Linz: Ein Paradies für dealende Asylanten


LESERBRIEF


Habe  mir  heute  eine  Verhandlung im Landesgericht Linz,  gegen einen schwarz-
afrikanischen  Asylanten  aus  dem  Senegal  angehört.   Die Anklage: Er habe drei
Kilogramm Cannabis, unter anderem auch an mindestens 18 Jugendliche verkauft.
Als  mildernd  galt das Geständnis,  welches er ablegte,  da ihm sein Anwalt versicherte,
dass er sowieso nicht abgeschoben werde. Er gab auch zu, dass er bereits im Senegal
dieser  anstrengenden Arbeit ( Dealer )  nachgegangen ist.  Eine einschlägige Vorstrafe
von sechs Monaten ( bedingt ) aus Österreich hatte er schon im „Rucksack „.
Als  der  Anwalt mit dem schwarzafrikanischen Dealer kurz zu einer Besprechung den
Gerichtssaal verließ,  sagte die Richterin zum Staatsanwalt:.Wie kann sich der Anwalt
sicher sein,dass der Angeklagte nicht abgeschoben wird ?“
Das habe dann ich als Zuschauerin beantwortet. „Na glauben sie ja nicht wirklich das
er  abgeschoben  wird“,. antwortet  ich  der  Richterin.   Damit  sollte  der  Anwalt recht
behalten und Ja, er hat Recht behalten.
Der schwarzafrikanischen Dealer (Asylant) wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe ver-
urteilt. – acht Monate davon unbedingt – .und  die  U-Haft  wurde  ihm  natürlich ange-
rechnet.   Interessanterweise  wurde  seine  bedingte  Haftstrafe  von sechs Monaten
nicht widerrufen.
Der Anwalt hatte natürlich als mildernd, das Geständnis und seine “ Nichtabschiebung“
nach  seiner ersten Verurteilung angeführt.  Es hat für mich den Anschein,  dass in Linz
dealende Asylanten mit Samthandschuhen angefasst werden.
Regina Thaler
2016-04-26

Aufruf zum Polizistenmord


Wie lange werden die Sicherheitsbehörden noch zusehen?

Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Unser  Beitrag „Neuer Boss bei .…..“ dürfte  den  mutmaßlichen  neuen  Anführer  der
Goldenberg-Bande  (der sich im Internet  Mansur Goldenberg nennt)  dazu  beflügelt
haben,  die Polizei zu verhöhnen.   Er postete gestern auf seiner Facebook-Seite wie
folgt:
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Während  obiges  Posting  samt  Kommentare  noch  als  Verhöhnung gewertet werden
kann, gibt es auf besagter Facebook-Seite auch User, die wesentlich konkreter werden.
Während sich ein User in eindeutiger Pose mit einer Pistole im Anschlag präsentierte …..
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
….. bezeichnete ein anderer User Polizisten als Hurensöhne und rief dazu auf, diese
einzusperren und zu erschießen.

Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Die  berechtigte  Frage,  die sich hier nun stellt lautet:  Wie lange sieht die Polizei dem
Treiben dieser Herrschaften noch zu?  Der Vollständigkeit halber merken wir an, dass
wir diesen Beitrag an die Sicherheitsbehörden weiterleiten.
*****
2015-04-22

Neuer Boss bei der Goldenberg-Bande?


Vermummte Bandenmitglieder kündigen ihr Kommen an

Screen: facebook.com
(Account: Mansur Goldenberg)
Möglicherweise freut sich die Polizei zu früh, als sie von der Zerschlagung der Golden-
berg-Bande ..berichtete.   Denn  scheinbar  hat  sich  für  den  in  U-Haft  befindlichen
Bandenboss schnell ein Nachfolger gefunden.
Dieser nennt sich Mansur Goldenberg und denkt nicht daran aufzugeben. Zu diesem
Schluss  gelangen wir,   wenn  wir  einen  erst  kürzlich  getätigten  Facebook-Eintrag
lesen.   Nachdem  sich  nach dem Polizeieinsatz offenbar doch einige Mitglieder von
der Goldenberg-Bande abgewandt haben,  wird augenscheinlich versucht Druck auf
die Abtrünnigen aufzubauen.
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Was Mansur mit „geholfen“ meint, geht aus seinem Facebook-Eintrag leider nicht her-
vor.   Jedoch  wird  in  diesem  der Einsatz von Waffen bestätigt.   Und dass dies keine
leere Phrase zu sein scheint,  wird durch nachfolgend gezeigtes Foto auch bestätigt.
Screen: facebook.com (Account: Mansur Goldenberg)
Jedenfalls darf man gespannt sein, wie sich diese Causa noch entwickelt und ob die
Polizei, die Goldenberg-Bande entgültig in den Griff bekommen wird.
*****
2015-04-19

Polizei zerschlug kriminelle Jugendbande

Raub, Erpressung und Körperverletzung

waren das Betätigungsfeld

 
Screen: facebook.com
 
Wie  schief  die   Zuwanderungs- und  Asylpolitik  in  Österreich  läuft,  wurde  wieder  einmal
durch Polizeiarbeit bewiesen. Beamten des Landeskriminalamtes Wien ist es in jahrelanger
akribischer  Ermittlungsarbeit  gelungen,   die  Köpfe einer  weit  verzweigten  Jugendbande,
die  sich   „Goldenberg-Bande“  nannte,  zur  Strecke zu  bringen.   Den  Bandenmitgliedern
werden unter anderem schwerer Raub, Erpressung und Körperverletzung zur Last gelegt.
 
Die  Bande  bestand aus rund  150 Mitgliedern verschiedenster Nationalitäten.   Auf 17 Mit-
glieder – zum großen Teil aus Tschetschenien, aber auch weiteren muslimischen Staaten –
wartet  eine  Anklage.  Zehn sitzen bereits in Untersuchungshaft.  Insgesamt gibt es mehr
als 100 Strafanzeigen.
 
Der  Polizei  fällt  auf,  dass  unter  ermittelten  Straftätern  immer  wieder  besonders viele
Tschetschenen sind. Bei Kriminalitätsdelikte wie Schießereien auf heimischen Straßen ist
es ebenfalls auffällig,  das immer wieder Personen aus dieser Volksgruppe beteiligt sind.
 
Dies stellt auch der  Freund des inzwischen festgenommenen Bosses der  „Goldenberg-
Bande“  (ein  20-jähriger  Asylwerber  den  die  Polizei als Russen bezeichnet),  der aus
Tschetschenien stammende Beslan W.   (Screenshot am Beitragsbeginn)  unter Beweis,
indem er auf seinem Facebook-Account nachfolgendes Video einstellte.
 
Video: facebook.com
 
Den Kommentaren nach zu schließen,  wurde mit der Pistole im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk geschossen und Beslan W.  bestätigte auf Anfrage auch die Echtheit der Waffe.
 
Zugegeben,  kriminelle Österreicher hat es auch schon immer gegeben.  Aber jugend-
liche  Ausländer  oder  solche mit Migrationshintergrund,  die sich zu Banden formieren
und  raubend  durch  die  Gegend  ziehen,  gibt  es  erst  seit  der  unkontrollierten Ein-
wanderungspolitik dieser Bundesregierung. Und damit wären wir wieder bei der schief
gelaufenen Zuwanderungs- und Asylpolitik in Österreich.
 
*****
 
2015-04-17

Sozialistische Jugend solidarisiert sich mit Anarchisten

SJ: „Demonstrationen sollen kriminalisiert werden“

 
Scheinbar hat man bei bei der „Sozialistischen Jugend Österreich“  einen Hang zu jenen
gewalttätigen  Demonstranten,  die  vor  einem  Monat in der Inneren Stadt von Wien eine
Spur der Verwüstung gezogen haben.
 
Screen: Video – FPÖ-TV
 
„Friedlicher“ Demonstrant beim Wurf eines Brandsatzes
 
In  einer  heutigen  Presseaussendung  fordert  man nämlich die Freilassung des in U-Haft
einsitzenden Josef S.   Der Krawalltourist wurde am 24.01.2014 bei den gewalttätigen Aus-
schreitungen – Demonstration  gegen  den  Akademikerball – festgenommen.   Mit  dieser
absurden  Forderung solidarisiert sich die SJ nicht nur mit Josef S.,  sondern auch mit den
Anarchisten der Gruppe „ linksunten.indymedia“.
 
 
Über den deutschen Staatsbürger wurde – wegen Tatbegehungsgefahr im Zusammenhang
mit  den  ihm   vorgeworfenen   Straftaten  des   Landfriedensbruch,   Körperverletzung  und
Sachbeschädigung  – Untersuchungshaft verhängt.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Bei  der  SJ  meint man wörtlich: „Der Tatvorwurf Landfriedensbruch soll in Österreich wieder
etabliert  werden,  um künftige Demonstrationen zu kriminalisieren und AktivistInnen abzu-
schrecken.“ Dann  wollen  wir  mal dem sozialistischen Nachwuchs einige Szenen der fried-
vollen Demonstration vom 24.01.2014 vor Augen führen.
 
Video: FPÖ-TV
 
Sieht  man sich obiges Video an,  müsste  jedermann(frau) sofort klar sein,  dass hier keine
Kriminalisierung  mehr  notwendig  ist.   Das  haben  die  gewalttätigen  Demonstranten von
selbst erledigt.  Aber die Freilassung von Josef S. ist den Jungsozialisten nicht genug, denn
sie  fordern  auch  eine Ende der Repressionen  (was immer sie damit auch meinen) gegen
alle Personen, die am 24.01.2014 gegen die FPÖ auf die Straße gegangen sind.
 
Unter  diesem  Aspekt  wollen  wir  nur  hoffen,  dass  aus  diesem  Kreis der  „Sozialistischen
Jugend  Österreich“  nie  politische  Verantwortungsträger  hervorgehen.   Denn  wir  möchten
uns gar nicht ausmalen, wie diese Personen mit unliebsamen politischen Gegnern verfahren,
wenn sie Befehlsgewalt über Polizei und Militär erlangen sollten.
 
 
*****
 
2014-02-24

Mülleimer für menschlichen Abschaum


Keine U-Haft für ausländische Sniper und Mörder

Zu  unserem gestrigen Beitrag  „Arme Tschetschenen-Flüchtlinge….“  schrieb ERSTAUNLICH-
User „Herr Karl“ folgenden Kommentar:   „Das einst friedliche und schöne Österreich verfällt
immer mehr zum Müllereimer für den menschlichen Abschaum aus den ehemaligen Ostblock-
staaten . Während gewisse Politiker sich die Taschen vollstopfen und sich denken „hinter mir
die Sintflut“ verfällt Österreich immer mehr.“
 
Da  müssen  wir Herrn Karl leider korrigieren,  denn dies trifft offenbar nicht nur auf die ehe-
maligen Ostblock-Staaten, sondern weit über deren Grenzen hinaus zu. Zwei Schlagzeilen in
der heutigen Kronen Zeitung stellen dies unter Beweis.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
 
Drei  junge  Frauen  im Alter von 13,  17 und 22 Jahren sind am Sonntag im 10. Wiener Ge-
meindebezirk  durch  Schüsse aus Softgun- Waffen verletzt worden.   Eines der Opfer,  eine
17-jährige  Schülerin,  merkte  sich  das  Fahrzeug  der Täter sowie das Kennzeichen.   Da-
raufhin  konnte  die Polizei die Schützen,  zwei junge Russen im Alter von 20 und 24 Jahren,
ausforschen und festnehmen.
 
Bei  den  Tätern handelt es sich um  Ibragim A. (20) und Yusup S. (24).  Die beiden Burschen
gaben an,  dass sie es lustig fanden und  deshalb Passanten aus ihrem Pkw (einem 3er-BMW)
unter  Beschuss  nahmen.   Aber  der Oberhammer ist,  dass  die beide geständigen Schützen
auf  freiem Fuß angezeigt wurden,  anstatt in Untersuchungshaft zu wandern.  Nun gut, bleibt
den Beiden immerhin Zeit sich für ihren nächsten  „Jagdausflug“  scharfe Waffen zu besorgen.
 
