Hat man bei Billa eigene EU-Preise?
In unregelmäßigen Abständen schicken wir einen Tester in Supermärkte. Wie
bereits aus etlichen ERSTAUNLICH-Beiträgen zu entnehmen ist, ist in diesen
immer wieder Erstaunliches zu entdecken. So auch gestern in einer Billa-Filiale
in Ebenfurth (Niederösterreich).
Wie jedermann auf dem obigen Foto erkennen kann, wird ein und dieselbe Ware
mit einem unterschiedlichen Preis per Kilo ausgezeichnet. Im gelben Feld beträgt
der Preis für Gänsekeulen 14,59 Euro, während sich dieser im weißen Feld auf
15,49 erhöht. Bei der ungarischen Ente gibt es ebenfalls eine Preiserhöhung im
weißen Feld, auch wenn diese geringer ausfällt.
Bei einer solchen Preisgestaltung staunt nicht nur der Hausverstand, sondern auch
der Kunde. Jedenfalls sprach unser Tester eine Mitarbeiterin in der betreffenden
Filiale auf diese erstaunliche Preisauszeichnung an.
Gäbe es den Hausverstand von BILLA in natura, dann hätte er sich bei den Ant-
worten die Haare gerauft. Zuerst erklärte die Billa-Mitarbeiterin nämlich allen Ernstes,
dass es sich bei den Zahlen unter der Warenbezeichnung (also weißes Feld) um das
Gewicht handelt. Darauf angesprochen, dass eine Gans wohl schwerlich ein Gewicht
von 15 Kilo erreichen wird, schwenkte diese um.
Allerdings war die nächste Antwort nicht weniger erstaunlich. Die Dame erklärte nun
nämlich, dass es sich bei der Preisangabe um einen EU-Preis handeln würde. Was ein
solcher sei, konnte sie allerdings nicht einmal annähernd erklären. Tja, da kommt
nicht nur der Kunde, sondern auch der Hausverstand ins Grübeln.
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2014-12-10
Bettelverbot in Wien erneut Thema für Verfassungsgerichtshof
Anlässlich der aktuellen Sommer-Session des Verfassungsgerichtshofes, bei der unter
anderem die Bettelverbote in fünf Bundesländern Thema sein werden, erneuern die
Grünen Wien ihre Kritik am Bettelverbot in Wien. Die Grünen Wien haben bereits vor
zwei Jahren im Namen der Bettlerin Martina S. gemeinsam mit der „BettelLobby“ Wien
und dem Neunerhaus Beschwerde gegen das Bettelverbot eingereicht. Wir haben seiner-
zeit im Beitrag „Die Grüne Bettler-Lobby“ darüber berichtet.
Die Beschwerde wird unter anderem mit der Freiheit der Erwerbstätigkeit und der Verletz-
ung des Gleichheitssatzes sowie dem Recht auf Achtung des Privatlebens (freie Gestaltung
der Lebensführung) begründet. „Menschlich sind Bettelverbote auf jeden Fall der falsche
Weg. Jetzt liegt es am Verfassungsgerichtshof zu entscheiden, ob sie auch juristisch gegen
Grund- und Menschenrechte verstoßen“, so die Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit
Hebein.
In Wien gibt es ein gewerbliches Bettelverbot, dass aber de facto ein generelles Bettelver-
bot ist. Denn, so das Gesetz, wenn sich jemand eine fortlaufende Einkommensquelle durch
Betteln verschafft, gilt dies als gewerblich. „Da reicht es schon, nur zweimal hintereinander
die Hand auszustrecken“, betont Hebein – die meint, dass Bettelverbote den Menschen-
und Grundrechten widersprechen.
Andere Menschen belästigen ist kein Menschrecht
Da irrt die grüne Sozialsprecherin gewaltig, denn es ist beileibe kein Menschenrecht, andere
Menschen auf der Straße zu belästigen, bedrängen und belabern. Es ist ganz sicher auch kein
Menschenrecht, Kunden vor Supermärkten und Einkaufszentren aufzulauern, um ihnen sauer
verdientes Geld abzuschwatzen und dafür bunte Schundblättchen in die Hand zu drücken.
„Es ist natürlich auch kein Menschenrecht, mit dem aufdringlich zusammengeschnorrten Geld
die osteuropäische Bettelmafia zu finanzieren“, hält der Wiener FPÖ-Klubobmann Mag. J.
Gudenus bezüglich der grünen Bemühungen, das Verbot von gewerbsmäßigem Betteln in
Wien zu Fall zu bringen fest und fordert erneut ein generelles Bettelverbot, um die nach wie
vor herrschenden Missstände zu beseitigen.
