Richtung Reumannplatz) davon. Auf Grund der größeren
Menge  der eingekauften  McDonalds – Produkte nehmen wir an,  dass die Weiterfahrt eine
Polizeiinspektion (Wachzimmer) zum Ziel hatte.
Foto: © erstaunlich.at
Offenbar  hatte dieser „Polizeieinsatz“ das Ziel,  hungrige Polizist(innen) mit Burgers odgl.
zu versorgen.   An und für sich auch kein Problem oder Vergehen meinen wir.   Die Proble-
matik sehen wir darin, dass der Funkstreifenwagen vorschriftsmäßig auf der Gudrunstraße
/Keplerplatz abgestellt hätte werden können.
Aber  offenbar  waren  dem Polizeibeamten  zirka  5 Meter Fußweg zuviel.   Daher wurde die
Straßenverkehrsordnung ganz einfach ignoriert, obwohl diese auch für  Polizisten gilt, wenn
sie  den Funkwagen zum Lebensmitteleinkauf oder sonstiger  nicht polizeilicher Tätigkeit ver-
wenden.
 
Das  Erstaunliche  an  der  ganze  Angelegenheit  ist  jedoch,  dass die Polizei  die Einhaltung
der Verkehrsvorschriften von  „Otto Normalautofahrer“  einfordert  und  bei Zuwiderhandlungen
gnadenlos   abstraft, während so mancher  Polizist  mit  der  Einhaltung der StVO offenbar so
seine  Probleme  hat.  Man  sollte  doch  meinen,  dass  gerade  jene  Personen  die  sich  zur
Überwachung berufen fühlen als Vorbildfunktion dienen sollten.   
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2012-02-02 
 

Nicht lernfähig oder Mir-san-mir-Einstellung


Fußgängerzonen

Welchem Lieferant oder Taxilenker ist nachfolgendes Verkehrszeichen nicht bekannt und hat
möglicherweise schon Strafe bezahlen müssen, wenn er die Zufahrtszeit in einer Fußgänger-
zone überschritten hat.


Foto: © erstaunlich.at

Wesentlich lockerer nahmen jene Polizeibeamten dieses Verkehrszeichen, welche die Haupt-
darsteller in unserem Beitrag sind.   Aber zur Story.   Am Samstag den 21.01.2012 saß eine

gemütliche  Runde  im  Lokal  „Mokador“  (Nähe Columbus Center),  in  der  Fußgängerzone
„Favoritenstraße“ im 10. Wiener Gemeindebezirk, zusammen.

Cola-Pause im Kaffeehaus

Gegen 21:45 Uhr betraten plötzlich zwei Polizisten das Lokal. Allerdings amtshandelten sie nicht,
da  kein  Grund  für  ein amtliches Einschreiten vorhanden war.   Sie steuerten direkt die Bar an
und bestellten sich Cola.   Während sie ihr kühles Nass schlürften,  plauderten und scherzten sie
mit dem Barmann.


Fotos: © erstaunlich.at

Die Theken- und Trinkpause der beiden Beamten dauerte ungefähr eine halbe Stunde. Offenbar
zum  Zwecke der Information an die Passanten,  wurde der Funkwagen (BP-90361) provokant

auffällig  inmitten  in  der  Fußgängerzone  geparkt.   Möglicherweise dachten sich die Beamten
„Mir san mir“.


Fotos: © erstaunlich.at

Dieser Vorfall bringt uns wie in einem  „vorangegangenen Beitrag“  wiederholt zur Frage,  ob für
Polizeibeamte  die Straßenverkehrsordnung  keine Gültigkeit hat?  Es ist schon klar,  dass auch
Polizisten ein Anrecht auf Pausen haben.  Allerdings sollten sie bei deren Einhaltung die gesetz-

lichen Vorschriften beachten,  denn dies verlangen sie nämlich auch von den Bürgern.

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2012-01-23

 

Gilt für die Polizei die StVO nicht?


Keine Probleme mit der Parkplatzsuche

Wer kennt die Situation nicht?   Sie beabsichtigen  zur Mittagszeit ein Lokal zwecks Nahr-
ungsaufnahme  zu besuchen und kreisen dafür endlos mit Ihrem Pkw,  bis Sie  endlich
einen ordnungsgemäßen Parkplatz gefunden haben.
Dieses Problem hat der  „Freund und Helfer“  offenbar nicht.   Da wird kein Parkplatz
gesucht, sondern der Funkwagen brutal in zweiter Spur abgestellt. So geschehen heute
um 11:40 Uhr.
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Fotos: © erstaunlich.at
Zwei  Polizeibeamte steuerten mit  ihrem Funkwagen  „BP-90763“  ein Lokal  im 10.
Wiener Gemeindebezirk,  Ecke Davidgasse – Columbusgasse an.   In Ermangelung
eines Parkplatzes, stellten sie das Polizeiauto einfach in zweiter Spur ab.
Nun könnte man annehmen, dass in diesem Lokal polizeiliche Intervention gefragt war.
Diese Annahme ist jedoch weit gefehlt. Die beiden Polizisten nahmen sofort gemütlich
an einem Tisch Platz und entspannten sich bis 12:20 Uhr  bei Kaffee und Kuchen.
Foto: © erstaunlich.at
Kein Einsatz sondern gemütliche Entspannung bei Kaffee und Kuchen

Für uns stellen sich aus der Situation zwei Fragen

Gibt es eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung die besagt, dass Polizeifahrzeuge
in 2. Spur abgestellt werden dürfen, auch wenn kein Einsatz vorliegt?  Trotz intensivster
Recherche konnten wir keine Ausnahmeregelung finden.
Welches  Gefühl haben diese beiden Polizisten eigentlich ,  wenn sie den nächsten Auto-
fahrer abstrafen,  weil dieser  seinen Pkw in zweiter Spur abgestellt hat?   Für uns zählen
diese Beamten genau zu jenen Personen,  die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
*****

2011-11-28
 

Neues von der ASFINAG


ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen

Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen  Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit  ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden  die internationalen Aktivitäten erhöht,  was immer das auch bedeuten
mag.

Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen

zu  senken.  So ist  es zumindest  in  deren  heutigen Publikationen  zu lesen.  Vielleicht
sollte der  Autobahnbetreiber zuerst  national tätig  werden und  seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.

Denn Unfälle  passieren meist in  Gefahrensituationen.  Da ist  es  unbestritten  jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes  Bild beweist,  ist es  zur Erhöhnung  der Sicherheit  im Verkehr  nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.


Foto: (c)erstaunlich.at

Zusätzlich  sollten  zuständige ASFINAG-Mitarbeiter  dazu angehalten werden  Verordnun-

gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung  berufen hat,  ist entweder  des  sinnerfassenden  Lesens nicht  mächtig oder  hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.

Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich  zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See.  Offenbar ist  auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.

Aber zurück zur ASFINAG  und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber  seine Mautkontrolleure  dahingehend schulen,  Verkehrstrichter
zwecks Durchführung  einer Mautkontrolle  auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten  zu errichten.  Damit wäre  ein großer  Schritt  in  Richtung  Verkehrssicherheit
getan.

*****

2011-05-31
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

*****

2011-05-15
 

Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

*****

2011-05-08
 

Kinder-Radhelmpflicht


Die irrealen Ansichten der Grünen

Von  den  Grünen  ist man  ja einiges  gewöhnt,  wenn es  um das  Thema  Strassenverkehr
geht. So  werden zum  Beispiel sichere  Fahrzeuge wie SUV als  gefährlich verteufelt,  wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft.  Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,
denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.

Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar

bei einer  Kollision zwischen  einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag-
ischen Ereignis kommen wird es egal sein,  ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von
einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.

Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-

ter und die allseits beliebten  Familien-Vans verteufelt werden.  Von Fahrzeugen wie Lkw’s
oder Bussen gar nicht zu sprechen.

Politisches Kleingeld um jeden Preis

Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen,  auch  wenn  ihre Aussagen  völlig sinnlos  und widersprüchlich  sind.  Eine
heutige Aussendung ist allerdings  mehr als erstaunlich.

In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-

seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser-
iös sein?

Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten:  „Für die  vorgebliche Familien-

partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures,  die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als
Kinder-Beschützerin  stilisieren will,  sollte diese Schmerzgrenze  bei der von allen unab-
hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“
(Quelle: APA-OTS)

Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten,  wenn

diese  mit  dem  Fahrrad  stürzen und  sich dabei  ihren ungeschützten  Kopf verletzen.  Die
obskurse Begründung  zur Ablehnung der vorgesehenen  Kinder-Radhelmpflicht  vertreten
Tanja Windbüchler-Souschill,  Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech-
erin der  Grünen  damit,  dass den  Eltern oder  andere Aufsichtspersonen  aus der Familie
rechtliche  Schwierigkeiten  drohen,  wenn ein  Kind einmal  den Helm abnimmt oder nicht
völlig korrekt trägt.

Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?

Hier soll offenbar der Eindruck entstehen,  dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick  darüber haben, ob Kinder  bis zum  12. Lebensjahr ohne Helm radfahren,  weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind.  Möglicherweise sind  die Grünen nicht in Kenntnis
der  Strassenverkehrsordnung  in der festgehalten  ist,  dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht,  für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.

Vielleicht  sollte  den  Grünen  bewusst  werden,  dass Kinder  nur in  Begleitung  einer Auf-

sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen
sie ohnehin  unter ständiger  Beobachtung dieser Person.  Sollte diese ihre Aufsichtspflicht
verletzten und zulassen  dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson
ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.

Eltern haften immer für ihre Kinder

Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration.  Ein Kind  zertrümmert  beim  Fussballspielen  eine  Auslagenscheibe.  Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.

Es ist in  der Tat erstaunlich  wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-

gezogenen Argumenten,  die Sicherheit  von Kindern aufs Spiel setzen,  nur um politisches
Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die
Grünen nicht  einmal in ihrer eigenen Domäne,  nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh-
men sind.

*****

2011-04-06
 

Lebensgefährlicher Radweg


(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher  Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.

6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse

Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der  Fahrbahn,  Radwege  geschaffen.  Dazu wurde einfach die  Fahrbahn  beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen  nicht möglich,  an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter

Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert.  Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.

Ein Radfahrer in 5 Stunden

Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter  postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung  Steuergeld verschwendet.  Zusätzlich  wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
*****

2010-09-15
 

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Das Über(hol)verbot

Alte Thematik

Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
   
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.

Die Erleuchtung

Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.

Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.

Auch Pröll freut sich

Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann

Informationsmangel bei Politikern

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.

Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:

§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html

So lernt man es in der Fahrschule 

Fahrschule Fürböck

.       Leichter Lernen.
        Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
    * Werde ich selbst überholt?
    * Reicht die Überholsichtweite aus?
    * Reicht die Fahrbahnbreite aus?
    * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
    * Ist das Einordnen sicher möglich?
    * Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.

Das Übergesetz

Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.

Warum ?

Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.

Neue Übergesetze müssen her  

Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich  neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
  
2009-05-01 
   

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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