Krank im Sommerurlaub

Der ÖGB berät in wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen und klärt auf

Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange. Viele Arbeitnehmer(innen) gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Tausenden macht aber eine Erkrankung einen Strich durch die Rechnung und sie müssen das Bett hüten.

Aktuell wenden sich zahlreiche Beschäftigte an den ÖGB und die Gewerkschaften, da sie verunsichert sind, wie sie sich verhalten sollen bzw. was mit ihrem Urlaub passiert, da sie während ihrer freien Tage erkrankt sind.

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko liefert die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im Urlaub.

„Wer krank ist, sollte zum Arzt oder zur Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.

Die Bestätigung ist umgehend vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt, damit die Urlaubstage erhalten bleiben.

„Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. Das heißt: Die Tage, an denen man krank ist bzw. war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht. Aber eben nur, wenn man mehr als drei Tage krank ist”, ergänzt Trinko.

Ein Beispiel: Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines zweiwöchigen Urlaubs bei einer normalen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag sind Arbeitstage) von Freitag bis einschließlich Montag, so liegt eine Krankheit von vier Kalendertagen vor. Die Tage an denen man üblicherweise arbeitet, also bei einer Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag, werden dann nicht als Urlaubstage gewertet – in diesem Fall also der Freitag und der Montag.

Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Wichtig zu wissen ist auch, dass „man Krankenstandstage nicht einfach am Urlaubsende anhängen kann. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum”, hält Trinko fest.

Das gilt bei Urlauben im Ausland

Wenn man im Ausland länger als drei Tage krank ist und dort zu einem Arzt geht, muss man dem Arbeitgeber nach seiner Rückkehr neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung kann zum Beispiel von einer österreichischen Behörde im Urlaubsland (Konsulat oder Botschaft) ausgestellt werden. Die Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde.

Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zum Arzt gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei der österreichischen Sozialversicherung darüber zu informieren. (Infos auch hier: https://tinyurl.com/229y7jcz)

Man benötigt auf jeden Fall eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVG), die auf der Rückseite der E-Card zu finden ist. Die EKVG muss vollständig ausgefüllt sein und darf nicht abgelaufen sein.

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Auch Influencer(innen) brauchen echten Urlaub

Österreich Werbung schickt sie in die Social-Media-freie Auszeit

Immer mehr Menschen fühlen sich von der Notwendigkeit, ständig auf sozialen Netzwerken präsent zu sein, überfordert. Der Druck „always on“ zu sein, betrifft jedoch nicht nur Influencer(innen), sondern ist zu einem gesellschaftlich relevanten Thema geworden. Darum macht die Österreich Werbung nun mit der Initiative #iamAUT darauf aufmerksam, dass Urlaub auch eine echte Auszeit und damit auch Social-Media-Pause bleiben soll.

Im Rahmen der Initiative #iamAUT verbringen bekannte Influencer:innen aus Europa einen Österreich-Urlaub. Dabei werden sie nicht – wie im Tourismusmarketing üblich – für ihre Content-Produktion engagiert. Sie übergeben ihre reichweitenstarken Accounts an „normale“ Österreicher(innen), die das österreichische Lebensgefühl auf Social Media erlebbar machen. Die Influencer:innen sollen bei der Initiative mit gutem Beispiel vorangehen und das Handy im Urlaub weglegen. Das soll auch andere dazu motivieren.

„Mit der #iamAUT-Aktion zeigen wir Influencer:innen, dass Österreich der perfekte Ort zum Abschalten ist – wortwörtlich! Während sie aus ihrem stressigen Alltag ausbrechen und eine Social-Media-Pause einlegen, übernehmen starke österreichische Persönlichkeiten ihre Accounts und zeigen, wie man das Lebensgefühl Österreich annimmt und mitnimmt“, erklärt Sandra Stichauner, CMO der Österreich Werbung.

Influencerin xLaeta mit drei Millionen Influencer(innen) macht in Salzburg den Anfang – weitere Influencer(innen) können sich ab sofort für ihre Social-Media-Auszeit in Österreich bewerben

Die deutsche Lifestyle-Influencerin xLaeta machte den Anfang: Sie startete in der Mozartstadt Salzburg und hat in den vergangenen Tagen ihre Offline-Zeit für einen Entspannungsurlaub genutzt – ganz ohne Handy-Kamera. Währenddessen wurde ihr Account von AUTfluencerin Lieselotte übernommen. Sie hat für die drei Millionen Follower(innen) das Urlaubsland erlebbar gemacht und unter anderem gezeigt, dass das Lebensgefühl in Österreich auch durch den Magen geht.

In den kommenden Wochen wird die Initiative in mehreren Etappen weitergeführt. Dabei werden Influencer(innen) aus den Niederlanden, Italien und Tschechien den AUTfluencer-Service nutzen und ihre digitale Auszeit in Österreich verbringen.

Die AUTfluencer-Initiative wird ab sofort für weitere Influencer(innen) auf iamaut.at zur Verfügung gestellt. Die Aktion, die unter dem Hashtag #iamAUT läuft, wird international ausgespielt und soll auch andere dazu motivieren, sich dem Trend anzuschließen und eine echte Auszeit, fernab vom Social-Media-Druck, einzulegen.

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Was kann man dieser SPÖ und ihren politischen Institutionen noch glauben?


Hat der SPÖ-Bundesgeschäftsführer einen Job beim Satire-Magazin „Tagespresse“ bekommen?

 

Nachfolgender Eintrag ist auf der Facebook-Seite des SPÖ-Bundesgeschäftsführers Max Lercher zu finden:

 

 

Dazu heute der FPÖ-Vizekanzler H.C. Strache: „Die SPÖ ist nur mehr außer Rand und Band und verbreitet reine Unwahrheiten, um der Regierung zu schaden und die Menschen zu verunsichern! Da ist es kein Wunder, wenn dann rote ÖGB-Funktionäre freiheitlichen Abgeordneten Pflastersteine und Grablichter vor die Haustüre legen und damit zur Gewalt aufrufen. Dass die SPÖ zu solchen unlauteren Mitteln greifen muss, zeigt nur wie verzweifelt der gescheiterte Kurzzeitkanzler Kern und seine Genossen sind. Die SPÖ verliert mit ihren Hetzkampagnen jedoch weiter an Glaubwürdigkeit und somit auch die letzten Arbeitnehmer und Angestellten, welche sich von der SPÖ nicht mehr verschaukeln lassen!“

 

Auch die Industriellenvereinigung (IV) nimmt diesbezüglich in einer heutigen Presseaussendung dazu Stellung und führt an, dass Unwahrheiten und Unterstellungen trotz Wiederholung nicht wahr werden und haltlose Gerüchte zur Spaltung der Gesellschaft beitragen.

 

Zum gesetzlichen Mindesturlaub hält die IV fest: „Egal wie oft SPÖ, AK oder Gewerkschaften noch Unwahrheiten und Unterstellungen wiederholen, diese werden dadurch nicht richtiger.  Die Industriellenvereinigung hat zu keinem Zeitpunkt gefordert, den Mindesturlaub der Menschen in Österreich zu reduzieren oder den Kündigungsschutz für Frauen in Karenz aufzuheben.  Außerdem existiert keine gemeinsame Liste der IV und der WKO, in welcher Beispiele für Gold Plating, also die Übererfüllung von EU-Richtlinien, aufgelistet worden wären.“

 

Die Industrie fordert SPÖ, AK und Gewerkschaften auf, wieder Verantwortung für das Land zu übernehmen und sich mit faktenbasierten Argumenten in die politische Diskussion einzubringen.

 

„Eine funktionierende Demokratie zeichnet sich durch unterschiedliche Meinungen und Debatten aus – doch die systematische Verbreitung von Unwahrheiten, Panikmache und haltlosen Gerüchten sind die falschen Instrumente für eine vernunftbasierte Politik. Vielmehr ist das ein Zeugnis für einen besorgniserregenden Weg, der auf eine gezielte Spaltung der Gesellschaft hinauszulaufen droht. Diesen scheinen bedauerlicherweise einzelne Arbeitnehmer-Institutionen in diesem Land eingeschlagen zu haben, denen es mehr um Machtpolitik als um die Menschen in Österreich zu gehen scheint“, so seitens der Industriellenvereinigung abschließend.

 

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2018-07-10


Teure Souvenirs


Was man aus dem Urlaub nicht mitbringen sollte

 

Korallen-Ketten, Elfenbein-Anhänger oder Orchideen – das sind hübsche Souvenirs, mit denen man sich aber ziemliche Probleme einhandeln kann. Mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, sind im Washingtoner Artenschutzabkommen ‚CITES‘ geschützt. „Für die Mitnahme in die EU sind zwei Genehmigungen erforderlich: Einerseits eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und andererseits eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. „Das gilt auch für Erzeugnisse, die aus geschützten Arten hergestellt werden.“ Wer ein solches Souvenir ohne Genehmigungen mitbringt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich.

 

„Aber auch bei der Ausfuhr von Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten. Diese dürfen, wenn überhaupt, in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. Im Zweifelsfall nimmt man vom Kauf lieber Abstand“, rät Riedl. Tipps der ÖAMTC-Expertin zum Souvenirkauf in beliebten Urlaubsregionen:

 

* Mittelmeer-Länder: In beliebten Ferienorten werden oft Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die aus anderen Ländern stammen. Skepsis ist auch bei Schmuckstücken aus Schildkrötenpanzern geboten. In Griechenland ist die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums verboten und strafbar. Und auch in Kroatien ist die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung verboten.

 

* Afrika: Die Mitnahme von Produkten aus Elfenbein, Fellen von Raubkatzen sowie Lederprodukten von Flusspferd, Nashorn oder Krokodil- und Schlangenarten ist – mit Ausnahme weniger Länder – verboten.

 

* Karibik: Für Souvenirs aus schwarzen und blauen Korallen sowie aus Steinkorallen sind Genehmigungen erforderlich. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Kakteen, Hartholzschnitzereien und Zierpflanzen geboten.

 

* China: Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimitteln der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferd und Walross notwendig.

 

* Indien: Der Handel mit Shahtoosh-Tüchern, die aus der Wolle des Fells der gefährdeten Tibetantilope gefertigt sind, ist strafbar. Als Alternative eignet sich Pashmina aus Kashmir.

 

* Thailand: Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, da die Pflanzen stark gefährdet sind und der Handel mit ihnen gesetzlich streng geregelt ist.

 

* Russland: Für die Ausfuhr erlaubt sind maximal 125 Gramm Stör-Kaviar für den persönlichen Bedarf.

 

Auch die Einfuhr erlaubter Mitbringsel kann teuer werden, wenn die Zollfreigrenze überschritten wird. „Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro“, erklärt die ÖAMTC-Touristikerin. Werden die Freigrenzen überschritten, müssen die Waren beim Zoll deklariert und die Eingangsabgaben bezahlt werden. „Prinzipiell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen haben. Sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt“, warnt Riedl. „Wer versucht, Produkte am Zoll vorbei zu schmuggeln, dem droht neben einer Steuernachzahlung auch eine hohe Strafe.“

 

