Fitnessstudio verlangte mehr als 5.000,- Euro für ein Jahr Training

Dank Intervention der AK Oberösterreich wurde der Vertrag aufgelöst

Eine Konsumentin wollte ihre Fitness verbessern und erkundigte sich in einem Studio nach den Konditionen. Im mündlichen Beratungsgespräch entstand der Eindruck, das Training koste monatlich 99,- Euro. Die Frau stimmte mittels Unterschrift am Tablet zu. Nachdem sie wenig später den Vertrag erhalten hatte, bemerkte die Konsumentin, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten 5.148,- Euro für zwölf Monate betragen. Eine vorzeitige Kündigung wurde zunächst verweigert. Erst nachdem der Konsumentenschutz der AK OÖ interveniert hatte, löste das Studio den Vertrag vorzeitig auf.

Mit diesen AK-Tipps lassen sich viel Ärger und unnötige Kosten vermeiden:

Monats- statt Jahresabo
Rechtlich umstritten ist, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios zulässig ist. Wird diese Laufzeit gewählt, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden. Sind Konsument(innen) unsicher, wie lange die Motivation anhält, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden. Immer mehr Fitnessstudios bieten derartige Tarife an. Bei diesen fallen zwar etwas höhere monatliche Gebühren als bei der Jahresbindung an, der Vertrag kann aber vergleichsweise rasch beendet werden.
Der AK-Tipp: Kündigungsfristen beachten – Geschäftsbedingungen sehen oft einen Monat bis zum tatsächlichen Vertragsende vor.

Zusatzentgelte nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren

In mehreren Urteilen gegen Fitnessstudioketten hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an. So sind neben der Aktivierungsgebühr und Servicepauschale auch Aufnahmegebühren oder Halbjahresentgelte unzulässig, wenn es dafür keine konkrete Gegenleistung gibt, die über den Standardvertrag hinausgeht.
Der AK-Tipp: Finden sich Zusatzgebühren ohne Gegenleistung in einem Vertrag, sollen Konsument(innen) diese vor der Unterschrift vorsorglich streichen lassen.

Vorsicht bei Unterschrift am Tablet

Besondere Vorsicht gilt, wenn der Vertrag auf einem Tablet unterschrieben werden soll. Konsument:innen schildern vermehrt, dass ihnen keine Möglichkeit geboten wurde, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu lesen. Die unterschriebene Vereinbarung wird später per E-Mail übermittelt. Die genauen Geschäftsbedingungen sind somit erst ersichtlich, wenn der Vertrag bereits wirksam ist. Mündliche Zusagen der Fitnessstudio-Mitarbeiter:innen werden zwar Vertragsinhalt, können nachträglich jedoch kaum durch Konsument:innen bewiesen werden. Um das zu vermeiden, fordert die AK OÖ, dass Konsument(innen) bereits vor der Unterschrift am Tablet eine Vertragskopie ausgehändigt werden muss! (Quelle: AK OÖ)

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Bordellführung für karitative Organisationen


Wenig Ahnung beim Kurier

Wie  wenig Ahnung man beim „Kurier“ vom Thema Prostitution hat,  wird durch einen
gestrigen Beitrag dieser Tageszeitung unter Beweis gestellt. Da behauptet doch der/die
Autor(in) tatsächlich, dass in Österreich die Prostitution verboten sei.
Textausschnitt aus dem Kurier-Artikel
Screen: kurier.at
Prostitution  ist zwar in Österreich sittenwidrig,  aber definitiv nicht verboten.   Die Sitten-
widrigkeit wirkt sich zum Nachteil der Sexarbeiterin dahingehend aus, dass Verträge und/
oder Geldforderung bezüglich ihrer sexuellen Dienstleistungen nicht einklagbar sind.

Der nächste Herr, die selbe Dame

Interessant ist der im Kurier angeführte Vorschlag seitens der Stadt (wir vermuten Wien),
dass  die  Führung  von  Laufhäusern  karitative  Organisationen  übernehmen könnten.
Möglicherweise  spielen einige von diesen bereits mit dem Gedanken,  da die Prostitution
noch immer  ein einträgliches Geschäft ist.
War  bis  dato  die  scheinheilig  aufrecht  erhaltene Moral an der Führung eines Bordells
hinderlich,  so  könnte das unmoralische Image nun mit dem Gutmenschen-Effekt vom
Tisch gefegt werden. Das Argument, man macht es ja nur aus reiner Nächstenliebe um
die Damen zu beschützen,  könnte dann als Rechtfertigung herhalten.
Allerdings sollten jene karitative Organisationen, die mit der Ausübung dieses Gewerbes
spekulieren nicht vergessen,  dass Zuhälter mit genau dem selben Argument hausieren
gehen.  Damit muss jenen Gutmenschen- Organisationen, die mit einer Bordellführung
liebäugeln klar sein, dass sie sich dann in die Zuhälternische einordnen dürfen.
*****
2012-05-04
 

A1 relativiert bei der „Internet Service Pauschale“


Einseitige Vertragsänderungen nicht

widerspruchslos hinnehmen !

Am  08.08.2011  haben wir den Beitrag  “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“
verfasst.  Darin  ging es  um eine einseitige  Vertragsänderung  zum  Nachteil  von
Kunden,  die mit der  Telekom  einen bestehenden Vertrag  über einen  Festnetz-
Internetanschluss haben.

 

A1 nützte die  Fusionierung mit der Telekom  sofort aus und stellte den ahnungslosen
Telekomkunden eine jährliche  „Internet Service Pauschale“  in Rechnung.   Diese
Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.

 

Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-

Anschluss bestehen.  Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger

Kunde bei A1 geworden.  Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem

Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.

 

Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags,  sondern ums Prinzip.
Wir sind der Meinung,  dass die Rechtssicherheit eines  Vertrags auch dann Bestand
haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.

 

Ein Brief von A1

Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder-
ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist.  Also gab es ein ausführliches
Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven
Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein-
gangs erwähnten Beitrag.

 

Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt
haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom  A1-Service-
Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:

Textauszug aus dem Schreiben von A1

 

Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet
Service Pauschale“  für dieses Jahr.  Wir haben die Zahlungsüberweisung  mit dem Pas-
sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten
wir auch allen Leser(innen) an,  denn mit einer widerspruchslosen  Bezahlung wird die
Forderung von A1 nämlich anerkannt.

 

Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir

keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben.   Irgend-
wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass
alle Kunden via vorangegangener  Rechnung darüber informiert wurden.   Möglicher-
weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.

 

Die Ankündigung von A1,  dass die „Internet Service Pauschale“  ab nächstes Jahr in

Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit.   Da ist nämlich unser zeitllich
befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.

 

Erstaunliches Verhalten bei RTR

Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-

funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen

reagiert. Dies haben wir auch bereits  im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.

 

Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie
A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR  die
 „Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den
Telekommunikations- Betreiber  abzumahnen  oder  andere geeignete  rechtliche
Schritte gegen diesen zu veranlassen.

 

Kann es möglicherweise daran liegen,  dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der
Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten)  Staats-
betrieb  finanziert wird?  Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus,  dass bei dieser
Millioneneinnahme der  „Internet Service Pauschale“,  die eine Krähe der anderen
kein Auge aushacken will.

 

*****

2011-08-20
 

Lügen ohne rot zu werden


Kundenverhöhnung

Sind Sie in letzter Zeit  so richtig schön verhöhnt worden? Nein? Dann sind Sie sicher

kein Kunde bei A1. Denn diese erhielten vorige Woche zu Ihrer Rechnung folgenden

Werbefolder.

 

 

Darin versichert A1 seinen Kunden schriftlich, dass trotz der Fusionierung mit Telekom

alle Tarife unverändert bleiben.

 

 

Da staunen wir aber,  denn offensichtlich hat man sich bei A1 nicht die Mühe gemacht

die Rechnungen anzusehen welche man an Kunden versendete, die bei Telekom einen

Vertrag über einen Festnetz-Internetanschluss abgeschlossen hatten.

 

Wie wir bereits im Beitrag  „A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“  berichteten,

nutzte A1 die Fusionierung aus,  um bestehende Verträge einseitig zu ändern.  Sie

verrechneten den ahnungslosen Kunden, zusätzlich eine jährliche „Internet Service

Pauschale“.

 

 

Eine glatte Lüge

Diese „Internet Service Pauschale“ war in den besagten Telekomverträgen nicht ver-
ankert.   Daher ist die schriftliche Zusage, dass alle Tarife unverändert bleiben,  eine
glatte Lüge. Die Verantwortlichen bei A1 sollten sich einmal schlau machen, was das
Wort „Tarif“ überhaupt bedeutet.

 

Nicht nur,  dass man bei A1 Verträge einseitig ändert,  macht sich der Telekommuni-
kations-Konzern offenbar noch zusätzlich über seine Kunden lustig. Er versichert ihnen
schriftlich, dass es zu keinen Tarifänderungen gekommen sei,  obwohl Gegenteiliges
geschehen war.   Eines scheint man bei A1 perfekt zu beherrschen,  nämlich Lügen
ohne rot zu werden.

 

*****

2011-08-16
 

A1 am Weg zur negativen Spitzenposition


Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert

Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine  Vertrauensumfrage  gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden,  dass  die Telefon- und Internetanbieter  alles  daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.

 

Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten  Kunden widerfahren kann.  Diese lassen sich unter  Umständen noch auf-
klären,  sofern  man  im  Callcenter  des  Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.

 

Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition  des unbeliebtesten  Telefon- und  Internetanbieters  zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.

 

Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der  Betreiber verkauft zwar  Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem,  lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.

 

Sollte bei einem Kunden  in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt  lediglich  folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt.  Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1  nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der

Minute schwer kostenpflichtig.

 

A1 betreibt Vertragsbruch

Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu

den  Betriebssystemen  Windows  oder  Mac  zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele

lassen sich nur  verhindern, wenn man auf  Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,

wie  die eingescannte Rechnung beweist.

 

 

A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.

Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-

ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.

 

Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.

Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion

ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.

 

Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der

Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus

der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen

Telekom-Verträgen nicht vor.

 

Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und

begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen

Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich

den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative

zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den

Kunden nur  übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.

 

Erstaunliche Schlichtungsstelle

Wir wollten wissen, wie man in der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-

kom Regulierungs-GmbH)  die  ganze Angelegenheit sieht  und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1  nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil,  sie ver-
suchte  diese zu rechtfertigen.

 

Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die

RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage.  Die Schlichtungsstelle wird nämlich von

den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch

staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil

darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-

rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.

 

*****

2011-08-08
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten