Produkt-Rückrufe

Kein guter Tag für Gojibeeren

dennree ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die folgenden Artikel zurück:

dennree Goji Beeren getrocknet 100 g mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.03.2024 – 21.07.2024

dennree Goji Beeren getrocknet 250 g mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.03.2024 – 18.07.2024

(Fotocredit: dennree Naturkost GmbH)

Betroffen ist ausschließlich Ware mit den oben angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD). Die Ware ist bei Denns BioMarkt und in ausgewählten Naturkostfachmärkten erhältlich.

Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Salmonellen. Bei Verzehr der Produkte können Beschwerden wie Durchfall, Kopf und Bauchschmerzen, allgemeines Unwohlsein und gelegentlich auch Erbrechen nicht ausgeschlossen werden. dennree nimmt daher vorsorglich die gesamten Chargen mit den folgenden MHD aus dem Verkauf:

dennree Goji Beeren getrocknet 100 g: MHD 28.03.2024 – 21.07.2024
dennree Goji Beeren getrocknet 250 g: MHD 28.03.2024 – 18.07.2024

Kunden(innen) können das Produkt in die Verkaufsstelle zurückbringen, in der sie es erworben haben. Der Kaufbetrag wird bei Vorlage des Produkts auch ohne Kassenbeleg zurückerstattet.

 

Alnatura ruft vorsorglich Alnatura Gojibeeren mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 04.07.2024 bis 22.10.2024 zurück, da in einer Probe der gleichen Rohware Salmonellen nachgewiesen wurden. Die Ware wurde bereits aus dem Verkauf genommen.

Salmonellen können Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Kundinnen und Kunden, die Alnatura Gojibeeren mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben, sollten diese vorsorglich nicht mehr verzehren. Packungen mit den genannten MHD können in die jeweiligen Märkte zurückgebracht werden, dort gibt es selbstverständlich Ersatz.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist seitlich auf der Verpackung aufgedruckt.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen.  Alnatura bedauert den Vorfall und bittet für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

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VfGH entscheidet über Bargeldbehebungsentgelte am Bankomat


Öffentliches Interesse an Bargeldversorgung wird anerkannt

 

In seinem neuesten Erkenntnis hat der VfGH das öffentliche Interesse an der Bargeldversorgung auch in ländlichen und touristisch nicht so erschlossenen Gebieten anerkannt.

 

Er führte in einem von ca. 500 Banken beantragten Verfahren aus, dass es aus Gründen des Verbraucherschutzes gerechtfertigt sei, wenn Banken verpflichtet werden – für den Fall, dass sie für Behebungen an eigenen Bankomaten Kosten verlangen – Zwei Tarifmodelle anbieten zu müssen: eines, bei dem die Kosten der Bargeldbehebung inkludiert sind (ein Pauschalkostenkonto also) und zumindest ein zweites, wo diese Kosten extra zu verrechnen wären. Durch diese Auswahl können Verbraucherinnen und Verbraucher das für ihre Bedürfnisse jeweils geeignete Tarifmodell wählen.

 

Der VfGH erkannte im selben Erkenntnis aber jene Bestimmung für verfassungswidrig, die seit Herbst des vergangenen Jahres vorsieht, dass Banken die Kosten von Behebungen an Bankomaten von Drittbetreibern wie Euronet nicht an ihre Kundinnen und Kunden weiter verrechnen dürfen.  Dies bewirke einen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der Banken, das durch den Zweck des Verbraucherschutzes nicht gerechtfertigt werden könne, da die Maßnahme unverhältnismäßig sei.

 

Bereits zuvor hatte der OGH in zwei Urteilen ausgesprochen, dass bei der Behebung an einem von Euronet betriebenen Bankomaten ein eigener Vertrag zustande käme und die Kundinnen und Kunden daher die dabei verlangten Entgelte zu zahlen hätten.

