AK erkämpfte fast 44.000 Euro an Abfertigung und Kündigungsentschädigung

Tischler zu Unrecht entlassen

Weil er sich die Abfertigung sparen wollte, erfand der Chef eines Tischlereibetriebes im Bezirk Linz-Land einen fadenscheinigen Grund für eine fristlose Entlassung. Dass der Unternehmer mit dieser Masche nicht durchkam, war dem Einsatz der AK zu verdanken. Sie ging für den unschuldigen Tischler bis vor das Arbeits- und Sozialgericht. Dort wurden dem Arbeitnehmer sämtliche Ansprüche zugesprochen. Er bekam fast 44.000 Euro nachbezahlt.

Nach 35 Jahren im Betrieb flatterte einem Tischler aus dem Bezirk Linz-Land die Kündigung ins Haus. Das war zwar einerseits schmerzhaft, andererseits standen ihm dadurch immerhin die Abfertigung und alle Beendigungsansprüche zu. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist wurde das offensichtlich auch dem Arbeitgeber bewusst. Und es war ihm nicht zu blöd, dem langjährigen Mitarbeiter Diebstahl vorzuwerfen und ihn fristlos zu entlassen. Damit hätte der Tischler all seine Ansprüche verloren.

Hilfesuchend wandte er sich an die Arbeiterkammer. Da er nichts gestohlen und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lassen hatte, wurde die AK für ihn tätig. In einer Intervention an die Firma wurde auf die Unrechtmäßigkeit der Entlassung hingewiesen und klargestellt, dass der Arbeitgeber dem früheren Mitarbeiter noch allerhand an Zahlungen schuldig ist: die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, offener Lohn, noch nicht beglichene Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist.

Das Schreiben führte beim Unternehmen zu keiner Einsicht. In solchen Fällen bestreitet die AK den Rechtsweg. So brachte sie Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses ging den Vorwürfen nach, sichtete Beweismaterial, das der Arbeitgeber vorgelegt hatte. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unberechtigt waren und die Entlassung zu Unrecht erfolgte.

Der Tischler wurde somit vom absurden Vorwurf des Diebstahls freigesprochen und bekam die noch unbezahlten arbeitsrechtlichen Ansprüche ausbezahlt, in Summe fast 44.000 Euro.

„Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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Fragwürdiger Erfolg der Arbeiterkammer


Wo soll hier eine Unterbezahlung stattgefunden haben?

Screen: APA/OTS
„Falsch  angemeldet  und systematisch unterbezahlt:  AK erkämpfte 18.500 Euro für Linzer
Kellnerin“, so lautet die Überschrift einer heutigen Presseaussendung der Arbeiterkammer
Oberösterreich.
Laut  Angaben  der AK arbeitete  Frau S. drei Jahre lang als Kellnerin.   Obwohl sie in Vollzeit
beschäftigt  war,  meldete  sie ihr Chef nur mit 30 Wochenstunden (also 10 Stunden zu wenig)
an.   Laut  dem  Unternehmer  geschah  dies auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin.
Dieser Umstand (Hinterziehung von Sozialabgaben) könnte möglicherweise auch als Druck-
mittel gedient haben,  das Unternehmen dahingehend zu bewegen,  „freiwillig“  rund 18.500,-
Euro an seine ehemalige Dienstnehmerin nachzuzahlen.
Allerdings kann von einer Unterbezahlung  bei  Frau S.  keinesfalls die Rede sein.  Die Dame
erhielt  nach  eigenen  Angaben  im  ersten  Jahr 120,- Euro und anschließend 130,- Euro pro
Tag.   Bei den  Beträgen handelt es sich um  Nettosummen.   Zwei Jahre lang bekam sie kein
Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt. Dazu wäre anzumerken, dass es im Gastgewerbe
durchaus  üblich  ist,  die  Bezahlung  des  13. und  14. Monatsgehaltes  aliquot  in die laufen-
den Lohnauszahlungen zu integrieren.
Aber  rechnen  wir  einmal  nach.   Laut Kollektivvertrag verdient eine Kellnerin bei einer
40 Stundenwoche  1.140,- Euro netto im Monat.  Das ergibt einen Jahresnettogehalt (14
Gehälter) von 15.960,- Euro.
Frau S.  erhielt  einen  Nettolohn  von  130,- Euro  pro Tag.   Gehen wir davon aus,  dass sie
während  ihres Urlaubes keinen Gehalt erhielt:  130 (Tageslohn) x 5 (Tage zu je 8 Stunden)
x 4,33 (Formel zur Berechnung des Monatsgehaltes) x 11 (Monate – 1 Urlaubsmonat abge-
zogen) ergibt einen Jahresnettolohn von 30.959,50 Euro.
Damit  verdiente  Frau S.  knapp  doppelt soviel als es der Kollektivvertrag vorsieht.  Wo in
in  diesem Fall die AK eine systematische Unterbezahlung ortet,  ist für uns nicht nachvoll-
ziehbar.
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2014-02-21

Die wahren Werte des Frank Stronach


Team Stronach: Offenbarungseid über deren Demokratieverständnis

 
„Einfluss  und  Macht  der  Gewerkschaften  sind  in Österreich viel zu groß geworden.  Ihre sture
Blockadepolitik  bremst  das Land.   Es sei unbestritten, dass Gewerkschaften in ihren Anfängen
die  Arbeiter gegen Ausbeutung geschützt haben.  Jetzt haben wir aber 2013! Ausbeutung wird
durch Gesetze verhindert,  wenn in Einzelfällen dagegen verstoßen wird, kann die Gewerkschaft
ja helfen.   Dies rechtfertigt aber nicht,  dass die Gewerkschaften  „als geheime Macht im Staate“
den Weg der Politik bestimmen“  und ständig als Reformverhinderer auftreten.“   Diese Meinung
vertritt man im Team Stronach und ließ sie durch deren Klubobmann Robert Lugar verlautbaren.
Damit  hat Frank Stronach die Katze endgültig aus dem Sack gelassen.   Während er knapp vor
Wahlen  immer Süßholz raspelt, wie verbunden er Arbeitnehmer(innen) sei,  können diese nun
die  wahren  Absichten des austrokanadischen Milliardärs erkennen.   Es ist liegt ja in der Natur
der Sache,  dass einem Großindustriellen Gewerkschaften ein Dorn im Auge sind.
Was sind die Absichten von Stronach? Will er zurück zu ungebremster Ausbeutung der Arbeit-
nehmer(innen) und bezieht deswegen Stellung gegen die Gewerkschaften?  Es mag durchaus
stimmen,  dass  auch  bei den Gewerkschaften Reformbedarf besteht,  aber begrenzte Arbeits-
zeiten,  medizinische und Altersversorgung, Urlaubs- und Arbeitslosengeld, Mutterschutz udgl.
mehr,  sind  nicht  nur  historische  Errungenschaften  der Arbeiter(innen)-Bewegung,  sondern
müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden.
Die  durch die Gewerkschaften errungenen sozialen Fortschritte scheinen dem Milliardär Frank
Stronach  offenbar  nicht  zu  schmecken  und  es  hat  den  Anschein,  dass er gegen eine Ab-
schaffung  von  Gewerkschaften nicht das Geringste einzuwenden hätte,  ja sogar im Gegenteil
dabei behilflich wäre.
Die  Motive von Stronach sind leicht zu durchschauen. Teilen der Wirtschaft geht es nämlich
dann  am  Besten,  wenn  es  gierige und unersättliche Industrielle gibt,  die ihre Mitarbeiter-
(innen)  ausbeuten können.   Bester Profit heißt:  Maximale Arbeit zu Niedrigstlöhnen, ohne,
dass  sich Mitarbeiter(innen) zu Wehr setzen können.   Ohne den Gewerkschaften würde es
auch keine Lohnverhandlungen geben.  Ein solcher Umstand würde etlichen Großindustriel-
len unbestritten zum Vorteil gereichen.
Es  hat  sicher  seine  Richtigkeit,  dass  Frank Stronach  einiges von der  Wirtschaft versteht.
Mit  den  jetzigen  Aussagen hat sich der Austrokanadier allerdings demaskiert und gezeigt,
wie  weit er von Österreich und  seinen  Bürger(innen) entfernt ist  – und das betrifft nicht nur
die Entfernung zwischen der Alpenrepublik und Kanada.
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2013-05-24
 

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