Eine mehr als eigenartige Vereinsförderung im Umfeld der Grünen ist FPÖ-Generalsekretär und Jugendsprecher NAbg. Michael Schnedlitz aufgefallen. Ein gänzlich unbekannter Verein hat 2022 fast 150.000 Euro an Basisförderung erhalten. Um eine solche Summe zu lukrieren, müsste der Verein zwischen fünfzig- und achtzigtausend Mitglieder haben. Der europäische Mutterverein des Österreich-Ablegers gibt an, 30.000 Mitglieder in 30 Ländern Europas zu haben. „Das stinkt doch zum Himmel. Dieser unbekannte Verein soll in Österreich fast doppelt so viele Mitglieder haben wie in ganz Europa? Hier scheinen wir es mit einem besonders frechen Versuch des Förderbetrugs zu tun zu haben – und mittendrin die „Anstandspartei“, die Grünen. Denn Chefin des österreichischen Vereins ist die grüne Bezirksrätin Tina Schneeberger, die auf Listenplatz sieben für die EU-Wahl steht. Wir fordern hier dringend Aufklärung“, so Schnedlitz, der den Verdacht äußert, dass es sich bei diesem Verein nur um eine Hülle – gefüllt mit heißer politischer Luft – handelt, die einfach nur dafür genützt werde, um Fördergelder zu Unrecht einzustreifen. Schnedlitz: „Wo ist hier der Anstand, Herr Kogler?“
Im Zentrum steht der „Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”, dessen Website seit kurzem offline ist. Die amtierende Bundesgeschäftsführerin dieses Jugendvereins ist Kati Schneeberger. Sie ist grüne Bezirksrätin in Wien-Neubau und kandidiert auf Listenplatz 7 ihrer Partei für die EU-Wahl 2024. Bei dieser Organisation handelt es sich um den Jugendverband der „Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“, dessen Präsident wiederum der ÖVP-Politiker und Abgeordnete zum Europäischen Parlament Mag. Lukas Mandl ist. Auch er bewirbt sich 2024 auf Listenplatz 5 für den Einzug ins EU-Parlament.
Laut der Beantwortung einer FPÖ-Anfrage zu Vereinsförderungen im Herbst 2023 bekam der „Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” im Jahr 2022 eine Basisförderung in der Höhe von 145.345,70 €. Um eine Förderung in dieser Höhe beanspruchen zu können, müsste der Verein gegenüber der Förderstelle eine Mitgliederanzahl von 50.001 bis 80.000 Jugendlichen glaubhaft gemacht haben. Mit dieser Mitgliederanzahl würde sich dieser so gut wie unbekannte Verein im Bereich der Evangelischen Jugend Österreichs, der Katholischen Jugend Österreichs oder der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs bewegen.
Es sei schwer zu glauben, dass ein Verein ohne Website und nennenswerte Aktivitäten tatsächlich über 50.000 Mitglieder hat. Bei genauer Recherche zeigte sich zudem auch, dass in drei Bundesländern (Vorarlberg, Niederösterreich, Burgenland) die Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter des Vereins seit über einem Jahr ausgelaufen sind. Der europäischen Dachverband der „Jungen Europäischen Föderalisten Europa“ gibt übrigens an, über 30.000 Mitglieder in über 30 Ländern in Europa zu haben. Schnedlitz: „Dass die österreichische Teilorganisation mehr Mitglieder hat als die europäische Gesamtorganisation, erscheint nicht lebensnahe. Es riecht hier förmlich nach Förderbetrug.“
Die Grünen haben damit nach ein weiteres großes Problem in Sachen Anstand. FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Was sagt eigentlich dir grüne Parteispitz zu dieser dubiosen Fördergeldcausa? Werner Kogler ist gefordert, die entsprechende Aufklärung zu liefern, denn diese Angelegenheit scheint alles andere als anständig zu sein. Und es ist ja der Anstand, den sich die Grünen auf ihre Fahnen geheftet haben.“
Die Parlamentarische Anfrage an Bundeskanzler Nehammer zu dieser Fördercausa umfasst 41 Fragen und wurde am 8. Mai 2024 eingebracht. Die Frist für die Beantwortung liegt bei acht Wochen. (Quelle: APA/OTS)
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Staatsanwaltschaft soll Verdacht des
Amtsmissbrauchs und der Untreue prüfen
Am vergangenen Dienstag übermittelte der Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer
(FA) und Spitzenkandidat für die AK-Wahl Bernhard Rösch der Staatsanwaltschaft Wien eine
Sachverhaltsdarstellung. „Wir sind der Meinung, dass Kaske öffentliche AK-Gelder missbräuch-
lich für seinen Persönlichkeitswahlkampf verwendet hat. Die Staatsanwaltschaft soll prüfen,
ob Kaske und weitere Täter die Tatbestände des Amtsmissbrauchs und der Untreue erfüllt
haben“, so Rösch.
„Die Werbelinie der offiziellen Arbeiterkammer ist exakt mit der Liste „Rudi Kaske – sozial-
demokratische Gewerkschafterinnen – FSG“ abgestimmt. Für den durchschnittlichen
Betrachter ist nicht mehr erkennbar, ob es sich um eine Werbung der AK oder der Roten
handelt“, kritisiert Rösch
Die persönliche Werbung eines Listenführers durch die Arbeiterkammer Wien ist eine miss-
bräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel. Der Präsident der AK Rudolf Kaske benutzt
seine Funktion dazu, den Spitzenkandidat der Liste Rudi Kaske sozialdemokratische
Gewerkschafterinnen FSG – also sich selbst persönlich – zu bewerben“, ergänzt Rösch.
