Husten, Schnupfen, Fieber – das gilt für Arbeitnehmer(innen)

Zehntausende Beschäftigte müssen derzeit das Bett hüten – ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt auf

Derzeit fesselt eine Krankheitswelle tausende Arbeitnehmer(innen) ans Bett. Die hohen Infektionszahlen schlagen sich natürlich auch in der Arbeitswelt nieder – viele Arbeitnehmer(innen) sind verunsichert, wie sie sich verhalten sollen. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller klärt auf.

Frage: Ich liege mit Fieber, Grippe, etc. im Bett – was muss ich tun?

Wer krank ist, sollte zum Arzt oder zur Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können. Die Bestätigung ist umgehend vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt.

Arbeitnehmer(innen) sind verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, eine den Krankenstand und damit die Arbeitsverhinderung mitzuteilen. Das geschieht in den meisten Fällen durch einen Anruf im Betrieb, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor.

Die Mitteilung ist an keine besondere Form gebunden, kann daher auch per SMS oder E-Mail erfolgen. Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten. Es reicht aber, wenn die Mitteilung an die dafür vorgesehene Stelle wie das Personalbüro gesendet wird. Es ist durchaus üblich, dass es in Betrieben eine Regelung dazu gibt, wer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren ist – natürlich ist dann diese Person zu verständigen.

Frage: Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, woran ich erkrankt bin?

Nein, es muss dem Arbeitgeber keinesfalls die medizinische Diagnose mitgeteilt werden, sondern nur, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben, welchen Arzt bzw. welche Ärztin man besuchen muss.

Frage: Ich habe ein positives Corona-Testergebnis, aber keine Symptome – muss ich vom Arbeitsplatz fernbleiben oder kann ich weiterhin arbeiten gehen?

Corona ist nicht mehr meldepflichtig, daher muss man natürlich niemandem mehr über ein positives Testergebnis Bescheid geben. Nichtsdestotrotz wäre es grob unvernünftig, positiv getestet in die Arbeit zu gehen. Selbst wenn ich aktuell noch keine Symptome habe, könnten diese jederzeit beginnen und ich müsste mich erkrankt auf den Heimweg machen. Selbstverständlich muss ich mich krankmelden und vom Arzt eine Krankenstandsbestätigung holen. Ein positiver Test wird jedem Arzt dabei ausreichen, jemanden krankzuschreiben.

Umso mehr gilt also: Wer sich infiziert hat und Symptome aufweist, sollte zur medizinischen Abklärung und möglicher Krankschreibung die Vertrauensärztin bzw. den Vertrauensarzt aufsuchen.

Frage: Ab wann muss ich eine Krankenstandsbestätigung bringen?

Der Arbeitgeber kann von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit (Krankenstandsbestätigung) verlangen. Ab wann du eine Krankenstandsbestätigung bringen musst, ist unterschiedlich. Sie kann aber bereits ab dem ersten Tag verlangt werden.

Frage: Darf ich am Sonntag wählen gehen, wenn ich im Krankenstand bin?

Grundsätzlich: Krankenstand heißt nicht Hausarrest. Es kann in vielen Fällen sogar die Genesung fördern, einige Zeit an die frische Luft zu gehen. Das sollte jedenfalls mit dem Arzt bzw. der Ärztin abgeklärt werden. In den meisten Fällen wird der Weg ins Wahllokal die Genesung nicht negativ beeinträchtigen. Im Zweifel sollte aber auch das mit dem Arzt bzw. der Ärztin abgeklärt werden. Noch bis Mittwoch, 25.9.2024, können auch Wahlkarten beantragt werden.

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Europawahl 2024

Vorläufiges Ergebnis vom Wahltag

Nachdem in der Europäischen Union alle Wahllokale geschlossen worden sind, wurde das vorläufige Ergebnis der Europawahl 2024 vom Wahltag, in dem sich bereits jener Teil der Briefwahl-Stimmen befindet, die direkt bei den örtlichen Wahlbehörden ausgewertet worden sind, vom BMI veröffentlicht.

Dieses lautet wie folgt:

Die Zahl der Wahlberechtigten betrug 6.372.204.

Es wurden 3.448.520 Stimmen abgegeben.

Davon waren

58.528 ungültig,

3.389.992 gültig.

Die gültigen Stimmen entfielen auf die einzelnen wahlwerbenden Parteien wie folgt (die Kurzbezeichnungen stehen in den eckigen Klammern):

„Österreichische Volkspartei [ÖVP]“ 838.373, das sind 24,7 %,

„Sozialdemokratische Partei Österreichs [SPÖ]“ 787.407, das sind 23,2 %,

„Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen [FPÖ]“ 872.304, das sind 25,7 %,

„Die Grünen – Die Grüne Alternative [GRÜNE]“ 364.251, das sind 10,7 %,

„NEOS – Das Neue Europa [NEOS]“ 337.132, das sind 9,9 %,

„DNA – Demokratisch – Neutral – Authentisch [DNA]“ 91.983, das sind 2,7 %,

„Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus [KPÖ]“ 98.542, das sind 2,9 %.

Die Wahlbeteiligung betrug 54,1 %.

Die Wahlkarten, die zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet worden sind und nicht bereits von den örtlichen Wahlbehörden am Sonntag ausgewertet wurden, werden von den Bezirkswahlbehörden, Montag dem 10.06.2024, ab 9 Uhr, ausgewertet. Es ist von einer Menge von noch rund 109.000 Wahlkarten auszugehen.

Sofern sich aus diesen Wahlkarten nicht noch Änderungen ergeben sollten, würden sich die auf Österreich entfallenden 20 Sitze im Europäischen Parlament wie folgt verteilen:

FPÖ 6 Mandate,
ÖVP 5 Mandate,
SPÖ 5 Mandate,
GRÜNE 2 Mandate,
NEOS 2 Mandate.

Das endgültige Ergebnis der Europawahl 2024 in Österreich wird die Bundeswahlbehörde am 26. Juni 2024 feststellen und auf der Amtstafel des BMI sowie im Internet verlautbaren.

Mit einem vorläufigen Vorzugsstimmen-Ergebnis ist am kommenden Mittwoch zu rechnen. (Quelle: BMI)

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Vorläufiges Ergebnis der Nationalratswahl 2019


Der große Wahlverlierer war die FPÖ

 

6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher waren heute Sonntag, dem 29.09.2019, aufgerufen, den Nationalrat neu zu wählen.  Die Wahlbeteiligung betrug laut Hochrechnung 75,5 Prozent.  Klare Wahlsieger waren die ÖVP, die Grünen und die NEOS.  Zu den Wahlverlierern zählten die FPÖ, die SPÖ und JETZT (Liste Pilz). Die Grünen schafften wieder den Einzug in dn Nationalrat, während JETZT (Liste Pilz) aus dem Nationalrat flog.

 

 

Briefwahl und Wahlkarten werden erst am Montag und am Donnerstag ausgezählt. Sie werden bei dieser Wahl allerdings mehr denn je – nämlich rund ein Fünftel aller Stimmen – ausmachen.

 

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2019-09-29


Österreich hat gewählt


Vorläufiges Ergebnis der Bundespräsidentenwahl vom 4.12.2016 (ohne Briefwahlkarten)


Screen: bundespraesidentschaftswahl.at


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2016-12-04


Bundespräsidentwahl muss wiederholt werden


Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden

Scheinbar  waren  die Ungereimtheiten bei der Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten,
selbst  der  rot  eingefärbten  Justiz  zu viel.   Denn heute gegen  Mittag entschied der Verfass-
ungsgerichtshof, dass die Bundespräsidenten-Stichwahl in ganz Österreich wiederholt werden
muss.
Daher wird der unabhängigste aller unabhängigen Kandidaten,  der ehemalige Grünen- Chef
Alexander Van der Bellen,  am 8. Juli  nicht  als  Präsident angelobt.   Dieser „gewann“  (nach-
dem er im Rückstand war)  ja bekanntlich nach  Auszählung der Wahlkarten,  hauchdünn vor
dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer.

