Freibrief für ausländischen Berufskriminelle?

Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen

Mitte Jänner dieses Jahres bedrohte ein 40-jähriger rumänischer Krimineller, in Wien Favoriten – dem Kriminal-Hotspot von Wien – einen 70-jährigen Pensionisten. Dieser verständigte die Polizei, welche auch kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf.

Der Rumäne ging sofort mit einer abgebrochenen Flasche auf die Polizisten los, diese konnten ihn aber überwältigen und festnehmen. Es hagelte natürlich Anzeigen – von „Gefährlicher Drohung“ bis zum „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ gegen den kriminellen Rumänen.

So weit, so nicht gut, denn der Mann musste lediglich eine Nacht im Bezirksgefängnis verbringen und wurde am nächsten Tag (vmtl. auf Weisung der Staatsanwaltschaft) wieder freigelassen. Nicht einmal wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gab es U-Haft. Aber nicht nur das, es wurde sogar das Verfahren gegen den kriminellen Osteuropäer eingestellt.

So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.

Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.

Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Keine U-Haft für Klimakleberin: Umstrittene Weisung des Justizministeriums machte es möglich… Anzeige!

Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft eingebracht: Verdacht auf Amtsmissbrauch

Dass Justiz, Verwaltungsbehörden und Polizei die Klima-Kleberinnen mit Samthandschuhen anfassen, ist evident. Dass offenbar die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (Rechtssatz), welche wie folgt lautet:

„Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.“ (Quelle: Rechtssatznummer RS0095303,Geschäftszahl15Os5/9, Entscheidungsdatum: 28.03.1996) völlig ignoriert wird, ist ebenso evident“, so der Realjurist Wolfgang Pöltl.

Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen), liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich Pöltl nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt).

„Das Justizministerium geht jedoch noch weiter: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr)beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung (!!) des Justizministeriums daran gehindert. Die abenteuerliche Erklärung des Justizministeriums: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Realjurist Wolfgang Pöltl im Originalton: Das ist höchst bemerkenswert. Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ´Nichtverhängung der U-Haft´ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu rechts-abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird“, so Pöltl.

Wolfgang Pöltl sieht hier den Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches gegeben und hat die Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht. (Es gilt die Unschuldsvermutung). Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium wieder per Weisung einschreitet und die Ermittlungen – gegen das Justizministerium selbst-, per Weisung verhindern will.

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Kleines Koalitionsgeplänkel im Hause Schwarz-Grün

Die Grünen sind an Ausreden nicht verlegen

Zur in den Medien und diversen Presseaussendungen kolportierten Aussage, dass die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen habe, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen, meinte der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, heute: „Etwa muss untersucht werden, warum durch eine Weisung aus dem Justizressort die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung einer Klimakleberin ‚daschlogn‘ wurde.“

Das konnten die Grünen natürlich nicht so auf sich sitzen lassen und unterstellten Stocker die Weiterverbreitung von Falschinformationen. In einer heutigen Presseaussendung meinten sie unter anderem dazu: „Das Justizministerium hat bereits klargestellt, dass die Fachaufsicht entschieden hat, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts nicht erfolgsversprechend ist.“

Das ist erstaunlich, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts, bei einer polizei-und amtsbekannten Wiederholungstäterin, nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Wie heißt es so treffend im Volksmund: „Ach Ausrede verlass´mich nicht“. Für wie dumm halten die Grünen eigentlich andere Menschen? Zudem ist Alma Zadic Justizministerin, also die Chefin des Justizministeriums. Und als solches wäre es ihr ein Leichtes gewesen, die besagte Weisung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen zu lassen.