„In der Listenbezeichnung wird Rudolf Kaske „Rudi“ genannt. In der FSG-Werbung wird
ebenfalls „Rudi“ als Vorname verwendet. Und somit werde diese einheitliche Werbelinie
befolgend auch in der offiziellen AK-Werbung der Präsident Rudolf Kaske zum Präsidenten
„Rudi“ Kaske. Die Unterstützung nur einer wahlwerbenden Gruppe widerspreche außerdem
dem Aufgabenbereich der AK gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 9“, argumentiert der FA-Obmann.
„Ich habe bereits am 21. Februar angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Im Gegensatz zu
einer anderen Fraktion, die uns thematisch ständig hinterher hoppelt und als medial hofierter
Ankündigungskaiser agiert, setzen wir auch Taten“, so Rösch. Er hält daran fest, dass es in
der Arbeiterkammer nur eine Fraktion gibt, die als Kontrollkraft ein Garant sei. Das sind die
Freiheitlichen Arbeitnehmer. „Es wird Zeit, die rote Absolute zu brechen“, sagte der FA-
Obmann abschließend.
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2014-03-13
Ende des rot-grünen Fiaskos nicht abzusehen
„Die von SPÖ, Grünen und ÖVP im Gemeinderat beschlossene Befragung scheint eine 3 Mio.
Euro teure Meinungsumfrage zu werden, die noch dazu verfassungswidrig ist“, kritisiert FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik. Zudem steht bei der für das beispiellose Planungs-
debakel hauptverantwortlichen Verkehrsstadträtin der Verdacht der Untreue im Raum, da sie
an die 5 Mio. Euro aus der Stadtkassa für Umbauten, Testbetrieb und begleitende Propaganda
verschleudert und die Befragung erst danach angesetzt hat.
Wenn sie jetzt in rechtsbrecherischer Weise über 7.000 EU-Bürger abstimmen lässt und für die
Bewerbung der gescheiterten FUZO und verfassungswidrigen „Meinungsumfrage“ weitere 3
Mio. Euro verbrennt, könnte die zumindest im Falle von Steuergeldern äußerst spendable
Grünen-Chefin ihre feudale Zimmerflucht im Rathaus schon bald mit spartanischeren Räum-
lichkeiten im Landl tauschen. „SPÖ und Grüne sollten die Dame vor sich selbst retten, die
rechtswidrige Befragung und vorsätzliche Verschwendung von Steuergeldern sind daher sofort
zu stoppen“, fordert Mahdalik. (Quelle: APA/OTS)
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2014-01-13
Ideologisch motiviertes Fuhrwerken muss Folgen haben
Der Wiener FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache kündigt eine Anzeige gegen Vassilakou
wegen Untreue in der Causa Mahü an. Er will die grüne Verkehrsstadträtin und Vizebürger-
meisterin wegen vorsätzlicher Steuergeldverschwendung bei den bisher gesetzten Umbau-
maßnahmen auf der Mariahilfer Straße anzeigen.
Diese könnte den Straftatbestand der Untreue erfüllen. „Unsere Juristen sind bereits an der
Arbeit, denn massive Steuergeldvernichtung mit Vorsatz für grüne Klientelpolitik sollte
auch strafrechtliche und finanzielle Folgen für die politisch Verantwortlichen haben“, meint
Strache, der von einem bislang verursachten Schaden für den Steuerzahler in der Höhe von
etwa 5 Mio. Euro ausgeht.
„Zuerst befragen und erst dann eventuelle Maßnahmen setzen – hätte das Motto lauten
müssen, die von den Grünen gewählte Vorgangsweise könnte aus Sicht der FPÖ sogar an
kriminelle Machenschaften grenzen“, so der FPÖ-Chef abschließend.
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2014-01-08
Einschreiten der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gefordert
Bundesgeschäftsführer Dr. Ronald Bauer, Team Stronach, fordert angesichts der jüngsten SPÖ-
Plakataffäre das Einschreiten der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Nach dem geltenden Klub-
finanzierungsgesetz stehe parlamentarischen Klubs ein Beitrag zur Erfüllung Ihrer parlament-
arischen Aufgaben, nicht jedoch zur Verschwendung im Zuge von Wahlkampfaktionen, zu.
Laut Bauer bestehe durch die offenkundig rechtswidrige Verwendung der dem SPÖ-Parlaments-
klub zur Verfügung stehenden Steuergelder, die Norbert Darabos (SPÖ) nach § 6 Parteiengesetz
überhaupt nicht hätte annehmen und in Form von Plakatkampagnen verwenden dürfen, der
offenkundige Tatverdacht der Untreue.
Bauer geht davon aus, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien dieser Angelegenheit von
Amts wegen nachgehen wird. Konkret sollten nach Meinung des Team Stronach Bundes-
geschäftsführers gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger Josef Cap (Klubobmann SPÖ)
und Norbert Darabos (Bundesgeschäftsführer SPÖ) wegen des Verdachts auf Missbrauch der
Ihnen gesetzlich eingeräumten Befugnis zur Verfügung über Steuergelder unverzüglich ent-
sprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. (Quelle: APA/OTS)
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2013-09-10
Brisante Untreueanklage gegen FPÖ –
So hätte es die SPÖ gerne gehabt
So lautete eine vollmundige Presseaussendung der SPÖ am 8. Jänner 2013
Screen: APA/OTS
Also so was, dieser böse H.C. Strache wurde nun von seiner Vergangenheit eingeholt. Das
behauptete zumindest der seinerzeitige SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter.