Bis  zur  Neuwahl  und Angelobung des neuen Bundespräsidenten,  wird das Nationalrats-
präsidium  ab  dem  8.Juli 2016,  die  Funktionen  des  Staatsoberhaupts interimistisch als
Kollegium ausüben.
Auf eines sind wir allerdings schon sehr gespannt.   Welche  „Adelsprädikate“  die Linken,
den Höchstrichtern zuteil kommen lassen werden.
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2016-07-01

FPÖ fechtet Bundespräsidentschaftswahl an


Keine schlechten Verlierer, sondern es geht um die

Grundrechte der Demokratie, die gesichert sein müssen

Die  Wahlanfechtung  der Bundespräsidentschaftswahl ist fix. FPÖ-Obmann HC Strache
kündigte  bei  seiner  gestrigen   Pressekonferenz  gemeinsam  mit  Rechtsanwalt  und
Justizminister  a.D.   Dieter  Böhmdorfer  entsprechende  Schritte an.    Die  Anfechtung
ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt und umfasst insgesamt 150 Seiten.
Eine Unzahl an Unregelmäßigkeiten ist von der FPÖ dokumentiert worden.  Sämtliche
Hinweise  seien eidesstattlich beglaubigt worden, das Ausmaß „erschreckend“, bilanz-
ierte der  FPÖ-Chef.   „Ich fühle mich schon aus diesem Grunde heraus verpflichtet, die
Wahl  anzufechten,   und  das  ist  auch  die  Vorgangsweise,  die  mir  von  juristischen
Experten  eindringlich  empfohlen  wurde.   Ob der Verfassungsgerichtshof letztendlich
zur  Ansicht  gelangen  wird,  dass  diese  Unregelmäßigkeiten  zu einer Wiederholung
oder  teilweisen  Wiederholung  der  Wahl  führen  müssen,  bleibt  natürlich offen“,
sagte HC Strache.
In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden wurden von der FPÖ Gesetzeswidrig-
keiten  dokumentiert.   In  82  Bezirkswahlbehörden  waren  die  Briefwahlkarten  vor
Eintreffen  der  Wahlkommission vorsortiert in miteinzubeziehende und nicht mitein-
zubeziehende  Wahlkarten.   Dies  betrifft  573.275  eingelangte Wahlkarten,  davon
wurden  31.814  als  nichtig vorsortiert.   „Hier ist Misstrauen durchaus berechtigt“, so
der FPÖ-Chef.
In  11 Bezirkswahlbehörden  waren  die  Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung
bereits  geöffnet  und  in  einigen  war der Stimmzettel bereits sogar aus den Stimm-
kuverts  entnommen.  Davon  betroffen  sind  80.953  eingelangte  Wahlkarten.  In 4
Bezirkswahlbehörden waren zu Beginn der Sitzung die Wahlkartenstimmen bereits
ausgezählt.   Davon  betroffen  sind  30.295 eingelangte  Wahlkarten.   In 7 Bezirks-
wahlbehörden  erfolgte  die  Auszählung  nicht durch die Bezirkswahlbehörde,  son-
dern  durch  nicht  zuständige  Personen.   Davon betroffen sind 58.374 eingelangte
Wahlkarten.
„Soviel nur zu dem katastrophalen Gesamteindruck dieser Wahl.  Wir haben immer
gesagt,  wir fechten die  Wahl  nicht um der Wahlanfechtung willen an.   Aber dieses
Desaster   rund  um  die   Auszählung  kann   nicht  unkommentiert   hingenommen
werden.   Und  es  kann  auch  nicht  als  irrelevant für den Wahlausgang einfach so
vom Tisch gewischt werden“,  so Strache abschließend. (Quelle: APA/OTS)
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2016-06-09

Nächste Schritte nach den Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl


Originaltext einer heutigen

Presseaussendung des Innenministeriums

Nachdem in fünf Bezirken Österreichs Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl bekannt
geworden  waren,  erstattete  das  Innenministerium  Anzeige  bei der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft.    Innenminister  Mag.  Wolfgang  Sobotka  vertraut  auf
die  Justiz,  dass  die  Fälle lückenlos aufgeklärt werden und wird die weiteren Schritte
präsentieren. (Quelle: APA/OTS)
Wir fragen uns, ob die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten nur die Spitze des
Eisberges sind.  Wahrscheinlich werden wir es nie erfahren, denn wir vermuten, dass
man  Gras  über  die  Sache wachsen lassen will und hofft,  dass kein Kamel kommt,
dass dieses wieder abgrast.
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2016-05-27

