Taxilenker fand Kuvert mit mehreren tausend Euro im Wagen

Taxi 40100 gibt ehrlichem Lenker Finderlohn

Ein Kuvert mit 13.000 Euro: Taxilenker finden zwar häufig Wertgegenstände im Taxi, aber das kommt auch nicht oft vor. Fazli A., seit 1995 in der Flotte von Taxi 40100, ist vor einigen Tagen genau das passiert. Aber Ende gut, alles gut: Die Kundin hat das Geld wiederbekommen. Und Fazli A. darf sich seitens der Vermittlungszentrale Taxi 40100 am Donnerstag über einen Golddukaten als Finderlohn freuen.

„Wir sind begeistert, dass wir in unserer Flotte so viele großartige Taxilenker wie Fazli haben. Bei uns werden Ehrlichkeit und Menschlichkeit gelebt“, sagt Eveline Hruza, Generalsekretärin von Taxi 40100.

Für Fazli A. war es selbstverständlich, der Kundin das Kuvert (unentgeltlich) zu bringen. „Die Dame war wirklich sehr erleichtert, als ich ihr das Kuvert gegeben habe. Zumal es anscheinend gar nicht ihr Geld war, sondern das von ihrem Chef. Da hätte sie gleich doppelt Probleme bekommen“, so der Taxilenker abschließend.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Orientalisches Märchen


(45) – Tausend und eine Nacht

 

Nachfolgend rührende Geschichte, die einem normal denkenden Menschen maximal ein müdes Lächeln entlockt, wurde gestern auf der Facebook-Seite „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“ gepostet.

 

 

Dazu wurden zwei Fotos veröffentlicht, auf dem der Taxifahrer Varol S. mit einem sichtlich erheblichen Bargeldbetrag und ein Scheck über 45.000,- Euro (im Zahlenfeld) abgebildet sind.

 

 


Zur Geschichte selbst: Abgesehen davon, dass der Taxifahrer den Scheck nach Erhalt überprüft haben muss – denn alles andere wäre lebensfremd – müsste ihm ein derartiger Fehler aufgefallen sein.  Also hätte er den Fahrgast unverzüglich auf dessen Irrtum aufmerksam machen müssen und sich den Weg zur Bank erspart können, um den Betrag von 45.000,- Euro abzuholen – um danach den Fahrgast zu suchen, um diesem heute die Differenz auf den korrekten Fuhrlohn von 45,- Euro auszuhändigen.  Auffallend ist auch, dass der Scheck bereits am 25.12.2017 ausgestellt wurde.  Das heißt im Klartext, dass der Taxifahrer seit der Ausstellung schon 10 Tage Zeit gehabt hat den Fahrgast zu suchen und keinesfalls den irrtümlich ausgestellten Betrag von 45.000,- Euro von der Bank zu beheben.

 

Am auffälligsten ist jedoch die „Differenz“ zwischen dem Beitrag im Zahlenfeld und jenem Feld, in dem der Beitrag in Worten angeführt wird.  In diesem wird nämlich wörtlich „Vierzigfünf“ angeführt.  Keine Bank der Welt hätte einen solch ausgestellten Scheck eingelöst.  Wir halten den Beitrag gelinde gesagt für ein Märchen.  Das hinderte aber den Kurier nicht, den besagten Beitrag heute auf seiner Onlineplattform zu veröffentlichen.

 

 

Der Ursprung des Beitrags findet sich auf einer türkischsprachige Facebook-Seite, die sich erstaunlicherweise „Wiener Taxi Verein“ nennt.  Das war natürlich Wasser auf die Mühlen der Islam-affinen Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“, auf deren Facebook-Account Hass- und Hetzpostings keine Seltenheit sind.

 

Selbst einem ungeübten Leser ist es möglich zu erkennen, was die o.a. Islam-affine Facebook-Gruppierung mit dem Satz: „Im letzten Jahr gab es mehrere Beispiele bei denen Flüchtlinge oder Menschen mit Migrationshintergrund dem Boulevard bzw. den rechten Populisten zu Trotz ein Exempel an Menschlichkeit an den Tag legten“ zu beabsichtigen versucht.

 

*****

2018-01-05


Wiens schnellstes Taxi


Bild der Woche 45/17

 



 