Zum Schluss sei noch erwähnt, dass die grüne Sozialsprecherin, Birgit Hebein das Bettelver-
bot mit zunehmenden Rassismus gegen Roma und Sinti (Antiziganismus) vergleicht, denn sie
meint, dass das Betteln bei diesen Leuten als Tradition gesehen werden muss.
Sehr erstaunlich finden wir, denn um die verschwindenden Traditionen der ehrlich arbeitenden
österreichischen Bevölkerung, scheint sich die Grünpolitikerin keine Sorgen zu machen.
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2012-06-11
Produktwarnung „La Dolce Crema – Löffelgorgonzola“
Screen: APA/OTS
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Diese Produktwarnung wurde heute von der AGES im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit, via Presse-Aussendung, exakt um 08:12 Uhr ausgesendet. Nach bereits einschläg-
igen Erfahrungen mit Listerien und mehreren zu spät oder gar nicht erfolgten Produktwarn-
ungen (über die wir schon ausführlich berichteten) sollte man glauben, dass der Gesundheits-
minister die Bevölkerung vor diesem gefährlichen Bakterium zeitgerecht warnen lässt.
Dem ist leider wieder nicht so, denn eine Charge des verseuchten Käses weist ein Ablauf-
datum – oder vornehm als Mindesthaltbarkeitsdatum ausgedrückt – mit 07. Juni 2012 auf
und heute ist bereits der 07. Juni 2012. Da stellt sich die berechtigte Frage, wie lange liegt
dieser Giftkäse bereits in den Regalen der Supermärkte und vor allem wie viele Konsument-
(innen) haben diesen bereits erworben und verspeist?
Erschwerend kommt noch dazu, dass heute ein Feiertag ist und diese Woche mit einem ver-
längerten Wochenende ausläuft. Auch glauben wir kaum, dass sich Otto Normalverbraucher
via Presse-Aussendungen über mögliche Produktwarnungen informiert. Bis die obig ange-
führte Warnung vor dem mit Listerien verseuchten Käse den Weg in die konventionellen
Printmedien findet, vergeht mindestens noch ein Tag.
Offenbar hat der Gesundheitsminister, Alois Stöger, oder die im Ministerium dafür verant-
wortlichen Beamt(innen) ein gespaltenes Verhältnis zum käseverseuchenden Bakterium und
sind möglicherweise Weise der fälschlichen Meinung, dass es sich bei diesem um eine
Gewürzzutat handelt.
Denn anders können wir es uns nicht erklären, dass man die Bevölkerung erst am Tag des
Ablaufdatums via Presse-Aussendung warnen lässt. Möglicherweise wurde aber wie bei
den letzten Vorfällen, die ganze Angelegenheit wiederum einfach verschlafen.
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2012-06-07
Produktwarnung „Gorgonzola D.O.P.“
…..wurde. Die Höhe der Kontamination liegt mit 41.000 KbE/g weit über dem für verzehrs-
fertige Produkte festgelegten Grenzwert (100 KBE/g am Ende der Haltbarkeitsdauer). Das
Produkt wurde somit als gesundheitsschädlich beurteilt. Weiterlesen… (PDF-Download)
Diese Produktwarnung wurde heute von der AGES im Auftrag des Bundesministeriums
für Gesundheit, via APA-Aussendung, exakt um 18:29 Uhr ausgesendet. Nach dem letzten
Listerien-Skandal sollte man glauben, dass der Gesundheitsminister die Bevölkerung vor
diesem gefährlichen Bakterium zeitgerecht warnen lässt.
Dem ist leider nicht so, denn der verseuchte Käse weist ein Ablaufdatum – oder vornehm
als Mindesthaltbarkeitsdatum ausgedrückt- per 07. Oktober 2011 auf und heute ist bereits
der 13. Oktober 2011. Da stellt sich die berechtigte Frage, wie lange hat dieser Giftkäse
bereits in den Regalen der Supermärkte gelegen?
Offenbar hat Alois Stöger ein gespaltenes Verhältnis zum käseverseuchenden Bakterium
und ist möglicherweise Weise der fälschlichen Meinung, dass es sich bei diesem um eine
Gewürzzutat handelt.
Denn anders können wir es uns nicht erklären, dass der Gesundheitsminister die Bevölker-
ung erst nach dem Ablaufdatum warnen lässt. Möglicherweise hat er aber wie beim
letzten Mal, die ganze Angelegenheit wiederum einfach verschlafen.
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2011-10-13