Klagen gegen TIWAG wegen Preiserhöhungen erstinstanzlich gewonnen

TIWAG-Stromkunden können auf Rückerstattungen wegen unzulässiger Preiserhöhungen hoffen

Was ist passiert?

Die TIWAG erhöhte in den Jahren 2022 und 2023 ihre Preise – ein Schritt, gegen den die Anwaltskanzlei SCHEIBER LAW rechtlich vorging.

Preiserhöhungen sind unzulässig

Das Bezirksgericht Innsbruck entschied in den bisherigen Gerichtsverfahren, dass die Preiserhöhungen der TIWAG in den Jahren 2022 und 2023 unzulässig waren. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, sie geben jedoch bereits einen klaren Hinweis auf die unzulässige Praxis.

Besonders hervorzuheben ist die Entscheidung, dass der im Rahmen des Vergleichs zwischen AK Tirol und TIWAG vereinbarte Entlastungsbeitrag für die Stromkunden nicht mindernd berücksichtigt werden darf. Das bedeutet, dass die TIWAG-Kunden die zu viel gezahlten Stromkosten vollständig zurückerhalten, ohne dass der Entlastungsbeitrag den Erstattungsbetrag reduzieren würde.

Was können die TIWAG-Kunden jetzt machen?

Betroffene TIWAG-Kunden können sich vertrauensvoll an die in diesen Fällen erfahrene Anwaltskanzlei SCHEIBER LAW wenden, um ihre Ansprüche rechtlich prüfen und durchsetzen zu lassen. Die Kanzlei unterstützt umfassend bei der Überprüfung der zu viel gezahlten Stromkosten und berät zu den weiteren Schritten, damit betroffene Stromkunden den korrekten Betrag zurückerhalten.

Ihre Rückzahlungsansprüche prüfen lassen unter: https://tiwag-ikb-klage.at/

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Urteil: Vorwürfe von ÖVP-Hanger gegen FPÖ-Luisser sind frei erfunden

Gericht widerlegt ÖVP-Märchen & verdonnert Hanger zu Unterlassung, Widerruf & Kostenersatz

„Im Namen der Republik“ bestätigt das 21 Seiten umfassende, erstinstanzliche Urteil, dass die Vorwürfe des ÖVP-Abgeordneten Hanger gegen den FPÖ Landesrat Christoph Luisser frei erfunden sind. Die Behauptungen des „blauen Postenschachers“ im Innenministerium sind unwahr. Das Handelsgericht Wien verdonnert den ÖVP-Rückkehrer im Nationalrat zur Unterlassung, zum öffentlichen Widerruf und zum Kostenersatz. „Herr Hanger hat ein Problem mit der Wahrheit. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß. Seine Schauermärchen und Schmutzkübelgeschichten sind mit Brief und Siegel entlarvt. Von Glaubwürdigkeit kann Herr Hanger nur mehr träumen“, kommentiert der FPÖ Landesrat Dr. Christoph Luisser das Urteil.

Das Urteil bestätigt ganz klar, dass Dr. Christoph Luisser seine damalige Position im Innenministerium nicht entgegen, sondern aufgrund des Ergebnisses einer 5-köpfigen Bewertungskommission nach fachlichen Kriterien und bester Eignung zum Gruppenleiter erhalten hatte. Die Behauptungen Hangers, der „blauen Postenschacher“ vorwarf und von „freiheitlicher Günstling“ sprach, sind unwahr. Diese Äußerungen muss er in Zukunft unterlassen und öffentlich in der oe24. TV-Sendung „Isabelle Daniel“ widerrufen.

„Ich habe von Beginn an gesagt, dass es mir um mehr Sauberkeit in der Politik geht. Die Falschbehauptungen von Andreas Hanger, die ganz bewusst gestreut wurden, nur um andere zu verunglimpfen, schaden der Politik insgesamt. Wer seine Politik auf Fake News stützt, wird die Antwort vom Wähler bekommen“, so Luisser. Nun bleibt abzuwarten, ob Mag. Hanger das Urteil akzeptiert oder Berufung erheben wird. (Quelle: APA/OTS)

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54-jährige Frau wegen COVID-Tod des Nachbarn verurteilt

Da könnte sich eine neue Geldquelle auftun

Ein recht erstaunliches Urteil fiel heute, am 12.09.2024, am Landesgericht Klagenfurt.  Eine 54-jährige Kärntnerin soll einen krebskranken Nachbarn, am Gang des Wohnhauses, mit COVID angesteckt haben.  Das behauptete zumindest ein Sachverständiger, worauf die 54-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier Monate bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt wurde. (Quelle: GMX/Panorama)

Man darf schon gespannt sein, was dieses Urteil auslösen wird. Da wird es sicher einige findige Rechtsanwälte geben, die hier eine Geldquelle sehen. Möglicherweise wird in Zukunft jeder Mensch einen anderen anzeigen können, wenn in dieser mit einer Grippe ansteckt. Dabei muss bzw. darf der Ausgang nicht tödlich sein, denn sonst hat ja der Anzeiger nichts mehr davon.  Denn nach dem Urteil nach, welches heute am Landesgericht Klagenfurt gefällt wurde, müsste zumindest eine Körperverletzung drinnen sein. Da winkt Schmerzensgeld und ein fetter Boni für den Anwalt!

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Maurer vs. Petrovic: Stinkefinger als liebevolle Geste?

Neuigkeiten im Verfahren um das Stinkefinger-Foto. Das Gericht erkennt "gerade kein aggressives bzw. hasserfülltes Verhalten" in der Pose mit ausgestrecktem Mittelfinger

Die GGI-Initiative (Grüne für Grundrechte und Informationsfreiheit), der Grüne Basisverein rund um Madeleine Petrovic, kommentierte im Februar 2023 einen Tweet von Sigrid Maurer, in dem diese einem politischen Mitbewerber Hass und Niedertracht vorwarf. Die Initiative postete dazu Maurers Stinkefinger-Foto, mit den Worten „‚Hass und Niedertracht‘? Wer im Glashaus sitzt…“, um Sigrid Maurer den Spiegel vorzuhalten und deutlich zu machen, dass auch Maurer Hass im politischen Diskurs einsetzt – was sie jedoch bei anderen kritisiert.  Maurer klagte daraufhin prompt wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Petrovic ist überzeugt, dass die Verwendung des Fotos durch die Meinungsfreiheit und das Zitatrecht gedeckt ist. Nun ist das Urteil zu Gunsten der Klägerin da – mit einer kuriosen Rechtsansicht.

Das Gericht interpretierte die Stinkefinger-Geste als „gerade kein hasserfülltes Verhalten“ und führte dazu aus:

Kurz gesagt: Der Stinkefinger galt quasi als liebevolle Geste gegenüber Maurers „hatern“. Eine recht eigenwillige Interpretation. Fraglich nur, ob zukünftige Gerichte die Geste ähnlich bewerten, denn der Stinkefinger hat schon einigen Menschen Strafzahlungen eingebracht.

„Dieses Urteil ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch brisant. Es zeigt wieder, dass die Justiz in politischen Fällen anders handelt“, so Madeleine Petrovic, „derartige Rechtsprechung gefährdet ernsthaft die Meinungsfreiheit. Es darf nicht sein, dass kritische Stimmen in einer Demokratie mundtot gemacht werden“.

Dies ist nur ein Beispiel von mehreren mutmaßlichen Verfahrensfehlern, die dem Urteil anhaften.  Die GGI-Initiative hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Kurz sieht in seiner Verurteilung beruflich keine Lebensveränderung

Unwissenheit oder Überheblichkeit?

Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, wurde Sebastian Kurz am 23.02.2024 wegen Falschaussage zu 8 Monaten Haft bedingt (Urteil ist nicht rechtskräftig) verurteilt. Ob dieses Urteil gerecht oder ungerecht ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Was allerdings einen Kommentar wert ist, ist ein Satz von ihm, den er zum Schluss seines Statements – nach der Verhandlung – vor Journalisten tätigte.

Das Urteil sei für ihn weder familiär noch beruflich lebensverändernd. Okay, privat dürfte das Urteil keine Auswirkungen auf sein Leben haben, aber beruflich könnte dies durchaus sein. Falls dieses nämlich in der zweiten Instanz bestätigt wird. Nach seinem Abgang aus der Politik wurde Kurz – laut Internetrecherchen – Geschäftsmann und Firmengründer.

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von über 3 Monaten ist es untersagt, gewerberechtliche Tätigkeiten oder Geschäftsführertätigkeiten auszuüben ist und hat zudem den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge.

Der Verlust der Gewerbeberechtigung aufgrund gerichtlicher Verurteilung:

Nach § 13 Abs 1 GewO ist von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wer von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und die Verurteilung nicht getilgt ist.

Ob Sebastian Kurz das nicht weiß oder ob ihm das Urteil (nicht rechtskräftig) in seiner Überheblichkeit egal ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Vernichtender OLG-Beschluss für Grünen Neo-Abgeordneten Reimon


FPÖ-Kohlbauer: „Reimon operiert bewusst mit an linksradikalen

gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos“



Eine herbe Niederlage muss der grüne Neo-Abgeordnete zum Nationalrat Michel Reimon vor dem Oberlandesgericht einstecken.



Reimon versuchte den Wiener Landtagsabgeordneten Leo Kohlbauer aufgrund einiger Twitter Postings wegen Übler Nachrede zu klagen. Kohlbauer attestierte bei Reimon mangelnde Distanz zu gewaltbereiten Gruppen, als dieser ein Foto von sich auf Twitter veröffentlicht hat, auf dem er demonstativ vor ‚Antifa‘ Schmierereien posiert.



„Nach meiner Kritik an dem Foto hat Reimon selbstherrlich einem Gerichtsverfahren vorgegriffen und mich aufgefordert, 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu spenden, um eine Klage zu verhindern und mir damit gedroht, dass ich andernfalls mit 10.000 Euro Strafe und Anwaltskosten rechnen müsste.“



Da Reimon nun die Kosten dieses sinnlosen Verfahrens tragen muss, nimmt Kohlbauer dazu wie folgt Stellung: „Würde Reimon etwas an seinen Vereinen liegen, hätte er dort selbst spenden müssen als besserwisserisch ein Sinnlosverfahren anzuzetteln und Unschuldigen mit Verurteilung zu drohen.“



Als „Ohrfeige“ für die Argumentation von Reimon bezeichnet Kohlbauer den Beschluss des Oberlandesgerichts welches durchaus bestätigt, dass die ‚Antifa’ in der allgemeinen Wahrnehmung eine gewaltbereite Gruppierung ist, welche auch gegen staatliche Einrichtungen vorgeht und Reimon bewusst mit an linksradikalen, gewaltbereiten Gruppierungen angelehnten Logos operiert. (Quelle: APA/OTS)



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2019-10-27


Baulöwe Haselsteiner verliert Prozess gegen Tiroler Blogger


Blogger Markus Wilhelm: „Klagewut tut selten gut.“

 

„Haselsteiner-Klage wegen Tweet: Kein Sohn von Ex-LH Wallnöfer“, so titelte der Kurier einen Beitrag am 6.Mai 2019.  Der Tiroler Blogger Markus Wilhelm hatte einen Zeitungsausschnitt aus dem Falter-Ranking „Best of Böse“ auf seinem Twitter-Account veröffentlicht.  In diesem war Haselsteiner wegen der Klagen gegen den Ötztaler Internet-Publizisten auf Platz 100 gelistet und mit einem wenig schmeichelhaften Foto abgebildet worden.

 

Wilhelms Tweet zu besagtem Zeitungsausschnitt lautete: „Nur ein übles Gerücht. Einem Eduard Wallnöfer gleicht dieser Herr meines Erachtens überhaupt nicht“. Dies war Auslöser für die Klage von Haselsteiner gegen den Tiroler Blogger.  Begründet wurde diese, dass Wilhelm damit das sich seit vielen Jahren haltende Gerücht schüren würde, wonach der frühere Landeshauptmann von Tirol Eduard Wallnöfer der Vater des Klägers sein soll.

 

Haselsteiner begehrte Schadenersatz für die erlittene Kränkung sowie die Unterlassung der Veröffentlichung von Bildern von ihm in diesem Zusammenhang.  Er sah auch das Recht auf das eigene Bild verletzt.

 

Heute, dem 22.Juni 2019, veröffentlichte der Tiroler Blogger – unter nachfolgendem Tweet – das (noch nicht rechtskräftige) Urteil – nämlich die kostenpflichtige Abweisung der Klage.

 


 


 

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2019-07-22


Uwe Sailer muss zahlen


FP-Jung: Linker Datenforensiker wegen übler Nachrede verurteilt

 


 

Der selbsternannte Forensik-Kaiser Uwe Sailer, in Antifa-Kreisen als Facebook-Schnüffler gefeierter `Kämpfer gegen Rechts´, erlitt wieder einmal eine teure Niederlage vor Gericht.  Nach einer Klage des FP-Mandatars LAbg. Mag. Wolfgang Jung wurde er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt und muss nun Buße tun.

 

Neben der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Urteils auf seinem – allerdings fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindendem – Internetauftritt warten auch noch beträchtliche Gesamtkosten des Verfahrens (Gericht, Anwälte, Pönale) auf ihn. Sie dürften in etwa gute 4000 € betragen.  „Aber nur, wenn ihm sein Leibanwalt Georg Zanger sehr entgegenkommt“, so Jung.

 

Die Kosten haben es in sich, obwohl das Gericht bei der Höhe der Entschädigung gütig erkannt hat: „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragsstellers als Medieninhaber ist nicht als sehr groß zu bezeichnen“.  Da ihn nun vermutlich auch sein Busenfreund Karl Öllinger wegen der Pleite der Grünen auf Bundesebene finanziell nicht mehr unterstützen kann, könnten sich nun die Spendenaufrufe in den, allerdings mehr und mehr austrocknenden, linken Netzen wieder mehren.

 

Sailer kann sich nun in Publikationen nachweislich nicht mehr als vor Gericht unbesiegter Recke gegen Rechts feiern lassen.   Jung hofft daher künftig auf Einsicht und Mäßigung beim Verurteilten und wünscht ihm einen Ruhestand, in dem er friedlich „Dahamist“, anstatt erneute Klagen zu riskieren. (Quelle: APA/OTS)

 

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2017-10-31


OGH-Urteil: Strache darf nicht „Arsch“ genannt werden


Die Grenzen der freien Meinungsäußerung wurden überschritten

 

 

Mit unserem Beitrag (LINK1) haben wir im Vorjahr den Stein ins Rollen gebracht. Der SPÖ-Politiker Dr. Baumgärtel wurde daraufhin geklagt und im Sommer 2016 verurteilt (LINK2).  Ende Dezember 2016 sprach nun der OGH das letzte Wort und dieses lautete unter anderem: „Der Beklagte hat mit seiner plumpen Beschimpfung des Klägers als „Arsch“ die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten …“

 

 

Das OGH-Urteil scheint dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPÖ Langenzersdorf, Dr. Christoph Baumgärtel, nicht zu schmecken und so zog er auch heute wieder gegen den FPÖ-Chef zu Felde.  Da er offenbar – entgegen dem Richterspruch des OGH – der Meinung ist, dass es schwer fällt andere Bezeichnungen für Strache zu finden, will er den EGMR (europäische Gerichtshof für Menschrechte) anrufen und meint, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

 

Posting von Dr. Baumgärtel vom 03.02.2017 um 00:54 Uhr

 

Bezüglich des letzten Wortes können wir dem SPÖ-Politiker beipflichten, denn unseren Informationen nach, sind noch einige Klagen wegen anderer Äußerungen von Dr. Baumgärtel anhängig.  Das letzte Wort dürfte also tatsächlich noch nicht gesprochen sein.

 

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2017-02-03


Vergewaltigung im Hallenbad: OGH hob Urteil auf


Und da zeigen sich Gutmenschen erbost, wenn derartige

Skandale emotionale Kommentare zur Folge haben

 

Wer erinnert sich nicht an die *mutmaßliche* Vergewaltigung (warum *mutmaßlich* erklärt sich im Laufe des Beitrags) eines 10-Jährigen, durch einen 20-jährigen irakischen Asylwerber im Dezember 2015, in einem Hallenbad im 10. Wiener Gemeindebezirk. Zuerst setzten die Behörden alles daran, über die Tat den Mantel des Schweigens zu hüllen. Der Skandal setzte sich dann im äußerst milden Urteil fort, welches über den Iraker verhängt wurde. Er fasste lediglich 6 Jahre Haft aus.

 

Wer nun glaubt, dass die Reihe der Skandale in der besagten Causa ein Ende gefunden hat, der irrt gewaltig. Denn wie heute auf orf.at zu lesen ist, hob der Oberste Gerichtshof (OGH), das erstinstanzliche Urteil – sechs Jahre Haft – teilweise auf und ordnete in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens an.


 

Da stellt sich – wahrscheinlich nicht nur für uns – die Frage, ob tatsächlich ein normal denkender Mensch annimmt, dass sich ein 10-jähriger Bub — man möge uns bitte nun die Ausdrucksweise verzeihen: „freiwillig von einem erwachsenen Mann in den Arsch ficken lässt“, nachdem ihn dieser gewaltsam in eine Umkleidekabine gezerrt hat.

 

Angesichts eines solchen Skandals wundert es uns nicht, dass in den sozialen Medien derartiges dementsprechend emotional kommentiert wird. Diese Kommentare werden dann von den Gutmenschen als Hass- und Hetzpostings bezeichnet. Für die Opfer solcher Vorfälle hat das gutmenschliche Klientel meist nur Spott und Häme übrig.

 

Auf Grund des – wahrscheinlich nicht nur für uns – nicht nachvollziehbaren Spruchs des OGH halten wir fest, dass für den nun *mutmaßlichen* Täter die Unschuldsvermutung bezüglich der Vergewaltigung gilt.

 

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2016-10-20


Drohungen gegen die Polizei und die Justiz


Nebenerscheinungen zum Grazer Dschihadisten-Prozess

Gestern,  Donnerstag dem 03. März, gab es ein Urteil im ersten Grazer Dschihadisten-
Prozess.  Der Angeklagte, Fikret B., wurde zu acht Jahren Haft verurteilt und kommen-
tierte  die  Urteilsbegründung  unter  anderem  mit  den  Worten:. „Der  Krieg  ist nie zu
Ende.“ ..Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gestern, am Tag der Urteilsverkündung, wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.
Es  waren  deutlich  mehr  Polizisten  des  Sondereinsatzkommandos  Cobra zu sehen.
Dies dürfte auch seinen guten Grund gehabt haben, denn rund um den Prozess gab es
massive  Drohungen  gegen die  Polizei und die Justiz.   Folgende schriftliche Drohung,
die an die Behörde ging,   wurden uns heute zugespielt:
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2016-03-04

Skandal-Rapper Nazar wurde wegen Beleidigung verurteilt


Noch kein Bild und kein Ton von SPÖ-Baxant

und auch noch kein „Bussal“ von SPÖ-Wehsely

Der Skandal-Rapper Nazar und Liebling der Sozi-Schickeria wurde heute am Bezirks-
gericht  Innere  Stadt,  wegen  Beleidigung   (§ 115  Abs. 1 StGB)  zu   2.450,- Euro  (70
Tagsätze  zu je 35 Euro) verurteilt.   Im Nichteinbringungsfall droht ihm eine Ersatzfrei-
heitsstrafe von 35 Tagen.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nazar  hatte  den  FPÖ-Chef,  H.C. Strache,  bei einem Konzert in der Arena als  „Huren-
sohn“  bezeichnet.   Der Rapper kommentierte das  Urteil auf seiner Facebook-Seite wie
folgt,  wobei  die  beiden  Hände  am Schluss des Kommentars  (rot umrandet)  nicht von
sonderlicher Einsicht zu zeigen scheinen.
Screen: facebook.com (Account: Nazar)
Bezüglich  des Urteils war bis dato von seinem Busenfreund,  dem Ex-Berufsjugendlichen
der SPÖ,  Peko Baxant,  noch  nichts  zu vernehmen.   Auch sein weibliches SPÖ-Groupie
Tanja  Wehsely,   SPÖ-Abgeordnete  zum  Wiener  Landtag  und  Mitglied  des Wiener Ge-
meinderats,  hüllt  sich ebenfalls bis jetzt in vornehmes schweigen.   Dabei könnte Nazar
doch gerade jetzt ein „Bussal“ als Trostpflaster benötigen.
Apropos  SPÖ! .. Wie  sich  jahrelange  sozialistische   Bildungspolitik  in  Kombination mit
Rap-Musik  auswirken können,  dokumentieren  zahlreiche  User(innen)  auf Nazars Face-
book-Seite,  die das Urteil ebenfalls kommentierten.   Wir haben von einigen Screenshots
angefertigt.
Screen: facebook.com (Account: Nazar)
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2015-04-10

Menschen sind wichtiger als Lobbys


Aufregung um Wahlwerbe-Plakat der Grünen

Das nachfolgend gezeigte Werbeplakat der Grünen zur EU-Wahl 2014, sorgte seit seinem
Erscheinen  für  heftige  Diskussionen.   Mittlerweile  wurden  diese  wieder  entfernt.  Wir
haben heute noch eines ausfindig gemacht.
Foto: © erstaunlich.at
Auf dem Plakat ist der ehemalige ÖVP-Politiker Ernst Strasser abgebildet.  Dieser wurde erst
im März dieses Jahres, in einem neuen Prozess zu dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlich-
keit  (das Urteil ist nicht rechtskräftig)  verurteilt,  nachdem  der  Oberste Gerichtshof das vor-
herige Urteil (4 Jahre Haft) aus formalen Gründen aufgehoben hatte.
Wir  wissen  allerdings  nicht ob der Spruch: „Menschen sind wichtiger als Lobbys“ ernst ge-
meint  ist,  denn  die  Aussagen  der  Grünen sind sehr oft nicht für bare Münze zu nehmen.
Siehe beispielsweise diesen Beitrag.
Auch  ist  hinlänglich  bekannt,  dass  man bei  ERSTAUNLICH  nicht  unbedingt ein Fan der
Grünen  ist.   Aber  wo  diese im Recht sind,  sollte man ihnen dieses auch nicht absprechen.
Strasser gibt ein Spiegelbild für zahlreiche EU-Politiker(innen) wieder. In der EU steht Lobby-
ismus an der Tagesordnung.
Multinationale  Konzerne  bedienen  sich zwecks Gewinnmaximierung immer wieder der Mast-
darm-Akrobatik so mancher EU-Politiker(innen). Dass dabei Otto Normalbürger meist auf der
Strecke bleibt, interessiert offenbar niemanden.
Den  größten Nutzen  aus  der  EU ziehen die Lobbyisten und nicht die Normalbürger.  Diese
werden  nämlich immer wieder mit dümmlichen  Verordnungen aus Brüssel bombardiert,  die
ihre Lebensqualität einschränken. Auch hat die Einheitswährung – der Euro – nichts als Zwie-
tracht, Neid und Streitereien gebracht.
Österreich wird aus der EU nicht austreten können.   Dafür haben schon EU-hörige Politiker
gesorgt.   Bleibt nur noch die Option,  dass sich die EU früher oder später von sich aus auf-
lösen  wird.   Und  dies  wird  auch  geschehen,  denn  wie die Geschichte beweist,  konnte
bislang niemand Europa als ein Staatengebilde einen.
Erstaunlich  finden  wir  allerdings,  dass  sich deklarierte EU-Gegner um Mandate im EU-
Parlament bemühen.   Das wäre in etwa vergleichbar,  wenn sich ein erklärter Gegner des
Glücksspiels,  um  einen  Aufsichtsratsposten bei der Firma Novomatic oder bei Casinos
Austria bewerben würde.
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2014-05-13

Uwe Sailer wiederholt beim Verbreiten einer Unwahrheit ertappt


Erstaunliches auf einem Nebenschauplatz

Heute fand im Handelsgericht Wien der Prozess Uwe Sailer gegen DDr. Werner Königshofer
statt.   Ersterer hatte auf Kreditschädigung geklagt. Über den Prozess selbst gibt es nicht viel
berichten.   Juristische  Fachsimpelei  sowohl  auf  Kläger- als auch auf Beklagtenseite.  Das
Urteil wird schriftlich erfolgen.
Da  wir  jedoch  die Aktivitäten des Kriminalbeamten aus Linz sehr aufmerksam verfolgen,
wohnte  der Herausgeber dieses Online-Magazins der Verhandlung im HG Wien bei.  Und
wie  es  der  Zufall wollte,  kam  Erstaunliches zu Tage.   Zwar nicht im Prozess,  aber dafür
auf einem Nebenschauplatz.
Frau  Salmhofer  aus  Hartberg (Steiermark)  ist eine engagierte Bürgerin und setzt sich für
Königshofer  ein.   Ihrer  Meinung nach  war  das Innsbrucker Urteil wegen übler Nachrede
gegen den ehemaligen FPÖ- Abgeordneten ein Fehlurteil.  Sie hält mit ihrer Meinung nicht
hinter dem Berg und schreibt diesbezüglich auch im Internet, unter dem Nicknamen  „Erd-
beeramazone“,  darüber.
Möglicherweise ist Uwe Sailer über Unterstützer(innen) seines „Feindes“ nicht sehr erfreut.
Denn im sozialen Netzwerk Facebook tauchte folgendes Posting auf:
Screen: facebook.com
Frau Salmhofer schrieb Sailer an und wollte unter anderem von ihm wissen, ob mit Erdbeer-
amazone ihre Person gemeint sei.  Aus dem Posting ist nämlich nicht klar ersichtlich, ob die
beiden Personen identisch sind. Antwort erhielt sie keine.
Dafür haben wir ein wenig recherchiert und förderten folgendes Facebook-Posting zu Tage,
welches mittlerweile gelöscht wurde:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus  diesem  Posting wird schlüssig,  dass Sailer die betreffende Person gemeint haben muss.
Die Worte Salmhofer, Hartberg und Erdbeeramazone werden in einem zusammenhängenden
Text genannt.
Aber  auch  Frau  Salmhofer  war  zwischenzeitlich  nicht  untätig  gewesen und hatte in dieser
Angelegenheit ein Auskunftsbegehren an die Bezirkshauptmannschaft  Hartberg-Fürstenfeld
gestellt.  Heute übergab sie uns folgendes Schriftstück:
Screen: (c) erstaunlich.at
Mit  dem  amtlichen Auskunftsschreiben wird bewiesen,  dass die Angaben von Uwe Sailer
bezüglich  Salmhofer  nicht den Tatsachen entsprechen und wir ihn damit wiederholt beim
Verbreiten einer Unwahrheit ertappt haben. Siehe diesen LINK.

Abschließend einige Worte an Herrn Sailer persönlich:

Kennen Sie das Sprichwort „Auch andere Mütter haben schöne Töchter“?  Wir münzen dieses
ein  wenig  um  und sagen:  „Auch andere Webseiten haben gute IT-Techniker“.    Sie können
löschen und blockieren nach Herzenslust.  Es gibt kaum etwas,  was wir nicht wieder zu Tage
fördern,  wenn wir es darauf anlegen.  Das sollten Sie doch als „Datenforensiker“ – auch wenn
Sie sich dazu selbst ernannt haben – eigentlich wissen.
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2014-04-14

EuGH verbietet Zahlscheingebühr


Österreichisches Gericht und der EU-Gerichtshof

sehen Zahlscheingebühren als gesetzwidrig an

Der  Verein  für  Konsumenteninformation  (VKI)  klagte im Auftrag des Konsumentenschutz-
ministeriums Unternehmen, die Zahlscheinentgelte verrechneten. Dieses Entgelt ist seit dem
neuen Zahlungsdienstegesetz verboten (in Kraft seit 1.11.2009). Weiterlesen unter ……
Der  Funkanbieter  T-Mobile  wandte  sich  daraufhin  an  den EU-Gerichtshof,  da er die Urteile
so  nicht  hinnehmen  wollte.   Dort  holte  man  sich  nun  eine  Abfuhr.   Gleichzeitig  wurde die
Causa  an  den  Obersten  Gerichtshof  zur  Prüfung  zurückverwiesen.   Der  EuGH  verwies  in
seinem  Urteil  darauf,  dass EU-Staaten die Möglichkeit haben,  Zahlungsempfängern – also in
dem  Fall  dem  Mobilfunkbetreiber – unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell
zu untersagen, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen.  Im Klartext bedeutet das, dass beispiels-
weise einem Kunden der mit Erlagschein bezahlt, dafür keine Gebühr extra verrechnet werden
darf.
Zur Ehrenrettung von T-Mobile muss man aber allerdings sagen, dass dieses Unternehmen seit
August  2010  keine  Zahlscheingebühren  mehr verrechnet,  da  das  nunmehrige  EuGH-Urteil
bereits  absehbar schien.   Nicht  so  scheint das der Funkanbieter DREI zu sehen,  der bei uns
schon einige Male  in  die  Schlagzeilen  geraten  ist.   Völlig unbeeindruckt von den bisherigen
Urteilen,  verrechnet dieser weiterhin die Erlagscheingebühr.
Wir tätigten gestern einige Testanrufe im Callcenter von DREI. Das Ergebnis war erschreckend.
Keiner  der  Mitarbeiter(innen)  war  vom  Verbot  der  Zahlscheingebühr informiert – oder taten
zumindest so – und  ein  Callcenter-Mitarbeiter  wusste  nicht  einmal  von der Existenz des EU-
Gerichtshofes.
Am frühen Nachmittag gelang es uns dann endlich, den Pressesprecher von DREI ans Telefon
zu  bekommen.   Dieser erklärte uns,  dass man die Entscheidung des OGH abwarten will und
bis dahin weiter die Erlagscheingebühr verrechnen werde.
Das könnte allerdings teuer werden,  denn wenn nun der OGH in Österreich genauso wie die
EU  entscheidet,  dann  könnten  laut  dem VKI,  die Kunden die bisher gezahlten Gebühren
zurückfordern.   Der Pressesprecher  von  DREI schickte uns auch noch ein Mail,  in dem ein
sehr  interessanter  Satz steht:  „Zu Information: wir haben uns bei A1 erkundigt.  Das Unter-
nehmen teilt unsere Rechtsansicht.“
Möglicherweise  hat  Herr  Tesch  diese Information im Callcenter von A1 erhalten.  Denn in der
Geschäftsführung  von  A1,  sah und sieht man dies offenbar anders.   Als wir seinerzeit A1 auf
das  erstinstanzliche Urteil des Verbots der Erlagscheingebühr aufmerksam machten,  stellten
diese  unverzüglich  (zumindest  uns  gegenüber)  diese  Forderung  ein.   Da wir neben DREI
auch A1 Anschlüsse haben, können wir dieses Faktum mit zahlreichen Rechnungen belegen.
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2014-04-11

