Die Grünen befinden sich politisch im freien Fall

Weiß Schilling möglicherweise etwas, sodass sie nicht rausgeworfen werden kann?

Scheinbar haben die Grünen aus ihrer letzten misslungenen Pressekonferenz (Pfurz-Sager u.v.m. von Kogler) nichts gelernt. Heute rückte zwar nicht mehr die Parteispitze, sondern nur mehr deren Generalsekretärin, Olga Voglauer, zur Verteidigung von Schilling aus. Jedenfalls war auch die heutige Pressekonferenz ein Desaster, denn Voglauer ging nicht auf die Vorwürfe gegen Schilling ein, sondern suchte die Schuld bei deren Kritikern. Wobei auch Personen und Organisationen zum Handkuss kamen, die mit Sache gar nichts zu tun hatten.

ZITAT: Olga Voglauer ortet „Silberstein-Methoden“ und eine Kampagne von SPÖ, KPÖ, Industrie und Wirtschaft.

Tja, auf so etwas muss man erst einmal kommen.

Damit scheint – zumindest für die grüne Parteispitze – klar zu sein, alle anderen sind schuld und Schilling ist das Opfer. Zum Beweis wird sie nun sogar ein grünes Parteimitglied. Mit der heutigen Pressekonferenz wurde das politische Ende von Schilling eingeläutet und kostet den Grünen mglw. den Einzug ins Parlament bei den NRW24.

Für uns kommt die Frage auf, ob es theoretisch möglich sein könnte, dass Schilling über ein bestimmtes Wissen verfügt, welches möglicherweise einen Rauswurf ihrer Person verhindert? So eine Art Rückversicherung in etwa? Denn rational ist das Verhalten der grünen Parteispitze für uns nicht mehr zu erklären.

Am Nachmittag ruderte Voglauer dann zurück. Für uns entsteht der Eindruck, dass es bei den Grünen möglicherweise Methode ist, zuerst Menschen zu beschuldigen und zu diskreditieren und dann wenn´s eng wird zurückrudern.

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Lena Schilling erklärt völlig falsch im oe24.at-TV-Duell: „Österreichische Neutralität besteht aus 3 kurzen „Paragraphen“

Jus-Student W.Pöltl klärt auf: "Schilling hat auch hier offenbar keine Ahnung! Das österreichische Neutralitätsgesetz kennt nur Artikel. Paragraphen findet man dort überhaupt nicht!"

Freunde werden Lena Schilling und Jus-Student W.Pöltl vermutlich nicht mehr werden. Möglicherweise hat das auch sein Gutes, denn als Freund von Schilling kann es sich durchaus stressig leben.  Jedenfalls klärt Pöltl, das ist jener Jus-Student der Strafanzeige gegen Schilling erstattet hat, einen Sachverhalt mit nachfolgender Presseaussendung auf.

Presseaussendung:

Nächste Lena-Schilling-Skandal-Unwissenheit. Die EU-Möchtegern-Politikerin Lena Schilling erklärt im Vilimsky-TV-Duell,völlig falsch,auf oe24.at:
„Die österreichische Neutralität besteht aus 3 kurzen Pragraphen“

(Beweis und Quelle: https://go.ots.at/D94MH9UK). Falsch -Darstellung ab Minute 36:50 der Sendung.

Jus-Student und Cannabis-Aktivist W.Pöltl im O-Ton: „Es gibt einen gewaltigen Unterschied im Recht zwischen Paragraphen und Artikeln. Paragraphen weisen auf einfache Gesetze hin, Artikel aber auf Gesetze im Verfassungsrang. Gesetze im Verfassungstrang sind nur unter schwierigsten Umständen abänderbar. Das österr. Neutralitätsgesetz ist von derartig enormer Bedeutung, dass es in den Verfasssungsrang gehoben wurde. Und so finden wir dort nur Artikel. Keine Paragraphen.

Hier die gesamte Rechtsvorschrift für das Neutralitätsgesetz, Fassung vom 16.05.2024:

Artikel I.

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

(Quelle: https://go.ots.at/ivntaJjo)

Jus-Student W.Pöltl sagt: Dass Lena Schilling auf Nachfrage eines Journalisten nicht einmal wusste, ob Norgwegen zur EU gehört ist bekannt, und peinlichst genug (Grüne EU-Spitzenkandidatin kennt EU-Länder nicht: „Fehler passieren“ Quelle: https://go.ots.at/BXx8aw5P).

Dass aber die grüne EU-Wahl-Spitzenkandidatin Lena Schilling live im TV zur EU-Wahl 2024 öffentlich behauptet, dass das österr. Neutralitätsgesetz aus 3 Paragraphen bestehe, das ist ein Skandal. Wie lange sich das Wahlvolk derartige Unwissenheitsauftritte noch bieten lassen muss, das ist zu hinterfragen. Spätestens aber bei der EU-Wahl 2024 werden die GRÜNEN die Rechnung präsentiert bekommen: Das politische ENDE.

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Vorwürfe gegen „Lena Schilling“: Staatsanwaltschaft Wien eingeschaltet

Jus-Student W.Pöltl will rechtliche Überprüfung der Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz

W.Pöltl schildert: Auf https://go.ots.at/K4D5gFqP wird über Sachverhalte hinsichtlich der EU-Wahlwerberin der GRÜNEN (Lena Schilling) berichtet und wird dargestellt, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln könnte. Pöltl im O-Ton: „Für Lena Schilling gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Staatsanwaltschaft sollte die nun in der Öffentlichkeit aufgetauchten Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz prüfen“. W.Pöltl hat ein dementsprechendes Ersuchen bei der StA Wien eingebracht. Das EU-Wahlvolk hat das Recht die Wahrheit zu erfahren und die Staatsanwaltschaft hat im Namen des Volkes zu prüfen und im Falle strafrechtlicher Relevanz das Strafverfahren einzuleiten. Auch wenn es um „GRÜNE“ geht. Die „GRÜNEN“ stehen nicht über dem Gesetz.

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So sieht die SPÖ Langenzersdorf den Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale


SPÖ Langenzersdorf glänzt mit Beitrag zum Brandanschlag in Geschmacklosigkeit

 

Wie wir heute bereits berichteten, wurde in der Nacht von gestern auf heute, ein Brandanschlag auf die freiheitliche Landesgeschäftsstelle in St. Pölten verübt. Die Ortsgruppe SPÖ Langenzersdorf, die mit ihren Facebook-Einträgen immer wieder negativ auffällt, hat auch ihre „Meinung“ dazu.

 

Ein heutiger, erst wenige Stunden alter Beitrag gipfelt wieder einmal in Geschmacklosigkeit und ist möglicherweise auch strafrechtlich relevant.  Der Facebook-Beitrag der SPÖ Langenzersdorf wird mit den Worten: „Sogenannter „Anschlag“ auf FPÖ Zentrale“ eröffnet und im Schlusssatz wird angemerkt: „FPÖ MiMiMi – völlig unglaubwürdig! Man sollte besser in den Reihen des RFJ ermitteln.“ Damit wird der FPÖ bzw. dem RFJ unterstellt, den Brandanschlag selbst inszeniert haben zu können. Auch die User(innen) halten sich mit ihren Anschuldigungen nicht zurück. Einige Kommentare (von etlichen) haben wir in den nachfolgenden Screenshot kopiert.

 

 

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2019-08-12


Christian Kern bedankt sich bei Webseite, die mit rechtswidrigen Inhalten glänzt


FPÖ-FAILS: Zahlreiche Beiträge und Kommentare bewegen sich quer durchs Straf – und Zivilrecht

 

Über die linksextreme Hetzseite „FPÖ FAILS“ haben wir schon mehrmals berichtet.  Das einzige Ziel dieser dubiosen Webseite ist es, FPÖ-Politiker(innen) zu diffamieren und zu diskreditieren.   Dass die Anschuldigungen zum größten Teil der Wahrheit entbehren und frei erfunden sind, daran stört man sich bei FPÖ-FAILS nicht.  Wer auf besagter Webseite ein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum sucht, der sucht vergebens.  Diese Tatsache erleichtert den Herausgebern, sich weder um Urheberrechte bei Fotos zu scheren noch darum, teils selbst erfundene Geschichten ins Netz zu stellen und Personen zu verleumden.  Die Palette der zivil- und strafrechtlichen Tatbestände reicht von Beleidigung, über Kreditschädigung bis hin zur üblen Nachrede.

 

Und just bei dieser besagten dubiosen Hetzseite, bedankt sich der ehemalige SPÖ-Kurzzeitkanzler und der Zeit nach kürzeste SPÖ-Chef, Christian Kern, für deren Arbeit.  Wenn dieser Umstand nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.

 

 

Aber das ist noch nicht alles, denn Kern meint doch tatsächlich, dass man bei „FPÖ-FAILS“ einen sehr wichtigen Job mache.  Da stellt sich doch die Frage, was für ein „wichtiger Job“ das wäre?   Auf Twitter (Account: Christian Kern) haben wir – unter der Frage: „Wer steckt hinter FPÖ-Fails“ – folgende Beschreibung für besagte dubiose Hetzseite gefunden, auf die Kern natürlich eine Antwort schuldig blieb.

 

 

Wer sich ein wenig amüsieren möchte und einen Twitter-Account hat, kann unter diesem LINK die Postings bei Christian Kern nachlesen.  Das wohl dümmste Posting kam von „FPÖ-FAILS“ selbst.  Auf den berechtigten Hinweise einer Userin, dass ein Impressum wohl selbstverständlich sein sollte, erfolgte nachstehende Antwort:

 

 

Würde „FPÖ-FAILS“ auf ihrer Webseite keine Diffamierungen, Fake-News, Beleidigungen udgl. – in nicht unerheblicher Anzahl – veröffentlichen, wäre auch kein Grund vorhanden zu befürchten, mit Klagen oder Anzeigen rechnen zu müssen.  Doch mit zahlreich veröffentlichten Beiträgen und Kommentaren (unser Archiv ist gut gefüllt), die sich quer durchs Straf – und Zivilrecht bewegen, wären sehr wohl gerechtfertigte Anzeigen und Klagen zu erwarten.  Und das ist der wahre Grund, warum man sich bei besagter Hetzseite lieber in der Anonymität bewegt.

 

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2018-09-23


Linke Fake-News haben gerichtliches Nachspiel


Klarstellung der Dritten Nationalratspräsidentin zu aktueller Medienberichterstattung

 

Die Dritte Präsidentin des Nationalrates und freiheitliche Familien- und Vertriebenensprecherin Anneliese Kitzmüller stellt klar, dass die vorgestern publizierten Fotos mit Gottfried Küssel nichts mit ihrer Person zu tun haben.  „Ich verwahre mich gegen diese Unterstellungen und die mediale Hetze“, so Kitzmüller, „die in den Printmedien und sozialen Medien publizierten Beiträge wurden gesammelt und gesichert und werden ein gerichtliches Nachspiel haben.“

 

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2017-12-24


Linke niederträchtige Fake-News


Hetze und Verleumdungskampagne gegen FPÖ-Politikerin geht munter weiter

 

Der genaue Ursprung einer verleumderischen Falschmeldung, gegen die vor wenigen Tagen zur Dritten Nationalratspräsidentin gewählten FPÖ-Politikerin Anneliese Kitzmüller, lässt sich leider nicht mehr nachvollziehen.  Jedenfalls tauchte gestern auf etlichen Accounts (Facebook u. Twitter) linker Betreiber, die sich selbstverständlich durch Anonymität bedeckt halten, nachfolgendes Foto auf:

 

 

Der Tenor der Falschmeldung war, dass Anneliese Kitzmüller, den nach dem Verbotsgesetz verurteilten Gottfried Küssel bei einem internationalen Neonazi-Treffen im Jahr 2006 besucht haben soll.  Obwohl (laut eigener Angabe) nicht einmal eine Überprüfung der Echtheit des Bildes erfolgen konnte, war es dem linken STANDARD umgehend einen Beitrag wert, welcher jedoch wieder zurückgezogen wurde.  Denn die Farce daran war: Kitzmüller ist nicht die Person, die auf dem Foto gezeigt wird und kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen und auch einzusetzen.

 

 

Das hinderte die SPÖ aber nicht daran einen Pressedienst zu schreiben, in dem Kitzmüller eine Unvereinbarkeit mit demokratischen Werten vorgeworfen wird. Sogar die Liste Pilz schoss mit einer Aussendung nach, obwohl die Faktenlage sich schon längst geklärt hatte.

 

Weil es sich aber gegen die FPÖ so schön hetzen lässt und Fakten dabei scheinbar uninteressant sind, geht die Hetzjagd auf diversen etlichen linken Accounts (Facebook u. Twitter) munter weiter.   Als Beispiel präsentieren wir einen heutigen Eintrag auf der linken Facebook-Seite „Freie Meinung gegen Rechts!“:

 

 

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2017-12-23


Geplante Strafbarkeit von „Fake News“


Die Bundesregierung ist selbst Produzent permanenter politischer „Fake News“

 

Alles toll am Arbeitsmarkt, keine Probleme mit Migration, keinerlei Gefährdung durch den Migrantenstrom aus Arabien und Afrika, und so weiter und so fort – niemand geringerer als die Bundesregierung selbst produziert „Fake News“ am laufenden Band, will die Bevölkerung für dumm verkaufen und auf der anderen Seite kritische Stimmen nun offensichtlich per Gesetz abwürgen.  So kann und darf eine Demokratie westlicher Prägung nicht funktionieren.

