Zöllnerinnen und Zöllner retten 30 Hundebabys aus Kofferraum eines Tierschmugglers

Welpen sind in einem gesundheitlich äußerst schlechten Zustand

Wie das BMF heute mitteilt, konnten Zöllnerinnen und Zöllner gemeinsam mit der Polizei 30 in Käfigen zusammengepferchte Hundewelpen verschiedenster Rassen aus einem Fahrzeug retten. Dem Täter droht nun eine hohe Geldstrafe und die Welpen, die sich in äußerst schlechtem gesundheitlichem Zustand befinden, sind in Quarantäne untergebracht.

Im Zuge einer Zollkontrolle auf der Autobahn A2 Fahrtrichtung Italien wurde ein Pkw mit slowakischem Kennzeichen überprüft. Dabei nahmen die Beamtinnen und Beamten einen strengen Geruch nach Urin und Kot wahr. Der Lenker, ein 46-jähriger Slowake, wurde aufgefordert, den Kofferraum zu öffnen.

In dem Kofferraum des Pkw befanden sich 12 Transportboxen mit insgesamt 30 Hundewelpen. Der Slowake führte in seinem Auto auch die dazu gehörigen Tierpässe mit. Er gab an, die Tiere für 5.700 Euro gekauft zu haben und sie über Barcelona nach Algerien bringen zu wollen. Er legte auch verschiedene Unterlagen vor, um seine Aussagen zu bestätigen.

Der Pkw wurde in Höhe Verkehrskontrollplatz Arnoldstein, in Fahrtrichtung Italien aus dem Verkehr gezogen und in der Kontrollhalle einer Intensivkontrolle unterzogen.
Bei der Überprüfung der Tierpässe durch die Zollorgane kamen Zweifel an der Altersangabe auf. Daraufhin wurden die Hundewelpen beschlagnahmt und zur Amtstierärztin gebracht. Die Veterinärin konnte anhand der fehlenden Milchzähne feststellen, dass die Hundebabys viel zu jung für den Transport seien. Außerdem wurde in Folge festgestellt, dass die Welpen in einem gesundheitlich äußerst schlechten Zustand sind.

„Einmal mehr wurde auf erschreckende Art bewiesen, wie wichtig die Arbeit der heimischen Zollbeamtinnen und -beamten nicht nur zum Schutz von uns Menschen, sondern auch für Tiere ist. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zollamts Österreich, die im Kampf gegen Tierschmuggel und Tierquälerei so wichtige Arbeit leisten, um Tierleid zu verhindern“, so Finanzminister Brunner.

Die aufgegriffenen Hunderassen waren Cavalier King Charles Spaniel, Zwergdackel, Pomeranian, Malteser, französische Bulldoggen und Pudel, wobei es sich bei den Zwergdackeln und den französischen Bulldoggen um eine sogenannte Qualzucht handelt. Die Tiere wurden einem Tierheim übergeben.

Bei dem Einsatz stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Verstöße nach dem Tierseuchengesetz, der EU-Binnenverordnung, dem Tierschutzgesetz und Dokumentenfälschung fest. Dem Mann droht nun wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen eine hohe Geldstrafe.

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Tiere sind keine Ware


Mahnende Worte zum Welttierschutztag von Josef Riemer

 

Allein die Unterscheidung in Nutz- und Haustiere pervertiert jedes noch so gute Tierschutzgesetz. Haustiere erfahren eine andere Wertschätzung als jene Geschöpfe, die als Teil der Massenverwertungsmaschinerie in Schlachthöfen ihr genau berechnetes Ablaufdatum tragen. Alle Tiere haben unabhängig ihrer Bestimmung, respektvoll und artgerecht als Lebewesen und nicht als Ware behandelt zu werden.

