Die Gefahr eines eventuellen
Wahlbetruges so klein wie möglich halten
Nun ist es fix, die Wiederholung der Bundespräsidenten- Stichwahl wird auf den
4. Dezember 2016 verschoben. Grund für diese Maßnahme sind die fehlerhaften
Kuverts für die Wahlkarten.
Dazu der ÖVP-Innenminister, Wolfgang Sobotka, in einer heutigen Presseaussend-
ung: „Ich bin erfreut, dass die Vorschläge des Innenministeriums zur Verschiebung
der Bundespräsidentenwahl eine breite Mehrheit bei den Klubobleuten gefunden
haben.“
Ob nun neue Briefwahlkarten der Weisheit letzter Schluss sind, wagen wir zu be-
zweifeln. Das Briefwahlsystem in seiner jetzigen Form öffnet dem Betrug Tor
und Tür. An eine Reformierung scheint jedoch niemand zu denken. Daher wäre
es unserer Meinung nach an der Zeit, dieses Instrument zur Wahlausübung
komplett abzuschaffen.
Auch bei den fliegende Wahlkommissionen, die beispielsweise in Alters- bzw. Pflege-
heimen oder in geriatrischen Anstalten Stimmen einsammeln, ist Wahlbetrug nicht
ausgeschlossen. Bedenkt man, dass in diesen Institutionen Patienten aufhältig sind,
die teilweise. – hart gesagt – .nicht einmal mehr ihren eigenen Namen wissen , ist
eine Beeinflussung auf das Wahlverhalten dieser Wahlberechtigten nicht ganz aus-
zuschließen.
Es möge vielleicht hart klingen aber wir sind der Meinung, dass nur jene Personen
zur Stimmabgabe berechtigt sein sollten, die auch persönlich in ihren jeweiligen
Wahllokalen erscheinen.
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2016-09-12
Originaltext einer heutigen Presse-
aussendung des Innenministeriums
Neben dem, bereits gestern bekanntgewordenen, Verdachtsfall in Villach Stadt,
den das BMI unmittelbar der WKSTA zur Prüfung übermittelt hat, sind heute der
Bundeswahlbehörde Unregelmäßigkeiten aus 3 weiteren Bezirken in Kärnten zur
Kenntnis gebracht worden. Es handelt sich dabei um die Bezirke: Villach Land /
Wolfsberg / Hermagor.
Das BMI hat bereits eine Nachtragsanzeige an die WKSTA gelegt und die Mit-
glieder der Bundeswahlbehörde über den Sachverhalt informiert. Für das
Innenministerium hat die lückenlose Aufklärung dieser, in Verdacht stehenden,
Unregelmäßigkeiten oberste Priorität.
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2016-05-25
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Neben dem, bereits gestern bekanntgewordenen, Verdachtsfall in Villach Stadt, den das BMI unmittelbar der WKSTA zur Prüfung übermittelt hat, sind heute der Bundeswahlbehörde Unregelmäßigkeiten aus 3 weiteren Bezirken in Kärnten zur Kenntnis gebracht worden.
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Es handelt sich dabei um die Bezirke: Villach Land / Wolfsberg / Hermagor.
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Das BMI hat bereits eine Nachtragsanzeige an die WKSTA gelegt und die Mitglieder der Bundeswahlbehörde über den Sachverhalt informiert. Für das Innenministerium hat die lückenlose Aufklärung dieser, in Verdacht stehenden, Unregelmäßigkeiten oberste Priorität.
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Erschreckendes Outing des rot-grünen Ungeists
FPÖ prüft rechtliche Schritte
„Wenn es gegen Norbert Hofer geht, dann darf man nach Ansicht der Van der Bellen
Unterstützer offenbar auch zu kriminellen Mitteln greifen. Die diesbezügliche Äußerung
von Schauspielerin Katharina Stemberger bei einer Veranstaltung für Van der Bellen
unter Anwesenheit des grünen Kandidaten schlägt dem Fass den Boden aus und ist
ein Outing des rot-grünen Ungeists, der von der Staatsspitze aus droht, wenn Van
der Bellen Bundespräsident wird“, kommentierte der FPÖ-Generalsekretär NAbg.
Herbert Kickl entsprechende Ausführungen der Van der Bellen-Unterstützerin.
Wörtlich sagte die Schauspielerin im Zusammenhang mit der aus ihrer Sicht notwend-
igen Verhinderung Hofers als Bundespräsident: “Der Kreativität sind keine Grenzen
gesetzt, nur nicht kriminell werden – also nicht sehr.“ Dieser lächelnd vorgetragene
Appell stelle offenbar eine Aufforderung zur Begehung von Straftaten dar, den
kriminell sei kriminell. Plakatzerstörungen und anderen Vandalenakte gegen FPÖ-
Eigentum bis hin zu möglichen Wahlkartenmanipulationen würden von Leuten aus
der Van der Bellen Schickeria offenbar gutgeheißen. „Wo endet das Ganze, Frau
Stemberger? Warum pfeift Van der Bellen solche Leute nicht sofort zurück? Dieser
Auftritt ist ein unglaublicher Skandal auf offener Bühne und eine Missachtung der
demokratischen Wahlentscheidung der Bevölkerung. Es zeigt, wie das rot-grüne
Establishment tickt“, so Kickl weiter.
