FPÖ – Hafenecker: Machtmissbrauch ist untrennbar mit der ÖVP verbunden

Freiheitlicher Bericht zum ÖVP-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss präsentiert

„Der Begriff Machtmissbrauch ist in Österreich seit vielen Jahren untrennbar mit der ÖVP verbunden. Da hilft es auch nichts, wenn die Volkspartei angeblichen rot-blauen Machtmissbrauch untersuchen will – insbesondere dann nicht, wenn schon die Einsetzung des diesbezüglichen U-Ausschusses ein beispielloser Akt des Machtmissbrauchs ist“, sagte der freiheitliche Fraktionsvorsitzende und FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker heute in einer Pressekonferenz über den „ROT-BLAUEN Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“, der eigentlich ein ÖVP-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss sei und im freiheitlichen Abschlussbericht daher auch konsequent so bezeichnet werde. Der Bericht steht auf der FPÖ-Webseite zum Download bereit:  https://www.fpoe.at/machtmissbrauch

„Ein U-Ausschuss ist ein wichtiges Gremium, um Vorgänge einer Regierung zu untersuchen – hier wollte aber die Regierung die Opposition untersuchen. Es liegt ein Missbrauch des Minderheitenrechts durch die Kanzlerpartei und – aufgrund der Unterstützung des offenkundig verfassungswidrigen Untersuchungsgegenstands durch die Grünen – durch die Regierungsmehrheit vor“, so Hafenecker.

Die ÖVP habe aber nicht einmal mit ihrem zwölf Jahre umfassenden „Kraut-und-Rüben-Untersuchungsgegenstand“ das Auslangen gefunden und daher versucht, nicht gedeckte Themen wie Russland-Spionage, eine kommunale Finanzaffäre und längst abgeschlossene Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Werbeagentur in den Ausschuss zu ziehen. „Andererseits wurde der Gegenstand der ÖVP zu groß, denn von der angekündigten Untersuchung der SPÖ blieb absolut nichts übrig,“ vermutete der FPÖ-Generalsekretär „Packelei“ zwischen den Sozialdemokraten und der ÖVP.

„In ihrem Verhalten im Ausschuss haben die ÖVP-Abgeordneten alle Regeln und Usancen gebrochen und sind nicht einmal vor der Fälschung von Beweismitteln zurückgeschreckt“, so Hafenecker in Anspielung auf den Versuch der ÖVP-Abgeordneten Scharzenberger, Herbert Kickl durch einen manipulierten, weil nur auszugsweise vorgelegten Zeitungsartikel die Verantwortung für die Schaltung von Innenministeriums-Inseraten auf einer Seite mit kinderpornographischem Inhalt unterzujubeln, obwohl der Artikel in seiner Gesamtheit ihn genau von diesem Vorwurf entlastete. „Die FPÖ hat die Abgeordnete daher angezeigt – ebenso wie die ÖVP-Politiker Stocker und Hanger, die Akten präsentiert haben, die noch gar nicht an den U-Ausschuss geliefert waren, weshalb der Verdacht des Amtsmissbrauchs beziehungsweise der Anstiftung dazu im Raum steht“, sagte Hafenecker und sah den diesbezüglichen Ermittlungen mit Interesse entgegen.

Für die ÖVP sei der Ausschuss trotz ihrer verzweifelten Aktionen kein Erfolg gewesen, denn: „Sowohl Herbert Kickls Nachfolger Peschorn als auch die Innenrevision haben bestätigt, dass Kickl und sein Kabinett korrekt gearbeitet haben. Und selbst der frühere BVT-Direktor Gridling hat Kickl von permanenten ÖVP-Vorwürfen in der Spionage-Affäre entlastet, indem er einbekannte, dass er Kickl nie über den ersten Spionage-Verdacht gegen den mittlerweile inhaftierten Egisto Ott informiert habe – im Unterschied zu dessen Vorgänger Sobotka.“

„Tatsächliche Hinweise auf Freunderlwirtschaft hat es in Zusammenhang mit der ÖVP gegeben, etwa die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Kommunikationsleistungen im Innenministerium nur drei Tage vor der Übergabe von Sobotka an Kickl. Hier sollte offenbar eine ÖVP-nahe Agentur versorgt werden“, so Hafenecker. Auch eine hinter dem Rücken des Kabinetts abgeschlossene Kooperation mit einem Medium, dessen Geschäftsführer der Sohn von Wolfgang Sobotka ist, werfe Fragen auf. Kritik äußerte der FPÖ-Generalsekretär an den Mainstream-Medien, die kaum über derartige Vorgänge berichtet und sich lieber mit „Kugelschreibern, Pferdemist und geschenkten Logos“ beschäftigt hätten.

Der in die Form eines U-Ausschusses gebrachte Machtmissbrauch der ÖVP offenbare jedenfalls dringenden Reformbedarf im U-Ausschuss-Recht. Es müsse gewährleistet sein, dass auch von einer Mehrheit unterstützte U-Ausschüsse auf deren Verfassungskonformität geprüft werden können. Die FPÖ hat bereits einen entsprechenden Antrag im Nationalrat eingebracht. „Außerdem braucht es dringend die lange versprochenen TV-Übertragungen. Wenn die Wähler in den letzten vier Jahren gesehen hätten, wie sich die ÖVP-Mandatare vom Vorsitzenden Sobotka angefangen in den U-Ausschüssen benommen haben, wären die Umfragewerte der Volkspartei noch schlechter“, betonte Hafenecker. (Quelle: APA/OTS)

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U-Ausschuss-Tribunal-Vergleich


FPÖ – Hafenecker: „Nehammer soll sich entschuldigen!“


„Ein U-Ausschuss ist ein hart erkämpftes Minderheitenrecht. Den Abgeordneten indirekt den Missbrauch eines U-Ausschusses zu unterstellen und ihn mit einem Tribunal zu vergleichen, ist ein Skandal. ÖVP-Kanzler Nehammer hat sich für diese Aussagen zu entschuldigen“, betonte heute der Fraktionsvorsitzende der FPÖ im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss NAbg. Christian Hafenecker.


„Haben vergangenes Jahr noch hauptsächlich schwarz-türkise Abgeordnete die Schmutzkübelkampagne gegen den U-Ausschuss getragen, steigt jetzt gleich zu Beginn der Kanzler ein. Angesichts der vor kurzem veröffentlichten Chats muss die ÖVP wirklich in höchstem Maße alarmiert sein. Und wie geht sie damit um? Sie versucht alles, um das Instrument des U-Ausschusses und die Abgeordneten selbst zu diskreditieren, zu verunglimpfen und sich präventiv in die Opferrolle zu begeben. Das hat schon beim Ibiza-U-Ausschuss nicht funktioniert und wird erst recht nicht beim kommenden ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss funktionieren“, so Hafenecker.


Das von Nehammer angesprochene ‚Unbehagen‘ seiner Fraktion habe seine Ursache also sicher nicht in den „Methoden“ des Ausschusses – es gibt eine klare Verfahrensordnung –, sondern die ÖVP habe offensichtlich panische Angst vor dem, was in diesem Ausschuss zutage gefördert werden könne. „Die ÖVP ist an der parlamentarischen Aufarbeitung ihres korruptiven Systems nicht interessiert und schlägt deshalb um sich. Derartige Methoden lösen bei jedem aufrechten Demokraten Unbehagen aus“, sagte Hafenecker.


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23.01.2022


Ermittlungen der WKStA gegen Sebastian Kurz


Man sollte an sich die gleichen Maßstäbe anlegen, die man für andere anwendet

 


„Mit einem Regierungsmitglied, gegen das polizeilich ermittelt wird, kann ich nicht länger zusammenarbeiten“, so oder so ähnlich soll sich Sebastian Kurz über HC Strache geäußert haben, nachdem das Ibiza-Video bekannt geworden war. Ob das der genaue Wortlaut war, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Sicher hingegen ist, dass Kurz mit Strache nicht mehr weiter zusammenarbeiten wollte, nachdem das Skandal-Video aufgetaucht war.

 


Nun wäre es auch nicht ehrenrührig gewesen, wenn Kurz einen solchen Satz, wie zu Beginn dieses Beitrages, geäußert hätte. Allerdings sollte man die gleichen moralische Maßstäbe auch für die eigene Person anlegen und nicht nur dann, wenn man einen politisch unliebsamen Gegner abservieren will.

 


Wie heute in zahlreichen Medien zu lesen ist, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli aufgenommen. Beide werden der Falschaussage vor dem U-Ausschuss verdächtigt und als Beschuldigte geführt.

 


Zudem gibt es eine weitere „Baustelle“ im System Kurz, nämlich den Finanzminister Gernot Blümel. Dieser sorgte in letzter Zeit für etliche Schlagzeilen. Aber zurück zum noch amtierenden Bundeskanzler.

 


Nun wird es erstaunlich, denn für sich selbst dürfte Kurz möglicherweise andere Maßstäbe anlegen. Da ist im Standard beispielsweise wie folgt zu lesen: „Es handelt sich um ein Verfahren, das wegen des geringen Strafmaßes vor einem Einzelrichter landen würde, die WKStA könne jederzeit einen Strafantrag stellen, sagte Kurz. Auch dann werde er nicht zurücktreten.“

 


Für uns stellt sich die Frage, wie lange schauen die ÖVP-Granden dem Treiben des Systems Kurz noch zu? Der Ordnunghalber halten wir fest, dass für alle im Beitrag genannten Personen die Unschuldsvermutung gilt.

 


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12.05.2021


Österreichs Justiz zeigt ihren Mut stets nur gegen Oppositionelle


Einstellung der Inseratencausa wäre ein

Polit- und Justizskandal der Sonderklasse

Mit der kolportierten Einstellung des Verfahrens gegen Bundeskanzler Faymann in der Inseraten-
affäre  kündigt  sich ein Polit- und Justizskandal der Sonderklasse an.   Das rot-schwarze System
habe  von  Beginn an versucht,  die  gesamte  Causa  niederzuwalzen,  und mittlerweile offenbar
Erfolg gehabt, so heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky.
„Wer  die U-Ausschuss-Akten gelesen hat,  kann sich beim besten Willen nicht erklären, wie es
vor  dem  Hintergrund  massiver  Verfehlungen  zu  einer  Einstellung  kommen  kann.   Die  rot-
schwarze  Koalition  hat  jedenfalls  verhindert,  dass  Faymann  in  den  U-Ausschuss  kommen
musste und der Hauptbelastungszeuge Wehinger, der schon im Parlament war und umfassend
aussagen  wollte,  vom  Ausschuss  überhaupt  gehört  werden  durfte“,  schildert  Vilimsky  die
Vertuschungsexzesse von SPÖ und ÖVP im Parlament.
Jetzt  drohe  knapp  vor  dem  Wahltermin  auch  noch  die  juristische Beerdigung durch die rot
dominierte Staatsanwaltschaft und das schwarze Justizressort. „7 Millionen für den Werner sind
für Justiz und Regierungspolitik offenbar kein Thema“, kritisiert Vilimsky.
„Es  würde  mich  nicht  wundern,  wenn auch die Ermittlungen in der Inseratencausa Berlakovich
in  Bälde hochoffiziell  beerdigt  werden.   Das rot-schwarze System dürfte hinter den Kulissen ein
Paket von Verfahrenseinstellungen akkordiert haben, um auch nach der Wahl gemeinsam weiter-
packeln zu können“,  vermutet Vilimsky.   Es habe jedenfalls den Anschein,  die heimische Justiz
zeige ihren Mut stets nur gegen Oppositionelle. (Quelle: APA/OTS)
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2013-06-30
 

Gelten die Gesetze für A1 nicht?


Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen

Welcher Vorzeigebetrieb die  TELEKOM  ist bzw.  war,  kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss  so richtig heraus.   Dieser Zustand hat sich  offenbar auch nicht seit der
vorjährigen  Fusionierung mit  A1  geändert.   Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
 
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem  21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter  verpflichtet sind ihren  Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
 
Eigentlich  ist dies logisch,  denn jeder ordentliche  Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen)  unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen.   Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden,  machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld,  indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
 

A1 will weiter abkassieren

Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss.   Dies wurde auch
unübersehbar  in  fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in  Hör- und Rundfunk
verlautbart.   Aber offenbar  lesen die  Manager(innen) bei  A1  keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
 
Ganz  abgesehen  davon,  dürfte der  Führungsriege bei  A1  die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen.  Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist.   Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.)  wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
 
 
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe,  da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war.  Dies
haben wir so gelten lassen,  da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt.  Wir  haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
 
Allerdings  trauten  wir  dem  Frieden  nicht  und  werteten  das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
 
 
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus.  Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach  war  eine Überschneidung hier nicht möglich.   Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man  seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären,  wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  zustande kam.
 
Wir finden es erstaunlich,  dass ein Unternehmen wie  A1  nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen.  Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei  diesem  Telekommunikationsanbieter darauf,  dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
 
Wir  vermuten,  dass der Passus:  „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  von den  A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei  sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.   Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
 
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2012-03-11
 

Küss die Hand Herr Hochegger


Peter Hochegger packte aus

Gestern  wurde der  Lobbyist Peter Hochegger  im Untersuchungsausschuss vernommen.  In
seinem knapp vierstündigen Verhör kam allerlei Interessantes zu Tage. Laut seiner Aussage
standen  in den Jahren  2000 bis 2010,  28 Politiker,  Parteimitarbeiter und  Funktionäre ver-
schiedener  Fraktionen auf seiner Gehaltsliste.   Diese teilten sich laut Hocheggers Aussage,
unter anderem auf folgende Parteien bzw. Mitarbeiter auf.
SPÖ: Alfred Gusenbauer, Karl Blecha, Peter Schieder, Oliver Wagner, Heinz Lederer.
ÖVP: Ernst Strasser, Andreas Schneider, Stefan Krenn.
FPÖ bzw. BZÖ: Walter Meischberger, Hubert Gorbach, Mathias Reichhold, Reinhart Gaugg.
Grüne: Monika Langthaler, sowie weiter vier Mitarbeiter der Grünen.
Folgt man nun Hocheggers Aussage, waren Politiker bzw. Funktionäre aller Parteien, in irgend-
einer Weise mit oder in seinen Geschäften involviert.   Ausnahmen bilden nur die KPÖ und das
LIF.   Das ist auch verständlich,  denn diese beiden Parteien  haben in Österreich keinerlei be-
deutenden Einfluss.
Damit lässt  Peter Hochegger eigentlich niemanden aus und kommt dadurch auch nicht in den
Geruch zu lügen.  Warum sollte er auch, hätte er doch keinen Vorteil davon,  weil er eben alle
in die Pfanne haut. Daher sind uns etliche Reaktionen, von denen wir nachfolgend drei präsent-
ieren, völlig unverständlich.

Hochegger ist laut Pilz ein Denunziant

Für den selbsternannten Skandal-Aufdecker und Korruptionsjäger Peter Pilz, ist Hochegger auf
einmal ein Denunziant.  Warum wohl?  Es wird doch nicht daran liegen, weil der Lobbyist auch
Namen von Grünen genannt hat.
„Peter Hochegger hat gestern in seiner Aussage im Untersuchungsausschuss zwei Mitarbeiter
seiner  Firma als Empfänger von Geldflüssen im Zusammenhang mit den Grünen denunziert“,
so Pilz.   Er wirft Hochegger vor,  durch gezielte Denunziationen davon abzulenken,  dass die
Hauptfarben  der Korruption  schwarz und blau  sind und  die Grünen  als einzige  Partei von
keinem Korruptionsfall betroffen sind.
Die  Aussage von Pilz ist nicht schlüssig, denn Hochegger hat  sowohl die Blauen als auch die
Schwarzen auf den Markt geworfen. Außerdem hat Pilz nach eigener Aussage, das gesamte
Material  seinen  Anwälten  zur  Prüfung  übergeben.  Auch  das  ist  für  uns unverständlich.
Warum  übergibt  er  eventuell  vorhandenes  Entlastungsmaterial  nicht dem unabhängigen
U-Ausschuss   – mit einer Grünen als Vorsitzenden –  und wartet ab wie dieser entscheidet?

