Orientalisches Märchen
(45) – Tausend und eine Nacht
Nachfolgend rührende Geschichte, die einem normal denkenden Menschen maximal ein müdes Lächeln entlockt, wurde gestern auf der Facebook-Seite „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“ gepostet.
Dazu wurden zwei Fotos veröffentlicht, auf dem der Taxifahrer Varol S. mit einem sichtlich erheblichen Bargeldbetrag und ein Scheck über 45.000,- Euro (im Zahlenfeld) abgebildet sind.
Zur Geschichte selbst: Abgesehen davon, dass der Taxifahrer den Scheck nach Erhalt überprüft haben muss – denn alles andere wäre lebensfremd – müsste ihm ein derartiger Fehler aufgefallen sein. Also hätte er den Fahrgast unverzüglich auf dessen Irrtum aufmerksam machen müssen und sich den Weg zur Bank erspart können, um den Betrag von 45.000,- Euro abzuholen – um danach den Fahrgast zu suchen, um diesem heute die Differenz auf den korrekten Fuhrlohn von 45,- Euro auszuhändigen. Auffallend ist auch, dass der Scheck bereits am 25.12.2017 ausgestellt wurde. Das heißt im Klartext, dass der Taxifahrer seit der Ausstellung schon 10 Tage Zeit gehabt hat den Fahrgast zu suchen und keinesfalls den irrtümlich ausgestellten Betrag von 45.000,- Euro von der Bank zu beheben.
Am auffälligsten ist jedoch die „Differenz“ zwischen dem Beitrag im Zahlenfeld und jenem Feld, in dem der Beitrag in Worten angeführt wird. In diesem wird nämlich wörtlich „Vierzigfünf“ angeführt. Keine Bank der Welt hätte einen solch ausgestellten Scheck eingelöst. Wir halten den Beitrag gelinde gesagt für ein Märchen. Das hinderte aber den Kurier nicht, den besagten Beitrag heute auf seiner Onlineplattform zu veröffentlichen.
Der Ursprung des Beitrags findet sich auf einer türkischsprachige Facebook-Seite, die sich erstaunlicherweise „Wiener Taxi Verein“ nennt. Das war natürlich Wasser auf die Mühlen der Islam-affinen Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“, auf deren Facebook-Account Hass- und Hetzpostings keine Seltenheit sind.
Selbst einem ungeübten Leser ist es möglich zu erkennen, was die o.a. Islam-affine Facebook-Gruppierung mit dem Satz: „Im letzten Jahr gab es mehrere Beispiele bei denen Flüchtlinge oder Menschen mit Migrationshintergrund dem Boulevard bzw. den rechten Populisten zu Trotz ein Exempel an Menschlichkeit an den Tag legten“ zu beabsichtigen versucht.
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2018-01-05
Wiens schnellstes Taxi
Bild der Woche 45/17
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2017-11-12
Fahrten-Vermittlungsdienst sammelt Daten seiner Nutzer
Durchlesen der Datenschutzerklärung von UBER zahlt sich aus
„Uber revolutioniert die Mobilität und birgt mehr Möglichkeiten für jeden. Uber verbindet durch seine Apps Fahrer und Fahrgäste, verbessert die Verkehrsinfrastruktur in Städten, erweitert das Angebot für alle und eröffnet Fahrern neue Geschäftsmodelle“, so stellt sich der Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen auf seiner Webseite vor. UBER geriet schon mehrmals wegen seiner Preispolitik in die Schlagzeilen. So auch erst heute, wie einem KURIER-Artikel zu entnehmen ist.![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2016/01/uber-01.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2016/01/uber-02.jpg)
Taxiunternehmer holen Flüchtlinge von der Grenze ab
Ein uninformierter Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe
„Ich bin stolz auf meine Berufsgruppe – die Wiener Taxibetriebe zeigen Herz in einer schwierigen Situation“, so Gökhan Keskin, Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe, in einer heutigen Presseaussendung. Laut G. Keskin sind seit einigen Tagen 70 bis 150 Wiener Taxis in Sachen „Menschlichkeit“ unterwegs und bringen jeden Tag rund 1000 Flüchtlinge von der burgenländischen Grenze in Nickelsdorf kostenlos nach Wien. Zum Ersten hoffen wir, dass der Fachgruppenobmann die Taxiunternehmer/Lenker auf den § 120 FPG aufmerksam gemacht hat. Denn laut diesem Gesetz macht sich unter anderem derjenige strafbar:.. „Wer wissentlich die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs fördert“.![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/09/bpf02.jpg)