*****

2017-11-12


Fahrten-Vermittlungsdienst sammelt Daten seiner Nutzer


Durchlesen der Datenschutzerklärung von UBER zahlt sich aus

„Uber revolutioniert die Mobilität und birgt mehr Möglichkeiten für jeden. Uber verbindet
durch seine Apps Fahrer und Fahrgäste,  verbessert die Verkehrsinfrastruktur in Städten,
erweitert  das  Angebot  für  alle  und eröffnet Fahrern neue Geschäftsmodelle“,  so stellt
sich der Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen auf seiner Webseite vor.
UBER  geriet schon mehrmals wegen seiner Preispolitik in die Schlagzeilen.   So auch erst
heute,  wie einem KURIER-Artikel zu entnehmen ist.
Aber es sind nicht die Fahrpreise, über die sich UBER-Kunden Gedanken machen sollten. So
findet man auf Wikipedia beispielsweise nachfolgende Textpassage:
„Uber sammelt umfangreich Daten über seine Fahrer und Kunden. So wird zum Beispiel über
GPS  ausgewertet,  wie  bei  einer  Fahrt  die  exakte Route war,  wann sie gefahren wurde, wer
gefahren  ist,  wer  der  Passagier war,  wo das Auto mal  stoppte und selbst,  wo es langsamer
fuhr oder abgebogen ist.
Uber  hat Daten zu möglichen One-Night-Stands ausgewertet.   Dazu wurden Daten von Per-
sonen  herausgefiltert,  die  nachts  und am frühen Morgen zwei Fahrten buchten,  bei denen
der  Abfahrtsort  der  zweiten  in  einem  Radius von 160 Metern vom Absetzpunkt der ersten
Fahrt  lag.   Auf der Grundlage dieser  Daten wurden Karten von US-Städten erstellt, in denen
die  Bezirke mit vermeintlich besonders vielen One-Night-Stands hervorgehoben dargestellt
wurden.“
Da  staunten  wir  nicht  schlecht  und  wollten  wissen,  ob UBER  tatsächlich  Daten über seine
Nutzer  sammelt.   Also  besuchten  wir  die  Webseite  der  Firma und staunten wiederum nicht
schlecht, als wir uns deren „DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR NUTZER“ durchgelesen haben.
Zu unserem Erstaunen, stimmen die Nutzer von UBER dieser Datenschutzerklärung zu. Denn
auf deren Webseite prangt unübersehbar folgende Textpassage:
Ob  sich  wirklich  der  Großteil   jener Personen,  welche die Dienste von UBER in Anspruch
nehmen, deren Datenschutzerklärung durchlesen?   Wenn nicht, dann sollten diese das tun,
denn es zahlt sich nämlich aus.
*****
2016-01-04

Militär verweigert Presse den Zugang zu Flüchtlingen

Müll und Gestank aber keine keine Kontrollen

 
Bei  einem  Lokalaugenschein in Spielfeld verweigerten Berufssoldaten Fotoreportern
den  Zugang  zu  einem sonst öffentlichen Gebiet in dem sich aktuell viele Flüchtlinge
sammeln. Neben der Polizei ist auch das Bundesheer anwesend. Militärfahrzeuge an
allen Ecken.  Es wirkt wie ein Kriegsschauplatz.  Über ihre Arbeit dürfen die Soldaten
nicht sprechen und verweisen auf die Polizei.
 
Laut  einem  Berufssoldaten sei die Polizei zuständig und deren Pressesprecher.  Vor
genauerem  Hinsehen scheint man Angst zu haben.  Was verbirgt sich hinter der Ab-
sperrung und welche Tatsachen  will  man verheimlichen?  Pikantes Detail am Rande:
ein  Soldat sagt,  er  will  Österreich  dienen.   Personenkontrollen  werden  aber nicht
durchgeführt.

Vor dem Sperrgebiet hatten die Reporter die Möglichkeit, sich doch einigermaßen ein
Bild  der  aktuellen  Völkerwanderung  zu  machen.   Auffallend  ist  der viele Müll und
bestialische  Gestank.   Warum  verrichten die  Leute ihr Geschäft im Freien und nicht
auf den unzähligen Toiletten?
(Fotos: Die Monatliche)
 
Vom  Roten Kreuz wurden  Gebrauchsanweisungen für die Sanitäranlagen aufgeklebt.
Überall arbeiten Reinigungskräfte,  um den ärgsten Schmutz zu beseitigen.   Die gelb
gekleideten  Arbeiter  erinnern  mit  ihren  Masken  und  Schaufeln an die Liquidatoren
von Tschernobyl.   Eine  leeres Zelt wird von rund fünf  Osteuropäern gereinigt.
Ausgerüstet  mit rollenden Mülltonnen und Schneeschaufeln.   Auffallend ist,  dass die
Flüchtlinge nicht mitarbeiten.
 
Überprüft  werden  die  ankommenden Leute nicht.   Alle kommen durch. Anhand der
Hundertschaften  von Menschen,  die jede Stunde ankommen,  gibt es auch zu wenig
Personal. Eine Registrierung ist de facto unmöglich.   Die Absperrungen sind behelfs-
mäßig aufgestellt,  doch durchstrukturiert wirkt das ganze Schauspiel nicht.    Es ist ein
großes  Chaos,  es  zeigt  die  komplette Überforderung des Staates.  Am Abend ver-
brennen  die Lagerbewohner die Decken,  um etwas Wärme zu bekommen.  Wegen
der hygienischen Verhältnisse keine schlechte Idee.

Beinahe alle wollen nach Deutschland. Dutzende Busse stehen bereit. Rund 50 Taxis
warten  auf  Kundschaft.   Rund 500,-  Euro  kostet die Fahrt bis nach Salzburg.  Auch
wenn  es  rechtlich  bedenklich  ist.    Hauptsache,  die  Massen   werden  weitertrans-
portiert.   Nur ein Afghane sagt,  er würde gerne in Österreich bleiben.
 
 
*****
 
2015-11-28

Taxiunternehmer holen Flüchtlinge von der Grenze ab


Ein uninformierter Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe

„Ich  bin  stolz  auf  meine  Berufsgruppe –  die  Wiener  Taxibetriebe  zeigen   Herz in einer
schwierigen Situation“,  so Gökhan Keskin,  Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe,
in einer heutigen Presseaussendung.
Laut  G. Keskin  sind seit einigen Tagen 70 bis 150 Wiener Taxis in Sachen „Menschlichkeit“
unterwegs und bringen jeden Tag rund  1000 Flüchtlinge von der burgenländischen Grenze
in Nickelsdorf kostenlos nach Wien.
Zum Ersten hoffen wir,  dass der Fachgruppenobmann die Taxiunternehmer/Lenker auf den
§ 120 FPG aufmerksam gemacht hat.   Denn laut diesem Gesetz macht sich unter anderem
derjenige  strafbar:.. „Wer  wissentlich  die   rechtswidrige   Einreise  oder   Durchreise  eines
Fremden  in  oder  durch  einen  Mitgliedstaat  der  Europäischen Union  oder  Nachbarstaat
Österreichs fördert“.

Zum  Zweiten haben wir das mit dem  „kostenlos“  nicht ganz geglaubt,  denn die wirtschaft-
liche Lage des Wiener Taxigewerbes ist alles andere als rosig.   Also haben wir recherchiert
und sind auf einen Taxiunternehmer gestoßen,  der uns über die Sachlage aufklärte.  Nach-
folgende Fotos wurden heute von einem sogenanntem  Datenfunk-Display  (verbunden mit
der Taxifunkzentrale 40100/60160)  aufgenommen.

Wie  uns  der  Taxiunternehmer  mitteilte,  schlägt sich eine Fahrt mit  150,- Euro zu Buche.
Der Preis ergibt sich aus der Wegstrecke Wien-Nickelsdorf-Wien.  Das sind rund 150 Kilo-
meter  und  der Preis liegt bei  1,- Euro  pro gefahrenen Kilometer.   Bezahlt wird die Fahrt
von den Flüchtlingen selbst.
Wir  möchten  festhalten,  dass  wir das den Taxiunternehmern nicht krumm nehmen, denn
wie  kämen  diese  dazu Gratisfahrten zu absolvieren,  während sich die Asylindustrie eine
goldene Nase verdient.  Erschreckend ist nur die Uninformiertheit des Innungsmeisters.
*****
2015-09-14

Symbol der Muslimbrüder ziert Wiener Taxi – TEIL 2


Parlamentarische Anfrage

Und  wieder  einmal hat eine Berichterstattung von uns,  die Aufmerksamkeit der
Politik  erregt.   Der  Beitrag. „Symbol der Muslimbrüder ziert Wiener Taxi“ .führte
zu einer Parlamentarischen Anfrage.
Wir  finden  es gut,  dass es  Politiker(innen) wie Frau  Dr. Dagmar Belakowitsch- Jenewein
gibt. Diese bringen immer wieder Angelegenheiten zur Sprache, was gewisse Leute gerne
unter den Tisch kehren würden.
*****
2015-04-10

Symbol der Muslimbrüder ziert Wiener Taxi


Hält im Wiener Taxigewerbe die Islamisierung Einzug?


Was bedeutet obiges Symbol – eine schwarzen Hand mit vier ausgestreckten Fingern
und eingeklapptem Daumen auf gelbem Grund und dem Schriftzug „R4BIA“?
Dieses  Zeichen  wurde  zum  Symbol  des   Widerstands  der  Anhänger  des  gestürzten
ägyptischen  Präsidenten  Mohammed MURSI  und  der   „Bewegung  der  Muslimbrüder“,
die ab dem 28. Juni 2013 auf dem Rabi’a al-Adawiya-Platz in Kairo gegen die Absetzung
MURSIs  durch  das  ägyptische  Militär  und die am 14. August 2013 erfolgte gewaltsame
Räumung  des  Platzes  demonstriert  hatten.  (Quelle: Baden-Württemberg / Landesamt
für Verfassungsschutz)
Unter  diesen  Umständen  erscheint  es  uns  erstaunlich,  dass in Wien ein Taxi fährt,
welches eingangs gezeigtes Symbol, unübersehbar in der Heckscheibe angebracht
hat. Nachfolgende Fotos wurden vorgestern in Wien geschossen.
Wir  sind der Meinung,  dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-
bekämpfung  (BVT),  die  Angelegenheit  einmal genauer ansehen sollte.   Aber auch der
Vorsteher der Wiener Taxiinnung,  Gökhan Keskin,  ist aufgerufen, mit dem Betreiber des
betreffenden Taxiunternehmens klärende Worte zu sprechen.
*****
2015-03-23

Fahrrad am Taxistandplatz


L E S E R B R I E F

Foto: Privat
Seit  rund  drei  Monaten  steht  der  Drahtesel  genau  am Taxistandplatz in Wien 16., Brunnen-
gasse/Thaliastraße. Nicht nur dass wir Taxifahrer beim Zu- bzw.  Wegfahren höllisch aufpassen
müssen  um  unsere  Autos nicht zu zerkratzen,  werden Fahrgäste beim Einsteigen behindert.
Zahlreiche  Anrufe  beim Magistrat brachten bislang keinen Erfolg.  Aber auch Telefonate mit
unserer  Zwangsvereinigung  „Taxiinnung“ fruchteten  nicht.   Ich  frage  mich  warum  wir  an
diese Zwangsbeiträge zahlen müssen, wenn die nicht einmal so ein Problem lösen können?
Leider  ist das Fahrrad so demoliert,  sodass sich nicht einmal ein Dieb dafür interessiert und
es mitnimmt.
Mit besten Grüßen
ein leidgeprüfter Taxifahrer
2014-07-24