Die FPÖ prüfe derzeit rechtliche Schritte gegen diese Aufforderung zu kriminellen
Handlungen zur Verhinderung eines aus linker Sicht unerwünschten Wahlergebnis-
ses. „Nicht auszudenken, was in der Republik jetzt los wäre, hätte ein Freiheitlicher
eine solche Äußerung getätigt“, schloss Kickl. (Quelle: APA/OTS)
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2016-05-18
Ein Wahlwerbe-Video, das auf der Facebook-Seite von Van der
Bellen zu sehen ist, stellt ältere Menschen als unmündig dar
Je näher der Tag der Entscheidung rückt, umso mehr bröckelt die Fassade des ‚netten
Professors‘ und zum Vorschein kommt ein mittlerweile durchaus untergriffiger Kandidat.
Eine Entgleisung der besonderen Art ist ein Wahlwerbe-Video, das seit den Pfingst-
feiertagen auf Van der Bellens Facebook-Seite zu sehen ist.
Darin sollen Jugendliche motiviert werden, „Oma, Opa und die Mizzi-Tant‘‘ anzurufen,
damit diese tunlichst am 22. Mai den vermeintlich unabhängigen Kandidaten wählen.
Dabei wird unverhohlen suggeriert, dass die Älteren selbst nicht entscheiden können,
ob sie zur Wahl gehen und welchem Kandidaten sie ihre Stimme geben.
{youtube}_YgKoUGQLZ4{/youtube}
Es dürfen natürlich nicht die ‚praktischen Tipps‘ fehlen, falls Oma und Opa nicht gleich
‚spuren‘. Im Video werden Aussagen wie: „Sagt’s ihnen, dass ihr ihnen notfalls mit der
Wahlkarte helft’s“, „Fahrt’s mit ihnen gemeinsam zum Wahllokal“, oder: „Droht’s ihnen
mit Liebesentzug“ getätigt.
Womöglich sollen sie vielleicht noch der Oma die Hand beim Ankreuzen führen. Damit
wird diese Altersgruppe pauschal als unmündig und dumm diskriminiert und verächtlich
gemacht. Dies hat sich die Generation, die dieses Land aufgebaut und zu Wohlstand
geführt hat, wahrlich nicht verdient.
Dazu der freiheitliche Seniorensprecher NAbg. Werner Neubauer:. „Es wird zu prüfen
sein, ob diese Formulierungen möglicherweise als Aufruf zum Wahlbetrug und zur
Nötigung verstanden werden können. In höchstem Maße würdelos ist diese Form
des Wahlkampfes allemal. Ich erwarte mir daher von Van der Bellen eine Klarstellung
und Distanzierung von diesen Inhalten.“
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2016-05-17
Bundessprecher der Grünen Wirtschaft bezichtigt
die Wiener Wirtschaftskammer der Unwahrheit
Zu den Vorwürfen, die Ergebnisse der Wirtschaftskammer Wahlen in Wien seien nicht
korrekt, äußerte sich heute die Wirtschaftskammer Wien in einer Presseaussendung
unter anderem wie folgt.
Bei den Wirtschaftskammer Wahlen in Wien traten 2015 in 100 Fachgruppen ver-
schieden bezeichnete Listen unter „Liste 1“ Österreichischer Wirtschaftsbund inklusive
Zusatzbezeichnung an. All diese Listen sind und waren Listen des Wiener Wirtschafts-
bundes. Im Sinne der guten Zusammenarbeit für die jeweilige Fachgruppe haben sich
auch Kandidatinnen und Kandidaten anderer Fraktionen diesen Listen angeschlossen.
Eingereicht wurden diese jedoch ausschließlich vom Wirtschaftsbund Wien und dem
Direktor Dr. Alexander Biach, der auch als Zustellungsbevollmächtigter eingetragen
war. Dies ist ein Vorgang der seit je her so gehandhabt wird. Alle Stimmen können
damit nur dem Wirtschaftsbund zugerechnet werden. Die Mandate wurden, wie im
Ergebnis der Hauptwahlkommission bekanntgegeben, in einem fairen und ent-
sprechenden Schlüssel, aufgeteilt.
Bezüglich der Zurechnungen des RfW ist folgendes festzuhalten: Damit die Stimmen
der RfW-Wähler, die ohne Vertretungsmandat geblieben sind, nicht verloren gehen
und deren Interessen gewahrt bleiben, hat der RfW von der im Wirtschaftskammer-
gesetz verankerten Möglichkeit Gebraucht gemacht, diese Stimmen dem Wirtschafts-
bund Wien zurechnen zu lassen.
Demnach sind laut der Wirtschaftskammer Wien alle Vorwürfe entkräftet und jeg-
liche andere Berechnungen und gewünschte Darstellungen anderer Fraktionen ent-
sprächen nicht dem offiziellen Ergebnis.
Volker Plass, Bundessprecher der Grünen Wirtschaft, beharrt jedoch auf seinem
Standpunkt und bezichtigt die Wiener Wirtschaftskammer der Unwahrheit.
„Bei den von der Grünen Wirtschaft kritisierten Stimmen-Zurechnungen, die nicht
die geringste Entsprechung im Wirtschaftskammer-Gesetz haben, handelt es sich
nicht um die Stimmen von Namenslisten mit der Kurzbezeichnung ÖWB, was durch-
aus korrekt wäre. Es wurden überfraktionelle Einheitslisten mit den Kurzbezeich-
nungen mehrerer wahlwerbender Gruppen allein und ausschließlich dem ÖVP-Wirt-
schaftsbund zugerechnet.
Damit wurden überparteiliche Stimmen komplett vom ÖVP-Wirtschaftsbund polit-
isch vereinnahmt. Zusätzlich wechselten 1.080 für den Ring Freiheitlicher Wirt-
schaftstreibender (RfW) abgegebene Stimmen den Besitzer, die mit dem
ÖVP-Wirtschaftsbund nicht einmal indirekt und ansatzweise irgendetwas zu tun
haben“, so Plass.
