Wochenlanges Warten auf Kostenrückerstattung bei der SVS

Krank sein bzw. die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, muss man sich als SVS-Pflichtversicherte(r) auch wirklich leisten können

Eine Unternehmerin eines Kleinstbetriebes, musste sich im Oktober dieses Jahres einer lebensnotwendigen Schilddrüsensonographie unterziehen.  Die Rechnung über 675,- Euro bezahlte sie aus eigener Tasche und sandte diese ihrer Pflichtkrankenversicherung, der SVS, zu.  Nachdem sie wochenlang vergeblich auf ein „Lebenszeichen“ der SVS gewartet hatte, versuchte sie im telefonischen Wege den Verbleib über die Kostenrückerstattung zu eruieren.  Dieser Versuch blieb erfolglos, denn ihr wurde lediglich mitgeteilt, dass es mindestens noch zwei bis drei Monate oder sogar länger dauern könne, denn man habe einen Rückstand bis August.

Die Unternehmerin wandte sich schließlich an uns und wir setzten uns mit der Presseabteilung der SVS in Verbindung. An diese richteten wir nachfolgende Fragen:

1) Warum gehen bei der SVS Rückstände im Abrechnungswesen zu Lasten der Versicherten?

2) Scheinbar sind Wartezeiten bei der Kostenrückzahlung über mehrere Monate der Regelzustand bei der SVS und widerspricht damit den Zusagen auf der Webseite der SVS. Was gedenkt man dagegen zu tun?

3) Beiträge müssen pünktlich einbezahlt werden, auch wenn die SVS im Zahlungsverzug ist. Kann ein Versicherter ein Guthaben aus einer Kostenrückerstattung von einer Beitragsvorschreibung in Abzug bringen? Wenn Nein, warum nicht?

Fairerweise muss man sagen, dass die Antwort der SVS relativ rasch (innerhalb einer Woche) kam. Allerdings möchten wir dazu aber auch anmerken, dass diese teilweise recht ausweichend formuliert ist, wie man folgend selbst erkennen kann:

Zu Frage 1: Das Prinzip der Sachleistungserbringung verhindert die Vorfinanzierung von Leistungen durch die Versicherten. Im Bereich der Wahlarztversorgung ist dieses Prinzip logischerweise durchbrochen. Um die finanzielle Last für die Betroffenen trotzdem auch in diesen Bereichen so gering wie möglich zu halten, werden eingereichte Honorarnoten schnellstmöglich refundiert. Abhängig von den beschriebenen und anderen Faktoren (Nachforderung von Unterlagen, notwendige Rücksprachen mit Ärzten u.Ä.m.) kann der Prozess der Kostenerstattung im Einzelfall auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bei digitalen Einreichungen bei der SVS (entweder über WAH online durch den Arzt oder über svsGO durch den Versicherten) kann das Geld aber im Regelfall binnen weniger Tage auf das Konto überwiesen werden.

Zu Frage 2: Eine Wartezeit über mehrere Wochen oder gar Monate entspricht bei der SVS nicht dem Regelzustand, kann aber im Einzelfall und bei Zusammentreffen ungünstiger Umstände (siehe Ausführungen oben) eintreten. Im von Ihnen angeführten Anlassfall erfolgte die Einreichung am 1. November und der Antrag wurde in der dritten Woche nach Einreichung (KW 47) erledigt. Nochmals sei auf die Möglichkeit zur digitalen Einreichung hingewiesen. Auch der Gesetzgeber hat hier unlängst zu einer positiven Entwicklung beigetragen: Im Rahmen des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes (VUG) wurde beschlossen, dass Wahlärzte Honorarnoten für ihre Patienten an die Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS) übermitteln müssen (WAH-Online). Diese Verpflichtung ist per 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Das trägt wesentlich dazu bei, dass der Anteil digital eingereichter Honorarnoten Schritt für Schritt steigt und parallel dazu die durchschnittliche Dauer der Kostenerstattung zurückgeht. SVS intern werden zudem laufend Maßnahmen ergriffen, um die Erledigungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Dazu zählen interne Prozessoptimierungen genauso, wie das Weiterentwickeln der digitalen Kanäle svsGO oder das Ergreifen organisatorischer Maßnahmen bei kurzfristig und saisonal bedingten Volumsschwankungen.