Frauen in leichter Kleidung sollten kein Taxi heranwinken


Erstaunliche Aussagen einer Polizeisprecherin

Auf  „derStandard.at“ erschien gestern ein Beitrag über die Prostitution im Wiener Stuwer-
viertel.   In diesem Artikel sind uns zwei Erstaunlichkeiten aufgefallen.
Screen: derStandard.at
Da  staunen wir aber,  dass eine Kombination aus leichter Kleidung, Fahrzeuge heranwinken
und  auf  haltende  Autos  zugehen,  eine Strafe wegen illegaler Prostitution auslösen können.
Folgt man der Argumentation der Polizeisprecherin,  dann sollten Frauen allgemein im Hoch-
sommer –  wo meist leichte  Kleidung getragen wird –  kein Taxi heranwinken oder auf dieses
zugehen.   Auch  bei  einer  Autopanne  sollten sie es tunlichst unterlassen auf diese Art und
Weise Hilfe zu suchen.
Aber es geht noch erstaunlicher, wie nachfolgender Screenshot beweist:
Screen: derStandard.at
Da hat Frau Riehs in der Polizeischule – sofern sie diese absolviert hat – nicht gut aufgepasst.
Denn  wie jedes Schulkind bereits weiß,  sind Anzeigen immer teurer als die Bezahlung eines
Organstrafmandates beim Polizisten.   Daher ist es unlogisch, dass sich eine Anzeige mit 50,-
Euro  zu  Buche  schlägt,  während  für  das  gleiche  Delikt  per  Organstrafmandat  100,- Euro
abkassiert wird.
*****
2013-09-21

Fußgängerzone Mariahilfer Straße ist teure Totgeburt


Nächster Flop von Rot-Grün zeichnet sich ab

Eine Fußgängerzone mit Rad-, Taxi-, Liefer-, Bus- und Anrainerverkehr ist keine Fußgängerzone
sondern eine 18 Millionen Euro teure Totgeburt.  Anrainer und Geschäftsleute sind zwar im Kon-
zept für die Testphase dahingehend nicht erwähnt,  müssen aber selbstverständlich weiter über
Zufahrtsmöglichkeiten zu ihren Garagen in den Innenhöfen verfügen.
Wie  auf der Fußgängerzone unter diesen Umständen „flaniert“ werden soll,  wissen die Ältesten
nicht.   Es scheint fast so,  als würde der ganze Zirkus nur veranstaltet,  um auch die wichtigen
Verkehrsadern  Burg- und  Neustiftgasse  sowie  die Gumpendorfer  Straße  mit  der  unnötigen
Tempo 30-Bremse zu versehen.
Dazu der Verkehrssprecher der Wiener FPÖ LAbg. Toni Mahdalik: „ Gerade angesichts dieses
unintelligenten Gesamtkonzeptes verlangt die FPÖ, dass nach Beendigung der Testphase eine
verbindliche  Bürgerbefragung  in  den Bezirken 6 und 7 durchgeführt wird.   Dabei müssen die
Bewohner  von  Mariahilf  und  Neubau  selbstverständlich  auch  die  Möglichkeit  haben,  das
18 Millionen Euro teure Projekt von SPÖ und Grünen komplett abzulehnen.“
*****
2013-07-16
 

Akademikerball 2013 – Gewalttätige Ausschreitungen

Kein Zutritt für WKR-Teilnehmer

Offenbar scheint man  im „Wombats CITY HOSTEL Wien – THE NASCHMARKT“, im 5. Wiener
Gemeindebezirk  in  der  Rechte Wienzeile 35,  Gäste  nach  ihrer  politischen  Einstellung zu
selektieren.  Dies schließen wir aus nachfolgenden Bildern, die gestern von einem ERSTAUN-
LICH-Lesereporter geschossen wurden.
 
Fotos: © Privat
 
Möglicherweise  bevorzugt  man  im  „Wombats CITY HOSTEL Wien – THE NASCHMARKT“ 
jenes  Klientel,  welches  auf  nachfolgenden Fotos zu bewundern ist.   Diese Personen waren
Teilnehmer an der Demonstration gegen den gestrigen Akademikerball.
 
Fotos: © unzensuriert.at
 
Und damit sind wir schon bei den gewalttätigen Ausschreitungen,  die gestern gegen Besucher
des Akademikerballes 2013 stattgefunden haben.  Geneigte Leser(innen) können sich im nach-
folgenden Videoausschnitt selbst davon überzeugen, wie Ballgäste attackiert wurden.
 
Quelle: Youtube-Oesterreichzuerst

Grün-Aktivistin dreht den Spieß um

Der erste Bezirk glich in der Nacht vom 1. auf  den 2. Februar 2013 einem Schlachtfeld. Ver-

antwortlich  dafür waren rund 3000 Linksextreme,  die den ersten Bezirk unter ihre Kontrolle

brachten  und  Taxis  demolierten oder Ballgäste zum Teil schwer zu verletzten.   Die Polizei

schritt von kaum bis gar nicht ein.   Möglichweise gab es eine politische Weisung,  dass sich

die  Exekutive  passiv  zu  verhalten habe.   Denn wir können uns kaum vorstellen,  dass ein

Polizeibeamter von sich aus bei Gewalttaten seelenruhig zusieht, es denn, dass er dazu den

Befehl erhalten hat.

 

Die  gewalttätigen Ausschreitungen gingen so weit,  dass sowohl die Wiener Polizei als auch

die Taxiunternehmen die Weisung gaben nicht mehr in den ersten Bezirk zu fahren bzw. ihn

so schnell wie möglich zu verlassen, da „Gefahr für Leib und Leben“ besteht.

 

Ein recht erstaunliches Statement kommt von einer Grün-Fraktion. Antonia Fa, Aktivistin der

Grünen  und  Alternativen StudentInnen (GRAS),  sprach von einer  friedlichen  Kundgebung.

Weiters  meinte sie,  dass es nicht toleriert werden kann,  dass sich friedliche Demonstrant-

(innen)  von  aggressiven  Ballgästen  attackieren  lassen mussten.   Offenbar war die Grün-

Aktivistin  auf  einer  anderen  Demonstration  oder  irgendwas  hatte ihren Wahrnehmungs-

sinn getrübt.

 

***** 

 

2013-02-02

 

SPÖ-Deutsch ist doch ein Realist


Wie viel verdient ein mittelrangiger SPÖ-Politiker?

Wir  haben schon einige Male über die realitätsfremden Aussagen des Wiener SPÖ- Landes-
parteisekretärs, LAbg. Christian Deutsch berichtet. Wir haben ihm auch „unterstellt“ in einer
Art Parallelwelt zu leben.   Diesbezüglich müssen wir uns korrigieren,  denn eine Recherche
über den SPÖ-Politiker ergibt, dass dieser sehr wohl ein Realist ist.   Allerdings nehmen wir
ihm nun seine klassenkämpferischen Töne nicht mehr ab.

Grafik vergrößern:
Bild mit rechter Maustaste anklicken und „Grafik anzeigen“ bestätigen
Screen:  meineabgeordneten.at – Direktlink
 
Interessant sind auch die Verflechtungen rund um Deutschs Firmenbeteiligungen!

Grafik vergrößern:

Bild mit rechter Maustaste anklicken und „Grafik anzeigen“ bestätigen

Screen: http://www.meineabgeordneten.at
 
Christian  Deutsch  wurde am 27. Februar 1962 in Linz geboren.   Zunächst besuchte er die
Volksschule  und  maturierte  dann  am  naturwissenschaftlichen  Realgymnasium  in  Linz-
Freinberg.   Ab 1980 studierte er einige Semester Medizin an der Universität Wien.
 
Das  Studieren  dürfte  Deutsch nicht so gelegen haben und so brach er  – wie sein Genosse
Werner Faymann –  das Studium ab.  Offenbar haben Studienabbrecher und Personen ohne
gelernten Beruf sehr gute Chancen in der SPÖ Karriere zu machen.
 
Deutsch begann seine  politische Tätigkeit nach der Matura. Interessant sind hier wieder die
Parallelen  zu Werner Faymann.   Denn beide stiegen über die „Sozialistische Jugend“ in die
Politik ein und beide wurden ab 1985 Konsulenten bei der Zentralsparkasse.
 
Die Frage die wir uns stellen ist, wie viel verdiente so ein Konsulent bei der Zentralsparkasse?
Und  wie  viel  verdient ein Politiker mittleren Ranges bei der SPÖ,  um sich derartige Firmen-
beteiligungen  (1. Screenshot)  kaufen  zu  können?    Denn  unseren  Recherchen nach hatte
Christian Deutsch – bis auf die aus seinen politischen Ämtern –  keine Nebeneinkünfte. Er fuhr
nicht einmal Taxi, wie sein Genosse Werner Faymann das tat.
 
*****

2013-01-26
 

Undercover

… oder Nebenverdienst?
Fotos: (c) erstaunlich.at
*****
2012-09-19
 

Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich


Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme

Um  in  den  Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen,  wird den Anwärtern so einiges
abverlangt.   Das  sind  beispielsweise  Ortkenntnisse,  Kenntnisse  der  Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende  Prüfung erforderlich.
Zudem  benötigen  Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen.  Damit soll sicher gestellt werden,  dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme.   In Österreich ist es auch möglich,  dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines  gelangen  können  und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie  glauben  das  nicht?   Doch  es ist so,  es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich  der Taxilenkerschein-Anwärter  muss  Asylant  sein.   Denn  Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit.   Nachfolgender  Screenshot  stammt  aus  dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!

Verstoß gegen die Österreichische Verfassung

Da  staunen  wir aber, denn wer garantiert dafür,  dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder,  Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. war?  Wenn die Angelegenheit nicht
so  traurig  wäre,  könnte  man  über  den Satz:  „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein,  die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“  herzhaft  lachen.  Denn  kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich  ist  auch  die  Tatsache,  dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert  wird,  wenn  dieser  wiederholt  oder  schwerwiegend  (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.  Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit  erbringen  und  können  in  ihren  Heimatländern  die  größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem  verstößt  die  Bestimmung,  dass Asylanten  keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die  Österreichische Verfassung.  Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten:  „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“.   Warum es hier eine Ausnahme gibt,  hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
*****

2012-07-17
 

Extrem Homosexuelle rufen zum Boykott auf


Typisch Links: Wer nicht „Links“ denkt ist automatisch ein Nazi

Man kann über den WKR-Ball und seine Besucher durchaus verschiedener Meinung sein. Nie-
mand  wird gezwungen an dieser  Veranstaltung teilzunehmen.   Allerdings muss jedermann
(frau) eine ungestörte Teilnahme an dieser Veranstaltung gewährleistet werden.  Diejenigen
die meinen,  dass dieser Ball eine rechtsextreme Zusammenkunft ist sei gesagt,  dass selbst
das  Innenministerium  den  WKR-Ball  als nicht rechtsextrem bestätigt hat.   Nicht jeder der
keine linke Gesinnung hat ist automatisch ein Nazi.

Sei  es nun Dummheit,  Feigheit  oder schlichte  Angst vor den zukünftigen Wahlniederlagen,
scheint  den Linken aber  offenbar nichts peinlich genug zu sein.  Um den WKR-Ball  zu sabo-
tieren,  fertigte  das  Bündnis  „radicalqueer“  (Auf Deutsch in etwa:  extrem homosexuell)

Plakate und Flugzettel in mehreren Sprachen an.

WARNUNG!

Wir setzten hier absichtlich keinen Link auf die Webseite von „radicalqueer“,  da beim Aufruf
von dieser nachfolgende Warnung am Monitor erscheint:



Unser  EDV-Spezialist hat unter Beachtung aller möglichen Sicherheitsvorkehrungen die Web-
seite von „radicalqueer“ geöffnet.   Dies war für uns unbedingt notwendig um Screenshots

anzufertigen.  Sollten Sie kein Spezialist sein, dann raten wir Ihnen auf Grund der Microsoft-
Warnung ab,  die Webseite „radicalqueer“ aufzurufen oder diese gar zu öffnen.

Aufruf zur Fahrtenverweigerung

Aber zurück zum Thema. Mit dem von den „extrem Homosexuellen“ angefertigten Plakaten
und Flyern, sollen Taxilenker dazu animiert werden Fahrgäste die zum WKR-Ball wollen, die
Beförderung zu verweigern.

„Dank  der vielen Übersetzungen von unserem Aufruf  “Keine Beförderung von rechtem Ge-
dankengut”  gibt es jetzt eine  A3-Plakat-Kopiervorlage  zum Download und Aufhängen bei
Taxiständen oder sonst wo in der Stadt!“
,  so der Aufruf auf der Webseite „radicalqueer“.



Boykott-Aufruf in deutscher Sprache (Originaltext)

Keine Beförderung von rechtem Gedankengut!

Der  Wiener  Korporationsring (WKR),  ein Zusammenschluss von  ca. 20 Burschenschaften und
anderen rechten Studentenverbindungen,  veranstaltet heuer am Freitag,  dem 27.Januar 2012,
seinen alljährlichen Ball in der Wiener Hofburg.

Auf diesem Ball treffen sich Vertreter_innen der extrem rechten Parteien Europas,  die offen für
fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische, frauenfeindliche und homo-phobe Inhalte stehen.
So  waren  in  den  letzten  Jahren  gemeinsam  mit  FPÖ- und BZÖ-FunktionärInnen wie Heinz-
Christian Strache, Barbara Rosenkranz und Martin Graf auch Jean-Marie Le Pen (Front National)
und Frank Vanhecke (Vlaams Belang) zu Gast, aber auch ehemalige NSDAP-Mitglieder wie Otto
Scrinzi und Friedrich Hausmann.

===========

Wir glauben nicht,  dass nur ein einziger Taxilenker auf Grund des schwachsinnigen Textes auf
den Plakaten eine Fuhre ablehnen wird. Sollten Fahrtenverweigerung stattfinden, werden diese
wohl eher den Grund haben,  weil die Taxilenker(innen) keine Lust verspüren werden,  sich ihre
Fahrzeuge von den linken Randalierern beschädigen zu lassen.

Wo war der Boykott-Aufruf bei der Regenbogenparade?

Aus dem feindseligen und undemokratischen Gehabe der „extrem Homosexuellen“ stellt sich
für uns jedoch eine Frage.  Warum wurde im Zuge der vorjährigen  Regenbogenparade,  nicht
ebenfalls ein Boykott-Aufruf  für Taxilenker(innen) auf  Plakate und Flyer veröffentlicht.



Wie obiges Foto beweist, hätte aus der Sicht und Denkweise von „radicalqueer“ begründeter
Anlass  für einen Boykott-Aufruf bestanden.   Oder wäre es gar homophob gewesen ein Plakat
zu kreieren, auf dem man Taxilenker(innen) dazu aufgefordert hätte, keine linken homosexuel-

len Nazis zur Regenbogenparade zu befördern?

*****

2012-01-27

 

Wucherpreise bei Botenfahrten


14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi

Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen
angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver-
halten  setzt sich offenbar auch  bis zu den Kund(innen) fort,  welche bei ihnen ein Taxi
bestellen.  Dies beweist nachfolgender Fall.

 

Am  5. Dezember bestellte Frau Susanne B.  ein Taxi bei der Funkzentrale 40100.   Ein
Haustorschlüssel  sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse  – Ecke –  August August Forel
Gasse, nach Wien  10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden.   Die Wegstrecke für diesen
Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.

 

Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.)
warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht
einmal aus dem Taxi aussteigen musste.

 

Bei  der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht,  als der Taxilenker den
Betrag von 14,50 Euro verlangte.   Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis,  da sie
schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür
zu bezahlen hatte.  Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt
und bekamen diese Angaben bestätigt.

 

  

Rechnung für 1,5 Kilometer               Fahrpreisauskunft der Funkzentrale

 

Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif

Der  Taxilenker verwies jedoch darauf,  dass das Überbringen  eines Schlüssels keine Per-
sonen- sondern eine Botenfahrt  ist und dafür von der Funkzentrale  ein eigener Tarif vor-
geschrieben wird.   Als Beweis zog er eine  Tabelle samt Preise  hervor und  präsentierte
diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.

 

Der Wiener Taxitarif  sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen
muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis-
vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.