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2015-03-03
Bundessprecher der Grünen Wirtschaft
erhebt schwere Anschuldigungen
Wenn die heute erhobenen Anschuldigungen von Volker Plass, Bundessprecher der
Grünen Wirtschaft, den Tatsachen entsprechen, bestätigt sich wieder einmal unsere
langgehegte Ansicht, dass die Wirtschaftskammer in ihrer jetzigen Form abgeschafft
gehört.
Plass vertritt die Ansicht, zählt man alle Stimmen zusammen, die bei der Wiener Wirt-
schaftskammer-Wahl für Listen mit der tatsächlichen Bezeichnung „Österreichischer
Wirtschaftsbund“ abgegeben wurden, hat der Wirtschaftsbund 14.785 der 40.330
abgegebenen gültigen Stimmen und damit lediglich 36,7 Prozent und nicht 50,6
Prozent (20.413 Stimmen) erhalten.
„Die angebliche absolute Mehrheit wurde dann mit wirklich üblen Tricks herbei ge-
rechnet bzw. offenbar in letzter Minute am Verhandlungstisch erzielt. Zuerst wurden
neben einigen Namenslisten alle 4.208 Stimmen, die für überparteiliche Einheitslisten
abgegeben wurden, im Gesamtergebnis ausschließlich dem ÖVP-Wirtschaftsbund zu-
geschlagen. Dass die Wähler(innen) der überparteilichen Einheitslisten letztendlich
von nur einer Fraktion politisch vereinnahmt werden, ist eine Skandal ersten Ranges“,
so der Bundessprecher der Grünen Wirtschaft.
„Aber selbst mit diesem Trick wäre der ÖVP-Wirtschaftsbund auf nicht einmal 48
Prozent der Stimmen gekommen. Der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
(RfW) erzielte in Wien 1.590 Stimmen, im Gesamtergebnis scheinen aber plötzlich
nur mehr 510 Stimmen auf. 1.080 blaue Stimmen sind also auf mysteriöse Art und
Weise zu schwarzen Stimmen geworden. Das bedeutet: Die Stimmen von freiheit-
lichen Wahlberechtigten, die wahrscheinlich bewusst gegen den ÖVP-Wirtschafts-
bund votiert haben, tauchen plötzlich im Gesamtergebnis der Schwarzen auf“,
ergänzt Plass.
Für Plass ist das der größte Wahlschwindel, der ihm je untergekommen ist und
mahnt, dass mit derartigen Praktiken der Demokratie und dem Vertrauen der
Wähler(innen) größter Schaden zugefügt wird. Wobei es sich für uns ohnehin
nicht erschließt, was eine Zwangsinstitution mit Demokratie zu tun haben soll.
Den Anschuldigungen des Bundessprechers der Grünen Wirtschaft liegen aber
keine Rachegelüste (also schlechter Verlierer) zugrunde, denn für die Grünen hat
/hätte sich so oder so im Ergebnis nicht geändert. Sie erhielten 5.192 Stimmen
(12,9 Prozent) egal ob dem ÖVP-Wirtschaftsbund auf Grund des offiziellen Wahl-
ergebnisses 50,6 Prozent oder nach den Behauptungen von Plass nur 36,7
Prozent zuzurechnen sind.
Jedenfalls scheint die ganze Angelegenheit aufklärungsbedürftig zu sein. Man
darf schon auf die Stellungnahmen des Präsidenten Christoph Leitl und Walter
Ruck gespannt sein, welche diese zu den Behauptungen von Plass abgeben
werden.
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2015-03-01
Mehr schief gehen kann nicht, echt nicht
„Wenn es den Ausdruck „Fiasko“ noch nicht gäbe, hätte man ihn für Mahü-Umbau und Um-
frage erfinden müssen“, sagt der Wiener FPÖ-Klubobmann Mag. Johann Gudenus in einer
ersten Reaktion zum Ergebnis, welches auf Grund der skandalösen Umstände als Verbrechen
an der direkten Demokratie bezeichnet wird.
Die verfassungsrechtlich im luftleeren Raum schwebende und auf keinerlei festgeschriebenem
Regelwerk basierende Karikatur einer Bürgerbefragung, hat durch enorme Kosten für Durch-
führung und Bewerbung, Suggestivfragen mit dubiosen Auswertungsmethoden sowie eine
willkürlich vorgenommene Auswahl des Befragtenkreises der direkten Demokratie in unserer
Stadt massiv geschadet.
Der Zugriff auf die Wählerevidenz für die Durchführung des rechtlichen Nullums war daher
ebenso nicht legal wie die Heranziehung und Bezahlung von Beamten der Stadt Wien für eine
„private“ Umfrage von SPÖ und Grünen. „Zudem waren die Stimmzettel ganz und gar nicht
fälschungssicher, die FPÖ wird hier in der nächsten Woche den Beweis führen“, kündigt FPÖ-
Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik an. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-07
Ein erstaunlicher Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch
Das Wahlrecht gehört zweifellos zum Fundament der Republik Österreich. Dem Gesetz nach
sind nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft dazu berechtigt, dieses auszuüben.
Da ist es doch erstaunlich, dass auf der Webseite von „SOS-Mitmensch“ nachfolgendes zu
lesen ist.
Screen: sosmitmensch.at
SOS-Mitmensch wirbt ganz augenscheinlich für eine Gruppe mit der Bezeichnung „WahlweXel
jetzt!“, die völlig ungeniert zum Wahlbetrug aufruft. Aus dem nachfolgendem Screenshot wird
das Ziel dieser Organisation einwandfrei ersichtlich.
Screen: wahlwexel-jetzt.org
„WahlweXel jetzt!“ stiftet wahlberechtigte Personen dazu an, mittels Wahlkarte ihr Wahlrecht
an Nichtwahlberechtigte zu überlassen. Das ist kein Kavaliersdelikt mehr sondern eine An-
stiftung zu einer Straftat.
Interessant ist die Tatsache, dass gerade SOS-Mitmensch, die immerzu Recht und Gesetz ein-
fordern, ungeniert Werbung für eine Straftat auf ihrer Webseite publiziert. Bedenkt man, dass
diese Gutmenschen-Organisation von öffentlicher Hand unterstützt wird, so sollte man unter
diesem Aspekt, sämtliche öffentlichen Zuwendungen streichen.
Wer die Grundfesten des Staates angreift (dazu gehört das Wahlrecht) – und das tut SOS-Mit-
mensch mit dem Beitrag auf seiner Webseite – kann nicht erwarten, dafür auch noch gefördert
zu werden. Wir sind schon gespannt ob und in welchem Zeitraum die Behörden in diesem Fall
einschreiten werden.
Den Herrschaften von SOS-Mitmensch und „WahlweXel jetzt!“ sei empfohlen, sich in die
Türkei, nach Afghanistan, Ägypten oder nach China zu begeben, um mit ähnlichen Aktionen
ein Wahlrecht für dort befindliche Österreicher einzufordern. Wir wünsche dabei viel Erfolg
und vor allem viel Geduld, um die daraus resultierenden Gefängnisstrafen mit Gleichmut zu
ertragen.
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2013-09-15
Ausgelagert und privatisiert – über das Volksvermögen verfügen
vielfach nicht mehr die Bürger, sondern rote Parteisoldaten
Die Volksbefragung hat gezeigt, dass mehr als 87 Prozent der Wiener(innen) dagegen
sind, kommunale Dienstleistungen zu privatisieren. „Das war eine klare Absage an die
Politik der SPÖ und der Grünen, die bereits fast alle öffentlichen Dienstleistungen aus-
gelagert oder privatisiert und damit der Kontrolle durch die Eigentümer, die Bürger,
und die von ihnen gewählten Vertreter, die Abgeordneten, entzogen haben“, so Wiens
FPÖ-Klubchef, Mag. Johann Gudenus, zum Ergebnis der Volksbefragung.
Gudenus verweist auf die bewusste Täuschung der Bürger(innen) durch die SPÖ vor
der Volksbefragung. „Im Gegensatz zu den Slogans auf den Plakaten schützt die SPÖ
gar nichts. Im Gegenteil: Sogar die Rechte an unserem Wiener Wasser hat die Häupl-
SPÖ im Jahr 1998 teilweise abgetreten – im Endeffekt an einen südaustralischen Poker-
Spieler, was der Zocker-Mentalität der Sozialisten entspricht“, empört sich der FPÖ-
Politiker.
Dieser Poker-Spieler will heuer mit dem nun ihm gehörenden Wasser 1,2 Millionen
Euro Umsatz machen. Die Wiener(innen) erhalten dafür 3.500 Euro pro Jahr. Gudenus:
„In Wahrheit hat die SPÖ unser Wasser nicht nur privatisiert, sondern sogar ver-
schleudert. Und das ist nur ein Punkt in der langen Liste des Verrats an den Wiener-
(innen) durch die SPÖ.“
Abschließend stellt Gudenus in Richtung SPÖ fest: „Es ist hoch an der Zeit für polit-
ische Hygiene in Wien. Die Bürger(innen) sind nicht so blöd, wie Rote und Grüne offen-
bar glauben. Sie lassen sich nicht länger Sand in die Augen streuen. Die nächste Wahl
wird zur großen Abrechnung!“ (Quelle: APA/OTS)
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2013-04-04
Wie lange dauert es noch bis zur Verbalattacke?
Im heutigen Beitrag „Diplomatische Drecksarbeit“ haben wir uns sehr kritisch mit
einer Strache-Aussage auseinandergesetzt. Wir haben auch angemerkt, dass es uns
seltsam erscheint, dass sich die politische Konkurrenz (noch) nicht kritisch über die
Glückwünsche des FPÖ-Chefs an Wladimir Putin, „zum klaren Wahlsieg“ geäußert
hat. Diese Tatsache begründen wir aber damit, dass es speziell der Bundesregierung
nicht unangenehm sein dürfte, dass H.C. Strache diese „Diplomatische Drecksarbeit“
erledigt hat.
Allerdings trauen wir dem Frieden nicht und vermuten, dass es nur eine Frage der
Zeit ist, bis die Bundesregierung über H.C. Strache verbal herfallen wird. Zu groß
erscheint nämlich die Verlockung, der FPÖ ihre Wähler(innen) abspenstig zu machen.
Bevor sich aber die Bundesregierung auf einen eventuellen Verbalangriff auf Strache
rüstet sollte sie aber überlegen, ob Wahlen in Österreich hundertprozentig demokra-
tiebewusst über die Bühne gehen.
Demokratiepolitisch bedenkliche Wahlsysteme
Da gibt es zum Beispiel Wahlsysteme wie die Briefwahl oder das E-Voting, welche
demokratiepolitisch äußerst bedenklich sind. Bei diesen beiden Wahlmethoden kann
niemand eine hundertprozentige Garantie abgeben, dass das geheime und persönliche
Wahlrecht in Österreich gewährleistet ist. Außerdem öffnen diese Wahlsysteme einem
Wahlbetrug Tür und Tor.
Apropos Wahlbetrug, ein solcher scheint auch in der demokratischen Republik Öster-
reich nur ein Kavaliersdelikt zu sein. Erst im vorigen Sommer berichteten wir über einen
ÖVP-Politiker, der Wahlbetrug beging und damit ein wichtiges Grundrecht und Gesetz
einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte.
Zu allem Überfluss sprach ihm seine Fraktion noch das volle Vertrauen aus. Auch vor
Gericht kam der ÖVP-Politiker glimpflich davon und wurde für seine verwerfliche Tat
zu läppische 6 Monate bedingter Haftstrafe verurteilt. Genaueres kann unter diesem
LINK nachgelesen werden.
Betrachtet man alle diese von uns angeführten Tatsachen wird man feststellen, dass
wir von Russland nicht allzu weit entfernt sind. Daher sollten es sich Mitglieder der
Bundesregierung oder sonstige Kontrahenten von Strache überlegen, ob sie den Mann
verbal verprügeln wollen oder es doch dabei belassen sollten, weiterhin glücklich sein
zu dürfen, dass er für sie diese „Diplomatische Drecksarbeit“ erledigt hat.
*****
2012-03-06
Sozialbetrug
Es ist kein Geheimnis, dass das Sozialsystem in Österreich auch in betrügerischer Weise
ausgenützt wird. Immer mehr Personen beziehen Sozialhilfe oder sonstige Geld- oder
Sachunterstützungen, welche aus Steuergeld finanziert werden.
Dieser Zustand kann sehr schön im Wiener Bezirk Favoriten beobachtet werden, wo den
gesamten Tag über, in und vor türkischen Lokalen, sowie in diversen Parkanlagen zahl-
reiche junge kräftige Männer -mit augenscheinlichem Migrationshintergrund- aufhältig
sind. Sollten diese allesamt Nachwächter oder Erben aus dem Hause Krupp sein, ziehen
wir unsere Anschuldigung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Allerdings besteht für uns nicht der geringste Zweifel, dass es sich bei dem im obigen
Absatz beschriebenen Klientel weder um Nachtarbeiter oder Erben handelt. Diese
Männer haben es sich einfach in der sozialen Hängematte bequem gemacht. Wer an
diesen Worten zweifelt ist dazu eingeladen, an einer Exkursion durch den 10. Wiener
Gemeindebezirk teilzunehmen.
ÖVP sucht sich ein Feindbild
Jedenfalls scheint nun der ÖVP der Sozialmissbrauch, der einen Betrug darstellt, ein Dorn
im Auge zu sein. Allerdings suchte sich diese Partei, das falsche Klientel zur Bekämpfung
aus. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und JVP-Chef und Geilomobilisten-Fan Sebastian
Kurz orten bei den Invalidenrenter(innen) zahlreiche Betrüger(iinen).
Um Personen davor abzuschrecken einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen, tritt
der schwarze Klubchef für eine amtsärztliche Meldepflicht bei Antragsstellung ein. „Die
Frage ist, ob von solchen Leuten nicht der Führerschein, der Jagdschein oder der Waf-
fenschein überprüft werden sollte“, so Kopf.
Das heißt im Klartext, dass auch dem überwiegenden Teil der wirklichen kranken Men-
schen die Rute einer „Teilentmündigung“ ins Fenster gestellt wird, wenn diese es
wagen sollten einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen, weil sie aus gesundheit-
lichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich durch Arbeit ihr Brot zu verdienen.
Kopfs Vorschlag in ÖVP-Kreisen anwenden
Erstaunlich ist auch der Umstand, dass dieser General-Betrugsverdacht gerade von
jener Partei kommt, die sich vor allem wegen zahlreicher Korruptions- und Betrugsfälle
ihrer Funktionäre im politisch freien Fall befindet. Und zwar vom Kommunal-Wahlbetrug
aufwärts, hinein bis in die Spitzen der EU-Gremien.
Sollte die von Kopf gestellte Forderung in ÖVP-Kreisen angewandt werden, würden
einige Jagdpachten in Österreich frei werden. Ist doch diese Partei vorwiegend die
politische Heimat diverser Jagdfürsten. Von den zu erfolgenden Führerscheinentzügen
wollen wir erst gar nicht reden.
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2011-10-08
Dasselbe Spiel, aber mit SPÖ-Besetzung
Im Beitrag „Das Scheuch Urteil“ haben wir behauptet, dass die Justiz offenbar der
Politik dienlich ist. Wir begründeten dies mit den völlig unterschiedlichen Urteilen
(Strafhöhen) gegen den ÖVP-Politiker Wilhelm Heissenberger (vollendeter Wahl-
betrug) und gegen den FPÖ/FPK-Politiker Uwe Scheuch (versuchter Geschenk-
annahme als Amtsträger).
Dass wir mit unserem Beitrag offenbar nur an der Oberfläche gekratzt haben, be-
weist eine heutige Aussendung der FPÖ. Laut dieser soll die SPÖ-Landeshauptfrau
von Salzburg, G. Burgstaller, dasselbe Verhalten wie Scheuch an den Tag gelegt
haben.
Screen: Krone Zeitung (Printausgabe vom 07.08.11)
Zusätzlich soll Burgstaller mit dem russischen Investor in Kontakt getreten sein und
im Voraus 800.000,- Euro für die Osterfestspiele kassiert haben. Diese sollten eine
Art Anzahlung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gewesen sein. Nach der
Staatsbürgerschaftsverleihung sollten noch weitere 1,2 Millionen Euro fließen.
Nun soll das Verhalten von Burgstaller kein Persilschein für Scheuch sein. Allerdings
finden wir es erstaunlich, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Ermittlungen
gegen Burgstaller einstellte. In der Folge gab es keine Anklage, kein Verfahren
und somit auch keine Verurteilung.
Politische Gegner mit Hilfe der Justiz eliminieren?
Offenbar wurde hier von einer politisch orientierten Justiz mit zweierlei Maß ge-
messen. Ob sich die bei der Justiz intervenierenden Parteien damit einen Gefallen
getan haben, sei dahingestellt. Möglicherweise wird sich die Gangart gegen Uwe
Scheuch als Bumerang erweisen.
Selbst rechtsunkundige Personen können damit erkennen, dass man mittels der
Justiz eine aufstrebende und immer stärker werdende FPÖ politisch abtöten will.
Das ganze Justizdebakel rund um Uwe Scheuch erinnert uns an Politprozesse a la
Kasachstan.
Ach ja, ist dort nicht ein ehemaliger SPÖ-Spitzenpolitiker als Berater des Diktators
Nasarbajew tätig? Möglicherweise kamen von dort (un)geeignete Ratschläge, wie
man sich eines politischen Gegners entledigen soll, wenn man diesen bei freien
Wahlen nicht schlagen kann.
Nazi ist out, Einsperren ist in
Das ganze Szenario erinnert an ein wenig an die seinerzeitige Waldheim – Bundes-
präsidentenwahl. Damals begnügte man sich aber noch den politischen Gegner
samt seinem Pferd in die Nazi-Ecke zu stellen. Diese Gangart ist aber völlig aus-
gereizt und lockt niemanden mehr hinter dem Ofen hervor.
Offenbar glaubt man nun ein neues Wundermittel gegen unliebsame politische
Mitbewerber gefunden zu haben. Man lässt sie verurteilen und einsperren. Dass
diese Methode mit absoluter Sicherheit nach hinten losgehen wird, dass können
sich die Initiatoren solcher fragwürdigen Methoden schon jetzt ins Parteiprogramm
schreiben. Die Polit-Strategen in der FPÖ werden solche undemokratischen Vor-
gehensweisen tunlichst auszunützen zu wissen.
Das Traurige dabei ist nur, dass Kräfte in der Justiz bei diesen politischen Spielen
mitmachen und dabei das ohnehin schon angekratzte Image der Gerichtsbarkeit
noch mehr verschlechtern. Es gibt genügend anständige Personen im Justiz-
apparat. Diese sollten schnellstens aufstehen und den politisch motivierten
Trauerspielen ein Ende setzen, bevor Österreich auf derselben Stufe wie
Kasachstan steht.
*****
2011-08-07
Erstaunlich hohe Strafe
Der stellvertretende Kärntner Landeshauptmann und FPK – Obmann, Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft (sechs Monate davon unbedingt) verurteilt.
Scheuch soll im Jahr 2009 einem russischen Investor, gegen eine Parteispende, die
österreichische Staatsbürgerschaft angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte
das Gespräch heimlich aufgezeichnet. Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt ist wird im politischen Auge des jeweiligen Betrachters liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister der Ge-
meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Heissenberger hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010, insgesamt sech-
zehn (16) Wahlkarten manipuliert, Stimmzettel selbst ausgefüllt und die Wahlkarten
dann aufgegeben. Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6) Monaten bedingt verurteilt.
Nun stellen wir einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-
über. Beide waren unbescholtene Ersttäter. Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb, vollendete Heissenberger seine Tat. Für uns stehen daher die eklatant unter-
schiedlich verhängten Höhen der Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.
Die Reaktionen
Im SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies beweisen auch zahlreiche Pressaussendungen dazu. Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.
Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident Franz Pacher über Scheuch: „Solange diese Person in ihren Ämtern ist,
muss jeder Unternehmer in Kärnten fürchten, dass alles beim Alten bleibt: Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“
ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil
alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“
Erstaunlicherweise hatten ÖVP-Politiker seinerzeit keinerlei Bedenken, dem damal-
igen ÖVP-Bürgermeister von Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm Heissenberger,
nach seinem Geständnis des Wahlbetruges, ihr volles Vertrauen auszusprechen.
Immerhin hatte der Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten.
*****
2011-08-02
2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug
Am LG Feldkirch (Vlbg.) wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafe
verurteilt. Was hatte die Engländerin angestellt um eine derartige Strafe auszufassen?
Sie hatte versucht gefälschte Schecks in der Höhe von etwa 90.000 Euro zu Geld zu
machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für
PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.
Einzig mit einer erschlichener Kreditkarte gelang es ihr eine Bank um 3.000 Euro zu
erleichtern. Diesen Betrag muss die Britin wieder an das Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt sich die Frage ob 2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?
Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?
Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-
ursachte mit 2 Jahren Haft bestraft wird, wie wäre dann ein Betrug an der österreich-
schen Demokratie zu bestrafen? Nach logischem Menschenverstand weitaus höher
würden wir zumindest sagen.
Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.
Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen Wahlbetrug
läppische 6 Monate bedingt. Der Mann hatte ein Grundwert einer Demokratie, das
freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.
Ein kleines Rechenbeispiel
Nehmen wir also die verursachte Schadenssumme der britischen Betrügerin in der
Relation zur ausgefassten Haftstrafe. Diese stellen wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.
Multipliziert man nun die 6 Monate bedingte Haft mit der Zahl 125, erhält man die
Summe 750. Das heisst im Klartext, dass das demokratische Grundrecht der freien
und geheimen Wahlen vom LG Eisenstadt mit lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.
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2011-07-08
ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die VP-Gemeinderäte in einer Fraktionssitzung am selbigen Tag, noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.
Offenbar hatte die ÖVP-Fraktion keinerlei Probleme damit, dass ein ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar. Wir haben zwar nicht erwar-
tet, dass Heissenberger die Höchststrafe bekommt, jedoch hofften wir auf ein Urteil mit
Signalwirkung.
Das Urteil
Heute fand im LG Eisenstadt der Prozess gegen Heissenberger statt. Die Korruptions-
staatsanwaltschaft warf dem Ex-Bürgermeister vor, bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010 insgesamt 16 Wahlkarten manipuliert, Stimmzettel selbst ausgefüllt und die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.
Der Strafrahmen für die von Heissenberger begegangene Straftat beträgt zwischen mind-
estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe. Wie bereits erwähnt, haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da haben wir uns gründlichst geirrt. Der Ex-Ortschef von Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu 6 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.
Entwertung eines demokratischen Grundrechts
Bei allen Respekt gegenüber der Justiz, bezeichnen wir dieses Urteil als Witz. Es hat
weder Signal- noch Abschreckungswirkung. Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen Wahlbetrug durch einen Politiker, ein Schlag ins Gesicht einer Demokratie.
Freie und geheime Wahlen sind ein fundamentales und wichtiges Grundrecht eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.
Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können wir uns dieses äußerst milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin
schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.
Kuriosum am Rande. Der Angeklagte, Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung Bedenkzeit. Man bedenke, der Mann hatte die Mindeststrafe ausgefasst.
Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen erwartet und dies nach dem Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?
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2011-06-30
ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger
Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die VP-Gemeinderäte in einer Fraktionssitzung am selbigen Tag, noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint es doch direkt erfreulich, dass er sich wenigstens dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten. Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.
ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin
Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als dann die Steiermark-Wahl nicht ganz dem Geschmack der ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten der Fremdenpolizei und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich. Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt. Hoffentlich können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.
ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin
Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner so richtig schön verknackt hatte, avancierte sie ganz zufällig zur
Justizministerin. Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als oberste Anklagevertretung fest, dass etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.
Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden. Mit diesen drei Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP nicht mehr ernst zu nehmen und daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
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2010-10-20
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarten
Wer die heutige Sendung „Hohes Haus“ gesehen hat und Pressemeldungen in Zeitungen
wie „Der Standard“ und „Wiener Zeitung“ verfolgte, kann feststellen wie primitiv der Wahl-
kampf der Wirtschaftskammer geführt wird.
Die SPÖ wirft der ÖVP Wahlkartenbetrug vor. Die ÖVP ihrerseits dementiert diesen Vor-
wurf. Wahlhelfer sollen sich als Funktionäre der Wirtschaftskammer ausgeben und ihre
Hilfe beim Ausfüllen der Wahlkarte anbieten.
Leitl kontrolliert sich selbst
Nebenbei reklamieren Kanditaten, überhaupt nicht oder auf falsche Listenplätze gereiht
worden zu sein. Der ewig in alle anwesenden Kameras lächelnde, WKÖ-Präsident Leitl
bezeichnet die Vorwürfe als „Wahlkampfgetöse“.
Und als besonderen Gag meint Leitl: „Wenn etwas nicht passt, gibt es Instanzen in der
Wirtschaftskammer, die für Ordnung sorgen.“ Denn anders als ein Gag kann diese Aus-
sage nicht gewertet werden. Eine Organisation die sich selbst kontrolliert und keiner neu-
tralen Aufsicht unterliegt will für Ordnung sorgen?
Wahlkampf wie in einer Bananenrepublik
So primitiv wie dieser Wahlkampf geführt wird, so bezeichnend sind auch diverse Aus-
sagen von verschiedenen Funktionären. Diese Primitivität setzt sich bis in die Geschäfts-
strukturen der Wirtschaftskammer fort. Dies haben viele Unternehmer schon am eigenen
Leib erfahren müssen, wenn sie berufsbedingt mit der WK zu tun hatten.
Der zur Zeit geführte Wahlkampf erinnert eher an eine Südamerikanischen Bananenrepublik,
wo bei Wahlen derartiges Benehmen an den Tag gelegt wird. Vielleicht fällt die Stimmen-
auszählung der Wahl auch unter das Motto: „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern wie
ausgezählt wird“.
WK ist konkursreif
Unser Zitat: „Wäre die WK ein Privatunternehmen, welches nur für erbrachte Leistungen Ein-
nahmen kassieren könnte, wäre dieser Zwangsverein bereits in Konkurs“, aus dem Beitrag
„Blaue Wahlversprechen“ findet immer mehr Bestätigung, wie es sich nun herausstellt.
Aus etlichen Gründen gehört die Zwangsmitgliedschaft in der WK abgeschafft, um diese
zu einer Neustrukturierung zu zwingen. Statt Politsaurier und politischen Liebkindern
sollten fähige Manager den Laden übernehmen.
Leistung statt Geschwafel gefragt
Wenn eine neustrukturierte WK dementsprechende Leistungen anbietet, wird sie auch
ausreichend freiwillig zahlende Mitglieder haben. Zur Zeit ist diese Organistation nur
noch am Leben, weil sich politische Parteien ihre Pfründe sichern und es durch die
Gesetzgebung ermöglicht haben.
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2010-02-21
Stimmenauszählung
Was unterscheidet die ÖVP von der Partei des Herrn Ahmadinejad, wenn es um den
Wählerwillen geht.
Im Prinzip sehr Grundsätzliches würden wir sagen. Im Iran wurde bei der Stimmenaus-
zählung betrogen und so der Wille des Wählers negiert.
In Österreich kann so etwas nicht passieren, den die Parteien schauen sich bei der
Stimmenauszählung gegenseitig auf die Finger.
Wählerwille uninteressant
Die Stimmen wurden korrekt ausgezählt und das ist der grundsätzliche Unterschied
zwischen der ÖVP und der Partei des Herrn Ahmadinejad.
Allerdings legt man bei der ÖVP, auch keinen besonderen Wert auf den Wählerwillen.
<<
Herr Karas bekam bei der EU-Wahl 97.000 Vorzugsstimmen, während es Herr Strasser
nur auf 32.000 schaffte. Also ein klares Wählervotum, sollte man zumindest glauben.
Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass jetzt Herr Strasser als Delegationsleiter der ÖVP
in das EU-Parlament einziehen wird.
Jazz Gitti würde jetzt singen „Ein Wunder, ein Wunder, es ist ein Wunder g´scheh`n…“
Freiwilliger Verzicht
Herr Karas hat plötzlich „freiwillig“ auf diesen Posten verzichtet. Fragt sich nur, warum
er sich überhaupt als Kandidat aufstellen hat lassen.
Soviel zum Demokratieverständnis und zur Akzeptanz eines Wahlergebnisses, seitens
der ÖVP.
Ein Bild sagt mehr als tausen Worte ! (Weil er sich durchsetzt !)
Stauni
2009-06-18
Die neuesten Neuigkeiten des Tages
Die GIS-Gebühr wird abgeschafft und der ORF wird auf ein Unternehmen umgestaltet,
dass sich selbst erhält und in die Gewinnzone vorstossen wird.
Manager erhalten ab sofort ein leistungsbezogenes Gehalt und sind für Fehler die
sie verursachen, selbst verantwortlich und müssen für diese auch finanziell
aufkommen.
Die „GRÜNEN“ haben auch erkannt, dass es einen Unterschied zwischen Männlein
und Weiblein gibt. Sie rücken von ihrer geschlechtsneutralen Neurose ab.
Arbeitsunwilligen Mitbürgern wird ab sofort die Arbeitslosenunterstützung
gestrichen.
Pleitebanker müssen sich wie der ehemalige BAWAG-Chef Elsner vor Gericht verant-
worten und sich mit diesem eine Suite im Landesgericht teilen.
Politiker müssen ihre Wahlversprechen einhalten, ansonsten wird ihre Immunität
aufgehoben und sie müssen sich wegen Wahlbetruges vor Gericht verantworten.
Callcenter werden aufgelassen und durch fachlich orientierte Mitarbeiter
ersetzt.
Den multinationalen Konzernen werden die Privilegien gestrichen und sie müssen
wie alle anderen Unternehmen normal Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Betriebsräte die zugleich Abgeordnete sind, müssen sich entscheiden welche
Funktion sie ausüben wollen. Ihre Autos müssen sie ab sofort auch selbst
finanzieren.
Die Verschrottungsprämie fällt und stattdessen wird die „NOVA“ abgeschafft.
Das Nichtrauchergesetz in Gaststätten wird abgeschafft und den Gastwirten wird
freigestellt, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen.
Wäre alles zu schön um wahr zu sein, wenn nicht heute der 1.APRIL wäre.
Stauni
2009-04-01
Tödlicher Skiunfall
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) musste nach seinem Skiunfall am
Neujahrstag auf der steirischen Riesneralm, bei dem eine 41-jährige Slowakin tödlich
verletzt wurde, selbst mit schweren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden.
Riesneralm in der Steiermark. Hier ereignete sich der tödliche Skiunfall.
Strafverfahren fraglich
Ob es zu einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung kommen wird, ist noch nicht sicher.
Es wird von den Sachverständigengutachten abhängen, ob die Staatsanwaltschaft Leoben
einen Strafantrag stellen wird.
Zeugen zu dem Unfallvorhergang gibt es keine und auch der Leibwächter befand sich
angeblich ausserhalb des Blickfeldes von Althaus.
Nach seinen eigenen Angaben, könne sich Althaus an überhaupt nichts mehr erinnern.
„Ich kann mich an nichts mehr erinnern“
Niemand hat was gesehen
Eigentlich sehr praktisch, keine Zeugen, ein Bodyguard der auch nichts gesehen hat und
Amnesie des Unfallbeteiligten.
Dafür hatte die deutsche „Bild-Zeitung“, unter Berufung auf Partei- und Regierungskreise
berichtet, daß Althaus in etwa zwei Monaten in die Politik zurückkehren und auf Platz
eins der CDU-Landtagswahlliste kandidieren werde.
Da wir die Berichte dieser Zeitung nicht immer ganz ernst nehmen, haben wir diesen auch
keine besondere Bedeutung zugemessen.
Wahrscheinlich überraschende Genesung
Da ist es umso erstaunlicher, daß wir heute in verschiedenen seriösen österreichischen
Tageszeitungen lesen, daß Althaus bei der kommenden Landtagswahl in Thüringen, als
Spitzenkanditat der CDU ins Rennen gehen wird.
Da ist es doch sicherlich auch nur ein Zufall, daß die Genesung zeitig so günstig fällt,
daß sich sein politisches Comeback mit der Landtagswahl ausgeht.
Zum Unfall selbst können wir keine Stellung nehmen da wir nicht dabei waren und uns auch
keine Gutachten von Sachverständigen bekannt sind. Allerdings sind wir uns aber ziemlich
sicher, daß es gegen Althaus keinen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Leoben geben wird.
Einen „Vorteil“ hat das Ganze aber für den Politiker Althaus. Er kann jede Menge Wahl-
versprechen abgeben und wenn er sie dann nicht hält, kann im niemand Wahlbetrug vor-
werfen. Da hat er plötzlich wieder keine Erinnerung wie bei seinem Skiunfall.
Stauni
2009-02-13