Mikl-Leitner hat auch Zusammenarbeit mit LH-Stv. Landbauer kategorisch ausgeschlossen

Wie wird da eine weitere Zusammenarbeit der scharz-blauen Koalition funktionieren?

„Mikl-Leitner hat auch Zusammenarbeit mit LH-Stv. Landbauer kategorisch ausgeschlossen“, so lautet die Überschrift einer heutigen Presseaussendung des Freiheitlichen Parlamentsklubs. Und weiter im Text: Solche Aussagen haben sich mittlerweile sogar taktisch entzaubert, weil sie die Menschen nicht mehr glauben. Im Grunde ist man besser dran, wenn man genau das Gegenteil von dem annimmt, was die ÖVP ankündigt. Das haben auch die gelernten Österreicherinnen und Österreicher längst durchschaut. Ansonsten bleibt der ÖVP eine Koalition mit zwei linken Parteien, eine Art verunfallte Österreich-Ampel, in der man im Vergleich zu jetzt, mit der Hälfte der Wählerstimmen und gegen zwei linke Partner, gar kein bürgerliches Programm mehr umsetzen kann.“

Da stellt sich (vermutlich nicht nur für uns) die Frage, wie die Niederösterreichische Landesregierung in den nächsten 4 Jahren ihren Job erledigen wird?  Denn es gibt in diesem größten Bundesland Österreichs, immerhin eine schwarz-blaue Koalition. Wird Mikl-Leitner machen was sie will und lässt dabei Landbauer am ausgetreckten Arm verhungern? Wird sich Landbauer seinem politischen Schicksal ergeben, nur um seinen Posten als Landeshauptfraustellvertreter und den damit verbundenen fürstlichen Salär nicht zu verlieren? Diese Fragen sollte die Verantwortlichen in der FPÖ raschest klären.

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Briefwahl und fliegende Wahlkommissionen abschaffen


Die Gefahr eines eventuellen

Wahlbetruges so klein wie möglich halten

Nun  ist es fix,  die Wiederholung der  Bundespräsidenten- Stichwahl  wird auf den
4. Dezember 2016 verschoben.  Grund für diese Maßnahme sind die fehlerhaften
Kuverts für die Wahlkarten.
Dazu der ÖVP-Innenminister, Wolfgang Sobotka, in einer heutigen Presseaussend-
ung: „Ich bin erfreut,  dass die Vorschläge des Innenministeriums zur Verschiebung
der  Bundespräsidentenwahl  eine  breite  Mehrheit bei den Klubobleuten gefunden
haben.“
Ob  nun neue  Briefwahlkarten der Weisheit letzter Schluss sind,  wagen wir zu be-
zweifeln.   Das  Briefwahlsystem  in  seiner  jetzigen  Form  öffnet  dem  Betrug  Tor
und Tür.   An eine Reformierung scheint jedoch niemand zu denken.   Daher wäre
es  unserer  Meinung  nach  an  der  Zeit,   dieses  Instrument  zur  Wahlausübung
komplett abzuschaffen.
Auch bei den fliegende Wahlkommissionen, die beispielsweise in Alters- bzw. Pflege-
heimen  oder  in  geriatrischen  Anstalten  Stimmen einsammeln,  ist Wahlbetrug nicht
ausgeschlossen.   Bedenkt man,  dass in diesen Institutionen Patienten aufhältig sind,
die  teilweise. – hart gesagt – .nicht  einmal   mehr  ihren   eigenen  Namen  wissen , ist
eine  Beeinflussung  auf das  Wahlverhalten dieser Wahlberechtigten nicht ganz aus-
zuschließen.
Es möge vielleicht hart klingen aber wir sind der Meinung,  dass nur jene Personen
zur  Stimmabgabe  berechtigt  sein sollten,  die auch persönlich in ihren jeweiligen
Wahllokalen erscheinen.
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2016-09-12

Weitere Verdachtsfälle in Kärnten bei Briefwahl aufgetreten


Originaltext einer heutigen Presse-

aussendung des Innenministeriums

Neben  dem,  bereits  gestern bekanntgewordenen,  Verdachtsfall  in Villach Stadt,
den  das  BMI  unmittelbar  der WKSTA zur Prüfung übermittelt hat,  sind heute der
Bundeswahlbehörde  Unregelmäßigkeiten aus 3 weiteren Bezirken in Kärnten zur
Kenntnis gebracht worden.   Es handelt sich dabei um die Bezirke:  Villach Land /
Wolfsberg / Hermagor.
Das  BMI  hat bereits eine Nachtragsanzeige an die WKSTA gelegt und die Mit-
glieder  der   Bundeswahlbehörde  über  den  Sachverhalt  informiert.   Für  das
Innenministerium hat die lückenlose Aufklärung dieser, in Verdacht stehenden,
Unregelmäßigkeiten oberste Priorität.
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2016-05-25

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Neben dem, bereits gestern bekanntgewordenen, Verdachtsfall in Villach Stadt, den das BMI unmittelbar der WKSTA zur Prüfung übermittelt hat, sind heute der Bundeswahlbehörde Unregelmäßigkeiten aus 3 weiteren Bezirken in Kärnten zur Kenntnis gebracht worden.
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Es handelt sich dabei um die Bezirke: Villach Land / Wolfsberg / Hermagor.
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Das BMI hat bereits eine Nachtragsanzeige an die WKSTA gelegt und die Mitglieder der Bundeswahlbehörde über den Sachverhalt informiert. Für das Innenministerium hat die lückenlose Aufklärung dieser, in Verdacht stehenden, Unregelmäßigkeiten oberste Priorität.
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Aufforderung zu „bisschen Kriminalität“ bei Van der Bellen Veranstaltung


Erschreckendes Outing des rot-grünen Ungeists

FPÖ prüft rechtliche Schritte

„Wenn  es  gegen  Norbert Hofer  geht,  dann darf man nach Ansicht der  Van der Bellen
Unterstützer offenbar auch zu kriminellen Mitteln greifen. Die diesbezügliche Äußerung
von  Schauspielerin  Katharina  Stemberger  bei  einer Veranstaltung für Van der Bellen
unter  Anwesenheit  des  grünen  Kandidaten  schlägt  dem Fass den Boden aus und ist
ein  Outing  des  rot-grünen  Ungeists,  der  von  der  Staatsspitze  aus droht,  wenn Van
der  Bellen  Bundespräsident  wird“,   kommentierte  der  FPÖ-Generalsekretär  NAbg.
Herbert Kickl entsprechende Ausführungen der Van der Bellen-Unterstützerin.
Wörtlich sagte die Schauspielerin im Zusammenhang mit der aus ihrer Sicht notwend-
igen  Verhinderung  Hofers als Bundespräsident:   “Der Kreativität sind keine Grenzen
gesetzt,  nur  nicht  kriminell werden – also nicht sehr.“   Dieser lächelnd vorgetragene
Appell  stelle  offenbar  eine   Aufforderung  zur   Begehung  von   Straftaten  dar,  den
kriminell  sei kriminell.   Plakatzerstörungen und anderen Vandalenakte gegen FPÖ-
Eigentum  bis  hin  zu möglichen Wahlkartenmanipulationen würden von Leuten aus
der  Van der Bellen  Schickeria  offenbar  gutgeheißen.   „Wo endet das Ganze,  Frau
Stemberger?  Warum  pfeift  Van der Bellen solche Leute nicht sofort zurück? Dieser
Auftritt  ist  ein  unglaublicher  Skandal  auf  offener Bühne und eine Missachtung der
demokratischen  Wahlentscheidung  der  Bevölkerung.   Es zeigt,  wie das rot-grüne
Establishment tickt“, so Kickl weiter.
Die  FPÖ  prüfe  derzeit  rechtliche  Schritte gegen diese Aufforderung zu kriminellen
Handlungen  zur Verhinderung eines aus linker Sicht unerwünschten Wahlergebnis-
ses. „Nicht auszudenken,  was in der Republik jetzt los wäre,  hätte ein Freiheitlicher
eine solche Äußerung getätigt“, schloss Kickl.  (Quelle: APA/OTS)
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2016-05-18

Unfassbare Diskriminierung von Senioren


Ein Wahlwerbe-Video, das auf der Facebook-Seite von Van der

Bellen zu sehen ist, stellt ältere Menschen als unmündig dar

Je näher der Tag der  Entscheidung  rückt,  umso mehr bröckelt die Fassade des  ‚netten
Professors‘  und  zum Vorschein kommt ein mittlerweile durchaus untergriffiger Kandidat.
Eine  Entgleisung  der  besonderen  Art  ist  ein Wahlwerbe-Video,  das  seit  den Pfingst-
feiertagen auf Van der Bellens Facebook-Seite zu sehen ist.
Darin  sollen  Jugendliche  motiviert  werden, „Oma, Opa und die Mizzi-Tant‘‘ anzurufen,
damit  diese  tunlichst  am  22. Mai  den vermeintlich unabhängigen Kandidaten wählen.
Dabei  wird  unverhohlen  suggeriert,  dass die Älteren selbst nicht entscheiden können,
ob sie zur Wahl gehen und welchem Kandidaten sie ihre Stimme geben.
{youtube}_YgKoUGQLZ4{/youtube}
Es dürfen natürlich nicht die ‚praktischen Tipps‘ fehlen,  falls Oma und Opa nicht gleich
‚spuren‘. Im Video werden Aussagen wie:  „Sagt’s ihnen, dass ihr ihnen notfalls mit der
Wahlkarte helft’s“, „Fahrt’s mit ihnen gemeinsam zum Wahllokal“, oder:  „Droht’s ihnen
mit Liebesentzug“  getätigt.
Womöglich sollen sie vielleicht noch der Oma die Hand beim Ankreuzen führen.  Damit
wird diese Altersgruppe pauschal als unmündig und dumm diskriminiert und verächtlich
gemacht.  Dies  hat  sich  die Generation,  die dieses Land aufgebaut und zu Wohlstand
geführt hat, wahrlich nicht verdient.

Dazu  der freiheitliche  Seniorensprecher NAbg. Werner Neubauer:. „Es wird zu prüfen
sein,  ob  diese  Formulierungen  möglicherweise  als  Aufruf  zum Wahlbetrug und zur
Nötigung  verstanden  werden  können.   In  höchstem  Maße  würdelos  ist  diese Form
des Wahlkampfes allemal.  Ich erwarte mir daher von Van der Bellen eine Klarstellung
und Distanzierung von diesen Inhalten.“
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2016-05-17

Wahlergebnis ist laut der Wiener Wirtschaftskammer korrekt


Bundessprecher der Grünen Wirtschaft bezichtigt

die Wiener Wirtschaftskammer der Unwahrheit

Zu den Vorwürfen, die Ergebnisse der Wirtschaftskammer Wahlen in Wien seien nicht
korrekt,  äußerte sich heute die  Wirtschaftskammer Wien in einer Presseaussendung
unter anderem wie folgt.
Bei  den  Wirtschaftskammer  Wahlen  in  Wien  traten  2015  in  100 Fachgruppen ver-
schieden bezeichnete Listen unter „Liste 1“ Österreichischer Wirtschaftsbund inklusive
Zusatzbezeichnung an. All diese Listen sind und waren Listen des Wiener Wirtschafts-
bundes. Im Sinne der guten Zusammenarbeit für die jeweilige Fachgruppe haben sich
auch Kandidatinnen und Kandidaten anderer Fraktionen diesen Listen angeschlossen.
Eingereicht  wurden diese jedoch ausschließlich vom Wirtschaftsbund Wien und dem
Direktor  Dr. Alexander Biach,  der auch als  Zustellungsbevollmächtigter eingetragen
war.   Dies ist ein Vorgang der seit je her so gehandhabt wird.   Alle Stimmen können
damit nur dem Wirtschaftsbund zugerechnet werden. Die Mandate wurden, wie im
Ergebnis   der  Hauptwahlkommission   bekanntgegeben,  in  einem  fairen  und ent-
sprechenden Schlüssel, aufgeteilt.
Bezüglich der Zurechnungen des RfW ist folgendes festzuhalten:   Damit die Stimmen
der  RfW-Wähler,  die ohne Vertretungsmandat geblieben sind,  nicht verloren gehen
und deren  Interessen gewahrt bleiben,  hat der RfW von der im Wirtschaftskammer-
gesetz verankerten Möglichkeit Gebraucht gemacht, diese Stimmen dem Wirtschafts-
bund Wien zurechnen zu lassen.
Demnach  sind  laut  der Wirtschaftskammer Wien alle Vorwürfe entkräftet und jeg-
liche andere Berechnungen und gewünschte Darstellungen anderer Fraktionen ent-
sprächen nicht dem offiziellen Ergebnis.
Volker  Plass,  Bundessprecher  der Grünen Wirtschaft,  beharrt jedoch auf seinem
Standpunkt und bezichtigt die Wiener Wirtschaftskammer der Unwahrheit.
„Bei  den  von  der  Grünen Wirtschaft kritisierten Stimmen-Zurechnungen,  die nicht
die  geringste  Entsprechung  im Wirtschaftskammer-Gesetz haben,  handelt es sich
nicht um die Stimmen von Namenslisten mit der Kurzbezeichnung ÖWB, was durch-
aus  korrekt  wäre.   Es wurden überfraktionelle  Einheitslisten mit den Kurzbezeich-
nungen mehrerer wahlwerbender  Gruppen allein und ausschließlich dem ÖVP-Wirt-
schaftsbund zugerechnet.
Damit wurden überparteiliche Stimmen komplett vom ÖVP-Wirtschaftsbund polit-
isch  vereinnahmt.   Zusätzlich wechselten  1.080 für den Ring Freiheitlicher Wirt-
schaftstreibender  (RfW)  abgegebene   Stimmen  den   Besitzer,  die  mit  dem
ÖVP-Wirtschaftsbund  nicht einmal indirekt und  ansatzweise irgendetwas zu tun
haben“,  so Plass.
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2015-03-03

Volker Plass (Grüne): Gesamtergebnis der WK-Wahl gefälscht


Bundessprecher der Grünen Wirtschaft

erhebt schwere Anschuldigungen

Wenn die heute erhobenen Anschuldigungen von Volker Plass,  Bundessprecher der
Grünen Wirtschaft,  den Tatsachen entsprechen,  bestätigt sich  wieder einmal unsere
langgehegte Ansicht,  dass die Wirtschaftskammer in ihrer jetzigen Form abgeschafft
gehört.
Plass vertritt die Ansicht, zählt man alle Stimmen zusammen, die bei der Wiener Wirt-
schaftskammer-Wahl  für Listen mit der tatsächlichen Bezeichnung  „Österreichischer
Wirtschaftsbund“  abgegeben  wurden,  hat  der  Wirtschaftsbund  14.785 der 40.330
abgegebenen  gültigen  Stimmen  und damit lediglich  36,7 Prozent  und  nicht  50,6
Prozent (20.413 Stimmen) erhalten.
„Die  angebliche  absolute  Mehrheit  wurde  dann  mit wirklich üblen Tricks herbei ge-
rechnet  bzw.  offenbar  in letzter Minute am Verhandlungstisch erzielt.  Zuerst wurden
neben einigen Namenslisten alle 4.208 Stimmen, die für überparteiliche Einheitslisten
abgegeben wurden, im Gesamtergebnis ausschließlich dem ÖVP-Wirtschaftsbund zu-
geschlagen.   Dass  die  Wähler(innen) der überparteilichen Einheitslisten letztendlich
von nur einer Fraktion politisch vereinnahmt werden, ist eine Skandal ersten Ranges“,
so der Bundessprecher der Grünen Wirtschaft.
„Aber  selbst  mit  diesem  Trick  wäre  der ÖVP-Wirtschaftsbund auf nicht einmal 48
Prozent  der  Stimmen  gekommen.   Der  Ring  Freiheitlicher  Wirtschaftstreibender
(RfW)  erzielte in Wien 1.590 Stimmen,  im Gesamtergebnis scheinen aber plötzlich
nur mehr  510 Stimmen auf.  1.080 blaue Stimmen sind also auf mysteriöse Art und
Weise zu schwarzen Stimmen geworden.   Das bedeutet: Die Stimmen von freiheit-
lichen  Wahlberechtigten,  die wahrscheinlich bewusst gegen den ÖVP-Wirtschafts-
bund  votiert  haben,  tauchen  plötzlich  im  Gesamtergebnis  der Schwarzen auf“,
ergänzt Plass.
Für  Plass  ist  das der größte Wahlschwindel,  der ihm je untergekommen ist und
mahnt,  dass  mit  derartigen  Praktiken  der Demokratie und dem Vertrauen der
Wähler(innen)  größter  Schaden zugefügt wird.   Wobei es sich für uns ohnehin
nicht erschließt, was eine Zwangsinstitution mit Demokratie zu tun haben soll.
Den  Anschuldigungen  des  Bundessprechers  der  Grünen Wirtschaft liegen aber
keine Rachegelüste (also schlechter Verlierer) zugrunde, denn für die Grünen hat
/hätte  sich  so oder so im Ergebnis nicht geändert.   Sie erhielten  5.192 Stimmen
(12,9 Prozent) egal ob dem ÖVP-Wirtschaftsbund auf Grund des offiziellen Wahl-
ergebnisses  50,6 Prozent  oder  nach  den  Behauptungen  von  Plass  nur  36,7
Prozent zuzurechnen sind.
Jedenfalls  scheint  die  ganze Angelegenheit aufklärungsbedürftig zu sein.  Man
darf  schon  auf  die Stellungnahmen des Präsidenten Christoph Leitl und Walter
Ruck gespannt sein,  welche  diese  zu  den  Behauptungen von Plass abgeben
werden.
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2015-03-01

Mahü-Abstimmung frei nach Murphys Gesetz


Mehr schief gehen kann nicht, echt nicht

„Wenn  es  den  Ausdruck  „Fiasko“ noch  nicht gäbe,  hätte man ihn für Mahü-Umbau und Um-
frage  erfinden  müssen“,  sagt  der  Wiener  FPÖ-Klubobmann  Mag. Johann Gudenus  in einer
ersten Reaktion zum Ergebnis, welches auf Grund der skandalösen Umstände als Verbrechen
an der direkten Demokratie bezeichnet wird.
Die verfassungsrechtlich im luftleeren Raum schwebende und auf keinerlei festgeschriebenem
Regelwerk  basierende  Karikatur einer Bürgerbefragung,  hat durch enorme Kosten für Durch-
führung  und  Bewerbung,  Suggestivfragen  mit  dubiosen  Auswertungsmethoden  sowie  eine
willkürlich  vorgenommene  Auswahl des Befragtenkreises der direkten Demokratie in unserer
Stadt massiv geschadet.
Der  Zugriff  auf  die  Wählerevidenz  für die  Durchführung  des  rechtlichen  Nullums war daher
ebenso  nicht legal wie die Heranziehung und Bezahlung von Beamten der Stadt Wien für eine
„private“  Umfrage  von  SPÖ  und  Grünen.   „Zudem waren die Stimmzettel ganz und gar nicht
fälschungssicher,  die FPÖ wird hier in der nächsten  Woche den Beweis führen“,  kündigt FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik an. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-07

Öffentlicher Aufruf zu Wahlbetrug


Ein erstaunlicher Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch

Das Wahlrecht gehört zweifellos zum Fundament der Republik Österreich.   Dem Gesetz nach
sind nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft dazu berechtigt,  dieses auszuüben.
Da  ist  es  doch  erstaunlich,  dass auf der Webseite von  „SOS-Mitmensch“  nachfolgendes zu
lesen ist.
Screen: sosmitmensch.at
SOS-Mitmensch wirbt ganz augenscheinlich für eine Gruppe mit der Bezeichnung „WahlweXel
jetzt!“,  die völlig ungeniert zum Wahlbetrug aufruft.  Aus dem nachfolgendem Screenshot wird
das Ziel dieser Organisation einwandfrei ersichtlich.
Screen: wahlwexel-jetzt.org
„WahlweXel jetzt!“ stiftet wahlberechtigte Personen dazu an,  mittels Wahlkarte ihr Wahlrecht
an Nichtwahlberechtigte zu überlassen.   Das  ist kein Kavaliersdelikt mehr sondern eine An-
stiftung zu einer Straftat.
Interessant ist die Tatsache, dass  gerade SOS-Mitmensch, die immerzu Recht und Gesetz ein-
fordern,  ungeniert  Werbung für eine Straftat auf ihrer Webseite publiziert.  Bedenkt man, dass
diese  Gutmenschen-Organisation  von  öffentlicher Hand unterstützt wird,  so sollte man unter
diesem Aspekt,  sämtliche öffentlichen Zuwendungen streichen.
Wer  die  Grundfesten  des Staates angreift (dazu gehört das Wahlrecht)  – und das tut SOS-Mit-
mensch mit dem Beitrag auf seiner Webseite – kann nicht erwarten,  dafür auch noch gefördert
zu werden. Wir sind schon gespannt ob und in welchem Zeitraum die Behörden in diesem Fall
einschreiten werden.
Den   Herrschaften  von   SOS-Mitmensch und  „WahlweXel jetzt!“  sei  empfohlen,  sich in die
Türkei, nach Afghanistan, Ägypten oder nach China zu begeben, um mit ähnlichen Aktionen
ein  Wahlrecht  für  dort befindliche Österreicher einzufordern.   Wir wünsche dabei viel Erfolg
und  vor allem viel Geduld,  um die daraus resultierenden Gefängnisstrafen mit Gleichmut zu
ertragen.
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2013-09-15

Häupl-SPÖ hat die Wiener(innen) schlicht enteignet


Ausgelagert und privatisiert – über das Volksvermögen verfügen

vielfach nicht mehr die Bürger, sondern rote Parteisoldaten

 
Die Volksbefragung hat gezeigt,  dass mehr als 87 Prozent der Wiener(innen) dagegen
sind, kommunale Dienstleistungen zu privatisieren.  „Das war eine klare Absage an die
Politik der SPÖ und der Grünen,  die bereits fast alle öffentlichen Dienstleistungen aus-
gelagert  oder  privatisiert  und  damit  der  Kontrolle durch die Eigentümer,  die Bürger,
und die von ihnen gewählten Vertreter, die Abgeordneten, entzogen haben“,  so Wiens
FPÖ-Klubchef, Mag. Johann Gudenus, zum Ergebnis der Volksbefragung.
 
Gudenus  verweist  auf  die  bewusste  Täuschung der Bürger(innen) durch die SPÖ vor
der Volksbefragung.  „Im Gegensatz zu den Slogans auf den Plakaten schützt die SPÖ
gar nichts.  Im Gegenteil:  Sogar die Rechte an unserem  Wiener Wasser hat die Häupl-
SPÖ im Jahr 1998 teilweise abgetreten – im Endeffekt an einen südaustralischen Poker-
Spieler,  was  der  Zocker-Mentalität  der Sozialisten entspricht“,  empört sich der FPÖ-
Politiker.
 
Dieser  Poker-Spieler  will  heuer  mit  dem  nun ihm gehörenden Wasser 1,2 Millionen
Euro Umsatz machen. Die Wiener(innen) erhalten dafür 3.500 Euro pro Jahr. Gudenus:
„In  Wahrheit  hat  die  SPÖ  unser  Wasser  nicht  nur privatisiert,  sondern sogar ver-
schleudert.  Und  das  ist nur ein Punkt in der langen Liste des Verrats an den Wiener-
(innen) durch die SPÖ.“
 
Abschließend  stellt  Gudenus in Richtung SPÖ fest:   „Es ist hoch an der Zeit für polit-
ische Hygiene in Wien.  Die Bürger(innen) sind nicht so blöd,  wie Rote und Grüne offen-
bar glauben. Sie lassen sich nicht länger Sand in die Augen streuen. Die nächste Wahl
wird zur großen Abrechnung!“  (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-04-04
 

Diplomatische Drecksarbeit – TEIL 2


Wie lange dauert es noch bis zur Verbalattacke?

Im  heutigen  Beitrag  „Diplomatische Drecksarbeit“  haben wir  uns sehr  kritisch mit
einer Strache-Aussage auseinandergesetzt.  Wir haben auch angemerkt, dass es uns
seltsam  erscheint,  dass sich die politische Konkurrenz  (noch) nicht kritisch über die
Glückwünsche  des  FPÖ-Chefs  an  Wladimir Putin,  „zum klaren Wahlsieg“ geäußert
hat. Diese Tatsache begründen wir aber damit, dass es speziell der Bundesregierung
nicht unangenehm sein dürfte, dass H.C. Strache diese „Diplomatische Drecksarbeit“
erledigt hat.
 
Allerdings  trauen  wir  dem Frieden nicht und vermuten,  dass es nur eine Frage der
Zeit  ist,  bis die Bundesregierung über  H.C. Strache verbal herfallen wird.   Zu groß
erscheint nämlich die Verlockung, der FPÖ ihre Wähler(innen) abspenstig zu machen.
 
Bevor  sich aber die Bundesregierung auf einen eventuellen Verbalangriff auf Strache
rüstet sollte sie aber überlegen, ob Wahlen in Österreich hundertprozentig demokra-
tiebewusst über die Bühne gehen.
 

Demokratiepolitisch bedenkliche Wahlsysteme

Da  gibt  es  zum  Beispiel  Wahlsysteme wie die Briefwahl oder  das E-Voting,  welche
demokratiepolitisch  äußerst  bedenklich  sind.  Bei diesen beiden Wahlmethoden kann
niemand eine hundertprozentige Garantie abgeben, dass das geheime und persönliche
Wahlrecht in Österreich gewährleistet ist. Außerdem öffnen diese Wahlsysteme einem
Wahlbetrug Tür und Tor.
 
Apropos  Wahlbetrug,  ein solcher scheint auch in der  demokratischen Republik Öster-
reich nur ein Kavaliersdelikt zu sein. Erst im vorigen Sommer berichteten wir über einen
ÖVP-Politiker, der Wahlbetrug beging und damit ein wichtiges Grundrecht und Gesetz
einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte.
 
Zu allem Überfluss sprach ihm seine Fraktion noch das volle Vertrauen aus.   Auch vor
Gericht  kam der ÖVP-Politiker  glimpflich davon und wurde für seine verwerfliche Tat
zu läppische 6 Monate bedingter Haftstrafe verurteilt.  Genaueres kann unter diesem
LINK  nachgelesen werden.
 
Betrachtet  man alle diese von uns angeführten Tatsachen  wird man feststellen,  dass
wir  von  Russland  nicht  allzu  weit entfernt sind.   Daher sollten es sich Mitglieder der
Bundesregierung oder sonstige Kontrahenten von Strache überlegen, ob sie den Mann
verbal  verprügeln wollen oder es doch dabei belassen sollten, weiterhin glücklich sein
zu dürfen,  dass er für sie diese  „Diplomatische Drecksarbeit“ erledigt hat.
 
*****
2012-03-06
 

Führerscheinentzug für Invalidenrentner(innen)


Sozialbetrug

Es ist kein Geheimnis, dass das Sozialsystem in Österreich auch in betrügerischer Weise

ausgenützt wird.   Immer mehr Personen beziehen Sozialhilfe oder sonstige Geld- oder

Sachunterstützungen, welche aus Steuergeld finanziert werden.

 

Dieser Zustand kann sehr schön im Wiener Bezirk Favoriten beobachtet werden, wo den

gesamten Tag über,  in und vor türkischen Lokalen, sowie in diversen Parkanlagen  zahl-

reiche  junge kräftige  Männer -mit augenscheinlichem  Migrationshintergrund-  aufhältig
sind.  Sollten diese allesamt Nachwächter oder Erben aus dem Hause Krupp sein, ziehen
wir unsere Anschuldigung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Allerdings besteht für uns nicht der geringste Zweifel,  dass es sich bei dem im obigen
Absatz beschriebenen  Klientel  weder um Nachtarbeiter oder Erben handelt.  Diese
Männer haben es sich einfach in der sozialen Hängematte  bequem gemacht.  Wer an
diesen Worten zweifelt ist dazu eingeladen,  an einer Exkursion durch den 10. Wiener
Gemeindebezirk teilzunehmen.

 

ÖVP sucht sich ein Feindbild

Jedenfalls scheint nun der ÖVP der Sozialmissbrauch, der einen Betrug darstellt, ein Dorn

im Auge zu sein. Allerdings suchte sich diese Partei,  das falsche Klientel zur Bekämpfung

aus.   ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und JVP-Chef  und Geilomobilisten-Fan Sebastian

Kurz orten bei den Invalidenrenter(innen) zahlreiche Betrüger(iinen).

 

Um Personen davor abzuschrecken einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen, tritt

der schwarze Klubchef für eine amtsärztliche Meldepflicht bei Antragsstellung ein.   „Die

Frage ist, ob von solchen Leuten nicht der Führerschein, der Jagdschein oder der Waf-
fenschein überprüft werden sollte“,  so Kopf.

 

Das heißt im Klartext,  dass auch dem überwiegenden Teil der wirklichen kranken Men-

schen die Rute einer  „Teilentmündigung“  ins Fenster gestellt wird,  wenn diese es
wagen sollten einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen,  weil sie aus gesundheit-
lichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich durch Arbeit ihr Brot zu verdienen.

 

Kopfs Vorschlag in ÖVP-Kreisen anwenden

Erstaunlich ist  auch der Umstand,  dass dieser  General-Betrugsverdacht  gerade von
jener Partei kommt, die sich vor allem wegen zahlreicher  Korruptions- und Betrugsfälle
ihrer Funktionäre im politisch freien Fall befindet. Und zwar vom Kommunal-Wahlbetrug
aufwärts, hinein bis in die Spitzen der EU-Gremien.

 

Sollte die  von Kopf gestellte  Forderung in  ÖVP-Kreisen angewandt werden,  würden
einige  Jagdpachten in Österreich  frei werden.   Ist doch diese Partei vorwiegend die
politische Heimat diverser Jagdfürsten.  Von den zu erfolgenden Führerscheinentzügen
wollen wir erst gar nicht reden.

 

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2011-10-08
 

Part of the game


Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung

Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).

 

Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.

 

Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)

 

Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und

im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine

Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der

Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.

 

Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen  Burgstaller einstellte.  In der Folge gab es keine Anklage,  kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.

 

Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?

Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen

getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.

 

Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der

Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.

Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la

Kasachstan.

 

Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators

Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll,  wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.

 

Nazi ist out, Einsperren ist in

Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-

präsidentenwahl.  Damals  begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen.  Diese Gangart ist aber völlig  aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.

 

Offenbar  glaubt man nun  ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische

Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben.  Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.

 

Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der  Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern.  Es  gibt genügend anständige  Personen im Justiz-
apparat.  Diese  sollten  schnellstens  aufstehen  und  den politisch motivierten
Trauerspielen  ein  Ende  setzen,  bevor  Österreich  auf  derselben  Stufe wie
Kasachstan steht.

 

*****

2011-08-07
 

Das Scheuch-Urteil


Erstaunlich hohe Strafe

Der  stellvertretende  Kärntner  Landeshauptmann  und  FPK – Obmann,  Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen  „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft  (sechs Monate davon unbedingt)  verurteilt.

Scheuch  soll  im  Jahr 2009 einem russischen Investor,  gegen eine Parteispende,  die
österreichische  Staatsbürgerschaft  angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte

das  Gespräch  heimlich  aufgezeichnet.  Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt  ist  wird  im  politischen  Auge  des  jeweiligen Betrachters  liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.

Am  7.Okotober  2010  gestand  Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister  der  Ge-

meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Heissenberger  hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010,  insgesamt sech-

zehn (16)  Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel  selbst  ausgefüllt und  die Wahlkarten
dann aufgegeben.  Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6)  Monaten bedingt verurteilt.

Nun  stellen  wir  einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-

über.  Beide waren  unbescholtene Ersttäter.  Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb,  vollendete Heissenberger  seine Tat.  Für uns  stehen daher  die eklatant unter-
schiedlich  verhängten Höhen  der  Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.

Die Reaktionen

Im  SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies  beweisen  auch  zahlreiche Pressaussendungen dazu.  Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.

Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident  Franz Pacher  über  Scheuch:  „Solange  diese  Person in ihren  Ämtern ist,
muss  jeder  Unternehmer  in  Kärnten  fürchten,  dass  alles  beim  Alten  bleibt:  Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“

ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil

alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“

Erstaunlicherweise  hatten  ÖVP-Politiker  seinerzeit  keinerlei  Bedenken,  dem damal-

igen  ÖVP-Bürgermeister  von  Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm  Heissenberger,
nach  seinem  Geständnis  des  Wahlbetruges,  ihr  volles  Vertrauen  auszusprechen.
Immerhin hatte der  Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht  einer  Demokratie mit den Füßen getreten.

*****

2011-08-02
 

Der Wert des freien und geheimen Wahlrechts


2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug

Am LG Feldkirch (Vlbg.)  wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafe
verurteilt.  Was hatte  die  Engländerin  angestellt um  eine derartige Strafe auszufassen?
Sie  hatte  versucht gefälschte  Schecks in  der  Höhe  von etwa  90.000 Euro  zu Geld zu
machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für
PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.

Einzig mit  einer erschlichener  Kreditkarte gelang  es ihr eine  Bank um  3.000 Euro zu
erleichtern.  Diesen  Betrag  muss die  Britin wieder  an  das  Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt  sich die Frage ob  2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?

Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?

Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-
ursachte mit  2 Jahren Haft  bestraft wird,  wie wäre  dann ein  Betrug an der österreich-
schen Demokratie  zu bestrafen?  Nach logischem  Menschenverstand  weitaus höher
würden wir zumindest sagen.

Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.

Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen  Wahlbetrug
läppische  6 Monate  bedingt.  Der Mann  hatte ein  Grundwert einer  Demokratie,  das
freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.

Ein kleines Rechenbeispiel

Nehmen wir  also die  verursachte Schadenssumme  der britischen Betrügerin  in der
Relation zur  ausgefassten Haftstrafe.  Diese stellen  wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.

Multipliziert man  nun die  6 Monate bedingte Haft  mit  der Zahl 125,  erhält man die

Summe 750. Das heisst im Klartext,  dass das demokratische Grundrecht  der freien
und geheimen  Wahlen vom  LG Eisenstadt mit  lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.

*****

2011-07-08
 

Wahlbetrugsprozess: Das Urteil


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf),  nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen.  Anstatt den  Mann mit  sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm  die  VP-Gemeinderäte  in einer  Fraktionssitzung  am selbigen Tag,   noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.

Offenbar hatte  die  ÖVP-Fraktion  keinerlei  Probleme  damit,  dass ein  ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar.  Wir haben zwar nicht erwar-

tet,  dass Heissenberger  die Höchststrafe bekommt,  jedoch hofften  wir auf  ein Urteil mit
Signalwirkung.

Das Urteil

Heute  fand  im LG Eisenstadt  der  Prozess  gegen Heissenberger statt.  Die Korruptions-
staatsanwaltschaft  warf dem  Ex-Bürgermeister vor,  bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010  insgesamt  16 Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel selbst  ausgefüllt und  die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.

Der Strafrahmen  für die von  Heissenberger begegangene Straftat beträgt  zwischen mind-

estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe.  Wie bereits erwähnt,  haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da  haben  wir uns  gründlichst geirrt.  Der  Ex-Ortschef  von  Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu  6 Monaten bedingt  und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.  Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.

Entwertung eines demokratischen Grundrechts

Bei allen  Respekt gegenüber  der Justiz,  bezeichnen wir  dieses Urteil  als Witz.  Es hat
weder  Signal- noch  Abschreckungswirkung.  Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen  Wahlbetrug   durch  einen  Politiker,  ein  Schlag   ins  Gesicht   einer  Demokratie. 
Freie  und  geheime  Wahlen  sind ein  fundamentales und  wichtiges Grundrecht  eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.

Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können  wir uns  dieses äußerst  milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin

schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.

Kuriosum am Rande. Der Angeklagte,  Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung  Bedenkzeit.  Man  bedenke,  der  Mann  hatte  die Mindeststrafe  ausgefasst.

Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen  erwartet und  dies nach  dem Motto:  „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?

*****

2011-06-30
 

Witzpartei ÖVP


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die  VP-Gemeinderäte in einer  Fraktionssitzung am selbigen Tag,  noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint  es doch direkt erfreulich,  dass er sich wenigstens  dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten.  Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.

ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin

Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj  und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als  dann die  Steiermark-Wahl nicht ganz dem  Geschmack der  ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten  der Fremdenpolizei  und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich.  Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt.  Hoffentlich  können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.

ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin

Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner  so richtig  schön verknackt hatte,  avancierte  sie ganz zufällig zur
Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als  oberste Anklagevertretung  fest, dass  etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher  Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.

Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden.  Mit diesen drei  Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP  nicht mehr ernst zu nehmen und  daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
*****
2010-10-20
 

Wahlbetrug bei der WK-Wahl?


Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarten

Wer die heutige Sendung „Hohes Haus“ gesehen hat und Pressemeldungen in  Zeitungen
wie „Der Standard“ und „Wiener Zeitung“ verfolgte, kann feststellen wie primitiv der Wahl-
kampf der Wirtschaftskammer geführt wird.

Die SPÖ wirft der ÖVP Wahlkartenbetrug vor. Die ÖVP ihrerseits dementiert diesen Vor-
wurf. Wahlhelfer sollen sich als Funktionäre der Wirtschaftskammer ausgeben und ihre
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarte anbieten.

Leitl kontrolliert sich selbst

Nebenbei reklamieren Kanditaten, überhaupt nicht oder auf falsche Listenplätze gereiht
worden zu sein. Der ewig in alle anwesenden Kameras lächelnde, WKÖ-Präsident Leitl
bezeichnet die Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“.

Und als besonderen Gag meint Leitl: „Wenn etwas nicht passt, gibt es Instanzen in der
Wirtschaftskammer, die für Ordnung sorgen.“
Denn anders als ein Gag kann diese Aus-

sage nicht gewertet werden. Eine Organisation die sich selbst kontrolliert und keiner neu-
tralen Aufsicht unterliegt will für Ordnung sorgen?

Wahlkampf wie in einer Bananenrepublik

So primitiv wie dieser Wahlkampf geführt wird, so bezeichnend sind auch diverse Aus-
sagen von verschiedenen Funktionären. Diese Primitivität setzt sich bis in die Geschäfts-
strukturen der Wirtschaftskammer fort. Dies haben viele Unternehmer schon am eigenen
Leib erfahren müssen, wenn sie berufsbedingt mit der WK zu tun hatten.

Der zur Zeit geführte Wahlkampf erinnert eher an eine Südamerikanischen Bananenrepublik,
wo bei Wahlen derartiges Benehmen an den Tag gelegt wird. Vielleicht fällt die Stimmen-
auszählung der Wahl auch unter das Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern wie
ausgezählt wird“.

WK ist konkursreif

Unser Zitat: „Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Ein-
nahmen kassieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs“
, aus dem Beitrag
„Blaue Wahlversprechen“  findet immer mehr Bestätigung,  wie es sich nun herausstellt.

Aus etlichen Gründen gehört die Zwangsmitgliedschaft in der WK abgeschafft, um diese
zu einer Neustrukturierung zu zwingen. Statt Politsaurier und politischen Liebkindern
sollten fähige Manager den Laden übernehmen.

Leistung statt Geschwafel gefragt

Wenn eine neustrukturierte WK dementsprechende Leistungen anbietet, wird sie auch
ausreichend freiwillig zahlende Mitglieder haben. Zur Zeit ist diese Organistation nur
noch am Leben, weil sich politische Parteien ihre Pfründe sichern und es durch die
Gesetzgebung ermöglicht haben.

*****

2010-02-21
  

Wien – Teheran

 

Stimmenauszählung

Was unterscheidet die ÖVP von der Partei des Herrn Ahmadinejad, wenn es um den
Wählerwillen geht.
Im Prinzip sehr Grundsätzliches würden wir sagen. Im Iran wurde bei der Stimmenaus-
zählung betrogen und so der Wille des Wählers negiert.
In Österreich kann so etwas nicht passieren, den die Parteien schauen sich bei der
Stimmenauszählung gegenseitig auf die Finger.