 

„Wenn auch die in letzter Zeit ergangenen Urteile die Verbraucherposition nur zum Teil stärken, wurden dadurch zumindest klare Verhältnisse geschaffen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes geht es nun vor allem darum, eine Kennzeichnung der kostenpflichtigen Bankomaten zu erreichen“, so Konsumentenschutzministerin Hartinger-Klein in einer ersten Reaktion.

 

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2018-10-12


Öffentlicher Rückruf von Toni’s Freilandeier


Toni’s Freilandeier – mit dem Erzeugercode 1-AT-3551199 auf dem Ei werden vom Markt genommen,

da sie wegen Salmonellen nicht zum Verzehr geeignet sind und deshalb zurückgerufen werden

 

 

Die Toni’s Handels GmbH informiert über einen Warenrückruf der in Österreich in Umlauf gebrachten Produkte:

 

SPAR:

Toni’s Freilandeier 6 Stk/Pkg M, MHD 01.12.2017, KN: 260004

Toni’s Freilandeier 6 Stk/Pkg L, MHD 01.12.2017, KN: 260158

 

PENNY:

Toni’s Freilandeier 6 Stk/Pkg M, MHD 30.11.2017, KN: 260021

Toni’s Freilandeier 6 Stk/Pkg M, MHD 30.11.2017, KN: 260016

 

BILLA/ADEG:

Toni’s Freilandeier 6 Stk/Pkg M, MHD 03.12.2017, KN: 718054

Toni’s Freilandeier 6 Stk/Pkg L, MHD 03.12.2017, KN: 718056

Toni’s Freilandeier 6 Stk/Pkg L, MHD 03.12.2017, KN: 718089

Toni’s Freilandeier 10 Stk/Pkg Mind. Gew. 450g, MHD 03.12.2017, KN: 718055

Toni’s Freilandeier 10 Stk/Pkg Mind. Gew. 450g, MHD 03.12.2017, KN: 718088

 

Die Freilandeier stammen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb mit dem Erzeugercode auf dem Ei: 1-AT-3551199.

 

Vom Rückruf sind ausschließlich Toni’s Freilandeier mit der oben genannten Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum und Erzeugercode betroffen. Andere Produkte der Toni’s Handels GmbH sind vom Rückruf nicht betroffen.

 

Aus Gründen des konsequenten Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit wurden nach Bekanntwerden des positiven Befundes, keine Eier des betroffenen Betriebes zur Auslieferung gebracht. Sämtliche Eier, die sich vom betroffenen Legehennenhalter im Umlauf befinden, wurden vor der amtlichen Probenziehung ausgeliefert.

 

Im Zuge der regelmäßigen tierärztlichen Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe, hinsichtlich Salmonellen, wurde bei einem der rund 100 Bauernhöfe ein positiver Salmonellenbefund nachgewiesen. Vom Verzehr der betroffenen Freilandeier wird daher dringend abgeraten.

 

Die Toni’s Handels GmbH und die österreichischen Lebensmittelhändler ermöglichen allen Kunden eine Rückgabe der betroffenen Artikel, in den entsprechenden Filialen. Der Kaufpreis wird selbstverständlich auch ohne Kassazettel rückerstattet. Toni’s Freilandeier entschuldigt sich bei allen Betroffenen für entstandene Unannehmlichkeiten.

 

Selbstverständlich steht das Team von Toni’s Freilandeier bei Fragen von Montag bis Freitag von 8:00-16:30 Uhr zur Verfügung. Erreichbar unter: +43 3512 85725 oder office@tonis.at

 

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2017-11-29


Produktrückruf: „Rauchwarnmelder“


Die Firma Uni-Elektra GmbH informiert über den Rückruf

des Artikels „Rauchwarnmelder JB-S02“mit der IAN 113099

 

Die Firma Uni-Elektra GmbH führt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes aktuell einen Warenrückruf des Artikels „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) durch. Im Rahmen von Untersuchungen wurde festgestellt, dass einzelne Geräte zu spät oder zu leise auslösen.

