H.C. Strache geht gegen den Laufhauskönig Laskaris anwaltlich vor

Peter Lasakaris: " ...der haut sich das Weiße lieber gleich löffelweise rein .."

Der selbsternannte Laufhauskönig, Peter Laskaris, hat scheinbar einen Faible für FPÖ – oder Ex-FPÖ-Politiker. Er hatte schon einmal eine gerichtliche Niederlage gegen Johann Gudenus einstecken müssen, scheint aber daraus  nichts gelernt zu haben.

Diesmal war der Ex-FPÖ-Chef H.C. Strache, den man ohnehin schon übel mitgespielt hatte und nicht nur versucht hat, ihn finanziell uns sozial zu ruinieren, Objekt der virtuellen Begierde von Laskaris. Strache ist eigentlich zu bewundern, wie er Schläge unter der Gürtellinie wegsteckt und sich immer wieder mit diversen geschäftliche Betätigungen seinen Lebensunterhalt verdient.

Eines dieses Geschäfte von Strache war die Werbung für ein Energieprodukt in rosa Farbe gehaltenen Pulverform. In einem Videoclip bewirbt er dieses mit einer hübschen blonden Dame. Das rief den selbsternannten Laufhauskönig auf den Plan und dieser postete auf Instagram: “ …der haut sich das Weiße lieber gleich löffelweise rein ..“

Nun braucht man kein Drogenfahnder oder Drogenkonsument zu sein um zu wissen, was damit gemeint sein könnte. Im Milieu versteht man unter „Weißen“ die Droge „Kokain“. Dass sich das Strache natürlich nicht gefallen ließ, damit hätte Laskaris eigentlich rechnen müssen. Der Ex-FPÖ-Chef zeigte sich aber noch human und unterbreitete ihm noch ein – unserer Meinung nach – annehmbares Vergleichsangebot anstatt gleich zu klagen.

Wir haben Laskaris dazu befragt und dieser meinte: „Mich interessiert das Vergleichsangebot nicht. Ich lasse es auf eine Klage ankommen.“ Ob das klug ist, wollen wir einmal dahingestellt lassen. Wir werden vom Ausgang der Angelegenheit berichten.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Grüne beabsichtigen nun auch Facebook vor Gericht zu zerren


Nicht alle gehen vor Eva Glawischnig in die Knie

Wie  nicht  unbekannt  sein  dürfte,  gehen  die  Grünen seit geraumer Zeit mit Klagen gegen
Poster(innen)  im  Internet  vor,  die ihrer  Meinung nach sogenannte  „Hasspostings“  verfas-
sen.  Da gab es beispielsweise einen gefakten Screenshot auf Facebook,  der das Konterfei
der  Grünen- Chefin,   Eva  Glawischnig,  zeigt.    Im  beigefügten  Text  wird  unter  anderem
fälschlicherweise  behauptet,  dass die Grünen im Parlament einen Antrag eingebracht hät-
ten, das Mindestalter für den Geschlechtsverkehr bei Mädchen auf 12 Jahre herabzusetzen,
da es sonst eine Diskriminierung muslimischer Mitbürger wäre.
Das  ist  natürlich  absoluter  Schwachsinn  und  war  als  solcher auch gleich erkennbar.  Die
Grünen  nahmen  diese  Posting aber zum Anlass, um User(innen) zu klagen,  die besagten
Fake  weiterverbreitet hatten.  Was sich FPÖ-Politiker(innen) tagtäglich auf linken Facebook-
Seiten,  wie  beispielsweise  „Blutgruppe …“  oder  „AK Deutsch ….“  gefallen lassen müssen,
wollen die Grünen offensichtlich nicht ungestraft hinnehmen.
Möglicherweise  liegen  bei  den  Grünen wegen der vergangenen Wahlniederlagen die
Nerven  blank und sind deswegen so dünnhäutig.   Der neueste Coup der Grünen – sie
beabsichtigen  nun auch Facebook vor Gericht zerren.   Grund dafür ist,  dass man sich
dort  weigert,  ein  von  den  Grünen  gemeldetes   Posting  mit  der  Begründung:. „nicht
gegen unsere Gemeinschaftsregeln verstößt“ .zu löschen.
Konkret  ging  es im besagten Posting darum,  dass eine Frau aus dem Bezirk Mödling der
Grünen-Chefin unter anderem die Aussage unterstellte,  dass „Schutzsuchende das Recht
haben müssen,  auf Mädchen loszugehen, weil alles andere rassistisch gegenüber Flücht-
lingen ist“. . Das  gerichtliche  Verfahren  wurde  laut Grünen mit einem Vergleich beendet,
nachdem die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche anerkannt hatte.​
Dazu  der  Mediensprecher  der  Grünen,  Dieter Brosz:.. „Nachdem wir bereits erfolgreich
gegen konkrete Hasspostings gerichtlich vorgegangen sind, erwägen wir nun auch gegen
Facebook vor Gericht zu gehen.“ ..Da dürfte der Mann nur bedingt recht haben, denn laut
unseren  Informationen  gab  es  bis  dato nur gerichtliche Erfolge,  wenn der/die beklagte
User(in)  in die Knie ging und sich auf einen Vergleich einließ.
Uns wurde ein Beschluss (Kopie) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zugespielt,
der  zumindest  vorerst  nicht  für  einen  gerichtlichen  Erfolg der Grünen zeugt.   Dieser User
ging  vor  Glawischnig  nicht in die Knie und ließ sich auch nicht vom Streitwert beeindrucken.
*****
2016-01-08

„Heimat ohne Hass“ – Inhaber der Seite kann nicht zahlen


Keine Solidarität mit Ute Bock-Preisträger Sailer im linken Lager?

Hetze im Internet ist neuerdings auch ein Thema im ORF, zu dem Herbert Walter, der Sprecher
der  oben  genannten  Netzseite,  kürzlich im Report als  „objektive“  Auskunftsperson  zu Wort
kam.
„Verleumdungen,  Beleidigungen,  Aufrufe  zur Gewalt:  Immer mehr Menschen machen ihrem
Hass im Internet Luft und überschreiten dabei oft die Grenze zum Strafrecht“.   Uwe Sailer, der
diese Zeilen kürzlich auf Facebook unter der Überschrift „Hetze im Netz“ aussandte,  hält sich
aber selbst nicht an diesen Grundsatz.
„Wegen rufschädigender unwahrer  Behauptungen von mir verklagt,  verlegte er sich aufs  Bitten
und   bot  einen   Vergleich an,  bestehend  aus  einer   Entschädigungszahlung  und  einer,  auf
seinen  Facebook-Seiten  über  einen  angemessenen  Zeitraum zu veröffentlichenden, Ehren-
erklärung  bzw.   einem  Widerruf.    Offenbar  in  finanziellen  Schwierigkeiten,  ersuchte  er um
Ratenzahlung.  Diese  wurde  ihm von mir,  gutmütiger  Weise, zugestanden.   Nach Ablauf der
gestellten  Frist,  bat er aber über seinen  Anwalt neuerlich um Verlängerung für die erste Rate,
welche  ich  ihm  in  der  Hoffnung gewährte,  dass die Solidaritätsaufrufe seiner Freunde, etwa
des  Ex -Abgeordneten Öllinger,  Geld  in die klamme Kasse spülen würden.   Aber auch diese
Frist  ist  verstrichen  und  auch  die  zugesagte  Publizierung  der Ehrenerklärung erfolgte ver-
spätet,  unvollständig  und  wurde  mit  technischen  Spielereien  immer  wieder  gelöscht oder
versteckt“, erklärt Wiens FPÖ-Gemeinderat Mag. Wolfgang Jung.
„Es  wird  jetzt Zeit,  andere Saiten aufzuziehen – zivilrechtliche Klage, Pfändung…  Billig wird
das  für  den  Herrn  nicht  werden,  nicht  zuletzt  weil  sein  Schuldeingeständnis und daraus
folgernd, die Akzeptanz der Forderungen aus dem Vergleich ja bereits vorliegen. Außerdem
prüfe  ich  jetzt weitere Klagen,  aufgrund von gesicherten Facebook-Screeshots,  die ich bis-
her  zurückgestellt  habe.   Gegen  Leute  dieses  Schlages,  und  damit  meine  ich auch die
Betreiber  anderer  linker  Gruppen  im  Netz,  die  uns  Freiheitliche  als  Freiwild  behandeln
möchten,  kann  man  nur  so  vorgehen“,  schließt  Jung  und  gibt zu bedenken,  dass man,
auch  unter  Berücksichtigung der von ihm noch nicht geklagten Kommentare,  die mit  „sehr
spezieller  Wortwahl“   und  einer  seltsamen  Diktion  erfolgten,   die  Rückschlüsse  auf  die
psychische  Situation des Verfassers nahelegen,  überlegen müsste,  ob Sailer unter diesen
Umständen  überhaupt  noch  über  die  nötige Objektivität verfügt,  als Sachverständiger in
manchen Causen zu fungieren. (Quelle: APA/OTS)
*****
2014-10-22

Schwere Schlappe für Uwe Sailer – TEIL 2


Wie ist Sailers Aussage zu verstehen?

Wie wir bereits im Beitrag „Schwere Schlappe für Uwe Sailer“ berichteten, wurde der
verhaltensauffällige Kriminalbeamte aus Linz, vom Wiener FPÖ-Landtagsabgeord-
neten Mag. Wolfgang Jung geklagt.
Wie  die  FPÖ-Pressestelle  in einer  APA/OTS-Aussendung bekannt gab,  musste Sailer in
einem  Vergleich  gegen den von ihm zu Unrecht beschuldigten Wiener FPÖ-Landtagsab-
geordneten Mag. Wolfgang Jung klein beigeben.  Voraussetzung für diesen Vergleich war
die  Veröffentlichung  einer  Ehrenerklärung.   Diese gab Sailer auf seiner Facebook-Seite
auch ab (siehe Screenshot).
So weit,  so gut.   Dann folgte allerdings eine Aktion von Sailer,  die vermutlich nicht nur
für  uns  unverständlich ist.  Er schrieb auf seiner Facebook-Seite in Richtung Wolfgang
Jung wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Welchen Schaden hat Jung mit seiner OTS-Aussendung angerichtet?  Und warum müssen
er und seine Freunde diesen  „wohl längerfristig“ tragen?  Was will Sailer damit aussagen?
Wurmen Sailer gar die Kosten, die er nun für sein Verhalten zu tragen hat?  Wir vermuten,
dass es um seine Finanzen nicht gerade zum Besten bestellt sein dürfte. Über diese Ver-
mutung  haben  wir  bereits im Beitrag „Uwe Sailer in finanzieller Not?“ berichtet.   Unsere
Annahme wird nun auch durch einen kürzlich veröffentlichten Spendenaufruf der politisch
links orientierten Organisation „Linkswende“ unterstützt.
Aber nochmals zurück zu Sailers Aussage: „So nicht Herr Jung! Den Schaden, den Sie mit
Ihrer  OTS-Aussendung  jetzt  angerichtet  haben,  werden  längerfristig  wohl  Sie  und Ihre
´Freunde´ tragen müssen,  Herr Brigadier a.D.“ . Vielleicht  könnte er über den  Sinn dieser
Aussage  Auskunft erteilen.  An einer solchen wären vermutlich nicht nur wir interessiert.
*****
2014-10-04

Schwere Schlappe für Uwe Sailer


Linker Forensiker muss Ehrenerklärung abgeben

Der König der linken Internetrechercheure, der Kripobeamte Uwe Sailer musste in einem
Vergleich  gegen den von ihm zu Unrecht beschuldigten Wiener FPÖ-Landtagsabgeord-
neten  Mag.  Wolfgang  Jung  klein  beigeben.   Voraussetzung  für diesen Vergleich  war
eine Ehrenerklärung mit folgendem Inhalt:
„Diese Behauptung ist unwahr. Ich ziehe sie daher – ebenso wie alle in der Folge ge-
äußerten,  beleidigenden,  Aussagen  über Herrn Mag. Jung – mit dem Ausdruck des
Bedauerns  und  meiner  Entschuldigung  zurück.   Ich  habe  mich  Herrn Mag. Jung
gegenüber  verpflichtet,  derartige   Äußerungen  bzw.   sinngemäß  gleichlautende –
künftig hin zu unterlassen.“
Da  der  Vergleich mit beträchtlichen Kosten in vermutlich fünfstelliger Höhe (Zahlung
an den Abgeordneten, Anwälte und Gerichtskosten) verbunden ist und der Aufforder-
ung  in  mehreren  linken Medien zur „Unterstützung“ anscheinend nicht ausreichend
nachgekommen  wurde   (mit  der  Solidarität  hapert  es  offenbar,  wenn es um Geld
geht – siehe Klage gegen die Linkswende),  ist anzunehmen, dass von FPÖ-Gegnern
künftig  von  unbeweisbaren  Beschuldigungen  und wilden Vergleichen Abstand ge-
nommen wird.  Im Übrigen erklärte Jung, dass sich, unter anderem der Akademiker-
ball  über eine Spende aus dem von ihm eingerichteten „Sailer-Fonds“ freuen dürfe.
(Quelle: APA/OTS)
*****
2014-10-02

Erstaunliche Werbung für Glücksspielautomaten


Kurswechsel in der Werbemethode

Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren
Beiträgen  „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“  das Selbstbeweihräucherungs-
Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben,  erfolgte werbemäßig offenbar
ein Kurswechsel.
Unsere in den Raum  gestellte Behauptung wird  durch ein heutiges  Inserat in der  Kronen
Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten.   Um sich
eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar
ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung  „Omnia Online Medien
GmbH“  in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert.
Allerdings  konnten wir nicht einwandfrei  nachvollziehen in welchem  Auftrag dieses Krone-
Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“   – http://www.spieler-
info.at –  keine bösen Wörter über die Dualisten  „Casinos Austria“  oder  „Novomatic“  und
deren Konzerntöchter verloren werden.
Screen: „spieler-info.at“
Der  Herausgeber und Chefredakteur von  „Omnia Online“,  Gert Schmidt,  dürfte aber kein
Unbekannter in der Glücksspielszene sein. Dies lässt sich erkennen, wenn man den Ausführ-
ungen eines Artikels auf dem  Onlineportal der „Presse“ folgt.  Dort ist unter anderem folg-
endes zu lesen:
„Schmidt,  Gesellschafter der  „Omnia Communication-Centers GmbH“,  einem Anbieter von
Online- Unterhaltungsspielen, führt seit Monaten „Krieg“ gegen Anbieter…… In der Glücks-
spielszene hält sich daher hartnäckig das Gerücht, Schmidt bzw. die Omnia agierten im Auf-
trag der Casinos Austria, die auf diese Art und Weise ihre Konkurrenz ausschalten will.“
(Quelle: diepresse.com)

Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12)
Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich
interessant.   Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen
bzw.  Sanktionen gegen  Aufsteller von illegalen  Glücksspielautomaten und hat für Spieler
eigentlich keine besondere Bedeutung.
Punkt 1.)  SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel-
                automaten ihr Vermögen.
Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten
und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können.  Interessant ist auch,
dass die Bezeichnung  „Hasard“  ins Spiel gebracht wird,  denn  „Hasard spielen“   bedeutet
nichts anderes,  als leichtfertig alles aufs Spiel setzen.   Diese Möglichkeit besteht bei jedem
Geldspielautomat  und daher  sind auch  typisierte und  kontrollierte  Automaten  dieser Art
nichts anderes als Hasard-Geldspielautomaten.
Punkt 2.)  Täglich spielen mindestens 15.000 (!) Personen auf nicht konzessionierten,
                illegalen Geldspielgeräten!
Wäre  doch interessant gewesen zu erfahren,  wie viele Personen täglich auf konzessionier-
ten und legalen Geldspielautomaten spielen.   Über das scheint  sich die  legale Glücksspiel-
branche jedoch lieber auszuschweigen. Ist aber auch verständlich, denn die Verlautbarung
dieser Zahl würde keinen „schlanken Fuß“ machen.
Punkt 3.)  Geldspielautomaten OHNE gültige Glücksspielkonzession schaffen Spielsucht und
                UN-Glück. Diese Geräte sind auf Abzocke programmiert und erhöhen damit den
                Anreiz für Spielsucht.
Da staunen wir aber, dass die Schaffung von Spielsucht und Unglück nur davon abhängig ist,
ob ein Geldspielautomat mit oder ohne Konzession betrieben wird.   Bei allem Respekt, eine
derart schwachsinnige Aussage haben wir selten gelesen.

Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt

Interessant ist auch die Aussage,  dass Automaten die ohne  Konzession betrieben werden
auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel-
automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste.  Er
bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus.
Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der
Filiale Feldkirch des Casinobetreibers,  einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab.  Anstatt dem
Mann seinen Gewinn auszubezahlen,  reklamierte man seitens von  „Casinos Austria“  einen
Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot.
Der betroffene Spieler,  der Schweizer Merlaku,  klagte daraufhin die  „Casinos Austria“  auf
fünf Millionen Euro.   Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus,
da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu-
strecken,  denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro.   Mit diesem
Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben.
Die  Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro,  belaufen sich auf rund
62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen.  Möglicherweise wollte
man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro
als Vergleichssumme an.   Dieser lehnte jedoch ab.   Dass es zu einem Prozess kommen wird
wagen  wir zu bezweifeln.   Wir vermuten eher,  dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer
Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum
Schweigen verpflichtet.
Mit  diesem Beitrag wollen  wir keinesfalls eine  Lanze für Betreiber von illegalen  Glücksspielen
brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks-
spielbranche angewandt werden.
 