Zu Frage 3: Sozialversicherungsrechtlich gibt es für ein solches Vorgehen keine Deckung, zivilrechtlich würden sich wohl Wege finden. Aus der Praxis kennt die SVS das nicht. Die meisten der bei der SVS versicherten Selbständigen wollen das Beitragskonto auch strikt vom Leistungskonto getrennt halten. Meist lassen sie die Beiträge – auch wegen der steuerrechtlichen Klassifizierung als Betriebsausgabe – über Betriebskonten laufen, sich aber Geldleistungen wie zum Beispiel Kostenerstattungen eher auf „private“ Konten anweisen.

Zur Antwort 2 möchten wir anmerken, dass die „Erledigung“ des Falles erst plötzlich danach eintrat, nachdem wir uns an die Presseabteilung gewandt hatten.  Welch ein Zufall doch das Leben spielen kann?!  Zudem sei angemerkt, dass das Geld bis dato noch nicht auf dem Konto der Unternehmerin eingelangt ist sondern nur eine Zusage getätigt wurde.  Außerdem wurden von den vorfinanzierten 675,- Euro, lediglich 122,- Euro als Rückerstattung zugesagt.  Tja, krank sein bzw. die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, muss man sich als SVS-Pflichtversicherte(r) auch wirklich leisten können.

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Ärztekammer Wien: Hacker-Vorstoß zu Berufsverbot ist inakzeptabel

Das wird Situation in Wiener Spitälern weiter verschärfen

Die Ankündigung von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, Spitalsärztinnen und -ärzten zukünftig Nebenbeschäftigungen im wahlärztlichen Bereich zu verbieten, ist für die Ärztekammer für Wien nicht nachvollziehbar und völlig inakzeptabel.

„Der Vorschlag des Stadtrates ist reine Showpolitik auf dem Rücken der Wienerinnen und Wiener. Nun im Wahlkampf mit arbeitnehmerfeindlichen Verboten zu drohen, widerspricht auch jeglichen Grundsätzen einer arbeitnehmerfreundlichen Politik. Eine erzwungene Einschränkung der Berufsfreiheit wird noch mehr Ärztinnen und Ärzte für immer von den Spitälern wegtreiben. Viele werden ihren Job im Krankenhaus aufgeben. Das wird die Situation in unseren Gesundheitseinrichtungen nochmals massiv verschärfen und die Leittragenden werden wieder die Patientinnen und Patienten sein“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer.

Bereits jetzt wartet man beispielsweise in Wien schon mehr als sechs Monate auf eine HNO-Operation. Die Ärztekammer für Wien appelliert daher an den Gesundheitsstadtrat, rasch in Gespräche zu treten und fordert ihn auf, seinen überhasteten und unüberlegten Vorstoß zu überdenken.

Die Ärztekammer vertritt den Standpunkt, statt mit Verboten noch mehr Ärztinnen und Ärzte für Wiens Spitäler zu verlieren und die Versorgung der Bevölkerung zu gefährden, braucht es jetzt Wege und Konzepte, die ein solidarisches Gesundheitssystem langfristig absichern und die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte verbessern. Jedenfalls stünde man mit konstruktiven Vorschlägen zu raschen Verhandlungen bereit.

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Betrugsversuch unter dem Namen der ÖGK

Keinesfalls den Link öffnen

Mit einem „Guten Morgen“ meldete sich heute früh, angeblich die ÖGK per Mail und teilte uns mit, dass wir auf eine Rückerstattung über 124,42 Euro Anspruch hätten. Um eine schnelle Online-Zahlung zu akzeptieren, sollten wir auf den im Mail platzierten Link klicken und die Rückerstattungsinformationen speichern.