 

Die Firma Uni-Elektra GmbH bittet daher alle Kunden, den Rückruf dringend zu beachten und den betroffenen Artikel nicht weiter zu verwenden. Der Rauchwarnmelder wurde unter anderem bei Lidl Österreich seit 29.02.2016 verkauft und ist bereits nicht mehr im Verkauf. Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung von Lidl Österreich verursacht worden ist.

 

Der Artikel kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden.  Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

 

Von dem Warenrückruf ist ausschließlich der Artikel „Rauchwarnmelder JB-S02“ mit der IAN 113099 (siehe Typenschild nach Abnahme des Batteriefachdeckels) betroffen. Andere Rauchwarnmelder, insbesondere weitere Produkte der Firma Uni-Elektra GmbH, sind von dem Rückruf nicht betroffen.

 

Kundeninformation:

Der Lidl-Österreich-Kundenservice steht unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/500 810 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 8:00 bis 17:00 Uhr ebenfalls zur Verfügung.

 

Die Firma Uni-Elektra GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

 

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2017-10-13


Rückrufaktion von LANDHOF


„Mexican Griller, 250g“ und

„Grillmix, 250g“ werden zurückgerufen

Aus  Gründen  des  konsequenten  Verbraucherschutzes ruft LANDHOF die Artikel „Mexican
Griller,  250g“  mit  der  Chargennummer  L4134 und „Grillmix,  250g“ mit der Chargennum-
mer  L4135  zurück.   Es wurde festgestellt,  dass bei diesen Produkten bei einem geringen
Teil der Packungen kleine metallische Fremdkörper enthalten sein können.
In  den  Produkten „Mexican Griller“ der Chargennummer L 4134 und „Grillmix“ der Chargen-
nummer L4135 wurden metallische Fremdkörper gefunden.   LANDHOF hat die Produkte mit
der  betroffenen  Chargennummer  vorsorglich  sofort  aus dem Sortiment genommen und für
den Verkauf gesperrt.
Die Kunden werden aufgefordert,  die Produkte nicht zu verzehren und die Artikel im Lebens-
mitteleinzelhandel zurückzugeben.  Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch
ohne Vorlage des Kassenbeleges rückerstattet.

Konsumenten  können  sich  bei  Fragen  an  die  eingerichtete  Hotline unter der Nummer
0800 858 330 wenden.
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2014-05-20

Rückrufaktion: BILLA Salame Milano (100 Gramm)


REWE International AG ruft

BILLA Salame Milano (100 Gramm) zurück

Bei einer routinemäßigen Qualitäts-Überprüfung wurde festgestellt, dass eine Charge der
Mailänder Salami, „Salame Milano“ 100g geschnitten,  der Marke BILLA (Mindesthaltbar-
keitsdatum   21.4.2014),   produziert   von  Cesare   Fiorucci   S.p.A.,  durch  mikrobielle
Kontamination belastet ist.  Da deshalb eine Gesundheitsgefährdung vorliegt,  wird vom
Verzehr dieser Produkte dringend abgeraten.
Im Sinne des Verbraucherschutzes wurde sofort veranlasst, sämtliche Produktionschargen
des betroffenen Artikels österreichweit aus dem Verkauf zu nehmen.
Zudem  hat REWE International AG eine Kassensperre aktiviert,  durch die sichergestellt wird,
dass  die  betroffene  Ware  nicht  mehr über die Kassa gezogen werden kann.  Kund(innen),
die das besagte Produkt bereits erworben haben, können dieses ab sofort österreichweit bei
BILLA,  auch  ohne Kassenbon, retournieren – der  Verkaufspreis  wird trotzdem rückerstattet.
Die  Warnung  besagt  nicht,  dass  die  Gesundheitsschädlichkeit  des Lebensmittels vom
Erzeuger, Hersteller,  Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist.
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2014-02-11

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