Taxilenker fand Kuvert mit mehreren tausend Euro im Wagen

Taxi 40100 gibt ehrlichem Lenker Finderlohn

Ein Kuvert mit 13.000 Euro: Taxilenker finden zwar häufig Wertgegenstände im Taxi, aber das kommt auch nicht oft vor. Fazli A., seit 1995 in der Flotte von Taxi 40100, ist vor einigen Tagen genau das passiert. Aber Ende gut, alles gut: Die Kundin hat das Geld wiederbekommen. Und Fazli A. darf sich seitens der Vermittlungszentrale Taxi 40100 am Donnerstag über einen Golddukaten als Finderlohn freuen.

„Wir sind begeistert, dass wir in unserer Flotte so viele großartige Taxilenker wie Fazli haben. Bei uns werden Ehrlichkeit und Menschlichkeit gelebt“, sagt Eveline Hruza, Generalsekretärin von Taxi 40100.

Für Fazli A. war es selbstverständlich, der Kundin das Kuvert (unentgeltlich) zu bringen. „Die Dame war wirklich sehr erleichtert, als ich ihr das Kuvert gegeben habe. Zumal es anscheinend gar nicht ihr Geld war, sondern das von ihrem Chef. Da hätte sie gleich doppelt Probleme bekommen“, so der Taxilenker abschließend.

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Nepp: FPÖ protestiert gegen SPÖ-Hundetötungsgesetz


Wiener Freiheitliche verhindern willkürliche Massentötungen

 

„Die SPÖ hat aufgrund unseres Drucks quasi über Nacht die Bestimmungen hinsichtlich der angedachten Hundetötungen teilweise modifiziert“, so Vizebürgermeister Dominik Nepp, der heute im Vorfeld der Landtagssitzung gemeinsam mit seinem Hund Enzo und den Abgeordneten der Wiener Freiheitlichen gegen das SPÖ-Hundetötungsgesetz protestiert hat.

 

„Der unausgereifte Vorschlag der Rathausroten hätte vor der nun formulierten Entschärfung wohl tausende Hunde das Leben gekostet – selbst wenn diese ihre Halter vor Angriffen verteidigt oder geschützt hätten“, erinnert Nepp an die ursprüngliche Fassung. „Es ist unser Erfolg, dass diese willkürliche Massentötung verhindert wurde“, zeigt sich Nepp erfreut.

 

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2018-11-22


FP-Guggenbichler verspricht heiße Debatte um `Tiertötungsgesetz´ am 22.Nov. im Wr. Landtag

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SPÖ und Grüne wollen Tierfreunden die Haltung von

Hunden offenbar so unangenehm wie möglich machen

 

„Das ganze Gesetz zielt offenbar darauf ab, Tierfreunden den Weg zum eigenen Hund so unangenehm wie möglich zu machen, sodass sie davon Abstand nehmen“, fasst der Tierschutzsprecher der Wiener FPÖ. LAbg. Udo Guggenbichler, die Ergebnisse der heutigen Pressekonferenz der Verantwortlichen von SPÖ und Grünen zusammen.

 

Am schwersten wiegt für Guggenbichler das Gesetz, wonach Hunde, die durch einen Biss einen Menschen schwer verletzen, ohne Rücksicht auf die Situation automatisch – „ex lege“- einzuschläfern sein werden. „Wenn Sima jetzt sagt, es werde Ausnahmen geben, dann soll sie diese in ihr Gesetz schreiben. Bis jetzt steht davon im Gesetz nichts drinnen und sieht keine Ausnahmen vor“, stellt Guggenbichler klar.

 

Aber auch andere Novellen hätten nichts mit Tierschutz, sondern eher mit Schikanen für Tiere und deren Halter zu tun. Das Alkoholverbot für Halter von Listenhunden etwa sei völlig überzogen. „Wer mit seinem Listenhund beim Heurigen zwei Vierterl trinkt, darf ihn nicht einmal selbst zum Taxi führen. Muss man dann einen Taxilenker mit Hundeführschein bestellen?“, schüttelt Guggenbichler den Kopf. Auch der Ankündigung, dass Listenhunde auf nicht eingezäunten Hundezonen nur mit Beißkorb spielen dürfen, kann der Tierschützer nichts abgewinnen. „Sima soll mir zeigen, wie ein Hund mit Beißkorb einen Ball oder einen Stock apportieren soll“, so Guggenbichler.

 

Alles in allem ziele das neue Tiertötungsgesetz offenbar darauf ab, Hundehaltern das Leben unnötig schwer zu machen und sie davon abzuhalten, sich einen Hund anzuschaffen. Zudem befürchtet Guggenbichler den Anstieg von „schwarzen“ – also nicht angemeldeten – Hunden, da auch die finanziellen Hürden für sozial Schwache und Mindestpensionisten durch das neue Gesetz völlig unnötig anstiegen.

 

Die FPÖ-Wien protestiert morgen – Donnerstag dem 22.11.2018 um 8.30 Uhr – am Friedrich Schmitt-Platz 1 gegen das von Rot-Grün entworfene Gesetz und wird auch im morgigen Wiener Landtag versuchen, die unnötigen Verschärfungen gegen Tierfreunde aus dem Gesetz zu argumentieren. Die FPÖ wird für die eingebrachten Initiativanträge Absetzungsanträge stellen, um einen weiteren Versuch zu starten, das unsägliche Gesetz zu verhindern. Zudem fordern die Freiheitlichen eine namentliche Abstimmung, damit sich kein Abgeordneter hinter seinem Klub verstecken kann und die Bürger genau wissen, wer wofür bzw. wogegen gestimmt hat „Das wird eine heiße Debatte“, verspricht Guggenbichler abschließend.

 

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2018-11-21


Wer nicht kämpft, hat schon verloren


Sollen Taxilenker(innen) zum Freiwild für Räuber erklärt werden?

Wie  bereits in zahlreichen Medien berichtet wurde, überfiel ein pakistanischer Asylwerber in
der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag einen Wiener Taxilenker.   Der Vorfall spielte sich im
22. Wiener  Gemeindebezirk  ab.   Der  Räuber nahm den Lenker von hinten in den Schwitz-
kasten und setzte diesem ein Messer an den Hals.
Der Taxilenker griff daraufhin zu seinem Revolver, den er in der Ablage der Fahrertüre depo-
niert  hatte und schoss in Notwehr über seine Schulter auf den Räuber.  Dabei wurde dieser
tödlich  getroffen.   Wie  die  Polizei  nun  verlautbarte,  hatte der Mann bereits zwei weitere
Taxiüberfälle verübt und zwar am 1. und 2. Juni 2013 – ebenfalls in Wien Donaustadt.
Es  ist  wahrlich  interessant,  wie sich der pakistanische Asylwerber seinen Lebensunterhalt
verdiente.  Aber noch interessanter ist die Aussage des Fachgruppenvorstehers für das Taxi-
gewerbe,  Christian Gerzabek.   Obwohl  es  laut seinen eigenen Angaben heuer bereits 50
Taxiüberfälle  in Wien gegeben hat,  appelliert er an die 4.700 Taxilenker(innen) auf Gewalt
zu verzichten und die Losung den Tätern auszuhändigen.

Screen: Kurier (Printausgabe)
Den Räubern wird die Einstellung von Gerzabek mit Sicherheit gefallen, denn ein Raubopfer
das  sich  nicht  wehrt  ist  eine  leichte  Beute.   Vielleicht  sollten  die Taxilenker(innen) in Zu-
kunft  einem  Taxiräuber  auch  noch ihre Wohnungsschlüsseln aushändigen und ihre Wohn-
adresse bekanntgeben, sodass sich dieser noch zusätzlich „bedienen“ kann.
Ein  Herr Gerzabek wird wohl kaum in die Situation eines Überfalles kommen,  denn dieser
sitzt  wohlbehalten  hinter  einem  Schreibtisch in der Taxiinnung.  Es ist wirklich erstaunlich,
dass  der  „Taxler-Chef“  (der selbst einmal Taxi fuhr)  den Taxilenker(innen) anrät sich nicht
zu  verteidigen.   Es  wäre  besser gewesen diesbezüglich überhaupt kein Statement abzu-
geben.
Es  gibt da ein bekanntes Zitat von Bertolt Brecht das lautet:   „Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“    Mit seiner Aufforderung sich gegen einen Räuber
nicht  zu  wehren,  sondern diesem die Losung auszuhändigen,  hat Gerzabek in unseren
Augen  bereits verloren.  Zusätzlich birgt seine Aussage die Gefahr,  die Taxilenker(innen)
zum Freiwild für kriminelles Gesindel zu erklären.
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2013-06-09
 

Raubmörder, Vergewaltiger etc. als Taxilenker möglich


Eine unrühmliche und gefährliche Ausnahme

Um  in  den  Besitz eines Taxilenkerscheines zu gelangen,  wird den Anwärtern so einiges
abverlangt.   Das  sind  beispielsweise  Ortkenntnisse,  Kenntnisse  der  Betriebsordnung,
der Verkehrsvorschriften, etc., etc. Dazu ist der Besuch eines Taxilenkerkurses und eine
abschließende  Prüfung erforderlich.
Zudem  benötigen  Personen die einen Taxilenkerschein erwerben wollen einen einwand-
freien Leumund und müssen diesen mit einem Leumundszeugnis (Strafregisterauskunft)
belegen.  Damit soll sicher gestellt werden,  dass den Taxikunden eine gewisse Sicherheit
garantiert wird und nicht kriminelles Gesindel hinterm Lenkrad eines Taxis sitzt.
Aber es gibt keine Regel ohne Ausnahme.   In Österreich ist es auch möglich,  dass bei-
spielsweise Raubmörder, Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. mehr in den Besitz eines
Taxilenkerscheines  gelangen  können  und dann auf die Öffentlichkeit losgelassen wer-
den.
Sie  glauben  das  nicht?   Doch  es ist so,  es muss nur eine Bedingung erfüllt werden.
Nämlich  der Taxilenkerschein-Anwärter  muss  Asylant  sein.   Denn  Asylanten benöt-
igen für den Zeitraum vor der Asylgewährung keinen Nachweis der Vertrauenswürdig-
keit.   Nachfolgender  Screenshot  stammt  aus  dem Kursbuch der WIFI und beweist
unsere Behauptung.
Wurde uns von einem ERSTAUNLICH-Leser zugesandt. Danke!

Verstoß gegen die Österreichische Verfassung

Da  staunen  wir aber, denn wer garantiert dafür,  dass der Asylant in seiner Heimat kein
Raubmörder,  Vergewaltiger,  Kinderschänder odgl. war?  Wenn die Angelegenheit nicht
so  traurig  wäre,  könnte  man  über  den Satz:  „Allerdings dürfen keine Tatsachen be-
kannt sein,  die zumindest Zweifel an der vermuteten Vertrauenswürdigkeit aufkommen
lassen“  herzhaft  lachen.  Denn  kein Verbrecher hat auf seiner Stirn einen Hinweis auf
seine kriminelle Vergangenheit tätowiert.
Erstaunlich  ist  auch  die  Tatsache,  dass einem Österreicher der Taxilenkerschein ver-
weigert  wird,  wenn  dieser  wiederholt  oder  schwerwiegend  (z.B. Alkohol am Steuer)
gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.  Eine solche Überprüfung ist für die
Behörde eine Kleinigkeit, welche diese auch selbstverständlich durchführt.
Im Gegenzug dafür brauchen Asylanten keinerlei Nachweis über ihre Vertrauenswürdig-
keit  erbringen  und  können  in  ihren  Heimatländern  die  größten Schwerverbrecher
gewesen sein.
Zudem  verstößt  die  Bestimmung,  dass Asylanten  keinen Nachweis der Vertrauens-
würdigkeit erbringen müssen, eindeutig gegen die  Österreichische Verfassung.  Denn
im Artikel 7. (1) dieser ist folgendes festgehalten:  „Alle Staatsbürger sind vor dem
Gesetz gleich“.   Warum es hier eine Ausnahme gibt,  hat wohl mehr als Erklärungs-
bedarf.
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2012-07-17
 

Wucherpreise bei Botenfahrten


14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi

Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen
angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver-
halten  setzt sich offenbar auch  bis zu den Kund(innen) fort,  welche bei ihnen ein Taxi
bestellen.  Dies beweist nachfolgender Fall.

 

Am  5. Dezember bestellte Frau Susanne B.  ein Taxi bei der Funkzentrale 40100.   Ein
Haustorschlüssel  sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse  – Ecke –  August August Forel
Gasse, nach Wien  10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden.   Die Wegstrecke für diesen
Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.

 

Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.)
warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht
einmal aus dem Taxi aussteigen musste.

 

Bei  der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht,  als der Taxilenker den
Betrag von 14,50 Euro verlangte.   Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis,  da sie
schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür
zu bezahlen hatte.  Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt
und bekamen diese Angaben bestätigt.

 

  

Rechnung für 1,5 Kilometer               Fahrpreisauskunft der Funkzentrale

 

Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif

Der  Taxilenker verwies jedoch darauf,  dass das Überbringen  eines Schlüssels keine Per-
sonen- sondern eine Botenfahrt  ist und dafür von der Funkzentrale  ein eigener Tarif vor-
geschrieben wird.   Als Beweis zog er eine  Tabelle samt Preise  hervor und  präsentierte
diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.

 

Der Wiener Taxitarif  sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen
muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis-
vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.

 

Das  sich jedoch diese Ausnahme  mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises

zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale
40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.

 

 

Botenfahrten-Tarif der  Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
 

Der Taxilenker hatte tatsächlich recht.   Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das
Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte
sich Frau B.  mit dem zu verbringenden  Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour
gefahren,  hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.

 

Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben.  Daher
sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale
40100 (60160) anrufen.

 

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2011-12-11
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

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2011-09-16
 

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
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2011-09-15
 

Halal bei McDonalds?


Besuchen Moslems McDonalds?

Eine alte Volksweisheit besagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Dies

ist für den Fastfood-Riesen McDonalds  auch von Vorteil,  denn sonst würden alle Leute
nur in Lokalen speisen,  in denen typische Hausmannskost angeboten wird.   Bei einem

solchen Szenario würde  McDonalds durch die Finger schauen.

 

Aber dies  ist eigentlich  nicht das  Thema unseres  Beitrags,  obwohl sich  dieser unter
anderem um den Fastfood-Konzern handelt. Im Zuge der hurtig fortschreitenden Islam-
isierung stellt  sich für uns die Frage,  ob McDonalds  den kulinarischen  Anforderungen
eventueller moslemischer Gäste auch gerecht werden kann.

 

Diesbezüglich  haben  wir  Recherchen  angestellt  und ermittelt,  ob  die  Lokale  von
McDonalds überhaupt von diesem Klientel besucht werden.   Wir haben etliche Filialen
aufgesucht, konnten jedoch weder optisch noch akustisch feststellen,  dass in diesen
moslemische Mitbürger(innen) aufhältig waren.

 

Trugschluss

Fast wären  wir zum Schluss gelangt,  dass Moslems keinen Wert darauf  legen bei Mc-
Donalds zu speisen. Dafür gäbe es ja auch einen guten Grund, denn immerhin schreibt
der Koran vor, dass nur Fleisch von geschächteten Tieren verzehrt werden darf. Es ist
auch kein Geheimnis,  dass es  genügend einschlägige  Lebensmittelgeschäft gibt,  die
ihren moslemischen Kunden derartiges Fleisch anbieten.

 

Bei  McDonalds können und wollen wir uns es  jedoch nicht vorstellen, dass Fleisch von

geschächteten Tieren  zum Verzehr angeboten wird.  Darum kamen  wir auch zu dem
Schluss, dass Moslems den Fastfood-Riesen meiden.

 

Dieses vermeintliche Meidungsverhalten war jedoch ein Trugschluss.  Durch Zufall ent-
deckten wir die McDonalds-Filiale auf der  Simmeringer Lände zur Auffahrt zur A4-Ost-
autobahn.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Moslemische Gäste in der Überzahl

Diese Filiale des Fastfood-Konzerns ist extrem stark von moslemischen Männern  – haupt-

sächlich Taxi – und Mietwagenlenker- frequentiert.   Im Beobachtungszeitraum, der sich

doch über  einige Stunden  zog wurde festgestellt,  dass die nicht  moslemischen Gäste
zeitweise sogar in der Minderheit waren.

 

Wer nun glaubt,  dass sich die moslemischen Gäste mit  Salat oder Pommes begnügten,
der irrt gewaltig.   Da wurden jegliche „Burger-Variationen“ verzehrt und dieses Essver-
halten bringt uns nun in ein Dilemma.

 

In  Österreich  werden  und  wurden  zahlreiche  Moscheen  und  islamische Zentren in
Windeseile errichtet.   Dies bringt  uns wieder  zur Annahme,  dass es  sich bei den in
Österreich lebenden  Moslems um gläubige Menschen handelt.   Also warum verzehren
diese gläubigen Menschen kiloweise „unreines“ Fleisch?

 

Was steckt wirklich dahinter?

Sind nun  moslemische  Taxi- und Mietwagenlenker  die Ausnahme  der  moslemischen
Regel, oder wird auch im Islam nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird?  Und dienen
daher die  zahlreichen Errichtungen der  Moscheen und  islamische Zentren doch nicht
vorwiegend der Religionsausübung,  sondern sind diese möglicherweise Ziel einer polit-
ischen Vormachtstellung des Islams in Österreich?

 

Es wäre natürlich auch möglich,  wobei wir uns dies nicht vorstellen können,  dass mos-
lemische Gäste bei McDonalds Fleisch geschächteter Tieren kredenzt bekommen. Damit
wäre unser  Verdacht des Zieles einer  politischen Vormachtstellung durch den Islam in
Österreich null und nichtig.

 

Wir würden es nett finden, wenn uns McDonalds diesbezüglich Auskunft erteilen könnte,

um unseren politischen Verdacht erhärten oder verwerfen zu können.

 

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2011-09-14
 

Und es brummt doch – TEIL2


Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch

Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des  Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische  Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als  Marke  zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen  Taxiunternehmungen sich für  das für das jeweilige  Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale  Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung  einerseits die Kosten
und den Aufwand    für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale  den  Kosten der  neuen  technischen  Vermittlungssysteme  und  anderseits  dem
jeweiligen  zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend  der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert,  dass diese  technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheid-
ung. In Österreich  gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe  mit PKW
Wirtschaftskammer Wien

Wir resümieren

Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische  Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten  die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als
Marke  zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann  ein Verkäufer  – und Funkvermittlungszentralen  sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir  kontaktieren diesen telefonisch,  um ihn auf seinen  Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette  Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen.  Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus,  dass Taxiunternehmer(innen)  freie Unternehmer(innen)  sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck  erwecken könnten,  dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch  dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte  Dr. A. Curda,  dass er diesen vermutlich überlesen,  respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat,  kann das durchaus passieren.  Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: Die von ihnen zitierte
Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheidung.   In Österreich
 gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-

spruch des OLG Frankfurt am Main –  welcher vermutlich in Österreich nicht anders

ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt,  dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren.   Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen)  erkennbar ist.   Ganz  im  Gegenteil,  es  wird  mit  erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen,  warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

*****


2011-09-10
 

Rassismus im Taxigewerbe?


Ein Stammleser machte sich Luft

Heute nachmittag rief der ERSTAUNLICH-Stammleser und Herausgeber des Taxi-Online-Maga-
zins w-tx.at,  Martin Heindl in der Redaktion an und beschwerte sich über die Ignoranz eines
Admins im Taxi-Forum.

Du sagen, ich fahren

Heindl ist im besagten Forum Stammposter und hatte sich erlaubt, den ERSTAUNLICH-Beitrag
„Die letzten Österreicher“  in einem Posting zu verlinken, um auf das in Wien bestehende Aus-
länder-Problem im Taxigewerbe hinzuweisen. Wer hat in der Bundeshauptstadt noch nicht er-
lebt, dass ihm ein ausländischer Taxilenker folgendes mitteilte: „Du sagen, ich fahren.“
(Screen: taxiforum)

Realsatire mit Rassismus verwechselt

Für die  Link-Setzung erhielt er umgehend  oben angeführte Verwarnung.  Wo der selbstherr-
liche Admin dieses Forums im besagten Beitrag Rassismus ortet, wird vermutlich für immer sein
Geheimnis bleiben.
Der Beitrag „Die letzten Österreicher“ ist eine Realsatire und zeigt die Existenzängste der öster-
reichischen Bevölkerung auf.  Wir haben diesen  Beitrag vor allem deswegen  veröffentlicht, da
er von einem hohen Funktionär der SPÖ-Basis eingesendet wurde.

Warum verleugnet der Mann ein bestehendes Problem?

Möglicherweise ist jener Admin, der im besagten ERSTAUNLICH-Beitrag Rassismus ortet, selbst
Taxiunternehmer mit mehreren Wagen und ist von ausländischen Lenkern abhängig. Vielleicht
verleugnet er aus diesem Grunde das bestehende Ausländer-Problem, welches auch vor dem
Wiener Taxigewerbe nicht Halt gemacht hat.
Werter Herr Martin Heindl. Wegen dieser Verwarnung brauchen Sie sich keinen Kopf zu machen
und sich auch nicht zu ärgern, denn diese hat den selbe Stellenwert, wie wenn in China ein Sack
Reis umfällt.
*****

2010-09-13
 

Inhalts-Ende

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