Nepp: FPÖ protestiert gegen SPÖ-Hundetötungsgesetz
Wiener Freiheitliche verhindern willkürliche Massentötungen
„Die SPÖ hat aufgrund unseres Drucks quasi über Nacht die Bestimmungen hinsichtlich der angedachten Hundetötungen teilweise modifiziert“, so Vizebürgermeister Dominik Nepp, der heute im Vorfeld der Landtagssitzung gemeinsam mit seinem Hund Enzo und den Abgeordneten der Wiener Freiheitlichen gegen das SPÖ-Hundetötungsgesetz protestiert hat.
„Der unausgereifte Vorschlag der Rathausroten hätte vor der nun formulierten Entschärfung wohl tausende Hunde das Leben gekostet – selbst wenn diese ihre Halter vor Angriffen verteidigt oder geschützt hätten“, erinnert Nepp an die ursprüngliche Fassung. „Es ist unser Erfolg, dass diese willkürliche Massentötung verhindert wurde“, zeigt sich Nepp erfreut.
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2018-11-22
FP-Guggenbichler verspricht heiße Debatte um `Tiertötungsgesetz´ am 22.Nov. im Wr. Landtag
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SPÖ und Grüne wollen Tierfreunden die Haltung von
Hunden offenbar so unangenehm wie möglich machen
„Das ganze Gesetz zielt offenbar darauf ab, Tierfreunden den Weg zum eigenen Hund so unangenehm wie möglich zu machen, sodass sie davon Abstand nehmen“, fasst der Tierschutzsprecher der Wiener FPÖ. LAbg. Udo Guggenbichler, die Ergebnisse der heutigen Pressekonferenz der Verantwortlichen von SPÖ und Grünen zusammen.
Am schwersten wiegt für Guggenbichler das Gesetz, wonach Hunde, die durch einen Biss einen Menschen schwer verletzen, ohne Rücksicht auf die Situation automatisch – „ex lege“- einzuschläfern sein werden. „Wenn Sima jetzt sagt, es werde Ausnahmen geben, dann soll sie diese in ihr Gesetz schreiben. Bis jetzt steht davon im Gesetz nichts drinnen und sieht keine Ausnahmen vor“, stellt Guggenbichler klar.
Aber auch andere Novellen hätten nichts mit Tierschutz, sondern eher mit Schikanen für Tiere und deren Halter zu tun. Das Alkoholverbot für Halter von Listenhunden etwa sei völlig überzogen. „Wer mit seinem Listenhund beim Heurigen zwei Vierterl trinkt, darf ihn nicht einmal selbst zum Taxi führen. Muss man dann einen Taxilenker mit Hundeführschein bestellen?“, schüttelt Guggenbichler den Kopf. Auch der Ankündigung, dass Listenhunde auf nicht eingezäunten Hundezonen nur mit Beißkorb spielen dürfen, kann der Tierschützer nichts abgewinnen. „Sima soll mir zeigen, wie ein Hund mit Beißkorb einen Ball oder einen Stock apportieren soll“, so Guggenbichler.
Alles in allem ziele das neue Tiertötungsgesetz offenbar darauf ab, Hundehaltern das Leben unnötig schwer zu machen und sie davon abzuhalten, sich einen Hund anzuschaffen. Zudem befürchtet Guggenbichler den Anstieg von „schwarzen“ – also nicht angemeldeten – Hunden, da auch die finanziellen Hürden für sozial Schwache und Mindestpensionisten durch das neue Gesetz völlig unnötig anstiegen.
Die FPÖ-Wien protestiert morgen – Donnerstag dem 22.11.2018 um 8.30 Uhr – am Friedrich Schmitt-Platz 1 gegen das von Rot-Grün entworfene Gesetz und wird auch im morgigen Wiener Landtag versuchen, die unnötigen Verschärfungen gegen Tierfreunde aus dem Gesetz zu argumentieren. Die FPÖ wird für die eingebrachten Initiativanträge Absetzungsanträge stellen, um einen weiteren Versuch zu starten, das unsägliche Gesetz zu verhindern. Zudem fordern die Freiheitlichen eine namentliche Abstimmung, damit sich kein Abgeordneter hinter seinem Klub verstecken kann und die Bürger genau wissen, wer wofür bzw. wogegen gestimmt hat „Das wird eine heiße Debatte“, verspricht Guggenbichler abschließend.
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2018-11-21
Wer nicht kämpft, hat schon verloren
Sollen Taxilenker(innen) zum Freiwild für Räuber erklärt werden?
Wie bereits in zahlreichen Medien berichtet wurde, überfiel ein pakistanischer Asylwerber in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag einen Wiener Taxilenker. Der Vorfall spielte sich im 22. Wiener Gemeindebezirk ab. Der Räuber nahm den Lenker von hinten in den Schwitz- kasten und setzte diesem ein Messer an den Hals. Der Taxilenker griff daraufhin zu seinem Revolver, den er in der Ablage der Fahrertüre depo- niert hatte und schoss in Notwehr über seine Schulter auf den Räuber. Dabei wurde dieser tödlich getroffen. Wie die Polizei nun verlautbarte, hatte der Mann bereits zwei weitere Taxiüberfälle verübt und zwar am 1. und 2. Juni 2013 – ebenfalls in Wien Donaustadt. Es ist wahrlich interessant, wie sich der pakistanische Asylwerber seinen Lebensunterhalt verdiente. Aber noch interessanter ist die Aussage des Fachgruppenvorstehers für das Taxi- gewerbe, Christian Gerzabek. Obwohl es laut seinen eigenen Angaben heuer bereits 50 Taxiüberfälle in Wien gegeben hat, appelliert er an die 4.700 Taxilenker(innen) auf Gewalt zu verzichten und die Losung den Tätern auszuhändigen.Screen: Kurier (Printausgabe) Den Räubern wird die Einstellung von Gerzabek mit Sicherheit gefallen, denn ein Raubopfer das sich nicht wehrt ist eine leichte Beute. Vielleicht sollten die Taxilenker(innen) in Zu- kunft einem Taxiräuber auch noch ihre Wohnungsschlüsseln aushändigen und ihre Wohn- adresse bekanntgeben, sodass sich dieser noch zusätzlich „bedienen“ kann. Ein Herr Gerzabek wird wohl kaum in die Situation eines Überfalles kommen, denn dieser sitzt wohlbehalten hinter einem Schreibtisch in der Taxiinnung. Es ist wirklich erstaunlich, dass der „Taxler-Chef“ (der selbst einmal Taxi fuhr) den Taxilenker(innen) anrät sich nicht zu verteidigen. Es wäre besser gewesen diesbezüglich überhaupt kein Statement abzu- geben. Es gibt da ein bekanntes Zitat von Bertolt Brecht das lautet: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Mit seiner Aufforderung sich gegen einen Räuber nicht zu wehren, sondern diesem die Losung auszuhändigen, hat Gerzabek in unseren Augen bereits verloren. Zusätzlich birgt seine Aussage die Gefahr, die Taxilenker(innen) zum Freiwild für kriminelles Gesindel zu erklären. ***** 2013-06-09
Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich
Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme
Um in den Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen, wird den Anwärtern so einiges
abverlangt. Das sind beispielsweise Ortkenntnisse, Kenntnisse der Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende Prüfung erforderlich.
Zudem benötigen Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen. Damit soll sicher gestellt werden, dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme. In Österreich ist es auch möglich, dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines gelangen können und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie glauben das nicht? Doch es ist so, es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich der Taxilenkerschein-Anwärter muss Asylant sein. Denn Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit. Nachfolgender Screenshot stammt aus dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!
Verstoß gegen die Österreichische Verfassung
Da staunen wir aber, denn wer garantiert dafür, dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder, Vergewaltiger, Kinderschänder odgl. war? Wenn die Angelegenheit nicht
so traurig wäre, könnte man über den Satz: „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein, die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“ herzhaft lachen. Denn kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert wird, wenn dieser wiederholt oder schwerwiegend (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat. Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit erbringen und können in ihren Heimatländern die größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem verstößt die Bestimmung, dass Asylanten keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die Österreichische Verfassung. Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten: „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“. Warum es hier eine Ausnahme gibt, hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
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2012-07-17
Wucherpreise bei Botenfahrten
14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi
Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver- halten setzt sich offenbar auch bis zu den Kund(innen) fort, welche bei ihnen ein Taxi bestellen. Dies beweist nachfolgender Fall.
Am 5. Dezember bestellte Frau Susanne B. ein Taxi bei der Funkzentrale 40100. Ein Haustorschlüssel sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse – Ecke – August August Forel Gasse, nach Wien 10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden. Die Wegstrecke für diesen Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.
Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.) warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht einmal aus dem Taxi aussteigen musste.
Bei der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht, als der Taxilenker den Betrag von 14,50 Euro verlangte. Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis, da sie schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür zu bezahlen hatte. Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt und bekamen diese Angaben bestätigt.
Rechnung für 1,5 Kilometer Fahrpreisauskunft der Funkzentrale
Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif
Der Taxilenker verwies jedoch darauf, dass das Überbringen eines Schlüssels keine Per- sonen- sondern eine Botenfahrt ist und dafür von der Funkzentrale ein eigener Tarif vor- geschrieben wird. Als Beweis zog er eine Tabelle samt Preise hervor und präsentierte diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.
Der Wiener Taxitarif sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis- vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.
Das sich jedoch diese Ausnahme mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises
zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale 40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.
Botenfahrten-Tarif der Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
Der Taxilenker hatte tatsächlich recht. Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte sich Frau B. mit dem zu verbringenden Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour gefahren, hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.
Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben. Daher sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale 40100 (60160) anrufen.
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2011-12-11
Das Leben ist ein Zufall
Es lässt uns keine Ruhe
Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die erstaunliche Empfehlung Letzteren lassen uns nicht in Ruhe. Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs. „myTaxi „ am Rande streifen.
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt, um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten: „Das handhabt 31300 genauso“, die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von „myTaxi“ zu rechtfertigen versucht. Aber zu den
Aussagen des Herrn Müllner, die in der Tat erstaunlich sind, kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
Screen: diepresse.com
Martin Hartmann, Geschäftsführer des Taxifunks „40100“ versucht mit Argumenten
negative Aspekte von „myTaxi“ herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da es immerhin darum geht, eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
Erstaunlicher geht es in diesem „diepresse.com“-Beitrag zu.
Screen: diepresse.comErstaunliche Erklärungsversuche
Der oberste Boss der Taxifunkzentrale, Leo Müllner, vergleicht die Verwendung von
„myTaxi“ mit Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“ in Anspruch genommen werden.
„Das große Problem ist“, meint Müllner, „dass es Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“ Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
Na ja, da sollte doch der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein, wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird. Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht. Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden. Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls. Aber selbst die erstaunlichen Aussagen eines Leo Müllner sind noch halbwegs logisch, wenn auch für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin versucht er so, sich „myTaxi“ vom Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags, bei der Verwendung von „myTaxi“ wirklich rechtlichen Bestand haben wird, wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts sein, falls es zu einer Klage kommt. Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen, dass diese eine Art Notwehr ist. Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter- nehmen vom Leib zu halten. Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch legitim ist, obliegt der Justiz, falls es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Taxiunternehmer(innen) und der je- weiligen Funkzentrale kommt.
Zufälle über Zufälle
Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen. Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt ihren Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen wird immer wieder kolportiert, dass seitens der Funkzentrale „40100“ angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll. Aber wie sollte das funktionieren? Sind doch Taxifunkzentralen lediglich Fahrtenverkäufer und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten. Ein Sprichwort besagt: „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“ Und so haben wir einige Zeit in diesem gestöbert und wurden tatsächlich fündig. Wie es der Zufall will, ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982 Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein Mann der dort das Sagen hat. Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen und Fachverbandsausschüssen. Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang- iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter. Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt- schaftsbundes. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen, was sie von dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen. Für Leser- (innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink- ungen an, um eine Suche zu ersparen. „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ „Es brummt doch – TEIL1 und TEIL2“.
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2011-09-16
Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl
Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!
Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy. Nun sehen
die Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch den Taxibetreibern, dass die bei ihnen beschäftigten Fahrer(innen) per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der „Beförderungspflicht“ verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300, würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum Arbeitsgericht antreten werden. Ohne hellsehen zu können glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten, als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“ geht er mit keinem Wort ein. Zu allem Überdruss betreibt er massive
Werbung für die Funkzentralen und meint: „Betreffend der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert, dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen Mail ist keine Hilfestellung für die Taxiunternehmer(innen) erkennbar,
sondern dieses liest sich, als wenn die Taxiinnung die Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt sich für uns die Frage, was ist mit der Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe eigentlich los? Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus. Ist der Einfluss der Funkzentralen in der Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird? Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Leitl, prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
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2011-09-15
Halal bei McDonalds?
Besuchen Moslems McDonalds?
Eine alte Volksweisheit besagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Dies
ist für den Fastfood-Riesen McDonalds auch von Vorteil, denn sonst würden alle Leute nur in Lokalen speisen, in denen typische Hausmannskost angeboten wird. Bei einem
solchen Szenario würde McDonalds durch die Finger schauen.
Aber dies ist eigentlich nicht das Thema unseres Beitrags, obwohl sich dieser unter anderem um den Fastfood-Konzern handelt. Im Zuge der hurtig fortschreitenden Islam- isierung stellt sich für uns die Frage, ob McDonalds den kulinarischen Anforderungen eventueller moslemischer Gäste auch gerecht werden kann.
Diesbezüglich haben wir Recherchen angestellt und ermittelt, ob die Lokale von McDonalds überhaupt von diesem Klientel besucht werden. Wir haben etliche Filialen aufgesucht, konnten jedoch weder optisch noch akustisch feststellen, dass in diesen moslemische Mitbürger(innen) aufhältig waren.
Trugschluss
Fast wären wir zum Schluss gelangt, dass Moslems keinen Wert darauf legen bei Mc- Donalds zu speisen. Dafür gäbe es ja auch einen guten Grund, denn immerhin schreibt der Koran vor, dass nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehrt werden darf. Es ist auch kein Geheimnis, dass es genügend einschlägige Lebensmittelgeschäft gibt, die ihren moslemischen Kunden derartiges Fleisch anbieten.
Bei McDonalds können und wollen wir uns es jedoch nicht vorstellen, dass Fleisch von
geschächteten Tieren zum Verzehr angeboten wird. Darum kamen wir auch zu dem Schluss, dass Moslems den Fastfood-Riesen meiden.
Dieses vermeintliche Meidungsverhalten war jedoch ein Trugschluss. Durch Zufall ent- deckten wir die McDonalds-Filiale auf der Simmeringer Lände zur Auffahrt zur A4-Ost- autobahn.
Foto: © erstaunlich.at
Moslemische Gäste in der Überzahl
Diese Filiale des Fastfood-Konzerns ist extrem stark von moslemischen Männern – haupt-
sächlich Taxi – und Mietwagenlenker- frequentiert. Im Beobachtungszeitraum, der sich
doch über einige Stunden zog wurde festgestellt, dass die nicht moslemischen Gäste zeitweise sogar in der Minderheit waren.
Wer nun glaubt, dass sich die moslemischen Gäste mit Salat oder Pommes begnügten, der irrt gewaltig. Da wurden jegliche „Burger-Variationen“ verzehrt und dieses Essver- halten bringt uns nun in ein Dilemma.
In Österreich werden und wurden zahlreiche Moscheen und islamische Zentren in Windeseile errichtet. Dies bringt uns wieder zur Annahme, dass es sich bei den in Österreich lebenden Moslems um gläubige Menschen handelt. Also warum verzehren diese gläubigen Menschen kiloweise „unreines“ Fleisch?
Was steckt wirklich dahinter?
Sind nun moslemische Taxi- und Mietwagenlenker die Ausnahme der moslemischen Regel, oder wird auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird? Und dienen daher die zahlreichen Errichtungen der Moscheen und islamische Zentren doch nicht vorwiegend der Religionsausübung, sondern sind diese möglicherweise Ziel einer polit- ischen Vormachtstellung des Islams in Österreich?
Es wäre natürlich auch möglich, wobei wir uns dies nicht vorstellen können, dass mos- lemische Gäste bei McDonalds Fleisch geschächteter Tieren kredenzt bekommen. Damit wäre unser Verdacht des Zieles einer politischen Vormachtstellung durch den Islam in Österreich null und nichtig.
Wir würden es nett finden, wenn uns McDonalds diesbezüglich Auskunft erteilen könnte,
um unseren politischen Verdacht erhärten oder verwerfen zu können.
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2011-09-14
Und es brummt doch – TEIL2
Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch
Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als Marke zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen Taxiunternehmungen sich für das für das jeweilige Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung einerseits die Kosten
und den Aufwand für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale den Kosten der neuen technischen Vermittlungssysteme und anderseits dem
jeweiligen zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert, dass diese technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheid-
ung. In Österreich gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Wirtschaftskammer Wien
Wir resümieren
Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als
Marke zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann ein Verkäufer – und Funkvermittlungszentralen sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir kontaktieren diesen telefonisch, um ihn auf seinen Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen. Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus, dass Taxiunternehmer(innen) freie Unternehmer(innen) sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck erwecken könnten, dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte Dr. A. Curda, dass er diesen vermutlich überlesen, respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat, kann das durchaus passieren. Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: „Die von ihnen zitierte
Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheidung. In Österreich
gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-
spruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Österreich nicht anders
ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt, dass es in Österreich ein Erkennt- nis des OGH gäbe. Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren. Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi- unternehmer(innen) erkennbar ist. Ganz im Gegenteil, es wird mit erstaunlichen Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen. Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen, warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit- glieder im Regen stehen lässt. ***** 2011-09-12
Und es brummt doch
Aufruhr im Wiener Taxigewerbe
„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi, aber es kommt nicht (kummt net, kummt net) ich warte auf das Brummen von ’nem Mercedes Diesel, aber es brummt net…“ Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?
Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern
Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der
zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“. Von den rund 4.500 in Wien betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.
Neues kostengünstiges System
In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert, welches zur vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.
Genaue Informationen unter diesem LINK
Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr- gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß- zeiten ein Ende, da er sein Taxi über einen Tastendruck auf seinem Handy per „App“ bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten, wie die Anschaffung eines Datenfunkgerätes und dessen Einbau, Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein Handy benötigt.
Ferner fallen beim System „mytaxi“, die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die Funkzentralen weg. Denn pro Fahrtenvermittlung über „mytaxi“ wird dem Taxiunter-
nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.
Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?
Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von „mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen. Ganz offen wird den Taxiunter- nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht, falls sie die Dienste von „mytaxi“ in Anspruch nehmen.
Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“. Diese rechtfert- igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem Passus im Funkvertrag.
Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt
Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die
etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von „mytaxi“ mit der Begründung des „Kon- kurrenzverbotes“ zu boykottieren.
Aber das OLG Frankfurt am Main belehrte die Funkzentralen eines Besseren und hat jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).
TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus
Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster- reich nicht anders ausfallen wird – stellt sich die berechtigte Frage, ob ein Handy über- haupt als Funkanlage zu werten ist. Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher sicherheitshalber – bis auf das eigene- alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr- tenvermittlung aus.
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter- nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) per Dienstanweisung gegen eine besteh- ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.
Mit dem Satz „Es ist untersagt, andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr- zeug vorgesehene Vermittlungssystem zu nutzen“ stellt die Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ eindeutig klar, dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten, nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen. Diese Interpretation des vom Funkfahrtenvermittler verfassten Satzes ist durchaus korrekt, denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi zugeführt. Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort -„auch“- gesondert auf die Mobilfunk-Appli- kation verwiesen, deren Nutzung eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des Unternehmers erfordert.
Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“. Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das klassische Fahrtenvermittlungs- system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in Lokalen fungieren.
Denn der Anruf des Bedienungspersonals via Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist ebenfalls ein Fahrtenvermittlungssystem. Taxistandplätze vor diversen Spitälern oder Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch das ist ein Fahrtenvermittlungssystem.
Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab- lehnen, wenn es nach der Empfehlung des Funkfahrtenvermittlers geht und würden dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.
Beförderungspflicht
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Screen: wien.gv.at.recht
Ausnahmen von der Beföderungspflicht
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Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht
finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“
an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-
fahrtenvermittler die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen) zu beeinflussen um zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) via Handy die Dienste
von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den
Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ- enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.
Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma
„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim
Arbeitsgericht vorzulegen, sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen. So kann sich
nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt- lers machen.
Devot und ökonomisch völlig ahnungslos
Allerdings müssen wir den Taxiunternehmer(innen) zwei Vorwürfe machen. Diese
Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders können wir es uns nicht
erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.
Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.
Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,
dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche
Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für
ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund
2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.
Wenn beispielsweise ab morgen, alle an den beiden Funkzentralen angeschlossenen
Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen wirtschaftlich nichts passieren.
Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten
in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.
Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde, bis sich die
Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern. Alterna- tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den „Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten die Möglichkeit zu seinem Taxi über den Handy-App „mytaxi“ zu kommen.
Was ist mit der Interessensvertretung los?
Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-
lungsgmbh“ ist das Verhalten der Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen), denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.
Wir haben schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer Kritik geübt, dass diese zwar mit Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.
Das Verhalten der Taxiinnung (eine Sparte der WK) rechtfertigt unsere Kritik, denn diese hat bis dato nicht im Geringsten reagiert, obwohl sich bereits zahlreiche Taxi- unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben. Was können wohl die Gründe sein, dass diese Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem offenbar ignoriert und sich in vornehmes Schweigen hüllt.
Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip – „geringstmöglicher Auf- wand und größtmöglicher Gewinn“- auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung „Kein Aufwand und größtmöglicher Gewinn“. Es könnte auch sein, dass die Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen ihrer Zwangsmitglieder hegen.
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs- institution so groß, sodass die Taxiinnung an der entstandenen Problematik nicht einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.
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2011-09-10
Rassismus im Taxigewerbe?
Ein Stammleser machte sich Luft
Heute nachmittag rief der ERSTAUNLICH-Stammleser und Herausgeber des Taxi-Online-Maga-
zins w-tx.at, Martin Heindl in der Redaktion an und beschwerte sich über die Ignoranz eines
Admins im Taxi-Forum.
Du sagen, ich fahren
Heindl ist im besagten Forum Stammposter und hatte sich erlaubt, den ERSTAUNLICH-Beitrag
„Die letzten Österreicher“ in einem Posting zu verlinken, um auf das in Wien bestehende Aus-
länder-Problem im Taxigewerbe hinzuweisen. Wer hat in der Bundeshauptstadt noch nicht er-
lebt, dass ihm ein ausländischer Taxilenker folgendes mitteilte: „Du sagen, ich fahren.“
(Screen: taxiforum)
Realsatire mit Rassismus verwechselt
Für die Link-Setzung erhielt er umgehend oben angeführte Verwarnung. Wo der selbstherr-
liche Admin dieses Forums im besagten Beitrag Rassismus ortet, wird vermutlich für immer sein
Geheimnis bleiben.
Der Beitrag „Die letzten Österreicher“ ist eine Realsatire und zeigt die Existenzängste der öster-
reichischen Bevölkerung auf. Wir haben diesen Beitrag vor allem deswegen veröffentlicht, da
er von einem hohen Funktionär der SPÖ-Basis eingesendet wurde.
Warum verleugnet der Mann ein bestehendes Problem?
Möglicherweise ist jener Admin, der im besagten ERSTAUNLICH-Beitrag Rassismus ortet, selbst
Taxiunternehmer mit mehreren Wagen und ist von ausländischen Lenkern abhängig. Vielleicht
verleugnet er aus diesem Grunde das bestehende Ausländer-Problem, welches auch vor dem
Wiener Taxigewerbe nicht Halt gemacht hat.Werter Herr Martin Heindl. Wegen dieser Verwarnung brauchen Sie sich keinen Kopf zu machen und sich auch nicht zu ärgern, denn diese hat den selbe Stellenwert, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. *****
2010-09-13