Die Polizei sucht weitere mögliche Opfer

Mögliche Opfer werden gebeten, sich mit dem LKA Wien unter der Telefonnummer 01-31310-43800 in Verbindung zu setzen

Am 04.05.2024 soll ein 37-Jähriger sich neben eine 23-jährige Frau am Busbahnsteig gesetzt und versucht haben sie in ein Gespräch zu verwickeln. Nach einer kurzen einseitigen Unterhaltung soll der 37-Jährige die 23-Jährige an den Armen gepackt und versucht haben sie zu umarmen und zu küssen. Trotz lauter Schreie der Frau und einer Zeugin soll der Mann sie zu Boden gedrückt, sich auf sie gesetzt und am Körper berührt haben.

Im Zuge der Fahndung konnte der Tatverdächtige unweit des Tatortes angehalten und festgenommen werden. Er zeigte sich zu den Handlungen geständig, bestritt aber eine Vergewaltigungsabsicht. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Im Zuge der Vernehmung und aufgrund der Ermittlungsarbeit des Landeskriminalamts Wien, Außenstelle Mitte, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, liegt der Verdacht nahe, dass der Festgenommene im Zeitraum April-Mai ähnliche Taten, die der Polizei noch nicht bekannt sind, begangen hat. (Quelle: LPD Wien)

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Überfall auf Kirche in Wien-Strebersdorf


Opfer lagen in der Kirche stundenlang gefesselt

 

 

Heute, Donnerstag dem 27.12.2018 – gegen 13.30 Uhr, überfielen (derzeit noch) zwei unbekannte Täter mehrere Ordensbrüder in der Klosterkirche Maria Immaculata in Wien Strebersdorf.  Die Tat erstreckte sich über mehrere Stunden. Gegen 16:17 Uhr entdeckten Polizeibeamte die gefesselten und teils schwer verletzen Opfer.

 

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der Polizei, dürfte zumindest einer der unbekannten Täter Wertgegenstände und Bargeld gefordert haben.  Der Polizei ist die genaue Motivlage derzeit zwar noch unklar, schließt aber ein mögliches Terrormotiv aus.

 

Da es sich beim Tatort um einen größeren Gebäudekomplex handelt und derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Täter oder Opfer noch in dem Gebäude befinden, ist der Tatort großräumig abgesperrt und wird nach wie vor von Polizeibeamten durchsucht.

 

Bei den derzeitig bekannten fünf Opfern handelt es sich um Ordensbrüder, wobei einer bei der Tat schwer verletzt wurde.

 

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2018-12-27


Spendenbetrug und keine Konsequenzen


Polizei sah keinen Grund zur Festnahme

Wie wir schön öfters angemerkt haben, bescheren uns die sperrangelweit und unkontrol-
lierten  Grenzen einen Tourismus,  auf den wir wirklich verzichten könnten.   Nämlich den
Kriminaltourismus – speziell aus den ehemaligen Ostblockländern.
Einzeltäter aber auch organisierte Banden fallen in die Alpenrepublik ein, stehlen und rauben
was  nicht  niet- und nagelfest ist.   Aber auch Betrüger aus den oben genannten Ländern ver-
suchen ihr Glück.   Besonders  dreist waren heute am Nachmittag drei junge Damen – augen-
scheinlich  Sinti  oder  Roma  (Zigeunerinnen  zu  schreiben  wäre  ja politisch unkorrekt),   im
5. Wiener Gemeindebezirk, auf dem Siebenbrunnenplatz.
Mit  gefälschten  Spendenlisten  auf denen der Name  „Landesverband für behinderte und
taubstumme Kinder“   vermerkt  war,   versuchten  die  Betrügerinnen   „Spenden“  (für die
eigene Tasche) zu lukrieren.
Die schlechte Rechtschreibung auf den  „Spendenlisten“ ließen jedoch einige Passanten
misstrauisch  werden  und  so  wurde  die  Polizei verständigt.   Wer nun glaubt,  dass die
Betrügerinnen  festgenommen  wurden,  der irrt  gewaltig.   Die herbeigerufenen Polizei-
beamten sahen keinen Grund zu einer Festnahme, da sich kein Geschädigter gemeldet
hatte.
Die Betrügerinnen verließen zwar kurzzeitig den Tatort, kehrten aber geraume Zeit später
wieder zurück,  um ihren Geschäften weiter nachzugehen.   Weit haben´s  wir in Wien ge-
bracht.   Aber  wie  sagte der Wiener Bürgermeister Michael Häupl? –  „Ich lasse mir mein
Wien nicht schlechtreden!“
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2016-09-06

Außer Spesen nichts gewesen


Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie

Dem beherzten  Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz,  ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“  ausführ-
lich darüber berichtet.