Und so lautete vorgestern der kleinlaute Widerruf:
Screen: APA/OTS
Schau einer an, da gibt es nichts was H.C. Strache eingestehen zu hätte. Interessant er-
scheint uns der Passus: „……. vom 8. Jänner 2013 die falsche Behauptung verbreitet,
dass Heinz-Christian Strache an Untreuehandlungen Dritter beteiligt gewesen sei,….“
Also nicht „irrtümlich“ oder „unwissentlich“. Nein, sondern plump „die falsche Behauptung
verbreitet“. Das wirft für uns die Frage auf, hatte Dr. Kräuter damals bewusst gelogen um
dem FPÖ-Chef vorsätzlich im Ansehen zu schaden oder überprüft er die Quellen prinzipiell
nicht, die ihm Informationen zuspielen?
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2013-06-22
Haben sich rote Seilschaften im großen Stil bedient?
„Wenn der Direktor von Wiener Wohnen selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet
und Amtsmissbrauch, Untreue sowie Absprachen bei Vergaben in seinem Unternehmen
vermutet, weiß der gelernte Wiener, dass hier einige Leute unglaublich viel Dreck am
Stecken haben dürften“, sagt der Wiener FPÖ-Klubobmann Mag. Johann Gudenus.
Preisabsprachen und andere Gaunereien auf Kosten der Mieter sollen ebenfalls Gegenstand
der Ermittlungen sein wie Insider-Tipps über Konkurrenzangebote. Die SPÖ hat mit der
Privatisierung von Wiener Wohnen durch Ausgliederung leider schon vor Jahren den Grund-
stein dafür gelegt, dass sich rote Seilschaften offenbar im großen Stil bedienen und die
Mieter schädigen können.
Wiener Wohnen ist ja in dieser Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Ein von der FPÖ bean-
tragter Kontrollamtsbericht zur „Wiener Wohnen Hausbetreuungs-“ bzw. Wiener Wohnen
Außenbetreuungs GmbH“, wo es von SPÖ-Freunderln nur so wimmelt, war jedenfalls ver-
nichtend. Fehlende Anlagen- und Zeiterfassung, nicht vorhandene Preiskalkulation, unge-
rechtfertigte Preiserhöhungen für die Grünflächenbetreuung im Gemeindebau, Verletzung
der Sorgfaltspflicht durch den früheren Geschäftsführer und so weiter und so fort.
Der 123 Seiten starke Bericht war eine einzige SPÖ-Skandalchronik und zeugte vom Ver-
sagen des früheren SPÖ-Wohnbaustadtrates Faymann, der für dieses Fiasko verantwortlich
war und den Mietern in den städtischen Wohnhausanlagen und den Wiener Steuerzahlern
immensen finanziellen Schaden zugefügt hat.
„Aber auch der aktuelle SPÖ-Wohnbaustadtrat Ludwig sollte sich eine gute G’schicht für
seine Rolle im aktuellen SPÖ-Skandal bei Wiener Wohnen zurechtlegen. Mit der „Hab nix
g’wußt“-Taktik a’la Burgstaller wird er bei der FPÖ jedenfalls nicht durchkommen“, kündigt
Gudenus an.
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2013-03-16
Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen
bei Vergaben stehen im Raum
Laut einer heutigen APA/OTS-Presseausendung der Tageszeitung KURIER, ermittelt die
Staatsanwaltschaft bei Wiener Wohnen. Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit davon aus, dass diese Meldung in den nächsten Tagen ihren Niederschlag
in der Boulevardpresse finden wird und diese auch von SPÖ-nahen Medien nicht mehr
verschwiegen werden kann.
Der KURIER verlautbarte wörtlich: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in den
Büros der Verwaltung der Gemeindebauten in Sachen Amtsmissbrauch, Untreue und
Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein.
Ausgangspunkt der Ermittlungen sind Anzeigen gegen drei Entscheidungsträger von
Wiener Wohnen, die für Ausschreibungen zuständig sind. Die in der Anzeige enthalt-
enen Details waren so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren
eröffnet hat.
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2013-03-15
Causa Auer-Welsbach wird bei Justizministerin hinterfragt
„Herr Auer-Welsbach hat persönlich und mit seinem Unternehmen AvW Invest zahlreichen
Personen durch seine betrügerischen Handlungen großen finanziellen und persönlichen
Schaden zugefügt. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauten – oft auch falsch beraten durch
Banken und Finanzberater – große Teile ihres Ersparten im guten Glauben Herrn Auer-
Welsbach an und trauten seinen Versprechungen. Für seine Betrügerische Vorgangsweise
wurde Herr Auer-Welsbach wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung im
Jänner 2011 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. In letzter Zeit wurde aber der Straftäter,
der seine Haft eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen sollte, in Kärnten wieder-
holt in der Öffentlichkeit gesehen“, berichtet FPÖ-NAbg. Martin Strutz.
Seit einigen Monaten soll es für den 56-jährigen Hafterleichterungen geben. Er dürfe das
Gefängnis einmal in Monat ohne Bewachung verlassen, auch über Nacht, schildert Strutz.