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
 
Ein  etwas  Fortgeschrittener dürfte ein 25-jähriger Afghane sein.  Dieser begnügte sich nicht
mehr mit einer Softgun, sondern griff zur Kalaschnikow. Im Drogenrausch tötete er in seiner
Heimat  seine  Eltern  und zwei Brüder sowie seine Schwester.   Nach seiner Tat flüchtete er
nach Österreich. In Afghanistan wird fieberhaft von der Polizei gesucht.
 
Auch dieser Fall endet vorerst in einer Erstaunlichkeit.  Nach seinem Aufgriff durch die öster-
reichische Polizei und seinem Geständnis vor dieser,  suchte der Afghane prompt um Asyl an
und wurde anstatt in Untersuchungshaft, in das Lager Traiskirchen überstellt.
 
Der  geständige afghanische Fünffach-Mörder wird Österreich auch erhalten bleiben,  da ihn
in seiner Heimat der Strick erwartet und es daher zu keiner Auslieferung kommen wird.  Im
Klartext bedeutet das,  dass die Steuerzahler dieses schwerkriminelle Subjekt auf Lebenszeit
erhalten müssen.
 
Zum  Schluss  müssen wir Herrn Karl nochmals korrigieren.   Österreich verfällt nicht immer
mehr  zum  Müllereimer  für  menschlichen Abschaum aus aller Herren Länder,  sondern ist
dieser bereits.
 
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2012-07-31
 

Zechprellerei wird weit härter bestraft als Kinderpornographie


6 Wochen U-Haft und 6 Monate bedingt für Zechprellerei

Bei  so manchen Gerichturteilen kann man sich nur mehr auf den Kopf greifen.  Wir wollen
im heutigen Beitrag zwei Urteile gegenüber stellen, die bei Menschen mit normalen Rechts-
empfinden lediglich Kopfschütteln auslösen können.
 
Ein  mehr  oder  weniger  mittelloser Student aus Italien wollte einmal einfach den Flair der
großen Welt genießen. Er stieg im Nobelhotel Imperial ab und wollte seine Rechnung  – von
rund 2.000,- Euro –  mit einer ungedeckten Scheckkarte begleichen.
 
Das  Ergebnis waren 6 Wochen Untersuchungshaft und eine gestrige Verurteilung im Straf-
landesgericht Wien zu 6 Monaten bedingter Haft. Den Schaden hat der Student mittlerweile
beglichen.
 
Wir fassen zusammen: Der junge Student (26) verursachte einen Schaden von rund 2.000,-
Euro. Diesen hat er mittlerweile beglichen.  Für seine Zechprellerei fasste er sechs Wochen
U-Haft und eine bedingte Haftstrafe von 6 Monaten aus.
 
Für uns stellt sich die Frage, ob er diese nicht unbedingt geringe Strafe dafür bekam, weil
er ein Zechpreller – ein Italiener – oder ein italienischer Zechpreller ist?    Jedenfalls kann
sich der junge Mann mit seiner Vorstrafe,  in Österreich nicht einmal mehr einen Würstel-
stand eröffnen.
 

5 Monate bedingt für Kinderpornographie

Ein  Salzburger  Jugendrichter  hortete massenhaft  kinderpornografisches  Material  auf
seinem  PC.   Wir berichteten im Beitrag  „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“  darüber.
Für seine Tat,  die er nicht wieder gut machte  – denn der angerichtete Schaden an den
Kindern  ist  nicht  wieder  gut zu machen –  erhielt er  lächerliche  5 Monate Haftstrafe
bedingt  und  2.250,- Euro Geldstrafe.
 
Da  stellt  sich für uns die Frage,  ob er diese lächerlich anmutende Strafe dafür bekam,
weil er ein virtueller Kinderschänder – ein Richter – oder ein virtuell kinderschändender
Richter ist?  Aber der Hammer kommt noch.  Während der Student mit seiner Vorstrafe
nicht einmal eine Imbissbude eröffnen darf, sitzt „Euer Ehren“ nach wie vor in Amt und
Würden  –  und darf weiterhin Urteile im Namen der Republik sprechen.
 
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2012-07-10
 

Mensdorff-Pouilly: “The show must go on”


Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien

Betrifft: Strafsache gegen Alfons Mensdorff-Pouilly
 
Die  Staatsanwaltschaft Wien  hat  heute  gegen  Alfons Mensdorff-Pouilly  und  Dr. Kurt
Dalmata  Strafantrag  wegen  des Verdachts  der Geldwäscherei  und anderer Vergehen
erhoben.
 
Alfons Mensdorff-Pouilly  soll  in  den  Jahren  2000  bis 2008  in  Summe  rund Euro 12,6
Millionen  erhalten  haben,  die  zuvor  unter V erwendung  von Scheinverträgen aus dem
Vermögen der BAE systems plc abgezogen wurden. Der Zweitangeklagte soll ihm bei den
Geldtransfers behilflich gewesen sein.
 
Mit  dem  Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen
werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen. Die tatsächliche Verwend-
ung des Geldes konnte nicht aufgeklärt werden.
 
Weiters  wurde  Alfons Mensdorff-Pouilly wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage
in  zwei  Untersuchungsausschüssen  und  der  Vorlage eines verfälschten Beweismittels im
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt.
(Schluss)
 

Inszenierte Show oder Profilierungsversuch?

Diese Anklage wird den Lord of War wenig kratzen. Das hat er nämlich  schon eindrucksvoll
unter  Beweis gestellt.   Am  27. Februar 2009 wurde Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in
Luising  wegen  Verdunkelungsgefahr festgenommen.   Die  Untersuchungshaft dauerte fünf
Wochen.
 
Am 2 9. Jänner 2010 wurde Mensdorff-Pouilly in London vom SFO einvernommen und über-
raschend  verhaftet.  Am 4. Februar 2010 wurde vom Bezirksgericht Westminster beschlos-
sen, Mensdorff-Pouilly gegen eine Kaution von umgerechnet mehr als 570.000 Euro frei zu
lassen.  Er musste jedoch seine Pässe abgeben und sich für weitere Befragungen jederzeit
zur Verfügung halten.
 
Am  5. Februar 2010  wurde das Verfahren gegen   A. Mensdorff-Pouilly in England jedoch
endgültig  eingestellt.  Grund  für die  Einstellung war eine Weisung  der britischen Regier-
ungsspitze.  Für  die Zeit  seiner Untersuchungshaft in London  ( 1Woche)  erhielt er sogar
eine Haftentschädigung in Höhe von 430.000 Euro. „Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich
vier Wochen geblieben“, soll Mensdorff-Pouilly gegenüber der Zeitschrift Format gescherzt
haben.
 
Der  Mann  hat mächtige Freunde und das nicht nur in London sondern auch in Wien,  wie
nachfolgendes  Foto  unter  Beweis  stellt,  welches  wir uns vom  „Standard“  ausgeborgt
haben.   Die komplette Fotostrecke samt dem dazugehörenden Beitrag  „Die Blumen des
Bösen“  finden geneigte Leser(innen) unter „derstandard.at“
 
Quelle: „derstandard.at“
 
Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob der eingebrachte Strafantrag lediglich eine inszenierte
Show  ist  oder  ob  sich  da tatsächlich ein Staatsanwalt profilieren will und dabei vermutlich
kräftig auf die Schnauze fallen wird.
 
*****

2012-06-22
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

*****

2010-12-25
 

Die unendliche Geschichte


Erbarmen oder Korrektur

Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass  der  OGH  (Oberste Gerichtshof)  nun den  Höchstrichter,  Senatspräsident  Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?

Lebenslange Untersuchungshaft?

Wie bereits allgemein  hinlänglich bekannt ist,  verdonnerte die damalige Richterin,  Claudia
Bandion-Ortner,  den  Ex-Bawag-Boss  am  21. Mai 2008,  wegen  Veruntreuung  zu 2 ½
Jahren  (rechtskräftig)  und  am  4. Juli 2008,  wegen  Untreue und  Betrugs  (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres  Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.

Nach  der  Urteilverkündigung  erlebte Bandion-Ortner  einen beruflichen  Höhenflug  und
avancierte zur Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt  Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.

Keine Chance für Elsner

Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft  freizukommen.  Nicht einmal die Tatsache,  dass die General-
prokuratur als  oberste Anklagevertretung feststellte,  dass  etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.

Elsner als Karriere-Leiter?

Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den  Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung  bei der  Justizministerin abzugeben.  Diese war  wiederum  erstinstanzlichen  Bawag-
Richterin  und  entscheidet nun  unter mehreren  Bewerbern.  Ihre Entscheidung  teilt sie
dann in  Form  eines Vorschlags  dem  Bundespräsidenten mit,  welcher  das  letzte Wort
spricht.

Was zuviel ist, ist zuviel

Diese Konstellation war selbst dem  Obersten Gerichtshof  zuviel und dieser entschied des-
halb,  bei  T. Philipp  einen  Ausschließungsgrund  für  das  Bawag-Verfahren zu sehen.  Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz  wird der bisherige  Stellvertreter von  Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen  Bandion-Ortner  und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.

Alzheimer wäre die beste Krankheit

Allerdings glauben  wir nicht,  dass sich die Situation  für Elsner durch  diese Rochade  ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde  (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.

*****

2010-12-06
 

Wie packen wir’s an?


Der Hang zum Rotlicht

(Screen: niederoesterreich.gruene)
Das obige Bild bezeugt welch gutes Verhältnis die Grüne Klubchefin Petrovic zum Besitzer
des Rotlicht-Lokales „Pour-Platin“ gehabt haben muss. Mittlerweile sitzt die Chefetage des
inzwischen geschlossenen Etablissements in Untersuchungshaft.
Möglicherweise hat Madeleine Petrovic ein neues literarisches Werk verfasst und sucht eine
geeignete Location für dessen Präsentation.  Dass könnte  auch der Grund  für die heutige
APA-OTS Presseaussendung der Grünen sein.
(Screen: APA-OTS)

Heimatlose Plattform

Die Frage „Wie packen wir’s an?“ dürfte sich bei den Grünen nicht nur in Sachen Prostitution
stellen. Und zwecks der  Korrektheit, eine  „Feberstraße“  gibt es in ganz Wien nicht.  Also
scheint auch die „Bürgerplattform Feberstraße“ etwas orientierungslos zu sein und daher
stellt die berechtigte Frage, wie diese überhaupt etwas anpacken will.
*****

2010-09-13
 

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

*****

2010-06-10
  

Geld zu verschenken

 



(Screens von: https://www.bmf.gv.at/)
Diese Werbeeinschaltung erschien vor drei Tagen in mehreren Tageszeitungen und kann
noch immer auf der Startseite, der „Webseite“ des Bundesministeriums für Finanzen be-
staunt werden.

Finanzminister glaubt selbst nicht was er sagt

Abgesehen von der Geschmacklosigkeit dieser Werbung, scheint der Finanzminister
seine Ankündigung ohnehin nicht ernst zu nehmen. Er beabsichtigt allen Ernstes, dem
Pleitestaat Griechenland einen „Kredit“ in der Höhe bis zu 2 Milliarden Euro zu gewähren.
Eine knappe Milliarde Euro steht bereits zur Verfügung. Wenn man bedenkt das Griechen-
land sein Desaster selbst verschuldet hat, indem Korruption, Steuerhinterziehung und Miss-
wirtschaft an der Tagesordnung steht , stellt sich die Frage wie man einem solchen Staat
Geld borgen kann.

Griechen wollen keinen Sparkurs

Nicht einmal im Angesicht der drohenden Staatspleite sind die Griechen bereit Opfer zu
bringen und demonstrieren gegen die angekündigten Sparpläne ihrer Regierung. Da ist
die Aussage des Finanzministers, dass der Griechenland-Kredit dem Steuerzahler nichts
kosten werde, da die Griechen ja alles zurückzahlen werden, im höchsten Maße erstaunlich.

Realitätsverweigerung

Offensichtlich ist Josef Pröll ein Realitätsverweigerer, denn wie die Lage im Moment aus-
sieht, wird Österreich von dem verborgten Geld keinen Cent wieder sehen. Das heißt im
Klartext, der Finanzminister ist bereit Steuergelder herzuschenken, obwohl die pro Kopf-
verschuldung in Österreich 23.901,- Euro beträgt.
Österreich hat auf Grund der weltweiten Wirtschaftkrise selbst  finanzielle Probleme,
die aber Finanzminister Pröll offensichtlich nicht zu interessieren scheinen. Legt man
dieses Szenario in die Privatwirtschaft um, würde dies folgendes bedeuten.

Hausdurchsuchung und U-Haft bis zum Prozess

Ein privater Geschäftsmann hat immense Schulden und weiß aus diesen keinen Ausweg.
Trotzdem verschenkt er Gelder die ihm anvertraut wurden. In diesem Fall kann sich jeder
sicher sein, dass in diesen Betrieb sofort die Wirtschaftpolizei samt Finanzfahndung ein-
rückt und alles auf den Kopf stellt. Der Firmeninhaber würde sofort festgenommen werden
und säße bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft.
Es heißt zwar immer die Lämmer wählen ihren Schlächter selbst, aber hier stellt sich die
berechtigte Frage, hat Österreich wirklich so einen Finanzminister verdient?
*****

2010-04-30
  

Die Elsner-Verschwörung


Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause
entlassen.

Haben in der Haft abgebaut

Beide Taten waren kaltblütig geplant und hatten jeweils den Tod eines Menschen zur
Folge. Zwar waren die Täter keine Teenies mehr, aber die Ausführung ihrer Taten haben
viel Brutalität und eine gewisse Kraftanstrengung gefordert.

In der Haft bauten die Beiden offensichtlich so stark ab, sodass man zum Schluss kam, dass
sie keine Gefahr mehr für ihre Mitmenschen und aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig
sind. Und das bei zwei Mörder.

Warum sitzt Elsner noch?

Da fragen wir uns doch allen Ernstes, warum ein Helmut Elsner noch in Haft sitzt. Dieser
hatte zwar die BAWAG um ein schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen
dabei verletzt, geschweige denn getötet.

Er wurde im Zuge eines Wahlkampfes zur Nationalratswahl, von seinen eigenen roten
Genossen den „schwarzen“ Wölfen zum Fraß vorgeworfen, um vermutlich von anderen
Problemen abzulenken.

Unpolitischer Prozess

In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nun Elsner ist mit seinen 74 Jahren auch kein Jüngling mehr und hat in der Haft sicherlich
ebenfalls stark abgebaut. Zahlreiche ärztliche Gutachten dokumentieren seinen schlechten
körperliche Zustand.

Pseudobegründungen wie Flucht- und Wiederholungsgefahr

Ohne besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker zu hegen, fragen wir uns aber schon, warum
dieser Mann nicht unter Anwendung einer elektronischen Fußfessel seine U-Haft als Haus-
arrest absitzen kann. Der von der Justiz immer wieder angegebene Grund Fluchtgefahr, ist
mit einer derartigen Sicherung nicht mehr haltbar.

Auch glauben wir nicht, dass Tatwiederholungsgefahr besteht. Denn wer würde Helmut
Elsner einen Job geben, wo er die Möglichkeit hätte Gelder zu verspekulieren. Also ist er
so gesehen auch keine Gefahr mehr für seine Mitmenschen.

Verschwörungstheorie

Zu dieser doch erstaunlichen Vorgangsweise wie man mit Elsner verfährt, haben wir eine
eigene Theorie. Dieser Mann ist ein „Steher“ und hat dies immer wieder im Prozessver-
lauf bewiesen. Das kann man von seinen Mitangeklagten nicht behaupten. Dafür sind
diese längst wieder in Freiheit, oder mussten keinen einzigen Tag sitzen.

Wir glauben, dass Elsner die „Krot nicht allein fressen“ will und sicher im Besitz von
Beweismaterial ist, die hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft belasten. Dieses
Material ist für ihn zur Zeit nicht zugänglich, da er ja einsitzt.

Das biologische Ende naht

Da der Ex-Banker kein Dummkopf ist, bemerkte er rasch in welche Richtung sich der
Prozess entwickelte. Der zusätzliche Faktor, dass alle Mitangeklagten in Freiheit herum-
hüpfen, bestätigte ihn in seiner Annahme, keinem mehr trauen zu können.

Der einzige Weg um an eventuell belastendes Material heranzukommen wäre der, wenn
er sich in Freiheit bewegen könnte. Das dürfte einigen Herrschaften nicht so wirklich ge-
fallen.
 
Also ist es doch wesentlich effizienter, ein biologisches Ende eines Herrn Elsner abzuwarten.
Sollte unsere Verschwörungstheorie nicht stimmen, bleibt nur mehr der Ausspruch: „Die
Wege des Herrn sind unergründlich“.

*****

2010-03-03
  

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Elsner vs. Meinl

1.200,- Euro monatlich

In der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“  beklagt sich Frau Elsner, dass
sie mit 1.200,- Euro monatlich ihr Auslangen finden muss. Wenn man bedenkt das sie
trotzdem eine luxuriöse Wohnung bewohnt, bei der die Betriebskosten wahrscheinlich nicht
unter 500,- Euro liegen, glauben wir das nicht ganz.
Sicherlich wird sie von den noch wenig verbliebenen Freunden ihres Mannes unterstützt.
Ausserdem gibt es schlimmeres, wenn man bedenkt, dass sehr viele Leute in Österreich mit
weit weniger auskommen müssen.

Über 2 Jahre U-Haft

Auch haben wir kein besonderes Mitleid mit Helmuth Elsner, aber was hier passiert, hat
objektiv betrachtet mit Gerechtigkeit sehr wenig zu tun.
Am 13. Februar 2007, wurde Elsner von Frankreich nach Östereich überstellt und ist seit-
dem in Haft.
Wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung wurde er im Juli 2008 zu neuneinhalb
Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Elsner dagegen berief.
Der 73-Jährige befindet sich daher bereits über 800 Tage (über 2 Jahre) in Untersuchungs-
haft.

Freibrief für andere Pleitebanker ?

Angesichts der Behandlung von anderen Bankern, die ihre Pleiten der Finanzkrise in die
Schuhe schieben, wird so mancher Normalsterbliche weder das (nicht rechtskräftige) Urteil
noch die U-Haft verstehen. Warum stehen eigentlich nicht die anderen Pleitebanker auch vor
dem Kadi ?
Wir haben am 14.03.2009 den Beitrag „Der arme Herr Elsner“ verfasst, in dem wir uns
bereits ausführlich damit befasst haben, dass Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen
Ort war. Es war nämlich Wahlkampfzeit, als der BAWAG-Skandal aufflog.

Schlechtes Timing

Elsner war vermutlich das Bauernopfer der Sozialisten zur Wahl und sonst gar nichts.
Man hat ihn offenbar geopfert, um Schüssel und sein Team daran zu hindern, tiefer im
Keller der SPÖ nach weiteren Leichen zu graben.
Wenn man bedenkt, dass sich seine ebenfalls zu (nicht rechtskräftigen) unbedingten Haft-
strafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, nach wie vor
auf freien Fuß befinden, erscheint die gegen Elsner verhängte U-Haft mehr als erstaunlich.

Fluchtgefahr

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts vom
10. Februar bestätigt, mit der die rund zweijährige U-Haft über den (nicht rechtskräftig)
zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor verlängert wurde.
Die dagegen gerichtete Beschwerde Elsners wurde verworfen.
Stattdessen ordnete das OLG die Fortsetzung der U-Haft wegen Fluchtgefahr an. Diese sei
„nach wie vor gegeben“, gab man seitens der Justizbehörde bekannt.
Ferner bestünde weiterhin der Verdacht, dass bisher nicht entdeckte Vermögenswerte als
„Fluchtfonds“ vorhanden sein könnten.

Neuerlicher Enthaftungsantrag

Helmut Elsner stellt neuerlich einen Enthaftungsantrag. Für 2 Mio Euro Kaution, der Hälfte
seines zur Gänze gesperrten Vermögens von rund 4 Mio Euro, will er aus der Untersuchungs-
haft entlassen werden, so sein Anwalt Wolfgang Schubert. Man darf auf die Reaktion des OLG
gespannt sein.
Noch erstaunlicher wird es, wenn man die Vorgänge um Meinl den „soundsovielten“ be-
trachtet. Meinl ist zwar noch nicht angeklagt, steht aber in Verdacht einen Millionenbetrug
begangen zu haben. Auch hier beträgt der Strafrahmen, im Falle einer Verurteilung, bis zu
10 Jahren Freiheitsentzug.

Privatjet und keine Fluchtgefahr

Meinl ist britischer Staatsbürger, sein Privatjet steht vollgetankt bereit und sein Ver-
mögen wird auf  2 (!) Mrd Euro geschätzt. Nachdem er ein zwanzigstel seines Vermögens,
also 100 Mio Euro als Kaution erlegt hatte, öffneten sich für ihn nach 2 Tagen U-Haft die
Gefängnistore. Von einer eventuell gegebenen Fluchtgefahr will man hier offensichtlich
nichts wissen.
  

Unsere Theorie

Hier dürften zwei starke Interessengemeinschaften, mit unterschiedlichen Zielen vorhanden
sein. Die eine setzt alles daran Elsner im Gefängnis dunsten zu lassen, während man bei
der anderen Gemeinschaft unter allen Umständen verhindern will, Meinl im Gefängnis zu
sehen.

Elsner der Dominator

Elsner war in der Zeit seiner „Herrschaft“ sicherlich sehr dominant und überheblich und
hat es wahrscheinlich aus diesem Grund verabsäumt, sich dementsprechend abzusichern.
Er hat in seiner Glanzzeit offenbar geglaubt, keine Gegner mehr zu haben die ihm
gefährlich werden könnten.
Mit einem solchen Urteil hat er sicherlich nicht gerechnet und vom Gefängnis aus hat
er nur sehr wenig Möglichkeiten dieses Versäumnis nachzuholen. Aus diesem Grund hat
man vermutlich ein starkes Interesse daran, ihn nicht in die Freiheit zu entlassen.

Meinl der Schlaue

Meinl ist sicherlich schlauer als er aussieht und ist auch kein Dominatortyp. Er macht
eher den Eindruck sich mit allen zu arrangieren, als Leute unter Druck zu setzen.
Daher konnte er die Möglichkeit nützen, sich in aller Ruhe und unbemerkt, gegen alle
Eventualitäten abzusichern und dementsprechende Aufzeichnungen anzufertigen.
Das hier ein starkes Interesse besteht, diesen Mann nicht mit der unangenehmen Situation
einer Haft zu belasten, dürfte auf der Hand liegen.
Man braucht hier keine juristische Ausbildung zu haben um zu erkennen, dass hier mit
zwei völlig verschiedenen Massstäben gemessen wird.
Es ist nur traurig, dass sich eine „unabhängige“ Justiz als Spielball von politischen
Mächten zur Verfügung stellt.
Stauni
  
2009-04-13
   

Kriminaltango TEIL 2

Strache fehlt Rechtswissen

Einer APA-Presseaussendung von gestern war zu entnehmen, dass Herr Strache die
bevorstehende Freilassung von Julius Meinl als ungeheuerlich bezeichnete.
„Wenn Meinl innerhalb kürzester Zeit 100 Millionen Euro auftreiben kann, dann hätte
er die Verpflichtung, damit nicht seine Kaution zu bezahlen, sondern dieses Geld den
Kleinaktionären zurückzugeben und den Opfern zugute kommen zu lassen“, forderte
Strache. (Quelle APA-OTS)

Kleine Rechtskunde

Wir wollen vorausschicken, dass wir von Herrn Meinl den „soundsovielten“ nicht beson-
ders viel halten. Das ist aber unsere Privatmeinung.
   
Dem Herrn Strache sei aber ins Tagebuch geschrieben, dass Herr Meinl noch nicht verur-
teilt wurde, sondern lediglich unter Verdacht steht.
Also gibt es keinen wie immer gearteten Anlass, den Geldbetrag von 100 Mio Euro, der als
Kaution zur Verfügung gestellt wurde, als Schadenswiedergutmachung zu verwenden.
  
Das sollte ein Politiker eigentlich wissen, es sei den er lässt wieder nur „Sprüche“ zur
Stimmungsmache ab.

Meinl und seine Freunde

Das Herr Meinl der „soundsovielte“ in der Wahl seiner Freunde offensichtlich sorg-
fältiger agierte, als dies umgekehrt der Fall war, beweist jetzt die Tatsache, dass
plötzlich ein Betrag von immerhin 100 Mio Euro, als Kaution auf den Tisch gelegt wurde.

Wissen bedeutet Macht und Herr Meinl scheint offensichtlich sehr viel zu wissen.
Das die 100 Mio Euro aus seinem Besitz  stammen bezweifeln wir und nehmen an, dass
dieses Geld tatsächlich von guten „Freunden“ zur Verfügung gestellt wurde.
Wir kommen deshalb zu dieser Annahme, weil es sich kein profilierungssüchtiger Staatsan-
walt hätte nehmen lassen, Meinl freizulassen, wenn er einwandfrei beweisen könnte,
dass dieses Geld aus eventuell strafbaren Handlungen herrührt.

Ermittlungen im Rekordtempo

Auch Lord of War Alfons Mensdorff-Pouilly braucht ab heute nicht länger gesiebte Luft
zu atmen, denn er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die offizielle Begründung
dafür ist, weil die Einvernahmen in Österreich abgeschlossen sind.
Da muss man dem Staatsanwalt Respekt zollen, für die Geschwindigkeit mit der er die Ermitt-
lungen abgeschlossen hat. In sage und schreibe 33 Tage waren diese erledigt.
   
Mensdorf-Pouilly stand ja nicht unter Verdacht ein „Hendeldieb“ zu sein, sondern in sehr
umfangreiche Waffengeschäfte mit nicht nachvollziehbaren Provisionen verwickelt zu sein.

Kleinganoven oft monatelang in U-Haft

Wenn man bedenkt das Leute für weitaus geringere Delikte, für die sie unter Verdacht stehen,
oft einige Monate in U-Haft sitzen, gebührt diesen Staatsanwalt ein Eintrag ins Guinessbuch
der Rekorde.
  
Wir sind der Meinung, dass Herr Mensdorf-Pouilly auch ein sehr umfangreiches Wissen hat und
ihm dieses bei seiner Entlassung sicherlich nicht hinderlich war.

Die Tagebücher

Wir können uns noch an die Hausdurchsuchung bei ex ÖGB-Boss Franz Verzetnitsch erinnern.
Dieser war seinerzeit verdächtigt worden, in den Bawag-Skandal verwickelt zu sein.
Der ermittelnde Staatanwalt prüfte damals eine Anklage gegen den ÖGB-Boss.
  
Plötzlich tauchten bei dieser Hausdurchsuchung drei Tagebücher von Verzentnitsch auf.
Brisanten Inhalt können diese zwar nicht gehabt haben, denn sie spielten im Bawag-Prozess
keine Rolle.
  
Den Wink mit dem Zaunpfahl, dürfte aber jeder verstanden haben. Herr Verzentnitsch lebt
heute zurückgezogen und unbehelligt ein gemütliches Leben.
Wer kann schon wissen, wie viele Tagebücher Herr Meinl und Herr Mensdorf-Pouilly, so ganz
zufällig zu Hause herum liegen haben ?
Man darf gespannt sein, wie die Strafverfahren gegen diese Herren ausgehen werden.
Stauni
2009-04-03
  

Kriminaltango


Die Promiszene

In der „Promi-Kriminalszene“ tut sich wieder einiges. Julius Meinl, der „soundsovielte“
wurde Mittwoch Abend in Haft genommen. Beamte der Kriminaldirektion 1, führten die Ver-
haftung auf richterliche Anordnung durch.
Zur Zeit keine Motoryacht mit Prominenz
Offenbar hatte man bei der Hausdurchsuchung vor eineinhalb Monaten etwas gefunden,
das jetzt zu Verhaftung von Meinl führte.

Schifferl versenken

Haben früher „prominente“ Politikerfreunde gleich ganze Schiffe im Ozean versenkt,
ist diese Spezies heute schon wesentlich vorsichtiger geworden.
Sie versenken heutzutage „nur“ mehr die Anlegergelder irgendwo in der Karibik.
In letzter Zeit hat es so einige Günstlinge voll erwischt, weil sie glaubten
im Schutz ihrer politischen „Freunde“, ihre Dinge abziehen zu können.

