Ein ganz normales Wochenende in Wien
Nachfolgend nur ein kleiner Auszug von Meldungen der LPD Wien –
Und das Wochenende ist noch nicht vorbei
Messerstich unter Männern
Vorfallszeit: 11.08.2019
Vorfallsort: 22., Copa Cagrana
Sachverhalt: Aus derzeit unbekannter Ursache ist es am 11. August 2019 um ca. 05.00 Uhr zu einem Streit unter zwei Männern (beide syrische Staatsangehörige) gekommen. Ein 17-Jähriger stach seinem 19-jährigen Kontrahenten mit einem Messer in den Rückenbereich und flüchtete vorerst. Er konnte kurze Zeit später festgenommen werden. Das verletzte Opfer wurde von der Wiener Berufsrettung in ein Krankenhaus gebracht. Laut letzter Information besteht keine Lebensgefahr.
Schwerpunktaktion öffentlicher Raum – Suchtmittel sichergestellt und sieben Personen festgenommen
Vorfallszeit: 10.08.2019 – 11.08.2019
Vorfallsort: Wiener Stadtgebiet
Sachverhalt: Das Landeskriminalamt Wien führte mit der Unterstützung der Bereitschaftseinheit und der Polizei-Diensthundeeinheit einen übergreifenden Schwerpunkt „öffentlicher Raum“ im Wiener Stadtgebiet durch. Dabei wurden insgesamt sieben Personen vorläufig wegen Fremden- oder Suchtmitteldelikten festgenommen, zwei davon verblieben in Haft.
Im Bereich der Donauinsel konnten Hunde der Polizei-Diensthundeeinheit um ca. 15.00 Uhr einen mutmaßlichen Cannabis-Bunker aufstöbern, rund 115 Gramm Suchtmittel wurden sichergestellt.
Im Nahbereich des Franz-Josef Kais wurde um ca. 00.00 Uhr ein mutmaßlicher Dealer beim Verkauf von Suchtmittel beobachtet. Der 17-jährige Mann (russische Föderation) wurde festgenommen. Neben 16 Baggies Cannabiskraut hatte der Beschuldigte auch 29 Ecstasy-Tabletten und ein Baggie mit Crystal Meth bei sich.
Verletzter Polizist nach Widerstand gegen die Staatsgewalt
Vorfallszeit: 09.08.2019
Vorfallsort: Wien 2., Mexikoplatz
Ein 53-jähriger Mann wurde am 9. August 2019 um 17.30 Uhr am Mexikoplatz festgenommen. Zuvor verhielt sich der polnische Staatsangehörige gegenüber Passanten aggressiv und attackierte in weiterer Folge auch einen Polizisten, der auf Grund einer Verletzung am Handgelenk vom Dienst abtreten musste.
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2019-08-11
Schwert-Mord in Stuttgart: Filmenden Augenzeugen droht Strafe
Fällt die Begehung eines Mordes unter den höchstpersönlichen Lebensbereich des Täters?

Laut einem heutigen Artikel im Kurier, droht den filmenden Augenzeugen von Stuttgart eine Strafe. Tatsächlich kursieren Videos – die von Privaten aufgenommen wurden und den abscheulichen Schwert-Mord in Stuttgart zeigen – im Internet. Ob nun das Verbreiten besagter Videos pietätlos ist, sei dahingestellt. In TV-Dokumentationen über Kriege, werden den Zusehern jedenfalls gleiche – wenn nicht ärgere – Szenen vor Augen geführt.
Allerdings scheinen politische Kräfte in Deutschland unbedingt verhindern zu wollen, dass den Menschen die Realität vor Augen geführt wird. Laut Kurier prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich jene Internetnutzer, die das Video aufgenommen und hochgeladen haben, strafbar gemacht haben. „Es gehe um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen“, ist im Kurier-Artikel zu lesen.
Wessen höchstpersönlicher Lebensbereich könnte da gemeint sein? Der Ermordete hat keinen Lebensbereich mehr, da er tot ist. Also kann nur mehr jener des Täters – einem 28-jähriger Syrer mit gültigem Aufenthaltsstatus – gemeint sein.
Nun ja, wenn es zum schützenswerten privaten Lebensbereich zählt einen anderen Menschen zu ermorden, dann ist es um die deutsche Justiz echt arm bestellt. Erstaunlich ist auch ein Tweet des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg, auf den im Kurier-Artikel hingewiesen wird.

Obig gezeigter Tweet des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg kommt einem Zensurversuch gleich. Ob hier auf eigene Faust gehandelt oder ein Befehl der Politik ausgeführt wurde, darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Jedenfalls fuhr besagter Tweet einen gewaltigen Shitstorm ein. Folgt man den Angaben des LKA, dann könnte die Filmindustrie und auch die Hersteller von Video-Games, einen großen Teil ihrer Produktion einstampfen.
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2019-08-02
Flüchtlingsblogger Aras B. wegen sexueller Belästigung verurteilt
Wird er nun freiwillig die Heimreise antreten?
„Ist der Flüchtlingsblogger Aras B. ein Frauen-Grapscher?“ So lautete die Überschrift eines Beitrages, den wir am 02.11.2018 brachten. Nun ist es amtlich, dass es so ist. Denn wie auf der Online-Plattform der Wochenzeitung JUNGEN FREIHEIT berichtet wird, wurde Aras B. heute wegen sexueller Belästigung in fünf Fällen zu 80 Sozialstunden verurteilt. Das Amtsgericht Lemgo sah es als erwiesen an, dass der 20 Jahre alte Syrer mehrere Mitschülerinnen an Po und Brust gegrabscht hat.

Da stellt sich – vermutlich nicht nur für uns – die Frage, ob Aras B. freiwillig die Heimreise antreten wird, wenn er seine Sozialstunden abgeleistet hat? Diese Frage ergibt sich daraus, da der Flüchtlingsblogger noch am 09.10.2018, auf seinem (mittlerweile stillgelegten) Twitter-Account vollmundig verkündete, was er von kriminellen Flüchtlingen hält.

Kann man nun Aras B., den jahrelangen Vorzeigeflüchtling der Mainstream-Medien und Liebling der gutmenschlichen Willkommensklatscher, beim Wort nehmen?
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2018-12-11