 

Alleine am Beispiel der Kriminalstatistik in den vergangenen Jahren zeigt sich, wie sehr diese Regierung trickst und damit politische „Fake News“ produziert.  Aus zehn aufgebrochenen Autos fabriziert man ein einziges „Serien-Delikt“ und wenn man den Delinquenten ausfindig macht, freut man sich über zehn aufgeklärte Fälle.  Arbeitslose werden in oft sinnlosen Kursen versteckt, um damit die offizielle Statistik zu beschönigen, der Migrationshintergrund bei Verbrechern wird immer öfter unter den Teppich gekehrt oder man rechnet seit 2014 Drogenhandel und Prostitution mit in das BIP ein, um das wirtschaftliche Gesamtbild in den EU-Staaten zu beschönigen.  Mehr an „Fake News“ ist politisch kaum mehr möglich.

 

Dazu der FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache: „´Fake News´ würden aber offenbar toleriert, wenn sie von der Regierung und ihren geförderten Medien stammen. Wenn missliebige Informationen allerdings von kritischen und unabhängigen Geistern kommen, soll künftig die ‚Fake News‘-Keule zuschlagen. Sollte tatsächlich ein Straftatbestand für Desinformation eingeführt werden, dann müsste es die ersten großen Strafen für die gesamte Bundesregierung samt ihrer Riege an medialen Hofberichterstattern hageln.“

 

Unser Rechtssystem kennt bereits Strafen für üble Nachrede, Kreditschädigung oder Verleumdung.  Wenn etwas nachweislich nicht stimmt, hat jeder die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Wenn notwendig, könnte man hier sicher noch optimieren.  Wenn aber eine Bundesregierung versucht, unliebsame Meldungen für falsch zu erklären und selbst dabei eine politische Falschmeldung nach der anderen produziert, dann müssten bei jedem Demokraten die Alarmglocken läuten.

 

Die steigende Bedeutung sozialer Netzwerke, aber auch der Erfolg vieler kritischer Internet-Medien ist ein Segen für die Demokratie und ein hervorragendes Korrektiv zu den „Fake-News“ der Regierung und ihrer Medien.  Wenn man diesen öffentlichen Diskurs abwürgen will, hat man Demokratie nicht verstanden und will unsere Gesellschaft, die durch ein Direktiven- und Überwachungskonvolut der EU ohnehin schon viel an ihrer Freiheit eingebüßt hat, noch unfreier machen. Gegen eine derartige Vorgangsweise kündigt Strache massiven politischen Widerstand an.

 

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2016-12-30


Wodurch zeichnen sich linke Hetz-Webseiten aus?


Es wird aus vermeintlicher Anonymität heraus agiert

Neu am virtuellen Markt!   Die Frage ist jedoch: „Wie lange?“
A) Sie haben kein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum. Sollten sie doch eines haben ist
dieses  so  konstruiert,  dass  der/die Verantwortliche nicht oder nur sehr schwer ausfindig zu
machen  ist.   Meist  wird  eine anonyme  Person/Gruppe oder eine nicht existierende Person
angeben.
B) Es wird meist absoluter Bullshit geschrieben. Da ist es direkt gut, dass es kein Geruchs-
Internet  gibt,  denn  der  Gestank  wäre  nicht  auszuhalten.   Hetzartikeln  gegen politisch
Andersdenkende stehen an der Tagesordnung.
C ) Aus der vermeintlichen Anonymität heraus,  schert man sich meist um keine Urheber-
rechte und schreckt auch nicht vor Verleumdungen oder übler Nachrede zurück.
D ) Sie lösen sich früher oder später in Luft auf.  Meist ist der Anlass dafür, dass man sich
auf  diesen  abartigen  Webseiten  gegenseitig  die  Verantwortung zuschiebt,  wenn ein
Verantwortlicher  eruiert  werden   konnte.   Klassisches  Beispiel in jüngster Zeit war der
linkslinke Hetzblog „Heimat ohne Hass“,  den es nun nicht mehr gibt.
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2015-12-08

Identitäre Bewegung prüft Anzeige gegen Häupl


Bürgermeister wegen verfassungsrechtlich und

demokratisch bedenklicher Aussage rücktrittsreif

Teile des linken Meinungsspektrums müssen mit einer sehr erfolgreichen internationalen
Jugendbewegung erst ihren Umgang lernen.
Am  letzten Samstag versammelten sich Identitäre aus allen Bundesländern, Frankreich,
Deutschland,  Italien, Tschechien,  der  Schweiz  und  mehr  zu  einer  sehr erfolgreichen
Kundgebung.   Linksextreme  Chaoten  versuchten  diese – tlw.  mit  Gewalt  gegen  die
Polizei – zu stören und zu verhindern.   Die Behörden mussten 37 gewaltbereite, selbst-
ernannte „Antifaschisten” verhaften.
Mittlerweile  gibt  es  über  200 Anzeigen,  davon  über  50 wegen strafrechtlicher Delikte,
lautend auf: Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung,
Stören einer Versammlung, Waffenbesitz und Körperverletzung. Linksextreme waren u.a.
mit  illegalen  Schlagstöcken  und  Steinschleudern  bewaffnet  und schossen Steine und
Schraubenmuttern  nach  Teilnehmern  der Identitären und den Einsatzkräften.  Niemand
kann abstreiten, dass die Polizei dabei eingreifen muss.
Es  ist  ausdrücklich  zu  betonen,  dass  die  Kundgebung der Identitären Bewegung voll-
kommen friedlich ablief und keine einzige Anzeige von Seiten der Polizei erstattet wurde.
Am  Montag konnte erst mithilfe der Staatsanwaltschaft aufgedeckt werden,  dass es sich
bei  der  von  den  Gegendemonstranten mehrsprachig veröffentlichten Behauptung, wo-
nach  eine angeblich Schwangere durch den Polizeieinsatz ihr Kind verloren haben soll,
um eine zynische Lüge handelte.
Den  Vogel hat  gestern aber der Bürgermeister von Wien, Michael Häupl (SPÖ) abge-
schossen.   Anstatt  das  verfassungsrechtlich verankerte  Demonstrationsrecht  für alle
demokratischen  Gruppen zu verteidigen und politischer Gewalt eine klare Absage zu
erteilen,  verstieg sich Häupl zu der Aussage:  „Eine Gruppe wie die Identitären gehört
längst  politisch  verboten.   Das  ist eine neofaschistische Organisation,  die eigentlich
völlig  klar  unter  das  Verbotsgesetz  fällt.   Diese  Demo  hätte  gar  nicht  statt finden
dürfen.”
Diese  infame  Behauptung  Häupls wird die Identitäre Bewegung Österreichs nicht auf
sich sitzen lassen. Die Identitäre Bewegung Europas hat mit dem Nationalsozialismus
schlicht  überhaupt  nichts  zu  tun.   Die  gewaltbereiten  Extremisten finden sich allein
auf  Seiten der  „Offensive gegen Rechts”,  welche  organisatorisch  pikanterweise vom
Umfeld  und  von  der  Spitze  des  VSStÖ,  der Studentenorganisation der SPÖ,  sowie
den Jungen Grünen getragen wird!  Die Organisatorin Natascha Strobl, als EX-VSStÖ-
Chefin  SP-Landesvorstandsmitglied  und ihre Clique fanden sich auch im Umfeld der
desaströsen  NOWKR-Krawalle  im  Jänner.  Identitäre  wurden  von  ihnen  wiederholt
„gestalkt”.
Der Bürgermeister schrammt über den Verfassungsbogen, indem er völlig verfassungs-
konformen Veranstaltungen die  Legitimität abspricht.  Das Bundesamt für Verfassungs-
schutz  hat  am  16.05.2014  gegenüber  „Die Presse”  klargestellt,  dass  die  Identitäre
Bewegung   weder  mit  dem   Strafrecht  noch  mit  dem   Verbotsgesetz  in  Berührung
gekommen ist, als auch,  dass von ihr keine Bedrohung des Rechtsstaats ausgeht. Die
Aussage  von  Häupl  ist  darum nicht nur haltlos und frei erfunden,  sondern es ist eine
üble Verleumdung, unbescholtenen Bürgern, die friedlich ihr Versammlungsrecht aus-
üben,  solche  Anwürfe zu machen.   Vielmehr wird sich auch die österreichische Linke
an  eine  sehr  erfolgreiche  europäische Jugendorganisation gewöhnen und dabei die
demokratischen Spielregeln einhalten müssen.
„Bürgermeister Häupl ist nunmehr der prominenteste (Alt-)Linke, der das Verfassungs-
recht  und  die  Grundsätze  der Versammlungsfreiheit noch nicht ganz verstanden hat.
Man  kann  in  einem  demokratischen  Rechtsstaat  eben nicht einfach verbieten,  was
einem  politisch  nicht  in  den  Kram  passt“,  sagt  Alexander Markovics,  Obmann der
Identitären  Bewegung  Österreich.   In  politischer  Hinsicht  wäre Bürgermeister Häupl
wegen seiner verfassungsrechtlich und demokratisch mehr als bedenklichen Aussage
jedenfalls rücktrittsreif.
Die  Identitäre Bewegung Österreich  prüft eine Anzeige gegen Michael Häupl wegen
Verleumdung nach §297 StGb und ggf.  auch weitere Klagen wegen Übler Nachrede
nach §111 StGb und Verhetzung.
Konkret  wird  zunächst  an die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung über-
geben, bei der um Überprüfung ersucht wird, ob Häupls Aussage den Tatbestand der
Verleumdung  nach  §297 StGb erfüllt. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolg-
ung  einleitet,  schließt  sich  die  Identitäre Bewegung Österreichs  dem Verfahren als
Privatbeteiligte mit einem Schadenersatzanspruch an.
(Quelle: Presseaussendung der Identitäre Bewegung Österreichs)
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2014-05-21

Fenster von ehemaliger VSStÖ Wien Vorsitzenden eingeschossen


Werbung für Buch oder Aprilscherz?

Interessant  mit welchen Mitteilungen sich Linke in den medialen Mittelpunkt zu drängen
versuchen. So teilte die ehemalige Vorsitzende des VSStÖ Wien, Natascha Strobl, heute
mit, dass sie gestern ein Schussloch in ihrer Küchenscheibe entdeckt habe.  Laut Strobl
wurde der Schuss mit einem Luftdruckgewehr oder einer Gaspistole abgefeuert.
Sollte  Strobl  nicht  ausgerechnet ebenerdig in einem Uralt-Bau mit einfacher Fensterver-
glasung  wohnen,  ist  es mit einem Luftdruckgewehr kaum und mit einer Gaspistole über-
haupt nicht möglich eine Fensterscheibe zu durchschießen.  Nach dem Einschussloch zu
urteilen  (FOTO),  dürfte  das  Loch  durch  eine  Steinschleuder  (Metall- oder  Glaskugel)
verursacht worden sein.
Während  laut  Aussage  von  Strobl,  die Polizei  (vermutlich zurecht – Anm. der Red.) den
Vorfall  als  Kinderstreich abtut,  ortet  diese  einen  Angriff  auf  ihr  Leben.   „Das Ziel, das
hinter  der eingeschossenen Fensterscheibe von Natascha Strobls Wohnung steht,  ist ein-
deutig.   Man will Angst einflößen und eine Antifaschistin zum Schweigen bringen“, erklärt
dazu Jessica Müller,  derzeitige Vorsitzende des Verbands Sozialistischer Student(innen).
Ein  Motiv sieht Müller darin,  dass Strobl in einem erst jüngst erschienenen Buch über die
Identitären als  Mitautorin  tätig war.   Da könnte man natürlich auf die Idee verfallen, dass
ein  „Schussattentat“ auf einen der Autoren,  der Werbung für dieses Buch nicht abträglich
sein könnte.
Aber  es  gäbe natürlich auch noch andere Spekulationen.   Vielleicht sollte man den Täter
in den eigenen Reihen suchen. Denn wie Vorfälle in letzter Zeit eindeutig bewiesen haben,
ist  man  in  Kreisen der Jungsozialisten der Gewalt und der Verleumdung nicht abgeneigt.
Egal  ob dabei ein eigenes Vereinsheim angezündet wird um es  „Rechten“  unterzujubeln
oder  harmlose  Veranstaltungsbesucher  wissentlich  falsch  der Wiederbetätigung zu ver-
leumden.   Die Palette der Nachwuchssozialisten ist jedenfalls breit gefächert.
Noch eine Möglichkeit sehen wir im heutigen Datum. Heute ist der 1. April und möglicher-
weise handelt es sich um einen Aprilscherz der Genoss(innen)?!
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2014-04-01

Grazer SJ-Chef wurde wegen Hitlergruß-Beschuldigung verurteilt

Recherche beim STANDARD war Fehlanzeige

 
Screen: derstandard.at
 
Auf  Grund  des  obigen  Bildes und den Aussagen von Sebastian Pay,  Vorsitzender der SJ Graz,
sah  man  sich  beim  politisch  links orientierten STANDARD augenscheinlich bemüßigt,  obigen
Beitrag  (Teil- Screenshot) zu verfasssen,  der mit dreißig Seiten – mehr oder weniger gehässiger
– Kommentare „belohnt“ wurde. Warum man es bei der rosaroten Postille offenbar verabsäumte
eine gründliche Recherche durchzuführen, entzieht sich unserer Kenntnis. Möglicherweise stand
ein ideologisches Motiv dahinter.
 
Wir haben jedenfalls recherchiert und enttarnten die  Aussage von Pay sehr rasch als Lüge.  Der
angebliche Hitlergruß erwies sich lediglich als ein Mitschunkeln zu einem Lied. Dies ist im nach-
folgenden   Video  einwandfrei  ersichtlich.    Der  dazugehörige  Beitrag  ist  unter  diesem LINK
ersichtlich.
 
Achtung: Ab Sekunde 25!
 
 
Auch  auf  zahlreichen  linken  Facebook-Seiten zerriss man sich das Maul.   Sebastian Pay
postete damals auf seinem Facebook-Account folgendes:
 
Screen: facebook.com (Account Sebastian Pay)
 
Heute  erhielt  der  sozialistische  Nachwuchspolitiker  die Quittung für seine Hitlergruß-Story.
Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage erhielt Sebastian Pay eine bedingte Haft-
strafe  von  sechs  Monaten  und muss zusätzlich 1.440 Euro Strafe zahlen.   Sowohl Pay als
auch der Staatsanwalt beriefen gegen das Urteil,  dass somit nicht rechtskräftig ist.
 
 
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2014-03-14

Schlägerpolizist gegen Tierschützer


Heute Schuldspruch am LG Graz

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im  Dezember 2011  rief  der  stellvertretende  VGT-Obmann  die  Polizei zu Hilfe,  weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen  schlug  einer  der  Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf  den Hinterkopf,  riss  ihn  zu Boden und  setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn,  wobei er
auch  noch  dessen  Kopf  zu  Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte.  Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten  wegen Amtsmissbrauchs,  vorsätzlicher  Körperverletzung,  versuchter Nötigung das
Filmen  durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des  Angeklagten,  er  habe  sich  provoziert  gefühlt,  wiesen die  3 Richter  zurück:  ,,[Der  Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das  Urteil:  eine Geldstrafe von  EUR 2400  und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd  sei  gewesen,  so  die  Richter,  dass  das  Verfahren  über 2 Jahre gedauert hatte –
was  hauptsächlich darauf  zurückzuführen ist,  dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch  anklagen  wollte  und  dazu  zuerst  von  einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die  Richter  machten  auch  deutlich,  dass  sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen  für  die  Amtshandlung,  als  auch  einen der  Jäger  wegen  Verleumdung  und
falscher  Zeugenaussage  zur  Rechenschaft  ziehen  würden.   Aber diese beiden Strafverfahren
wurden  auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt.   Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann  Martin  Balluch war  heute beim Prozess als Beobachter anwesend:  ,,Bei Staats-
anwaltschaft  und  Polizei  gelten  TierschützerInnen  in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb  ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat.  Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein  Stellvertreter  als  Obmann  im VGT,  statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte  er  nicht  die  gesamte   Amtshandlung  mitgefilmt  und  mit  aller   Kraft  ein  Entreißen der
Kamera verhindert.   So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des  Polizeikollegen  des  Angeklagten  vorsätzlich  gelöscht  worden  sind,  um  die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja,  die  Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen!   Trotz  des  viel  zu  geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft  an  alle PolizeibeamtInnen,  dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist,  dass
sie  ihre  Dienstnummer  zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat,  zuzuschlagen, auch
wenn  es  ’nur‘  gegen TierschützerInnen  geht,   die  den  ‚guten  Freunden‘  aus der  Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10

Strafprozess gegen Polizisten, der Tierschützer niederschlug


Polizeibeamter muss sich vor Schöffensenat verantworten

Foto: VGT

Polizeibeamter hält Tierschützer am Boden fest
Morgen Montag,  dem 9. Dezember 2013 (Beginn 08:30 bis voraussichtlich 17:00 Uhr),  findet
am  Landesgericht  für  Strafsachen Graz,  Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 die Ver-
handlung  statt.   Anklagepunkte  sind:   Missbrauchs der Amtsgewalt,  Körperverletzung unter
Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung.
Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer,  darunter der stellver-
tretende  Obmann  des  VGT  David  Richter,  eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz.   Da im
Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch
sprach sie zunächst freundlich mit den Jäger(innen), um dann David Richter den Kameradeckel
zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen.
Der  stellvertretende  VGT-Obmann  verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die
Herausgabe  seiner  Identität  und  wurde  daraufhin  von  einem der beiden Beamten von hinten
niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete
der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen.
Doch  glücklicherweise  war der gesamte Vorfall gefilmt worden.  Der Polizist steht nun nicht nur
wegen  Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung,  sondern auch wegen Verleumdung
vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu
einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden,  die Berufung des Täters gegen diesen Schritt
hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt.
Dazu der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch:   ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun
endlich vor das zuständige Gericht kommt.   Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auf-
lage  übertragen  worden,  damit  sehr  sorgsam  umzugehen.   Ein  Polizist,  der friedliche Tier-
schützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die
reflexartige  Reaktion der Polizei,  sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu
beschuldigen.“
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2013-12-08

Sind ein Drittel der Polizisten wirklich Rassisten?


Erstaunliche Aussage des Kriminalbeamten Uwe Sailer

Am  Dienstag  den  3. Dezember 2013,  hatte der ÖAMTC zum zweiten Mal Experten zu einer
Diskussion zum Thema Mobilität und Migration geladen.   Fragen wie „Werden Migranten und
Migrantinnen  in  ihrer  Mobilität  benachteiligt?“  und  „Welche Faktoren  beeinflussen die Ver-
kehrsmittelwahl von Migranten und Migrantinnen?“ standen dabei im Fokus.
Mark  Terkissidis,  Antirassismus-Experte und Buchautor, meinte dazu:   „Erlebnisse mit Rassis-
mus  im  Verkehr  sind für Personen mit Migrationshintergrund ebenso alltäglich wie ‚verdachts-
unabhängige‘ Kontrollen aufgrund des Aussehens durch Bahnpersonal und Polizei.“ Der Exe-
kutivbeamte Uwe Sailer gab an, dass rund ein Drittel der Polizisten rassistisch eingestellt sei.
(Quelle: wienerzeitung.at)
Erstaunlich, dass gerade jener Mann der Verhetzungen und Verleumdungen verurteilt und des-
wegen  immer  wieder  Facebook-User(innen) anzeigt,  ein Drittel der österreichischen Polizei-
beamt(innen) über einen Kamm schert.
Wir meinen,  dass  der  größte  Teil der Polizist(innen) ihren Dienst gewissenhaft und unvorein-
genommen versieht. Sicher gibt es unter ihnen auch vereinzelt schwarze Schafe. Über solche
wurde  auch in  diesem  Online-Magazin  berichtet.   Dass aber ein Drittel der Polizeibeamten
Rassisten sein sollen glauben wir nicht und werten eine solche Aussage als Hetze gegen Poli-
zisten und Verleumdung eines ganzen Berufsstandes.
Auch  seitens  der  Politik  gab  es  heute eine scharfe Reaktion zur Aussage von Uwe Sailer.
Eine dazu verfasst Presseaussendung geben wir hier nachfolgend wörtlich wieder:
FPÖ/AUF-Herbert: Polizisten sind keine Rassisten Herr „Kollege“ Sailer!
Sailer soll schleunigst Dienst bei Polizei quittieren
„Die Aussage des selbsternannten Rassismusexperten Uwe Sailer im Rahmen einer Diskus-
sions-veranstaltung  des  ÖAMTC,  dass  ‚rund ein Drittel der Polizisten rassistisch eingestellt
seien‘,  ist  nicht  nur  unrichtig  sondern  auch  insofern  beschämend  wenn  man weiß, dass
Uwe Sailer selbst Polizeibeamter ist, der hier wider besseren Wissens einen ganzen Berufs-
stand  anzupatzen  versucht“,  stellte  heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffent-
lichen Dienst und AUF-Bundesvorsitzende Werner Herbert fest.
„Die gegenständliche Aussage ist ein unhaltbare Eigeninterpretation des Hr. Sailer, der man-
gels  nachvollziehbarer  Quellen jegliche Grundlage fehlt und offensichtlich nur mit dem Ziel
getätigt  wurde,  die Polizei in der Öffentlichkeit zu diskreditieren und den  Polizistinnen und
Polizisten  generell  ein  latent  ausländerfeindliches  Verhalten zu unterstellen“,  zeigte sich
Herbert empört.
„Aus diesem Grund darf ich Hr. Sailer nahelegen, sich eine andere Erwerbstätigkeit zu suchen.
Nicht  nur,  dass  er  sich  offenbar mit seinem derzeitigen Beruf nicht mehr identifizieren kann,
kann  ich mir auch nicht vorstellen,  dass mit dieser oder auch anderen in jüngster Vergangen-
heit  getätigten  verleumderischen  Aussagen  gegenüber  der Polizei Verständnis seitens der
betroffenen  Polizistinnen  und  Polizisten herrscht und daher die für eine konstruktive Zusam-
menarbeit in der Kollegenschaft nicht mehr gegeben ist“, so Herbert weiter.
„Die  krausen  Hirngespinste  des  Herrn  Sailer mögen vielleicht einzelne Demo-Aktivisten und
Links-Anarchisten erfreuen,  bei der Polizei haben aber derartige fragwürdige ‚Kollegen‘  nichts
verloren. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten einen harten und oft unbedankten Beitrag
für  die  Allgemeinheit  und  haben  sich  derartige  plakative  Anfeindungen  wie  auch  falsche
Unterstellungen jedenfalls nicht verdient“, so Herbert abschließend.
*****
2013-12-05

Facebook wird für den Wahlkampf missbraucht


Zur Zeit ist der Verleumdung und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Vorige  Woche  wurde  der  Facebook-Account  des  FPÖ-Chefs  H.C.  Strache ohne Angabe von
Gründen  für  30 Tage  gesperrt.   Bei der FPÖ vermutete man,  dass dies mit kritischen Postings
gegenüber  der USA bzgl. Edward Snowden zu tun hätte.   Es war die Rede davon, dass irgendein
US-Geheimdienst   – und  von  diesen  haben  die Amis ja jede Menge –   Einfluss  auf  Facebook
genommen habe.
Anfänglich dachten wir dies auch,  denn von jemanden der eigene  „Freunde“ ausspioniert,  kann
eine solche Einflussnahme durchaus angenommen werden.  Jedenfalls berichteten wir ebenfalls
über die Facebook-Sperre von H.C. Strache. Und man höre und staune, einen Tag nach unserer
Berichterstattung wurden wir mit einer 24-stündigen Sperre unseres Facebook- Accounts belegt.
Und dies ebenfalls ohne Angabe von Gründen.
Screen: facebook.com
Eine  solche  Sperre ist zwar ärgerlich,  aber für uns nicht weiter von Bedeutung.  Wir haben aus-
reichend  Leser(innen),  die  unsere Beiträge auf ihren Facebook-Accounts verlinken.  Allerdings
weckte  diese Sperre unsere Neugier,  denn es uns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-
keit bewusst,  dass sich weder die NSA,  der CIA oder ein anderer US-Geheimdienst für dieses
Online-Magazin interessiert.
Also  begannen wir zu recherchieren und schickten einen unserer Top-Recherchisten ins Rennen.
Unser  Mann  wurde  sehr schnell  fündig.   In einem kleinen  Kellerlokal hinterm Wiener Rathaus,
finden  regelmäßig  konspirative  Treffen  von  politisch  links orientierten Studenten statt.  Einige
von  ihnen  verdienen  sich  zur  Zeit  ihr Taschengeld damit,  dass sie im Auftrag des politischen
Gegners,  bewusst Facebook-Profile von FPÖ-Politiker(innen),  FPÖ-Ortsgruppen und FPÖ-freund-
lichen  Medien  sperren lassen.   Gab es früher einige Schillinge dafür, die Wahlwerbeplakate des
politischen Gegners mit Hitlerbärtchen oder Hakenkreuze zu verunstalten, so haben sich im Inter-
netzeitalter die Methoden geändert.
Die Masche funktioniert eigentlich ganz simpel.   Es werden auf Facebook etliche Fake-Accounts
angelegt.   Mit diesen werden dann  Beiträge von politischen Gegnern oder missliebigen Personen
gemeldet.   Mittels eines vorgefertigten Pop up-Menü kann sich der Denunziant   – beginnend von
„Mir gefällt dieser  Beitrag nicht“  bis hin zu  „Sexuell explizite Inhalte“ –   aussuchen,  mit welcher
Meldung er den jeweiligen Account-Inhaber verleumden will.
Screen: facebook.com
Bei  Facebook  wird  weder  der  Wahrheitsgehalt  der Meldung,  noch der textliche Inhalt des
gemeldeten  Beitrags  überprüft.   Bei  einer gewissen Häufigkeit  (genaue Zahl konnte leider
nicht   eruiert  werden)  von  Meldungen   innerhalb  von   24  Stunden,  wird  der  betreffende
Facebook-Account  gesperrt.   Wie  wir  in  Erfahrung  bringen konnten,  wurden allein in der
vorigen  Woche über 150 Profile von FPÖ-Sympathisanten und/oder FPÖ-Politiker(innen) auf
dem  sozialen Netzwerk gesperrt.   Ein weiteres prominentes Opfer der Sperrorgie war Wiens
FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
Daraufhin  kontaktierten  wir  Facebook  und zwar über eine Mail-Adresse,  über die normaler-
weise  von  einem  FB-Mitarbeiter  persönlich geantwortet wird.   Der betreffende Mail-Account
wird in der Regel bei Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen. Denn nichts fürchten
die Amis so sehr, wie eine Klage nach dem Urheberrecht.  Deshalb sind wir uns absolut sicher,
dass man unser E-Mail gelesen hat.
In diesem wollten wir wissen,  warum unser Profil für 24 Stunden gesperrt worden war.   Ferner
unterrichteten  wir Facebook über die missbräuchlichen Meldungen und wollten wissen,  warum
sie sich für den Wahlkampf in Österreich missbrauchen lassen.   Als Antwort erhielten wir nach-
folgendes E-Mail,  in dem auf  keine unserer Fragen eingegangen wurde.  Wir werten dieses als
Geständnis der Hilflosigkeit oder der Gleichgültigkeit seitens Facebook.
Screen: (c) erstaunlich.at
Man  darf  nur  hoffen,  dass  man  seitens Facebook Überlegungen anstellt wie der Übelstand der
missbräuchlichen Meldungen abgestellt werden kann. Es ist schon klar, dass Facebook bei einer
Milliarde User(innen) nicht in der Lage sein kann jedes einzelne Posting zu überprüfen.   Das darf
aber nicht dazu führen der Verleumdung und dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen.
*****
2013-07-17
 

Anschläge in Innsbruck: Sachverhaltsdarstellung an die StA


Im Raum stehende Vorwürfe müssen aufgeklärt werden

Der  Ring  Freiheitlicher  Jugend  Österreich,  vertreten  durch  Bundesobmann  Udo
Landbauer  sowie  der  Wiener FPÖ-Jugendsprecher LAbg. Dominik Nepp haben nach
Verstreichen  der gesetzten Frist für eine Selbstanzeige nun eine Sachverhaltsdarstell-
ung  an  die  StA Innsbruck übermittelt.   Die Sachverhaltsdarstellung bezieht sich auf
die Straftatbestände Wiederbetätigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Brandstift-
ung und Versicherungsbetrug.
 
„Wir werden solche politischen „Stilmittel“ nicht akzeptieren,  bei denen man offenbar
selbst kriminelle Taten setzt um diese dann anderen Personen oder politischen Organi-
sationen  in  die  Schuhe zu schieben,“   begründet Landbauer das Vorgehen und ver-
gleicht  das  im  Raum  stehende  Jung-Sozi Handeln  mit  der linken Wahnsinnstat von
Ebergassing aus dem Jahr 1995, obgleich er anmerkt: „Die Attentäter von Ebergassing
haben  damals  wenigstens  nur sich selbst akut bedroht,  die Innsbrucker  Brandstifter
haben jedoch Leib und Leben anderer, unschuldiger Personen in Gefahr gebracht, was
absolut unentschuldbar ist und mit voller Härte des Gesetzes bestraft werden muss.“
 
Nepp hinterfragt die Rolle des SJ Vorsitzenden Moitzi und meint:“ Die Tatsache, dass die
AKS Trägerorganisation der vermeintlichen Täter und die Jungsozialisten freundschaftlich
die  Räumlichkeiten  geteilt und sich noch dazu mit ihren Anschuldigungen medial so hin-
ausgehängt haben,  lässt die Frage nicht völlig absurd erscheinen, ob Moitzi vielleicht die
wahren Hintergründe gekannt hat.“
 
„Dass Moitzi selbst den Anschlag in Auftrag gegeben hat, kann ich mir trotz seines selbst
verursachten  Erscheinungsbildes  als  Agent Provocateur nicht vorstellen.   Dennoch ist
eine Distanzierung von ihm längst überfällig,“ so Nepp abschließend.
 
*****

2012-04-17
 

Ist das die neue Linke?


Die Tiroler Tageszeitung berichtet

 
Brandanschlag auf Jusos-Raum offenbar aus den eigenen Reihen
 
In der Vorwoche machten die Jusos auf einen Brandanschlag in ihren Vereinsräumlich-
keiten aufmerksam. Jetzt stellte sich heraus, dass der Brand selbst gelegt worden sein
dürfte.
 
Innsbruck –  „Rechtsextremer Brandanschlag auf sozialistische  Jugendorganisation“:  Mit
diesem Titel schickte die rote Jugendorganisation  „Jusos“ am Wochenende eine Presse-
aussendung  aus,  um  auf  einen  Brandanschlag in ihren Vereinsräumen in den Viadukt-
bögen aufmerksam zu machen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die angeblichen
politischen  Motive  hinter dem Anschlag gar nicht zutrafen.   Denn der Täter war selbst
Jusos-Mitglied.
 
Foto: Jusos
 
Diese Bilder schickten die Jungen Sozialisten nach dem Brandanschlag aus.
 
Angeblich mehrere Einbrüche
 
Die Jusos hatten in der Aussendung berichtet,  dass es zu mehreren Einbrüchen gekommen
war. Demnach hätten sich die unbekannten Täter durch ein eingeschlagenes Fenster Zutritt
verschafft und den gesamten Raum verwüstet. Plakate sollen von den Wänden gerissen und
angezündet worden sein. An ihre Stelle hätten die Täter Dutzende Hakenkreuze geschmiert,
hieß es in der Aussendung. Die Täter sollen bei einem neuerlichen Einbruch auch Sofas ange-
zündet haben, die unmittelbar neben zwei schlafenden Studenten standen.   Ein 18-Jähriger
erlitt dadurch eine Rauchgasvergiftung, eine 17-Jährige wurde leicht verletzt.
 

Zwei hochinteressante Presseaussendungen!

 
 
Entsetzen nach „Anschlag“
 
Marko Miloradovic,  Kandidat der Sozialisten für den Gemeinderat, fand dazu in einem Brief
an die TT-Redaktion klare Worte der Verurteilung für den Brandanschlag.  Er sprach sogar
von  „versuchtem Mord“,  „sozusagen als Kirsche auf den Schlag des Vandalismus und der
Wiederbetätigung.“
 
Jene Vorarlbergerin,  die bei dem Brand verletzt worden war, erzählte im Interview mit der
Vorarlberger Zeitung „Wann & Wo“ über die Ereignisse in der Nacht.   „Während wir schlie-
fen, schlichen sich die Täter in die Räumlichkeiten und setzten das Sofa, neben das wir uns
hingelegt hatten, in Brand.   Nachdem uns eine unbekannte Person mit einem Warnruf ge-
weckt hatte, bemerkten wir, in welcher Gefahr wir uns befanden.“
 
Die 17-Jährige zeigte sich schockiert über die Vorfälle. Sie habe „nie gedacht, dass die Täter
soweit gehen, dass sie Menschenleben aufs Spiel setzen.“ Es könne nicht sein, dass sie auf-
grund ihrer politischen Einstellung Angst um ihr Leben haben müsse.
 
Opfer stellte sich als Täter heraus
 
Wie  sich  jetzt herausstellte,  hat diese Angst aber niemand geringerer verursacht als ihr eig-
ener  Freund, der bei dem angeblichen Anschlag eine Rauchgasvergiftung erlitten hatte.  Die
Polizei  gab  am  Donnerstag  bekannt,  dass  der  18-Jährige  sich bei den Vernehmungen in
Widersprüche verwickelt hatte und schließlich eingestehen musste, dass er die Brände selbst
gelegt hatte. Als Motiv gab er an, dass er höhere mediale Aufmerksamkeit für geplante Pres-
seaussendungen erhalten wolle. Die 17-Jährige habe seinen Aussagen zufolge nichts mit der
Sache zu tun – er habe allein gehandelt.
 
Verantwortliche distanzieren sich
 
Auf Nachfrage reagieren die Verantwortlichen verhalten. Luca Tschiderer, Vorsitzender der
Jungen Sozialisten  in  Tirol,  wollte sich zunächst nicht zu den  Vorwürfen äußern,  weil sie
intern noch nicht bestätigt, bzw. geklärt worden seien.  „Ich sage nur so viel: Wenn es tat-
sächlich so gewesen sein sollte, dann ist das unglaublich und wir distanzieren uns klar davon.
Das ist nicht unsere Art, Politik zu betreiben.“
 
Sophia Reisecker,  Jungkandidatin  der  Sozialisten für den Gemeinderat, wies die Vorwürfe
unterdessen strikt zurück:  „Selbstverständlich herrschen in unserem Vereinslokal keine klin-
ischen Sauberkeitszustände,  aber ich bin mir absolut sicher,  dass niemand  von uns für die
Verwüstungen  verantwortlich  ist.   Niemand  von  uns  würde Hakenkreuze an die Wand
schmieren,  das  Fenster  einschlagen,  Plakate reißen und anzünden,  Heizkörper aus dem
Obergeschoss werfen, Regale umwerfen, Materialien und Bücher unter Wasser setzen.“
 
Anzeige bei Staatsanwaltschaft
 
Die Tiroler SPÖ, die die Räumlichkeiten angemietet hat, meldete sich nur kurz zu Wort.  In
einer offiziellen Stellungnahme teilte SPÖ-Landesgeschäftsführerin Christine Mayr, am
Donnerstag mit, dass die Vorfälle „intern“ geklärt werden würden. Bis auf  weiteres sei das
Lokal jetzt geschlossen.
 
Mehr  wolle sie nicht dazu sagen.   „Es ist jetzt Sache der Behörden, den Fall aufzuklären.“
Diese Behörden sind nach dem Geständnis des Aktivisten aber längst aktiv geworden. Der
18-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft wegen Brandstiftung angezeigt. (Quelle)

 

Linke Medien schweigen eisern

Ein wirklich interessanter Beitrag auf der Internetplattform der Tiroler Tageszeitung. Interes-
sant ist auch die Tatsache, dass die linken Gutmenschen-Medien dazu schweigen,  denn die
neuesten Erkenntnisse ist bei diesen nicht einmal eine Randnotiz wert.
 
Aber zurück zum Thema. Interessant sind die Presseaussendungen (obig zum downloaden)
der  Linken,  wenn  man bedenkt,  dass sich der Täter unter den eigenen Reihen befindet.
Diese  sehen sich durch diese Gewalttaten darin bestätigt,  wie wichtig politisches Engage-
ment und aktive Antifaschismus-Arbeit ist.
 
Dann sollten diese Herrschaften schnellstens in den eigenen Reihen mit dieser Arbeit begin-
nen,  denn wie sagte schon der  italienischen  Schriftsteller und  sozialistischer Widerstands-
kämpfers Ignazio Silone „Der  neue  Faschismus  wird  nicht  sagen:  Ich bin der Faschismus;
er wird sagen,  ich bin der Antifaschismus!“
 
Die politischen Motive der Täter(innen) spiegeln den rassistischen, hetzerischen gesellschaft-
lichen  Diskurs  wider.   Auf die Verrohung der Sprache folgt die Verrohung der Taten.  Das
merkt  der  Vorsitzende  der Sozialistischen Jugend,  Wolfgang Moitzi,  an.   Wie recht doch
dieser Mann hat,  hatte sich doch schon die Verrohung in „Reiche abschlachten“ und „Parla-
ment in die Luft sprengen“ seitens einiger Genossen angekündigt.
 
Die  Linken schreien permanent gegen Diskriminierung und Verleumdung und ordnen diese
Untugenden  immer  dem  rechten  Lager zu.   Wie sich nun herausstellt, scheinen sich die
wahren  Weltmeister in diesen Disziplinen unter den Linken zu befinden.   Denn das eigene
Lokal  anzuzünden  und  dabei  Menschenleben zu gefährden,  nur um diese Tat dem polit-
ischen Gegner in die Schuhe zu schieben sucht seinesgleichen.
 
*****

2012-04-06
 

Erstaunliche Gebührenvorschreibung


Hemmungslos

Beim Abkassieren scheinen  Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein  Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien  mitgeteilt  und ersucht  um  Ver-
öffentlichung  seiner Geschichte mit  dieser Behörde.  Der  Name des  Betroffenen  ist  der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die  Strafverfahren  gegen ihn,  wurden allerdings zwischenzeitlich  wieder  eingestellt.
Da er aber  seinerzeit wissen  wollte  worum  es überhaupt ginge,  bemühte er sich um
Akteneinsicht.  Zu diesem  Zwecke nahm  der Pensionist seine  Digitalkamera mit  und

fotografierte einige Seiten aus dem Akt.

Gebühren fürs Fotografieren

Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der  Gesetzgeber dies  ausdrücklich ausgenommen hat.  Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.


Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren

Wir warten auf Antwort

Wie  bereits  eingangs erwähnt,  handelt es sich  beim besagten  Pensionisten  um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen.  Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem  PDF-LINK  downgeloadet werden.

Man darf gespannt sein,  ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell

sein wird,  wie in der Vorschreibung von Gebühren.  Wie im  Schlußsatz des  Briefes ange-
führt wird,  dürfte eine  Beantwortung  auch  im Interesse  der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.

*****

2011-02-21
 

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Inhalts-Ende

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