Bawag und keine Ende

Helmut Elsner, das Ex-Mitglied der Wiener Hochfinanz und Protegierbanker der SPÖ und
Ex-BAWAG-Chef  sitzt derzeit seine 9.5 Jahre dauernde Haftstrafe ab.
Er glaubt noch immer, in naher Zukunft frei zu sein und ignoriert dabei die zahlreich
abgewiesenen Enthaftungsanträge.
Wartet auf ein erstaunliches Wunder
  

AMIS  

Über Dietmar Böhmer und Harald Loidl, die den Finanzdienstleister „AMIS“ führten, wurde
am 20. Dezember 2007 jeweils fünfeinhalb Jahre Haft nach gewerbsmäßigem Betrug ver-
hängt.
Die Flucht hatte auch nichts gebracht

Lord of War

Graf Alfons Mensdorff-Pouilly, Waffenlobbyist und Ehemann der Ex-Gesundheitsministerin
Maria Rauch-Kallat, wurde am Freitag den 28.02.09 in seiner Heimatgemeinde Luising
(Bezirk Güssing) festgenommen und nach Wien ins Landesgericht überstellt.
Seit dem sitzt er im “Grauen Haus” in Untersuchungshaft und diese wurde erst kürzlich
um ein weiteres Monat verlängert.
Hatte auch schon bessere Zeiten
Laut Staatsanwaltschaft Wien besteht der Verdacht der Geldwäsche und Verdunkelungs-
gefahr. Es geht um angebliche untitulierte Zahlungen des britischen Waffenkonzerns BAE
an Mensdorff-Pouilly, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt.

Libro-Pleite

Libro-Chef Andre Martens Rettberg, erhielt am Landesgericht Wiener Neustadt, drei Jahre
Haft, davon acht Monate unbedingt. In diesem ersten Prozess ging es „nur“ um Gläubiger-
vereitelung, nach der grossen „Libro-Pleite“. Er hatte sein Haus rechtzeitig an seine
Gattin überschrieben, um Gläubigerzugriffe zu verhindern.
Hat von Buntstifte genug

Keine Freunde mehr

Alle diese Herrschaften hatten eines gemeinsam, „Freunde“ in mehr oder weniger hohen
politischen Funktionen. Frühestens beim Aufkommen von Verdachtsmomenten und spätes-
tens bei der Festnahme, haben diese keinen der Günstlinge mehr gekannt.
Man ist sich höchstens einmal zufällig auf einer Party oder Motoryacht begegnet.
Man hat auch keine wie immer gearteten Geschäfte miteinander getätigt, sondern höchstens
einige belanglose Worte gewechselt. Manche vergessen sogar die gemeinsamen „Klassen-
fotos“.
Da ist es doch erstaunlich, dass so mancher Politiker jetzt nach dem „Henker“ ruft, ohne
dabei vielleicht seinen eigenen „Freundeskreis“ überprüft zu haben.  
Es gibt ein altes Sprichtwort das sagt, wer sich mit Hunden niederlegt, darf sich nicht
wundern wenn er mit Flöhen aufwacht.

Stauni
 
2009-04-02
  

Vom Nobody zum Mythos

  

Wie bastel ich mir einen Terroristen ?

     
Man nehme einen Internetspinner, der seinen fundamentalisitschen Schwachsinn über
das World Web Net verbreitet.
Dann klage man diesen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und Nötigung
der Republik Österreich an und verwahre ihn in Untersuchungshaft.
Dazu biete man ihm vor Gericht noch ein Forum, daß dieser in seinem ganzen Leben
nie gehabt hätte. Nicht zu vergessen die Medien, die das Ganze noch hochstilisieren.

Prozess geht weiter

    
Im Wiener Landesgericht wurde heute, Dienstag, die Verhandlung gegen den 22-jährigen
Mohamed M. fortgesetzt, nachdem ihn ein Arzt für verhandlungsfähig befunden hatte.
Der Angeklagte ist seit Dezember 2008 im Hungerstreik und fühlte sich nicht in der Lage
an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen.
Laut Anklage waren er und seine Frau Mona S. (21) zumindest ab März 2007 „Mitglied
einer terroristischen Vereinigung, nämlich der Al Qadia bzw. anderer international tätiger
radikal-islamischer Terrornetzwerke“. Der Staatsanwalt wirft Mohamed M. vor, in einem
Drohvideo zu Terroranschlägen aufgerufen zu haben.
Soviel zu den Fakten über Ereignisse, die sich bereits seit knappe zwei Jahren hinziehen.
Aufmerksamkeitserregend war auch noch die Frau von Mohamed M., die stets ver-
schleierte Mona S., die ihre Auftritte vor Gericht stets medienwirksam in Szene zu setzen
wußte. Dies erweitertete den Bekanntheitsgrad von Mohamed M. ebenfalls erheblich.
Sie war heute allerdings bei der Verhandlung, krankheitsbedingt nicht anwesend.

Massenweise Internetspinner

    
Würde man alle, die ihren unsinnigen, radikalen oder verleumderischen Schwachsinn
übers Internet verzapfen, verhaften und anklagen, wäre in der Baubranche keine Wirt-
schaftskrise mehr. Diese wären dann Tag und Nacht beschäftigt, ein Gefängnis nach
dem anderen zu bauen.
An diesbezüglichen Foren besteht im Internet wahrlich kein Mangel. Ein gutes Beispiel
dafür ist das Forum „Genderwahn“, als Fundgrube für Anklagen quer durchs Strafgesetz
-buch.
  

Mythos Mohamed

     
Vor seiner Verhaftung vor zirka 2 Jahren hatte diesen Mohamed M. kein Mensch
gekannt. Seinen Bekanntsheitsgrad verschuf ihm die Inhaftierung und Anklage.
Er und seine Frau wußten stets, wie der Gerichtssaal als Showbühne zu nutzen war.
Bei seinen radikalen islamischen Glaubensbrüder, die in vor zwei Jahren nicht ein-
mal gegrüßt haben, genießt er nun hohen Respekt.
Vielleicht hat man nur versucht, radikale Ansätze im Keim zu ersticken. Dies ist jedoch
gründlichst schief gegangen und man hat aus einem Nobody auf einmal einen Mythos
geschaffen.
  
Dieser Mann wird an wahrscheinlich grenzender Sicherheit, in der Zukunft zu den ganz
Großen der radikalen fundamentalistischen Moslems zählen und das nur, weil man ihn
dazu gemacht hat.
      
Stauni
  
2009-02-10 

Inhalts-Ende

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