Was für uns eigentlich gleich als Betrug erkennbar war, das muss nicht bei allen Empfängern eines solchen Mails zutreffen. Sicher gibt es zahlreiche Menschen, die Rechnungen (beispielsweise Wahlarzt-Rechnung) bei der ÖGK eingereicht haben und weniger gut informiert im Umgang mit betrügerischen Mails sind (z.B.: Erkennen der Absender-Mailadresse).

Was die Betrüger genau beansichtigen, können wir nicht sagen. Jedenfalls hat dies auch schon die ÖGK mitbekommen und warnt auf ihrer Webseite vor dem Betrugs-Mail.

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Ältere Menschen weiterhin Hauptverlierer der rot-schwarzen Gesundheitspolitik


Aufgeblähte Spitals- und Krankenkassenbürokratie für schwarz-rote Versorgungsposten

 

Wenn ein Gesundheitssystem weniger Leistungen anbietet, Wartezeiten explodieren lässt und damit eine Zweiklassenmedizin fördert, sind Bevölkerungsteile mit häufigeren Arztbesuchen naturgemäß die Hauptleidtragenden – nämlich hauptsächlich ältere Menschen. Trotz der noch hohen Ärztedichte in Österreich im Allgemeinen und Wien im Besonderen steigen dennoch die Wartezeiten in Krankenhäusern und verspäten sich Begutachtungstermine für Ordinationen und Fachambulanzen. Die rot-schwarze Gesundheitspolitik hat trotz hoher Ärztedichte eine kontinuierliche Verschlechterung der Gesundheitsversorgung zu verantworten.

 

Vor allem Wien als am schnellsten wachsende Millionenstadt Europas steht vor dem Dilemma, ab 2018 immer weniger Ärzte für immer mehr Patienten zu haben, denn ab diesem Zeitpunkt ist mit einer Pensionierungswelle innerhalb der Ärzteschaft zu rechen. Schließlich reicht das Einzugsgebiet der Wiener Spitäler weit über die Stadtgrenzen hinaus und umfasst derzeit mindestens 2,6 Millionen Menschen. Wartezeiten und späte Termine konfrontieren viele ältere Menschen mit der Frage, ob der Besuch einer Wahlarzt-Ordination mit kurzen Wartezeiten – hier muss der Patient das Honorar zunächst selbst begleichen und bekommt von der Krankenkasse maximal 20% zurück – noch leistbar ist.

 

Dazu Wiens FPÖ-Gemeinderat Dr. Koderhold: „Bei meinen Gesprächen mit Pensionisten und Senioren stehen Befürchtungen, mit einer knappen Pension zusätzliche medizinische Kosten tragen zu müssen, im Vordergrund. Das ist eigentlich absurd, wenn man das große Gesundheitsbudget Österreichs betrachtet.“

 

Die von Rot-Schwarz ausgehandelte „Gesundheitsreform“ mit ihren Dachorganisationen und Verwaltungskörpern, Zielsteuerungskommissionen, Gesundheitsplattformen, Präsidenten, Generaldirektoren und Geschäftsführern belastet nicht nur mit Personalkosten. Viel schlimmer ist die ausgelebte Kontrollwut dieser unzähligen Gesundheitsbürokraten, die mit „Mystery Shopping“ mit Verführung zum Vertragsbruch animieren. Wenn Arzt und Schwester immer häufiger durch eine medizinisch wertlose Bürokratie vom Patienten weggerissen werden, nehmen die Wartezeiten natürlich massiv zu. Ab Jänner 2018 wird der Dokumentationsaufwand in den Spitalsambulanzen per Gesetz weiter gesteigert. Das bedeutet: Noch weniger Zeit für Patienten, noch mehr Ressourcenvergeudung für Tintenburgen und Versorgungsposten.