Weitere Verdachtsfälle in Kärnten bei Briefwahl aufgetreten


Originaltext einer heutigen Presse-

aussendung des Innenministeriums

Neben  dem,  bereits  gestern bekanntgewordenen,  Verdachtsfall  in Villach Stadt,
den  das  BMI  unmittelbar  der WKSTA zur Prüfung übermittelt hat,  sind heute der
Bundeswahlbehörde  Unregelmäßigkeiten aus 3 weiteren Bezirken in Kärnten zur
Kenntnis gebracht worden.   Es handelt sich dabei um die Bezirke:  Villach Land /
Wolfsberg / Hermagor.
Das  BMI  hat bereits eine Nachtragsanzeige an die WKSTA gelegt und die Mit-
glieder  der   Bundeswahlbehörde  über  den  Sachverhalt  informiert.   Für  das
Innenministerium hat die lückenlose Aufklärung dieser, in Verdacht stehenden,
Unregelmäßigkeiten oberste Priorität.
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2016-05-25

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Neben dem, bereits gestern bekanntgewordenen, Verdachtsfall in Villach Stadt, den das BMI unmittelbar der WKSTA zur Prüfung übermittelt hat, sind heute der Bundeswahlbehörde Unregelmäßigkeiten aus 3 weiteren Bezirken in Kärnten zur Kenntnis gebracht worden.
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Es handelt sich dabei um die Bezirke: Villach Land / Wolfsberg / Hermagor.
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Das BMI hat bereits eine Nachtragsanzeige an die WKSTA gelegt und die Mitglieder der Bundeswahlbehörde über den Sachverhalt informiert. Für das Innenministerium hat die lückenlose Aufklärung dieser, in Verdacht stehenden, Unregelmäßigkeiten oberste Priorität.
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War der Wahlsieg von Van der Bellen ein Wunder?


Der SOS-Mitmensch Boss sieht das jedenfalls so

Dem Posting von Alexander Pollak ist nichts hinzuzufügen. Es ist wirklich ein kleines Wunder,
dass  Van der Bellen  die  Wahl  noch  gewonnen  hat.   Welche  Personen  meint  er  wohl mit
den Engagierten?   Vielleicht jene Helfer(innen),  die in zahlreichen Pflegeheimen, beispiels-
weise demenzkranken Personen beim Ausfüllen ihrer Stimmzettel behilflich waren?
Gefahr  für Van der Bellen  wittert der allseits bekannte  (Noch?)-Kriminalbeamte  Uwe Sailer.
Laut seinem Posting bedrohen Freunde der FPÖ, den designierten Bundespräsidenten.  Das
ist  natürlich  völliger  Nonsens.   Nicht  einmal  seine  eigenen Fans nehmen ihm das ab und
fragen nach Quellen.   Diese bleibt er natürlich schuldig.  Hat wohl in Grimms Märchen nichts
gefunden.
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2016-05-23

Vorläufiges Ergebnis der Wahlen in Wien


SPÖ bleibt trotz Verluste auf Platz eins, deutliche Gewinne für FPÖ

Die Wahlen in Wien haben die erwarteten schweren Verluste für SPÖ und ÖVP ebenso
gebracht wie starke Zugewinne für die Freiheitlichen unter HC Strache.   Das vorläufige
Ergebnis  (ohne Wahlkarten)  weist  die SPÖ mit 39,44 % (-4,9) auf Platz eins aus,  da-
hinter  die  FPÖ  mit  32,23 %  (+6,46),  die  Grünen  mit  11,15 %  (-1,49)  und die ÖVP
mit  8,7 %  (-5,29).   Die  Neos  schaffen  mit  5,96 %  den  Einzug  in den Landtag und
Gemeinderat.
Nach diesem Stand erhalten die Freiheitlichen 35 Mandate (+8) und stellen sicher, dass
ohne  ihre  Stimmen  keine  Zweidrittelmehrheit  zustande  kommen kann, wie man sie
etwa  zur  Einführung eines von Rot-Grün angestrebten Ausländerwahlrechts brauchen
würde.

Zwei  der  großen  Wiener  Bezirke  dürften  künftig  von  einem  freiheitlichen Bezirksvor-
steher  regiert werden:  Simmering, wo sich die FPÖ um 9,21 Prozentpunkte auf 43,42 %
verbessern  konnte,  sowie  Floridsdorf,   wo  die  FPÖ  nun  bei 39,02 %  (+9,03) hält.  In
beiden Bezirken dürfte der Vorsprung auf die SPÖ groß genug sein, um Platz eines auch
nach Auszählung der Wahlkarten zu halten.
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2015-10-12

Europawahl 2014


Vorläufiges Endergebnis der Europawahl 2014

Das vorläufige Ergebnis der Europawahl am 25. Mai 2014 steht fest. Stimmen, die per
Briefwahl abgegeben wurden, sind in diesem Ergebnis noch nicht berücksichtigt.
Wahlberechtigte: 6,410.526
Abgegebene Stimmen: 2,550.145
Gültige Stimmen: 2,470.218
Ungültige Stimmen: 79.927
Auf die einzelnen Parteien entfielen:
Österreichische Volkspartei – Liste Othmar Karas: 673.315 Stimmen (27,3 %)
Sozialdemokratische Partei Österreichs: 598.194 Stimmen (24,2 %)
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen: 506.460 Stimmen (20,5 %)
Die Grünen – Die Grüne Alternative: 343.743 Stimmen (13,9 %)
BZÖ – Liste Mag. Werthmann: 11.748 Stimmen (0,5 %)
NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum: 188.039 Stimmen (7,6 %)
Die Reformkonservativen – Liste Ewald Stadler: 29.751 Stimmen (1,2 %)
Europa Anders – KPÖ, Piratenpartei, Wandel und Unabhängige: 51.793 Stimmen (2,1 %)
EU-Austritt, Direkte Demokratie, Neutralität (EU-Stop): 67.175 Stimmen (2,7 %)
Aus diesem Ergebnis ergibt sich folgende Mandatsverteilung:
ÖVP 5 Mandate
SPÖ 5 Mandate
FPÖ 4 Mandate
GRÜNE 3 Mandate
NEOS 1 Mandat
Die  Wahlkarten,  die  zur  Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet worden sind und recht-
zeitig  bei  den  Bezirkswahlbehörden  eingelangt  sind,  werden  von  diesen  Behörden  am
26. Mai 2014, ab 9:00 Uhr ausgewertet.   Es wird davon ausgegangen, dass es sich um deut-
lich  mehr  als  350.000 Wahlkarten handeln wird.   Das endgültige Ergebnis der Europawahl
2014  in  Österreich  wird  die  Bundeswahlbehörde  am  6. Juni 2014  feststellen und auf der
Amtstafel  des  Bundesministeriums  für  Inneres  sowie im Internet verlautbaren.   Mit einem
vorläufigen Vorzugsstimmen-Ergebnis ist am 28. Mai 2014 zu rechnen.
(Quelle: Presseaussendung des Bundesministeriums für Inneres)

Lauter Sieger?!

Wie  nach jeder Wahl versuchen die Verlierer,  in diesem Fall die SPÖ und die ÖVP, sich ihre
Niederlage  schönzureden.   Mit  dem farblosen Kandidaten Othmar Karas,  fuhr die ÖVP ein
Minus  von  rund 2,7 Prozentpunkten ein.  Auch Faymanns Erfindung, Eugen Freund, konnte
die  SPÖ  nicht  nach  vorne  katapultieren.   Die Sozialisten konnten jedoch zumindest ihren
Stand aus dem Jahr 2009 halten, sind allerdings von ihrem angepeilten Wahlziel meilenweit
entfernt.
Die  FPÖ konnte ihr Ergebnis verdoppeln und ist nun mit 4 Mandaten auf Platz 3.  Auf Platz 4
liegen  die Grünen nun mit 3 Mandaten,  die sich gegenüber 2009 um ein Mandat verbessern
konnten.  Die NEOS (erstmalig) schafften beim ersten Anlauf gleich 1 Mandat.
Die vier Kleinparteien BZÖ,  Europa Anders,  REKOS und EU-STOP verpassten den Einzug ins
Europäische  Parlament  deutlich.   Deutlich – nämlich niedrig – war auch die Wahlbeteiligung.
Nur  44 Prozent  der Wahlberechtigten machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch.  Das heißt im
Klartext,  dass eine respektable Mehrheit der EU eine Abfuhr erteilte.
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2014-05-26