Wählerwille uninteressant

Die Stimmen wurden korrekt ausgezählt und das ist der grundsätzliche Unterschied
zwischen der ÖVP und der Partei des Herrn Ahmadinejad.
Allerdings legt man bei der ÖVP, auch keinen besonderen Wert auf den Wählerwillen.
<<
Herr Karas bekam bei der EU-Wahl 97.000 Vorzugsstimmen, während es Herr Strasser
nur auf 32.000 schaffte. Also ein klares Wählervotum, sollte man zumindest glauben.
Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass jetzt Herr Strasser als Delegationsleiter der ÖVP
in das EU-Parlament einziehen wird.
Jazz Gitti würde jetzt singen „Ein Wunder, ein Wunder, es ist ein Wunder g´scheh`n…“

Freiwilliger Verzicht

Herr Karas hat plötzlich „freiwillig“ auf diesen Posten verzichtet. Fragt sich nur, warum
er sich überhaupt als Kandidat aufstellen hat lassen.
Soviel zum Demokratieverständnis und zur Akzeptanz eines Wahlergebnisses, seitens
der ÖVP.
     Ein Bild sagt mehr als tausen Worte !  (Weil er sich durchsetzt !)
Stauni
  
2009-06-18  
  

Neuigkeiten

 

Die neuesten Neuigkeiten des Tages

Die GIS-Gebühr wird abgeschafft und der ORF wird auf ein Unternehmen umgestaltet,
dass sich selbst erhält und in die Gewinnzone vorstossen wird.
Manager erhalten ab sofort ein leistungsbezogenes Gehalt und sind für Fehler die
sie verursachen, selbst verantwortlich und müssen für diese auch finanziell
aufkommen.
Die „GRÜNEN“ haben auch erkannt, dass es einen Unterschied zwischen Männlein
und Weiblein gibt. Sie rücken von ihrer geschlechtsneutralen Neurose ab.
Arbeitsunwilligen Mitbürgern wird ab sofort die Arbeitslosenunterstützung
gestrichen.
Pleitebanker müssen sich wie der ehemalige BAWAG-Chef Elsner vor Gericht verant-
worten und sich mit diesem eine Suite im Landesgericht teilen.
Politiker müssen ihre Wahlversprechen einhalten, ansonsten wird ihre Immunität
aufgehoben und sie müssen sich wegen Wahlbetruges vor Gericht verantworten.
Callcenter werden aufgelassen und durch fachlich orientierte Mitarbeiter
ersetzt.
Den multinationalen Konzernen werden die Privilegien gestrichen und sie müssen
wie alle anderen Unternehmen normal Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Betriebsräte die zugleich Abgeordnete sind, müssen sich entscheiden welche
Funktion sie ausüben wollen. Ihre Autos müssen sie ab sofort auch selbst
finanzieren.
Die Verschrottungsprämie fällt und stattdessen wird die „NOVA“ abgeschafft.
Das Nichtrauchergesetz in Gaststätten wird abgeschafft und den Gastwirten wird
freigestellt, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen.
Wäre alles zu schön um wahr zu sein, wenn nicht heute der  1.APRIL  wäre.
Stauni   

2009-04-01
 

Politikerkrankheit Amnesie

  

Tödlicher Skiunfall 

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) musste nach seinem Skiunfall am
Neujahrstag auf der steirischen Riesneralm, bei dem eine 41-jährige Slowakin tödlich
verletzt wurde, selbst mit schweren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden.
 
Riesneralm in der Steiermark. Hier ereignete sich der tödliche Skiunfall.

Strafverfahren fraglich 

Ob es zu einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung kommen wird, ist noch nicht sicher.
Es wird von den Sachverständigengutachten abhängen, ob die Staatsanwaltschaft Leoben
einen Strafantrag stellen wird.
Zeugen zu dem Unfallvorhergang gibt es keine und auch der Leibwächter befand sich
angeblich ausserhalb des Blickfeldes von Althaus.
Nach seinen eigenen Angaben, könne sich Althaus an überhaupt nichts mehr erinnern.
    
 „Ich kann mich an nichts mehr erinnern“ 

Niemand hat was gesehen

Eigentlich sehr praktisch, keine Zeugen, ein Bodyguard der auch nichts gesehen hat und
Amnesie des Unfallbeteiligten.
Dafür hatte die deutsche „Bild-Zeitung“, unter Berufung auf Partei- und Regierungskreise
berichtet, daß Althaus in etwa zwei Monaten in die Politik zurückkehren und auf Platz
eins der CDU-Landtagswahlliste kandidieren werde.
Da wir die Berichte dieser Zeitung nicht immer ganz ernst nehmen, haben wir diesen auch
keine besondere Bedeutung zugemessen.
    

Wahrscheinlich überraschende Genesung 

Da ist es umso erstaunlicher, daß wir heute in verschiedenen seriösen österreichischen
Tageszeitungen lesen, daß Althaus bei der kommenden Landtagswahl in Thüringen, als
Spitzenkanditat der CDU ins Rennen gehen wird.
   
Da ist es doch sicherlich auch nur ein Zufall, daß die Genesung zeitig so günstig fällt,
daß sich sein politisches Comeback mit der Landtagswahl ausgeht.
Zum Unfall selbst können wir keine Stellung nehmen da wir nicht dabei waren und uns auch
keine Gutachten von Sachverständigen bekannt sind. Allerdings sind wir uns aber ziemlich
sicher, daß es gegen Althaus keinen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Leoben geben wird.
      
Einen „Vorteil“ hat das Ganze aber für den Politiker Althaus. Er kann jede Menge Wahl-
versprechen abgeben und wenn er sie dann nicht hält, kann im niemand Wahlbetrug vor-
werfen. Da hat er plötzlich wieder keine Erinnerung wie bei seinem Skiunfall.
    
Stauni
       
2009-02-13 

Inhalts-Ende

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