 

Das  sich jedoch diese Ausnahme  mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises

zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale
40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.

 

 

Botenfahrten-Tarif der  Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
 

Der Taxilenker hatte tatsächlich recht.   Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das
Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte
sich Frau B.  mit dem zu verbringenden  Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour
gefahren,  hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.

 

Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben.  Daher
sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale
40100 (60160) anrufen.

 

*****

2011-12-11
 

Abschlepporgie


294 Abschleppungen am 1. Adventwochenende

Laut ÖAMTC wurden am ersten Adventwochenende in Wien 294 Abschleppungen durchge-
führt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl somit von 270 auf 294 gestiegen. Das entspricht
einer Steigerung von nahezu neun Prozent. Dafür müssen die betroffenen Autofahrer(innen)
insgesamt fast  80.000 Euro hinblättern.

 

Die Kosten einer Abschleppung setzen sich aus der  Abschleppgebühr von 192 Euro und der
Polizeistrafe aus  72 Euro zusammen.   Dazu kommen noch Verwahrungskosten von 7 Euro
pro Tag. Nicht inkludiert sind eventuelle Taxikosten zum Abholen des Fahrzeuges.

 

So ist es eben, die Weihnachtszeit besteht bekannter Weise aus Geben und Nehmen.  Aller-
dings  nimmt die Gemeinde Wien lieber als sie gibt.   Wie aus gut informierter  Quelle infor-
miert,  gibt es Order an die Straßenaufsichtsorgane,  keine Falschparkdelikte zu tolerieren.

 

Da haben aber die beiden Polizisten aus unserem Beitrag  „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“
riesiges  Glück gehabt,  dass sie nicht mit ihrem Privatauto,  sondern mit einem Funkwagen
unterwegs waren.   Denn wann wird schon ein Polizeiauto abgeschleppt, wenn es vorschrifts-
widrig geparkt ist, während die Beamten bei Kaffee und Kuchen sitzen.

 

Foto: ©erstaunlich.at

 

Der  ÖAMTC zeigt sich erstaunt darüber, dass trotz aller Warnungen immer noch so zahl-
reiche Autofahrer(innen)  ihr Fahrzeug vorschriftswidrig  abstellen und hohe Strafen bzw.
Abschleppkosten  riskieren.  Möglicherweise  orientieren  sich  diese  Personen  an  den
Gesetzeshütern.

 

Der Tipp des ÖAMTC

Auch wenn Parkgaragen nicht billig sind, günstiger als die Unkosten für eine Abschleppung
sind sie allemal.   Abschließend appelliert der ÖAMTC,  gerade in der Weihnachtszeit die
Parkvorschriften  unbedingt zu beachten.   Es gäbe  aber eine  – wenn auch nicht legale –

Methode,  sich ein Strafmandat oder gar eine Abschleppung zu ersparen.

 

Einfach  am Blech seines Autos ein paar  Polizeiaufkleber und auf dem Autodach ein Blau-

licht anbringen.  Wir weisen aber darauf hin,  dass dies verboten ist und raten von einem

derartigen  Vorhaben ab.

 

*****

2011-11-28
 

Das Taxi-Hörbuch


Aus der Sicht eines Taxifahrers

„Es interessiert niemand, wenn der Herr Hofrat mit dem Taxi in sein Amt fährt, jedoch

wenn sich ein Betrunkener äußert, kann es manchmal lustig werden“, meint Helmut E.

Benedikt-Rosenfeld auf seiner Webseite.

 

Dieser Ansicht  sind wir nicht,  denn auch  ein Hofrat kann seine  erstaunlichen Seiten
haben. Daher möchten hier ein wenig Werbung für die erstaunliche Geschäftsidee des
umtriebigen  Wiener Taxiunternehmers machen.   Er produzierte nämlich das  1.Taxi-
Hörbuch Europas im Wiener Dialekt gesprochen.

 

 

Da Weihnachten mit riesigen Schritten naht und es immer wieder schwierig ist den Ge-
schmack eines zu Beschenkenden zu treffen,  ist dieses  Taxi-Hörbuch sicher eine gute
Alternative. Dieses kostet 15,- Euro und besteht aus 2 CD´s, wobei der Versand porto-
frei ist.

 

*****

2011-09-22
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

*****

2011-09-16
 

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
 

Und es brummt doch – TEIL2


Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch

Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des  Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische  Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als  Marke  zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen  Taxiunternehmungen sich für  das für das jeweilige  Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale  Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung  einerseits die Kosten
und den Aufwand    für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale  den  Kosten der  neuen  technischen  Vermittlungssysteme  und  anderseits  dem
jeweiligen  zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend  der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert,  dass diese  technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheid-
ung. In Österreich  gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe  mit PKW
Wirtschaftskammer Wien

Wir resümieren

Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische  Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten  die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als
Marke  zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann  ein Verkäufer  – und Funkvermittlungszentralen  sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir  kontaktieren diesen telefonisch,  um ihn auf seinen  Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette  Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen.  Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus,  dass Taxiunternehmer(innen)  freie Unternehmer(innen)  sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck  erwecken könnten,  dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch  dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte  Dr. A. Curda,  dass er diesen vermutlich überlesen,  respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat,  kann das durchaus passieren.  Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: Die von ihnen zitierte
Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheidung.   In Österreich
 gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-

spruch des OLG Frankfurt am Main –  welcher vermutlich in Österreich nicht anders

ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt,  dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren.   Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen)  erkennbar ist.   Ganz  im  Gegenteil,  es  wird  mit  erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen,  warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

*****


2011-09-10
 

Rassismus im Taxigewerbe?


Ein Stammleser machte sich Luft

Heute nachmittag rief der ERSTAUNLICH-Stammleser und Herausgeber des Taxi-Online-Maga-
zins w-tx.at,  Martin Heindl in der Redaktion an und beschwerte sich über die Ignoranz eines
Admins im Taxi-Forum.

Du sagen, ich fahren

Heindl ist im besagten Forum Stammposter und hatte sich erlaubt, den ERSTAUNLICH-Beitrag
„Die letzten Österreicher“  in einem Posting zu verlinken, um auf das in Wien bestehende Aus-
länder-Problem im Taxigewerbe hinzuweisen. Wer hat in der Bundeshauptstadt noch nicht er-
lebt, dass ihm ein ausländischer Taxilenker folgendes mitteilte: „Du sagen, ich fahren.“
(Screen: taxiforum)

Realsatire mit Rassismus verwechselt

Für die  Link-Setzung erhielt er umgehend  oben angeführte Verwarnung.  Wo der selbstherr-
liche Admin dieses Forums im besagten Beitrag Rassismus ortet, wird vermutlich für immer sein
Geheimnis bleiben.
Der Beitrag „Die letzten Österreicher“ ist eine Realsatire und zeigt die Existenzängste der öster-
reichischen Bevölkerung auf.  Wir haben diesen  Beitrag vor allem deswegen  veröffentlicht, da
er von einem hohen Funktionär der SPÖ-Basis eingesendet wurde.

Warum verleugnet der Mann ein bestehendes Problem?

Möglicherweise ist jener Admin, der im besagten ERSTAUNLICH-Beitrag Rassismus ortet, selbst
Taxiunternehmer mit mehreren Wagen und ist von ausländischen Lenkern abhängig. Vielleicht
verleugnet er aus diesem Grunde das bestehende Ausländer-Problem, welches auch vor dem
Wiener Taxigewerbe nicht Halt gemacht hat.
Werter Herr Martin Heindl. Wegen dieser Verwarnung brauchen Sie sich keinen Kopf zu machen
und sich auch nicht zu ärgern, denn diese hat den selbe Stellenwert, wie wenn in China ein Sack
Reis umfällt.
*****

2010-09-13
 

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

Die eilige Ministerin

 

Hohe Arbeitmoral ?

Besonders eilig in die Arbeit zu kommen, hat es wohl die Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner. Aus diesem Grund dürfte sie auch bei der MA 46 einen Antrag für eine Sonder-
fahrerlaubnis gestellt haben.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at)
Macht Platz für die eilige Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner

Der Stau

Wie die Tageszeitung  „ÖSTERREICH“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, möchte
die eilige Justizministerin auf ihrem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, die Bus- und
Taxispuren in der Burggasse, bzw. Neustiftgasse im siebenten Wiener Gemeindebezirk
benutzen.
Die beiden Straßenzüge seien permanent verstaut, während man auf der Busspur freie
Fahrt hätte, so lautet die Begründung von Frau Bandion-Ortner. Diese Feststellung
haben vor ihr bereits zig-tausende andere Autofahrer auch gemacht und keinen Antrag
auf Sondererlaubnis eingereicht.
 
Über einen solchen Antrag von „Otto Normalverbraucher“ hätte man sich bei der
MA 46 ohnehin schief gelacht. Beim Ministeransuchen wird man wahrscheinlich im vor-
auseilendem Gehorsam einen Kniefall machen.

Manche sind halt gleicher

Offensichtlich hat Frau Bandion-Ortner mit dem Ministerposten, ihren Realitätssinn ver-
loren. Als Juristin sollte sie eigentlich wissen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
Daher ist es erstaunlich, warum gerade sie für den täglichen Weg zur und von der Arbeit
eine Ausnahme bekommen soll.
 

Öffis benutzen

Wenn die Justizministerin unbedingt diese Sonderspuren benutzen will, können wir ihr
empfehlen mit dem Taxi oder dem städtischen Autobus zur Arbeit zu fahren.
Als Regierungsmitglied hätte sie ohnehin eine Vorbildfunktion zu erfüllen und was liegt da
näher, als auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie könnte auch ein Fahrrad benut-
zen und  würde damit vermutlich „vier Fliegen“ mit einer Klappe  erschlagen.

Bei den Grünen punkten

Sie wäre umweltfreundlich unterwegs, betriebe automatisch Sport, käme völlig staufrei
voran und könnte Sympathien bei den GRÜNEN sammeln.
Vielleicht würde ihr das bei der nächsten Regierungsbildung helfen wieder ins Ministeramt
zu kommen. Denn ein Dr. Wolfgang Schüssel kann ihr „gottseidank“ nicht mehr nützlich
sein.
Stauni
  
2009-09-03
  

Gratis Taxi fahren

  

Neues EU-Verbraucherschutzgesetz 

Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-
privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen.
    
Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge  auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.

Taxifahrt zum Nulltarif

Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrt
spielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl
nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein.
    
Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
   
 
Laut EU-Verordnung ist das Gratisfahren juristisch möglich
  
Der Fahrgast setzt sich ins Taxi und der Fahrer bringt ihn an das gewünschte Ziel.
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte
„Widerrufsformular“.
       
Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen.
      
Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im  Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen.
       
Stauni
   
2009-02-09

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten