Eklat in Gumpoldskirchen – Grüner Gemeinderat rastet aus

FPÖ fordert sofortigen Rücktritt

Zu einem unfassbaren Skandal ist es bei der vergangenen Sitzung des Arbeitskreises „Mobilität“ im Gumpoldskirchner Gemeinderat gekommen. Nachdem der freiheitliche Gemeinderat Peter Souczek für eine bauliche Verkehrssicherheitsmaßnahme gestimmt hatte, wurde das vom ebenfalls anwesenden grünen geschäftsführenden Gemeinderat Karl Kühn mit den Worten „der Nazi stimmt dafür“ kommentiert. Die Hetze des grünen Gemeinderates ist im Protokoll verschriftlich worden.

„Derartig letztklassige Aussagen sind nicht tolerierbar“, sagt FPÖ-Bezirksparteiobmann Landesrat Dr. Christoph Luisser. Die FPÖ NÖ lässt rechtliche Schritte prüfen. „Es kann nicht sein, dass sich freiheitliche Mandatare als Nazis beschimpfen lassen müssen. Der NS-Vergleich ist widerlich und zeigt nur wessen Geistes Kinder die Grünen sind“, so Luisser.

„Die grüne Landesparteiobfrau Helga Krismer-Huber ist aufgefordert, ihre Mandatare einzubremsen. Derartige Entgleisungen vergiften das politische Klima und sind reiner Hass und Hetze“, so Luisser, der den sofortigen Rücktritt des betroffenen Grün-Politikers forderte. (Quelle: APA/OTS)

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Ab 1.März 2024 kann Rasern das Auto (Motorrad) weggenommen werden

Der ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit und plädiert für zielgerichtete Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto oder Motorrad beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Rennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser oder der Raserin, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessor(innen) konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

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Prügelknabe SUV

Bei sicheren Autos soll abgezockt werden

In regelmäßigen Abständen werden die sogenannten SUV verteufelt und deren Fahrer angefeindet. Diese Autos sollen – nach Aussagen von SUV-Gegner – sogar ein höheres Unfallrisiko als konventionelle Fahrzeuge haben. Das ist natürlich absoluter Schwachsinn und kann sofort widerlegt werden. Sieht man nämlich in die Unfallstatistik wird man feststellen, dass SUV- Fahrzeuge in dieser kaum vertreten sind. Und dafür gibt es mehrere Gründe.

Zum Ersten sind es die gemäßigten Fahrer (kein Raser kauft sich einen SUV), zum Zweiten verlocken diese Autos nicht zum Rasen (sondern animieren zum Gleiten) und zum Dritten ist es die geringere erreichbare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungswert eines SUV, warum diese Fahrzeuge kaum in Unfälle verwickelt sind. Ein permanenter oder zuschaltbarer Allrad, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.

Auch die Aussage, dass SUV mehr Parkraum in Anspruch nehmen, ist ins Reich der Märchen zu verweisen. Die meisten dieser Fahrzeuge messen in Länge und Breite nicht mehr, als ein PKW der gehobenen Mittelklasse. Einzig in der Höhe ist ein Unterschied gegeben, dieser ist jedoch fürs Parken nicht relevant. Ziel ist es allerdings, SUV-Lenker mit unverschämt hohen Parkgebühren zur Kassa bitten zu wollen.

Zur Höhe eines SUV wäre noch anzumerken, dass diese für die Verkehrssicherheit von Bedeutung ist. Denn der Lenker sitzt in einer erhöhten Position und kann dadurch das Verkehrsgeschehen rund um ihn wesentlich besser übersehen, als in einem konventionellen Auto.

Fazit: SUV erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Da sehen so manche skrupellose Abzock-Politiker die Chance, groß abkassieren zu können. Etliche von diesen Zeitgenossen schielen schon neidisch auf das Pariser Modell, wo man für SUV die vierfache Parkgebühr gegenüber „normalen“ Autos verlangt.

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„Nomen est omen“ trifft in diesem Fall nicht zu


Erstaunliche Aussage eines SPÖ-Abgeordneten

Nachfolgend nur zwei Meldungen über automatisiertes Fahren (selbstfahrende Autos),
die  erst  kürzlich  auf  öffentlichen  Druck  in die Medien gelangten  und vermutlich nur
die Spitze des Eisberges sind.
Und nun eine gestrige Presseaussendung des SPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerald
Klug:
Dass die Technologie des automatisierten  Fahrens noch in den Kinderschuhen steckt
(es kommt häufig zu Unfällen – sogar mit Todesfolge) und daher zurzeit noch keines-
falls  gut  für Verkehrssicherheit sein kann,  ergibt sich aus den ersten beiden Screen-
shots.
Aber möglicherweise sind die gezeigten Zeitungsmeldungen am SPÖ-Abgeordneten
Klug. spurlos  vorübergegangen,  denn  anders können  wir  uns seine Aussage nicht
erklären.  Jedenfalls  steht  für uns fest,  dass in diesem Fall der Spruch:. „Nomen est
omen“ .nicht zutrifft.
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2016-07-08

Schrott-LKW auf Österreichs Straßen


„Rollende Zeitbombe“ mit gültiger Begutachtungsplakette

Eine parlamentarische Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Walter Rauch
an  Verkehrsministerin  Bures  zeigt die bittere Wahrheit auf.   Rund ein Viertel aller unter-
suchten  Lastkraftwägen  werden  aufgrund  schwerer  Mängel  aus dem Verkehr gezogen.
Diese  „rollenden Zeitbomben“ gefährden  die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf
Österreichs Straßen massiv.
Für  Kopfschütteln  sorgt  nicht nur bei  Nationalrat Walter Rauch eine aktuelle Beantwortung
einer  parlamentarischen  Anfrage durch SP-Ministerin Bures.   Demnach sind allein im Jahr
2013 rund 7.700 LKW  aufgrund schwerer Mängel aus dem Verkehr gezogen worden.  Laut
der  Beantwortung  sind  dies  rund  23% aller kontrollierten Lastkraftwägen,  welche mit der
Beurteilung „Gefahr im Verzug“ gestoppt wurden.  Diese Zahlen sind besonders besorgnis-
erregend, da jeder vierte LKW schwerwiegende Mängel aufweist.
Nachfolgend  Bilder  von  einem  LKW,  die stellvertretend für die  zahlreichen Schrott-LKW
auf Österreichs Straßen stehen.  Dieser befand sich in einem Zustand der jeder Beschreib-
ung  spottete  und  es  auch  für einen Laien erkennbar ist,  dass dieses Fahrzeug nicht der
Verkehrssicherheit entsprach,  obwohl auf der Windschutzscheibe eine gültige Begutacht-
ungsplakette angebracht war.
Foto: erstaunlich.at
Abgesehen davon, dass das Frontblech schwere Rostschäden aufwies, fehlte die Kühlerab-
deckung.   Eine  potentielle  Verbrennungsgefahr  vor  allem  für Kinder,  die mit dem unge-
schützten Kühler dieses Lastkraftwagens in Berührung kommen.
Ein Karosserieteil  (mittiger Rammschutzbügel) wurde mit einem Draht am LKW befestigt.
Möglicherweise befinden sich auch Rostschäden unter der Frontblechabdeckung, sodass
eine  ordnungsgemäße Verschraubung nicht möglich war.    Mit diesen Mängeln entsprach
das Fahrzeug nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte so nicht in Betrieb genommen
werden dürfen.
Foto: erstaunlich.at
Rostschäden auf tragenden Teilen des Fahrwerks und der Metallkupplung für den Hydraulik-
schlauch.  Zudem garantiert der übergelaufene Dieseltank Sturzgefahr für jeden einspurigen
Verkehrsteilnehmer,  der den Weg dieses Lastkraftwagens kreuzt.
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2014-08-15

