Nicht alle gehen vor Eva Glawischnig in die Knie
Wie nicht unbekannt sein dürfte, gehen die Grünen seit geraumer Zeit mit Klagen gegen
Poster(innen) im Internet vor, die ihrer Meinung nach sogenannte „Hasspostings“ verfas-
sen. Da gab es beispielsweise einen gefakten Screenshot auf Facebook, der das Konterfei
der Grünen- Chefin, Eva Glawischnig, zeigt. Im beigefügten Text wird unter anderem
fälschlicherweise behauptet, dass die Grünen im Parlament einen Antrag eingebracht hät-
ten, das Mindestalter für den Geschlechtsverkehr bei Mädchen auf 12 Jahre herabzusetzen,
da es sonst eine Diskriminierung muslimischer Mitbürger wäre.
Das ist natürlich absoluter Schwachsinn und war als solcher auch gleich erkennbar. Die
Grünen nahmen diese Posting aber zum Anlass, um User(innen) zu klagen, die besagten
Fake weiterverbreitet hatten. Was sich FPÖ-Politiker(innen) tagtäglich auf linken Facebook-
Seiten, wie beispielsweise „Blutgruppe …“ oder „AK Deutsch ….“ gefallen lassen müssen,
wollen die Grünen offensichtlich nicht ungestraft hinnehmen.
Möglicherweise liegen bei den Grünen wegen der vergangenen Wahlniederlagen die
Nerven blank und sind deswegen so dünnhäutig. Der neueste Coup der Grünen – sie
beabsichtigen nun auch Facebook vor Gericht zerren. Grund dafür ist, dass man sich
dort weigert, ein von den Grünen gemeldetes Posting mit der Begründung:. „nicht
gegen unsere Gemeinschaftsregeln verstößt“ .zu löschen.
Konkret ging es im besagten Posting darum, dass eine Frau aus dem Bezirk Mödling der
Grünen-Chefin unter anderem die Aussage unterstellte, dass „Schutzsuchende das Recht
haben müssen, auf Mädchen loszugehen, weil alles andere rassistisch gegenüber Flücht-
lingen ist“. . Das gerichtliche Verfahren wurde laut Grünen mit einem Vergleich beendet,
nachdem die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche anerkannt hatte.
Dazu der Mediensprecher der Grünen, Dieter Brosz:.. „Nachdem wir bereits erfolgreich
gegen konkrete Hasspostings gerichtlich vorgegangen sind, erwägen wir nun auch gegen
Facebook vor Gericht zu gehen.“ ..Da dürfte der Mann nur bedingt recht haben, denn laut
unseren Informationen gab es bis dato nur gerichtliche Erfolge, wenn der/die beklagte
User(in) in die Knie ging und sich auf einen Vergleich einließ.
Uns wurde ein Beschluss (Kopie) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zugespielt,
der zumindest vorerst nicht für einen gerichtlichen Erfolg der Grünen zeugt. Dieser User
ging vor Glawischnig nicht in die Knie und ließ sich auch nicht vom Streitwert beeindrucken.
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2016-01-08
Keine Solidarität mit Ute Bock-Preisträger Sailer im linken Lager?
Hetze im Internet ist neuerdings auch ein Thema im ORF, zu dem Herbert Walter, der Sprecher
der oben genannten Netzseite, kürzlich im Report als „objektive“ Auskunftsperson zu Wort
kam.
„Verleumdungen, Beleidigungen, Aufrufe zur Gewalt: Immer mehr Menschen machen ihrem
Hass im Internet Luft und überschreiten dabei oft die Grenze zum Strafrecht“. Uwe Sailer, der
diese Zeilen kürzlich auf Facebook unter der Überschrift „Hetze im Netz“ aussandte, hält sich
aber selbst nicht an diesen Grundsatz.
„Wegen rufschädigender unwahrer Behauptungen von mir verklagt, verlegte er sich aufs Bitten
und bot einen Vergleich an, bestehend aus einer Entschädigungszahlung und einer, auf
seinen Facebook-Seiten über einen angemessenen Zeitraum zu veröffentlichenden, Ehren-
erklärung bzw. einem Widerruf. Offenbar in finanziellen Schwierigkeiten, ersuchte er um
Ratenzahlung. Diese wurde ihm von mir, gutmütiger Weise, zugestanden. Nach Ablauf der
gestellten Frist, bat er aber über seinen Anwalt neuerlich um Verlängerung für die erste Rate,
welche ich ihm in der Hoffnung gewährte, dass die Solidaritätsaufrufe seiner Freunde, etwa
des Ex -Abgeordneten Öllinger, Geld in die klamme Kasse spülen würden. Aber auch diese
Frist ist verstrichen und auch die zugesagte Publizierung der Ehrenerklärung erfolgte ver-
spätet, unvollständig und wurde mit technischen Spielereien immer wieder gelöscht oder
versteckt“, erklärt Wiens FPÖ-Gemeinderat Mag. Wolfgang Jung.