Öffentlicher Aufruf zu Wahlbetrug


Ein erstaunlicher Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch

Das Wahlrecht gehört zweifellos zum Fundament der Republik Österreich.   Dem Gesetz nach
sind nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft dazu berechtigt,  dieses auszuüben.
Da  ist  es  doch  erstaunlich,  dass auf der Webseite von  „SOS-Mitmensch“  nachfolgendes zu
lesen ist.
Screen: sosmitmensch.at
SOS-Mitmensch wirbt ganz augenscheinlich für eine Gruppe mit der Bezeichnung „WahlweXel
jetzt!“,  die völlig ungeniert zum Wahlbetrug aufruft.  Aus dem nachfolgendem Screenshot wird
das Ziel dieser Organisation einwandfrei ersichtlich.
Screen: wahlwexel-jetzt.org
„WahlweXel jetzt!“ stiftet wahlberechtigte Personen dazu an,  mittels Wahlkarte ihr Wahlrecht
an Nichtwahlberechtigte zu überlassen.   Das  ist kein Kavaliersdelikt mehr sondern eine An-
stiftung zu einer Straftat.
Interessant ist die Tatsache, dass  gerade SOS-Mitmensch, die immerzu Recht und Gesetz ein-
fordern,  ungeniert  Werbung für eine Straftat auf ihrer Webseite publiziert.  Bedenkt man, dass
diese  Gutmenschen-Organisation  von  öffentlicher Hand unterstützt wird,  so sollte man unter
diesem Aspekt,  sämtliche öffentlichen Zuwendungen streichen.
Wer  die  Grundfesten  des Staates angreift (dazu gehört das Wahlrecht)  – und das tut SOS-Mit-
mensch mit dem Beitrag auf seiner Webseite – kann nicht erwarten,  dafür auch noch gefördert
zu werden. Wir sind schon gespannt ob und in welchem Zeitraum die Behörden in diesem Fall
einschreiten werden.
Den   Herrschaften  von   SOS-Mitmensch und  „WahlweXel jetzt!“  sei  empfohlen,  sich in die
Türkei, nach Afghanistan, Ägypten oder nach China zu begeben, um mit ähnlichen Aktionen
ein  Wahlrecht  für  dort befindliche Österreicher einzufordern.   Wir wünsche dabei viel Erfolg
und  vor allem viel Geduld,  um die daraus resultierenden Gefängnisstrafen mit Gleichmut zu
ertragen.
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2013-09-15

Wahlbetrugsprozess: Das Urteil


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf),  nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen.  Anstatt den  Mann mit  sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm  die  VP-Gemeinderäte  in einer  Fraktionssitzung  am selbigen Tag,   noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.

Offenbar hatte  die  ÖVP-Fraktion  keinerlei  Probleme  damit,  dass ein  ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar.  Wir haben zwar nicht erwar-

tet,  dass Heissenberger  die Höchststrafe bekommt,  jedoch hofften  wir auf  ein Urteil mit
Signalwirkung.

Das Urteil

Heute  fand  im LG Eisenstadt  der  Prozess  gegen Heissenberger statt.  Die Korruptions-
staatsanwaltschaft  warf dem  Ex-Bürgermeister vor,  bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010  insgesamt  16 Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel selbst  ausgefüllt und  die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.

Der Strafrahmen  für die von  Heissenberger begegangene Straftat beträgt  zwischen mind-

estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe.  Wie bereits erwähnt,  haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da  haben  wir uns  gründlichst geirrt.  Der  Ex-Ortschef  von  Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu  6 Monaten bedingt  und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.  Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.

Entwertung eines demokratischen Grundrechts

Bei allen  Respekt gegenüber  der Justiz,  bezeichnen wir  dieses Urteil  als Witz.  Es hat
weder  Signal- noch  Abschreckungswirkung.  Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen  Wahlbetrug   durch  einen  Politiker,  ein  Schlag   ins  Gesicht   einer  Demokratie. 
Freie  und  geheime  Wahlen  sind ein  fundamentales und  wichtiges Grundrecht  eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.

Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können  wir uns  dieses äußerst  milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin

schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.

Kuriosum am Rande. Der Angeklagte,  Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung  Bedenkzeit.  Man  bedenke,  der  Mann  hatte  die Mindeststrafe  ausgefasst.

Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen  erwartet und  dies nach  dem Motto:  „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?

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2011-06-30
 

Inhalts-Ende

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