LESERBRIEF

Habe mir heute eine Verhandlung im Landesgericht Linz, gegen einen schwarz-
afrikanischen Asylanten aus dem Senegal angehört. Die Anklage: Er habe drei
Kilogramm Cannabis, unter anderem auch an mindestens 18 Jugendliche verkauft.
Als mildernd galt das Geständnis, welches er ablegte, da ihm sein Anwalt versicherte,
dass er sowieso nicht abgeschoben werde. Er gab auch zu, dass er bereits im Senegal
dieser anstrengenden Arbeit ( Dealer ) nachgegangen ist. Eine einschlägige Vorstrafe
von sechs Monaten ( bedingt ) aus Österreich hatte er schon im „Rucksack „.
Als der Anwalt mit dem schwarzafrikanischen Dealer kurz zu einer Besprechung den
Gerichtssaal verließ, sagte die Richterin zum Staatsanwalt:. „Wie kann sich der Anwalt
sicher sein,dass der Angeklagte nicht abgeschoben wird ?“
Das habe dann ich als Zuschauerin beantwortet. „Na glauben sie ja nicht wirklich das
er abgeschoben wird“,. antwortet ich der Richterin. Damit sollte der Anwalt recht
behalten und Ja, er hat Recht behalten.
Der schwarzafrikanischen Dealer (Asylant) wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe ver-
urteilt. – acht Monate davon unbedingt – .und die U-Haft wurde ihm natürlich ange-
rechnet. Interessanterweise wurde seine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten
nicht widerrufen.
Der Anwalt hatte natürlich als mildernd, das Geständnis und seine “ Nichtabschiebung“
nach seiner ersten Verurteilung angeführt. Es hat für mich den Anschein, dass in Linz
dealende Asylanten mit Samthandschuhen angefasst werden.
Regina Thaler
2016-04-26
Wie lange werden die Sicherheitsbehörden noch zusehen?
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Unser Beitrag „Neuer Boss bei .…..“ dürfte den mutmaßlichen neuen Anführer der
Goldenberg-Bande (der sich im Internet Mansur Goldenberg nennt) dazu beflügelt
haben, die Polizei zu verhöhnen. Er postete gestern auf seiner Facebook-Seite wie
folgt:
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Während obiges Posting samt Kommentare noch als Verhöhnung gewertet werden
kann, gibt es auf besagter Facebook-Seite auch User, die wesentlich konkreter werden.
Während sich ein User in eindeutiger Pose mit einer Pistole im Anschlag präsentierte …..
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
….. bezeichnete ein anderer User Polizisten als Hurensöhne und rief dazu auf, diese
einzusperren und zu erschießen.

Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Die berechtigte Frage, die sich hier nun stellt lautet: Wie lange sieht die Polizei dem
Treiben dieser Herrschaften noch zu? Der Vollständigkeit halber merken wir an, dass
wir diesen Beitrag an die Sicherheitsbehörden weiterleiten.
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2015-04-22
Vermummte Bandenmitglieder kündigen ihr Kommen an
Screen: facebook.com
(Account: Mansur Goldenberg)
Möglicherweise freut sich die Polizei zu früh, als sie von der Zerschlagung der Golden-
berg-Bande ..berichtete. Denn scheinbar hat sich für den in U-Haft befindlichen
Bandenboss schnell ein Nachfolger gefunden.
Dieser nennt sich Mansur Goldenberg und denkt nicht daran aufzugeben. Zu diesem
Schluss gelangen wir, wenn wir einen erst kürzlich getätigten Facebook-Eintrag
lesen. Nachdem sich nach dem Polizeieinsatz offenbar doch einige Mitglieder von
der Goldenberg-Bande abgewandt haben, wird augenscheinlich versucht Druck auf
die Abtrünnigen aufzubauen.
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Was Mansur mit „geholfen“ meint, geht aus seinem Facebook-Eintrag leider nicht her-
vor. Jedoch wird in diesem der Einsatz von Waffen bestätigt. Und dass dies keine
leere Phrase zu sein scheint, wird durch nachfolgend gezeigtes Foto auch bestätigt.
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Jedenfalls darf man gespannt sein, wie sich diese Causa noch entwickelt und ob die
Polizei, die Goldenberg-Bande entgültig in den Griff bekommen wird.
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2015-04-19
Keine U-Haft für ausländische Sniper und Mörder
Zu unserem gestrigen Beitrag „Arme Tschetschenen-Flüchtlinge….“ schrieb ERSTAUNLICH-
User „Herr Karl“ folgenden Kommentar: „Das einst friedliche und schöne Österreich verfällt
immer mehr zum Müllereimer für den menschlichen Abschaum aus den ehemaligen Ostblock-
staaten . Während gewisse Politiker sich die Taschen vollstopfen und sich denken „hinter mir
die Sintflut“ verfällt Österreich immer mehr.“
Da müssen wir Herrn Karl leider korrigieren, denn dies trifft offenbar nicht nur auf die ehe-
maligen Ostblock-Staaten, sondern weit über deren Grenzen hinaus zu. Zwei Schlagzeilen in
der heutigen Kronen Zeitung stellen dies unter Beweis.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
Drei junge Frauen im Alter von 13, 17 und 22 Jahren sind am Sonntag im 10. Wiener Ge-
meindebezirk durch Schüsse aus Softgun- Waffen verletzt worden. Eines der Opfer, eine
17-jährige Schülerin, merkte sich das Fahrzeug der Täter sowie das Kennzeichen. Da-
raufhin konnte die Polizei die Schützen, zwei junge Russen im Alter von 20 und 24 Jahren,
ausforschen und festnehmen.
Bei den Tätern handelt es sich um Ibragim A. (20) und Yusup S. (24). Die beiden Burschen
gaben an, dass sie es lustig fanden und deshalb Passanten aus ihrem Pkw (einem 3er-BMW)
unter Beschuss nahmen. Aber der Oberhammer ist, dass die beide geständigen Schützen
auf freiem Fuß angezeigt wurden, anstatt in Untersuchungshaft zu wandern. Nun gut, bleibt
den Beiden immerhin Zeit sich für ihren nächsten „Jagdausflug“ scharfe Waffen zu besorgen.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
Ein etwas Fortgeschrittener dürfte ein 25-jähriger Afghane sein. Dieser begnügte sich nicht
mehr mit einer Softgun, sondern griff zur Kalaschnikow. Im Drogenrausch tötete er in seiner
Heimat seine Eltern und zwei Brüder sowie seine Schwester. Nach seiner Tat flüchtete er
nach Österreich. In Afghanistan wird fieberhaft von der Polizei gesucht.
Auch dieser Fall endet vorerst in einer Erstaunlichkeit. Nach seinem Aufgriff durch die öster-
reichische Polizei und seinem Geständnis vor dieser, suchte der Afghane prompt um Asyl an
und wurde anstatt in Untersuchungshaft, in das Lager Traiskirchen überstellt.
Der geständige afghanische Fünffach-Mörder wird Österreich auch erhalten bleiben, da ihn
in seiner Heimat der Strick erwartet und es daher zu keiner Auslieferung kommen wird. Im
Klartext bedeutet das, dass die Steuerzahler dieses schwerkriminelle Subjekt auf Lebenszeit
erhalten müssen.
Zum Schluss müssen wir Herrn Karl nochmals korrigieren. Österreich verfällt nicht immer
mehr zum Müllereimer für menschlichen Abschaum aus aller Herren Länder, sondern ist
dieser bereits.
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2012-07-31
6 Wochen U-Haft und 6 Monate bedingt für Zechprellerei
Bei so manchen Gerichturteilen kann man sich nur mehr auf den Kopf greifen. Wir wollen
im heutigen Beitrag zwei Urteile gegenüber stellen, die bei Menschen mit normalen Rechts-
empfinden lediglich Kopfschütteln auslösen können.
Ein mehr oder weniger mittelloser Student aus Italien wollte einmal einfach den Flair der
großen Welt genießen. Er stieg im Nobelhotel Imperial ab und wollte seine Rechnung – von
rund 2.000,- Euro – mit einer ungedeckten Scheckkarte begleichen.
Das Ergebnis waren 6 Wochen Untersuchungshaft und eine gestrige Verurteilung im Straf-
landesgericht Wien zu 6 Monaten bedingter Haft. Den Schaden hat der Student mittlerweile
beglichen.
Wir fassen zusammen: Der junge Student (26) verursachte einen Schaden von rund 2.000,-
Euro. Diesen hat er mittlerweile beglichen. Für seine Zechprellerei fasste er sechs Wochen
U-Haft und eine bedingte Haftstrafe von 6 Monaten aus.
Für uns stellt sich die Frage, ob er diese nicht unbedingt geringe Strafe dafür bekam, weil
er ein Zechpreller – ein Italiener – oder ein italienischer Zechpreller ist? Jedenfalls kann
sich der junge Mann mit seiner Vorstrafe, in Österreich nicht einmal mehr einen Würstel-
stand eröffnen.
5 Monate bedingt für Kinderpornographie
Ein Salzburger Jugendrichter hortete massenhaft kinderpornografisches Material auf
seinem PC. Wir berichteten im Beitrag „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“ darüber.
Für seine Tat, die er nicht wieder gut machte – denn der angerichtete Schaden an den
Kindern ist nicht wieder gut zu machen – erhielt er lächerliche 5 Monate Haftstrafe
bedingt und 2.250,- Euro Geldstrafe.
Da stellt sich für uns die Frage, ob er diese lächerlich anmutende Strafe dafür bekam,
weil er ein virtueller Kinderschänder – ein Richter – oder ein virtuell kinderschändender
Richter ist? Aber der Hammer kommt noch. Während der Student mit seiner Vorstrafe
nicht einmal eine Imbissbude eröffnen darf, sitzt „Euer Ehren“ nach wie vor in Amt und
Würden – und darf weiterhin Urteile im Namen der Republik sprechen.
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2012-07-10
Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien
Betrifft: Strafsache gegen Alfons Mensdorff-Pouilly
Die Staatsanwaltschaft Wien hat heute gegen Alfons Mensdorff-Pouilly und Dr. Kurt
Dalmata Strafantrag wegen des Verdachts der Geldwäscherei und anderer Vergehen
erhoben.
Alfons Mensdorff-Pouilly soll in den Jahren 2000 bis 2008 in Summe rund Euro 12,6
Millionen erhalten haben, die zuvor unter V erwendung von Scheinverträgen aus dem
Vermögen der BAE systems plc abgezogen wurden. Der Zweitangeklagte soll ihm bei den
Geldtransfers behilflich gewesen sein.
Mit dem Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen
werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen. Die tatsächliche Verwend-
ung des Geldes konnte nicht aufgeklärt werden.
Weiters wurde Alfons Mensdorff-Pouilly wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage
in zwei Untersuchungsausschüssen und der Vorlage eines verfälschten Beweismittels im
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt.
(Schluss)
Inszenierte Show oder Profilierungsversuch?
Diese Anklage wird den Lord of War wenig kratzen. Das hat er nämlich schon eindrucksvoll
unter Beweis gestellt. Am 27. Februar 2009 wurde Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in
Luising wegen Verdunkelungsgefahr festgenommen. Die Untersuchungshaft dauerte fünf
Wochen.
Am 2 9. Jänner 2010 wurde Mensdorff-Pouilly in London vom SFO einvernommen und über-
raschend verhaftet. Am 4. Februar 2010 wurde vom Bezirksgericht Westminster beschlos-
sen, Mensdorff-Pouilly gegen eine Kaution von umgerechnet mehr als 570.000 Euro frei zu
lassen. Er musste jedoch seine Pässe abgeben und sich für weitere Befragungen jederzeit
zur Verfügung halten.
Am 5. Februar 2010 wurde das Verfahren gegen A. Mensdorff-Pouilly in England jedoch
endgültig eingestellt. Grund für die Einstellung war eine Weisung der britischen Regier-
ungsspitze. Für die Zeit seiner Untersuchungshaft in London ( 1Woche) erhielt er sogar
eine Haftentschädigung in Höhe von 430.000 Euro. „Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich
vier Wochen geblieben“, soll Mensdorff-Pouilly gegenüber der Zeitschrift Format gescherzt
haben.
Der Mann hat mächtige Freunde und das nicht nur in London sondern auch in Wien, wie
nachfolgendes Foto unter Beweis stellt, welches wir uns vom „Standard“ ausgeborgt
haben. Die komplette Fotostrecke samt dem dazugehörenden Beitrag „Die Blumen des
Bösen“ finden geneigte Leser(innen) unter „derstandard.at“
Quelle: „derstandard.at“
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob der eingebrachte Strafantrag lediglich eine inszenierte
Show ist oder ob sich da tatsächlich ein Staatsanwalt profilieren will und dabei vermutlich
kräftig auf die Schnauze fallen wird.
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2012-06-22
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25
Erbarmen oder Korrektur
Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass der OGH (Oberste Gerichtshof) nun den Höchstrichter, Senatspräsident Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?
Lebenslange Untersuchungshaft?
Wie bereits allgemein hinlänglich bekannt ist, verdonnerte die damalige Richterin, Claudia
Bandion-Ortner, den Ex-Bawag-Boss am 21. Mai 2008, wegen Veruntreuung zu 2 ½
Jahren (rechtskräftig) und am 4. Juli 2008, wegen Untreue und Betrugs (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.
Nach der Urteilverkündigung erlebte Bandion-Ortner einen beruflichen Höhenflug und
avancierte zur Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.
Keine Chance für Elsner
Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft freizukommen. Nicht einmal die Tatsache, dass die General-
prokuratur als oberste Anklagevertretung feststellte, dass etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.
Elsner als Karriere-Leiter?
Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung bei der Justizministerin abzugeben. Diese war wiederum erstinstanzlichen Bawag-
Richterin und entscheidet nun unter mehreren Bewerbern. Ihre Entscheidung teilt sie
dann in Form eines Vorschlags dem Bundespräsidenten mit, welcher das letzte Wort
spricht.
Was zuviel ist, ist zuviel
Diese Konstellation war selbst dem Obersten Gerichtshof zuviel und dieser entschied des-
halb, bei T. Philipp einen Ausschließungsgrund für das Bawag-Verfahren zu sehen. Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz wird der bisherige Stellvertreter von Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen Bandion-Ortner und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.
Alzheimer wäre die beste Krankheit
Allerdings glauben wir nicht, dass sich die Situation für Elsner durch diese Rochade ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
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2010-12-06
Der Hang zum Rotlicht
(Screen: niederoesterreich.gruene)
Das obige Bild bezeugt welch gutes Verhältnis die Grüne Klubchefin Petrovic zum Besitzer
des Rotlicht-Lokales „Pour-Platin“ gehabt haben muss. Mittlerweile sitzt die Chefetage des
inzwischen geschlossenen Etablissements in Untersuchungshaft.
Möglicherweise hat Madeleine Petrovic ein neues literarisches Werk verfasst und sucht eine
geeignete Location für dessen Präsentation. Dass könnte auch der Grund für die heutige
APA-OTS Presseaussendung der Grünen sein.
(Screen: APA-OTS)
Heimatlose Plattform
Die Frage „Wie packen wir’s an?“ dürfte sich bei den Grünen nicht nur in Sachen Prostitution
stellen. Und zwecks der Korrektheit, eine „Feberstraße“ gibt es in ganz Wien nicht. Also
scheint auch die „Bürgerplattform Feberstraße“ etwas orientierungslos zu sein und daher
stellt die berechtigte Frage, wie diese überhaupt etwas anpacken will.
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2010-09-13
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
*****
2010-06-10
(Screens von: https://www.bmf.gv.at/)
Diese Werbeeinschaltung erschien vor drei Tagen in mehreren Tageszeitungen und kann
noch immer auf der Startseite, der „Webseite“ des Bundesministeriums für Finanzen be-
staunt werden.
Finanzminister glaubt selbst nicht was er sagt
Abgesehen von der Geschmacklosigkeit dieser Werbung, scheint der Finanzminister
seine Ankündigung ohnehin nicht ernst zu nehmen. Er beabsichtigt allen Ernstes, dem
Pleitestaat Griechenland einen „Kredit“ in der Höhe bis zu 2 Milliarden Euro zu gewähren.
Eine knappe Milliarde Euro steht bereits zur Verfügung. Wenn man bedenkt das Griechen-
land sein Desaster selbst verschuldet hat, indem Korruption, Steuerhinterziehung und Miss-
wirtschaft an der Tagesordnung steht , stellt sich die Frage wie man einem solchen Staat
Geld borgen kann.
Griechen wollen keinen Sparkurs
Nicht einmal im Angesicht der drohenden Staatspleite sind die Griechen bereit Opfer zu
bringen und demonstrieren gegen die angekündigten Sparpläne ihrer Regierung. Da ist
die Aussage des Finanzministers, dass der Griechenland-Kredit dem Steuerzahler nichts
kosten werde, da die Griechen ja alles zurückzahlen werden, im höchsten Maße erstaunlich.
Realitätsverweigerung
Offensichtlich ist Josef Pröll ein Realitätsverweigerer, denn wie die Lage im Moment aus-
sieht, wird Österreich von dem verborgten Geld keinen Cent wieder sehen. Das heißt im
Klartext, der Finanzminister ist bereit Steuergelder herzuschenken, obwohl die pro Kopf-
verschuldung in Österreich 23.901,- Euro beträgt.
Österreich hat auf Grund der weltweiten Wirtschaftkrise selbst finanzielle Probleme,
die aber Finanzminister Pröll offensichtlich nicht zu interessieren scheinen. Legt man
dieses Szenario in die Privatwirtschaft um, würde dies folgendes bedeuten.
Hausdurchsuchung und U-Haft bis zum Prozess
Ein privater Geschäftsmann hat immense Schulden und weiß aus diesen keinen Ausweg.
Trotzdem verschenkt er Gelder die ihm anvertraut wurden. In diesem Fall kann sich jeder
sicher sein, dass in diesen Betrieb sofort die Wirtschaftpolizei samt Finanzfahndung ein-
rückt und alles auf den Kopf stellt. Der Firmeninhaber würde sofort festgenommen werden
und säße bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft.
Es heißt zwar immer die Lämmer wählen ihren Schlächter selbst, aber hier stellt sich die
berechtigte Frage, hat Österreich wirklich so einen Finanzminister verdient?
*****
2010-04-30
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.
Haben in der Haft abgebaut
Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.
In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.
Warum sitzt Elsner noch?
Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.
Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.
Unpolitischer Prozess
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.
Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr
Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.
Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.
Verschwörungstheorie
Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.
Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.
Das biologische Ende naht
Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.
Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.
*****
2010-03-03
Langsam kommt Licht ins Dunkel
Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.
Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.
Tatverdächtiger einvernommen
Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.
Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde
durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Keine Notwehrsituation
Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.
Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.
Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Beamte noch immer nicht einvernommen
Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.
Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.
Untersuchungshaft
Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.
Maulkorb ?
Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.
Kein Mitleid mit Einbrecher
Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.
Aufklärung oder Vertuschung ?
Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.
Stauni
2009-08-06
1.200,- Euro monatlich
In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“ beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.
Über 2 Jahre U-Haft
Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.
Freibrief für andere Pleitebanker ?
Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.
Schlechtes Timing
Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.
Fluchtgefahr
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.
Neuerlicher Enthaftungsantrag
Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.
Privatjet und keine Fluchtgefahr
Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf 2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
Unsere Theorie
Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.
Elsner der Dominator
Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.
Meinl der Schlaue
Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
2009-04-13
Strache fehlt Rechtswissen
Einer APA-Presseaussendung von gestern war zu entnehmen, dass Herr Strache die
bevorstehende Freilassung von Julius Meinl als ungeheuerlich bezeichnete.
„Wenn Meinl innerhalb kürzester Zeit 100 Millionen Euro auftreiben kann, dann hätte
er die Verpflichtung, damit nicht seine Kaution zu bezahlen, sondern dieses Geld den
Kleinaktionären zurückzugeben und den Opfern zugute kommen zu lassen“, forderte
Strache. (Quelle APA-OTS)
Kleine Rechtskunde
Wir wollen vorausschicken, dass wir von Herrn Meinl den „soundsovielten“ nicht beson-
ders viel halten. Das ist aber unsere Privatmeinung.
Dem Herrn Strache sei aber ins Tagebuch geschrieben, dass Herr Meinl noch nicht verur-
teilt wurde, sondern lediglich unter Verdacht steht.
Also gibt es keinen wie immer gearteten Anlass, den Geldbetrag von 100 Mio Euro, der als
Kaution zur Verfügung gestellt wurde, als Schadenswiedergutmachung zu verwenden.
Das sollte ein Politiker eigentlich wissen, es sei den er lässt wieder nur „Sprüche“ zur
Stimmungsmache ab.
Meinl und seine Freunde
Das Herr Meinl der „soundsovielte“ in der Wahl seiner Freunde offensichtlich sorg-
fältiger agierte, als dies umgekehrt der Fall war, beweist jetzt die Tatsache, dass
plötzlich ein Betrag von immerhin 100 Mio Euro, als Kaution auf den Tisch gelegt wurde.
Wissen bedeutet Macht und Herr Meinl scheint offensichtlich sehr viel zu wissen.
Das die 100 Mio Euro aus seinem Besitz stammen bezweifeln wir und nehmen an, dass
dieses Geld tatsächlich von guten „Freunden“ zur Verfügung gestellt wurde.
Wir kommen deshalb zu dieser Annahme, weil es sich kein profilierungssüchtiger Staatsan-
walt hätte nehmen lassen, Meinl freizulassen, wenn er einwandfrei beweisen könnte,
dass dieses Geld aus eventuell strafbaren Handlungen herrührt.
Ermittlungen im Rekordtempo
Auch Lord of War Alfons Mensdorff-Pouilly braucht ab heute nicht länger gesiebte Luft
zu atmen, denn er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die offizielle Begründung
dafür ist, weil die Einvernahmen in Österreich abgeschlossen sind.
Da muss man dem Staatsanwalt Respekt zollen, für die Geschwindigkeit mit der er die Ermitt-
lungen abgeschlossen hat. In sage und schreibe 33 Tage waren diese erledigt.
Mensdorf-Pouilly stand ja nicht unter Verdacht ein „Hendeldieb“ zu sein, sondern in sehr
umfangreiche Waffengeschäfte mit nicht nachvollziehbaren Provisionen verwickelt zu sein.
Kleinganoven oft monatelang in U-Haft
Wenn man bedenkt das Leute für weitaus geringere Delikte, für die sie unter Verdacht stehen,
oft einige Monate in U-Haft sitzen, gebührt diesen Staatsanwalt ein Eintrag ins Guinessbuch
der Rekorde.
Wir sind der Meinung, dass Herr Mensdorf-Pouilly auch ein sehr umfangreiches Wissen hat und
ihm dieses bei seiner Entlassung sicherlich nicht hinderlich war.
Die Tagebücher
Wir können uns noch an die Hausdurchsuchung bei ex ÖGB-Boss Franz Verzetnitsch erinnern.
Dieser war seinerzeit verdächtigt worden, in den Bawag-Skandal verwickelt zu sein.
Der ermittelnde Staatanwalt prüfte damals eine Anklage gegen den ÖGB-Boss.
Plötzlich tauchten bei dieser Hausdurchsuchung drei Tagebücher von Verzentnitsch auf.
Brisanten Inhalt können diese zwar nicht gehabt haben, denn sie spielten im Bawag-Prozess
keine Rolle.
Den Wink mit dem Zaunpfahl, dürfte aber jeder verstanden haben. Herr Verzentnitsch lebt
heute zurückgezogen und unbehelligt ein gemütliches Leben.
Wer kann schon wissen, wie viele Tagebücher Herr Meinl und Herr Mensdorf-Pouilly, so ganz
zufällig zu Hause herum liegen haben ?
Man darf gespannt sein, wie die Strafverfahren gegen diese Herren ausgehen werden.
Stauni
2009-04-03
Die Promiszene
In der „Promi-Kriminalszene“ tut sich wieder einiges. Julius Meinl, der „soundsovielte“
wurde Mittwoch Abend in Haft genommen. Beamte der Kriminaldirektion 1, führten die Ver-
haftung auf richterliche Anordnung durch.
Zur Zeit keine Motoryacht mit Prominenz
Offenbar hatte man bei der Hausdurchsuchung vor eineinhalb Monaten etwas gefunden,
das jetzt zu Verhaftung von Meinl führte.
Schifferl versenken
Haben früher „prominente“ Politikerfreunde gleich ganze Schiffe im Ozean versenkt,
ist diese Spezies heute schon wesentlich vorsichtiger geworden.
Sie versenken heutzutage „nur“ mehr die Anlegergelder irgendwo in der Karibik.
In letzter Zeit hat es so einige Günstlinge voll erwischt, weil sie glaubten
im Schutz ihrer politischen „Freunde“, ihre Dinge abziehen zu können.
Bawag und keine Ende
Helmut Elsner, das Ex-Mitglied der Wiener Hochfinanz und Protegierbanker der SPÖ und
Ex-BAWAG-Chef sitzt derzeit seine 9.5 Jahre dauernde Haftstrafe ab.
Er glaubt noch immer, in naher Zukunft frei zu sein und ignoriert dabei die zahlreich
abgewiesenen Enthaftungsanträge.
Wartet auf ein erstaunliches Wunder
AMIS
Über Dietmar Böhmer und Harald Loidl, die den Finanzdienstleister „AMIS“ führten, wurde
am 20. Dezember 2007 jeweils fünfeinhalb Jahre Haft nach gewerbsmäßigem Betrug ver-
hängt.
Die Flucht hatte auch nichts gebracht
Lord of War
Graf Alfons Mensdorff-Pouilly, Waffenlobbyist und Ehemann der Ex-Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat, wurde am Freitag den 28.02.09 in seiner Heimatgemeinde Luising
(Bezirk Güssing) festgenommen und nach Wien ins Landesgericht überstellt.
Seit dem sitzt er im “Grauen Haus” in Untersuchungshaft und diese wurde erst kürzlich
um ein weiteres Monat verlängert.
Hatte auch schon bessere Zeiten
Laut Staatsanwaltschaft Wien besteht der Verdacht der Geldwäsche und Verdunkelungs-
gefahr. Es geht um angebliche untitulierte Zahlungen des britischen Waffenkonzerns BAE
an Mensdorff-Pouilly, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt.
Libro-Pleite
Libro-Chef Andre Martens Rettberg, erhielt am Landesgericht Wiener Neustadt, drei Jahre
Haft, davon acht Monate unbedingt. In diesem ersten Prozess ging es „nur“ um Gläubiger-
vereitelung, nach der grossen „Libro-Pleite“. Er hatte sein Haus rechtzeitig an seine
Gattin überschrieben, um Gläubigerzugriffe zu verhindern.
Hat von Buntstifte genug
Keine Freunde mehr
Alle diese Herrschaften hatten eines gemeinsam, „Freunde“ in mehr oder weniger hohen
politischen Funktionen. Frühestens beim Aufkommen von Verdachtsmomenten und spätes-
tens bei der Festnahme, haben diese keinen der Günstlinge mehr gekannt.
Man ist sich höchstens einmal zufällig auf einer Party oder Motoryacht begegnet.
Man hat auch keine wie immer gearteten Geschäfte miteinander getätigt, sondern höchstens
einige belanglose Worte gewechselt. Manche vergessen sogar die gemeinsamen „Klassen-
fotos“.
Da ist es doch erstaunlich, dass so mancher Politiker jetzt nach dem „Henker“ ruft, ohne
dabei vielleicht seinen eigenen „Freundeskreis“ überprüft zu haben.
Es gibt ein altes Sprichtwort das sagt, wer sich mit Hunden niederlegt, darf sich nicht
wundern wenn er mit Flöhen aufwacht.
Stauni
2009-04-02
Wie bastel ich mir einen Terroristen ?
Man nehme einen Internetspinner, der seinen fundamentalisitschen Schwachsinn über
das World Web Net verbreitet.
Dann klage man diesen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Nötigung
der Republik Österreich an und verwahre ihn in Untersuchungshaft.
Dazu biete man ihm vor Gericht noch ein Forum, daß dieser in seinem ganzen Leben
nie gehabt hätte. Nicht zu vergessen die Medien, die das Ganze noch hochstilisieren.
Prozess geht weiter
Im Wiener Landesgericht wurde heute, Dienstag, die Verhandlung gegen den 22-jährigen
Mohamed M. fortgesetzt, nachdem ihn ein Arzt für verhandlungsfähig befunden hatte.
Der Angeklagte ist seit Dezember 2008 im Hungerstreik und fühlte sich nicht in der Lage
an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Laut Anklage waren er und seine Frau Mona S. (21) zumindest ab März 2007 „Mitglied
einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Al Qadia bzw. anderer international tätiger
radikal-islamischer Terrornetzwerke“. Der Staatsanwalt wirft Mohamed M. vor, in einem
Drohvideo zu Terroranschlägen aufgerufen zu haben.
Soviel zu den Fakten über Ereignisse, die sich bereits seit knappe zwei Jahren hinziehen.
Aufmerksamkeitserregend war auch noch die Frau von Mohamed M., die stets ver-
schleierte Mona S., die ihre Auftritte vor Gericht stets medienwirksam in Szene zu setzen
wußte. Dies erweitertete den Bekanntheitsgrad von Mohamed M. ebenfalls erheblich.
Sie war heute allerdings bei der Verhandlung, krankheitsbedingt nicht anwesend.
Massenweise Internetspinner
Würde man alle, die ihren unsinnigen, radikalen oder verleumderischen Schwachsinn
übers Internet verzapfen, verhaften und anklagen, wäre in der Baubranche keine Wirt-
schaftskrise mehr. Diese wären dann Tag und Nacht beschäftigt, ein Gefängnis nach
dem anderen zu bauen.
An diesbezüglichen Foren besteht im Internet wahrlich kein Mangel. Ein gutes Beispiel
dafür ist das Forum „Genderwahn“, als Fundgrube für Anklagen quer durchs Strafgesetz
-buch.
Mythos Mohamed
Vor seiner Verhaftung vor zirka 2 Jahren hatte diesen Mohamed M. kein Mensch
gekannt. Seinen Bekanntsheitsgrad verschuf ihm die Inhaftierung und Anklage.
Er und seine Frau wußten stets, wie der Gerichtssaal als Showbühne zu nutzen war.
Bei seinen radikalen islamischen Glaubensbrüder, die in vor zwei Jahren nicht ein-
mal gegrüßt haben, genießt er nun hohen Respekt.
Vielleicht hat man nur versucht, radikale Ansätze im Keim zu ersticken. Dies ist jedoch
gründlichst schief gegangen und man hat aus einem Nobody auf einmal einen Mythos
geschaffen.
Dieser Mann wird an wahrscheinlich grenzender Sicherheit, in der Zukunft zu den ganz
Großen der radikalen fundamentalistischen Moslems zählen und das nur, weil man ihn
dazu gemacht hat.
Stauni
2009-02-10