„Es wird jetzt Zeit, andere Saiten aufzuziehen – zivilrechtliche Klage, Pfändung… Billig wird
das für den Herrn nicht werden, nicht zuletzt weil sein Schuldeingeständnis und daraus
folgernd, die Akzeptanz der Forderungen aus dem Vergleich ja bereits vorliegen. Außerdem
prüfe ich jetzt weitere Klagen, aufgrund von gesicherten Facebook-Screeshots, die ich bis-
her zurückgestellt habe. Gegen Leute dieses Schlages, und damit meine ich auch die
Betreiber anderer linker Gruppen im Netz, die uns Freiheitliche als Freiwild behandeln
möchten, kann man nur so vorgehen“, schließt Jung und gibt zu bedenken, dass man,
auch unter Berücksichtigung der von ihm noch nicht geklagten Kommentare, die mit „sehr
spezieller Wortwahl“ und einer seltsamen Diktion erfolgten, die Rückschlüsse auf die
psychische Situation des Verfassers nahelegen, überlegen müsste, ob Sailer unter diesen
Umständen überhaupt noch über die nötige Objektivität verfügt, als Sachverständiger in
manchen Causen zu fungieren. (Quelle: APA/OTS)
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2014-10-22
Wie ist Sailers Aussage zu verstehen?
Wie wir bereits im Beitrag „Schwere Schlappe für Uwe Sailer“ berichteten, wurde der
verhaltensauffällige Kriminalbeamte aus Linz, vom Wiener FPÖ-Landtagsabgeord-
neten Mag. Wolfgang Jung geklagt.
Wie die FPÖ-Pressestelle in einer APA/OTS-Aussendung bekannt gab, musste Sailer in
einem Vergleich gegen den von ihm zu Unrecht beschuldigten Wiener FPÖ-Landtagsab-
geordneten Mag. Wolfgang Jung klein beigeben. Voraussetzung für diesen Vergleich war
die Veröffentlichung einer Ehrenerklärung. Diese gab Sailer auf seiner Facebook-Seite
auch ab (siehe Screenshot).
So weit, so gut. Dann folgte allerdings eine Aktion von Sailer, die vermutlich nicht nur
für uns unverständlich ist. Er schrieb auf seiner Facebook-Seite in Richtung Wolfgang
Jung wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Welchen Schaden hat Jung mit seiner OTS-Aussendung angerichtet? Und warum müssen
er und seine Freunde diesen „wohl längerfristig“ tragen? Was will Sailer damit aussagen?
Wurmen Sailer gar die Kosten, die er nun für sein Verhalten zu tragen hat? Wir vermuten,
dass es um seine Finanzen nicht gerade zum Besten bestellt sein dürfte. Über diese Ver-
mutung haben wir bereits im Beitrag „Uwe Sailer in finanzieller Not?“ berichtet. Unsere
Annahme wird nun auch durch einen kürzlich veröffentlichten Spendenaufruf der politisch
links orientierten Organisation „Linkswende“ unterstützt.
Aber nochmals zurück zu Sailers Aussage: „So nicht Herr Jung! Den Schaden, den Sie mit
Ihrer OTS-Aussendung jetzt angerichtet haben, werden längerfristig wohl Sie und Ihre
´Freunde´ tragen müssen, Herr Brigadier a.D.“ . Vielleicht könnte er über den Sinn dieser
Aussage Auskunft erteilen. An einer solchen wären vermutlich nicht nur wir interessiert.
*****
2014-10-04
Linker Forensiker muss Ehrenerklärung abgeben
Der König der linken Internetrechercheure, der Kripobeamte Uwe Sailer musste in einem
Vergleich gegen den von ihm zu Unrecht beschuldigten Wiener FPÖ-Landtagsabgeord-
neten Mag. Wolfgang Jung klein beigeben. Voraussetzung für diesen Vergleich war
eine Ehrenerklärung mit folgendem Inhalt:
„Diese Behauptung ist unwahr. Ich ziehe sie daher – ebenso wie alle in der Folge ge-
äußerten, beleidigenden, Aussagen über Herrn Mag. Jung – mit dem Ausdruck des
Bedauerns und meiner Entschuldigung zurück. Ich habe mich Herrn Mag. Jung
gegenüber verpflichtet, derartige Äußerungen bzw. sinngemäß gleichlautende –
künftig hin zu unterlassen.“
Da der Vergleich mit beträchtlichen Kosten in vermutlich fünfstelliger Höhe (Zahlung
an den Abgeordneten, Anwälte und Gerichtskosten) verbunden ist und der Aufforder-
ung in mehreren linken Medien zur „Unterstützung“ anscheinend nicht ausreichend
nachgekommen wurde (mit der Solidarität hapert es offenbar, wenn es um Geld
geht – siehe Klage gegen die Linkswende), ist anzunehmen, dass von FPÖ-Gegnern
künftig von unbeweisbaren Beschuldigungen und wilden Vergleichen Abstand ge-
nommen wird. Im Übrigen erklärte Jung, dass sich, unter anderem der Akademiker-
ball über eine Spende aus dem von ihm eingerichteten „Sailer-Fonds“ freuen dürfe.
(Quelle: APA/OTS)
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2014-10-02
Kurswechsel in der Werbemethode
Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren
Beiträgen „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“ das Selbstbeweihräucherungs-
Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben, erfolgte werbemäßig offenbar
ein Kurswechsel.
Unsere in den Raum gestellte Behauptung wird durch ein heutiges Inserat in der Kronen
Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten. Um sich
eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar
ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung „Omnia Online Medien
GmbH“ in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert.
Allerdings konnten wir nicht einwandfrei nachvollziehen in welchem Auftrag dieses Krone-
Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“ – http://www.spieler-
info.at – keine bösen Wörter über die Dualisten „Casinos Austria“ oder „Novomatic“ und
deren Konzerntöchter verloren werden.
Screen: „spieler-info.at“
Der Herausgeber und Chefredakteur von „Omnia Online“, Gert Schmidt, dürfte aber kein
Unbekannter in der Glücksspielszene sein. Dies lässt sich erkennen, wenn man den Ausführ-
ungen eines Artikels auf dem Onlineportal der „Presse“ folgt. Dort ist unter anderem folg-
endes zu lesen:
„Schmidt, Gesellschafter der „Omnia Communication-Centers GmbH“, einem Anbieter von
Online- Unterhaltungsspielen, führt seit Monaten „Krieg“ gegen Anbieter…… In der Glücks-
spielszene hält sich daher hartnäckig das Gerücht, Schmidt bzw. die Omnia agierten im Auf-
trag der Casinos Austria, die auf diese Art und Weise ihre Konkurrenz ausschalten will.“
(Quelle: diepresse.com)
Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12)
Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich
interessant. Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen
bzw. Sanktionen gegen Aufsteller von illegalen Glücksspielautomaten und hat für Spieler
eigentlich keine besondere Bedeutung.
Punkt 1.) SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel-
automaten ihr Vermögen.
Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten
und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können. Interessant ist auch,
dass die Bezeichnung „Hasard“ ins Spiel gebracht wird, denn „Hasard spielen“ bedeutet
nichts anderes, als leichtfertig alles aufs Spiel setzen. Diese Möglichkeit besteht bei jedem
Geldspielautomat und daher sind auch typisierte und kontrollierte Automaten dieser Art
nichts anderes als Hasard-Geldspielautomaten.
Punkt 2.) Täglich spielen mindestens 15.000 (!) Personen auf nicht konzessionierten,
illegalen Geldspielgeräten!
Wäre doch interessant gewesen zu erfahren, wie viele Personen täglich auf konzessionier-
ten und legalen Geldspielautomaten spielen. Über das scheint sich die legale Glücksspiel-
branche jedoch lieber auszuschweigen. Ist aber auch verständlich, denn die Verlautbarung
dieser Zahl würde keinen „schlanken Fuß“ machen.
Punkt 3.) Geldspielautomaten OHNE gültige Glücksspielkonzession schaffen Spielsucht und
UN-Glück. Diese Geräte sind auf Abzocke programmiert und erhöhen damit den
Anreiz für Spielsucht.
Da staunen wir aber, dass die Schaffung von Spielsucht und Unglück nur davon abhängig ist,
ob ein Geldspielautomat mit oder ohne Konzession betrieben wird. Bei allem Respekt, eine
derart schwachsinnige Aussage haben wir selten gelesen.
Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt
Interessant ist auch die Aussage, dass Automaten die ohne Konzession betrieben werden
auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel-
automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste. Er
bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus.
Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der
Filiale Feldkirch des Casinobetreibers, einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab. Anstatt dem
Mann seinen Gewinn auszubezahlen, reklamierte man seitens von „Casinos Austria“ einen
Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot.
Der betroffene Spieler, der Schweizer Merlaku, klagte daraufhin die „Casinos Austria“ auf
fünf Millionen Euro. Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus,
da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu-
strecken, denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro. Mit diesem
Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben.
