Kurz sieht in seiner Verurteilung beruflich keine Lebensveränderung

Unwissenheit oder Überheblichkeit?

Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, wurde Sebastian Kurz am 23.02.2024 wegen Falschaussage zu 8 Monaten Haft bedingt (Urteil ist nicht rechtskräftig) verurteilt. Ob dieses Urteil gerecht oder ungerecht ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Was allerdings einen Kommentar wert ist, ist ein Satz von ihm, den er zum Schluss seines Statements – nach der Verhandlung – vor Journalisten tätigte.

Das Urteil sei für ihn weder familiär noch beruflich lebensverändernd. Okay, privat dürfte das Urteil keine Auswirkungen auf sein Leben haben, aber beruflich könnte dies durchaus sein. Falls dieses nämlich in der zweiten Instanz bestätigt wird. Nach seinem Abgang aus der Politik wurde Kurz – laut Internetrecherchen – Geschäftsmann und Firmengründer.

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von über 3 Monaten ist es untersagt, gewerberechtliche Tätigkeiten oder Geschäftsführertätigkeiten auszuüben ist und hat zudem den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge.

Der Verlust der Gewerbeberechtigung aufgrund gerichtlicher Verurteilung:

Nach § 13 Abs 1 GewO ist von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wer von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und die Verurteilung nicht getilgt ist.

Ob Sebastian Kurz das nicht weiß oder ob ihm das Urteil (nicht rechtskräftig) in seiner Überheblichkeit egal ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Van der Bellen schadet Österreichs Ansehen in den USA


Außer Angstparolen hat Van der Bellen nichts zu bieten

 

„Ein Bundespräsident Van der Bellen würde bedeuten, dass Österreich auf eine diplomatische Eiszeit mit den USA zusteuert. Bedenkt man dazu, dass der Herr Professor auch mit Präsident Putin in Russland nicht glücklich ist, hätte es sich Österreich gleich mit den zwei mächtigsten Männern der Welt verscherzt. Der grüne Kandidat agiert wie ein Elefant im diplomatischen Porzellanladen und schadet dem Ansehen Österreichs, um das er sich angeblich Sorgen macht“, sagte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl in einer Reaktion auf den Medienauftritt Van der Bellens.

 

Es sei skandalös, wenn ein Kandidat für das höchste Amt im Staat seine ideologische Scheuklappensicht anstelle der Interessen Österreichs zum Maß der Bewertung internationaler Entwicklungen mache. Ein verantwortungsbewusster Präsidentschaftsanwärter hätte sich niemals zu abfälligen Äußerungen gegenüber Trump hinreißen lassen dürfen, wie Van der Bellen es getan habe. Neben seiner offen zur Schau gestellten Überheblichkeit sei Angstmacherei der einzige Inhalt der Van der Bellen-Kampagne. Auch in diesem Zusammenhang komme das problematische Verhältnis des Grün-Kandidaten zur Demokratie zum Ausdruck.

 

„Van der Bellen hat offenbar ein Problem mit Wahlergebnissen, bei denen Wählerinnen und Wähler andere Parteien und andere Kandidaten bevorzugen als er selbst. Diese undemokratische Grundhaltung zieht sich als grün-roter Faden durch seine gesamte Wahlbewegung: Keine Erteilung von Regierungsbildungsaufträgen für die stimmenstärkste Partei, wenn sie ihm nicht passt. Keine Angelobung von Kandidaten, wenn sie ihm politisch nicht zu Gesicht stehen, die Ankündigung, im Falle einer absoluten Mehrheit der FPÖ einfach nochmals wählen lassen zu wollen. All das ist der Beweis dafür, dass Van der Bellens eigentlicher Auftrag lautet, das System des Stillstands und Versagens in Österreich in allen Bereichen zu verlängern und braver Erfüllungsgehilfe der EU-Bürokraten zu sein“, so Kickl weiter. Eine derartige Einstellung tauge dazu, ein erfolgloser grüner Parteiobmann zu sein, sei aber ein absolutes No-Go für ein Staatsoberhaupt, so Kickl abschließend. (Quelle: APA/OTS)

 

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2016-11-10


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