Rot und Schwarz reagierten ebenfalls nervös

Auch der ehemalige Bundeskanzler,  Dr. Alfred Gusenbauer,  reagierte gereizt und ließ durch
seinen Anwalt, Dr. Leopold Specht, folgendes ausrichten:
„Herr  Dr. Alfred Gusenbauer hat zu keiner Zeit,  weder direkt  noch indirekt,  für Herrn Peter
Hochegger gearbeitet. Das von Herrn Peter Hochegger behauptete Jahresgehalt von 100.000
Euro ist frei erfunden. Die Herrn Dr. Alfred Gusenbauer betreffende Aussage von Herrn Peter
Hochegger  vor dem Untersuchungsausschuss ist unwahr.   Herr Dr. Alfred Gusenbauer wird
die sich daraus ergebenden rechtlichen Schritte setzen.“
Auch hier stellt sich wieder die Frage,  warum Beweismaterial die Hochegger als Lügner ent-
tarnen würde,  nicht  dem  U-Ausschuss übergeben werden.   Hat Dr. Gusenbauer  so wenig
Vertrauen in einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss?  Wir sind doch hier in Öster-
reich und nicht in einer russischen Föderation.
Der ÖVP-Ableger „Die Junge Wirtschaft“ hat ebenfalls nie Geld von Hochegger erhalten. Dazu
die Bundesgeschäftsführerin der Jungen Wirtschaft (JW), Elisabeth Zehetner, wörtlich:  „“Die
Junge Wirtschaft hat niemals Geld von der Firma Hochegger bekommen.“
Bei den drei obig angeführten Reaktionen fällt uns der Gassenhauer der EAV   „Küss die Hand
schöne Frau“  ein.   Da ruft ein One-Night-Stand ihren Lover am nächsten Tag in dessen ehe-
lichen Schlafzimmer an.  In seiner Verlegenheit sagt dieser: „Helga wer?  Helga wie?  Diesen
Namen hört ich nie.“ Vielleicht sollte die Wiener Kultband einen neuen Song komponieren, der
den Satz  „Hochegger wer?  Hochegger wie?  Diesen Namen hört ich nie“  beinhaltet.
Zum Youtube-Video hier ANKLICKEN

FPÖ zeigt sich unbeeindruckt

Einzig die FPÖ reagierte gelassen und drohte nicht mit Anwälten.   Dazu gibt es nämlich auch
keinen Grund.   Denn die von  Peter Hochegger im U-Ausschuss  genannten angeblichen FPÖ-
Politiker waren im fraglichen Zeitraum nicht oder nicht mehr für die Partei tätig bzw. sind aus
der Partei ausgetreten oder wurden ausgeschlossen. Die ebenfalls genannte Christine Lackner
war niemals FPÖ-Mitglied.
So ist etwa Reichhold bereits vor der Spaltung FPÖ-BZÖ aus der Partei ausgetreten.   Ebenso
ist Walter Meischberger bereits im April 1999 aus der Partei ausgeschlossen worden. Reinhart
Gaugg ist seit 2005 nicht mehr Parteimitglied. Auch Hubert Gorbach ist im fraglichen Zeitraum
bekanntlich BZÖ-Vizekanzler und somit kein FPÖ-Mitglied gewesen.
Daher sind die Versuche der politischen Gegner, insbesondere die der Grünen, der FPÖ diese
Herrschaften  unterzujubeln zwar verständlich,  aber nicht richtig.   Die heutige  Strache-FPÖ
hat definitiv nichts mit den damaligen Vorgängen der schwarz-blau-orangen Regierungsriege
zu tun und hat diese auch parteiintern stets bekämpft.
In diesem Zusammenhang von FPÖ-Politikern zu sprechen war und ist daher nicht richtig. Das
zu  beweisen bedarf auch keiner  anwaltlichen Überprüfung,  denn dies kann  von jedermann-
(frau) einwandfrei nachvollzogen werden.
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2012-02-17
 

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