Intelligenzbefreite Aktion der Asfinag


LESERBRIEF

Hallo Erstaunlich-Team!
Ab  und  zu  wird  auf Erstaunlich über die eine oder andere intelligenzbefreite Kontroll-
aktion der hiesigen Asfinag Mitarbeiter berichtet. Vorgestern kam ich zum wiederholten
Male  in den „Genuss“ einer solchen Aktion,  welche ich diesmal jedoch mit einem Foto
dokumentierte:
Zu sehen ist eine an der einspurgen Nordbrücke Auffahrt SCN durchgeführte Vignetten-
kontrolle. Der Zeitpunkt lag bei ca. 16:30 Uhr, also inmitten vom einsetzenden Pendler-
verkehr.  Der obligate Rückstau bis zur Brünner Straße bzw.  jener über die Katsushika
Straße führenden Brücke (!) war den Herren sichtlich völlig egal.
Berechtigte  Kritik an einer derart intelligenzbefreite Aktion wird von der Asfinag  wört-
lich wie folgt beantwortet:
Hallo,
die  Einhaltung  der  Vignettenpflicht wird stichprobenartig rund um die Uhr in ganz Öster-
reich kontrolliert.   Kontrolliert wird auch zu möglichen Spitzenverkehrszeiten – jedoch hat
die Sicherheit immer Vorrang. Das bedeutet dass es bei einem möglichen Rückstau zum
Abbruch der Kontrolle kommt.
Aufgrund  der Verkehrsüberlastung auf der SCN Nordbrücke,  (vor allen zu den Stoßzeiten)
gibt es auf den gesamten Zubringern Stau,  bzw.  die Fahrzeuge bewegen sich in Schrittge-
schwindigkeit auf die Nordbrücke und an unseren Mautaufsichtsorganen vorbei.   Aufgrund
der  geringen  Geschwindigkeit  bedarf  es für die Kontrollen nicht einmal einer Winkerkelle
oder  einer  größeren Absicherung mit Haberkornhüten und Warndreieck.   Der Stau wurde
also nicht von uns verursacht – es gibt ihn immer um diese Zeit, Tag ein Tag aus.
Aufgrund  der  geringen  Geschwindigkeit  bedarf  es  für die Kontrollen nicht einmal einer
Winkerkelle  oder einer größeren Absicherung mit Haberkornhüten und Warndreieck…??
Oder  sind  auf der Belegaufnahme fehlende Absperrungen zu sehen? Lustig ist auch der
Fantasiebegriff „Haberkornhut“,  kennt man bei der Asfinag denn keine Leitkegel?
Für mich stinkt diese Art von Ignoranz der Verkehrssicherheit zum Himmel!
Beste Grüße
E.S.
2014-06-21

Gefährliche Anhaltung durch Polizeibeamten


Nachschulung würde dem Beamten sicher gut tun

Geschehen am Freitag, dem 2.August 2013, am frühen Nachmittag auf der Wiener Außenring-
autobahn S2 – in Höhe Aderklaa.  Es herrschte dichter Kolonnenverkehr wie jeden Freitag um
diese  Uhrzeit .   Da  erblickte  ein  Polizist,  der mit seinem Streifenwagen gerade einen LKW
überholte, dass der Fahrer nicht angeschnallt war.  Dass war natürlich der Verkehrssicherheit
abträglich und so wurde der LKW bei der nächsten Ausfahrt  (Hermann Gebauer Straße) hin-
aus gelotst.
Allerdings fand es der Polizist offenbar weniger der Verkehrssicherheit abträglich, dass er den
LKW  samt  Anhänger  (komplette Zuglänge zirka 14 Meter  und Breite rund  2,40 Meter) in der
o.a.  Ausfahrt  stoppte,  um  ein  Organstrafmandat auszustellen.   Dass  dadurch der gesamte
Verkehr in der  Ausfahrt  behindert  wurde  störte den Polizeibeamten wenig.  Wenn der Amts-
schimmel einmal zu wiehern beginnt,  muss man Kollateralschäden eben in Kauf nehmen.
Foto: © Privat
Aber das ist noch nicht alles.   Möglicherweise machte dem Polizisten die Hitze zu schaffen
oder  er  hatte  eine  Sehschwäche.   Denn er war nicht einmal in der Lage einen LKW samt
Anhänger  von  einem  PKW  zu  unterscheiden,  obwohl er sogar den Zulassungsschein in
seinen Händen hatte.

Fotos: © Privat
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage,  wie dieser Beamte die Abschlussprüfung in der
Polizeischule geschafft hat?   Vielleicht sollte er einmal nachgeschult werden.
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2013-08-04

Privilegien-Stadel auf Kosten der Verkehrssicherheit


Platz da Normalbürger,  hier kommt „Mister Wichtig“

Heute  morgen  auf  der A4-Ostautobahn  (Höhe Fischamend in Fahrtrichtung Wien),  erblickte
Otto Normalbürger  ein Polizeiauto  im  Einsatz in seinem Rückspiegel.  Er selbst fuhr mit 130
km/h  auf der linken Spur.   Selbstverständlich  machte  er  dem  Einsatzfahrzeug sofort Platz,
indem  er  auf  den  rechten  Fahrstreifen wechselte.   Immerhin ist anzunehmen, dass Polizei-
fahrzeuge  mit  eingeschaltetem  Blaulicht  zu  einem  Verkehrsunfall oder gar zu einer gerade
verübten Straftat unterwegs sind.
Aber  weit  gefehlt,  als  Otto  Normalbürger  auf  den  rechten  Fahrstreifen  gewechselt hatte,
rauschten  im  Höllentempo  (weit jenseits der 130 km/h-Marke),  außer dem Polizeiauto noch
drei Fahrzeuge an ihm vorbei.  Diese waren mit folgenden Kennzeichen versehen:
 
1 ungarisches Kennzeichen,  1 Diplomatenkennzeichen  und  ein  Auto hatte eine Mietwagen-
nummerntafel.   Alle Pkw´s  waren mit einem  Blaulicht ausgestattet und dieses war bei allen
auch eingeschaltet.
Video: © erstaunlich.at    Zeit plus 1 Std.  (Kamera hatte noch Winterzeit)
{flv img=“videos/blaualarm.jpg“ showstop=“true“}blaualarm{/flv}
Da  stellt  sich die Frage um die Berechtigung und vor allem die Sinnhaftigkeit dieses Polizei-
einsatzes.   Immerhin  besteht  durch  Fahrspurwechsel für das Platz machen für Einsatzfahr-
zeugen  (speziell auf Autobahnen) ein erhöhtes Unfallrisiko.   Dieses  muss  zwar in Kauf ge-
nommen  werden,  wenn Einsatzfahrzeug  zu berechtigten  Einsätzen  unterwegs sind.   Hier
kann man aber durchaus mit einer Interessenabwägung argumentieren.
Eine  derartige Argumentation ist aber keinesfalls gegeben, wenn sich ein glaublicher  „Mister
Wichtig“  seinen  Weg  mit  weit  überhöhter Geschwindigkeit mittels Polizeieskorte freihalten
lässt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten.  Dazu kommt noch,
dass  ungarische  Zivilfahrzeuge,  Diplomaten- und  Mietautos  keinerlei  Berechtigung haben,
mit  eingeschaltetem  Blaulicht auf Österreichs Autobahnen mit weit überhöhter Geschwindig-
keit zu rasen.
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2013-07-01
 

Kraftfahrer bleiben weiterhin Buhmänner der Nation


Fußgänger auf der Fahrbahn: Wo bleibt da die Verkehrssicherheit?

Die  25. StVO-Novelle  (Straßenverkehrsordnung als Bundesgesetz)  stellt  den zuständigen
Behörden auf Landes- oder Bezirksebene frei,  sogenannte  „Fahrradstraßen“  und  „Begeg-
nungszonen“ einzurichten.   Was da auf die leidgeprüften Kraftfahrer unter einer rot-grünen
Stadtregierung in Wien zukommt,  kann man sich leicht ausmalen.
 
In Fahrradstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30km/h.  Man darf gespannt sein, ob
sich  die  Radler auch daran halten.   Zudem ist das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern
gestattet.   In Begegnungszonen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h.   Hier dürfen
Fußgänger die Fahrbahn(!) benützen. Wo hier die Verkehrssicherheit bleibt,  ist sicherlich
allen vernünftig denkenden Menschen schleierhaft.
 
Weiters  dürfen  Behörden  die Benützungspflicht von Radwegen und Radfahrstreifen aus-
setzen.   Es  stellt  sich daher die Frage,  wozu dann ebenjene um sündteures Steuergeld
errichtet wurden.  Man merkt eindeutig, auch im Nationalrat werden Gesetze beschlossen
oder novelliert, die nur dem Bekämpfen des motorisierten Individualverkehrs dienen.
 
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2013-02-13
 

Radargerät zur reinen Abzocke


Abzocke im Namen der Verkehrssicherheit

 
Die Behörden betonen zwar immer wieder,  dass es bei Radarfallen um die Erhöhung der
Verkehrssicherheit und nicht um eine Abzocke bei den Autofahrer(innen) geht.  Nachfolg-
endes Foto lässt allerdings schon an dieser Aussage zweifeln.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Man  könnte  ja  noch argumentieren,  dass das Radargerät im obigen Foto immerhin  von
den  Lenker(innen)  im  ankommenden Gegenverkehr gesehen werden muss und diese ihr
Tempo  dementsprechend verringern können,  sollten sie zu schnell sein.   Damit wäre die
Behauptung mit der Verkehrssicherheit zumindest subjektiv gerechtfertigt.
 
Ganz  anders  sieht  es  schon  mit jener Radarfalle aus,  die heute im Bezirk Bruck/Leitha
montiert wurde.   Diese wurde in die Werbetafel des Fahrsicherheitszentrums (A1-Speed-
world  – Autobahnausfahrt  A4  Bruck/Leitha-Ost)  integriert.   Möglicherweise  ist dies ein
besonderes  Service  des dortigen Betreibers für seine Kund(innen),  die es ihm sicher zu
danken wissen.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Das  in  der  Werbetafel  versteckte  Radargerät ist aus keiner Fahrtrichtung zu erkennen.
Damit  steht  für  uns  fest,  dass dieses zur reinen Abzocke und keinesfalls zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dient.

 
Fotos: © erstaunlich.at
 
Erstaunlich  finden  wir die stümperhafte Montage.  Zwei Schellen mit je zwei Schrauben
halten  das  auf  einem  Holzbrett befestigte Radargerät.   Der Bezirk Bruck/Leitha ist seit
Öffnung  der  Ostgrenzen  ein  Eldorado  für  Banden aus dem ehemaligen Ostblock,  die
alles mitgehen lassen was nicht niet- und nagelfest ist.   Da darf man gespannt sein, wie
lange sich das sicher nicht billige Radargerät auf seinem Platz befinden wird.
 
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2012-09-24
 

Rettungsgasse in der Praxis

Normal 0 21


Nur bei Otto Normalautofahrer abkassieren wollen

Die  ASFINAG  begrüßt  die  Einführung der Rettungsgasse.   Die Rettungsgasse ist auf den
österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem
Aufwand umsetzbar.  Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht
nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräum-
arbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen.
Einsatzkräfte  sind schneller und  sicherer am Unfallort und dadurch  entsteht ein Zeitgewinn
von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland); 1 Min = 10% mehr
Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40%;
So steht es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen.
Was wir von Rettungsgasse halten kann in den Beiträgen  „Rettungsgassen-Chaos“ und
„Rettungsgassen“ nachgelesen  werden.   Aber sei  wie  es sei,  der Wille zählt fürs  Werk.
Und  wenn  die  abenteuerliche  Gassenbildung dazu dient,  dass Menschenleben gerettet
werden, dann sei dieses Experiment auch einen Versuch wert.

Immer  wieder  wird  seitens  der  Behörden  und auch der ASFINAG der Vorwurf erhoben,
dass private Lenker(innen) zwecks rascherem Fortkommen die Rettungsgassen benützen.
Das ist natürlich verwerflich und die  Behörden haben bereits angedroht,  dieses Delikt un-
barmherzig zu bestrafen.

Allerdings  sollten diese  damit beginnen vor der eigenen Türe zu kehren und ihre Lenker
zu schulen, wofür eine Rettungsstraße eigentlich gut ist.   Nämlich zum Retten von Men-
schenleben und zur raschen Aufräumung von Unfallschäden.

Missbräuchliche Verwendung einer Rettungsgasse

Wie  unsere nachfolgenden  Videos beweisen,  scheinen einige Lenker von  Einsatzfahr-
zeugen  den  Sinn einer Rettungsgasse nicht  ganz begriffen zu haben.   Die drei nach-
folgenden Videos gehören zu einem heutigen Vorfall und werden nur in verschiedenen
Sequenzen wiedergegeben.

Heute  auf  der  A4  (Ostautobahn)  gegen  08:20  Uhr.   Es  herrschte auf Grund des
Wochenbeginns  sehr starker Pendlerverkehr in Richtung Wien.   Von der Raststation
Göttlesbrunn  kam ein Feuerwehrfahrzeug, welches auf die A4 auffuhr. Auf der Lade-
fläche des Feuerwehrautos befand sich Kleinbus, der offensichtlich von der Raststation
entfernt wurde. Also kein Grund für eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.

Der Lenker des Feuerwehrwagens hatte dies offenbar anders gesehen und veranlasste
den  vor  ihm schleppenden Verkehr zur Bildung einer Rettungsgasse,  die er dann mit
großem „Tra Tra“ befuhr. Bei der Ausfahrt „Fischamend“ verließ er dann die Autobahn.
Offenbar  hatte er es recht eilig gehabt pünktlich zum  Gabelfrühstück zu kommen,  es
sei denn das aufgeladene Auto musste schnellstens reanimiert werden.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v96.jpg“ showstop=“true“}video96{/mp4-flv}
Kurz darauf folgte ein Pritschenwagen der ASFINAG.  Auch dieser Lenker durchfuhr mit
großem Kino die mittlerweile gebildete Rettungsgasse. Zu welchem Unfall mit Personen-
oder schwerem Sachschaden war wohl dieser unterwegs? Mussten dringend Aufräum-
ungsarbeiten durchgeführt werden.  Im dritten Video lösen wir dann das Rätsel.

Und weil blinkende Lichter so schön sind, fühlte sich der Lenker eines weißen Kleinwagens,
mit  aktivierten  gelben  Signallichtern  in  Front- und Heckscheibe,  ebenfalls  animiert  die
Rettungsgasse zu befahren.   Zu welcher Behörde  dieses  Fahrzeug gehört,  ist uns leider
nicht bekannt.


Fotos: © erstaunlich.at

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Wohin der weiße Kleinwagen verschwand wissen wir nicht, aber vermuten, dass dieser nach
Schwechat (Kennzeichen) fuhr.  Und nun lösen wir das Rätsel des ASFINAG-Autos.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert?   Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden  Kleinbus  leicht  aufgefahren.   Die Schäden an beiden  Autos waren  minimal.   Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich von
einer Polizeistreife gesichert.

Es gab weder Personenschäden, noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen wir
uns,  was rechtfertigte hier eine  Einsatzfahrt des  ASFINAG-Autos mit Blaulicht und  Martins-
horn über die Rettungsgasse?

Die  ASFINAG will der  autofahrenden Bevölkerung Glauben machen,  dass die Bildung einer
Rettungsgasse  zum Retten von Menschenleben und zur  raschen Aufräumung von Unfall-
schäden dient.

Wenn  der staatliche Autobahnbetreiber meint,  dass Rettungsgassen auch zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dienen,  wird mit unseren Videos wohl das Gegenteil bewiesen.  Ab-
gesehen davon,  dass der Verkehr unnötig massiv behindert wurde, beweisen so manche
Brems- und Auslenkmanöver,  dass Autofahrer(innen) teilweise gefährdet wurden.
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2012-03-12

Rost-LKW im Lagerhaus-Fuhrpark


Der tägliche Unfall-Wahnsinn

Dass Lastkraftwagen tagtäglich in Verkehrsunfällen verwickelt sind ist leider traurige Realität.
Meist  liegt es an  der Übermüdung  der Fahrer oder  den oft desaströsen  Zuständen ihrer
Fahrzeuge.  So geschah es gestern in Pachfurth (NÖ) – nächst der A4 -,  dass ein Brummi-
fahrer wieder in einem Verkehrsunfall involviert war.   Gott sei Dank ging die Angelegenheit
glimpflich aus und es entstand nur geringer Sachschaden.

Allerdings war der LKW in einem Zustand der jeder Beschreibung spottete und auch für den
Laien erkennbar,  dass dieser nicht der Verkehrssicherheit entsprach.   Nachfolgende Bilder
stellen dies eindeutig unter Beweis.

Foto: © erstaunlich.at

Abgesehen davon, dass das Frontblech schwere Verrostungen aufwies, fehlte die Kühlerab-
deckung.   Eine potentielle Verbrennungsgefahr  vor allem für Kinder,  die mit  dem unge-
schützten Kühler dieses LKWs in Berührung kommen.

Ein Karosserieteil  (mittiger Rammschutzbügel)  wurde mit einem Draht am LKW befestigt.
Möglicherweise befinden sich auch Rostschäden unter der Frontblechabdeckung, sodass
eine ordnungsgemäße Verschraubung nicht möglich war.   Mit diesen Mängeln entsprach
das Fahrzeug nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte so nicht in Betrieb genommen
werden dürfen.

Foto: © erstaunlich.at

Rostschäden auf tragenden Teilen des Fahrwerks und der Metallkupplung für den Hydraulik-
schlauch.  Der übergelaufene Dieseltank garantierte Sturzgefahr für jeden einspurigen Ver-
kehrsteilnehmer,  der den Weg dieses LKWs kreuzte.

Pickerl in hauseigener Werkstatt

Nun ist man diese Zustände von LKWs aus den ehemaligen Ostblockländern gewohnt. Diese
werden auch reihenweise von der Exekutive aus dem Verkehr gezogen.

Bei  österreichischen Fahrzeugen findet man normalerweise keine derartig desolaten Zustände
auf. Umso erstaunlicher ist es daher, dass der abgebildete LKW einer renommierten österreich-
ischen Firma gehört.  Der Besitzer dieses Lastkraftwagens ist nämlich das Raiffeisen Lagerhaus
NÖ-Süd.

Wir  kontaktierten den zuständigen  Fuhrparkleiter beim Lagerhaus.   Dieser gab an, von den
Mängeln am LKW nichts gewußt zu haben und versicherte, dass dieser erst im Oktober 2011
eine Überprüfungsplakette in der hauseigenen Werkstatt erhalten habe.
Foto: © erstaunlich.at
 
Irgendwie praktisch!  Das Lagerhaus überprüft seine Fahrzeuge selbst
Allerdings sicherte er zu, die von uns aufgedeckten Mängel, welche der Verkehrssicherheit
abträglich sind,  umgehend beheben zu lassen.   Das Fahrzeug ist laut Fuhrparkleiter erst
sieben Jahre alt. Betrachtet man die nicht unerheblichen Rostschäden an den Karosserie-
teilen stellt sich jedoch die Frage,  ob beim Raiffeisen Lagerhaus die Fahrzeuge nicht sorg-
fältig gewartet werden.

Was  uns zusätzlich verwundert ist die Tatsache,  dass es sich beim Lagerhaus um keine
„Pimperl-Spedition“ sondern um ein großes und renommiertes Unternehmen handelt.
Das wirft wiederum die Frage auf,  warum ein Angestellter dieser Firma einen Lastwagen
in  Betrieb nimmt und mit diesem  Frachtgeschäfte erledigt,  obwohl das Fahrzeug ganz
augenscheinlich nicht den Erfordernissen der Verkehrssicherheit entspricht.

Man kann nur hoffen,  dass es sich um einen bedauerlichen  Einzelfall gehandelt hat und
dies nicht der Regelfall beim Raiffeisen Lagerhaus ist.  Jedenfalls werden wir die LKWs
dieser Firma zukünftig etwas genauer im Auge behalten.

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2011-11-08
 

Ein frommer Wunschtraum


Unzumutbares Verkehrschaos

„In Schwechat  liegen bisweilen die Nerven der  Autofahrer und der  Freiwilligen bei der

Feuerwehr blank. Und zwar dann, wenn es auf der Ostautobahn kracht. Zuletzt brachten

sechs Unfälle……“,   mit diesen  Worten begann  der samstägige  Kolumnenbeitrag des

Krone-Reporters Harold Pearson.

 

Er berichtete dann anschließend über Verkehrsverhältnisse und Unfälle auf der Ostauto-

bahn. Erstaunlich war der Schlusssatz der Kolumne.

 

Screen: Krone Print v. 22.10.11

 

Die Asfinag muss endlich tätig werden,  um die Unfallbilanz auf der Ostautobahn zu ver-

bessern.   Beim Lesen  dieses Satzes brach in der ERSTAUNLICH-Redaktion schallendes
Gelächter aus. Nicht etwa deswegen weil wir diese Forderung so lustig fanden, sondern

weil Pearson offenbar keine Ahnung über die Arbeitsweise der Asfinag hat.

 

Kleine Hilfe für den Krone-Reporter

Da wollen wir doch dem Kollegen von der Kronen Zeitung, die ERSTAUNLICH-Beiträge

„Gefährliche Vignettenkontrolle“„Ungültige Mautkontrolle“ und  „Gefährlicher Vignetten-

kontrolle-TEIL2“  als Lesestoff empfehlen.

 

Eine kurze Zusammenfassung der drei zitierten Beiträge. Anfangs Mai dieses Jahres führte

die Asfinag an einem laut dem Gesetz nicht genehmigten Mautkontrollplatz und noch dazu

in einer unübersichtlichen Kurve, eine Vignettenkontrolle durch.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Nach unserer  Beitragserstattung rechtfertigte sich die Asfinag,  sie habe nach dem Gesetz

gehandelt und versuchte die Gefährlichkeit des Kontrollplatzes mit hanebüchenen Ausreden

herunterzuspielen.

 

Abgesehen davon, dass man bei der Asfinag das Gesetz offenbar überhaupt oder nicht sinn-

erfassend gelesen hatte,  war der ausgewählte Kontrollplatz sowohl für die Asfinagkontrol-

leure, als auch für die Autofahrer lebensgefährlich.

 

Angesichts der erstaunlichen Ausreden mit denen man bei der Asfinag das Fehlverhalten zu
rechtfertigen versuchte,  ist es wohl ein frommer Wunschtraum,  dass gerade diese Organi-

sation etwas zur Verbesserung der Unfallbilanz betragen soll.

 

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2011-10-24
 

Die Katze lässt das Mausen nicht


Rasender Ortstafel-Anwalt

Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu

schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt.  Er bezahlte

die Strafe  nicht, sondern  klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-

widrig, da diese nicht zweisprachig war.   Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-

richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.

 

Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und

konnte diese  sicher nicht  als Vorbild  – vor allem für junge Lenker(innen) –  gewertet
werden. Denn Ortsgebiet  bleibt Ortsgebiet  und das vorgeschriebene  Tempolimit dient
der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts-
tafel  bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet,
der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.

 

Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und
deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern.   Aber bekannter Weise

lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder

mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.

 

Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv

In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2

Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter

wurde der Führerschein abgenommen.   Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul-
ung stehen ins Haus des Anwaltes.

 

Rudi Vouk trat  in der  Ortstafel- und der  Amtssprachenfrage immer  gerne als Ver-

fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es

mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-

walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.

 

Alkoholisierte Lenker stellen eine massive  Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar,
da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen.  Aber
vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko-
fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir
allerdings.

 

Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab
laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State-
ment zum Vorfall ab:  „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging
es um Prozente.  Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“

 

*****


2011-10-08
 

Der tägliche Horror auf der A4

 

Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s

Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf  der Ostautobahn (A4)  kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet.  Besonders  häufig  sind  LKW´s  in diese  Unfälle verwickelt.  Heute krachte
es gegen  08:00 Uhr,  knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West  in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West

Fahrdisziplin lässt missen

Und  wieder  war ein  LKW mit von  der Partie.  Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen.  Regelmäßig  kann  man  die  Kapitäne der  Landstraße  beim Telefon-
ieren,  Essen und Trinken,  ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s  während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren  beim Fahrstreifenwechsel  und kilometerlange Elefantenrennen
trotz  Überholverbots,  tun  ihr  übriges dazu  um die Verkehrssicherheit  zu gefährden.  Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend.  Die Ordnungshüter  ziehen es  lieber vor,  gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
*****

2011-06-17
 

Neues von der ASFINAG


ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen

Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen  Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit  ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden  die internationalen Aktivitäten erhöht,  was immer das auch bedeuten
mag.

Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen

zu  senken.  So ist  es zumindest  in  deren  heutigen Publikationen  zu lesen.  Vielleicht
sollte der  Autobahnbetreiber zuerst  national tätig  werden und  seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.

Denn Unfälle  passieren meist in  Gefahrensituationen.  Da ist  es  unbestritten  jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes  Bild beweist,  ist es  zur Erhöhnung  der Sicherheit  im Verkehr  nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.


Foto: (c)erstaunlich.at

Zusätzlich  sollten  zuständige ASFINAG-Mitarbeiter  dazu angehalten werden  Verordnun-

gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung  berufen hat,  ist entweder  des  sinnerfassenden  Lesens nicht  mächtig oder  hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.

Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich  zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See.  Offenbar ist  auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.

Aber zurück zur ASFINAG  und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber  seine Mautkontrolleure  dahingehend schulen,  Verkehrstrichter
zwecks Durchführung  einer Mautkontrolle  auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten  zu errichten.  Damit wäre  ein großer  Schritt  in  Richtung  Verkehrssicherheit
getan.

*****

2011-05-31
 

Gefährliche VCÖ-Empfehlung


Grüner Nonsens

Im Beitrag  „Kinder-Radhelmpflicht“  haben wir über die irrealen  Ansichten der Grünen
berichtet, mit welcher diese eine Helmpflicht für Kinder beim Radfahren ablehnen. Man
versuchte die juristische Schiene zu fahren und wollte allerseits Glauben machen, dass
durch die Helmpflicht für Kinder, den Eltern rechtliche Nachteile erwachsen.

Wir haben  die Grüne Fraktion  mit unserem damalig  gut fundierten  Beitrag aufgeklärt,
dass durch die Kinder-Radhelmpflicht nicht mehr und nicht weniger Verantwortung bei
den Eltern liegen wird,  als jene die ohnehin bereits vorhanden ist.  Seit unserer Bericht-
erstattung haben die  Grünen diesbezüglich auch keine Aussendung mehr in dieser Art
publiziert.
 

Jetzt probiert es der VCÖ

Dafür springt nun der grünnahe VCÖ in die Presche und argumentiert gegen die gesetz-
liche  Verpflichtung  zum Tragen  eines Helmes  beim Radfahren.  Allerdings  sind die
Argumente derart haarsträubend, sodass wir uns fragen warum sich der VCÖ überhaupt
mit dem Thema Fahrrad-Sicherheit im Straßenverkehr befassen traut.
 
In der aktuellen Printausgabe des VCÖ-Magazins erschien ein Beitrag gegen die Radhelm-
pflicht,  welche durch  Argumente untermauert wird,  bei denen sich jeder halbwegs ver-
antwortungsvolle Mensch an den Kopf greifen muss.


Screen: VCÖ-Magazin (Printausgabe)
 

Vergrämt der Helm die Lust am Radfahren?

Bedenkt man dass für alle einspurige Kraftfahrzeuge,  also vom Mofa bis zum Motorrad
seit Jahren  Helmpflicht besteht  und dies  unzähligen Benutzern  dieser Fahrzeuge bei
Verkehrsunfällen das Leben gerettet hat,  fragen wir uns warum  der VCÖ derart Front
gegen eine Radhelmpflicht bezieht.
 
Die Sturzhelme für Nutzer von einspurige  Kraftfahrzeuge sind im Gegenteil zu den Rad-
helmen  sehr  unbequem und  schränken zum Teil  auch  die Sicht  und die  Akustik der
Fahrer ein. Trotzdem schreckt der Helmzwang keinen Biker von der Verwendung seines
geliebten Vehikels ab.
Sicher gibt es einige Narren die im „Easy Rider-Stil“ ohne Helm unterwegs sind  um sich
den Wind  der Freiheit um  ihren ungeschützten Kopf wehen zu lassen. Diese Unbelehr-
baren sind es dann, die ihr Leben mit tödlichen Kopfverletzungen lassen müssen, wenn
es zu einem Sturz oder Unfall kommt.
 
Daher ist die Argumentation (siehe Screenshot) dass ein Helmzwang zur Abschreckung
der Fahrradnutzung führt völlig unsinnig, ja sogar gefährlich. Besser einmal mehr abge-
schreckt, als für immer tot oder geistig behindert.
 

Kinder sind am meisten gefährdet

Gerade Kinder  können  Gefahren oft  nicht richtig  einschätzen und  neigen daher  zum
Übermut.  Aus diesem  resultieren dann  oft Stürze mit  dem  Fahrrad,  bei denen  es zu
ernsthaften  Verletzung  im Kopfbereich  kommen  kann.  Ein  Arm- oder  Beinbruch  ist
relativ schnell ausgeheilt.  Bei einer eingeschlagenen Schädeldecke sieht die Sache schon
ganz anders aus. Daher ist uns auch die Head-Line des VCÖ-Magazins völlig unverständ-
lich.

Screen: VCÖ-Magazin (Printausgabe)

Studien für den Papierkorb

Die  zitierten  Studien welche  angeblich  zeigen,  dass eine Radhelmpflicht  für  Kinder unter
12 Jahren  kontraproduktiv ist gehören in den Müll,  denn sie sind das Papier nicht wert auf
den sie stehen. Es existieren ja auch Studien die aussagen, dass der Konsum von Cannabis
unbedenklich ist. Ein jeder verantwortungsvolle Arzt schüttelt über solche  Studien nur den
Kopf.
Dies gilt natürlich auch für die angebliche  Kontraproduktivität der Kinder- Radhelmpflicht.
Wenn uns die Damen und Herren vom VCÖ keinen Glauben schenken, brauchen sie nur
ein Unfallkrankenhaus  zu besuchen und  sich Kopfverletzungen von verunglückten oder
gestürzten Radfahrern anzusehen, welche auf einen schützenden Helm verzichtet haben.

Der VCÖ benötigt Geld

Möglicherweise haben  die erstaunlichen  Aussagen seitens  des VCÖ zu  einem Mitglieder-
schwund geführt. Aus diesem Grund dürfte man nachfolgenden Bettelbrief dem Magazin
beigelegt haben.
Ob ein verantwortungsvoller Mensch eine aktive Fahrradpolitik darin sieht, dass der VCÖ
schützende Fahrradhelme  für Kinder  unter 12 Jahren  als kontraproduktiv  bezeichnet,
das sei dahingestellt.
*****

2011-04-27
 

Grüne wollen Sicherheit bestrafen


Grüne agieren gesundheitsfeindlich

An der Gesundheit, Sicherheit und der damit verbundenen körperlichen Unversehrtheit der
Bevölkerung,  dürfte den Grünen offenbar  nicht sehr viel gelegen sein.  Wer den ständigen
Ausführungen und Plänen  der Grünen folgt,  kommt unweigerlich zum Schluss,  dass diese
so viele Leute wie möglich aufs Fahrrad setzten wollen.
Den Grünen scheint es augenscheinlich egal zu sein, ob Personen jeder Witterung und den
zusätzlichen  Gefahren des  Straßenverkehrs  ausgesetzt  sind.  Fahrradfahren ist  zwar sehr
schön, aber nur dann wenn es sich der/die Betroffene aussuchen kann, wann er/sie diesem
Hobby frönen  will und nicht  bei jedem Wind und  Wetter zur Arbeit  radeln muss,  weil die
Grüne Fraktion das Autofahren unerschwinglich machen will.
Personen die ihrem persönlichen Sicherheitsgefühl Rechnung tragen wollen, werden von
den Grünen  mit abwertenden  Worten diskriminiert,  wie dies heute die Grüne Verkehrs-
sprecherin Gabriela Moser eindeutig unter Beweis stellte, indem sie folgende Aussage tät-
igte.

Aussage von Gabriela Moser

„Die  Mutlosigkeit der  Regierung  bei der  gerechten  Besteuerung  von Spritfressern ist
schuld  daran,  dass sich – wie  vom VCÖ  heute aufgezeigt – der  Boom  spritfressender
Groß- Pkw  a la SUV in  den  Großstädten  und im  Flachland  fortsetzt.  Leistungsstarke
allrad- und  meist  dieselgetriebene  Riesen-Kisten  treiben  den Spritverbrauch  der Kfz-
Flotte in die Höhe,  sind speziell in den Städten aber selbst fürs Bezwingen der Gehsteig-
kante vor dem In-Lokal völlig unnötig.“

Soll Sicherheit bestraft werden?

Es ist keine Mutlosigkeit der Regierung,  sondern ein aktives Mitdenken in punkto Sicherheit,
dass  bei den  Grünen offenbar  fehlen dürfte.  Es sind  fast ausnahmslos  Familienväter,  die
ihre Kinder in Sicherheit wissen wollen und nicht mehr so junge Personen, die zum Kreis der
SUV-Käufer zählen. Diese Käuferschicht ist sicher nicht jenen Personen zuzuordnen, welche
sich über Gehsteigkanten vor In-Lokalen einparken.
Warum soll der Erwerb und die Nutzung eines sicheren Autos bestraft werden?
Stabiler und großzügiger Innraum, gewährleisten bequemen Komfort und Sicherheit.

Sind SUV-Fahrer ein Verkehrsrisiko?

Auch ist eine weitere Aussage von Moser höchst erstaunlich, denn sie meint, SUV-Absatzre-
korde seien für die Verkehrssicherheit schlecht.  Offenbar hat die Grüne Verkehrssprecherin
keinen einzigen Blick in die Unfallstatistik riskiert,  denn sonst hätte sie festgestellt, dass SUV-
Fahrzeuge in dieser kaum vertreten sind.
Zum Ersten sind es die gemäßigten Fahrer, zum Zweiten verlocken diese Autos nicht zum
rasen (sondern animieren zum Gleiten)  und zum Dritten  ist es die  weit geringere erreich-
bare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungswert eines SUV,  warum
diese  Fahrzeuge  kaum in  Unfälle  verwickelt sind.  Ein zuschaltbarer  Allrad,  welcher von
Moser kritisiert wird, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.

Smart vs. Porsche

Moser lehnt sich mit ihren erstaunlichen Aussagen an den Grünnahen VCÖ an, der in einem
heutigen  Beitrag auf seiner  Webseite,   mit einem  unseriösen  Vergleich glänzt.  Folgender
Screen beweist, dass der VCÖ, aus welchem Grund auch immer, mit zweierlei Maß misst.
 
Screen: vcoe.at
Während das KIA-SUV Modell mit 7 bis 8 Liter Spritverbrauch auf 100 Kilometer angegeben
wird, dienen beim Skoda Oktavia die Herstellerdaten von 4,8 Liter Diesel pro 100 Kilometer.
Wir haben uns  die Mühe gemacht,  auf den Webseiten jener  Autorepräsentanten nachzu-
sehen, deren Modelle der VCÖ für seinen Vergleich herangezogen hat und sind auf ein völlig
anderes Ergebnis gestoßen.
Vielleicht liegt unser Geheimnis darin, dass wir Fahrzeuge mit der gleichen Motorleistung ver-
glichen haben. Nun zu unseren Vergleichsrecherchen:

KIA Sportage 2,0CRDi, mit 1995 ccm Hubraum und 136 PS. Dieser Pkw wird vom Herstel-
ler mit folgenden Verbrauchswerten angegeben: 5,1 bis 6,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer.

Skoda Oktavia 2,0 TDI CR D-PF,  mit 1968 ccm  Hubraum  und 138 PS.  Dieser Pkw wird
vom Hersteller  mit folgenden  Verbrauchswerten angegeben:  4,5 bis 6,7  Liter Diesel auf
100 Kilometer.

Was hält der VCÖ eigentlich von seinen Leser(innen)?

Wenn der VCÖ seine Leser(innen) für derart  beschränkt hält,  dass er ihnen nicht zutraut,
mit einem  Zeitaufwand von etwa 30 Minuten die Wahrheit herauszufinden,  wäre es gleich
besser gewesen,  den Verbrauchsunterschied  eines Smart mit einem Porsche Cayenne zu
vergleichen.
Der erhöhte  Verbrauch eines SUV im Vergleich zu einem „normalen“  Pkw liegt in einem
vernachlässigbaren  Bereich und damit wurde  die Aussage von den spritfressenden SUV-
Monstern in  den Bereich  der Märchen und  Sagen verwiesen.  Mit  unserem  Vergleich ist
der Beweis  erbracht,  dass  SUV-Fahrzeuge  auch keineswegs  mehr gesundheitsgefährd-
ende Stickoxide  (eine Feinstaub-Vorläufersubstanz)  verursachen,  als  gleichmotorisierte
„normale“ Pkws, sowie uns dies Frau Moser Glauben machen will.
Erstaunlich erscheint auch die Aussage der  Grünen Verkehrssprecherin, dass  Käufer(in-
nen) und Nutzer(innen) von SUV, stärker zur Kasse gebeten werden müssen.  Damit will
Moser jene Leute bestrafen, die auf Sicherheit mehr Wert legen und sich nachweislich im
Straßenverkehr korrekt verhalten, da sie kaum in Verkehrsunfälle verwickelt sind.
*****
2011-02-11
 

Körberlgeld

 

Wo fängt der Balkan an ?

Dieser Vorfall hat sich nicht in Rumänien,  Bulgarien oder einem Balkanstaat  ereignet, sondern
bei uns in Österreich, soferne man der Enthüllungsstory der Wochenzeitung „Falter“ glauben
darf.  (Quelle: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=981&sub_id=465)

Schwertransportbegleitungen

Schwertransporte werden mittlerweile von privaten Sicherheitsdiensten begleitet. Vor noch
gar nicht so langer Zeit, war dies die Aufgabe der Autobahnpolizei. Diese überbreiten und
überlangen Transporte, durften dem Gesetz nach nur mit 30 km/h über die Autobahn fahren.
Diese Massnahme diente zur Verkehrssicherheit.

Time is Money

Diese Sicherheit stand nicht mehr zur Debatte, wenn Unternehmer einen Obulus in die
Kaffekassa der begleitenden Polizisten einbezahlten. Dann durfte das Tempo straflos auf
60 km/h erhöht werden. Für die Transportunternehmer entstand dadurch ein Zeitvorteil,
der in der Privatwirtschaft bares Geld wert ist.

696 Polizeibeamte beteiligt

Nachdem ein Unternehmer über diesen Korruptionsskandel ausgepackt hatte, kam die
Sache ins Rollen. Laut einer Anzeige der BIA (Büro für interne Angelegenheiten) haben
696 Polizisten bei rund 50 Schwertransporterfirmen die Hand aufgehalten.

400.000,- Euro

Die „SOKO Maut“ stellte fest, dass in zwei Jahren rund 400.000,- Euro bezahlt worden sein.
Gegen Personen die versuchten den Polizeibeamten ihr Zubrot streitig zu machen und gegen
den Transportunternehmer der den Fall ins Rollen brachte, wurde ein wahres Kesseltreiben
veranstaltet.

Hausdurchsuchung

Beim geständigen Unternehmer wurde plötzlich eine Hausdurchsuchung mit 25 Mann durch-
geführt und man beschlagnahmte dutzende Aktenordner. Man versuchte auch, ihn ins krimi-
nelle Eck zu stellen. Einige Ordner hatte man übersehen, darunter jenen in dem die Trinkgelder
an die „Kaffeekassa Gendarmerie“ verbucht waren.

Dieser Ordner wurde der BIA übergeben und diese konnten nachweisen, welche Beamte wie

viel kassiert hatten. Der harte Kern der Beamten „verdiente“ sich durch die Schwertransport-
begleitung bis zu 1.000,- Euro im Monat dazu.

Erstaunliche Justiz

Trotz aller Belegen und Geständnissen wurden alle Verfahren eingestellt. Auch jene Poli-
zisten, die das Kesseltreiben gegen den geständigen Transportunternehmer inszenierten,
müssen nichts mehr befürchten.
  
In Berichten der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium wurde festgehalten, dass es
zwar durchaus sein kann, dass das Engagement der Polizei auf einem Rachegefühl gegen-
über dem Transportunternehmer basiert habe“, doch die Beamten hätten korrekt gehandelt.

Das Justizministerium stellt alle Fälle als Bagatelle ein. Die nicht mehr erstaunliche, sondern

unglaubliche Begründung war, dass die Masse der Beamten nur kleine Summen genommen
habe. Ferner habe allen Polizisten der „subjektive Vorsatz“ gefehlt, als sie die „Maut“ ein-
steckten.

Ausserdem seien viele Vorwürfe bereits verjährt. Auch wurde angemerkt, dass die überwieg-

ende Mehrheit der Transportunternehmer aufgrund der bereits 30 Jahre bestehenden Übung
gar nicht den Versuch unternahmen, einmal nicht zu zahlen.

Die Sorge der Justizministerin

Was hätten diese Unternehmer den anderes machen sollen als zu bezahlen ? Diese Frage
hatte sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht gestellt. Dieser gesamte Fall gehört durch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft neuerlich aufgrollt.

Sollte die Sache wirklich so abgelaufen sein, wie sie in der Wochenzeitung „Falter“ dargestellt

wird, dann wäre es besser wenn sich die Exekutive von jenen Beamten trennt, die daran be-
teiligt waren. Die Justiz sollte jene Staatsanwälte, welche die Verfahren eingestellt haben, bzw.
die Beamten welche die Weisung dazu erteilten, in die Privatwirtschaft entlassen.

Auch Frau Bandion-Ortner sollte sich überlegen, ob sie eigentlich Herrin im eigenen Haus ist.

Ihre Sorge ist nicht jene, ob das Ganze stimmt und welche Konsequenzen daraus zu resultieren
haben, sondern wer der „Verräter“ war, der die Akten an den „Falter“ weitergegeben hat.

Wenn das die einzige Sorge der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist, wäre es besser

wenn sie ihren Ministersessel zur Verfügung stellt.

Stauni

  
2009-08-30
  

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Wahlwerbung vor Verkehrssicherheit

 

Gefährliche Kreuzung

In die Kreuzung der B 211 mit der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld im Gemeindebezirk Rohrau
(Bruck/Leitha), ist zur Zeit ein sicheres und gefahrloses Einbiegen nicht möglich.
Wenn man aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld kommt wird die Sicht nach links in die
Bundesstrasse durch ein Wahlwerbeplakat der FPÖ stark eingeschränkt.

Behörde war in Kenntnis

Wir haben über diesen Missstand bereits am 12.05.2009 berichtet und diesen auch der
zuständigen Behörde gemeldet. Geschehen ist offensichtlich nichts.
Wenn man bei der Beseitigung von diesen so rasch wäre wie beim Aufstellen von Wahl-
werbeplakate, hätte es diesen Unfall wahrscheinlich nicht gegeben.

Unfallursache laut Zeugenaussage

Ein Autolenker der aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld kommend, nach links in die
B 211 Richtung Bruck/Leitha einbiegen wollte, hatte sich mit seinem Fahrzeug zu weit
in die Kreuzung gewagt, um offensichtlich ein freies Sichtfeld in die Bundesstrasse zu
erhalten, welches durch das o.a. Plakat nur erschwert möglich ist.

Ein Autolenker der von Rohrau kam und in Richtung Bruck/Leitha unterwegs war, mußte
mit seinem Fahrzeug eine Notbremsung machen, um einen Zusammenstoss zu vermeiden.
Die Lenker nachfolgender Fahrzeuge reagierten nicht so rasch und so kam es zu einem
Auffahrunfall mit sieben Autos.
  

Mölzer und Strache rechnen ab     

So schaut die Realität aus, wenn Sie aus der A1-Speedworld in die Bundesstrasse
B 211, des Gemeindebezirkes Rohrau (Bruck/Leitha)einbiegen wollen.
Ausser die lächelnden Gesichter der beiden „Volldemokraten“ Mölzer und Strache
sehen Sie rein gar nichts. 
  
Um eine halbwegs gute Einsicht in die Kreuzung zu bekommen, müssen dement-
sprechend weit in diese einfahren.

 

             

So kann es dann ausschauen, wenn man in die Kreuzung eingefahren ist, um 
„linke“ Einsicht in diese zu bekommen.

 

 

Der Lenker dieses roten Kleinwagens hatte unwahrscheinliches Glück, bei dem Unfall
keine schweren Verletzungen davongetragen zu haben.

 

            

Die Einsatzkräfte waren rasch vor Ort und hatten alle Hände voll zu tun.

 

Gottseidank gabe es keine Schwerverletzten. Der entstandene Sachschaden war
allerdings enorm. Am Verkehrsunfall waren 7(!) Fahrzeuge beteiligt.

 

Stummer Zeitzeuge am Strassenrand, des letzten tödlichen Verkehrsunfalles
 

Wer übernimmte die Verantwortung ?      

Es ist noch gar nicht solange her, als es auf dieser Kreuzung einen Unfall gab, bei dem ein
Toter zu beklagen war. Man kann nur hoffen das sich so etwas nicht wiederholt.

Sollte an dieser Kreuzung nicht raschest im Bezug auf dieses besagte Wahlwerbeplakat
etwas geschehen, stellt sich die berechtigte Frage wer die Verantwortung für einen
eventuellen Toten übernehmen wird, sollte der nächste Unfall nicht so glimpflich ausgehen.

Unserer Meinung nach ist der Inhalt dieses FPÖ-Wahlwerbeplakates so wichtig, dass man
es durchaus flach auf den Boden legen könnte. Außerdem würde man sich den Anblick
von Strache und Mölzer ersparen.
  
Stauni
  
2009-05-18 
  

Sondermeldung B211

 

Wahlwerbung vor Verkehrssicherheit

Am 12.05.2009, also genau vor 5 Tage haben wir den Beitrag „Tag der Abrechnung“
geschrieben.
Er betraf die Verkehrssituation der Kreuzung B 211 mit der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld
im Gemeindebezirk Rohrau (Bruck/Leitha).

                 Und täglich grüßen Strache und Mölzer
   
Im speziellen wurde in  diesem Beitrag die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit,
durch ein Wahlwerbeplakat der FPÖ zur EU-Wahl aufgezeigt.

Behörde war informiert

Wir haben den Mißstand am selben Tage der zuständigen Behörde angezeigt.
Geschehen ist offensichtlich nichts, bis zum heutigen Tage gegen 08:30 Uhr.
Da erfolgte wieder ein schwerer Verkehrsunfall mit 7(!) beteiligten Fahrzeugen.

Laut Zeugenaussagen wollte ein Lenker aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld nach
links in die B211, in Richtung Bruck/Leitha einbiegen.
Da das dort  o.a. Wahlplakat die Sicht nach links in die B211 weitgehend versperrt,
dürfte er dementsprechend weit in die Kreuzung eingefahren sein, um zu sehen ob

er von links auch freie Fahrt hat.

Schwerer Verkehrsunfall

Ein Autolenker der von Rohrau kam und in Richtung Bruck/Leitha unterwegs war, mußte
mit seinem Fahrzeug eine Notbremsung machen, um einen Zusammenstoss zu vermeiden.
Die Lenker nachfolgender Fahrzeuge reagierten nicht so rasch und so kam es zu einem
Auffahrunfall mit sieben Autos.
 
Die Einsatzkräfte waren rasch und vorbildlich vor Ort. Ob es Schwerverletzte gibt
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Der Sachschaden ist enorm.
Ein ausführlicher Bericht mit Bilddokumentation erscheint in der morgigen Ausgabe
von „ERSTAUNLICH“.

Stauni

  
2009-05-17
  

Tag der Abrechnung

 

Die Verkehrssicherheitskonferenz

Die Themen Verkehr und Sicherheit standen gestern Nachmittag im Zentrum eines Zusammen-
treffens der drei Landeshauptleute aus Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
Leider haben es die Herren Dr. Erwin Pröll, Michael Häupl und Hans Niessl verabsäumt, einen
kleinen Abstecher zur A1-Speedworld zu machen.
Die Zu- und Abfahrt dieser Anlage, in der auch ein Fahrsicherheitszentrum untergebracht ist, liegt
im Gemeindebezirk Bruck/Leitha und zwar genau an der Bundesstrasse B211, die einer der
stärkst befahrenen Strassen dieser Region ist.

Unfallgefährdete Kreuzung

An der Kreuzung der Ausfahrt der A1-Speedworld mit der B211, kommt es immer wieder
zu schweren Verkehrsunfällen.
Es kann daran liegen, dass etliche Fahrer die von der wenigen Meter entfernten Ostautobahn
A4 abfahren, dass dort befindliche Tempolimit von 70 km/h überschreiten und mit den Fahr-
anfängern die aus dem Driving-Camp kommen zusammentreffen, welche in die Bundesstrasse
einbiegen wollen.
Zu Verkehrsunfällen wird es immer wieder kommen und diese lassen sich leider nicht verhindern.
Man sollte jedoch alles daran setzen, neuralgische Kreuzungen zu entschärfen und nicht die
Verkehrssicherheit noch zusätzlich zu gefährden.
Trauriges Dokument des letzten tödlichen Verkehrsunfalls auf dieser Strecke.
Mit den nachfolgenden Bildern die wir heute früh geschossen haben, können wir
Ihnen dokumentieren, dass Wahlwerbung  offensichtlich vor Verkehrssicherheit geht.
 
 
Hier können Fahranfänger unter Beweis stellen, ob sie das theoretische Wissen gleich
in die Praxis umsetzen können und zwar beim Einfahren in die B211.
 
 

Als erstes trifft man auf das riesige Wahlplakat der AK-Wahlen. Dieses stellt noch
kein besonderes Hindernis dar, weil es noch recht human aufgestellt ist und Einblick
in die Kreuzung nach links gewähren würde, wenn da nicht das nächste Plakat wäre.
 
 
Hier lachen einem die Herren Mölzer und Strache entgegen und versperren jegliche Sicht
nach links in die B211, es sei den man riskiert bis in die Kreuzung einzufahren um einen
eventuell herannahenden Verkehrsteilnehmer zu erspähen.
Sollte dieser jedoch bereits im Bereich des Anhalteweges sein und nicht eine überdurch-
schnittliche Reaktion haben  passiert das Unvermeidliche, es kommt zum Verkehrsunfall.
 
 
 
Wir haben auch ein Foto aus der Gegenrichtung geschossen, um zu dokumentieren wie
ernst diese Situation wirklich ist.
Auch den in Richtung Rohrau fahrenden Verkehr lächeln die beiden Demokraten Mölzer
und Strache entgegen und versperren die Sicht auf die Kreuzung.
Dafür hat der Wahlslogan  „TAG DER ABBRECHNUNG“  etwas für sich.
Ob dieser etwas mit dem Passieren dieser Kreuzung zu tun hat ?
Stauni
  
2009-05-12 
  

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Das Über(hol)verbot

Alte Thematik

Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
   
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.

Die Erleuchtung

Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.

Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.

Auch Pröll freut sich

Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann

Informationsmangel bei Politikern

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.

Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:

§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html

So lernt man es in der Fahrschule 

Fahrschule Fürböck

.       Leichter Lernen.
        Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
    * Werde ich selbst überholt?
    * Reicht die Überholsichtweite aus?
    * Reicht die Fahrbahnbreite aus?
    * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
    * Ist das Einordnen sicher möglich?
    * Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.

Das Übergesetz

Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.

Warum ?

Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.

Neue Übergesetze müssen her  

Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich  neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
  
2009-05-01 
   

Vatertag

 

Vatertagsaktion

Väter freut Euch, den die Firma CGS Reifenvertrieb GmbH Österreich startet eine ganz
besondere Vatertagsaktion.
   
Wer mit dem abgefahrensten Traktorreifen in Österreich unterwegs ist, erhält einen
kompletten  Traktorenreifensatz der Marken Continental oder Semperit.
„Gute Partner schenken einander etwas Besonderes.“ So der Geschäftsführer, Ing. Josef
Heigl.
   
„Wir sehen uns als Partner unserer Kunden. Warum also nicht ein Geschenk zum Vatertag,
das Sinn macht? Und wenn wir dabei ein klein wenig zur Straßensicherheit beitragen, umso
besser!“, so Heigl weiter.

Reifen nicht einschicken

Die Teilnahmebedingungen sind so einfach wie klar. Den abgefahrenen Reifen fotografieren
und das Bild einsenden. Auf keinen Fall den Reifen mitschicken,  so steht in der Aus-
schreibung.
Allerdings muss der Reifen noch aktiv in Verwendung stehen und der Selbige muss eben-
falls behördlich noch zugelassen sein. Ein Reifen mit Nummerntafel ist sehr erstaunlich und
uns neu, aber so verlangt es die Ausschreibung.
Trotzdem liebe Leute gebt fest Gummi, den das erhöht Eure Siegeschancen.
Dem Foto des abgefahrenen Reifens sind Namen, Adresse und Telefonnummer des Fahrzeug-
halters hinzufügen und schon sind Sie live dabei.
Einsendeschluss ist der 30. Mai 2009 und die Verlosung findet natürlich unter Ausschluss
des Rechtsweges statt.

Traktor ist keine Voraussetzung

Wir haben diese Aussendung immer wieder durchgelesen, konnten dieser aber nicht ent-
nehmen, dass ein Traktor Voraussetzung ist. Das hat uns dazu beflügelt, auch daran
teilzunehmen.
   
Allerdings wissen wir noch nicht wie wir die Traktorreifen auf unseren Dienstwagen,
eine Mercedes M-Klasse, montieren werden falls wir gewinnen.
Stauni
 
2009-04-27
   

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

Abzocke mit Sicherheits-Aspekt

Sicherheitsgurte und Kindersitze    

Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung von
Sicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.

Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß

Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoß
gegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
    
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.

Öffis völlig ungesichert 

In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder gar
Kindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert.
    
Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders  arg betroffen 
    
Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz
teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon  wir sprechen.

Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers    

Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
    
Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer
Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun.
    
Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß
das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist.
   
Stauni
    
2009-02-16
  

Inhalts-Ende

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