Einer der  Bankräuber nahm beim letzten Überfall,  auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den  Sicherheitsmann  (dem das   Ende einer  Bankraubserie zu  verdanken ist)  unter Be-

schuss.  Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder,  vom Landesgericht  St. Pölten zu
hohen  Haftstrafen verurteilt.  Wegen der  Schießerei mit  dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine  Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord.  Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt

Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im  Beitrag  „Die Anwältin der Bankräuber“  berichteten,  versuchte  die  Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.


Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr

Grotz  stellte  den  Bankräuber  und  versuchte  diesen  mit  den  Worten  „Stehen bleiben
Polizei!“ 
zur  Aufgabe  zu bewegen.  Dieser  dachte  jedoch nicht  daran  und  begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten.  Aus dem  Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch  unter Beschuss  genommen.  Die Tatsache,  dass  Grotz  zurück  geschossen

hatte und ihren Klienten traf,  wertete die Anwältin als Mordversuch.

Aus einem  uns vorliegenden  amtlichen Bericht  geht hervor,  dass die  Bankräuber mit folg-

enden Waffen ausgestattet waren.  Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine  Pistole Glock 17,  sowie eine Pistole CZ M75.  Für alle Waffen  war ausreichend  Muni-
tion  vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden  die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.

Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt

Also wurde das Verfahren gegen  Andreas Grotz wegen  §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.  Dies wurde  der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.


Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz

Glücklicherweise  ist  in  der  Stellungsnahme des  LG St. Pölten  (4St274/09a)  folgender
Schlußsatz zu lesen:  „Dem Fortführungsantrag  sind keine Gründe zu entnehmen,  die An-
lass für die Fortführung  des eingestellten Verfahrens geben könnten.“
  Ohne der  Gerichts-

barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.

Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings  verwundert  ist die Tatsache,  dass die Anwältin  ihrem Klienten nicht vermitteln

konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Ein Spass-Tip für die Anwältin

Da hätten  wir für  die Anwältin  noch einen Tip.  Grotz hatte  dem  Bankräuber  die  Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine  Amtsanmaßung gemäß  § 314 StGB  konstruieren.  Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.

Als gleicher Witz gilt für uns,  als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des,  vom

Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen.  Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.

Diese  erstaunliche  Mordversuchs-Konstruktion würde  ihr nicht  einmal der  blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-

ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.

Bank verzichtet auf weitere Überwachung

Für Andreas Grotz  gilt allerdings,  außer  Spesen  nichts gewesen,  denn er  blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa.  Seit dem besagten  Banküberfall  verzichtet die  Raika-Filiale  in Blindenmarkt
auf  jegliche  Überwachung.  Entweder  will  man  es  zukünftigen  Bankräubern  leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.

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2011-02-20
 

Unsicheres Wien


Des Bürgermeisters Fantasien

Hatte  uns  Bürgermeister  Michael Häupl  noch im  Mai  des  Vorjahres  Glauben  machen
wollen,  dass  Wien die sicherste Millionenstadt der Welt ist,  wird diese  Aussage  nun ein-
deutig der Lüge gestraft. Auch sollte der Wiener Bürgermeister eventuell geleistete Honor-
are zurückfordern,  denn die in Auftrag gegebene Mercer-Studie scheint jeglicher Realität
zu entbehren.

Die gestern,  auf der  Internetplattform „Finanzen100“   veröffentlichte  Studie  des  Ver-

braucherportals „geld.de“  beweist nämlich das Gegenteil.  Wien liegt bezüglich Sicher-
heit, sogar hinter der Millionenmetropole  Berlin zurück, die alles andere  als den Ruf einer
sicheren  Stadt zu verzeichnen hat.

Trauriges Ergebnis

Das Ergebnis der unabhängigen Studie belegt, dass Wien in puncto Wohnungseinbrüche
den Platz 5 der unsichersten Millionenstädte im deutschsprachigen Raum einnimmt.  Die-
ses Ergebnis  bezieht sich auf das Jahr 2009,  das ist jener Zeitraum den Häupl als sicher
angesehen hat.  Da stellt sich die berechtigte  Frage was eigentlich  passieren muß,  dass
der Wiener Bürgermeister ein Unsicherheitsgefühl bekommt.

Auch bei  der Aufklärung haben sich  Wiens Polizisten  nicht mit Ruhm  bekleckert.  Wört-

liches Zitat auf „Finanzen100“:  „Die Wiener Polizei arbeitet schlecht. Die beschämendste
Aufklärungsquote kann  sich die Polizei  in Wien an das Revers heften.  Nur 4% brachten
die Beamten 2009 zustande“.

Der Täterkreis machts

Selbst die  Dorfgendarmen in der Ex-DDR-Stadt Magdeburg,  verzeichneten eine Aufklär-
ungsquote von 48 Prozent.  Nun wäre es aber ungerecht, der Wiener Polizei den Schwar-
zen Peter zuzuspielen,  denn wir glauben nicht,  dass Magdeburg über  einsatzfreudigere
oder schlauere Polizisten als Wien verfügt.

Es ist der Täterkreis, der die Aufklärungsquote ins Bodenlose rasseln lässt. Während sich

die Polizei  in Magdeburg  vorwiegend  mit  einheimischen  Einbrechern  herumschlagen
muss, die ihre Beute in unmittelbarer Tatortnähe verhökern und dadurch leichter zu über-
führen sind, schaut es in Wien schon ganz anders aus.

Den offenen Grenzen sei Dank

Seit Öffnung der Ostgrenzen,  ist die Kriminalität in der Bundeshauptstadt von Österreich
enorm  angestiegen und es ist kein  Ende dieses Höhenfluges abzusehen.  Vorwiegend
bulgarische und rumänische Banden strömen seitdem unkontrolliert bei uns ein.

Die unmittelbare  Nähe von Wien  zu den Ostgrenzen,  verleitet diese  Banden sich hier
kurzfristig niederzulassen.  In der Bundeshauptstadt  finden diese  Kriminellen reichlich
Beute  und daher ist eine  Weiterreise ins  restliche  Westeuropa nicht mehr notwendig.

Haben sie hier zugeschlagen, reisen sie samt Beute wieder unbehelligt und unkontrol-
liert in  ihre Heimat.  Es muss  schon ein  Zufall sein,  dass eine  Bande auf  frischer Tat
ertappt wird oder in ein Planquadrat der Polizei gerät.

Das Diebesgut wird erst in den Heimatländern der Einbrecher unters Volk gebracht, wo-
durch eine  Aufklärung in Wien unmöglich ist.  Das ist das Ergebnis  einer unverantwort-
lichen Politik, in der sich Linke und Grüne Gutmenschen auf Kosten der heimischen Be-
völkerung profilieren oder wichtig machen wollen.

Der Schlachtruf „Offene Grenzen für Alle“ hat sich selbst ad absurdum geführt. Ob diese
Tatsache  auch  bei den  Verantwortlichen  ankommen wird,  wagen  wir zu  bezweifeln.

Möglicherweise  wird sich erst etwas ändern,  wenn die Polizei auch bei Mord nur mehr
eine 4 prozentige Aufklärungsquote vorzuweisen hat.

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2011-01-16
 

Sind nur bekiffte Wähler gute Wähler?


Ignorieren der Realität

Irgendwie scheint es an den Grünen spurlos vorübergegangen zu sein,  dass Drogen
schädlich sind.  Zu dieser Tatsache gelangen wir,  weil  diese  nämlich vehement die
Freigabe von Cannabis und Marihuana  fordern.  Und so sammelte sich wieder einmal
eine Gruppe von Grünen Kiffern,  um ihre Forderung der cleanen Menschheit kund-
zutun.
Tatort Mariahilfer Straße, am 2.Oktober 2010

Unbedingt einen Arzt aufsuchen

Die schlimmste Nebenwirkung der Droge,  sehen die suchtkranken Kiffer in der  Straf-
verfolgung. Vielleicht sollten diese armen  Menschen einmal einen Arzt aufsuchen der
ihnen erklärt, dass diese Drogen nicht nur zu psychischen Problemen führen, sondern
Einstiegsdrogen für Heroin sind.
Die GAJ (Grünalternative Jugend) hat diese Tatsache schon erkannt und fordert daher
eine Freigabe für die Droge Heroin. Neben einer Reihe schwachsinniger Argumente für
die Legalisierung dieser Todesdroge, rechtfertigt man diese Forderung damit, dass die
aktuelle Drogenpolitik bei weitem mehr Schaden anrichtet als sie nutzt.
  „KEIN KRIEG GEGEN PFLANZEN“
Dieser Spruch kann nur von einem Bekifften stammen
Das Motto „Kein Krieg gegen Pflanzen“ kann in Folge nur bedeuten, dass auch die Frei-
gabe von Kokain, Heroin und Opium gefordert wird.  Denn all diese Drogen sind pflanz-
lichen  Ursprungs.  Vielleicht gab es bei dieser  Drogendemo einen Schulterschluss mit
der GAJ?

Wo bleibt die Verantwortung

Angesichts der „Grünen“  Unterstützung dieser absurden  Forderung stellt sich die Frage,
wie verantwortungslos agieren die Verantwortlichen bei den Grünen beim Thema Drogen.
Alle  normalen Eltern versuchen ihre Kinder von Drogen  fernzuhalten und erklären diesen,
wie  schädlich Rauschgift  ist.  Was sollen sich nun heranwachsende  Jugendliche  denken
wenn sie sehen, dass eine politische Partei die Freigabe von Drogen fordert.

Selbsternannter Drogenexperte Gebi Mair

Einzig  der Grüne Tiroler  Landtagsabgeordnete  Gebi Mair , hat die  Drogen-Problematik
erkannt.  Allerdings hat  er diese in der falschen  Partei geortet. Möglicherweise fordern
die Grünen auch die Freigabe von Drogen deshalb,  weil man sich  im bekifften Zustand
nicht sonderlich viel Gedanken in der Wahlkabine macht.
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2010-10-04
 

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
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2010-02-23
  

Kriminalfall Komuczky


Einbruch

Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.

Präpariertes Türschloß

Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.


Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert           Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt

Nachbarin entdeckte Tat

Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.

WEGA stürmte Wohnung

Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.

Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.


Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten. 

Jede Menge DNA-Spuren

Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.

Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.

Ermittler halten sich bedeckt

Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.

Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.

Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.

Stauni

  
2009-10-20
  

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Einbruchsversuch bei Roland K.

 

Aktuelle News

Diese Nachricht, samt Fotos bekamen wir heute vor wenigen Minuten übermittelt.
Roland Komuczky scheint auch im Tod keine Ruhe zu finden. Kriminelle Subjekte
versuchten in die amtlich versiegelte Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse, die
er zu Lebzeiten bewohnt hatte, einzubrechen.
 
Tatort: Unbekannte Täter versuchten in die Wohnung von Roland K. einzubrechen

Besucher entdeckte ED-Versuch

Ein heute zufällig im Haus anwesender Besucher, entdeckte die Einbruchsspuren und
verständigte die Polizei. Kriminalbeamte waren zur Spurensicherung vor Ort. Eine
Befragung der Hausbewohner ergab, dass die betagte Nachbarin am Sonntag seltsame
Geräusche vernommen hatte.

Polizei ermittelt

Man kann nur hoffen, dass der gesamte Fall Komuczky so rasch wie möglich von der
Polizei aufgeklärt wird. Vielleicht wird durch eine Aufklärung auch ans Tageslicht kommen,
welche Interessen wirklich von den anonymen Gegner des Roland K. verfolgt wurden.
Die bemitleidenswerte Tour der „aufrechten“ Kämpfer für Spendengerechtigkeit, nimmt
ihnen nach den bisherigen Vorfällen niemand mehr ab.
Stauni
  
2009-09-22
  

Inhalts-Ende

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