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2017-08-17


Peter McDonald bezeichnet Kuraufenthalt als Urlaub


Chef des Hauptverbandes der Sozial-

versicherungsträger verhöhnt Betroffene

In einem Interview in der  Montag erscheinenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins
„profil“  kündigt  Peter McDonald,  der  Chef des Hauptverbandes der Sozialversicher-
ungsträger,  an, das  System  der  Kur  „modernisieren“  zu  wollen:   „Die Kur ist noch
sehr  stark  ausgerichtet auf die Zeit der 1950er- und 1960er-Jahre.   Dieses Konzept
der  alten  Kur  ist sicher nicht mehr zeitgemäß.“   McDonald sagt, dass eine Kur 1900
Euro  koste  und  sich  diese  „Investition  für  die  Versichertengemeinschaft  lohnen“
müsse: „Wir wollen das Konzept Kur wegbringen vom subventionierten Quasi-Urlaub.
Wir  wollen weg vom  alten  Kurgedanken der Adelszeit und hin zu stärkerer Gesund-
heitsvorsorge.“ .. Das  berichtet  das  Nachrichtenmagazins  „profil“  in einer heutigen
Presseaussendung.
Einen Kuraufenthalt als Quasi-Urlaub zu bezeichnen ist wirklich eine Verhöhnung der
Betroffenen.   Immerhin  werden  im  Rahmen  einer  Kur  vor  allem Krankheiten des
Bewegungs-  und  Stützapparates   oder  auch   Atemwegserkrankungen  behandelt.
Gerade  erstere  nehmen  immer  weiter  zu.   Anstatt die Kur abschaffen zu wollen –
nichts  anderes  nämlich  heißt  es,  wenn  McDonald  von „Konzept Kur wegbringen“
spricht -,  sollte  sie  auf  andere Krankheitsbilder wie etwa psychische Erkrankungen
ausgedehnt  werden,  wenn  ihm  schon  eine  stärkeren   Gesundheitsvorsorge  am
Herzen liegt.
Noch nie waren die Arbeitsbelastungen und der Druck so hoch, viele Arbeitnehmer
gehen  aus   Angst  vor  einem   Arbeitsplatzverlust  selbst  mit  hohem  Fieber  und
schweren Krankheiten noch arbeiten.   McDonald hätte wohl gern nur kerngesunde
Menschen als Versicherte, die Zeit ihres Lebens keinerlei Kosten verursachen.
Allerdings  missversteht er aber da den Sinn der Krankenversicherung ganz gewaltig.
Statt  kranke  Menschen  als  Quasi-Urlauber  zu  verunglimpfen,  wäre  der Chef des
Hauptverbandes  gut  beraten  zu  überlegen,  welche  Maßnahmen seinerseits not-
wendig  wären,  um  Menschen gesund zu erhalten.   Man kann nur hoffen, dass der
Arbeitsminister und die Gesundheitsministerin McDonalds Ideen, die einen weiteren
Sozialabbau  und  Einschnitt  für die Bevölkerung bedeuten würden,  eine klare Ab-
sage erteilen wird.
Dazu die freiheitliche Gesundheitssprecherin und Vorsitzende des parlamentarischen
Gesundheitsausschusses,  NAbg.  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein:. „Statt bei den
Versicherten  zu  sparen  und  die  Finanzen  auf  deren  Rücken  sanieren  zu wollen,
sollte  der  Hauptverbandschef  beispielsweise  endlich dazuschauen,  dass jene 233
Millionen   Euro   hereinkommen,  die  ausländische   Sozialversicherungsträger  und
Krankenkassen  Österreich  und  damit  den  österreichischen Versicherten schulden.
Oder  er  könnte  beim  Sparen  im eigenen Haus beginnen und eine Zusammenleg-
ung der Sozialversicherungsträger vorantreiben. Mit diesem Einsparungspotenzial in
der Verwaltung könnten noch viele Jahre viele Kuraufenthalte finanziert werden.“
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2015-08-08

Vergewaltiger mittels Hilfe privater Videoüberwachung verhaftet

Die Erfolge privater Videoüberwachungen reißen nicht ab

 
Nachfolgender Beitrag erschien gestern in der Kronen Zeitung. Wieder einmal hat ein Kultur-
bereicherer  es  nicht  verstanden,   dass Frauen beim  Sex freiwillig mitmachen sollten und
auch damit einverstanden sein müssen, denn sonst ist es eine Vergewaltigung.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 27.05.13)
 
Die bedauerlichen „Einzelfälle“ von sexuellen Übergriffen häufen sich in letzter Zeit auffallend.
Aber  dies  ist  nicht  das  Thema  unseres  Beitrags,  obwohl es sicher einen wert wäre.  Heute
geht  es  um  die Videoüberwachung,  die  von  Privatpersonen durchgeführt wird.  Wie wichtig
diese  ist,  wird durch den Krone-Beitrag sehr schön dokumentiert.  Allerdings hat dieser einen
kleinen Schönheitsfehler, der jedoch wegen des Erfolges verzeihbar ist
 
Unter  dem Video-Standbild ist zu lesen,  dass es im Lokal eine Videoüberwachung gab und
daher  konnte  der  Verdächtige  anhand  der  Bilder  vom Wiener Landeskriminalamt ausge-
forscht werden.  Wie man auf dem Foto einwandfrei ersehen kann, kann diese Kamera nicht
im  Lokal  angebracht gewesen sein.   Es sei denn,  die Gäste behalten dort ihre Anoraks an
und parken ihre Fahrzeuge (roter Pfeil) vorm Tresen.
 
Also musste besagte Videokamera auf den Außenbereich des Lokals gerichtet sein und das
bringt  Personen  wie  den  Ober-Datenschützer  Hans  Zeger  von  der ARGE DATEN auf die
Palme.  Er spricht sich gegen die  Videoüberwachung von  Privatpersonen aus.   Dabei ist es
ihm  offensichtlich  egal,  ob damit Straftaten aufgeklärt werden.   Er vertritt die Meinung, dies
sei  Aufgabe der Polizei.  Wir haben in den Beiträgen „Verbot von Videokameras in …“  und
„Ab heute beim HOFER“ darüber berichtet.
 
Ohne  die  Außenkamera  oder die nach außen gerichtete Kamera wäre der Täter in diesem,
sowie  in etlichen anderen Fällen,  nicht gefasst worden.   Es ist richtig, dass es Aufgabe der
Polizei ist Straftäter zu fassen.  Aber was spricht gegen eine Hilfe aus der Bevölkerung?  Es
sind in Wien und in anderen Städten derart viele Videokameras montiert,  sodass jene,  die
von Privatpersonen betrieben werden sicherlich nicht ins Gewicht fallen.
 
Haben die extremen Datenschützer(innen) etwas zu verbergen, weil sie sich so gegen eine
Videoüberwachung aussprechen?   Jedenfalls stellt für uns die ARGE DATE mit ihrem über-
triebenen  Datenschutz-Geschwätz,  eine  Institution  zur Verhinderung zur Aufklärung von
Straftaten dar.   Das erstaunliche Argument bzgl. des Datenmissbrauchs bei privater Video-
überwachung wird nicht schlagend. Denn es können auch zufällig aufgenommene Videos
oder Fotos (beim Sport, im Urlaub odgl.) missbräuchlich verwendet werden.   Davor ist nie-
mand gefeit und  der/die Betroffene muss in einem solchen Fall  – so oder so –  den Rechts-
weg beschreiten.
 
Apropos HOFER:  Bei  ERSTAUNLICH  hat  man  sich die Kamerabrille besorgt.   Sie schaut
todschick  aus  und  kann  stilistisch  mit  jeder  Markenbrille  mithalten.   Neben einem Etui,
werden  zwei  Austauschgläser (grün und transparent),  eine 4 GB SDHC-Speicherkarte und
ein USB-Kabel (zum Laden und zur Datenübertragung) mitgeliefert.
 
 
Die eingebaute Videokamera liefert gestochen scharfe Bilder (Auflösung: 1280×720).  Beim
Testvideo  wurde  die  Auflösung  von  uns  stark  reduziert,  um unnötige Ladezeiten zu ver-
hindern.
 
TESTVIDEO: © erstaunlich.at
 
Hoffentlich  wurde  die  vorbeifliegende  Taube  nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt
und  ruft den Ober-Datenschützer Hans Zeger auf den Plan.  Aber Spaß beiseite, wir können
nur jedermann(frau) empfehlen, sich diese Kamerabrille zu kaufen.
 
 
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2013-05-28

Beamtentum: Made in China


GASTAUTOR(INNEN) – BEITRAG

Als  einer  der  wenigen,  welche  das  Grundgesetz und die Gesetze zum Arbeitsrecht gelesen
haben,  bin  ich  sehr erfreut  darüber,  dass für meine Person trotz  (Über-)Qualifizierung offen-
bar  kein  Beamtenposten  in vier Gemeinden,  bei denen ich mich vorgestellt habe, verfügbar
ist.   Da  die  Leute in der Gegend ziemlich zutraulich und redselig sind,  habe ich in Erfahrung
bringen  können,  dass ausnahmslos alle Stellen durch die  Freunderlwirtschaft der Gemeinde-
räte  und  der  Gemeindebeamten  bereits  guten  “Freunden” versprochen und an diese ver-
geben worden sind.
Viele Bewerber sind, wie man erfährt, gehirnamputierte Nichtsnutze, die, wie etliche ihre Vor-
gänger, sehr oft krank und im ungeplanten Urlaub sind.  Es ist überdurchschnittlich oft keine
Sau  in  den Ämtern,  die irgendwas erledigen könnte.   Zahlreiche Fräuleins beginnen sofort,
wenn  sie den Beamtenposten haben,  Kinder zu werfen.  Während ihr gutes Gehalt weiterge-
zahlt wird, sind sie nicht da und eine Vertretung ist in Gemeinden nicht finanzierbar.

Eine  nicht  unerhebliche  Anzahl der Männlein unter den Beamten erkranken bereits am ersten
Tag ihrer Laufbahn an einem Burnout-Syndrom und sind auf ein halbes Jahr krankgeschrieben,
bevor  sie  wieder  eine  Woche im Amt in Erscheinung treten,  nur um einen netten Plausch mit
den Kollegen zu halten und wieder zu erkranken.
So  häufen  sich  natürlich  unerledigte Sachen zu einem nicht mehr zu bewältigenden Chaos,
weil  im Gemeindebetrieb nur noch die für nichts zuständigen Aushilfskräfte sitzen,  die nichts
erledigen  können,  die  Gemeinde  aber nur  400 Euro  und  nicht ein paar Tausend im Monat
kosten.  Irgendwie erinnern diese Zustände in Gemeinden an die sizilianische Mafia und nicht
an eine demokratische, dem Bürger untergeordnete und ihm verantwortliche Institution.
Man kann nicht oft genug wiederholen, dass das Beamtentum ein Überbleibsel aus dem Alter-
tum  ist  und  in  einer  Demokratie  nichts  verloren hat.   Doch was da bei der Vergebung von
Beamtenstellen (auch Empfangsdame und Büschelschneider) vor sich geht, ist ja nicht einmal
mit den pseudodemokratischen Gesetzen unserer Zeit vereinbar.
Ich  zumindest  kenne kein Gesetz zur Ausschreibung von Beamtenstelllen, das aussagt:  Wer
den  Postenverteilern  genügend  in  den  Arsch  gekrochen ist,  sie immer gut mit Geschenken
versorgt  hat,  mit  ihnen  verwandt  und/oder  befreundet  ist,  ist einem qualifizierten Bewerber
vorzuziehen und die Stelle sofort an den guten Bekannten zu vergeben.
Ruth Witt
2013-05-18
 

Unser Geld für unsere Leute


Österreich ist angeblich reich – nur die Menschen wissen nichts davon

Während  sich  verschiedene  systemtreue  Medien,  sowie  diverse  Politiker(innen)  der
Regierungsparteien förmlich darin überschlagen, Einkommen, persönliches Wohlbefinden
und  Lebensqualität  der  Österreicher(innen)  so  darzustellen,  als  wären  beinahe alle
Menschen  in  Österreich „reich“, belegen korrekt ermittelte  Daten genau das Gegenteil.
Demnach  sind  derzeit  in  Österreich rund 511.000 Menschen von tiefer,  akuter Armut
direkt betroffen.
 