 

Ein Tierschutzgesetz ist nur dann erfolgreich, wenn es von allen Gesellschaftsschichten und Interessensgruppen verinnerlicht wird und es keinen Kompromiss zu den materiellen Wünschen unterschiedlicher Lobbys darstellt. Das Schweigen der Konsumenten legalisiert diese Praxis leider.  Selbst ein aktuelles Thema wie das rituelle Schächten darf kein Tabuthema darstellen und muss, ohne religiöse Gefühle verletzen zu wollen, einer Lösung zugeführt werden, die einer aufgeklärten Menschheit im 21.- Jahrhundert entspricht.

 

Tausende Tierfabriken, Tierhandlungen und Herstellerfirmen verdanken ihren Profit den Tieren. Wer verdrängt nicht all zu leicht vor einer Fleischvitrine das einstige Lebewesen unter der Verpackung.  Durch eine die Billigfleischindustrie ist dem Konsumenten jeglicher Bezug zum Lebensmittel abhandengekommen und führt dazu, dass Tonnen an Fleisch aus Haushalten in Mülltonnen landen – ein Armutszeichen der Überflussgesellschaft.

 

Generell ist das Strafmaß zu gering, um bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eine Verhaltensänderung in den Köpfen mancher Tierhalter und Sadisten zu bewirken.  Das betrifft vor allem die Höhe der Strafen bei Tierquälerei und dem illegalen Tierhandel. Ein Trauerspiel an sich stellen Tiertransporte dar. Hier ist auch die EU gefordert, denn 360 Millionen Tiere werden EU-weit transportiert, davon 52 Millionen über Ländergrenzen hinweg.

 

Aber schlussendlich gehört auch das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer, den Mitarbeitern in Tierheimen und der Tierärzte hervorgehoben, die sich alle einer gerechteren Tierwelt verschrieben haben – ihnen gilt Dank und Anerkennung.

 

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2018-10-03


ANIMAL SPIRIT schreibt Offenen Brief an Vizekanzler Strache


Bitte verbieten Sie endlich ausnahmslos die schlimmste Tierquälerei

„im Namen Gottes“ – das betäubungslose Schächten!

 

Scheinbar ist es nun zumindest bei einer Tierschutzorganisation- die mit der FPÖ nichts am Hut hat – angelangt, dass man das barbarische Ritual des Schächtens (ohne Betäubung) verbieten sollte.  Und so verfasste ANIMAL SPIRIT heute eine Presseaussendung, die wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten wollen.

 

Heute wurde an Vizekanzler HC Strache ein offener Brief (siehe Anhang) versandt mit der Aufforderung, endlich das betäubungslose Schächten von Tieren ausnahmslos zu verbieten. In der kurzen Zeit seit gestern Abend haben diesen Brief bereits mehr als 100 Personen mit vollem Namen mit-unterzeichnet. Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutz-Organisation ANIMAL SPIRIT, als Erstunterzeichner dazu: „Anläßlich des heute zu Ende gehenden muslimischen „Opferfestes“ Kurban Bayrami, wo laut Tradition jeder Muslim ein Tier – Rind, Schaf oder Ziege – schächten lassen soll, stellen wir zum wiederholten Mal die Forderung an die Politik, dieses archaische und extrem grausame betäubungslose Schächten ausnahmslos zu verbieten. Ich war ja erst vorgestern persönlich bei einer angemeldeten Demonstration im Weinviertel vor einer derartigen „Schlachtanlage“, wo Muslime im Minutentakt vorbeikamen und sich dort ihre vorbestellten „Halal“-Fleischteile in großen Kisten abgeholt haben. Nur war dieser Hof, wo das Ganze stattgefunden hat, alles andere als ein typischer Schlachthof, sondern ganz offensichtlich ein abgewrackter alter Bauernhof. An die 1000 Schafe, die zum Großteil noch aus Rumänien herangekarrt und tagelang, teilweise ohne Versorgung, der prallen Sonne ausgeliefert waren, wurden im Laufe dieser „Fest“-Tage dort geschächtet. Wieso bekommen derartige türkischen „Bauernhöfe“ von der Behörde Schächt-Ausnahmegenehmigungen (sind nach § 32 Tierschutzgesetz vorgeschrieben), wie schaut es mit den strengen Hygiene-Vorschriften aus und wer kontrolliert das überhaupt? Die jeweiligen Amtstierärzte sind damit jedenfalls heillos überfordert bzw. unwillens, überhaupt etwas zu unternehmen, wie mir selber gesagt wurde. Und wieso ist es für die interessierte Öffentlichkeit quasi ein Staatsgeheimnis zu erfahren, wie viele derartige Schlacht- (Schächt-) Einrichtungen es in Österreich überhaupt gibt, wo diese sind und von wem sie kontrolliert werden?“

