FPÖ – Schnedlitz: „Versickern Jugendförderungen zu Unrecht in grünem Verein?“

Tarnen, tricksen und täuschen offenbar das neue grüne Motto – von Anstand weit und breit keine Spur mehr

Eine mehr als eigenartige Vereinsförderung im Umfeld der Grünen ist FPÖ-Generalsekretär und Jugendsprecher NAbg. Michael Schnedlitz aufgefallen. Ein gänzlich unbekannter Verein hat 2022 fast 150.000 Euro an Basisförderung erhalten. Um eine solche Summe zu lukrieren, müsste der Verein zwischen fünfzig- und achtzigtausend Mitglieder haben. Der europäische Mutterverein des Österreich-Ablegers gibt an, 30.000 Mitglieder in 30 Ländern Europas zu haben. „Das stinkt doch zum Himmel. Dieser unbekannte Verein soll in Österreich fast doppelt so viele Mitglieder haben wie in ganz Europa? Hier scheinen wir es mit einem besonders frechen Versuch des Förderbetrugs zu tun zu haben – und mittendrin die „Anstandspartei“, die Grünen. Denn Chefin des österreichischen Vereins ist die grüne Bezirksrätin Tina Schneeberger, die auf Listenplatz sieben für die EU-Wahl steht. Wir fordern hier dringend Aufklärung“, so Schnedlitz, der den Verdacht äußert, dass es sich bei diesem Verein nur um eine Hülle – gefüllt mit heißer politischer Luft – handelt, die einfach nur dafür genützt werde, um Fördergelder zu Unrecht einzustreifen. Schnedlitz: „Wo ist hier der Anstand, Herr Kogler?“

Im Zentrum steht der „Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”, dessen Website seit kurzem offline ist. Die amtierende Bundesgeschäftsführerin dieses Jugendvereins ist Kati Schneeberger. Sie ist grüne Bezirksrätin in Wien-Neubau und kandidiert auf Listenplatz 7 ihrer Partei für die EU-Wahl 2024. Bei dieser Organisation handelt es sich um den Jugendverband der „Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“, dessen Präsident wiederum der ÖVP-Politiker und Abgeordnete zum Europäischen Parlament Mag. Lukas Mandl ist. Auch er bewirbt sich 2024 auf Listenplatz 5 für den Einzug ins EU-Parlament.

Laut der Beantwortung einer FPÖ-Anfrage zu Vereinsförderungen im Herbst 2023 bekam der „Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” im Jahr 2022 eine Basisförderung in der Höhe von 145.345,70 €. Um eine Förderung in dieser Höhe beanspruchen zu können, müsste der Verein gegenüber der Förderstelle eine Mitgliederanzahl von 50.001 bis 80.000 Jugendlichen glaubhaft gemacht haben. Mit dieser Mitgliederanzahl würde sich dieser so gut wie unbekannte Verein im Bereich der Evangelischen Jugend Österreichs, der Katholischen Jugend Österreichs oder der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs bewegen.

Es sei schwer zu glauben, dass ein Verein ohne Website und nennenswerte Aktivitäten tatsächlich über 50.000 Mitglieder hat. Bei genauer Recherche zeigte sich zudem auch, dass in drei Bundesländern (Vorarlberg, Niederösterreich, Burgenland) die Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter des Vereins seit über einem Jahr ausgelaufen sind. Der europäischen Dachverband der „Jungen Europäischen Föderalisten Europa“ gibt übrigens an, über 30.000 Mitglieder in über 30 Ländern in Europa zu haben. Schnedlitz: „Dass die österreichische Teilorganisation mehr Mitglieder hat als die europäische Gesamtorganisation, erscheint nicht lebensnahe. Es riecht hier förmlich nach Förderbetrug.“

Die Grünen haben damit nach ein weiteres großes Problem in Sachen Anstand. FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Was sagt eigentlich dir grüne Parteispitz zu dieser dubiosen Fördergeldcausa? Werner Kogler ist gefordert, die entsprechende Aufklärung zu liefern, denn diese Angelegenheit scheint alles andere als anständig zu sein. Und es ist ja der Anstand, den sich die Grünen auf ihre Fahnen geheftet haben.“

Die Parlamentarische Anfrage an Bundeskanzler Nehammer zu dieser Fördercausa umfasst 41 Fragen und wurde am 8. Mai 2024 eingebracht. Die Frist für die Beantwortung liegt bei acht Wochen. (Quelle: APA/OTS)

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FA-Rösch hat roten AK-Präsident Kaske angezeigt


Staatsanwaltschaft soll Verdacht des

Amtsmissbrauchs und der Untreue prüfen

Am  vergangenen  Dienstag  übermittelte  der  Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer
(FA)  und  Spitzenkandidat  für  die  AK-Wahl Bernhard Rösch der Staatsanwaltschaft Wien eine
Sachverhaltsdarstellung. „Wir sind der Meinung, dass Kaske öffentliche AK-Gelder missbräuch-
lich  für  seinen  Persönlichkeitswahlkampf  verwendet  hat.   Die  Staatsanwaltschaft soll prüfen,
ob  Kaske  und  weitere  Täter  die Tatbestände  des  Amtsmissbrauchs  und der Untreue erfüllt
haben“, so Rösch.
„Die  Werbelinie der offiziellen Arbeiterkammer ist exakt mit der Liste „Rudi Kaske – sozial-
demokratische   Gewerkschafterinnen – FSG“   abgestimmt.    Für   den   durchschnittlichen
Betrachter  ist  nicht  mehr  erkennbar,  ob es sich um eine Werbung der AK oder der Roten
handelt“, kritisiert Rösch
Die persönliche Werbung eines Listenführers durch die Arbeiterkammer Wien ist eine miss-
bräuchliche  Verwendung  öffentlicher  Mittel.   Der  Präsident  der  AK Rudolf Kaske benutzt
seine  Funktion  dazu,   den  Spitzenkandidat  der  Liste   Rudi  Kaske  sozialdemokratische
Gewerkschafterinnen FSG – also sich selbst persönlich – zu bewerben“, ergänzt Rösch.
„In  der  Listenbezeichnung  wird  Rudolf  Kaske  „Rudi“ genannt.   In der FSG-Werbung wird
ebenfalls  „Rudi“  als  Vorname  verwendet.   Und somit werde diese einheitliche  Werbelinie
befolgend  auch in der offiziellen AK-Werbung der Präsident Rudolf Kaske zum Präsidenten
„Rudi“ Kaske.  Die Unterstützung nur einer wahlwerbenden Gruppe widerspreche außerdem
dem Aufgabenbereich der AK gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 9“, argumentiert der FA-Obmann.
„Ich habe bereits am 21. Februar angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Im Gegensatz zu
einer  anderen Fraktion,  die uns thematisch ständig hinterher hoppelt und als medial hofierter
Ankündigungskaiser  agiert,  setzen wir auch Taten“,  so Rösch.   Er hält daran fest,  dass es in
der  Arbeiterkammer  nur eine Fraktion gibt,  die als Kontrollkraft ein Garant sei.   Das sind die
Freiheitlichen  Arbeitnehmer.   „Es  wird  Zeit,  die  rote  Absolute  zu  brechen“,  sagte  der FA-
Obmann abschließend.
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2014-03-13

Vassilakou mit einem Fuß im Kriminal?


Ende des rot-grünen Fiaskos nicht abzusehen

„Die  von  SPÖ,  Grünen und ÖVP im Gemeinderat beschlossene Befragung scheint eine 3 Mio.
Euro  teure  Meinungsumfrage zu werden,  die noch dazu verfassungswidrig ist“,  kritisiert FPÖ-
Verkehrssprecher  LAbg.  Toni  Mahdalik.   Zudem  steht bei der für das beispiellose Planungs-
debakel  hauptverantwortlichen  Verkehrsstadträtin  der Verdacht der Untreue im Raum, da sie
an die 5 Mio. Euro aus der Stadtkassa für Umbauten, Testbetrieb und begleitende Propaganda
verschleudert und die Befragung erst danach angesetzt hat.
Wenn  sie jetzt in rechtsbrecherischer Weise über 7.000 EU-Bürger abstimmen lässt und für die
Bewerbung  der  gescheiterten  FUZO  und  verfassungswidrigen  „Meinungsumfrage“  weitere 3
Mio.  Euro  verbrennt,  könnte  die  zumindest  im  Falle  von  Steuergeldern  äußerst spendable
Grünen-Chefin  ihre  feudale  Zimmerflucht  im  Rathaus schon bald mit spartanischeren Räum-
lichkeiten  im  Landl  tauschen.   „SPÖ  und  Grüne  sollten  die  Dame  vor sich selbst retten, die
rechtswidrige  Befragung  und vorsätzliche Verschwendung von Steuergeldern sind daher sofort
zu stoppen“, fordert Mahdalik. (Quelle: APA/OTS)
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2014-01-13

Vassilakou steht Anzeige wegen Untreue ins Haus


Ideologisch motiviertes Fuhrwerken muss Folgen haben

Der  Wiener  FPÖ-Obmann  Heinz-Christian Strache kündigt eine Anzeige gegen Vassilakou
wegen  Untreue in der Causa Mahü an.   Er will die grüne Verkehrsstadträtin und Vizebürger-
meisterin  wegen vorsätzlicher Steuergeldverschwendung bei den bisher gesetzten Umbau-
maßnahmen auf der Mariahilfer Straße anzeigen.
Diese könnte den Straftatbestand der Untreue erfüllen.   „Unsere Juristen sind bereits an der
Arbeit,  denn  massive   Steuergeldvernichtung  mit  Vorsatz  für  grüne  Klientelpolitik  sollte
auch  strafrechtliche  und finanzielle Folgen für die politisch Verantwortlichen haben“,  meint
Strache, der von einem bislang verursachten Schaden für den Steuerzahler in der Höhe von
etwa 5 Mio. Euro ausgeht.
„Zuerst  befragen  und  erst  dann  eventuelle  Maßnahmen  setzen – hätte  das Motto lauten
müssen,  die von den Grünen gewählte Vorgangsweise könnte aus Sicht der FPÖ sogar an
kriminelle Machenschaften grenzen“, so der FPÖ-Chef abschließend.
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2014-01-08

SPÖ-Plakataffäre – Dringender Tatverdacht der Untreue


Einschreiten der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gefordert

Bundesgeschäftsführer Dr. Ronald Bauer, Team Stronach,  fordert angesichts der jüngsten SPÖ-
Plakataffäre  das  Einschreiten  der  Korruptionsstaatsanwaltschaft.   Nach  dem geltenden Klub-
finanzierungsgesetz  stehe  parlamentarischen  Klubs ein Beitrag zur Erfüllung Ihrer parlament-
arischen  Aufgaben,  nicht  jedoch  zur  Verschwendung  im Zuge von Wahlkampfaktionen, zu.
Laut  Bauer  bestehe  durch die offenkundig rechtswidrige Verwendung der dem SPÖ-Parlaments-
klub zur Verfügung stehenden Steuergelder, die Norbert Darabos (SPÖ) nach § 6 Parteiengesetz
überhaupt  nicht  hätte  annehmen  und  in  Form  von  Plakatkampagnen verwenden dürfen, der
offenkundige Tatverdacht der Untreue.
Bauer  geht  davon  aus,  dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien dieser Angelegenheit von
Amts  wegen  nachgehen  wird.   Konkret  sollten  nach  Meinung  des  Team  Stronach  Bundes-
geschäftsführers gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger Josef Cap (Klubobmann SPÖ)
und  Norbert Darabos  (Bundesgeschäftsführer SPÖ)  wegen  des Verdachts auf Missbrauch der
Ihnen  gesetzlich  eingeräumten  Befugnis  zur  Verfügung  über Steuergelder unverzüglich ent-
sprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. (Quelle: APA/OTS)
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2013-09-10

H.C. Strache hat doch nichts einzugestehen


Brisante Untreueanklage gegen FPÖ –

So hätte es die SPÖ gerne gehabt

So lautete eine vollmundige Presseaussendung der SPÖ am 8. Jänner 2013
Screen: APA/OTS
Also so was, dieser böse H.C. Strache wurde nun von seiner Vergangenheit eingeholt.  Das
behauptete zumindest der seinerzeitige SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter.
Und so lautete vorgestern der kleinlaute Widerruf:
Screen: APA/OTS
Schau  einer  an,  da gibt es nichts was H.C. Strache eingestehen zu hätte.   Interessant er-
scheint  uns  der  Passus:   „……. vom  8. Jänner 2013  die  falsche  Behauptung  verbreitet,
dass Heinz-Christian Strache an Untreuehandlungen Dritter beteiligt gewesen sei,….“
Also nicht  „irrtümlich“  oder  „unwissentlich“.   Nein, sondern plump „die falsche Behauptung
verbreitet“.   Das  wirft  für  uns  die Frage auf,  hatte Dr. Kräuter damals bewusst gelogen um
dem  FPÖ-Chef vorsätzlich im Ansehen zu schaden oder überprüft er die Quellen prinzipiell
nicht, die ihm Informationen zuspielen?
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2013-06-22
 

SPÖ-Skandal bei Wiener Wohnen muss Konsequenzen haben


Haben sich rote Seilschaften im großen Stil bedient?

„Wenn der Direktor von Wiener Wohnen selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet
und  Amtsmissbrauch,  Untreue  sowie  Absprachen  bei  Vergaben in seinem Unternehmen
vermutet,  weiß  der  gelernte Wiener,  dass  hier  einige  Leute  unglaublich  viel  Dreck  am
Stecken haben dürften“,  sagt der Wiener FPÖ-Klubobmann Mag. Johann Gudenus.
 
Preisabsprachen und andere Gaunereien auf Kosten der Mieter sollen ebenfalls Gegenstand
der  Ermittlungen  sein  wie  Insider-Tipps  über Konkurrenzangebote.   Die SPÖ hat mit der
Privatisierung  von Wiener Wohnen durch Ausgliederung leider schon vor Jahren den Grund-
stein  dafür  gelegt,  dass  sich  rote Seilschaften  offenbar im großen Stil bedienen und die
Mieter schädigen können.
 
Wiener Wohnen ist ja in dieser Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt.  Ein von der FPÖ bean-
tragter  Kontrollamtsbericht zur  „Wiener Wohnen Hausbetreuungs-“  bzw.  Wiener Wohnen
Außenbetreuungs GmbH“,  wo es  von  SPÖ-Freunderln nur so wimmelt,  war jedenfalls ver-
nichtend.  Fehlende  Anlagen- und Zeiterfassung, nicht  vorhandene Preiskalkulation, unge-
rechtfertigte  Preiserhöhungen für die Grünflächenbetreuung im Gemeindebau,  Verletzung
der Sorgfaltspflicht durch den früheren Geschäftsführer und so weiter und so fort.
 
Der  123 Seiten  starke  Bericht  war eine einzige SPÖ-Skandalchronik und zeugte vom Ver-
sagen des früheren SPÖ-Wohnbaustadtrates Faymann, der für dieses Fiasko verantwortlich
war  und  den  Mietern in den städtischen Wohnhausanlagen und den Wiener Steuerzahlern
immensen finanziellen Schaden zugefügt hat.
 
„Aber  auch  der  aktuelle  SPÖ-Wohnbaustadtrat  Ludwig  sollte sich eine gute G’schicht für
seine  Rolle  im aktuellen SPÖ-Skandal bei Wiener Wohnen zurechtlegen.   Mit der „Hab nix
g’wußt“-Taktik  a’la  Burgstaller wird er bei der FPÖ jedenfalls nicht durchkommen“,  kündigt
Gudenus an.
 
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2013-03-16
 

Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen


Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen

bei Vergaben stehen im Raum

 
Laut einer heutigen APA/OTS-Presseausendung der Tageszeitung KURIER,  ermittelt die
Staatsanwaltschaft  bei Wiener Wohnen.  Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit davon aus,  dass diese Meldung in den nächsten Tagen ihren Niederschlag
in der Boulevardpresse  finden wird und  diese auch von  SPÖ-nahen Medien  nicht mehr
verschwiegen werden kann.
 
Der  KURIER  verlautbarte  wörtlich:  Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in den
Büros  der  Verwaltung der Gemeindebauten in Sachen Amtsmissbrauch,  Untreue und
Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein.
 
Ausgangspunkt  der  Ermittlungen  sind  Anzeigen gegen drei Entscheidungsträger von
Wiener Wohnen,  die für Ausschreibungen zuständig sind.   Die in der Anzeige enthalt-
enen Details waren so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren
eröffnet hat.
 
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2013-03-15
 

Haftprivilegien für prominente Straftäter


Causa Auer-Welsbach wird bei Justizministerin hinterfragt

„Herr  Auer-Welsbach hat persönlich und mit seinem Unternehmen AvW Invest zahlreichen
Personen  durch  seine  betrügerischen  Handlungen  großen  finanziellen und persönlichen
Schaden zugefügt. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauten – oft auch falsch beraten durch
Banken  und  Finanzberater –  große  Teile  ihres  Ersparten  im guten Glauben Herrn Auer-
Welsbach an und trauten seinen Versprechungen. Für seine Betrügerische Vorgangsweise
wurde  Herr  Auer-Welsbach  wegen  schweren  Betrugs,  Untreue  und Bilanzfälschung im
Jänner 2011  zu  acht Jahren Gefängnis verurteilt.  In letzter Zeit wurde aber der Straftäter,
der seine Haft eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen sollte, in Kärnten wieder-
holt in der Öffentlichkeit gesehen“, berichtet FPÖ-NAbg. Martin Strutz.
 
Seit einigen Monaten soll es für den 56-jährigen Hafterleichterungen geben.  Er dürfe das
Gefängnis einmal in Monat ohne Bewachung verlassen, auch über Nacht, schildert Strutz.
„Bereits  nach  wenigen  Monaten  wurde dem prominenten Häftling ein gelockerter Straf-
vollzug zugestanden, bei dem er auch Ausgänge hat. Er muss auch keine Fußfessel tra-
gen,  um  den  Aufenthaltsor   feststellen zu können,  was  in Anbetracht einer möglichen
Fluchtgefahr  mehr  als  zu  hinterfragen ist.   Sollten die Berichte über diesen als extrem
gelockert zu bezeichnenden Strafvollzug stimmen, so ist es ein offener Affront gegen die
Grundsätze des Strafzweckes – und vor allem der Generalprävention.   Der Öffentlichkeit
wird deutlich vermittelt,  dass das tatsächliche Haftübel, welches gemäß der verhängten
Strafhöhe,  in Hinblick auf den angerichteten Schaden,  für angemessen erachtet wurde,
durch  den  geübten  Strafvollzug  zunichte  gemacht  wird“,  äußert FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer dazu.
 
Strutz und Fichtenbauer haben bezüglich dieser Haftprivilegien von Herr Auer-Welsbach
eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt. (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-31
 

Weitere Anklage in der Strafsache Telekom


Staatsanwaltschaft fordert Rückzahlung von € 960.000,- vom BZÖ

Die  Staatsanwaltschaft  Wien  hat  heute gegen Klaus Wittauer,  Dr. Peter Hochegger und
Ing. Mag. Rudolf Fischer  sowie  weitere  Personen  Anklage wegen des Verdachts der Un-
treue, der falschen Beweisaussage und der Geldwäscherei erhoben.
 
Im Vorfeld der Wahl zum Nationalrat im Jahr 2006 sollen von der Telekom Austria AG ohne
Wissen  der  Aktionäre und  ohne  adäquate  Gegenleistung  über  Scheinrechnungen Euro
960.000,– an zwei den Wahlkampf des BZÖ führende Werbeagenturen geflossen sein.
 
Die   Zahlungen  sollen  Dr. Peter Hochegger und Klaus Wittauer organisiert haben.   Über-
dies  sollen die genannten Personen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
zur  Klärung von Korruptionsvorwürfen unrichtige Angaben über diese Vorgänge gemacht
haben.
 
Ob  diese  Zahlungen  mit  einer  Änderung der Universaldienstverordnung im Zusammen-
hang standen,  ist Gegenstand weiterer Ermittlungen,  für die Frage der Untreue bzw. der
Beteiligung daran jedoch irrelevant.  Die Staatsanwaltschaft Wien hat überdies beantragt,
das  BZÖ  zur  Rückzahlung der hierdurch eingetretenen unrechtmäßigen Bereicherung in
Höhe von etwa Euro 940.000,– zu verurteilen.
 
Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig;  die Angeklagten haben das Recht,  innerhalb von
14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.   Die Staatsanwalt-
schaft Wien ermittelt im äußerst umfangreichen Faktenkomplex  „TELEKOM“  in mehreren
Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40 Beschuldigte geführt
wird.
 
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit diesen Zahlungen wurden im März 2011 von der
Staatsanwaltschaft aufgenommen.   Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zu
den bevorstehenden Hauptverfahren fortgesetzt.  (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-21
 

Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Berlakovich


Wegen Untreue und Verdacht auf Amtsmissbrauch

Die  FPÖ  hat gestern eine Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
eingebracht.   Das  gab  FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in einer Pressekonferenz be-
kannt,  die  er  heute  gemeinsam  mit FPÖ- Agrarsprecher NAbg. Harald Jannach und FPÖ-
Generalsekretär Herbert Kickl.
 
In  diesem Zusammenhang bedauerte Strache,  dass die gestrigen Verhandlungen über eine
Sondersitzung  zu  diesem Thema gescheitert seien,   und zwar am BZÖ. Die Grünen wollten
eine schriftliche Vereinbarung über insgesamt drei Sondersitzungen, wozu das Orangenbünd-
nis aber nicht bereit war. „Wir hätten damit kein Problem gehabt, aber offenbar ist für Herrn
Bucher,  Petzner  und  die Ihrigen Aufklärung doch nicht so wichtig“,  meinte der freiheitliche
Klubobmann.
 
In  den letzten Wochen wurde intensiv über die Inseratenaffäre des Landwirtschaftsministers
Nikolaus Berlakovich berichtet worden. Grund dafür waren die Kosten des Bundesministerium
für  Land- und Forstwirtschaft,  Umwelt  und Wasserwirtschaft für die Öffentlichkeitsarbeit in
den  Jahren  2006 bis 2011 in der Höhe von ca. 30 Millionen Euro.   Der Rechnungshof hat in
einem Rohbericht die Verwendung der Mittel des Ministeriums heftig kritisiert.
 
So  wurden  exorbitante  Summen in Medien investiert, ohne den Werbemaßnahmen qualifi-
zierte  Medienresonanzanalysen  nachzuschalten.  „Oftmals“,  so  Strache, „haben  die  Maß-
nahmen  auch  keinen  Bezug zu den Aufgaben des sog. Lebensministeriums gehabt wie z.B.
im  Jahr  2010,  als  rund 420.000 Euro für Themen wie  „Unsere Bauern bringens“, „Bäuerin
des Jahres“  oder  „Wir  sind Bioweltmeister“ ausgegeben worden sind.“   Allein die Inserate
zur  Kampagne  „green jobs“  im  Jahr  2010  hätten das Ministerium 235.000 Euro gekostet,
ohne jedoch konkret auf Maßnahmen oder den zeitlichen Masterplan des Ministeriums einzu-
gehen.
 
2006 bis 2011 beauftragte das Ministerium Schaltungen in diversen Printmedien in der Höhe
von  13,01 Millionen Euro.   Gem. § 26 Mediengesetz hätten die Printmedien diese bezahlten
Anzeigen als solche kennzeichnen müssen, was diese bei ca. 50 Prozent der Anzeigen unter-
lassen haben.   94 Prozent der Werbeschaltungen in Printmedien waren mit einem Foto des
Bundesministers Berlakovich versehen.
 
Ein Teil der Schaltungen erfolgte in Medien mit untergeordneter oder nicht bekannter Reich-
weite.   Vor allem ÖVP-nahe Medien wie z.B   „Die Österreichische Bauernzeitung“  wurden
durch  das  Landwirtschaftsministerium  bedacht.   Das Ministerium betreibt bekanntlich die
Homepage  www.lebensministerium.at.   Betreut  wird diese Homepage vom Verein Land-,
forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ Verein).

Im  Jahr  2001  wurde  diese  LFRZ GmbH  – deren  Anteile  größtenteils  vom LFRZ Verein ge-
halten  werden –  mit dem Relaunch der Homepage im Umfang von 4,39 Millionen Euro beauf-
tragt.   Der  Verfassungsdienst  des  Bundeskanzleramts  sowie  die Finanzprokuratur standen
dieser Inhousevergabe sowie der unzulässigen Beteiligung Privater an Inhouse-Konstruktionen
ablehnend  gegenüber.   Insbesondere  kritisiert  der  Rechnungshof  die  unklare  Trennung
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in dieser Konstruktion.
 
Als besonders außergewöhnlich bezeichnete Strache die Errichtung eines Rahmenvertrags für
den Zeitraum 2011 bis 2015 betreffend den Relaunch mit dem Mindestrahmen der erwähnten
4,39 Millionen Euro,  die  überschritten,  aber nicht unterschritten werden können.   Auch der
Entzug  der  Gewinne  der  GmbH sowie des Vereines vor dem Zugriff des Staates erscheinen
aufklärungsbedürftig.    Darüber  hinaus  kaufte  die  Abteilung  für Öffentlichkeitsarbeit  des
Ministeriums externe Inhalte der Homepage zu. So erging zum Beispiel ein derartiger Auftrag
an das „Bauernjournal West“ in der Höhe von 42.600 Euro. „Dieser Auftrag steht nach Auffass-
ung des Rechnungshofs im Widerspruch zur eingangs erwähnten Informationspflicht und stellt
vielmehr eine verdeckte Förderung dar“, so Strache.
 
„Nach genauer Prüfung der Seite  www.lebensministerium.at kann man abschließend feststel-
len, dass selbst die Kosten von 1,35 Millionen Euro, die nach eigenen Angaben für die Umsetz-
ung bezahlt wurden, völlig überzogen und absolut nicht nachvollziehbar sind.  Wenn man nun
die Kosten der Herstellung von den vorgesehenen 4,39 Millionen Euro abzieht,  so bleiben für
den Zeitraum von 48 Monaten (Fertigstellung: Ende 2011; Betrieb: 2012 bis 2015),  nach eig-
enen Angaben, rund 3,04 Millionen für den laufenden Betrieb und allfällige Anpassungen.
 
Das wären monatliche Aufwendungen von 63.333 Euro. Angesichts dieser dargestellten Sum-
men  kann  man  feststellen,  dass  die  Kosten im Vergleich zu ähnlichen Projekten nicht nur
drastisch überzogen,  sondern völlig absurd sind. Gesamt sind im Zeitraum 2006 bis 2011 ca.
7,2 Millionen  Euro  für  die Betreuung des Intranets und der Homepage des Bundesministers
angefallen. Dagegen erscheint sogar der umstrittene Relaunch der Parlamentshomepage um
1,93 Millionen Euro noch günstig.“
 
Strache  behandelte  auch das Thema Parteienfinanzierung.   „Das Ministerium hat vom ÖVP-
nahen  Verein AIZ  land- und forstwirtschaftliche Fachartikel gekauft,  die sie dann als eigene
Presseaussendungen  weiterverwendete.   Mangels  einer  systematischen  Evaluierung  der
Pressearbeit sowie einer Medienresonanzanalyse konnte nicht dargelegt werden, dass dieser
Zukauf im Interesse des Ministeriums lag und über eine verdeckte Förderung des ÖVP-nahen
Vereins hinausging.“
 
Auch im Wahlkampf habe das Ministerium mitgemischt, so Strache. Im Vorfeld der National-
ratswahl  2008  hat  es  in  Niederösterreich einen halbtägigen Jugendkongress veranstaltet.
Diese  kurzfristig geplante Veranstaltung fand am 16. September 2008 statt (28. September
2008 NR-Wahl).   Nicht nur, dass das Landwirtschaftsministerium keine internen Sponsoring-
Richtlinien  hat,  so darf auch nach den Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit und Informations-
maßnahmen  der  Bundesregierung  nach Anordnung einer Nationalratswahl keine derartige
„Öffentlichkeitsarbeit“  mehr  begonnen werden.   Inhaltlich drehte sich diese Veranstaltung
nahezu ausschließlich um die Person des wahlkämpfenden Bundesministers Josef Pröll.
 
Die  Kosten  für diese „Wahlveranstaltung“ betrugen 100.000 Euro,  was bei der Teilnehmer-
zahl von rund 500 Jugendlichen 200 Euro pro Teilnehmer ausmacht. Vom Ministerium wurde
es  unterlassen,  z.B. durch öffentliche Ausschreibung günstigere Vergleichsangebote für die
Ausrichtung der Veranstaltung einzuholen.
 
„Minister  Berlakovich  soll  nun nicht glauben,  dass er einfach zur Tagesordnung übergehen
kann,  weil  Rot  und Schwarz den Untersuchungsausschuss abgedreht haben.   Tatsache ist,
dass  sich  Berlakovich  als  ein  „schwarzer Faymann“  entpuppt  hat,  als eine Art Landwirt-
schaftsInserator“, so Strache.
 
Die  FPÖ  habe  gestern  eine  Strafanzeige eingebracht, und zwar wegen Untreue und Miss-
brauch  der  Amtsgewalt.   Der Untreue-Paragraf (§ 153 StGB) ist auf Personen anzuwenden,
die durch Missbrauch der Vertretungsmacht den Geschäftsherren schädigen.  Das geschützte
Rechtsgut ist das Vermögen, in diesem Fall eben das Vermögen des Landwirtschaftsminister-
iums respektive des Steuerzahlers.
 
Als Tatsubjekt kommen vermögensrechtlich bevollmächtigte Personen, allen voran die Bundes-
minister selbst  – ad personam der BM a.D. Josef Pröll sowie der BM Nikolaus Berlakovich –  in
Betracht. Die Missbrauchshandlung wäre eben die Bestellung unnützer Anzeigen und Kampag-
nen sowie Pressetexte sein.
 
„Wir  stellen  in der Anzeige den Antrag,  die Staatsanwaltschaft möge den Sachverhalt dahin-
gehend prüfen ob durch Bundesminister Berlakovich und/oder Bundesminister a.D. Pröll sowie
andere  Personen  gegen strafrechtliche Bestimmungen sowie Bestimmungen des Nebenstraf-
rechts  verstoßen  wurde  und  gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen
Personen, ohne Rücksicht auf das Ansehen der Personen, einleiten“, so Strache.
(Quelle APA/OTS)
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2012-10-10
 

Nachwehen in der Causa „Café Rosa“-Pleite


Verdacht der Untreue gegen aktuelle grüne ÖH-Vorsitzende Wulz

Der  Bundesvorsitzende des  Rings Freiheitlicher Studenten (RFS),  Alexander Schierhuber,
hat der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen der Pleite des „Café Rosa“
übermittelt.   Schierhuber regt darin Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue an.
 
Als Verdächtige sieht er die Vorsitzende des Studibeisl-Vereins, Stefanie Bielowski, sowie
die  aktuelle  ÖH-Bundesvorsitzende  und damalige Wirtschaftsreferentin der Wiener ÖH,
Janine Wulz. Allem Anschein nach wurden für das „antikapitalistische, antisexistische und
antiheteronormative“  Kaffeehaus  innerhalb  von  nur  zehn  Monaten  ÖH-Beiträge der
Studenten in der Höhe von mindestens 350.000 Euro vergeudet.
 
Schierhuber  stößt sich vor allem daran,  dass die  Verantwortlichen durch die Gründung
eines  Vereins die Genehmigungspflicht von  Wirtschaftsbetrieben durch das Ministerium
umgangen hätten.   „Es besteht daher der Verdacht, dass ÖH-Mittel satzungswidrig ein-
gesetzt wurden“,  so Schierhuber, der Wulz zum Rücktritt auffordert.
 
Dass  ÖH-Bonzen  wie  Großkapitalisten  im  Stil  der  aktuell im Korruptions-U-Ausschuss
behandelten  üblichen Verdächtigen in den öffentlichen  Geldtopf greifen, um vorgeblich
antikapitalistische  Ziele zu verfolgen,  ist eine Zumutung für  Österreichs Studenten,  die
mit ganz anderen Problemen wir schlechten Studienbedingungen und erneut drohenden
Studiengebühren für alle zu kämpfen haben“, hält Schierhuber fest.
 
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2012-03-13
 

BAWAG-Prozess die Zweite


Neuauflage des BAWAG-Prozesses

Nächstes  Jahr wird es eine  Neuauflage des  BAWAG-Prozesses geben.  Grund dafür ist,

dass der Oberste Gerichtshof im  Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen

Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die  Ober-

staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.

 

Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der  Oberstaatsanwaltschaft
Wien.

 

Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien 

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom  23. Dezember 2010 das Urteil

des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa  „BAWAG“  vom 4. Juli 2008 im

Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.

 

In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:

 

Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-

rückgezogen.   Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur

Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  Ein weiterer Schuldspruch könnte

zu keiner höheren Strafe führen.

 

Herr Dkfm.  Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-

kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.   Ein Schuldspruch wegen der weit-

eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.

 

Mag.  Peter Nakowitz wurde wegen  Beihilfe zur Untreue in zwei  Fakten („Hapenny“ und

„Ophelia Teil 1“  –  Schaden  295 Millionen  Euro  bzw.  80 Millionen USD)  rechtskräftig

schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten

„Capper“  und  „Uni-Bonds“  (Schaden 370 Millionen Euro)  und  wegen  Bilanzvergehens

wird  die Anklage aufrecht erhalten,  weil eine  Sanierung der  vom Obersten Gerichtshof

zur  subjektiven Tatseite  festgestellten Mängel  des erstinstanzlichen  Schuldspruchs zu

diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.

 

Das  gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren  bislang nicht verurteilten Anklagefakten

(„Ross Capital Markets“,  „Ophelia Teil 2“ und andere),  auf deren weitere Verfolgung da-

her verzichtet wird.

 

Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen.   Auch

hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-

vorwürfe,  nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt,  weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.

 

Auch  gegen  Mag. Dr. Christian Büttner,  dessen erstinstanzlicher Schuldspruch  wegen

Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“  –  Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen

eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde,  wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur

Gänze aufrecht erhalten.

 

Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend  Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und

Dr. Josef Schwarzecker  wegen Untreue und  Bilanzvergehens wurden aufgehoben,  weil

das  Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird

die  Anklage jeweils  wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“),  zu Dr.

Schwarzecker  auch  wegen  Bilanzvergehens aufrecht erhalten,  weil die Aufklärung des

Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.

 

Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten  „Ophelia Teil
1″ und  „Capper“  (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO)  aufrecht erhalten,
weil naheliegt,  dass die erforderliche  Vorsatzform in einem  zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.

 

Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums  „Ophelia Teil 2“  mit einem Schaden von

10 Millionen USD  wird verzichtet,  weil diese  bislang in keinem  Fall zu einer Verurteilung

geführt  hat und  selbst im  Fall eines Schuldspruchs  keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.

 

Gegen  Dr. Robert Reiter,  dessen Schuldspruch  wegen Beihilfe zur Untreue  in den Fakten

„Hapenny“  und „Ophelia Teil 1“  sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben

wurde,  wird die Staatsanwaltschaft die Anklage  insgesamt aufrecht halten.   Es liegt nahe,
dass  in einem zweiten Rechtsgang  der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments  und damit die erforderliche  Vorsatzform durch  vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.

 

Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?

Ein Königreich dafür,  die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können.   Als verhandelnde  Richterin im BAWAG-Prozess,  avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin.   Ihren „Erzfeind“  Helmut Elsner verurteilte sie zur

Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.

 

Ihr  prozessuales  „Liebkind“  Wolfgang Flöttl  hingegen,  musste  keinen einzigen Tag ab-

sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten.  Offenbar ist man bei der Staats-

anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt,  dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.

 

Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,

dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe

gibt es nicht.

 

Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft

durch,  könnte durchaus der Eindruck entstehen,  dass Bandion-Ortner in  „ihrem“  BAWAG-

Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.

 

Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie.   Sollte dieser aber ein wenig

Schadenfreude empfinden,  so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.

 

*****

2011-12-12
 

Das dynamische Inseratenduo


FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler

und  Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald

Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-

lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär

Ostermayer.

 

Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister

Faymann,  von ÖBB-Chef Huber  „sieben Millionen für den Werner“  aus dem ÖBB-

Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche

Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.

 

Offenbar  habe  man  sich  mit  Inseraten  eine  gefällige  mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.

 

Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei.   „Das ist insofern interessant“, so Strache,  „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.

 

Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung  „Österreich“  in

der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir

anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw.  Kontrolle der Verwaltung,  noch aktienrechtlich eine Aufgabe der

Eigentümerin darstellt.“

 

Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.

„Das gestrige  Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“,  prophezeite

Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,

weil sich eine  Sekretärin geirrt haben soll.    So eine Ausrede muss einem erst einmal

einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste

unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“

 

Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes

Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-

kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef

Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck

ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.