„Bereits nach wenigen Monaten wurde dem prominenten Häftling ein gelockerter Straf-
vollzug zugestanden, bei dem er auch Ausgänge hat. Er muss auch keine Fußfessel tra-
gen, um den Aufenthaltsor feststellen zu können, was in Anbetracht einer möglichen
Fluchtgefahr mehr als zu hinterfragen ist. Sollten die Berichte über diesen als extrem
gelockert zu bezeichnenden Strafvollzug stimmen, so ist es ein offener Affront gegen die
Grundsätze des Strafzweckes – und vor allem der Generalprävention. Der Öffentlichkeit
wird deutlich vermittelt, dass das tatsächliche Haftübel, welches gemäß der verhängten
Strafhöhe, in Hinblick auf den angerichteten Schaden, für angemessen erachtet wurde,
durch den geübten Strafvollzug zunichte gemacht wird“, äußert FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer dazu.
Strutz und Fichtenbauer haben bezüglich dieser Haftprivilegien von Herr Auer-Welsbach
eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt. (Quelle: APA/OTS)
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2013-01-31
Staatsanwaltschaft fordert Rückzahlung von € 960.000,- vom BZÖ
Die Staatsanwaltschaft Wien hat heute gegen Klaus Wittauer, Dr. Peter Hochegger und
Ing. Mag. Rudolf Fischer sowie weitere Personen Anklage wegen des Verdachts der Un-
treue, der falschen Beweisaussage und der Geldwäscherei erhoben.
Im Vorfeld der Wahl zum Nationalrat im Jahr 2006 sollen von der Telekom Austria AG ohne
Wissen der Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung über Scheinrechnungen Euro
960.000,– an zwei den Wahlkampf des BZÖ führende Werbeagenturen geflossen sein.
Die Zahlungen sollen Dr. Peter Hochegger und Klaus Wittauer organisiert haben. Über-
dies sollen die genannten Personen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
zur Klärung von Korruptionsvorwürfen unrichtige Angaben über diese Vorgänge gemacht
haben.
Ob diese Zahlungen mit einer Änderung der Universaldienstverordnung im Zusammen-
hang standen, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen, für die Frage der Untreue bzw. der
Beteiligung daran jedoch irrelevant. Die Staatsanwaltschaft Wien hat überdies beantragt,
das BZÖ zur Rückzahlung der hierdurch eingetretenen unrechtmäßigen Bereicherung in
Höhe von etwa Euro 940.000,– zu verurteilen.
Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von
14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben. Die Staatsanwalt-
schaft Wien ermittelt im äußerst umfangreichen Faktenkomplex „TELEKOM“ in mehreren
Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40 Beschuldigte geführt
wird.
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit diesen Zahlungen wurden im März 2011 von der
Staatsanwaltschaft aufgenommen. Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zu
den bevorstehenden Hauptverfahren fortgesetzt. (Quelle: APA/OTS)
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2013-01-21
Wegen Untreue und Verdacht auf Amtsmissbrauch
Die FPÖ hat gestern eine Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
eingebracht. Das gab FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in einer Pressekonferenz be-
kannt, die er heute gemeinsam mit FPÖ- Agrarsprecher NAbg. Harald Jannach und FPÖ-
Generalsekretär Herbert Kickl.
In diesem Zusammenhang bedauerte Strache, dass die gestrigen Verhandlungen über eine
Sondersitzung zu diesem Thema gescheitert seien, und zwar am BZÖ. Die Grünen wollten
eine schriftliche Vereinbarung über insgesamt drei Sondersitzungen, wozu das Orangenbünd-
nis aber nicht bereit war. „Wir hätten damit kein Problem gehabt, aber offenbar ist für Herrn
Bucher, Petzner und die Ihrigen Aufklärung doch nicht so wichtig“, meinte der freiheitliche
Klubobmann.
In den letzten Wochen wurde intensiv über die Inseratenaffäre des Landwirtschaftsministers
Nikolaus Berlakovich berichtet worden. Grund dafür waren die Kosten des Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Öffentlichkeitsarbeit in
den Jahren 2006 bis 2011 in der Höhe von ca. 30 Millionen Euro. Der Rechnungshof hat in
einem Rohbericht die Verwendung der Mittel des Ministeriums heftig kritisiert.
So wurden exorbitante Summen in Medien investiert, ohne den Werbemaßnahmen qualifi-
zierte Medienresonanzanalysen nachzuschalten. „Oftmals“, so Strache, „haben die Maß-
nahmen auch keinen Bezug zu den Aufgaben des sog. Lebensministeriums gehabt wie z.B.
im Jahr 2010, als rund 420.000 Euro für Themen wie „Unsere Bauern bringens“, „Bäuerin
des Jahres“ oder „Wir sind Bioweltmeister“ ausgegeben worden sind.“ Allein die Inserate
zur Kampagne „green jobs“ im Jahr 2010 hätten das Ministerium 235.000 Euro gekostet,
ohne jedoch konkret auf Maßnahmen oder den zeitlichen Masterplan des Ministeriums einzu-
gehen.
2006 bis 2011 beauftragte das Ministerium Schaltungen in diversen Printmedien in der Höhe
von 13,01 Millionen Euro. Gem. § 26 Mediengesetz hätten die Printmedien diese bezahlten
Anzeigen als solche kennzeichnen müssen, was diese bei ca. 50 Prozent der Anzeigen unter-
lassen haben. 94 Prozent der Werbeschaltungen in Printmedien waren mit einem Foto des
Bundesministers Berlakovich versehen.
Ein Teil der Schaltungen erfolgte in Medien mit untergeordneter oder nicht bekannter Reich-
weite. Vor allem ÖVP-nahe Medien wie z.B „Die Österreichische Bauernzeitung“ wurden
durch das Landwirtschaftsministerium bedacht. Das Ministerium betreibt bekanntlich die
Homepage www.lebensministerium.at. Betreut wird diese Homepage vom Verein Land-,
forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ Verein).
Im Jahr 2001 wurde diese LFRZ GmbH – deren Anteile größtenteils vom LFRZ Verein ge-
halten werden – mit dem Relaunch der Homepage im Umfang von 4,39 Millionen Euro beauf-
tragt. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sowie die Finanzprokuratur standen
dieser Inhousevergabe sowie der unzulässigen Beteiligung Privater an Inhouse-Konstruktionen
ablehnend gegenüber. Insbesondere kritisiert der Rechnungshof die unklare Trennung
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in dieser Konstruktion.
Als besonders außergewöhnlich bezeichnete Strache die Errichtung eines Rahmenvertrags für
den Zeitraum 2011 bis 2015 betreffend den Relaunch mit dem Mindestrahmen der erwähnten
4,39 Millionen Euro, die überschritten, aber nicht unterschritten werden können. Auch der
Entzug der Gewinne der GmbH sowie des Vereines vor dem Zugriff des Staates erscheinen
aufklärungsbedürftig. Darüber hinaus kaufte die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des
Ministeriums externe Inhalte der Homepage zu. So erging zum Beispiel ein derartiger Auftrag
an das „Bauernjournal West“ in der Höhe von 42.600 Euro. „Dieser Auftrag steht nach Auffass-
ung des Rechnungshofs im Widerspruch zur eingangs erwähnten Informationspflicht und stellt
vielmehr eine verdeckte Förderung dar“, so Strache.
„Nach genauer Prüfung der Seite www.lebensministerium.at kann man abschließend feststel-
len, dass selbst die Kosten von 1,35 Millionen Euro, die nach eigenen Angaben für die Umsetz-
ung bezahlt wurden, völlig überzogen und absolut nicht nachvollziehbar sind. Wenn man nun
die Kosten der Herstellung von den vorgesehenen 4,39 Millionen Euro abzieht, so bleiben für
den Zeitraum von 48 Monaten (Fertigstellung: Ende 2011; Betrieb: 2012 bis 2015), nach eig-
enen Angaben, rund 3,04 Millionen für den laufenden Betrieb und allfällige Anpassungen.
Das wären monatliche Aufwendungen von 63.333 Euro. Angesichts dieser dargestellten Sum-
men kann man feststellen, dass die Kosten im Vergleich zu ähnlichen Projekten nicht nur
drastisch überzogen, sondern völlig absurd sind. Gesamt sind im Zeitraum 2006 bis 2011 ca.
7,2 Millionen Euro für die Betreuung des Intranets und der Homepage des Bundesministers
angefallen. Dagegen erscheint sogar der umstrittene Relaunch der Parlamentshomepage um
1,93 Millionen Euro noch günstig.“
Strache behandelte auch das Thema Parteienfinanzierung. „Das Ministerium hat vom ÖVP-
nahen Verein AIZ land- und forstwirtschaftliche Fachartikel gekauft, die sie dann als eigene
Presseaussendungen weiterverwendete. Mangels einer systematischen Evaluierung der
Pressearbeit sowie einer Medienresonanzanalyse konnte nicht dargelegt werden, dass dieser
Zukauf im Interesse des Ministeriums lag und über eine verdeckte Förderung des ÖVP-nahen
Vereins hinausging.“
Auch im Wahlkampf habe das Ministerium mitgemischt, so Strache. Im Vorfeld der National-
ratswahl 2008 hat es in Niederösterreich einen halbtägigen Jugendkongress veranstaltet.
Diese kurzfristig geplante Veranstaltung fand am 16. September 2008 statt (28. September
2008 NR-Wahl). Nicht nur, dass das Landwirtschaftsministerium keine internen Sponsoring-
Richtlinien hat, so darf auch nach den Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit und Informations-
maßnahmen der Bundesregierung nach Anordnung einer Nationalratswahl keine derartige
„Öffentlichkeitsarbeit“ mehr begonnen werden. Inhaltlich drehte sich diese Veranstaltung
nahezu ausschließlich um die Person des wahlkämpfenden Bundesministers Josef Pröll.
Die Kosten für diese „Wahlveranstaltung“ betrugen 100.000 Euro, was bei der Teilnehmer-
zahl von rund 500 Jugendlichen 200 Euro pro Teilnehmer ausmacht. Vom Ministerium wurde
es unterlassen, z.B. durch öffentliche Ausschreibung günstigere Vergleichsangebote für die
Ausrichtung der Veranstaltung einzuholen.
„Minister Berlakovich soll nun nicht glauben, dass er einfach zur Tagesordnung übergehen
kann, weil Rot und Schwarz den Untersuchungsausschuss abgedreht haben. Tatsache ist,
dass sich Berlakovich als ein „schwarzer Faymann“ entpuppt hat, als eine Art Landwirt-
schaftsInserator“, so Strache.
Die FPÖ habe gestern eine Strafanzeige eingebracht, und zwar wegen Untreue und Miss-
brauch der Amtsgewalt. Der Untreue-Paragraf (§ 153 StGB) ist auf Personen anzuwenden,
die durch Missbrauch der Vertretungsmacht den Geschäftsherren schädigen. Das geschützte
Rechtsgut ist das Vermögen, in diesem Fall eben das Vermögen des Landwirtschaftsminister-
iums respektive des Steuerzahlers.
Als Tatsubjekt kommen vermögensrechtlich bevollmächtigte Personen, allen voran die Bundes-
minister selbst – ad personam der BM a.D. Josef Pröll sowie der BM Nikolaus Berlakovich – in
Betracht. Die Missbrauchshandlung wäre eben die Bestellung unnützer Anzeigen und Kampag-
nen sowie Pressetexte sein.
„Wir stellen in der Anzeige den Antrag, die Staatsanwaltschaft möge den Sachverhalt dahin-
gehend prüfen ob durch Bundesminister Berlakovich und/oder Bundesminister a.D. Pröll sowie
andere Personen gegen strafrechtliche Bestimmungen sowie Bestimmungen des Nebenstraf-
rechts verstoßen wurde und gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen
Personen, ohne Rücksicht auf das Ansehen der Personen, einleiten“, so Strache.
(Quelle APA/OTS)
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2012-10-10
Verdacht der Untreue gegen aktuelle grüne ÖH-Vorsitzende Wulz
Der Bundesvorsitzende des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS), Alexander Schierhuber,
hat der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen der Pleite des „Café Rosa“
übermittelt. Schierhuber regt darin Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue an.
Als Verdächtige sieht er die Vorsitzende des Studibeisl-Vereins, Stefanie Bielowski, sowie
die aktuelle ÖH-Bundesvorsitzende und damalige Wirtschaftsreferentin der Wiener ÖH,
Janine Wulz. Allem Anschein nach wurden für das „antikapitalistische, antisexistische und
antiheteronormative“ Kaffeehaus innerhalb von nur zehn Monaten ÖH-Beiträge der
Studenten in der Höhe von mindestens 350.000 Euro vergeudet.
Schierhuber stößt sich vor allem daran, dass die Verantwortlichen durch die Gründung
eines Vereins die Genehmigungspflicht von Wirtschaftsbetrieben durch das Ministerium
umgangen hätten. „Es besteht daher der Verdacht, dass ÖH-Mittel satzungswidrig ein-
gesetzt wurden“, so Schierhuber, der Wulz zum Rücktritt auffordert.
„Dass ÖH-Bonzen wie Großkapitalisten im Stil der aktuell im Korruptions-U-Ausschuss
behandelten üblichen Verdächtigen in den öffentlichen Geldtopf greifen, um vorgeblich
antikapitalistische Ziele zu verfolgen, ist eine Zumutung für Österreichs Studenten, die
mit ganz anderen Problemen wir schlechten Studienbedingungen und erneut drohenden
Studiengebühren für alle zu kämpfen haben“, hält Schierhuber fest.
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2012-03-13
Neuauflage des BAWAG-Prozesses
Nächstes Jahr wird es eine Neuauflage des BAWAG-Prozesses geben. Grund dafür ist,
dass der Oberste Gerichtshof im Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen
Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die Ober-
staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.
Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der Oberstaatsanwaltschaft
Wien.
Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom 23. Dezember 2010 das Urteil
des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa „BAWAG“ vom 4. Juli 2008 im
Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:
Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-
rückgezogen. Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur
Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein weiterer Schuldspruch könnte
zu keiner höheren Strafe führen.
Herr Dkfm. Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-
kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der weit-
eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.
Mag. Peter Nakowitz wurde wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fakten („Hapenny“ und
„Ophelia Teil 1“ – Schaden 295 Millionen Euro bzw. 80 Millionen USD) rechtskräftig
schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten
„Capper“ und „Uni-Bonds“ (Schaden 370 Millionen Euro) und wegen Bilanzvergehens
wird die Anklage aufrecht erhalten, weil eine Sanierung der vom Obersten Gerichtshof
zur subjektiven Tatseite festgestellten Mängel des erstinstanzlichen Schuldspruchs zu
diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.
Das gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren bislang nicht verurteilten Anklagefakten
(„Ross Capital Markets“, „Ophelia Teil 2“ und andere), auf deren weitere Verfolgung da-
her verzichtet wird.
Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen. Auch
hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-
vorwürfe, nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt, weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.
Auch gegen Mag. Dr. Christian Büttner, dessen erstinstanzlicher Schuldspruch wegen
Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“ – Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen
eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde, wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur
Gänze aufrecht erhalten.
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und
Dr. Josef Schwarzecker wegen Untreue und Bilanzvergehens wurden aufgehoben, weil
das Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird
die Anklage jeweils wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“), zu Dr.
Schwarzecker auch wegen Bilanzvergehens aufrecht erhalten, weil die Aufklärung des
Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.
Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten „Ophelia Teil
1″ und „Capper“ (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO) aufrecht erhalten,
weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.
Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums „Ophelia Teil 2“ mit einem Schaden von
10 Millionen USD wird verzichtet, weil diese bislang in keinem Fall zu einer Verurteilung
geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.
Gegen Dr. Robert Reiter, dessen Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue in den Fakten
„Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben
wurde, wird die Staatsanwaltschaft die Anklage insgesamt aufrecht halten. Es liegt nahe,
dass in einem zweiten Rechtsgang der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments und damit die erforderliche Vorsatzform durch vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.
Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?
Ein Königreich dafür, die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können. Als verhandelnde Richterin im BAWAG-Prozess, avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin. Ihren „Erzfeind“ Helmut Elsner verurteilte sie zur
Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.
Ihr prozessuales „Liebkind“ Wolfgang Flöttl hingegen, musste keinen einzigen Tag ab-
sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten. Offenbar ist man bei der Staats-
anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt, dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.
Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,
dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe
gibt es nicht.
Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft
durch, könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass Bandion-Ortner in „ihrem“ BAWAG-
Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.
Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie. Sollte dieser aber ein wenig
Schadenfreude empfinden, so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.
*****
2011-12-12
FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler
und Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald
Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-
lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär
Ostermayer.
Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister
Faymann, von ÖBB-Chef Huber „sieben Millionen für den Werner“ aus dem ÖBB-
Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche
Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.
Offenbar habe man sich mit Inseraten eine gefällige mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.
Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei. „Das ist insofern interessant“, so Strache, „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.
Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung „Österreich“ in
der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir
anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw. Kontrolle der Verwaltung, noch aktienrechtlich eine Aufgabe der
Eigentümerin darstellt.“
Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.
„Das gestrige Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“, prophezeite
Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,
weil sich eine Sekretärin geirrt haben soll. So eine Ausrede muss einem erst einmal
einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste
unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“
Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes
Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-
kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef
Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck
ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.
Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe ÖBB und ASFINAG
hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die
Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“
Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste
in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-
medien Inserate schalten. Die Kaltschnäuzigkeit war extrem: Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“
„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,
die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit
den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch
erhärtet. Ein ehemaliger ÖBB-Manager behauptete in der Samstag-Ausgabe des
„Kurier“, e r habe den Namen Faymann nachträglich aus einem ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“
Und der „Kurier“ zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe. „Der Echo-
Geschäftsführer hat am Ende jedes Monats angerufen und gesagt, in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.
“ Über Jahre hinweg sei von Echo-Geschäftsführer Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden, Anzeigen schalten zu müssen. „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“
„Wir gehe n davon aus, dass demnächst eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird. Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“, erklärte Strache. „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit Hilfe ihrer grünen Hampelmänner und Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann. Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich, dass sie der ÖBB und der ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“
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2011-09-20
Elsner wird im Gefängnis sterben
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der obige Absatz waren die Schlusssätze unseres Beitrags „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.
Lebenslang für Betrug
Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt. Der ehemalige Bawag-Chef ist unbestritten kein Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt, bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug, gleicht einer lebenslangen Haftstrafe. Selbst wenn zugegeb-
ener Weise die Schadenshöhe enorm hoch war, ist eine derartige Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch kann er das Ding unmöglich allein durchgezogen haben, wobei es erstaunlich ist,
dass gegen alle anderen Mitangeklagten die Urteile wegen Verfahrensfehler aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.
Für wen ist Elsner so gefährlich?
Jeder erstmalige Kinderschänder wäre schon längst aus der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche Damen und Herren aus der hohen Politik weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner ist ein Steher und hat offensichtlich nicht vor an Alzheimer zu erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker ist ein hoch intelligenter Mann, allerdings dürfte er in der mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge angenommen haben und traut niemanden mehr. Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das wissen auch die zum Teil hochrangigen Nutznießer der veruntreuten Bawag-Gelder.
Unserer Meinung nach haben diese alles daran gesetzt, dass ein Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte Elsner, der sicherlich auf Rache sinnt, sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.
Die Justizministerin ist stolz
Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie meinte zur
Entscheidung des OGH: „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“ Auf was sie bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis bleiben.
Auch sei sie entsetzt, dass die unabhängige Rechtsprechung mit Parteipolitik vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat Österreich bewiesen, dass es keinen Vergleich mit Ländern wie China oder
Russland zu scheuen braucht, wenn es um politische Schauprozesse geht. Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
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2010-12-23
Erbarmen oder Korrektur
Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass der OGH (Oberste Gerichtshof) nun den Höchstrichter, Senatspräsident Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?
Lebenslange Untersuchungshaft?
Wie bereits allgemein hinlänglich bekannt ist, verdonnerte die damalige Richterin, Claudia
Bandion-Ortner, den Ex-Bawag-Boss am 21. Mai 2008, wegen Veruntreuung zu 2 ½
Jahren (rechtskräftig) und am 4. Juli 2008, wegen Untreue und Betrugs (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.
Nach der Urteilverkündigung erlebte Bandion-Ortner einen beruflichen Höhenflug und
avancierte zur Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.
Keine Chance für Elsner
Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft freizukommen. Nicht einmal die Tatsache, dass die General-
prokuratur als oberste Anklagevertretung feststellte, dass etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.
Elsner als Karriere-Leiter?
Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung bei der Justizministerin abzugeben. Diese war wiederum erstinstanzlichen Bawag-
Richterin und entscheidet nun unter mehreren Bewerbern. Ihre Entscheidung teilt sie
dann in Form eines Vorschlags dem Bundespräsidenten mit, welcher das letzte Wort
spricht.
Was zuviel ist, ist zuviel
Diese Konstellation war selbst dem Obersten Gerichtshof zuviel und dieser entschied des-
halb, bei T. Philipp einen Ausschließungsgrund für das Bawag-Verfahren zu sehen. Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz wird der bisherige Stellvertreter von Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen Bandion-Ortner und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.
Alzheimer wäre die beste Krankheit
Allerdings glauben wir nicht, dass sich die Situation für Elsner durch diese Rochade ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt. Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre, wenn er an Alzheimer erkrankt und alles vergessen würde. Ansonsten
wird es für den ehemaligen Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben. Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
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2010-12-06
Fußfessel für Elsner abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel für Helmut Elsner schon
vor zwei Wochen genehmigt, weiters sind auch die Vorbereitungen für den Hausarrest
positiv verlaufen, ebenso sind alle Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?
Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch für einen elektronisch überwachten Hausarrest infrage käme. Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.
Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.
Eigenartige Optik in der Causa Elsner
Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich der Eindruck, dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz wird. Ein Eindruck, der nicht zuletzt dadurch entstanden ist, dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands abgelehnt worden sind. Selbstverständlich ist Elsner kein Chorknabe und hat
den BAWAG-Skandal zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.
Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich (also nicht rechtskräftig) verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
Wird es eine lebenslange Strafe?
Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus Kostengründen schwierig werden, da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.
Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert, „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“ zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.
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2010-09-21
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
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2010-06-10
Hausdurchsuchungen bei Meinl
Seit 2007 laufen Ermittlungen gegen die frühere Meinl European Land (jetztiges: Atrium)
Am Mittwoch, den 18.02.2009 schlugen die Fahnder zu und führten Hausdurchsuchungen bei
der Meinl-Gruppe durch.
Laut Staatsanwaltschaft Wien hat Meinl European Land (MEL) eigene Zertifikate zurückge-
kauft und es geht nach wie vor um den Vorwurf des Betruges und oder der Untreue.
Es wird auch vermutet, daß Kurse künstlich hochgehalten und die Anleger damit
getäuscht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es wurden zahlreiche Wohnungen, darunter auch Meinls Villa und Büros durchsucht.
Bei den Hausdurchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt.
Wie allseits bekannt und ausführlich berichtet, stürzte der Kurs der Zertifikate enorm ab,
nach dem die Vorwürfe gegen MEL bekannt wurden. Zahlreiche Anleger verloren dadurch sehr
viel Geld. MEL hatte seinen Sitz auf der englischen Kanal-Insel Jersey.
Nach dem auf Jersey geltenden Recht, ist der Ankauf eigener Zertifikate im Prinzip legal.
Von Power ist momentan nicht mehr viel übrig
Wir maßen uns hier kein Urteil an, ob hier alles rechtens gelaufen ist oder nicht.
Das zu klären obliegt den ermittelnden Behörden, bzw. einem unabhängigen österreichischen
Gericht.
Erstaunliche Aussagen
Allerdings ist uns aufgefallen, daß der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von
Meinl International Power (MIP), einige erstaunliche Statements abgegeben hatte.
Zitat aus der Presse vom 07.02.08
„Ich halte Herrn Meinl für einen ausgezeichneten Banker“, so der Ex-Finanzminister.
Zitat aus Kurier vom 07.02.08
„Dass die Zertifikate der Meinl International Power (MIP) an der Börse derzeit nur bei
5,57 Euro notieren und damit gegenüber dem Ausgabepreis von zehn Euro fast die Hälfte
an Wert eingebüßt haben, tut mir persönlich sehr leid“, so der MIP-Manager Karl- Heinz
Grasser zu den Anlegern.
Und dann war noch das:
Vorarlberg online 11.07.08
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser,Vorstand von Meinl International Power (MIP), wehrt
sich gegen Medienberichte: Aktuelle Schlagzeilen wonach Karl-Heinz Grasser „unter Betrugs-
verdacht“ stünde und gegen ihn „Ermittlungen wegen Untreue- und Betrugsverdacht“ laufen
würden, seien „außerordentlich unseriös“, so Rechtsanwalt Michael Rami von der Kanzlei
Gheneff-Rami-Sommer in einer Aussendung……………….
…….“Ermittlungen“ wurden bis dato lediglich insoweit geführt, als die von der Staats-
anwaltschaft kraft Gesetzes einzuhaltende Vorgangsweise „Ermittlungsverfahren“ heißt
(§§ 91 ff StPO). Karl-Heinz Grasser wurde aber bis heute nicht zu einer Stellungnahme
aufgefordert oder gar einvernommen……………
Werbe-Ikone K.H. Grasser
Während man Herrn Meinl den „soundsovielten“ sehr stark in der Mangel hat, werden
andere in das Unternehmen involvierte Personen nicht behelligt. Es ist noch gar nicht
solange her, da strahlte K.H. Grasser von diversen Lettern, wo er die MEL-Aktie bewarb.
Da war die Welt noch in Ordnung, im Meinl-Land
Als Exfinanzminister der Republik Österreich war er als Werbe-Ikone pures Gold wert.
Abgesehen von seiner führenden Tätigkeit bei MIP, wer will schon die postivien Prognosen
eines Wertpapieres anzweifeln, wenn der ehemalige Finanzminister und Wirtschaftexeperte
so intensiv die Werbetrommel rührt.
Topmanager weis von nichts
Wir wissen zwar nicht genau welchen Tätigkeiten Herr Grasser in diesem Unternehmen
erfüllt hat, aber es scheint, daß er als führender Manager von eventuellen illegalen
Transaktionen „nichts gewußt“ hat.
Wer von nichts weiß, der hat gut lachen
Na so ein Glück, da wird doch einem späteren Polit-Comeback nichts im Wege stehen.
Vielleicht basteln einige Personen ohnehin schon daran, Herrn K.H. Grasser in eine
politische Funktion zu hieven, die für keinen ein Nachteil ist.
Stauni
2009-02-19