Verhaltensregeln bei Einbrüchen

Wie vermeidet man es vor Gericht zu landen?

Wie fast in allen Tageszeitungen berichtet wurde, hat ein 71-jährige Hausbesitzer vorgestern auf drei Einbrecher geschossen. Einen davon hat er sogar getroffen.

Wenn der Mann Pech hat – und das ist nicht auszuschließen – ereilt ihn das gleiche Schicksal wie einem Leidensgenossen (ebenfalls Einbruchsopfer) vor etwas über vier Jahren.

Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

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Tasereinsatz in Wiener Café : Polizeiübergriff Ja oder Nein?


FALTER: Polizisten bedrohen Kaffeehausgäste mit Elektroschocker

Die  Wiener Polizei  steht  einmal  mehr wegen exzessiven Waffengebrauches in der Kritik.  Das
berichtet  die  Wiener  Wochenzeitung  Falter in ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe.
Diesmal  geht  es  um  den  umstrittenen Elektroschocker „Taser“.   Allerdings wurde die Elektro-
schockwaffe  nicht  gegen gefährliche Gewalttäter gerichtet,  sondern gegen die sich völlig ruhig
verhaltenen Gäste eines Cafés.
Am  3. Dezember  suchte eine zivile Suchtgiftstreife nach einem Tatverdächtigen,  der im belieb-
ten Leopoldstädter Café Sperlhof vermutet wurde. Einer der Gäste des Cafés, ein Wissenschaftler
der  Uni  Wien,  gab  in  einer  Anzeige  an,  dass  die Beamten das Lokal regelrecht „überfallen“
hätten.  Die Polizei habe allen Gästen die Benutzung von Handys untersagt und diese mit einem
Elektroschocker bedroht.
Die Polizei untersuchte die  Vorwürfe und gab den beanstandeten Sachverhalt im Wesentlichen
zu.   Die  Beamten  hätten das Café betreten und die Besucher aufgefordert,  bei der Amtshand-
lung  mitzuwirken:   „Da  jedoch  die  anwesenden  Personen  bzw.  Lokalgäste  darauf keinerlei
Reaktion  zeigten,  wurde allen Anwesenden lautstark der Grund des Polizeieinsatzes neuerlich
zur  Kenntnis  gebracht  und  gleichzeitig  erfolgte  die  Aufforderung  an der Amtshandlung mit-
zuwirken.  Die Beamten bestätigten, dass sie zur Eigensicherung sowie zum zweckorientierten
Ablauf  der  Amtshandlung  den  Lokalgästen das Benützen von Handys untersagten und auch
ein Taser in entschlossener Sicherungshaltung verwendet wurde.“
Der Wiener Polizei ist der Fall offenbar selbst ein bisschen peinlich: „Sollten Sie das Verhalten
der  Beamten  als  Provokation  oder  als Überschreitung der Kompetenzen dieser empfunden
haben“,  schreiben  sie an den Wissenschaftler,  „bedauern wir den entstandenen Eindruck.“
Der Fall werde nun intern „evaluiert“. (Quelle: APA/OTS  – Aussender:Falter Zeitschriften GmbH)
Der  Sicherheitssprecher  der Grünen,  Peter Pilz,  fordert nun Aufklärung von Innenministerin
bzgl.  des  Polizeieinsatzes.   Er bezeichnet  diesen als Polizeiübergriff.   „Das ist ein weiterer
bedenklicher Polizeiübergriff in Wien.   Ich verlange Aufklärung von der Innenministerin, wie
es zu so etwas kommen konnte und werde morgen dazu eine parlamentarische Anfrage ein-
bringen“, so Pilz
Der  Grünen-Politiker  fordert  Aufklärung  zu  den Fragen,  auf welcher gesetzlichen Basis der
Taser verwendet worden ist, und ob es bereits vergleichbare Fälle gab. Darüber hinaus will er
wissen, ob gegen die betroffenen Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ob sicher-
gestellt wurde, dass die Beamten sofort vom Außendienst abgezogen wurden.
Peter Pilz  dazu:  „Bis jetzt hat es geheißen,  dass Taser nur im Strafvollzug eingesetzt werden.
Ich  will  daher  wissen,  wie  viele  Polizist(innen) im Außendienst mit Tasern ausgerüstet sind.
Die zusammenfassende Frage wird sein, wie hoch daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es in
Kaffeehäusern und Restaurants zu einem polizeilichen Taser-Übergriff kommt.   Was gedenkt
die  Innenministerin  zu  tun,  um die österreichische Bevölkerung vor Polizei-Tasern zu schüt-
zen.“
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2014-03-25

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

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2011-02-12
 

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