Die Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro, belaufen sich auf rund
62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen. Möglicherweise wollte
man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro
als Vergleichssumme an. Dieser lehnte jedoch ab. Dass es zu einem Prozess kommen wird
wagen wir zu bezweifeln. Wir vermuten eher, dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer
Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum
Schweigen verpflichtet.
Mit diesem Beitrag wollen wir keinesfalls eine Lanze für Betreiber von illegalen Glücksspielen
brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks-
spielbranche angewandt werden.
Unser Fazit ist daher: Jegliche Art von Glücksspiel kann Spielsucht auslösen und Existenzen
gefährden, wenn nicht gar vernichten. Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele
konzessioniert und legal sind oder nicht.
*****
2012-03-03
Erstaunliches Medieninteresse
Am 20.Jänner 2010 berichteten wir im Beitrag „Zensuriert Bürgermeister Kunst?“ über einen
kleinen „Kunst- bzw. Kulturkrieg“, der zwischen dem amtierenden Bürgermeister von Bruck
an der Leitha, Richard Hemmer und dem Kunstprofessor Kurt Schlögl über die Bühne ging.
Originalfoto von www.erstaunlich.at
Es war für uns zwar eine interessante, aber kleine Live-Story, der wir kein besonderes media-
les Interesse zuordneten. Aus unerfindlichen Gründen weckte der „Brucker Kunstkrieg“
aber dennoch das Interesse der „großen“ Medien. Zeitungen wie NÖN, Österreich, Bezirks-
blatt Bruck/Leitha und Kronen Zeitung, begannen ebenfalls über diesen Vorfall berichten.
Während alle Medien, bis auf Ausnahme der Tageszeitung „Österreich“ quasi ihre eigene
Story aus unserer Geschichte kreierten, zeigte man sich bei „Österreich“ ein wenig fantasie-
los und veröffentlichte nachfolgenden Beitrag.
Der Beitrag samt Foto in der Niederösterreichausgabe von „Österreich“
Fotoklau durch die „großen“ Medien
Und damit sind wir beim Thema unseres heutigen Beitrages. Immer wieder beklagen sich
Blog-Betreiber(innen) über die unschöne Methode von „große“ Zeitungen, die ganz einfach
Fotos aus ihren Beiträgen entnehmen, diese für ihre eigene Berichterstattung verwenden
und es nicht einmal der Mühe wert finden, auf die Quelle zu verweisen.
Diesen Blog-Betreiber(innen) sei gesagt, dass lediglich Selbstmitleid und einige Zeilen im
eigenen Blog darüber zu schreiben, welches Unrecht einem widerfahren ist, die „großen“
Medien nicht interessieren. Man sollte schon Taten setzen, um ernst genommen zu werden.
Quellenhinweis oder Bezahlung
Der Herausgeber dieses Online-Magazins hat im Prinzip nichts dagegen, wenn sich andere
Medien eines seiner Fotos „ausborgen“. Allerdings sind dafür zwei Spielregeln zu beachten.
Entweder wird dem Bild ein dementsprechender Quellenhinweis hinzugefügt oder es hat
eine angemessene Bezahlung zu erfolgen.
Auf beides hat die Tageszeitung „Österreich“ großzügig verzichtet. Daraufhin erhielt die Me-
diengruppe „Österreich“ von ERSTAUNLICH eine Rechnung, die erwartungsgemäß ignor-
iert wurde. Ganz nach dem Motto „Wir sind wir“ verzichtete man bei „Österreich“ die Faktura
zu begleichen.
Vor Gericht ganz kleinlaut
Der nächste logische Schritt war natürlich die Klage und man traf sich vor Gericht. Dort war
von der Selbstherrlichkeit der Mediengruppe „Österreich“ nichts mehr zu sehen, denn deren
Rechtvertreter konnte sich auf einmal nicht mehr erklären, wie ein Foto vom Online-Magazin
ERSTAUNLICH, auf die Titelseite der Niederösterreichausgabe von „Österreich“ gekommen
war.
Um die ganze Angelegenheit nicht eskalieren zu lassen, stimmte der ERSTAUNLICH-Her-
ausgeber einem Vergleich zu und „Österreich“ durfte für die Verwendung des Fotos bezahl-
en und die Gerichtspauschal-Gebühr entrichten.
Uns ging es dabei sicher nicht um einen finanziellen Vorteil, den diese 160,- Euro machen
niemanden ärmer oder reicher. Uns lag daran die Mediengruppe „Österreich“ für ihre Prä-
potenz zur Verantwortung ziehen und dies ist uns auch einwandfrei gelungen.
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2010-10-24