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FPÖ spricht Tacheles wegen der Enthaftung der Klima-Kleberin Windl

FPÖ – Hafenecker: „Zadic-Weisung beweist eindeutig, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen sind“

Wie nun bekannt wurde, soll die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen haben, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen. Wenn dem tatsächlich so ist, hat sie dem Ansehen der Justiz keinen Gefallen getan. Denn bei den Klimaklebern handelt es sich immerhin um Personen, die Menschen daran hindern, rechtzeitig in die Arbeit zu kommen oder zum Arzt oder versuchen ihre Kind pünktlich zu einem Schulausflug zu bringen und sogar in Kauf nehmen, Einsatzkräfte zu behindern. Sogar von Sachbeschädigungen schrecken diese Chaoten nicht zurück, wie zahlreiche Videos beweisen. Da wurde Öl auf Fahrbahnen gegossen und damit ein erhebliches Risiko für Zweiradfahrer geschaffen oder Kunstwerke, Gebäude und Geschäftsauslagen mit Farbe besprüht.

Der große Koalitionspartner der Grünen, die ÖVP, schweigt dazu und wird wieder einmal von einer Kleinstpartei am Nasenring durch die politische Arena gezogen. Offensichtlich ist die Angst vor einem Koalitionsbruch und des damit verbundene Verlustes des Platzes am Futtertrog der Macht und des Geldes zu groß. Auch die anderen Parteien über sich in vornehmer Zurückhaltung. Einzig in der FPÖ bewies man Conjones und sagte was Sache ist.

So meint der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan: „Sollte Ministerin Zadic persönlich oder als Grün-Politikerin Sympathien für Frau Windl hegen, ist ihr das natürlich unbenommen. Aber als Justizministerin, und als solche hat sie diese Weisung erteilt, steht es ihr nicht zu, persönliche Befindlichkeiten in ihr Handeln einfließen zu lassen. Das ist ungemessen, unangebracht und schadet dem Ansehen der Justiz – insbesondere, wenn Zadic ganz offensichtlich aus eigener politischer Gesinnung heraus agiert und mit zweierlei Maß misst.“

Auch FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker geht mit Zadic und den Grünen ins Gericht: „Die Weisung der grünen Justizministerin Zadic, wonach die Staatsanwaltschaft Wien von ihrer geplanten Beschwerde gegen die Enthaftung einer bereits amtsbekannten deutschen Klimakleberin Abstand nehmen soll, ist der eindeutige Beweis dafür, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen in unserem Land sind. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen die „Letzte Generation“ immerhin wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es sei in diesem Zusammenhang durchaus legitim, die prominentesten Vertreter dieser Vereinigung in U-Haft zu nehmen, wenn sie – so wie Frau Windl – Anschläge auf die kritische Infrastruktur unseres Landes unternehmen.“

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Laufhauskönig wurde schon wieder verhaftet


Nach der Pressekonferenz ging´s für Laskaris aus der Anwaltskanzlei direkt ins Gefängnis

 

Die Causa um den selbsternannten Laufhauskönig ohne Laufhaus, Peter Laskaris, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Erst am vergangenen Montag wurde er nach dem Prozess und einem Monat U-Haft enthaftet, da die Verhandlung vertagt wurde und der Richter keinen Haftgrund mehr sah.  Dies schien der Rechtsanwältin Astrid Wagner sauer aufgestoßen zu haben und sie gab daraufhin beim Sender oe24 ein Interview, das allerdings nicht überall auf Gegenliebe stieß.

 

Jedenfalls erfolgte ein neuerlicher Haftbefehl gegen Laskaris.  Die Begründung ist im nachfolgenden Screenshot ersichtlich.

 


 

Heute (Donnerstag dem 7. März 2019) berief Laskaris in der Kanzlei seines Anwaltes eine Pressekonferenz ein, um die Angelegenheit aus seiner Sicht zu erzählen und den beiden Damen, die sich von ihm gestalkt fühlen, ein Friedensangebot zu unterbreiten.

 

Für iPhone-Nutzer der Direktlink zum YouTube – Video
https://www.youtube.com/watch?v=bg4rDKmWoWM

{youtube}bg4rDKmWoWM{/youtube}

 

Nach der abendlichen Pressekonferenz wurde Laskaris von der Polizei verhaftet.  Aber auch der Vormittag war für ihn nicht von Erfolg gekrönt gewesen.  Das Strafmaß von 2 Monaten Haft aus dem letzten Prozess, wurde nach Berufung des Staatsanwaltes, vom OLG auf 8 Monate unbedingte Haft erhöht.

 

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2019-03-07


SPÖ-Kanzlerberater Silberstein verhaftet und in U-Haft


Frei nach dem Motto:  „Holt euch, was euch zusteht!“

 

Nach den heute aus Israel bekannt gewordenen rechtlichen Vorwürfen stellt die SPÖ jegliche Zusammenarbeit mit Berater Tal Silberstein ein. „Tal Silberstein hat die SPÖ-Wahlkampagne beraten und sozialwissenschaftliche Forschung im Bereich Meinungsumfragen betrieben. Die SPÖ stellt mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit mit Tal Silberstein ein“, so heute der SPÖ-Bundesgeschäftsführer und Wahlkampfleiter Georg Niedermühlbichler.

 

Was Niedermühlbichler verharmlosend als „bekannt gewordenen rechtlichen Vorwürfe“ bezeichnet, ist in Wirklichkeit die Festnahme und Untersuchungshaft des SPÖ-Kanzlerberater Tal Silberstein.  Die Medien berichteten heute ausführlich darüber.  Die Beendigung der Zusammenarbeit ist ohnehin ein logischer Schritt, denn aus der Gefängniszelle wird Silberstein den Bundeskanzler schwerlich weiter beraten können.  Es sein denn, Christian Kern und seine Genoss(innen) finden da vielleicht einen Weg.

 

Silberstein war ohnehin nicht unumstritten und rechtliche Vorwürfe standen bereits seit längerer Zeit im Raum.  Und obwohl bekannt war, dass gegen Silberstein in Rumänien ein Haftbefehl erlassen wurde, hatte die SPÖ ganz bewusst und vorsätzlich diesen „Fachmann“ als SPÖ-Wahlkampfberater nach Österreich geholt. Wie ist es möglich, dass man eine derart umstrittene Figur wie Silberstein als Berater des Bundeskanzlers ins österreichische Machtzentrum in eine Schlüsselposition setzt?  Welche Interessen haben da in Wahrheit mitgespielt?

 

Jedenfalls hat mit dem SPÖ-Wahlkampfberater Tal Silberstein  – seit einigen Stunden Ex – der Slogan „Holt euch, was euch zusteht!“ eine völlig neue Bedeutung bekommen.

 

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2017-08-14


Kein Pardon für straffällige Asylwerber


Straftaten von kriminellen Flüchtlingen bleiben sehr oft ohne Konsequenzen

 

Es vergeht kein Tag, an dem nicht über Straftaten von sogenannten „Flüchtlingen“ berichtet wird. Zwar versuchten staatliche oder vom System gesponserte Medien bis vor gar nicht langer Zeit, eine solche Berichterstattung zu vermeiden, doch in Zeiten der immer stärker werdenden sozialen Netzwerke, war dies nicht mehr haltbar.

 

Natürlich sollte man von einer Pauschalierung absehen, denn nicht alle Flüchtlinge sind Verbrecher.  Allerdings finden sich unter diesen eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen, bei denen Diebstahl, Raub, Drogenhandel, Vergewaltigung udgl. mehr, scheinbar zum ganz normalen Tagwerk gehört.  Und wie reagiert der Rechtsstaat darauf?  Während die Polizei bemüht ist, derartiges Gesindel dingfest zu machen, finden sich dann Staatsanwälte, die eine Anzeige auf freiem Fuß oder im schlimmsten Fall eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus anordnen.  Eine Inhaftierung oder gar Abschiebung kommt in den seltensten Fällen vor.

 

Erst zwei Fälle aus jüngster Vergangenheit dokumentieren die streichelweiche Vorgangsweise gegen „traumatisierte“ Rechtsbrecher, die aus ihren Heimatländern nach Österreich flüchteten.  Bekanntlich wird aktuell in Klagenfurt gegen einen Asylwerber aus Somalia wegen versuchter Vergewaltigung und Raub ermittelt – und man siehe und staune, die Staatanwaltschaft hat in diesem Fall (Ausnahme von der Regel?) bereits die Verhängung die U-Haft gegen den mutmaßlichen Täter beantragt.

 

Im Bezirk Linz-Land hat wiederum eine Gruppe von Afghanen unter Beteiligung eines aus einem Quartier in Kärnten „ausgerissenen“ Asylwerbers einen Schaffner bei der Fahrkartenkontrolle mit dem Umbringen bedroht. Laut Medienberichten ist dieser Asylwerber nun wieder zurück in Kärnten. Nehmen wir das Beispiel Kärnten, dann stellt sich die Frage, warum Landeshauptmann Peter Kaiser als zuständiger Flüchtlingsreferent, zu den sich häufenden Vorfällen schweigt und sich nicht für eine Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber einsetzt?

 

Der Landeshauptmann von Kärnten sollte seine theoretisch vorhandene Macht endlich einmal ausspielen und auch bei seinen Parteifreunden in der Bundesregierung vorsprechen. Es darf nicht sein, dass durch die Untätigkeit der rot-schwarzen Regierung kriminelle Asylwerber und Asylanten durch Österreich laufen, in 99 Prozent der Fälle lediglich auf freiem Fuß angezeigt werden und die österreichische Bevölkerung für die Mutlosigkeit der eigenen Politiker die Zeche zahlen muss.

 

Asylwerber und Zuwanderer haben unsere Gesetze, unsere Kultur und unsere Werte bedingungslos akzeptieren und respektieren. Es kann wohl niemand dafür Verständnis aufbringen, wenn diese Personen ihr Gastrecht missbrauchen, straffällig werden und dann ohne ernste Konsequenzen im Land bleiben dürfen und weiter auf Kosten der Steuerzahler versorgt werden. Eine Morddrohung ist kein Kavaliersdelikt und darf auch keines werden.  Das gleiche gilt für eine versuchte Vergewaltigung oder einen Raub.

 

Die verantwortlichen Politiker(innen) von SPÖ und ÖVP müssen sich endlich einen Ruck geben, statt jeden weiteren Vorfall achselzuckend zur Kenntnis zu nehmen und zur Tagesordnung überzugehen. Eine Politik, die auf Kosten der Sicherheit der eigenen Bevölkerung eine unkontrollierte Massenzuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls zulässt, haben sich die Österreicher definitiv nicht verdient.

 

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2016-12-28


Türkischer Kulturverein war getarntes Bordell


Kulturelle Bereicherung der besonderen Art

In Österreich gibt es unzählige türkische Kulturvereine.   Eigentlich weiß niemand so
genau (ausgenommen die Mitglieder), was in diesen Vereinen so vor sich geht. Das
traf  auch  für  eine  solche Institution in Aurolzmünster (Bezirk Ried im Innkreis) zu.
Dort gab es bereits seit acht Jahren einen solchen Kulturverein.


Die Kriminalpolizei kam nun nach monatelangen Ermittlungen dem „Kulturaustausch“,
der  in  einem  aufgelassenen  Gasthaus  stattfand,  auf die Schliche.   Ein Türke dürfte
von diesem eine eigene Ansicht gehabt haben.
Der  52jährige  Sozialhilfeempfänger  sah  nämlich  im Betreiben eines Bordells einen
kulturellen Austausch, wobei aber die Kulturbereicherinnen keine Türkinnen, sondern
in  Österreich  illegal  aufhältige Bulgarinnen waren.   Jedenfalls wurde der Lusttempel
polizeilich geschlossen und der Betreiber sitzt nun in U-Haft.
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2015-04-30

Gastkommentar zum Urteil gegen Josef S.


Ein spannender Vergleich: Linksextremer Schuld-

und „rechter“ Freispruch im Spiegel der Medien

Der 22.7.2014 und der 5.11.2008 haben eines gemeinsam: An beiden Tagen heulten Linke
und  manche  schein-unabhängige  Medien empört auf.   Ein Mal wurde ein junger Linksex-
tremer wegen Landfriedensbruch,  Sachbeschädigung und versuchter schwerer Körperver-
letzung  zu  einigen Monaten teilbedingter Haft verurteilt.  (Das Urteil ist nicht rechtskräftig).
„Skandal! Sein Leben ist verbaut!“ kreischt es von Linksaußen.
Ein  führender  Kommunist  (aus Österreich,  nicht Nordkorea) meint gar,  dass die Polizei
selbst  die  Gewalttaten  des  „schwarzen Blocks“  auf der linksextremen Demo begangen
habe.  Kommentar unnötig!
Ein  anderes  Mal  wurde  eine  Gruppe  junger  Rechter vom „Bund freier Jugend“ vom Vor-
wurf  des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz freigesprochen.   Sie haben zwar – schon vor
dem Freispruch offensichtlich – nichts beschädigt und niemanden verletzt,  der Strafrahmen
wäre  aber  trotzdem  bis  zu  zehn  Mal so hoch wie die Strafe gegen den Gewalt-Demons-
tranten.   Auch  hier  witterten weitgehend die selben Kräfte,  wie Recherchen zeigen, einen
„Skandal“ – allerdings  einen  skandalösen  Freispruch,  denn offenbar war das  Leben die-
ser jungen  Menschen  weniger  wert  und hätte man es nicht nur verbauen dürfen,  sondern
regelrecht müssen.
Besonders interessant ist die Tatsache,  dass in beiden Fällen dem Urteil eine längere U-Haft
vorausgeht,  die  auch  völlig unterschiedlich bewertet wird.  Die Chuzpe Nummer eins: Nach
dem  Schuldspruch wegen  Landfriedensbruch  gegen  den  Linksextremen  wollen SPÖ und
Grüne  den  Paragrafen  ändern.  Nach der ungerechtfertigten Anklage wegen des  „Verbots-
gesetzes“ dachten sie nicht daran.
Und  nein,  das  ist  keine  „Verschwörung  rechtsextremer  Richter“,  wie sie Linke oft herbei
reden!   In  beiden  Fällen  haben  (auch) zufällig ausgewählte Schöffen bzw.  Geschworene
so entschieden. Ah ja, die könnte man ja auch abschaffen. Vielleicht sind sie zu vernünftig?
Fazit:  Gott  (oder wer auch immer)  bewahre  uns vor einer rot-grünen Strafrechtsreform, die
Gewaltdemonstranten zu Unschuldslämmern, Andersdenkende zu Schwerverbrechern und
Laienrichter als Regulativ bei sehr schweren Taten zum Anachronismus macht!
Und  Frau S.,  der  Staatsanwalt  wird  sich für die Erledigung seines Jobs wohl kaum ent-
schuldigen  müssen.   Warum  entschuldigen  Sie  sich nicht für die offenbar misslungene
Erziehung?
Gastkommentar der Facebook-Gemeinschaft

H e i m a t   o h n  e  S  e l b s t h a s s

Anmerkung der Redaktion:   Bitte nicht mit der linksextremen
Denunzianten-Gruppe  „Heimat ohne Hass“  zu verwechseln!
2014-07-26

Warum haben Linke ein Problem mit der Polizei?

Auf „Heimat ohne Hass“ wird unsere

Polizei als Nazipolizei bezeichnet

Die  politisch  links  orientierten  Jungjournalistin,  Olja Alvir,  dass ist jene Dame die gewalt-
freie Demos langweilig findet (LINK1 + LINK2), dürfte sich augenscheinlich zur Spezialistin
für  Strategien der Polizei entwickelt haben.   Auf ihrem Twitter-Account meint Alvir nämlich
wie folgt:
Screen: twitter.com (Account: Olja Alvir)
Ihre  Ausführungen haben allerdings einige Schönheitsfehler. Beispielsweise werden Haus-
durchsuchungen  oder  U-Haft  nicht  von  der  Polizei,  sondern  von der Staatsanwaltschaft
angeordnet.   Es  ist  aber  immer wieder erheiternd zu betrachten,  wenn sich politisch links
orientierte  Personen  bzgl.  Polizeiarbeit  äußern und offenbar keine Ahnung davon haben.
Zudem  fragen wir  uns  ernsthaft,  warum  Alvir  augenscheinlich ein derart gespanntes Ver-
hältnis  zur  Exekutive  hat?   Denn normalerweise  hat  man  mit  der  Polizei keine Berühr-
ungspunkte,  abgesehen von einem erhaltenen Strafzettel im Straßenverkehr.
Allerdings  ist  der  geistige  Erguss von Alvir vergleichsweise harmlos,  betrachtet man wie
man sich auf dem  Facebook-Account der Initative  „Heimat ohne Hass“  bzgl.  der Polizei
äußert.  Wenn diese nämlich ihren Job machen und für Ruhe und Sicherheit sorgen, dann
werden sie dort nämlich als Nazipolizei bezeichnet.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
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2014-06-18

Der gefallene Gürtelkönig


Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview

Wie  die Boulevardpresse vorige Woche berichtete,  musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die  Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen.   Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung,  schwere Körperverletzung,  Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
 
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin  wert.   Allerdings  haben  wir auf  Grund eines  heutigen  Interviews  in
„NEWS“  (Printausgabe) unsere Meinung geändert.  Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
 
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe.   Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf  der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
 
Steiner antwortet darauf:   „Wollen wir es mal nicht übertreiben.   Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht,  solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.
 
In  dieser  Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch.   Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein.  Was machte
Steiner also,  wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht,  dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen.  Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre)  Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
 

Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat

Interessant ist auch,  dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net,  in dem absolut  jeder Bürger  kontrolliert wird.   Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
 
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten  Spielraum  im Rotlichtmilieu gesichert hatte.   Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah,  was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte.  Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
 
Offenbar  waren  die Informationen von  Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen,  die  sich  zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten,  zu er-
mitteln.   Prominentestes Opfer ist der suspendierte  Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde.  Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
 

Österreichische  Lösung und Tränen bei Petrovic?

Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu  verdanken  ist,  dass  Österreich  noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist.  Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
 
Wie  wird  dieser Prozess  wohl  ausgehen?   Da  wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben  wird.   Steiner  wird  mindestens zwei Jahre Haft ausfassen,  die mit der U-Haft
abgetan sind.   Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
 
Steiner  kündigte auch an,  dass er nach seiner  Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben  kaum,  dass ihm jemand eine Träne nachweint.   Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic  wird  möglicherweise  die  eine oder andere Träne vergießen.  Denn
wenn  Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
 
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2012-04-12
 

Asylanten zündeten Flüchtlingsheim an


Asylbetrug

Nach  einem Brand im Laura Gatner Haus,  einem Flüchtlingsheim der  Diakonie für Burschen,
die ohne Familie nach Österreich geflüchtet sind, stehen die jungen Bewohner auf der Straße.
Die Burschen sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und haben nun, nachdem sie auf ihrer Flucht
bereits Traumatisches erlebt haben, wieder eine sehr schwierige Situation zu bewältigen,  so
steht es in einer heutigen Presseaussendung der Diakonie Österreich.

 

Man könnte ja fast zu Tränen gerührt sein, wenn man das Pamphlet der Diakonie liest.  Aber
wie  sagt eine  altes Sprichwort:  „Wenn das  Wörtchen wenn  nicht wäre.“   Und da sind wir
auch schon bei des Pudels Kern.   Wie kommen Kinder ohne Familie nach Österreich?  Dazu
gibt es in der heutigen Konen Zeitung einen interessanten Artikel.

 

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe) vom 08.12.11

 

Es  ist schon erstaunlich,  dass die  Diakonie Österreich kein einziges Wort darüber verliert,

dass  diese Kinder von ihren kriminellen und verantwortungslosen  Eltern alleine nach Öster-
reich geschickt werden.   Dies geschieht aus dem Grund,  da Minderjährige die bei uns auf-
gegriffen  werden,  vom  Staat  versorgt  und  nicht  in  ihre Heimatländer  zurückgeschickt
werden.

 

Es wird auch sofort nach den Eltern gesucht und diese werden im Sinne der Familienzusam-
menführung nach Österreich nachgeholt. Damit werden die Bestimmungen des Asylgesetzes
umgangen und das ist für uns eindeutig Asylbetrug.

 

Ursache des Brandes?

Sehr  interessant ist auch  die Tatsache,  dass die Diakonie in ihrer Aussendung die Ursache

des  Brandes verschweigt.   Man könnte  durchaus zur  Annahme kommen,  dass es sich um

einen technischen Defekt oder gar um eine Brandstiftung böser Rechter gehandelt hat.

 

Da  wollen wir den diakonischen Gutmenschen etwas  behilflich sein und zitieren die Presse-

aussendung des Landespolizeikommandos Niederösterreich.

 

Screen: bundespolizei.gv.at

 

Hinsichtlich  der Brandstiftung in der Flüchtlingseinrichtung  „Laura Gartner Haus“ in 2552

Hirtenberg konnten nach umfangreichen Erhebungen  15jährige afghanische Asylwerber als
Täter ausgeforscht werden.

 

Als Motiv wurde der Wille das Haus zu zerstören genannt. Nähere Hintergründe dazu wurden

seitens der Beschuldigten jedoch nicht angegeben.  Ein Beschuldigter wird über Weisung der

Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt in U-Haft genommen.  Der zweite Beschuldigte,  welcher als

Beitragstäter fungierte wird auf freiem Fuße angezeigt.

 

Da  kann man von Glück sprechen,  dass die Polizei die Brandstiftung aufklärte und die Täter,

zwei  15jährige afghanische Asylwerber,  so schnell ausfindig machte.   Denn wäre das nicht

geschehen,  hätte vermutlich die linkslinke Gesellschaft diesen kriminellen Akt dem FPÖ-Chef
H.C. Strache,  beziehungsweise seiner Anhängerschaft in die Schuhe geschoben.

 

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2011-12-08
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

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2010-12-25
 

Höchststrafe für Helmut Elsner

 

Elsner wird im Gefängnis sterben

Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der  obige  Absatz waren die  Schlusssätze unseres  Beitrags  „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.

Lebenslang für Betrug

Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen  OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt.  Der ehemalige  Bawag-Chef ist unbestritten kein  Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war  Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt,  bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem  Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft  für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug,  gleicht einer lebenslangen Haftstrafe.  Selbst wenn zugegeb-
ener  Weise  die Schadenshöhe  enorm hoch war,  ist eine  derartige  Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch  kann er das Ding  unmöglich allein  durchgezogen haben,  wobei es  erstaunlich ist,
dass gegen  alle anderen  Mitangeklagten die Urteile wegen  Verfahrensfehler  aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.

Für wen ist Elsner so gefährlich?

Jeder  erstmalige  Kinderschänder wäre schon längst aus  der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche  Damen und Herren aus der hohen Politik  weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner  ist ein Steher und hat  offensichtlich  nicht vor an  Alzheimer zu  erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker  ist ein hoch intelligenter Mann,  allerdings dürfte er in der  mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge  angenommen haben  und traut niemanden mehr.  Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das  wissen auch  die zum  Teil hochrangigen Nutznießer  der veruntreuten  Bawag-Gelder.
Unserer  Meinung nach haben  diese alles daran gesetzt,  dass ein  Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte  Elsner,  der sicherlich  auf Rache sinnt,  sich bis zu diesem  Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.

Die Justizministerin ist stolz

Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Sie meinte zur
Entscheidung  des OGH:  „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“  Auf was sie  bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis  bleiben.
Auch  sei sie  entsetzt,  dass die unabhängige  Rechtsprechung  mit Parteipolitik  vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat  Österreich  bewiesen,  dass es keinen Vergleich  mit Ländern wie  China oder
Russland  zu scheuen  braucht,  wenn es um politische  Schauprozesse geht.  Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
*****

2010-12-23
 

Die unendliche Geschichte


Erbarmen oder Korrektur

Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass  der  OGH  (Oberste Gerichtshof)  nun den  Höchstrichter,  Senatspräsident  Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?

Lebenslange Untersuchungshaft?

Wie bereits allgemein  hinlänglich bekannt ist,  verdonnerte die damalige Richterin,  Claudia
Bandion-Ortner,  den  Ex-Bawag-Boss  am  21. Mai 2008,  wegen  Veruntreuung  zu 2 ½
Jahren  (rechtskräftig)  und  am  4. Juli 2008,  wegen  Untreue und  Betrugs  (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres  Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.

Nach  der  Urteilverkündigung  erlebte Bandion-Ortner  einen beruflichen  Höhenflug  und
avancierte zur Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt  Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.

Keine Chance für Elsner

Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft  freizukommen.  Nicht einmal die Tatsache,  dass die General-
prokuratur als  oberste Anklagevertretung feststellte,  dass  etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.

Elsner als Karriere-Leiter?

Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den  Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung  bei der  Justizministerin abzugeben.  Diese war  wiederum  erstinstanzlichen  Bawag-
Richterin  und  entscheidet nun  unter mehreren  Bewerbern.  Ihre Entscheidung  teilt sie
dann in  Form  eines Vorschlags  dem  Bundespräsidenten mit,  welcher  das  letzte Wort
spricht.

Was zuviel ist, ist zuviel

Diese Konstellation war selbst dem  Obersten Gerichtshof  zuviel und dieser entschied des-
halb,  bei  T. Philipp  einen  Ausschließungsgrund  für  das  Bawag-Verfahren zu sehen.  Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz  wird der bisherige  Stellvertreter von  Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen  Bandion-Ortner  und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.

Alzheimer wäre die beste Krankheit

Allerdings glauben  wir nicht,  dass sich die Situation  für Elsner durch  diese Rochade  ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde  (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.

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2010-12-06
 

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

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2010-06-10
  

Die Justiz als Hehler?

 

Neues Gesetz als Sicherheitsleistung

Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.

Ausländische Beschuldigte  sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.

Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto

Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie  seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Das Märchen

Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und  Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen. 

Die Realität

Nun aber zum Ernst der Lage.  Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch  Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.

Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei

Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal:  Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
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2010-04-23
  

Doppelmord TEIL 3

 

Verdächtiger ausgeliefert

Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.

In U-Haft

Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.

Groteske Auflagen

Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.

Tatverdächtiger nur ausgeborgt

Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl

als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.

Bulgarien das Menschenrechtsland

Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.

Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist

noch nicht alles.

Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen

Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.

Bulgaren wollen ihn wieder haben

R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher  nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.

Was ist da wirklich los ?

Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.

Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein

bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.

Korruptionsfrei

Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.

Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man

kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.

Stauni

  
2009-07-30
  

Elsner vs. Meinl

1.200,- Euro monatlich

In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“  beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.

Über 2 Jahre U-Haft

Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.

Freibrief für andere Pleitebanker ?

Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.

Schlechtes Timing

Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.

Fluchtgefahr

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.

Neuerlicher Enthaftungsantrag

Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.

Privatjet und keine Fluchtgefahr

Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf  2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
  

Unsere Theorie

Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.

Elsner der Dominator

Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.

Meinl der Schlaue

Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
  
2009-04-13
   

Inhalts-Ende

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