 

Die FPÖ hat ja erst kurz vor diesem Kurban Bayrami-Fest verkündet, daß sie die sog. „Hinterhof-Schlachtungen“ (illegale Schächtungen) unterbinden würden. Aber was ist mit den angeblich „legalen“ Schächtungen in derartigen heruntergekommenen „Bauernhöfen“ und wo ist der Unterschied? Daher unser Appell an die Regierungspartei FPÖ, die sich ja ebenfalls seit Jahren gegen das Schächten ausgesprochen hat und v.a. an Vizekanzler Strache, dieser Barbarei in unserem Land endlich Einhalt zu gebieten: Das Tierschutzgesetz ist dahingehend zu ändern, daß betäubungsloses Schlachten ausnahmslos verboten wird. Denn in keiner der alten Schriften – weder Koran noch Thora – gibt es ein Gebot, daß Tiere vor der Schächtung nicht betäubt werden dürften. Daher sind auch Ausnahmen für „rituelle Schächtungen“ obsolet. So sehen es zumindest auch die europäischen Staaten Schweiz, Norwegen, Schweden, Dänemark, Polen, Liechtenstein und Holland, wo das Schlachten ohne Betäubung ebenfalls verboten ist. Näheres dazu im offenen Brief im Anhang.

 

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-708 24 34

office@animal-spirit.at

 

Nun stellt sich aber für uns die Frage, warum ANIMAL SPIRIT bzgl. der Forderung eines Verbotes des betäubungslosen Schächtens nicht schon früher aktiv wurde und und es verabsäumte, einen derartigen Brief an die SPÖ zu schreiben?  Denn dieser Partei – die bis voriges Jahr noch Regierungspartei war – ist es zum sehr großen Teil zuzuschreiben, dass sich Dank unkontrollierter Einwanderungspolitik eine islamische Parallelgesellschaft in Österreich etablieren konnte, die ihre Rituale (seien diese religiös bedingt oder auch nicht) in der Alpenrepublik ausleben.  Jetzt dem FPÖ-Vizekanzler Strache – so quasi – den Schwarzen Peter zuspielen zu wollen, erscheint uns schon sehr durchsichtig.

 

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2018-08-24


Religionsvorschriften vs. Tierschutzgesetz


Was wird wohl eher befolgt werden?

 

Es erstaunt in der Tat, dass zahlreiche politisch links orientierte Aktivist(innen) und auch Politiker(innen), dem Schächten die Stange halten. Deren eindeutig positive Haltung zu der grausamen Tötungsmethode von Tieren, kann man vor allem in sozialen Netzwerken nachlesen. Zwar regelt der § 32 des Tierschutzgesetzes, die Schlachtung oder Tötung von Tieren, allerdings ist ein Gesetz nur so viel wert, als dessen Einhaltung auch wirklich garantiert ist.

 

Im politisch eher links orientierten Internetlexikon Wikipedia, ist über das Schächten folgendes zu lesen:

 

Schächten oder Schechita (hebräisch שחט šacḥaṭ ‚schlachten‘) ist das rituelle Schlachten von im jeweiligen Ritus zugelassenen Schlachttieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer mit einem großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, getötet. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden. Der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam verboten.