 

Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe  ÖBB und  ASFINAG

hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die

Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“

 

Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste

in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-

medien Inserate schalten.   Die Kaltschnäuzigkeit war extrem:   Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“

 

„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,

die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit

den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch

erhärtet.   Ein ehemaliger  ÖBB-Manager behauptete  in der  Samstag-Ausgabe des
„Kurier“,  e r habe  den  Namen  Faymann nachträglich  aus  einem  ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“

 

Und der  „Kurier“  zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe.   „Der Echo-
Geschäftsführer  hat  am  Ende jedes  Monats angerufen  und gesagt,  in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.

 

“ Über Jahre hinweg sei von  Echo-Geschäftsführer  Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden,  Anzeigen schalten zu müssen.  „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“

 

„Wir  gehe n davon aus,  dass  demnächst  eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird.  Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“,  erklärte Strache.   „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit  Hilfe ihrer grünen  Hampelmänner und  Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann.   Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich,  dass sie der  ÖBB und der  ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“

 

*****

2011-09-20
 
 

Höchststrafe für Helmut Elsner

 

Elsner wird im Gefängnis sterben

Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der  obige  Absatz waren die  Schlusssätze unseres  Beitrags  „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.

Lebenslang für Betrug

Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen  OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt.  Der ehemalige  Bawag-Chef ist unbestritten kein  Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war  Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt,  bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem  Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft  für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug,  gleicht einer lebenslangen Haftstrafe.  Selbst wenn zugegeb-
ener  Weise  die Schadenshöhe  enorm hoch war,  ist eine  derartige  Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch  kann er das Ding  unmöglich allein  durchgezogen haben,  wobei es  erstaunlich ist,
dass gegen  alle anderen  Mitangeklagten die Urteile wegen  Verfahrensfehler  aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.

Für wen ist Elsner so gefährlich?

Jeder  erstmalige  Kinderschänder wäre schon längst aus  der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche  Damen und Herren aus der hohen Politik  weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner  ist ein Steher und hat  offensichtlich  nicht vor an  Alzheimer zu  erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker  ist ein hoch intelligenter Mann,  allerdings dürfte er in der  mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge  angenommen haben  und traut niemanden mehr.  Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das  wissen auch  die zum  Teil hochrangigen Nutznießer  der veruntreuten  Bawag-Gelder.
Unserer  Meinung nach haben  diese alles daran gesetzt,  dass ein  Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte  Elsner,  der sicherlich  auf Rache sinnt,  sich bis zu diesem  Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.

Die Justizministerin ist stolz

Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Sie meinte zur
Entscheidung  des OGH:  „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“  Auf was sie  bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis  bleiben.
Auch  sei sie  entsetzt,  dass die unabhängige  Rechtsprechung  mit Parteipolitik  vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat  Österreich  bewiesen,  dass es keinen Vergleich  mit Ländern wie  China oder
Russland  zu scheuen  braucht,  wenn es um politische  Schauprozesse geht.  Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
*****

2010-12-23
 

Die unendliche Geschichte


Erbarmen oder Korrektur

Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass  der  OGH  (Oberste Gerichtshof)  nun den  Höchstrichter,  Senatspräsident  Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?

Lebenslange Untersuchungshaft?

Wie bereits allgemein  hinlänglich bekannt ist,  verdonnerte die damalige Richterin,  Claudia
Bandion-Ortner,  den  Ex-Bawag-Boss  am  21. Mai 2008,  wegen  Veruntreuung  zu 2 ½
Jahren  (rechtskräftig)  und  am  4. Juli 2008,  wegen  Untreue und  Betrugs  (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres  Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.

Nach  der  Urteilverkündigung  erlebte Bandion-Ortner  einen beruflichen  Höhenflug  und
avancierte zur Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt  Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.

Keine Chance für Elsner

Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft  freizukommen.  Nicht einmal die Tatsache,  dass die General-
prokuratur als  oberste Anklagevertretung feststellte,  dass  etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.

Elsner als Karriere-Leiter?

Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den  Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung  bei der  Justizministerin abzugeben.  Diese war  wiederum  erstinstanzlichen  Bawag-
Richterin  und  entscheidet nun  unter mehreren  Bewerbern.  Ihre Entscheidung  teilt sie
dann in  Form  eines Vorschlags  dem  Bundespräsidenten mit,  welcher  das  letzte Wort
spricht.

Was zuviel ist, ist zuviel

Diese Konstellation war selbst dem  Obersten Gerichtshof  zuviel und dieser entschied des-
halb,  bei  T. Philipp  einen  Ausschließungsgrund  für  das  Bawag-Verfahren zu sehen.  Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz  wird der bisherige  Stellvertreter von  Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen  Bandion-Ortner  und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.

Alzheimer wäre die beste Krankheit

Allerdings glauben  wir nicht,  dass sich die Situation  für Elsner durch  diese Rochade  ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde  (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.

*****

2010-12-06
 

Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

*****

2010-09-21
 

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

*****

2010-06-10
  

Bitterer Kaffee für Meinl ?

   

Hausdurchsuchungen bei Meinl   

Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
   
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß  Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
      
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
   
  Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
     
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.

Erstaunliche Aussagen    

Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.

Und dann war noch das:   

Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………

Werbe-Ikone K.H. Grasser  

Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“  sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
   
 Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land 
           
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.

Topmanager weis von nichts      

Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es  scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
    
Wer von nichts weiß, der hat gut  lachen
     
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen. 
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
  
Stauni
   
2009-02-19

Inhalts-Ende

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