Unser Fazit ist daher:  Jegliche Art von  Glücksspiel kann  Spielsucht auslösen und Existenzen
gefährden,  wenn nicht gar vernichten.   Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele
konzessioniert und legal sind oder nicht.
*****
2012-03-03
 

Österreich darf bezahlen


Erstaunliches Medieninteresse

Am 20.Jänner 2010 berichteten wir im Beitrag „Zensuriert Bürgermeister Kunst?“ über einen
kleinen „Kunst- bzw. Kulturkrieg“, der zwischen dem amtierenden Bürgermeister von Bruck
an der Leitha, Richard Hemmer und dem Kunstprofessor Kurt Schlögl über die Bühne ging.


Originalfoto von www.erstaunlich.at

Es war für uns zwar eine interessante, aber kleine Live-Story, der wir kein besonderes media-

les Interesse  zuordneten.  Aus unerfindlichen  Gründen  weckte  der  „Brucker Kunstkrieg“
aber dennoch das Interesse der „großen“  Medien. Zeitungen wie NÖN, Österreich, Bezirks-
blatt Bruck/Leitha und Kronen Zeitung, begannen ebenfalls über diesen Vorfall berichten.

Während alle Medien, bis auf Ausnahme der  Tageszeitung  „Österreich“  quasi ihre eigene

Story  aus unserer Geschichte kreierten, zeigte man sich bei  „Österreich“ ein wenig fantasie-
los und veröffentlichte nachfolgenden Beitrag.


Der Beitrag samt Foto in der Niederösterreichausgabe von „Österreich“

 

Fotoklau durch die „großen“ Medien

Und  damit sind wir  beim  Thema unseres  heutigen Beitrages.  Immer  wieder beklagen sich
Blog-Betreiber(innen) über die unschöne Methode von  „große“ Zeitungen, die ganz einfach
Fotos  aus  ihren Beiträgen  entnehmen,  diese für  ihre eigene  Berichterstattung  verwenden
und es nicht einmal der Mühe wert finden, auf die Quelle zu verweisen.

Diesen Blog-Betreiber(innen)  sei gesagt,  dass lediglich  Selbstmitleid und  einige Zeilen im

eigenen Blog  darüber zu schreiben,  welches Unrecht  einem widerfahren ist,  die „großen“
Medien nicht interessieren.  Man sollte schon Taten setzen, um ernst genommen zu werden.

Quellenhinweis oder Bezahlung

Der Herausgeber dieses Online-Magazins hat im Prinzip nichts dagegen, wenn sich andere
Medien eines seiner Fotos „ausborgen“. Allerdings sind dafür zwei Spielregeln zu beachten.
Entweder wird dem Bild ein  dementsprechender  Quellenhinweis  hinzugefügt  oder es hat
eine angemessene Bezahlung zu erfolgen.

Auf beides hat die Tageszeitung „Österreich“ großzügig verzichtet.  Daraufhin erhielt die Me-

diengruppe „Österreich“ von ERSTAUNLICH eine Rechnung,  die erwartungsgemäß ignor-
iert wurde. Ganz nach dem Motto „Wir sind wir“ verzichtete man bei „Österreich“ die Faktura
zu begleichen.

Vor Gericht ganz kleinlaut

Der nächste logische  Schritt war natürlich die Klage  und man traf sich vor Gericht.  Dort war
von der Selbstherrlichkeit der Mediengruppe „Österreich“ nichts mehr zu sehen, denn deren
Rechtvertreter konnte sich auf einmal nicht mehr erklären, wie ein Foto vom Online-Magazin
ERSTAUNLICH, auf die Titelseite der Niederösterreichausgabe von „Österreich“ gekommen
war.

Um die ganze Angelegenheit nicht eskalieren zu lassen,  stimmte der  ERSTAUNLICH-Her-

ausgeber einem Vergleich zu und „Österreich“ durfte für die Verwendung des Fotos bezahl-
en und die Gerichtspauschal-Gebühr entrichten.



Uns ging es dabei sicher nicht um einen finanziellen Vorteil, den diese  160,- Euro machen
niemanden ärmer oder reicher. Uns lag daran die Mediengruppe „Österreich“ für ihre Prä-

potenz zur Verantwortung ziehen und dies ist uns auch einwandfrei gelungen.

*****

2010-10-24
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten