Lena Schilling erklärt völlig falsch im oe24.at-TV-Duell: „Österreichische Neutralität besteht aus 3 kurzen „Paragraphen“

Jus-Student W.Pöltl klärt auf: "Schilling hat auch hier offenbar keine Ahnung! Das österreichische Neutralitätsgesetz kennt nur Artikel. Paragraphen findet man dort überhaupt nicht!"

Freunde werden Lena Schilling und Jus-Student W.Pöltl vermutlich nicht mehr werden. Möglicherweise hat das auch sein Gutes, denn als Freund von Schilling kann es sich durchaus stressig leben.  Jedenfalls klärt Pöltl, das ist jener Jus-Student der Strafanzeige gegen Schilling erstattet hat, einen Sachverhalt mit nachfolgender Presseaussendung auf.

Presseaussendung:

Nächste Lena-Schilling-Skandal-Unwissenheit. Die EU-Möchtegern-Politikerin Lena Schilling erklärt im Vilimsky-TV-Duell,völlig falsch,auf oe24.at:
„Die österreichische Neutralität besteht aus 3 kurzen Pragraphen“

(Beweis und Quelle: https://go.ots.at/D94MH9UK). Falsch -Darstellung ab Minute 36:50 der Sendung.

Jus-Student und Cannabis-Aktivist W.Pöltl im O-Ton: „Es gibt einen gewaltigen Unterschied im Recht zwischen Paragraphen und Artikeln. Paragraphen weisen auf einfache Gesetze hin, Artikel aber auf Gesetze im Verfassungsrang. Gesetze im Verfassungstrang sind nur unter schwierigsten Umständen abänderbar. Das österr. Neutralitätsgesetz ist von derartig enormer Bedeutung, dass es in den Verfasssungsrang gehoben wurde. Und so finden wir dort nur Artikel. Keine Paragraphen.

Hier die gesamte Rechtsvorschrift für das Neutralitätsgesetz, Fassung vom 16.05.2024:

Artikel I.

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

(Quelle: https://go.ots.at/ivntaJjo)

Jus-Student W.Pöltl sagt: Dass Lena Schilling auf Nachfrage eines Journalisten nicht einmal wusste, ob Norgwegen zur EU gehört ist bekannt, und peinlichst genug (Grüne EU-Spitzenkandidatin kennt EU-Länder nicht: „Fehler passieren“ Quelle: https://go.ots.at/BXx8aw5P).

Dass aber die grüne EU-Wahl-Spitzenkandidatin Lena Schilling live im TV zur EU-Wahl 2024 öffentlich behauptet, dass das österr. Neutralitätsgesetz aus 3 Paragraphen bestehe, das ist ein Skandal. Wie lange sich das Wahlvolk derartige Unwissenheitsauftritte noch bieten lassen muss, das ist zu hinterfragen. Spätestens aber bei der EU-Wahl 2024 werden die GRÜNEN die Rechnung präsentiert bekommen: Das politische ENDE.

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Unwissenheit beim Sicherheitssprecher der Grünen


Es gibt keine halbautomatischen Sturmgewehre

Scheinbar hat der Sicherheitssprecher der Grünen, Nabg. Peter Pilz, keinen Schimmer
vom  Unterschied  zwischen  halb- vollautomatischen  Waffen  und  auch nicht von den
„Kaufgewohnheiten“  von Terroristen.
Da ist doch der Sicherheitssprecher der Grünen ernsthaft der Meinung,  dass Terroristen
ihre  Waffen  legal  erwerben.   Als ihn ein User darauf aufmerksam macht,  dass Sturm-
gewehre  in  Österreich  für  Zivilisten ohnehin illegal sind, meint Pilz:. „Vollautomatische
sind  verboten,  etliche  halbautomatische  aber  bedauerlicherweise nicht.   Das will ich
ändern.“
Mit seiner Antwort glänzt Pilz durch Unwissenheit, denn es gibt keine halbautomatischen
Sturmgewehre.   Entweder  ist  die  Waffe ein halbautomatisches Gewehr und somit legal
zu  erwerben,  oder  es  ist eine vollautomatische Kriegswaffe und somit für Zvilisten nicht
zu erwerben.  Dazwischen gibt es keinen Interpretations-Spielraum.
Halbautomatisch  bezieht sich auf die Nachladung.   Während bei einem Repetiergewehr
die  nächste  Patrone  händisch  in  die  Patronenkammer nachgeladen werden muss, ge-
schieht die bei allen halbautomatischen Waffen automatisch. Jede handelsübliche Pistole
ist ein Halbautomat.
Sturmgewehre  zeichnen  sich dadurch aus,  dass mit ihnen Dauerfeuer,  bei einmaliger
Betätigung des Abzuges abgegeben werden kann.   Fehlt diese technische Vorrichtung,
dann  ist  es  auch kein Sturmgewehr sondern ein stinknormales Gewehr.  Daran ändert
sich auch nichts,  wenn dieses das Design eines Sturmgewehres hat.
Wir  finden es traurig,  dass dies der Grünpolitiker Peter Pilz nicht weiß.   Als Sicherheits-
sprecher sollte man schon besser informiert sein.   Es kann natürlich auch sein,  dass er
aus den Paris-Anschlägen politisches Kleingeld für seine Person schlagen will.
*****
2015-12-02

BZÖ-Granden und die Justiz

 

Der arme Herr Huber

Der Tiroler BZÖ-Chef und Abgeordnete zum Nationalrat, Gerhard Huber soll seit Jahren
in den Schmuggel von gefälschten Markenartikeln verwickelt sein. Dieses Schmuggelgut
soll er in einer Lagerhalle in Kärnten, nebst „getrockneter Essigsäure“ gelagert haben.

Staatsanwalt ermittelt

Laut dem Nachrichtenmagazin „Profil“ wird ihm dies von der Staatsanwaltschaft in einer
Anzeige vorgeworfen. Huber bezeichnet die Anschuldigungen als haltlos und lächerlich.
Auch Vorwürfe von ehemaligen Mitarbeitern, wegen aufklärungsbedürftiger Grundstücks-
geschäfte und den Versuchen enorme Beträge an nordkoreanischen Banknoten zu wech-
seln, sieht Huber als Verschwörung.

Intrigenspiel ?

Diese Verschwörungstheorie hatte schon sein Chef Peter Westenthaler ins Spiel gebracht,
als er wegen „falscher Zeugenaussage“ gerichtlich verurteilt wurde.  Er hatte aber Pech
dass ihm niemand glaubte, dass sein politischer „Erfolgkurs“ nur mit einer Intrige ge-
stoppt werden kann.

Dafür hat das BZÖ mit dem ausserordentlichen Sympathieträger spezielles Glück. Als

vorbestrafter Sicherheitsprecher seiner Partei, weiss er wenigstens von was er redet.
Soviel Glück haben die Sozialdemokraten nicht. Sie haben einen Zivildiener als Ver-
teidigungsminister.

Unwissenheit schützt vor Strafe

Da stellte sich sein Parteikollege Gerhard Dörfler schon etwas schlauer an. Er mimte
im Ortstafelskandal den Ahnungslosen, was ihm prompt die Einstellung seines Straf-
verfahrens einbrachte. Er wusste es halt nicht besser der Arme und wo keine Schuld
nachweisbar ist, kann auch keine Strafe verhängt werden.

Und falls doch

Wir gehen natürlich von der „Unschuld“ des Herrn Huber aus, wollen ihm aber trotzdem
einige kleine Ratschläge geben, falls sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen
sollten.

Aspirin statt Heroin

Die „getrocknete Essigsäure“ deren korrekte Bezeichnung Essigsäureanhydrid ist,
wird war zur Herstellung von Heroin benötigt, ist aber auch zur Produktion von Aspirin
erforderlich. Also was liegt näher dem Richter zu erklären, dass man eigentlich nur
Kopfwehpulver herstellen wollte.

Gattin war shoppen

Zu den angeblich geschmuggelten Markenprodukten, gibt es auch eine einfache Erklärung.
Bei letztem Asienurlaub hatte die Gattin übermässig Schuhe und Handtaschen eingekauft.
Da die Wohnung zu klein war um den ganzen „Krempel“ aufzubewahren, musste dieser in
einer Lagerhalle untergebracht werden.

Wenn diese Rechtfertigung Frau Bandion-Ortner zu Ohren bekommt, ist die Einstellung so
gut wie sicher. Aus dem Asienurlaub ergeben sich natürlich auch die übriggebliebenen
nordkoreanischen Banknoten, die man in heimtlichen Gefilden zu einem besseren Wechsel-
kurs in Euros eintauschen wollte. Warum soll Ökonomie eigentlich strafbar sein ?

Bankmanager machen es vor

Was die aufklärungsbedürftigen Grundstücksgeschäfte betrifft, ist natürlich alles
Nonsens. Welche Immobilien- und Grundstücktransaktionen sind in der Wirtschafts-
krise nicht aufklärungsbedürftig. Das haben uns doch in letzter Zeit zahlreiche Bank-
manager mit ihren Ostgeschäften bewiesen und diese bekamen dafür noch einen
Bonus.

Stauni

  
2009-09-06
  

Inhalts-Ende

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