Wenig Ahnung beim Kurier
Wie wenig Ahnung man beim „Kurier“ vom Thema Prostitution hat, wird durch einen
gestrigen Beitrag dieser Tageszeitung unter Beweis gestellt. Da behauptet doch der/die
Autor(in) tatsächlich, dass in Österreich die Prostitution verboten sei.
Textausschnitt aus dem Kurier-Artikel
Screen: kurier.at
Prostitution ist zwar in Österreich sittenwidrig, aber definitiv nicht verboten. Die Sitten-
widrigkeit wirkt sich zum Nachteil der Sexarbeiterin dahingehend aus, dass Verträge und/
oder Geldforderung bezüglich ihrer sexuellen Dienstleistungen nicht einklagbar sind.
Der nächste Herr, die selbe Dame
Interessant ist der im Kurier angeführte Vorschlag seitens der Stadt (wir vermuten Wien),
dass die Führung von Laufhäusern karitative Organisationen übernehmen könnten.
Möglicherweise spielen einige von diesen bereits mit dem Gedanken, da die Prostitution
noch immer ein einträgliches Geschäft ist.
War bis dato die scheinheilig aufrecht erhaltene Moral an der Führung eines Bordells
hinderlich, so könnte das unmoralische Image nun mit dem Gutmenschen-Effekt vom
Tisch gefegt werden. Das Argument, man macht es ja nur aus reiner Nächstenliebe um
die Damen zu beschützen, könnte dann als Rechtfertigung herhalten.
Allerdings sollten jene karitative Organisationen, die mit der Ausübung dieses Gewerbes
spekulieren nicht vergessen, dass Zuhälter mit genau dem selben Argument hausieren
gehen. Damit muss jenen Gutmenschen- Organisationen, die mit einer Bordellführung
liebäugeln klar sein, dass sie sich dann in die Zuhälternische einordnen dürfen.
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2012-05-04
Einseitige Vertragsänderungen nicht
widerspruchslos hinnehmen !
Am 08.08.2011 haben wir den Beitrag “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“
verfasst. Darin ging es um eine einseitige Vertragsänderung zum Nachteil von
Kunden, die mit der Telekom einen bestehenden Vertrag über einen Festnetz-
Internetanschluss haben.
A1 nützte die Fusionierung mit der Telekom sofort aus und stellte den ahnungslosen
Telekomkunden eine jährliche „Internet Service Pauschale“ in Rechnung. Diese
Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.
Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-
Anschluss bestehen. Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger
Kunde bei A1 geworden. Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem
Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.
Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags, sondern ums Prinzip.
Wir sind der Meinung, dass die Rechtssicherheit eines Vertrags auch dann Bestand
haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.
Ein Brief von A1
Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder-
ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist. Also gab es ein ausführliches
Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven
Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein-
gangs erwähnten Beitrag.
Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt
haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom A1-Service-
Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:
Textauszug aus dem Schreiben von A1
Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet
Service Pauschale“ für dieses Jahr. Wir haben die Zahlungsüberweisung mit dem Pas-
sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten
wir auch allen Leser(innen) an, denn mit einer widerspruchslosen Bezahlung wird die
Forderung von A1 nämlich anerkannt.
Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir
keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben. Irgend-
wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass
alle Kunden via vorangegangener Rechnung darüber informiert wurden. Möglicher-
weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.
Die Ankündigung von A1, dass die „Internet Service Pauschale“ ab nächstes Jahr in
Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit. Da ist nämlich unser zeitllich
befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.
Erstaunliches Verhalten bei RTR
Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-
funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen
reagiert. Dies haben wir auch bereits im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.
Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie
A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR die
„Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den
Telekommunikations- Betreiber abzumahnen oder andere geeignete rechtliche
Schritte gegen diesen zu veranlassen.
Kann es möglicherweise daran liegen, dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der
Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten) Staats-
betrieb finanziert wird? Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus, dass bei dieser
Millioneneinnahme der „Internet Service Pauschale“, die eine Krähe der anderen
kein Auge aushacken will.
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2011-08-20
Kundenverhöhnung
Sind Sie in letzter Zeit so richtig schön verhöhnt worden? Nein? Dann sind Sie sicher
kein Kunde bei A1. Denn diese erhielten vorige Woche zu Ihrer Rechnung folgenden
Werbefolder.
Darin versichert A1 seinen Kunden schriftlich, dass trotz der Fusionierung mit Telekom
alle Tarife unverändert bleiben.
Da staunen wir aber, denn offensichtlich hat man sich bei A1 nicht die Mühe gemacht
die Rechnungen anzusehen welche man an Kunden versendete, die bei Telekom einen
Vertrag über einen Festnetz-Internetanschluss abgeschlossen hatten.
Wie wir bereits im Beitrag „A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“ berichteten,
nutzte A1 die Fusionierung aus, um bestehende Verträge einseitig zu ändern. Sie
verrechneten den ahnungslosen Kunden, zusätzlich eine jährliche „Internet Service
Pauschale“.
Eine glatte Lüge
Diese „Internet Service Pauschale“ war in den besagten Telekomverträgen nicht ver-
ankert. Daher ist die schriftliche Zusage, dass alle Tarife unverändert bleiben, eine
glatte Lüge. Die Verantwortlichen bei A1 sollten sich einmal schlau machen, was das
Wort „Tarif“ überhaupt bedeutet.
Nicht nur, dass man bei A1 Verträge einseitig ändert, macht sich der Telekommuni-
kations-Konzern offenbar noch zusätzlich über seine Kunden lustig. Er versichert ihnen
schriftlich, dass es zu keinen Tarifänderungen gekommen sei, obwohl Gegenteiliges
geschehen war. Eines scheint man bei A1 perfekt zu beherrschen, nämlich Lügen
ohne rot zu werden.
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2011-08-16
Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden, dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.
Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten Kunden widerfahren kann. Diese lassen sich unter Umständen noch auf-
klären, sofern man im Callcenter des Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.
Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition des unbeliebtesten Telefon- und Internetanbieters zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.
Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der Betreiber verkauft zwar Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem, lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.
Sollte bei einem Kunden in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt lediglich folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt. Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1 nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der
Minute schwer kostenpflichtig.
A1 betreibt Vertragsbruch
Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu
den Betriebssystemen Windows oder Mac zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele
lassen sich nur verhindern, wenn man auf Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,
wie die eingescannte Rechnung beweist.
A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.
Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-
ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.
Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion
ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.
Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der
Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus
der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen
Telekom-Verträgen nicht vor.
Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und
begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen
Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich
den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative
zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den
Kunden nur übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.
Erstaunliche Schlichtungsstelle
Wir wollten wissen, wie man in der Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-
kom Regulierungs-GmbH) die ganze Angelegenheit sieht und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1 nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil, sie ver-
suchte diese zu rechtfertigen.
Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die
RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage. Die Schlichtungsstelle wird nämlich von
den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch
staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil
darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-
rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.
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2011-08-08