Möchtegern-Gangster und Hetzer wurden verurteilt


Judenhetze und Verherrlichung von

Gewalt fällt zu Recht nicht unter Kunst

Schuldig in allen Anklagepunkten lautete das Urteil, das am Freitag dem 10.01.14 im Grazer
Straflandesgericht gegen zwei Rapper gesprochen wurde. Die zwei Grazer waren wegen Ver-
hetzung, Aufforderung zu terroristischen und strafbaren Handlungen angeklagt.
Bei  den beiden Verurteilten handelt es sich um die Möchtegern-Gangster (so geben sie sich
zumindest  in  ihren  Videoclips) Yasser  Gowayed  und  Budak  Osman.   Die beiden Herren
waren eine „Entdeckung“ von ERSTAUNLICH.   Wir berichteten schon über diese,  da waren
sie den „großen“ Medien noch völlig unbekannt. Unter diesem LINK können geneigte Leser-
(innen) unsere Beiträge nachlesen.
In  Videoclips,  in  denen Gowayed und Budak die Hauptrolle spielen,  wird unter anderem
Gewalt verherrlicht, Straftaten gutgeheißen und gegen Juden gehetzt.   Auf den Facebook-
Accounts  der  Beiden  ging  es nicht minder harmlos zu.   Vor dem Richter versuchten die
Anwälte der Angeklagten dies als Kunst zu verkaufen.
Die  Richterin  konnte offenbar die Meinung der Anwälte bezüglich der „Kunst“ von Gowayed
und  Budak  aber  nicht ganz teilen und verhängte gegen die beiden Rapper bedingten Frei-
heitsstrafen  von  sechs  und  elf  Monaten sowie Geldstrafen.   Sowohl Staatsanwalt als auch
Verteidiger legten sofort Berufung ein und die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
Pikante Details am Rande: Am 25.11.2012 fanden in Graz Gemeinderatswahlen statt. Yasser
Gowayed gab auf seiner Facebook-Seite damals folgende Wahlempfehlung ab:

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)

Martina  Schröck  (SPÖ)  bedankte  sich  auf  der hetzerischen Facebook-Webseite des Möchte-
gern-Gangster ganz artig und schrieb:  „Danke euch für die Unterstützung!  Gemeinsam können
wir  vieles  schaffen!“ Aber  auch  der  damalige  Vorsitzende  der  Sozialistischen  Jugend Graz,
Manuel  Oberreiter,  entdeckte  sein  Herz  für  den Rapper und warb auf dessen Hass- und Hetz
Facebook-Account um Vorzugsstimmen.

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)

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2014-01-11

ORF: Abkassierversuch ohne Leistung erbringen zu wollen

 


Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten

Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt  scheut  nicht  einmal  davor  zurück  Entgelt  einheben zu wollen,  ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes  Schreiben  flatterte all  jenen ORF-Kunden ins Haus,  die sich vor 5 Jahren
eine  ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges  Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins.   In diesem wird
lapidar  mitgeteilt,  dass  die  technische Lebensdauer der  ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten  sei  und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse.  Gleichzeitig
wird  dem  ORF-Kunden  mitgeteilt,  dass sein Nutzungsvertrag  (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da  das  ORF-Programm  ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte  Nachrichten  vorgesetzt  bekommt,  war  es  für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen,  dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die  Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:

Nach  dem  hg.  Erkenntnis  vom  4. September 2008, Zl. 2008/17/0059,  kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite  Rundfunkempfangsanlage  vorhanden  ist;   „betriebsbereit“  bedeutet  in
diesem  Zusammenhang,  dass  mit  ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.

Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen

Obwohl  sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass  keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen,  wollte  die  Zwangsgebührenanstalt  nicht  aufgeben  und  schickte  nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser  nicht  in  der  Lage  war  eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend  zu  lesen  oder  diese  ihm  egal  war  und  er  mit seinem Brief versuchte,  den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.

Das  funktionierte  aber  nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins.  Mit diesem ist
nicht  gut  Kirschen  essen, speziell  wenn  es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es  in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch.   In diesem erklärte
eine  Dame  der GIS unter anderem doch tatsächlich,  dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich,  welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können.  Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“  der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft,  kann es sich
wohl  nur um einen schlechten Scherz handeln.   Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier)  einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt –  ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.   Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls  lange  Rede  kurzer  Sinn,  der Herausgeber von  www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein,  stünde der Rechtsweg offen.   Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben,  dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“  einzufangen  ist.   Denn  einige  Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.

Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen.  Wenn
keine  technische  Voraussetzungen  mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann  braucht  auch  kein  Programm-Entgelt  mehr bezahlt werden.  Einzig und allein ist
eine  minimale Fernsehgebühr fällig,  die der Bund über die GIS einheben lässt.  Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen.  So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof.   Und  auch die staatliche  Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.

*****

2013-03-19

Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
*****

2013-01-16
 

Keine Fußfessel für Sexualstraftäter


Opferschutz geht vor Täterschutz

Klar  gegen  die  elektronische  Fußfessel  für  Sexualstraftäter  hat  sich  heute  die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention
ist  die  beschlossene  Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“,  so Gartelgruber,
die  dies  heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R. , jenem Vergewaltigung-
sopfer, deren Peiniger mit einer Fußfessel davon gekommen ist, bekräftigte.
 
v.l.n.r.:  Sabine R., Carmen Gartelgruber, Martin Glier
 
„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Ver-
gehen  gegen  Leib und Leben viel zu gering“,  betonte Gartelgruber.   In diesem Deliktsbereich
gelte  es  vielmehr  Präventionsmaßnahmen  zu  verstärken  und nicht zu übersehen,  dass die
Opfer  von  Sexualtätern  oft  ein  Leben  lang  mit Angst leben müssten,  so Gartelgruber, die
absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraf-
täter, nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss.
 
„Hier ist die Justizministerin ist gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um
die Täter!“, so Gartelgruber. Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opfer-
schutz  geht  vor Täterschutz“.   „Vergewaltiger insbesondere von Behinderten,  Jugendlichen
oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“,
forderte Gartelgruber.
 
Die  bisherigen  Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings
nicht  viel  erwarten,  habe Karl doch selbst zugegeben,  dass der Aspekt der seelischen Ver-
letzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.
 
Im  speziellen  Fall  von  Sabine R.,  die  den Mut hat aufzustehen und das Unrecht, dass ihr
geschehen ist, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe
die  FPÖ  auch  eine  Parlamentarische Anfrage  mit  112  Fragen an die Justizministerin ge-
stellt.
 
„Die  Antworten  waren  wie  zu  erwarten,  schwammig und unzureichend.   Auf zahlreiche
Fragen  verweist  sie  nur darauf,  dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht
erlangt  werden  können“,  zeigte sich Gartelgruber empört.   „Ich habe mir das Urteil ange-
sehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil viel zu mild. Auch kann ich nicht nach-
vollziehen,  warum  der  Staatsanwalt  in  diesem  Fall keine Berufung eingereicht hat“,  so
Gartelgruber abschliessend.
 
*****

2013-01-03
 

Slowakischer Fischerhütteneinbrecher verurteilt


Verhandlung im Landesgericht Korneuburg

Heute wurde ein Schlussstrich unter eine Angelegenheit gezogen, welche die Fischer am Grenz-
fluss March,  das ganze Jahr über in Atem gehalten hatte.   Der Einbrecher Juraj Janos,  der
im  heurigen August mit Hilfe unserer ausführlichen Berichterstattung verhaftet werden konnte,
wurde heute im Landesgericht Korneuburg verurteilt.   Den Vorsitz in der Schöffenverhandlung
führte der Richter Dr. Manfred Hohenecker.
Fotos: © erstaunlich.at
Das neue Justizzentrum                                Richter Dr. Manfred Hohenecker
Dem  slowakischen  Einbrecher wurde vorgeworfen,  in insgesamt 56(!) Fischerhütten,  sowie
in  ein  Gasthaus  eingebrochen  und  dabei  einen  Schaden  von 48.800,- Euro verursacht zu
haben. In dieser Summe war jedoch der angerichtete Sachschaden durch die Einbrüche nicht
enthalten.
Fotos: © erstaunlich.at
Juraj Janos im Verhandlungssaal des Landesgerichts Korneuburg

Der Richter nahm Janos die Opferrolle nicht ab

Janos zeigte sich zwar geständig aber sehr wortkarg.  Auf die, vom Richter mehrmals gestellte
Fragen wie:  „Warum er in Österreich einbrechen ging  – ob er sich erhofft habe, dass er nicht
erwischt  werde  oder  die  Gefängnisse  komfortabler sind –   und ob es in der Slowakei keine
Fischerhütten gäbe“,  antwortete der Fischerhütteneinbrecher stets mit:   „Er sei unter Drogen
(Pervitin) gestanden und habe nur eingebrochen um seine Drogensucht zu finanzieren.“
Damit  versuchte Janos offenbar  als Drogenopfer Mitleid zu erhaschen.  Der Richter nahm ihm
diese schlecht gespielte Opferrolle aber nicht ab und wollte wissen,  wie viel 1 Gramm Pervitin
kostet und welche Menge er davon konsumiert hat.
Janos gab an, dass 1 Gramm 20,- Euro kostete und er pro Woche 2 Gramm konsumierte. Der
Richter rechnete daraufhin jenen Betrag aus,  welcher zur Finanzierung der Drogensucht not-
wendig  war  und  stellte  diese  Summe  dem  Wert der gestohlenen Gegenstände (48.800,-
Euro) gegenüber.   Er  erinnerte  Janos  in  diesem Zusammenhang daran,  dass dieser sehr
wohl  aus  Erwerbsgründen  einbrechen ging und wies nochmals auf das eingangs erwähnte
Geständnis hin.
Da  erkannte  der  slowakische Fischerhütteneinbrecher,  dass er den Richter nicht für dumm
anzuschauen  brauchte  und räumte sofort ein,  dass er die Einbrüche zu seiner persönlichen
Bereicherung verübte.   Janos wurde gemäß  §§ 127, 128(1) Z 4, 129 Z 1, 2 u. 3, 130 4. Fall
StGB zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.  Das Urteil ist rechtskräftig.
Bleibt  nur  zu  hoffen,  dass  Janos und seine (noch immer nicht ausgelieferten) Mittäter aus
dem Urteil gelernt haben, dass man auch in Österreich nicht straffrei einbrechen gehen kann.
Leute wie er,  bringen die Bevölkerung der  slowakische Grenzregion in Verruf.   Daher sollte
auch  die  slowakische Polizei aus diesem Fall gelernt haben und sich in Zukunft kooperativer
verhalten.
Wir  möchten  uns  auch  bei  jenen Personen bedanken,  die uns durch ihr Engagement bei
unserer  seinerzeitigen  Berichterstattung bzgl. Juraj Janos und den Hütteneinbrüchen unter-
stützten.
*****
2012-12-04
 

Peinliche Niederlage für die „Linke Jagdgesellschaft“


Beschuldigung ohne Beweis

Ist Glawischnig die oberste Richterin Österreichs?  Diese Frage stellten wir in unserem Beitrag
„Mobbing….“, nachdem die grüne Bundessprecherin,  Eva Glawischnig, auf der offiziellen Web-
seite der Grünen forderte  „Martin Graf muss gehen“ und dem Dritten Nationalratspräsidenten
unterstellte,  in  offensichtlich  ungehöriger Weise  eine alte Dame um den Zugriff auf ihr Ver-
mögen  gebracht zu haben. 
 
Screen: gruene.at
 
Dass  sich Glawischnig mit ihrer Aussage augenscheinlich über jegliche rechtsstaatlichen Prin-
zipen hinweggesetzt hat und einen Mann einer Tat beschuldigte,  für die es bis dato keinerlei
Beweise gibt,  scheint die Grünpolitikerin offensichtlich nicht wirklich zu interessieren.
 

Hetzkampagne auf  Dr. Graf bricht in sich zusammen

Nun  gab  es  einen herben Rückschlag für die  „Linke Jagdgesellschaft“.   In einer gestrigen
Entscheidung des Handelsgerichtes Wien,  wurde das Begehren auf Absetzung des Stiftungs-
vorstands  abgewiesen.   Das  Gericht  kam  auf  Grund  des  Berichtes  eines unabhängigen
Stiftungsprüfers zur Ansicht,  dass es keinerlei Verfehlungen des Vorstands gegeben hat.
 
Jedenfalls  bricht  mit dieser Entscheidung,  die im Zusammenhang mit der Meschar-Privat-
stiftung  gegen  Dr. Martin Graf  geführte  Kampagne  in  sich zusammen.   Dass dies dem
Anwalt von Meschar, Dr. Georg Zanger, nicht gefällt liegt in der Natur der Sache und lässt
uns  auf seine politischen Motive schließen.  Jedenfalls will er gegen die Entscheidung des
Handelsgerichts Wien Rechtsmittel ergreifen.
 
Was uns (nicht) erstaunt ist die Tatsache, dass sich Frau Glawischnig in vornehmes  –oder
besser  gesagt „in peinliches“ –  Schweigen hüllt und auch in den politisch linksorientierten
Medien, bis dato kein Wort über den Ausgang der Causa zu lesen oder zu hören ist.
 
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2012-10-19
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
*****
 
2012-08-22
 

Kinderpornografie: 14-Jähriger verurteilt


Da kam der pädophile Richter äußerst glimpflich davon

Ein 14-jähriger Schüler ist heute wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen
in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.000,-  Euro Schmerzensgeld,  welches
er an das Opfer zu bezahlen hat, verurteilt worden.   Da der Staatsanwalt noch keine Stell-
ung zum Urteil nahm, ist dieses noch nicht rechtskräftig.

Ein 12-jähriges Mädchen machte von sich selbst Nacktfotos und schickte sie dem Jugend-
lichen.   Dieser  speicherte  die  Bilder  auf  seinem  Smartphone,  welches dann die Runde
gemacht haben soll.  Auch soll er die Fotos ins Internet (Facebook) gestellt haben.
Man  kann  nur  hoffen,  dass die Strafe dem Jugendlichen eine Lehre sein wird und dieser
derartige Handlungen in Zukunft unterlässt.   Allerdings verstehen wir die Höhe der Strafe
nicht,  wobei wir diese nicht als zu mild empfinden.

Wie  wir  bereits in einigen Beiträgen  (zuletzt „Kavaliersdelikt…..“)  berichteten,  wurde  ein
Salzburger Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches Material  auf seinen PC
hortete,  zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und  2.250,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Screens: gegensexuellegewalt.at

Den beiden Herren auf obigen Fotos,  darf  der perverse Richter seinen Fast-Freispruch
verdanken.

Normalerweise  ist  bei  Jugendlichen die Hälfte der Strafe als die für Erwachsene vorgesehen.
Also hätte der Salzburger Jugendrichter eigentlich mindestens 10 Monate ausfassen müssen.
Vielleicht  wird  der  jetzt  noch  Jugendliche später einmal Richter und kann damit mit einem
milderen Urteil rechnen, sollte er in sein altes Verhaltensmuster zurückfallen.

*****

2012-07-16
 

Kavaliersdelikt Kinderpornographie


Die Innenministerin sollte mit der

Justizministerin ein ernstes Wort reden!

Nachfolgender  Beitrag  (Screenshot)  erschien  in  der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen
Zeitung:
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Besonders interessant erscheint uns die Aussage der Innenministerin Mikl-Leitner.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 
Wir  können  der  Aussage  von  Frau Mikl-Leitner nur zustimmen,  allerdings sollte diese ein
ernstes Wort  mit der Justizministerin,  Beatrix Karl,  reden.  Denn bei der Justiz scheint man
die  Auffassung  der Innenministerin nicht zu teilen und betrachtet Kinderpornographie offen-
bar als ein Kavaliersdelikt.
 
Wir haben schon mehrere Beiträge über erstaunlich milde Urteile gegen Kinderpornographie-
Konsumenten  verfasst.   Dass  letzte  bekannte Urteil schlug wohl dem Fass den Boden aus.
Wie  wir  im  Beitrag  „Österreich – ein Paradies für ….“  berichteten,  wurde  ein  Sazburger
Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches  Material  auf seinen PC hortete,  zu
lächerlichen  5 Monaten  bedingt  und  2.250 Euro Geldstrafe verurteilt.   Den beiden Herren
auf  den  nachfolgenden  Screenshots,  darf  dieser  Perversling seinen Fast-Freispruch ver-
danken.
 
Screens: gegensexuellegewalt.at
 
In  Anbetracht  des  obigen  Urteils stellen wir uns die Frage,  warum die Innenministerin zum
Kampf gegen Kinderpornographie nach Thailand reist, wenn wir nicht einmal Herr in unserem
eigenen Haus sind.  Den ermittelten Beamten muss angesichts solcher Urteile wohl oder übel
das Kotzen kommen.
 
Wir  wären für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten.  Dort sollten die kompletten
Daten  (Foto, Name,  Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.   Mit einer solchen Maßnahme würden
nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch wenn sie vor Gericht
einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten.
 
*****

2012-07-08
 

Erstaunliche ORF-Berichterstattung


Wie steht es mit journalistischer Sorgfaltspflicht beim ORF?

Der  ORF berichtet über den Scheuch-Prozeß, so weit so gut.  Faszinierend ist jedoch
das Bild samt Untertitel im linken unteren Teil des ORF-Beitrags.
Screen: orf.at

„Uwe Scheuch  und  Anwalt Dieter Böhmdorfer  nach  der Urteilsverkündung“ .  Natürlich
steht  nicht  dabei, wie alt das Foto ist,  dass das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wurde
– es also gar nicht existiert – und dass im gegenständichen Verfahren das Urteil frühestens
am 06.07.2012 erwartet werden kann.
Über eine derartige Berichterstattung des Rotfunks kann man nur ungläubig den Kopf
schütteln.   Durch  das  Foto samt Untertitel entsteht nämlich der subjektive Eindruck,
dass Scheuch im jetzigen Prozess bereits verurteilt wurde.
*****

2012-06-25
 

Mobbing als Bildungsziel der Grünen


Ist Glawischnig die oberste Richterin Österreichs?

„FP-Obmann  Strache  ist  offenbar  zu  schwach,  um Martin Graf zum Rücktritt zu zwingen.
Er  stellt  sich  sogar hinter jemand, der in offensichtlich ungehöriger Weise eine alte Dame
um  den  Zugriff  auf  ihr  Vermögen  gebracht  hat,……“   In  diesem Tenor geht es auf der
offiziellen Webseite  der  Grünen,  in einem gestrigen Beitrag der grünen Bundessprecherin,
Eva Glawischnig, weiter.
 
Wir finden es erstaunlich, dass sich eine österreichische Politikerin offensichtlich über jegliche
rechtsstaatlichen  Prinzipen  hinwegsetzt  und  einen  Mann  einer Tat beschuldigt,  für die es
bis dato keinerlei Beweise gibt. Sollte Martin Graf tatsächlich eine strafbare Handlung gesetzt
haben, so ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörden tätig zu werden und eventuelle Ergebnisse
der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diese entscheidet dann über eine Anklage und ein un-
abhängiges Gericht hat dann über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.
 
Aber dem nicht genug, forderte Eva Glawischnig: „Kommen Sie zur Menschenkette rund ums
Parlament: „Bildungsziel: Anstand – Martin Graf muss gehen“ und verwies auf den Facebook-
Link:  http://www.facebook.com/events/452029081476990/  
 
Screen: facebook.com
 
Über diesen Facebook-Account wurden dann 14.453 Personen zu dieser skurrilen Veranstalt-
ung am 12.06.2012 eingeladen. Zugesagt haben 718, wenn man den Angaben glauben darf.
 
Screen: facebook.com
 

98 Prozent ließen die Einladung links liegen

Tatsächlich  fanden sich heute nur knapp 300  Personen zu der dubiosen Kundgebung vor dem
Parlament ein,  die von den Grünen und noch einigen politisch linksorientierten Organisationen
veranstaltet  wurde.  Das heißt,  dass von den 14.453  „eingeladenen“ Personen,  die offenbar
dem Kreis der Grünen oder den Linken zuzuordnen sind,  lediglich 2 Prozent der Aufforderung
an der Teilnahme zu dieser Veranstaltung gefolgt sind.   98 Prozent hatten ganz offensichtlich
rechtsstaatliches  Verständnis  und  das lässt hoffen,  dass im grünen oder linken Wählerkreis
doch noch nicht Hopfen und Malz verloren ist.
 
Mit ihrer Initiative schrammt Glawischnig haarscharf an einer Selbstjustiz vorbei, denn Zweck
der skurrilen Veranstaltung war es offenbar, den Dritten Nationalratspräsidenten, Martin Graf,
aus seinem Amt zu verjagen oder zumindest hinaus zu mobben.  Falls es der grünen Bundes-
sprecherin nicht bewusst ist, M. Graf wurde im demokratischen Weg in sein Amt gewählt und
kann auch nur in diesem Weg wieder abgewählt werden.
 
Wenn  Mobbing  zum  Bildungsziel  der Grünen gehört bleibt nur zu hoffen,  dass diese Partei
nie  eine  tragende  Rolle  in der Bildungspolitik der Republik Österreich übernimmt.   Die Vor-
gehensweise von Glawischnig in dieser Causa,  ist unserer Meinung nach demokratiepolitisch
äußert bedenklich. Auch scheint die Grünpolitikerin in ihrem augenscheinlichen Unverständnis
für rechtsstaatliche Prinzipien zu übersehen,  dass es die Unschuldsvermutung gibt. Diese gilt
auch für politische Gegner(innen).
 
*****

2012-06-12
 

Deutschland schafft sich wirklich ab


Beitragsübernahme

Das  Übernehmen von Beiträgen anderer Webseiten kommt bei uns nur im geringen Aus-
maß vor und überhaupt  wenn diese aus dem Ausland sind,  da wir uns hauptsächlich mit
österreichischen Themen  beschäftigen.   Nachfolgender Beitrag ist jedoch eine derartige
Erstaunlichkeit, sodass wir diesen unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen müssen.  Es
bleibt nur zu hoffen,  dass derartige Zustände in Österreich nicht um sich greifen werden.
 
Screen:  journalistenwatch.com
 
Weil der Publizist Thomas Marcus Illmaier gegen Assessorin jur. Rehber Dogan, türkisch-
stämmige  Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit,  Regionaldirektion Nord,  Agentur
für  Arbeit Hamburg,  Abt. Interner Service  Personal,  zwei begründete Dienstaufsichts-
beschwerden  erhoben hat  “wegen  eklatanter sprachlicher Mängel in Rechts- und Ver-
waltungsdeutsch”  der  Dame,  die in ihrer Position Prozess- und Verwaltungssachen ge-
richtsfest  entscheiden soll,  hat ihr Vorgesetzter Ronald Geist den Publizisten strafange-
zeigt wegen angeblich rassistischer Beleidigung,  weil Illmaiers Rüge und Belehrung auch
den Verdacht auf unangemessene sprachliche Integration der Dame mit Migrationshinter-
grund streifte.
 
Daraufhin  erhielt  Thomas Illmaier  vom  Amtsgericht  Schwarzenbek auf Betreiben der
Staatsanwaltschaft  Lübeck  Strafbefehl über  400,00 EUR,  verbunden mit der Androh-
ung von 40 Tagen Haft, für den Fall, dass er die Geldstrafe nicht bezahlen würde.
 
Dagegen  wurde Einspruch erhoben,  so dass es nun zu der Hauptverhandlung kommt.
Antrag auf Ladung der Sachverständigen Dr. Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder und Udo
Ulfkotte  blieb  ungehört;  das Gericht unter  Leitung der Richterin Oppeland schweigt
dazu.
 
Wenn  wir in Deutschland so weit sind,  dass Kritik an der sprachlichen Integration von
Migranten im Staatsdienst als rassistische Beleidigung gewertet und mit 40 Tagen Haft
bedroht wird, verkehren sich die Dinge ins Gegenteil der Demokratie, deren Wert sich
wesentlich durch Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Einmischung von Bürgerrecht-
lern in die Belange von Staat und Gesellschaft bestimmt.
 
Falls die Medien doch noch Interesse an diesem Thema haben:  Die Verhandlung findet
im Amtsgericht Schwarzenbek, Saal 1 am 16. April 2012 um 13.30 Uhr statt. (Quelle)
 
*****

2012-04-04
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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2012-02-15
 

Verbrechen zahlen sich aus


Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken

Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese  hat er  bereits erhalten,  falls  schwer  kriminelles  Verhalten  in Österreich  als Qualifi-
kation zu werten wäre.

Die Qualifikationen des  29-jährigen Türken liegen in Diebstählen,  Körperverletzungen,  Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,

unbefugten  Gebrauchs  von Fahrzeugen,  Unterdrückung eines Beweismittels,  Sachbeschädig-
ung bis hin zu  vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung.   Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.

Nach  neun  Verurteilungen und einer  Einweisung in eine Anstalt  für abnorme  Rechtsbrecher,
langte  es  der  Bezirkshauptmannschaft  Feldkirch und verhängte  über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.

Entschädigung statt Abschiebung

Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes  ging,  der irrt gewaltig.   Der türkische  Serien-Straftäter  darf  in  Österreich
bleiben  und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von  2.620,- Euro für
Prozesskosten.   Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.

Der Türke,  der es mit den  österreichischen Gesetzen  offensichtlich nicht  so  genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging.   Er wandte sich
an  den  Verfassungsgerichtshof,  der den Abschiebebescheid  der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.


Das  Höchstgericht  kam  nämlich zur Ansicht,  dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes  (Schizophrenie)  eingehen hätte müssen.   Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.

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2012-01-28

 

Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
 

Vorsicht Inländer


Vorsicht Ausländer – Das wäre verhetzend!

Ausländer sind drauf und dran das schöne Österreich an die Wand zu fahren. Ausländer
verweigern jede Reform, sei es in der Bildung………  Ausländer haben Hassprediger……
Österreich ist einfach viel zu schön um es den Ausländern zu überlassen…..
Dass der obige Absatz einwandfrei den Tatbestand der Verhetzung bilden würde, wenn
jemand diese Worte beispielsweise übers Internet oder ein sonstiges Medium verbreitet,
darüber braucht wohl nicht diskutiert zu werden.
Interessant ist jedoch was wäre,  wenn man das Wort Ausländer durch Inländer ersetzt.
Ist dann der Tatbestand der Verhetzung noch gegeben?  Liest man sich die geltende Ver-
sion des § 283 Abs. 1 und 2 StGB durch, trifft dies nach unserem Rechtsverständnis
auch dann zu,  wenn Inländer mit den Worten bedacht werden,  wie wir sie im 1. Absatz
dieses Beitrags demonstrieren.
Screen: jusline.at
Wir ersuchen unsere Leser(innen) folgendes Video anzusehen und sich anschließend
selbst ihr Urteil zu bilden.
{mp4-flv img=“videos/vinl.jpg“ showstop=“true“}vinl_mp{/mp4-flv}
Quelle:  www.importundexport.at

Chilenischer Immigrant beleidigt Österreicher(innen)

Der Sprecher auf dem Video ist ein gewisser Patricio Handl. Was den in Chile geborenen
und nach  Österreich immigrierten Ex-Gastronom dazu veranlasst  derart auf die öster-
reichsche  Bevölkerung loszugehen,  kommt aus  seinem  erstaunlichen  Vortrag nicht
hervor.
Ein interessantes Detail am Rande. Der Betreiber der Webseite „IMPORT/EXPORT“ ……
Screen: www.importundexport.at
……über deren Handls hetzerische Worte gegen Inländer veröffentlicht und verbreitet
werden, erhielt im vorigen Jahr sage und schreibe 10.000 Euro staatliche Subvention.
Screen: parlament.gv.at

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2011-10-17
 

Inhalts-Ende

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