 

Durch die Einführung der Rufbereitschaft versuchen findige Spitalsberater, die ärztliche Anwesenheit zu erhöhen und Wartezeiten zu verkürzen. Nur wird dies die Ambulanzarbeitszeit bis weit in den späten Nachmittag und frühen Abend verschieben, mit Tagesarbeitszeiten weit über acht Stunden – dies ist durch die Restwochenstundenanzahl und eine durch gesetzliche Ruhezeiten erzwungene Dienstfreistellung nach Rufbereitschaft bedingt.  „Für den universitären Bereich mit opt-out Lösungen der Arbeitszeit kann Rufbereitschaft gut funktionieren – aber sehr schwer bei Gemeindespitälern“, so Koderhold zu diesem Thema und ergänzt: „Dass wir mittlerweile im Jahr 2017 angekommen sind und es ein Arbeitszeitgesetz mit Ruhezeiten ohne opt-out gibt, scheint Rot-Schwarz nicht wahrgenommen zu haben.“

 

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2017-09-25


Patientenanwalt fällt den Patienten in den Rücken


Scharfe Kritik der FPÖ-Gesundheitssprecherin

Zu diesem Thema nahm heute die FPÖ-Gesundheitssprecherin und Vorsitzende des parla-
mentarischen  Gesundheitsausschusses,  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,  mit scharfer
Kritik Stellung.
„Gerald Bachinger,  oberster Patientenanwalt,  fällt den Patienten in den Rücken!   Er ist nach
SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger ein weiterer Propagandist des Staatssozialis-
mus im  Gesundheitswesen nach dem Vorbild DDR!   Die Sicherstellung der Gesundheitsver-
sorgung  im  Sinne  der  Patienten  kann  nur  durch eine Stärkung des Hausarztsystems und
damit  des  freiberuflichen   Berufsbildes  der  Mediziner  gewährleistet  werden  und  nicht  in
Form  eines  unpersönlichen  Filialistensystems  der rot-schwarzen Sozialversicherungsfunk-
tionärskaste“, so Belakowitsch-Jenewein.
„Im  nächsten  Gesundheitsausschuss  werden  wir  daher   erneut  unsere  Vorschläge  zur
aktiven  Förderung  des  niedergelassenen Bereiches einbringen und auch Herrn Spindel-
berger  und  Co.  Nachhilfe  in Sachen  Gesundheitspolitik geben,  dieser hat offensichtlich
gemeinsam mit seinen Genossen im SPÖ-Parlamentsklub alle Entwicklungen verschlafen.
In Wahrheit sind sowohl  Bachinger als auch  Spindelberger nach ihren  Äußerungen rück-
trittsreif.   Die Gesundheitspolitik ist nämlich keine  Spielwiese für ideologische Scheuklap-
penpolitik,  die  Patienten  sind keine Versuchskaninchen für ideologische Laborversuche.
Vor  allem  Bachinger  als  Patientenanwalt  müsste  sich  klar  gegen Primary Health Care
Zentren aussprechen“, erklärte Belakowitsch-Jenewein.
„Selbst  beim  AMS  haben  Arbeitssuchende  grundsätzlich  immer  ein  und denselben
Betreuer.   Wenn  es  um  das  höchste  Gut,  die  Gesundheit  geht,  wäre das dann nicht
mehr  gewährleistet:   Statt  zum  Hausarzt  des  Vertrauens,  der  seine Patienten oft seit
Jahren  kennt,  kämen  die  Patienten  im  PHC-Zentrum  zu  dem Arzt,  der  gerade Zeit
hat – für beide gelinde gesagt  ’suboptimal‘.   Wir sind ja nicht an der Supermarkt-Kasse,
wo es wurscht ist, wer kassiert“,  ergänzte Belakowitsch-Jenewein abschließend.
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2016-08-04

Kleine Kassen


Erstaunlicher Wahlarzt

Gesehen letzte Nacht am Heimweg von der Oper,  in der Operngasse in Wien Wieden
(Bärenmühle).   Ist doch erstaunlich oder?!
Erich Weber
2014-08-30

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