 

Das jüdische Schächten erfolgt ohne vorgängige Betäubung des Tieres, da nach jüdischer Auffassung das Tier durch die Betäubung verletzt und das Fleisch dadurch zum Verzehr unbrauchbar wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) werden auch muslimischen Metzgern Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten erteilt, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten. Ob Fleisch eines durch Elektroschock betäubten Tieres als halāl gelten kann, ist unter Sunniten umstritten. Unter Aleviten wird das Halāl-Gebot basierend auf einer mündlichen Tradition anders als bei den Sunniten ausgelegt, rituell erfolgt bei den Aleviten die Schächtung ohne Betäubung. (Quelle: de.wikipedia.org)

 

Nun stellt sich die berechtigte Frage: Werden nun jene Schlächter, die Tiere für Personen schlachten, die aus religiösen Gründen ausschließlich das Fleisch von geschächteten Tieren verzehren, eher gegen ihre Religionsvorschriften oder doch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen?  Denn für eine Missachtung werden sie sich wohl oder übel entscheiden müssen.  Übrigens braucht die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung erst nach dem Kehlschnitt erfolgen.  Damit ist dem Tier das Leiden ohnehin garantiert.

 

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2018-07-20


Unfassbares Tierleid – VGT deckt Horror-Schweinestall auf


24 Stunden Dunkelhaft: TierschützerInnen fordern sofortige Behebung der Missstände

 

Ein niederösterreichischer Schweinemastbetrieb steht heute in der Kritik von TierschützerInnen: Mastschweine werden hier völlig illegal in vollkommener Dunkelheit gehalten. Der VGT – Verein gegen Tierfabriken – informierte heute um 8:30 Uhr den zuständigen Amtstierarzt. Seit heute Früh sind 20 Tierschützer(innen) vor dem „Bauernhof“, die auf die sofortige Beendigung der Missstände drängen.

 

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Was sich tagtäglich in einem Schweinestall nahe Böheimkirchen bei Sankt Pölten abspielt ist schlichtweg beinahe unglaublich.  Ein großer Teil der gehaltenen Mastschweine, etwa 700 Tiere, lebt in vollkommener Dunkelheit. Die Fenster sind mit Folie verklebt und mit Holzlatten zugenagelt.  Langzeit-Videoaufnahmen zeigen, dass ausschließlich für Kontrollgänge das Licht eingeschaltet wird. Deshalb gibt es nur wenige Minuten Kunstlicht – nur etwa 10 Sekunden bleibt der Bauer im Stallraum. Das widerspricht klar den Minimal-Anforderungen der Tierhaltungsverordnung, die natürliches Tageslicht sowie eine Mindestlichtstärke von 40 Lux für 8 Stunden vorschreibt.

 

David Richter vom VGT betont: „In diesem niederösterreichischen Stall wird das Tierschutzgesetz vollkommen ignoriert, die Tiere leiden aufgrund der ständigen Dunkelheit enorm! Foto- und Videoaufnahmen zeigen Schweine mit blutigen Wunden, abgebissenen Schwänzen, Verletzungen aufgrund der artwidrigen Haltungsweise!“

 

Heute um 8:30 Uhr informierten David Richter vom VGT und Marion Löcker vom Tierschutzverein Robin Hood den zuständigen Amtstierarzt in St. Pölten. Zahlreiches Beweismaterial (Filme und Fotos) wurden mit der Bitte übergeben, sich umgehend persönlich ein Bild von den dortigen Zuständen zu machen.

 

Seit 10:00 Uhr sind 20 Tierschutz-Aktivist(innen) der Tierschutzvereine VGT und Robin Hood vor der Schweinemast südlich von Böheimkirchen.  Die dringendste Forderung ist eine sofortige Öffnung der Fensterfläche, damit die Schweine Tageslicht bekommen. Weiters wird der Amtstierarzt gebeten, die verletzten Tiere zu dokumentieren und eine umfassende tierärztliche Versorgung zu veranlassen.

 

Seit Jahren kritisieren Tierschützer(innen) die Zustände in österreichischen Schweinehaltungsbetrieben.  Artwidrige Haltung auf Betonspaltenböden und ohne ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten sind die Normalität.  Resultierenden Verhaltensstörungen wie das Abbeißen der Schwänze soll mit dem Wegschneiden der halben Schwänze entgegengewirkt werden, das löst aber nicht das Problem.

 

Aus Sicht des VGT wird den Schweinen in der konventionellen Tierhaltung tagtäglich vermeidbares Leid angetan.  Das Tierschutzgesetz muss hier massiv nachgebessert werden. David Richter vom VGT: „Die massive und offensichtliche Tierquälerei in diesem Betrieb – der Entzug von jeglichem Licht sowie von Sonnenlicht, muss noch heute beendet werden! Wir bleiben so lange vor Ort, bis die Fensterflächen geöffnet werden. Die zahlreichen weiteren Kritikpunkte wurden der Behörde zur Prüfung übergeben. Betriebe wie diese sollten eigentlich vollkommen geschlossen werden, da hier eine artgemäße Haltung gar nicht möglich ist.“

 

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2017-12-13


Gedanken zum Welttierschutztag


Illegaler Welpenhandel noch immer gravierendes Problem

Der illegale Welpenhandel ist gerade in der Bundeshauptstadt ein gravierendes Problem. Ob in
Wohnungen,  via  Internet  oder auf Parkplätzen aus dem Kofferraum heraus, überall versuchen
die  Tierquäler ihre meist viel zu jungen,  teils kranken Welpen zu verkaufen.   Auch in diversen
Tageszeitungen bieten skrupellose Händler in deren Anzeigenteil ihre lebende Ware an.
Das Geschäft scheint zu boomen, denn auch im Internet überschlagen sich Anzeigen für Billig-
welpen  aus  osteuropäischen Massenzüchtungen.   Diesem Missstand müsste vor allem durch
Information  seitens  der  Stadt  Wien  Einhalt  geboten werden.   Diese gibt es jedoch nur sehr
spärlich bis gar nicht.
Auch  die Zunahme des Phänomens „Animal Hoarding“  – also das krankhafte Sammeln und
Halten  von Tieren  ohne  die  Rahmenbedingungen  einhalten zu können –  in Wien stellt ein
weiteres  Problem  im  Bereich  des  Tierschutzes dar.   Dieses wird von den Verantwortlichen
der Stadt aber nach wie vor totgeschwiegen.
Diese  „Tier-Messies“  verwahrlosen  gemeinsam mit ihren Tieren in der Wohnung und leben
regelrecht umringt von Kot.  Hier ist insbesondere ein zeitgerechtes Eingreifen der Behörden
von Nöten,  um sowohl Tier als auch Mensch aus diesem Leid zu befreien.   Eine psycholog-
ische Betreuung für die betroffenen Tierhalter wäre unbedingt angebracht,  um neuerliches
Horten von Tieren zu verhindern.

EU hat mit Tierschutz nichts am Hut

Der  Welttierschutztag scheint in Europa aber noch nicht angekommen zu sein und ein EU-
weites  Tierschutzgesetz ist immer noch in weiter Ferne.   Wenn es um Gurken, Glühbirnen
oder  Duschköpfe  geht,  sind die Eurokraten beim Reglementieren recht emsig,  nur beim
Tierschutz sieht sich die Legislative im EU-Parlament nach wie vor nicht zuständig.
Strengere  gesetzliche  Regelungen  auf  EU-Ebene  wären unbedingt erforderlich.  Beispiels-
weise fehlen bei den Tiertransporten weiterhin strenge Reglementierungen. Diese Transporte
sollten  ohnehin  untersagt  werden.   Denn  es ist nicht notwendig Schlachtvieh durch Europa
zu karren,  nur um am anderen Ende eine Förderung zu erhalten.
Auch  ist nach wie vor der Umgang mit Tieren in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten,  vor allem
in den süd- und osteuropäischen Ländern, sehr grausam und ethnisch unvertretbar. Massen-
tötungen,  Tierquälerei  und  katastrophale Zustände bei der Nutztierhaltung stehen in vielen
EU-Mitgliedsstaaten auch 2013 immer noch an der Tagesordnung.
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2013-10-04

Erstaunliche Entenjagd


Jagd auf halb domestizierte Enten im Burgenland

Aus Ungarn importierte Zuchtenten in Volieren entlang der Leitha gemästet und kurz vor der
Schusszeit ausgesetzt – Exkremente belasten den Leitha-Fluss.

Enterie Zurndorf
Jedes Jahr werden 10.000 in Ungarn gezüchtete Hochbrut-Flugenten nach Österreich importiert
und in Volieren am burgenländischen Leitha-Ufer bei Zurndorf gemästet.   Erst 14 Tage vor der
Schusszeit  werden  sie  ausgesetzt.   Seit 15. August müssen täglich bis zu 350 halbzahme
Enten ihr Leben lassen.
 
„Nicht nur aus ethischer Sicht ist das Aussetzen gezüchteter Flugenten zum bloßen Abschuss
problematisch“,  konstatiert Elmar Völkl vom VGT:  „Die Haltungsbedingungen in der Aufzucht
sind katastrophal: Der VGT hat ‚Enterien‘ entdeckt, bei denen hunderte Wasservögel ohne Zu-
gang  zu  offenen  Wasserflächen  auf  wenigen  Quadratmetern  leben mussten.  Auch in den
Volieren in der Leitha war die Besatzdichte viel zu hoch. Die gezüchteten Flugenten im Leitha-
gebiet  sind  eine  Kreuzung  aus  der wilden Stockente und der domestizierten Hausente, die
eigentlich  nicht  geschossen  werden darf.   Tatsächlich zeigen die Tiere weniger Furcht und
Fluchtverhalten gegenüber Menschen und sind schlechter flugfähig als ihre wilden Ahnen.“
 
Elmar Völkl weiter:   „Das Aussetzen von  10.000 Entenvögeln in einem gerade einmal 10 km
langen Flussabschnitt bleibt nicht ohne ökologischen Einfluss:  Wie eine vom VGT beauftragte
mikrobiologische  Auswertung  dreier  Wasserproben  entlang des Aussetzungsbereichs zeigt,
verschlechtert sich die Wasserqualität der Leitha über diese 10 km dramatisch: Der Richtwert
für  Badegewässer an fäkalcoliformen Bakterien ist am Ende des Aussetzungsbereichs bereits
um  den Faktor 170 überschritten. Das ist weder im Sinne des Naturschutzes noch im gesund-
heitlichen Interesse der wassersportbegeisterten Touristen!“
 
Das  entsprechende  Genossenschaftsjagdgebiet  ‚Nickelsdorf II, West‘  ist  derzeit  von Harro
Uwe Cloppenburg gepachtet,  seines Zeichens Unternehmensleiter des Bekleidungsimperiums
‚Peek & Cloppenburg Düsseldorf KG‘.  Wer aus rechtlicher Sicht allerdings zu verantworten ist,
wird noch zu klären sein.
 
Der  VGT  hat  eine  umfassende  Anzeige  wegen  mehrerer  Übertretungen  des  Tierschutz-,
Wasser und des Naturschutzgesetzes, sowie strafrechtlicher Beeinträchtigung der Umwelt ein-
gebracht.
 
Tierversuche und die Jagd sind explizit vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Der VGT fordert
ein  Ende dieser gleichheitswidrigen Ausnahmen.   Darüber hinaus ist die Jagd spätestens seit
dem  Wissen  um  ökologische und tierfreundliche Alternativen weder zeitgemäß noch ethisch
vertretbar.  Der VGT fordert daher grundsätzlich die Abschaffung der Jagd.
 
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2012-08-16
 

Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11
  

Inhalts-Ende

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