Etwa  1 Million  Menschen  sind  armutsgefährdet und knapp 600.000 Menschen in Öster-
reich  sind  mit  ihren  Zahlungen in Rückstand.   Der Kreditschutzverband 1870 stellt fest,
dass  alleine  im Jahr 2012 ein Höchststand von 10.000 Privatkonkursen gemeldet wurden
und bei weiteren 100.000 Menschen ein Privatkonkurs helfen kann.
 
Während  der  Sozialminister  in  Sachen Berufsheer durch die Lande zieht,  verarmen die
Menschen in Österreich immer mehr. rund 313.000 Menschen können sich nach aktuellem
Stand aufgrund der massiv gestiegenen Mineralölpreise das Heizen nicht mehr leisten, für
etwa 487.000 ist die Frage einer Pendlerpauschale hinfällig, da sie sich ohnehin kein Auto
können.
 
Zirka 582.000 sind nicht in der Lage, sich neue Kleider zu kaufen,  724.000 Menschen kön-
nen sich nur noch gelegentlich Fleisch leisten, Etwa 1.858.000 sind im nächsten Jahr nicht
in  der  Lage,  Geld für einen Urlaub anzusparen und rund 2.073.000 Österreicher können
keine unerwarteten Ausgaben tätigen.  Das sind die nackten, traurigen Tatsachen.
 
Die Bundesregierung, sowie andere verantwortlichen Politiker(innen)  sind daher gefordert,
diese  missliche  Lage,  in  der  sich  etwa bereits ein knappes Viertel der österreichischen
Bevölkerung schon jetzt befindet, endlich zu verbessern.
 
Vielleicht  wäre  es  endlich an der Zeit,  keine Milliardenbeträge mehr nach Griechenland
oder in andere EU-Pleiteländer zu schicken.  Auch ein sorgsamer Umgang mit Steuergeld
sollte  endlich  an  den Tag gelegt werden und dieses nicht bei dubiosen Spekulationsge-
schäften verzockt werden.  Alleine  mit diesen so eingesparten Geldern, könnte innerhalb
der Alpenrepublik zum Wohle der Bevölkerung sehr viel verbessert werden.
 
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2012-12-19
 

IKEA-Filiale in Teheran?


LESERFOTO

 

Ich war nicht im Iran auf Urlaub.  Dieses Foto  (Handykamera)  habe ich am

12. November 2011 in der  IKEA-Filiale Wien Nord,  im 22. Bezirk aufgenom-

men.  Wer sich teure Urlaubsreisen in den Orient ersparen will, braucht nur

in Wien zu bleiben.

 

Beste Grüße

Ein Leser

2011-11-15
 

Säure statt Fruchsaft


Österreichische Presse schweigt

In der vergangen Woche berichteten bulgarische Medien über einen ernsthaften Vorfall, der
den  österreichischen  Tageszeitungen,  aus welchen  Gründen  auch immer,  keine einzige
Zeile wert war. Das Erstaunliche an der Nichtberichterstattung ist, da von dem Vorfall immer-
hin zwei österreichische Traditionsunternehmen betroffen waren.


Zahlreiche bulgarische Zeitungen berichteten über den Vorfall

Säure statt Fruchtsaft

Ein 59-jähriger Mann kaufte sich an einer  OMV-Tankstelle in der Stadt Varna,  eine Flasche
Fruchtsaft der Marke „Rauch“. Als er nach dem Öffnen der original verschlossenen Flasche,
einen  kräftigen  Schluck aus dieser  nahm,  zog er  sich schwerste  Verätzungen  im Mund-,
Rachen- und Magenbereich zu.

Der Mann  wurde mit  lebensgefährlichen  Verletzungen  in ein  nahe  gelegenes  Spital ver-

bracht. Die Polizei beschlagnahmte alle Getränkeflaschen der Marke Rauch.  Diese wurden
einem Sachverständigen übergeben. Ausserdem soll dieser klären, wie die ätzende Flüssig-
keit (vermutlich Säure) in die Fruchtsaft-Flasche der Firma Rauch gelangte.

Die OMV erklärte sich sofort bereit mit allen ermittelnden Behörden zu kooperieren, um den
Fall möglichst schnell aufzuklären.  „Diese Angelegenheit ist für uns sehr unangenehm“, so

ein leitender Mitarbeiter der OMV in Bulgarien.

Stellungsnahme der Firma Rauch

Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie Säure in eine  Flasche gelangte, die
eigentlich gesunden  Fruchtsaft enhalten sollte.  Für uns  ergeben sich  zwei Möglichkeiten,
nämlich dass  ein Fabrikationsfehler vorgelegen hat  oder die  Firma Rauch, Opfer einer Er-
pressung wurde. Aus diesem Grund fragten wir beim Fruchtsafterzeuger nach und erhielten
folgende Antwort in englischer Sprache.


Zum Donwload bitte Bild anklicken

Die Firma Rauch  garantiert strenge Qualitätskontrollen  und schließt daher aus, dass das

Problem bei der Herstellung passiert ist. Als einer der führenden europäischen Produzen-
ten von  Fruchtsäften,  werden hunderte  Millionen hochwertiger  Produkte in  mehr als  88
Ländern verkauft, meint der Fruchsafthersteller Rauch. Außerdem sei nur die eine Flasche
aus dieser Produktion betroffen gewesen.

Wir vermuten einen kriminellen Akt

Das sehen  wir ebenfalls  so und kommen  daher zum Schluss,  dass es sich  offenbar um
einen kriminellen Akt handeln muss.  Zu unserer  Anfrage bezüglich einer eventuellen Er-
pressung, hält sich der Fruchtsafterzeuger bedeckt und meint nur, dass „Rauch“ uneinge-
schränkt die Behörden zu den laufenden Ermittlung unterstützt.

Ob diese  Ermittlungen zum  Ziel führen  werden,  wagen wir  zu bezweifeln.  Bulgarien ist

einer der korruptesten Länder Europas mit dementsprechend hoher Kriminalitätsrate. Die-
ses Land fand nur durch Lobbystensteuerung Aufnahme in die EU,  um westliche Erzeug-
nisse in diesem Billiglohnland dementsprechend günstig fabrizieren zu können.

Kriminalität vs. Goldgräbermentalität?

Aus diesem  Grund verlagerten  viele Industriebetriebe  ihre  Produktionsstätten  nach Bul-
garien, welches absolut keine Europareife aufweist.  Neben einer „normalen“ Erpressung
von  Kleinkriminellen,  könnte hinter  dem Säurecocktail  in einer  Rauch-Fruchtsaftflasche,
auch ein erbitterter Konkurrenzkampf  stecken.  Möglicherweise will  ein bulgarischer Saft-
erzeuger mit dieser kriminellen Methode, das österreichische Tradionsunternehmen brutal
vom bulgarischen Markt drängen.

Wie bereits eingangs erwähnt finden wir es erstaunlich, dass keine einzige österreichische

Tageszeitung über den Vorfall berichtete,  obwohl zwei  Traditionsunternehmen aus Öster-
reich  betroffen  waren und  jährlich  tausende Österreicher(innen)  im  Billig-Touristenland
Bulgarien, ihren Urlaub verbringen.

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2011-02-26
 

Vollbeschäftigung für Österreich


Schlaraffenland Österreich

Wir haben  bereits in etlichen  Beiträgen über  das Schlaraffenland  Österreich berichtet, in
dem es nicht notwendig ist zu arbeiten,  aber dennoch  ein recht angenehmes  Leben auf
Kosten der Allgemeinheit geführt werden kann.
In einer heutigen APA-OTS Aussendung werden wir in unseren realitätsnahen Ausführungen
bestätigt. Eines dieser Sorgenkinder welches unter permanenten Personalmangel leidet,  ob-
wohl es in dieser Branche jede Menge Arbeitslose gibt, ist die Hotellerie. Diese können gegen-
über dem Kunden, auf Grund fehlenden Personals,  nicht ihre gesamte Palette an Dienstleist-
ungen anbieten, was wiederum zu Umsatzeinbußen führt.

Vollbeschäftigung

Laut einer aktuellen ÖHV-Umfrage unter 1.200 Top-Hotels suchen 84 Prozent der Betriebe
Mitarbeiter,  in Salzburg und  Vorarlberg sogar über 90 Prozent.  „Wenn es nach der Hotel-
lerie ginge, hätte Österreich längst Vollbeschäftigung: 84 % der Betriebe suchen zusätzliche
Mitarbeiter“, so der einheitliche Tenor von Peter Peer und Sepp Schellhorn, die Präsidenten
der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV).
Fotocredit: ÖHV

Gewerkschaft kontert

Eine derartige Aussage konnte der  vida-Vorsitzender Rudolf Kaske nicht auf sich sitzen las-
sen und konterte:  „Ständig nach neuen billigen Arbeitskräften zu schreien,  bringt den ös-
terreichischen  Tourismus nicht weiter.“  Da hat der Gewerkschaftsmann  etwas  gründlich
missverstanden,  denn die Hotellerie sucht keine  billigeren Mitarbeiter,  sondern wäre  froh
überhaupt genügend Personal zu bekommen.
Allerdings können  wir die Reaktion von  Kaske durchaus  verstehen,  denn wie soll jemand
der  in einem Glaspalast sitzt Kenntnis darüber haben,  wie es in der  Praxis  aussieht.  Dazu
käme noch, wie soll er auch über die Sorgen des Hotelgewerbes Bescheid wissen,  kennt er
doch Hotels vermutlich nur von seinen Urlauben.

Natürlich keine Dienstwägen und Sekretärinnen

Erstaunlich auch folgende  Aussage von Kaske:  „Nur lamentieren  führt sicherlich nicht zum
Ziel!  Vielleicht  sollte  man  besser darüber nachdenken,  wie man  die  Mitarbeiter(innen)  im
Tourismus motivieren kann. Wer nichts für die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten unter-
nimmt, darf sich nicht wundern, wenn er immer wieder ohne Personal dasteht.“
Da  verwechselt  der gute  Mann Äpfel mit Birnen. Hotelangestellte  sind keine  Gewerkschafts-
bonzen,  denen  Dienstwägen und  Sekretärinnen zur Seite  gestellt werden.  Während Kaske
diese Annehmlichkeiten,  die von Mitgliedsgelder und staatlichen Subventionen finanziert wer-
den genießt,  müssen Hotelunternehmer(innen)  um jeden einzelnen Euro kämpfen,  um ihre
Betriebe aufrecht zu erhalten, Personal zu bezahlen und selbst über die Runden zu kommen.

Die Lösung

Der vida-Vorsitzende lädt die ÖHV ein,  schon heute mit der  Gewerkschaft  darüber nachzu-
denken,  wie Mitarbeiter(innen) künftig an die Branche und an ihren Beruf gebunden werden
können.
Ob das so eine gute Idee ist sei  dahingestellt.  Betrachtet doch die Gewerkschaft nach marxis-
tischer Manier,  jeden Unternehmer als Klassenfeind.  Wir hätten da eine wesentlich effizientere
Methode. Ersatzlose Streichung der Arbeitslosenunterstützung und schon wäre das Personal-
problem in der Hotellerie gelöst.
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2010-12-09
 

MA 62 schikaniert kranken Pensionisten


Kein Einzelfall

Über den Vorfall  in dem wir im  Beitrag   „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“  berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen,  sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.

Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen

Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres  verbringt er  daher notgedrungen im  Krankenhaus.  Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein  Fahrzeug um die  Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.

Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?

Eines besitzt der Pensionist jedoch,  was als Motiv für eine  „Überprüfung  der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte.  Er besitzt  nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete.  Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K.  nicht kennen und außer seiner  nicht beweisbaren
Vermutung  nichts im Raum steht,  wollen und können  wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.

Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle

Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben,  könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen.  Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen  MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein  bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
*****

2010-10-19
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****

2010-10-14
 

Urlaubsbetrug

Urlaubszeit ist Einbruchszeit

Bekanntlich haben Einbrecher während der Urlaubszeit Hochsaison. Wie das Licht die Motten,
locken  leerstehende Häuser und Wohnungen  lichtscheues Gesindel an.  Für Betrüger ist die
Urlaubszeit normalerweise eine Flaute, da potentielle Opfer im Urlaub verweilen.
Wie gesagt normalerweise, denn findige Betrüger haben eine Marktnische gefunden, um auch
in der Urlaubszeit auf ihre Kosten zu kommen. Sie erkundigen sich wann ihr späteres Opfer in
den Urlaub fährt und vergewissern sich, dass dieser Umstand auch eingetreten ist.

Fingierte Mahnklagen

Dann bringt der Betrüger beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage, gegen die im
Urlaub verweilende Person ein. Als Grund wird meistens ein angeblich aushaftendes Dar-
lehen angegeben.
In Folge erhält der Gemahnte einen Zahlungsbefehl mittels RSB- Brief. Ein solches Schreiben
kann auch an einen Ersatzempfänger,  also an jede erwachsene  Person die an der gleichen
Adresse wie der Empfänger wohnt,  zugestellt werden. In diesem Fall könnte der Betrug noch
verhindert werden.

Hinterlegung gilt als Zustellung

Da aber der Urlaub großteils ein Familienereignis ist, ist in den meisten Fällen niemand an
der Zustelladresse anzutreffen. In diesem Fall deponiert der Briefträger eine Hinterlegungs-
anzeige (gelber Abholschein). Ab diesem Zeitpunkt fängt die 4-wöchige Einspruchsfrist zu
laufen an, da die Hinterlegung als Zustellung gilt.
Sollte in der gesetzlich vorgegeben Frist kein Einspruch erhoben werden, erwächst die Mahn-
klage in Rechtskraft und der  Zahlungsbefehl hat rechtliche Gültigkeit.  Der Betrüger oder ein
Helfer begibt sich nun zur  Wohnadresse und stiehlt die Hinterlegungsanzeige aus dem Brief-
kasten. Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschalten, dass sich der Empfänger den RSB-Brief
zu einem späteren Zeitpunkt vom Postamt abholt.

Plötzlich steht der Exekutor vor der Türe

Das ahnungslose Opfer hat keine Ahnung was da abgelaufen ist und merkt das Dilemma erst
zu dem  Zeitpunkt,  wenn der Exekutor vor der Türe steht. Gegen die nun folgende Exekution
stehen keine rechtliche Mittel zur Verfügung.
Der Betrogene hat zwar nun die Möglichkeit des Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand und kann dadurch versuchen prozessualen Nachteile zu beseitigen. Ein der-
artiger Schritt birgt jedoch Kosten, Mühen und vor allem erhebliche prozessualen Risken.

Ortsabwesenheitserklärung

Die sicherste Methode sich gegen einen solchen Betrug zu schützen ist eine Ortsabwesen-
heitserklärung, die man beim zuständigen Postamt kostenlos abgeben kann. Hierfür gibt es
eigene Formulare. Mit einer solch abgegeben Erklärung werden alle RSA- und RSB-Briefe
an den Absender (Behörden, Ämter) zurückgeschickt und gelten nicht als zugestellt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag ein wenig die Augen geöffnet haben und mit
dem Tip der Ortsabwesenheitserklärung ein wenig hilfreich sein konnten. In diesem Sinne
wünschen wir Ihnen noch einen schönen Urlaub.
*****
2010-08-01
 

Ein erstaunliches Interview

 
Wir haben mit Frau Manuela, die vermutlich den verstorbenen Roland K. als Letzte
lebend gesehen hatte, ein Interview durchgeführt. Sie war auch bereits über einen längeren
Zeitraum sein  „sehendes Auge“ und begleitete ihn überall dorthin, wo es von Nöten war.
ERSTAUNLICH:
Wann und wo haben Sie Roland K. das letzte Mal lebend gesehen?
MANUELA:
Es war am 7.August vormittags. Ein Bekannter von mir, Roland und ich waren gut auf-
gelegt und haben in der Nacht des 6. auf den 7. August, bis in den Vormittag hinein, eine
Party im Büro gefeiert.
ERSTAUNLICH:
Was geschah nach dieser Party?
MANUELA:
Mein Bekannter und ich sind dann aufgebrochen, denn wir wollten eine Woche nach
Innsbruck fahren. Zu diesem Zwecke hat uns Roland seinen Mercedes SLK geborgt.
ERSTAUNLICH:
In welchem gesundheitlichen Zustand befand sich Roland K. zu diesem Zeitpunkt?
MANUELA:
Außer den Spuren einer Partynacht, war er in bester körperlicher Verfassung. Wir wollten
ihn noch nach Hause bringen, was er jedoch ablehnte. Er sagte, dass er noch mit seinem
Hund „Boris“ spazieren gehen wolle und sich dann ein Taxi für den Weg nach Hause nehme.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie eigentlich wesentlich früher aus Ihrem Urlaub zurückgekommen, als Sie
es ursprünglich geplant hatten, den am 12.08.2009 haben Sie ja Roland K. in seinem Büro
tot aufgefunden.
MANUELA:
Ich hatte mir Sorgen gemacht, da sich Roland nicht bei mir gerührt hatte. Normalerweise
rief er mich mehrmals täglich an. Daher sind wir am 11.August von Innsbruck abgereist.
Gegen 20:00 Uhr suchte ich seine Wohnung  auf, wo ich ihn nicht antraf.
Auch seine Nachbarin hatte über seinen Verbleib keine Ahnung. Ich begab mich daraufhin
zum Bürogebäude, wo ich jedoch nicht hinein konnte, da die Pförtnerin nicht mehr anwes-
end war.
ERSTAUNLICH:
Haben Sie es noch mal versucht, Roland K. zu suchen?
MANUELA:
Ja, am nächsten Tag bin ich gegen 15:00 Uhr wiederholt zum Bürohaus gefahren und
wurde durch die Pförtnerin eingelassen.
ERSTAUNLICH:
Sie brechen eine Urlaubsreise ab, weil Sie sich Sorgen machen und fahren erst wieder am
nächsten Tag, relativ spät zum Bürohaus um Roland K. zu suchen. Für uns ergibt sich hier
ein Widerspruch. Warum haben Sie eigentlich nicht am Vortag die Polizei verständigt?
MANUELA:
An die Polizei habe ich gar nicht gedacht. Außerdem war ich von der Reise noch müde.
ERSTAUNLICH:
Wie haben Sie Roland K. aufgefunden?
MANUELA:
Die Bürotüre war unversperrt. Diese konnte ich aber vorerst nur einen Spalt öffnen, da der
Schreibtisch vor diese geschoben war. Erst mit vereinten Kräften, von meinem Bekannten
und mir, gelang es uns endlich die Türe aufzudrücken.
Das Büro befand sich in einem äußert unordentlichen Zustand, die Klimaanlage lief auf
vollen Touren und Roland lag mit nackten Oberkörper, rücklings auf dem Boden.
Ich habe sofort die Rettung verständigt. An ein Fremdverschulden habe ich nicht gedacht.
ERSTAUNLICH:
Kommt es Ihnen nicht seltsam vor, dass sich eine Person mit nackten Oberkörper in seinem
Büro aufhält, wenn die Klimaanlage voll aufgedreht ist?
MANUELA:
Ja, wo Sie das jetzt sagen, kommt es mir auch komisch vor.
ERSTAUNLICH:
Wie uns aus gut informierter Quelle bekannt ist, hat Roland K. einen größeren Geldbetrag
von der Bank abgehoben und wollte mit Ihnen eine längere Urlaubsreise antreten?
MANUELA: (etwas zögerlich)
Roland wollte mit mir nach Thailand oder in die Dominikanische Republik fliegen. Wir
hatten einen Aufenthalt von 3-4 Wochen eingeplant, den länger habe ich keine Zeit, weil
ich arbeite. Allerdings wenn es 3 Monate geworden wären, hätte ich auch nichts dagegen
gehabt.
ERSTAUNLICH:
Wie uns ebenfalls aus gut unterrichteter Quelle bekannt ist, waren Sie vehement gegen eine
Obduktion des Roland K. Warum eigentlich?
MANUELA: (sichtlich erregt)
Weil dann alles aufgeflogen wäre !
ERSTAUNLICH:
Was wäre aufgeflogen?
Diesen Teil des Interview geben wir zur Zeit nicht wieder, da auf diese Frage
schwere strafrechtliche Anschuldigungen gegen eine Person erhoben wurden.
Wir wollen den ermittelnden Behörden weder vorgreifen, noch diese bei ihrer
Arbeit behindern.
ERSTAUNLICH:
Man hat in den Büroräumlichkeiten keine nennenswerte Geldbeträge gefunden, obwohl es
Tatsache ist, dass Roland K. knapp vor seinem Tod einen erheblichen Barbetrag behoben
hatte. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
MANUELA:
Darüber habe ich mir auch schon Nächte lang den Kopf zerbrochen, wo das Geld verblieben
ist. Aber es ist mir eigentlich egal.
ERSTAUNLICH:
Können Sie sich einen Reim darauf machen, warum gewisse Leute so schnell vom Tod
des Roland K. erfahren haben und dadurch erst die Situation des schnellen Obmann-
wechsel im Verein möglich war.
MANUELA:
Ich habe den Tierarzt und den Hundeausbilder von Rolands Blindenführhund über das Drama
verständigt. Vielleicht ist da etwas an diese Leute durchgedrungen.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
  
2009-09-24
  

Das Geschäft mit dem Dreck

 

Ein Ex-Mitarbeiter packt aus

Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.
Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.

Krise auch bei den Hausreinigern

Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee.  Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.

Überteuerte Anbote

Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.

Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-

lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.

Penible Aufzeichnungen

Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.

Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-

trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen
Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.

KV wird gleich mitgeschickt

Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.

Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es

überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.

Besitzer lehen meist ab

Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.
Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.

Mafiamethoden

Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.

Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich

Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und
in der Firmenzentrale gemeldet.

Anonyme Anzeigen

Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auch
Magistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt
sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr-
lich für mich“, so D.  im O-Ton.

Erstaunliche Feststellungen

Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.

Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot

als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach-
geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.

Jagdsaison für Tauben und Ratten

Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.

Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so

kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden
Hauses passiert.

Amtlicher Bescheid

Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem  zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.

Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.

Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von
vorne los.

Im Urlaub werden manche Beamte fleissig

Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.

HV versuchen Klienten zu schützen

Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.

Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,

die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze
zu erhöhen.
 
Stauni
  
2009-08-10
  

Inhalts-Ende

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