Zum Zweiten haben wir das mit dem „kostenlos“ nicht ganz geglaubt, denn die wirtschaft- liche Lage des Wiener Taxigewerbes ist alles andere als rosig. Also haben wir recherchiert und sind auf einen Taxiunternehmer gestoßen, der uns über die Sachlage aufklärte. Nach- folgende Fotos wurden heute von einem sogenanntem Datenfunk-Display (verbunden mit der Taxifunkzentrale 40100/60160) aufgenommen.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/09/taxi1409.jpg)
Wie uns der Taxiunternehmer mitteilte, schlägt sich eine Fahrt mit 150,- Euro zu Buche. Der Preis ergibt sich aus der Wegstrecke Wien-Nickelsdorf-Wien. Das sind rund 150 Kilo- meter und der Preis liegt bei 1,- Euro pro gefahrenen Kilometer. Bezahlt wird die Fahrt von den Flüchtlingen selbst. Wir möchten festhalten, dass wir das den Taxiunternehmern nicht krumm nehmen, denn wie kämen diese dazu Gratisfahrten zu absolvieren, während sich die Asylindustrie eine goldene Nase verdient. Erschreckend ist nur die Uninformiertheit des Innungsmeisters. ***** 2015-09-14
Symbol der Muslimbrüder ziert Wiener Taxi – TEIL 2
Parlamentarische Anfrage
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/04/pa0904.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/04/pa0904_01.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/04/pa0904_02.jpg)
Stellungnahme der Wiener Taxiinnung
Lenker(in) wird vorgeladen
Auf Anfrage betreffend zum Beitrag „Symbol der Muslimbrüder ziert Wiener Taxi“ reagierte die Wiener Taxiinnung prompt. Der Fachgruppengeschäftsführer Dr. Curda, nahm per Mail wie folgt Stellung:![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/03/txinn.jpg)
Symbol der Muslimbrüder ziert Wiener Taxi
Hält im Wiener Taxigewerbe die Islamisierung Einzug?
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/03/r4b.jpg)
Was bedeutet obiges Symbol – eine schwarzen Hand mit vier ausgestreckten Fingern und eingeklapptem Daumen auf gelbem Grund und dem Schriftzug „R4BIA“? Dieses Zeichen wurde zum Symbol des Widerstands der Anhänger des gestürzten ägyptischen Präsidenten Mohammed MURSI und der „Bewegung der Muslimbrüder“, die ab dem 28. Juni 2013 auf dem Rabi’a al-Adawiya-Platz in Kairo gegen die Absetzung MURSIs durch das ägyptische Militär und die am 14. August 2013 erfolgte gewaltsame Räumung des Platzes demonstriert hatten. (Quelle: Baden-Württemberg / Landesamt für Verfassungsschutz) Unter diesen Umständen erscheint es uns erstaunlich, dass in Wien ein Taxi fährt, welches eingangs gezeigtes Symbol, unübersehbar in der Heckscheibe angebracht hat. Nachfolgende Fotos wurden vorgestern in Wien geschossen.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2015/03/tali.jpg)
Fahrrad am Taxistandplatz
L E S E R B R I E F
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2014/07/rad-taxi.jpg)
Frauen in leichter Kleidung sollten kein Taxi heranwinken
Erstaunliche Aussagen einer Polizeisprecherin
Auf „derStandard.at“ erschien gestern ein Beitrag über die Prostitution im Wiener Stuwer- viertel. In diesem Artikel sind uns zwei Erstaunlichkeiten aufgefallen.![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2013/09/prosttaxi01.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2013/09/prosttaxi02.jpg)
Fußgängerzone Mariahilfer Straße ist teure Totgeburt
Nächster Flop von Rot-Grün zeichnet sich ab
Eine Fußgängerzone mit Rad-, Taxi-, Liefer-, Bus- und Anrainerverkehr ist keine Fußgängerzone sondern eine 18 Millionen Euro teure Totgeburt. Anrainer und Geschäftsleute sind zwar im Kon- zept für die Testphase dahingehend nicht erwähnt, müssen aber selbstverständlich weiter über Zufahrtsmöglichkeiten zu ihren Garagen in den Innenhöfen verfügen. Wie auf der Fußgängerzone unter diesen Umständen „flaniert“ werden soll, wissen die Ältesten nicht. Es scheint fast so, als würde der ganze Zirkus nur veranstaltet, um auch die wichtigen Verkehrsadern Burg- und Neustiftgasse sowie die Gumpendorfer Straße mit der unnötigen Tempo 30-Bremse zu versehen. Dazu der Verkehrssprecher der Wiener FPÖ LAbg. Toni Mahdalik: „ Gerade angesichts dieses unintelligenten Gesamtkonzeptes verlangt die FPÖ, dass nach Beendigung der Testphase eine verbindliche Bürgerbefragung in den Bezirken 6 und 7 durchgeführt wird. Dabei müssen die Bewohner von Mariahilf und Neubau selbstverständlich auch die Möglichkeit haben, das 18 Millionen Euro teure Projekt von SPÖ und Grünen komplett abzulehnen.“ ***** 2013-07-16SPÖ-Deutsch ist doch ein Realist
Wie viel verdient ein mittelrangiger SPÖ-Politiker?
Wir haben schon einige Male über die realitätsfremden Aussagen des Wiener SPÖ- Landes-
parteisekretärs, LAbg. Christian Deutsch berichtet. Wir haben ihm auch „unterstellt“ in einer
Art Parallelwelt zu leben. Diesbezüglich müssen wir uns korrigieren, denn eine Recherche
über den SPÖ-Politiker ergibt, dass dieser sehr wohl ein Realist ist. Allerdings nehmen wir
ihm nun seine klassenkämpferischen Töne nicht mehr ab.
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2013-01-26
Undercover
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2012/09/tx01.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2012/09/tx02.jpg)
Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich
Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme
Um in den Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen, wird den Anwärtern so einiges
abverlangt. Das sind beispielsweise Ortkenntnisse, Kenntnisse der Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende Prüfung erforderlich.
Zudem benötigen Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen. Damit soll sicher gestellt werden, dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. In Österreich ist es auch möglich, dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines gelangen können und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie glauben das nicht? Doch es ist so, es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich der Taxilenkerschein-Anwärter muss Asylant sein. Denn Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit. Nachfolgender Screenshot stammt aus dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2012/07/taxischein.jpg)
Verstoß gegen die Österreichische Verfassung
Da staunen wir aber, denn wer garantiert dafür, dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. war? Wenn die Angelegenheit nicht
so traurig wäre, könnte man über den Satz: „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein, die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“ herzhaft lachen. Denn kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert wird, wenn dieser wiederholt oder schwerwiegend (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit erbringen und können in ihren Heimatländern die größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem verstößt die Bestimmung, dass Asylanten keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die Österreichische Verfassung. Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten: „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“. Warum es hier eine Ausnahme gibt, hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
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2012-07-17
Extrem Homosexuelle rufen zum Boykott auf
Typisch Links: Wer nicht „Links“ denkt ist automatisch ein Nazi
Man kann über den WKR-Ball und seine Besucher durchaus verschiedener Meinung sein. Nie-
mand wird gezwungen an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Allerdings muss jedermann(frau) eine ungestörte Teilnahme an dieser Veranstaltung gewährleistet werden. Diejenigen
die meinen, dass dieser Ball eine rechtsextreme Zusammenkunft ist sei gesagt, dass selbst
das Innenministerium den WKR-Ball als nicht rechtsextrem bestätigt hat. Nicht jeder der
keine linke Gesinnung hat ist automatisch ein Nazi.
Sei es nun Dummheit, Feigheit oder schlichte Angst vor den zukünftigen Wahlniederlagen,
scheint den Linken aber offenbar nichts peinlich genug zu sein. Um den WKR-Ball zu sabo-
tieren, fertigte das Bündnis „radicalqueer“ (Auf Deutsch in etwa: extrem homosexuell)
WARNUNG!
Wir setzten hier absichtlich keinen Link auf die Webseite von „radicalqueer“, da beim Aufrufvon dieser nachfolgende Warnung am Monitor erscheint:
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2012/01/taxi_wkr01.jpg)
Unser EDV-Spezialist hat unter Beachtung aller möglichen Sicherheitsvorkehrungen die Web-
seite von „radicalqueer“ geöffnet. Dies war für uns unbedingt notwendig um Screenshots anzufertigen. Sollten Sie kein Spezialist sein, dann raten wir Ihnen auf Grund der Microsoft- Warnung ab, die Webseite „radicalqueer“ aufzurufen oder diese gar zu öffnen.
Aufruf zur Fahrtenverweigerung
Aber zurück zum Thema. Mit dem von den „extrem Homosexuellen“ angefertigten Plakatenund Flyern, sollen Taxilenker dazu animiert werden Fahrgäste die zum WKR-Ball wollen, die
Beförderung zu verweigern.
„Dank der vielen Übersetzungen von unserem Aufruf “Keine Beförderung von rechtem Ge-
dankengut” gibt es jetzt eine A3-Plakat-Kopiervorlage zum Download und Aufhängen bei
Taxiständen oder sonst wo in der Stadt!“, so der Aufruf auf der Webseite „radicalqueer“.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2012/01/taxi_wkr02.jpg)
Boykott-Aufruf in deutscher Sprache (Originaltext)
Keine Beförderung von rechtem Gedankengut!
Der Wiener Korporationsring (WKR), ein Zusammenschluss von ca. 20 Burschenschaften und
anderen rechten Studentenverbindungen, veranstaltet heuer am Freitag, dem 27.Januar 2012,
seinen alljährlichen Ball in der Wiener Hofburg.
Auf diesem Ball treffen sich Vertreter_innen der extrem rechten Parteien Europas, die offen für
fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische, frauenfeindliche und homo-phobe Inhalte stehen.
So waren in den letzten Jahren gemeinsam mit FPÖ- und BZÖ-FunktionärInnen wie Heinz-
Christian Strache, Barbara Rosenkranz und Martin Graf auch Jean-Marie Le Pen (Front National)
und Frank Vanhecke (Vlaams Belang) zu Gast, aber auch ehemalige NSDAP-Mitglieder wie Otto
Scrinzi und Friedrich Hausmann.
Wir glauben nicht, dass nur ein einziger Taxilenker auf Grund des schwachsinnigen Textes auf den Plakaten eine Fuhre ablehnen wird. Sollten Fahrtenverweigerung stattfinden, werden diese wohl eher den Grund haben, weil die Taxilenker(innen) keine Lust verspüren werden, sich ihre Fahrzeuge von den linken Randalierern beschädigen zu lassen.
Wo war der Boykott-Aufruf bei der Regenbogenparade?
Aus dem feindseligen und undemokratischen Gehabe der „extrem Homosexuellen“ stellt sich
für uns jedoch eine Frage. Warum wurde im Zuge der vorjährigen Regenbogenparade, nicht
ebenfalls ein Boykott-Aufruf für Taxilenker(innen) auf Plakate und Flyer veröffentlicht.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/06/dn01.jpg)
Wie obiges Foto beweist, hätte aus der Sicht und Denkweise von „radicalqueer“ begründeter
Anlass für einen Boykott-Aufruf bestanden. Oder wäre es gar homophob gewesen ein Plakat
zu kreieren, auf dem man Taxilenker(innen) dazu aufgefordert hätte, keine linken homosexuel- len Nazis zur Regenbogenparade zu befördern?
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2012-01-27
Wucherpreise bei Botenfahrten
14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi
Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver- halten setzt sich offenbar auch bis zu den Kund(innen) fort, welche bei ihnen ein Taxi bestellen. Dies beweist nachfolgender Fall.
Am 5. Dezember bestellte Frau Susanne B. ein Taxi bei der Funkzentrale 40100. Ein Haustorschlüssel sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse – Ecke – August August Forel Gasse, nach Wien 10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden. Die Wegstrecke für diesen Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.
Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.) warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht einmal aus dem Taxi aussteigen musste.
Bei der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht, als der Taxilenker den Betrag von 14,50 Euro verlangte. Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis, da sie schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür zu bezahlen hatte. Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt und bekamen diese Angaben bestätigt.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/12/preistaxi.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/12/preisabfrage.jpg)
Rechnung für 1,5 Kilometer Fahrpreisauskunft der Funkzentrale
Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif
Der Taxilenker verwies jedoch darauf, dass das Überbringen eines Schlüssels keine Per- sonen- sondern eine Botenfahrt ist und dafür von der Funkzentrale ein eigener Tarif vor- geschrieben wird. Als Beweis zog er eine Tabelle samt Preise hervor und präsentierte diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.
Der Wiener Taxitarif sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis- vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.
Das sich jedoch diese Ausnahme mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises
zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale 40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/12/preiszonen.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/12/preisboten.jpg)
Botenfahrten-Tarif der Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
Der Taxilenker hatte tatsächlich recht. Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte sich Frau B. mit dem zu verbringenden Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour gefahren, hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.
Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben. Daher sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale 40100 (60160) anrufen.
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2011-12-11
Abschlepporgie
294 Abschleppungen am 1. Adventwochenende
Laut ÖAMTC wurden am ersten Adventwochenende in Wien 294 Abschleppungen durchge- führt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl somit von 270 auf 294 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von nahezu neun Prozent. Dafür müssen die betroffenen Autofahrer(innen) insgesamt fast 80.000 Euro hinblättern.
Die Kosten einer Abschleppung setzen sich aus der Abschleppgebühr von 192 Euro und der Polizeistrafe aus 72 Euro zusammen. Dazu kommen noch Verwahrungskosten von 7 Euro pro Tag. Nicht inkludiert sind eventuelle Taxikosten zum Abholen des Fahrzeuges.
So ist es eben, die Weihnachtszeit besteht bekannter Weise aus Geben und Nehmen. Aller- dings nimmt die Gemeinde Wien lieber als sie gibt. Wie aus gut informierter Quelle infor- miert, gibt es Order an die Straßenaufsichtsorgane, keine Falschparkdelikte zu tolerieren.
Da haben aber die beiden Polizisten aus unserem Beitrag „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“ riesiges Glück gehabt, dass sie nicht mit ihrem Privatauto, sondern mit einem Funkwagen unterwegs waren. Denn wann wird schon ein Polizeiauto abgeschleppt, wenn es vorschrifts- widrig geparkt ist, während die Beamten bei Kaffee und Kuchen sitzen.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/11/zspur02.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/11/zspur03.jpg)
Foto: ©erstaunlich.at
Der ÖAMTC zeigt sich erstaunt darüber, dass trotz aller Warnungen immer noch so zahl- reiche Autofahrer(innen) ihr Fahrzeug vorschriftswidrig abstellen und hohe Strafen bzw. Abschleppkosten riskieren. Möglicherweise orientieren sich diese Personen an den Gesetzeshütern.
Der Tipp des ÖAMTC
Auch wenn Parkgaragen nicht billig sind, günstiger als die Unkosten für eine Abschleppung sind sie allemal. Abschließend appelliert der ÖAMTC, gerade in der Weihnachtszeit die Parkvorschriften unbedingt zu beachten. Es gäbe aber eine – wenn auch nicht legale –
Methode, sich ein Strafmandat oder gar eine Abschleppung zu ersparen.
Einfach am Blech seines Autos ein paar Polizeiaufkleber und auf dem Autodach ein Blau-
licht anbringen. Wir weisen aber darauf hin, dass dies verboten ist und raten von einem
derartigen Vorhaben ab.
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2011-11-28
Das Taxi-Hörbuch
Aus der Sicht eines Taxifahrers
„Es interessiert niemand, wenn der Herr Hofrat mit dem Taxi in sein Amt fährt, jedoch
wenn sich ein Betrunkener äußert, kann es manchmal lustig werden“, meint Helmut E.
Benedikt-Rosenfeld auf seiner Webseite.
Dieser Ansicht sind wir nicht, denn auch ein Hofrat kann seine erstaunlichen Seiten haben. Daher möchten hier ein wenig Werbung für die erstaunliche Geschäftsidee des umtriebigen Wiener Taxiunternehmers machen. Er produzierte nämlich das 1.Taxi- Hörbuch Europas im Wiener Dialekt gesprochen.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/hoerbuch01.jpg)
Da Weihnachten mit riesigen Schritten naht und es immer wieder schwierig ist den Ge- schmack eines zu Beschenkenden zu treffen, ist dieses Taxi-Hörbuch sicher eine gute Alternative. Dieses kostet 15,- Euro und besteht aus 2 CD´s, wobei der Versand porto- frei ist.
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2011-09-22
Das Leben ist ein Zufall
Es lässt uns keine Ruhe
Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die erstaunliche Empfehlung Letzteren lassen uns nicht in Ruhe. Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs. „myTaxi „ am Rande streifen.
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt, um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten: „Das handhabt 31300 genauso“, die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von „myTaxi“ zu rechtfertigen versucht. Aber zu den
Aussagen des Herrn Müllner, die in der Tat erstaunlich sind, kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/40100_01.jpg)
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/40100_02.jpg)
Erstaunliche Erklärungsversuche
Der oberste Boss der Taxifunkzentrale, Leo Müllner, vergleicht die Verwendung von
„myTaxi“ mit Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“ in Anspruch genommen werden.
„Das große Problem ist“, meint Müllner, „dass es Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“ Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
Na ja, da sollte doch der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein, wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird. Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht. Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden. Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls. Aber selbst die erstaunlichen Aussagen eines Leo Müllner sind noch halbwegs logisch, wenn auch für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin versucht er so, sich „myTaxi“ vom Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags, bei der Verwendung von „myTaxi“ wirklich rechtlichen Bestand haben wird, wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts sein, falls es zu einer Klage kommt. Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen, dass diese eine Art Notwehr ist. Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter- nehmen vom Leib zu halten. Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch legitim ist, obliegt der Justiz, falls es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Taxiunternehmer(innen) und der je- weiligen Funkzentrale kommt.
Zufälle über Zufälle
Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen. Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt ihren Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen wird immer wieder kolportiert, dass seitens der Funkzentrale „40100“ angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll. Aber wie sollte das funktionieren? Sind doch Taxifunkzentralen lediglich Fahrtenverkäufer und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten. Ein Sprichwort besagt: „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“ Und so haben wir einige Zeit in diesem gestöbert und wurden tatsächlich fündig. Wie es der Zufall will, ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982 Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein Mann der dort das Sagen hat. Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen und Fachverbandsausschüssen. Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang- iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter. Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt- schaftsbundes. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen, was sie von dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen. Für Leser- (innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink- ungen an, um eine Suche zu ersparen. „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ „Es brummt doch – TEIL1 und TEIL2“.
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2011-09-16
Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl
Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!
Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy. Nun sehen
die Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/normann02.jpg)
Und es brummt doch – TEIL2
Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch
Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/tx_innung_mail.jpg)
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Wirtschaftskammer Wien
Wir resümieren
Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als
Marke zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann ein Verkäufer – und Funkvermittlungszentralen sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir kontaktieren diesen telefonisch, um ihn auf seinen Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen. Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus, dass Taxiunternehmer(innen) freie Unternehmer(innen) sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck erwecken könnten, dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/tx_innung_dienst.jpg)
spruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Österreich nicht anders
ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt, dass es in Österreich ein Erkennt- nis des OGH gäbe. Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren. Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi- unternehmer(innen) erkennbar ist. Ganz im Gegenteil, es wird mit erstaunlichen Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen. Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen, warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit- glieder im Regen stehen lässt. ***** 2011-09-12
Und es brummt doch
Aufruhr im Wiener Taxigewerbe
„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi, aber es kommt nicht (kummt net, kummt net) ich warte auf das Brummen von ’nem Mercedes Diesel, aber es brummt net…“ Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?
Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern
Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der
zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“. Von den rund 4.500 in Wien betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.
Neues kostengünstiges System
In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert, welches zur vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/normanmytaxi.jpg)
Genaue Informationen unter diesem LINK
Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr- gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß- zeiten ein Ende, da er sein Taxi über einen Tastendruck auf seinem Handy per „App“ bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten, wie die Anschaffung eines Datenfunkgerätes und dessen Einbau, Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein Handy benötigt.
Ferner fallen beim System „mytaxi“, die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die Funkzentralen weg. Denn pro Fahrtenvermittlung über „mytaxi“ wird dem Taxiunter-
nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.
Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?
Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von „mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen. Ganz offen wird den Taxiunter- nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht, falls sie die Dienste von „mytaxi“ in Anspruch nehmen.
Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“. Diese rechtfert- igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem Passus im Funkvertrag.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/normanvertrag.jpg)
Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt
Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die
etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von „mytaxi“ mit der Begründung des „Kon- kurrenzverbotes“ zu boykottieren.
Aber das OLG Frankfurt am Main belehrte die Funkzentralen eines Besseren und hat jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).
TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus
Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster- reich nicht anders ausfallen wird – stellt sich die berechtigte Frage, ob ein Handy über- haupt als Funkanlage zu werten ist. Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher sicherheitshalber – bis auf das eigene- alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr- tenvermittlung aus.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/normann02.jpg)
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter- nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) per Dienstanweisung gegen eine besteh- ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.
Mit dem Satz „Es ist untersagt, andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr- zeug vorgesehene Vermittlungssystem zu nutzen“ stellt die Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ eindeutig klar, dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten, nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen. Diese Interpretation des vom Funkfahrtenvermittler verfassten Satzes ist durchaus korrekt, denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi zugeführt. Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort -„auch“- gesondert auf die Mobilfunk-Appli- kation verwiesen, deren Nutzung eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des Unternehmers erfordert.
Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“. Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das klassische Fahrtenvermittlungs- system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in Lokalen fungieren.
Denn der Anruf des Bedienungspersonals via Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist ebenfalls ein Fahrtenvermittlungssystem. Taxistandplätze vor diversen Spitälern oder Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch das ist ein Fahrtenvermittlungssystem.
Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab- lehnen, wenn es nach der Empfehlung des Funkfahrtenvermittlers geht und würden dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.
Beförderungspflicht
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![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/normanpflicht01.jpg)
Screen: wien.gv.at.recht
Ausnahmen von der Beföderungspflicht
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![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2011/09/normanpflicht02.jpg)
Screen: wien.gv.at.recht
Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht
finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“
an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-
fahrtenvermittler die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen) zu beeinflussen um zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) via Handy die Dienste
von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den
Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ- enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.
Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma
„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim
Arbeitsgericht vorzulegen, sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen. So kann sich
nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt- lers machen.
Devot und ökonomisch völlig ahnungslos
Allerdings müssen wir den Taxiunternehmer(innen) zwei Vorwürfe machen. Diese
Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders können wir es uns nicht
erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.
Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.
Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,
dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche
Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für
ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund
2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.
Wenn beispielsweise ab morgen, alle an den beiden Funkzentralen angeschlossenen
Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen wirtschaftlich nichts passieren.
Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten
in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.
Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde, bis sich die
Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern. Alterna- tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den „Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten die Möglichkeit zu seinem Taxi über den Handy-App „mytaxi“ zu kommen.
Was ist mit der Interessensvertretung los?
Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-
lungsgmbh“ ist das Verhalten der Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen), denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.
Wir haben schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer Kritik geübt, dass diese zwar mit Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.
Das Verhalten der Taxiinnung (eine Sparte der WK) rechtfertigt unsere Kritik, denn diese hat bis dato nicht im Geringsten reagiert, obwohl sich bereits zahlreiche Taxi- unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben. Was können wohl die Gründe sein, dass diese Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem offenbar ignoriert und sich in vornehmes Schweigen hüllt.
Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip – „geringstmöglicher Auf- wand und größtmöglicher Gewinn“- auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung „Kein Aufwand und größtmöglicher Gewinn“. Es könnte auch sein, dass die Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen ihrer Zwangsmitglieder hegen.
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs- institution so groß, sodass die Taxiinnung an der entstandenen Problematik nicht einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-10
Rassismus im Taxigewerbe?
Ein Stammleser machte sich Luft
Heute nachmittag rief der ERSTAUNLICH-Stammleser und Herausgeber des Taxi-Online-Maga-
zins w-tx.at, Martin Heindl in der Redaktion an und beschwerte sich über die Ignoranz eines
Admins im Taxi-Forum.
Du sagen, ich fahren
Heindl ist im besagten Forum Stammposter und hatte sich erlaubt, den ERSTAUNLICH-Beitrag
„Die letzten Österreicher“ in einem Posting zu verlinken, um auf das in Wien bestehende Aus-
länder-Problem im Taxigewerbe hinzuweisen. Wer hat in der Bundeshauptstadt noch nicht er-
lebt, dass ihm ein ausländischer Taxilenker folgendes mitteilte: „Du sagen, ich fahren.“
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2010/09/taxiforum.jpg)
Realsatire mit Rassismus verwechselt
Für die Link-Setzung erhielt er umgehend oben angeführte Verwarnung. Wo der selbstherr-
liche Admin dieses Forums im besagten Beitrag Rassismus ortet, wird vermutlich für immer sein
Geheimnis bleiben.
Der Beitrag „Die letzten Österreicher“ ist eine Realsatire und zeigt die Existenzängste der öster-
reichischen Bevölkerung auf. Wir haben diesen Beitrag vor allem deswegen veröffentlicht, da
er von einem hohen Funktionär der SPÖ-Basis eingesendet wurde.
Warum verleugnet der Mann ein bestehendes Problem?
Möglicherweise ist jener Admin, der im besagten ERSTAUNLICH-Beitrag Rassismus ortet, selbst
Taxiunternehmer mit mehreren Wagen und ist von ausländischen Lenkern abhängig. Vielleicht
verleugnet er aus diesem Grunde das bestehende Ausländer-Problem, welches auch vor dem
Wiener Taxigewerbe nicht Halt gemacht hat.Werter Herr Martin Heindl. Wegen dieser Verwarnung brauchen Sie sich keinen Kopf zu machen und sich auch nicht zu ärgern, denn diese hat den selbe Stellenwert, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. *****
2010-09-13
Sippenhaftung
Mit dem Taxi zum Bankraub
Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.
Ist der Taxifahrer schuld?
Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen. Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.
Extremvergleich
Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.
Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen
Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.
Erstaunliche Haftung
Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.
Praxisfremd
Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Geldeintreiber
Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.
Man hat es sich einfach gemacht
Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.
Softbeispiel
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
Stauni
2009-09-11
Die eilige Ministerin
Hohe Arbeitmoral ?
Besonders eilig in die Arbeit zu kommen, hat es wohl die Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner. Aus diesem Grund dürfte sie auch bei der MA 46 einen Antrag für eine Sonder-
fahrerlaubnis gestellt haben.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at) ![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2009/09/busburg.jpg)
Der Stau
Wie die Tageszeitung „ÖSTERREICH“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, möchte
die eilige Justizministerin auf ihrem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, die Bus- und
Taxispuren in der Burggasse, bzw. Neustiftgasse im siebenten Wiener Gemeindebezirk
benutzen.
Die beiden Straßenzüge seien permanent verstaut, während man auf der Busspur freie
Fahrt hätte, so lautet die Begründung von Frau Bandion-Ortner. Diese Feststellung
haben vor ihr bereits zig-tausende andere Autofahrer auch gemacht und keinen Antrag
auf Sondererlaubnis eingereicht.
Über einen solchen Antrag von „Otto Normalverbraucher“ hätte man sich bei der MA 46 ohnehin schief gelacht. Beim Ministeransuchen wird man wahrscheinlich im vor- auseilendem Gehorsam einen Kniefall machen.
Manche sind halt gleicher
Offensichtlich hat Frau Bandion-Ortner mit dem Ministerposten, ihren Realitätssinn ver-
loren. Als Juristin sollte sie eigentlich wissen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
Daher ist es erstaunlich, warum gerade sie für den täglichen Weg zur und von der Arbeit
eine Ausnahme bekommen soll.
Öffis benutzen
Wenn die Justizministerin unbedingt diese Sonderspuren benutzen will, können wir ihr
empfehlen mit dem Taxi oder dem städtischen Autobus zur Arbeit zu fahren.
Als Regierungsmitglied hätte sie ohnehin eine Vorbildfunktion zu erfüllen und was liegt da
näher, als auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie könnte auch ein Fahrrad benut-
zen und würde damit vermutlich „vier Fliegen“ mit einer Klappe erschlagen.
Bei den Grünen punkten
Sie wäre umweltfreundlich unterwegs, betriebe automatisch Sport, käme völlig staufrei
voran und könnte Sympathien bei den GRÜNEN sammeln.
Vielleicht würde ihr das bei der nächsten Regierungsbildung helfen wieder ins Ministeramt
zu kommen. Denn ein Dr. Wolfgang Schüssel kann ihr „gottseidank“ nicht mehr nützlich
sein.
Stauni
2009-09-03
Gratis Taxi fahren
Neues EU-Verbraucherschutzgesetz
Die EU plant eine neue Verbraucherschutz-Richtlinie für die „Neuordnung des Verbraucher-privatrechts in Europa“.
Diese Richtlinie sieht für Fernabsatzverträge und für alle Verträge, die außerhalb von
Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sehr strenge Regeln vor. Der Konsument ist berech-
tigt, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Vertrag in Anspruch zu nehmen. Bei derartigen Geschäften muß der Konsument ein Bestellformular unterschreiben, dem ein
„Standard-Widerrufsformular“ beizuliegen hat.
Hier wird es im Dienstleistungsgewerbe, bei dem Aufträge auf der Strasse abgeschlossen
wurden und kein Vorinkasso getätigt wurde, nach dieser EU-Verordnung recht interessant
werden.
Taxifahrt zum Nulltarif
Rein juristisch könnte man jetzt gratis Taxi fahren. Ein Vertragabschluss über eine Taxifahrtspielt sich in der Regel ausserhalb eines Geschäftsraumes ab, denn die Strasse wird wohl nicht als Geschäftsraum zu bezeichnen sein. Der Fahrgast spricht den Taxifahrer auf der Strasse, meist am Taxistandplatz an und
nennt ihm sein Fahrziel. Gemeinsam wird ein Bestellformular ausgefüllt, daß nach dieser
EU-Verordnung gesetzlich zu erfolgen hat.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2009/02/taxi1.jpg)
Am Fahrziel angekommen überreicht der Fahrgast statt Geld, daß ausgefüllte „Widerrufsformular“. Sofern der Taxifahrer jetzt nicht zum ausflippen beginnt, wird er nun sachlich argumen-
tieren, daß er den Auftrag erfüllt habe und der Fahrgast durch seine Dienstleistung
bereichert wurde.
Falsch, denn jetzt kann der Fahrgast entgegnen, daß der Taxifahrer seine Leistung bereits
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und daher kein Geld bekommt.
Er habe als Konsument lediglich das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch genommen. Nun wollen wir uns ein derartiges Szenario in der Praxis gar nicht vorstellen. Aber es
beweist wieder einmal, wie realitätsfremd im Millionen Steuergelder verschlingenden
EU-Parlament, Gesetze und Verordnungen beschlossen werden oder werden sollen. Stauni 2009-02-09