Bürgermeister wegen verfassungsrechtlich und
demokratisch bedenklicher Aussage rücktrittsreif
Teile des linken Meinungsspektrums müssen mit einer sehr erfolgreichen internationalen
Jugendbewegung erst ihren Umgang lernen.
Am letzten Samstag versammelten sich Identitäre aus allen Bundesländern, Frankreich,
Deutschland, Italien, Tschechien, der Schweiz und mehr zu einer sehr erfolgreichen
Kundgebung. Linksextreme Chaoten versuchten diese – tlw. mit Gewalt gegen die
Polizei – zu stören und zu verhindern. Die Behörden mussten 37 gewaltbereite, selbst-
ernannte „Antifaschisten” verhaften.
Mittlerweile gibt es über 200 Anzeigen, davon über 50 wegen strafrechtlicher Delikte,
lautend auf: Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung,
Stören einer Versammlung, Waffenbesitz und Körperverletzung. Linksextreme waren u.a.
mit illegalen Schlagstöcken und Steinschleudern bewaffnet und schossen Steine und
Schraubenmuttern nach Teilnehmern der Identitären und den Einsatzkräften. Niemand
kann abstreiten, dass die Polizei dabei eingreifen muss.
Es ist ausdrücklich zu betonen, dass die Kundgebung der Identitären Bewegung voll-
kommen friedlich ablief und keine einzige Anzeige von Seiten der Polizei erstattet wurde.
Am Montag konnte erst mithilfe der Staatsanwaltschaft aufgedeckt werden, dass es sich
bei der von den Gegendemonstranten mehrsprachig veröffentlichten Behauptung, wo-
nach eine angeblich Schwangere durch den Polizeieinsatz ihr Kind verloren haben soll,
um eine zynische Lüge handelte.
Den Vogel hat gestern aber der Bürgermeister von Wien, Michael Häupl (SPÖ) abge-
schossen. Anstatt das verfassungsrechtlich verankerte Demonstrationsrecht für alle
demokratischen Gruppen zu verteidigen und politischer Gewalt eine klare Absage zu
erteilen, verstieg sich Häupl zu der Aussage: „Eine Gruppe wie die Identitären gehört
längst politisch verboten. Das ist eine neofaschistische Organisation, die eigentlich
völlig klar unter das Verbotsgesetz fällt. Diese Demo hätte gar nicht statt finden
dürfen.”
Diese infame Behauptung Häupls wird die Identitäre Bewegung Österreichs nicht auf
sich sitzen lassen. Die Identitäre Bewegung Europas hat mit dem Nationalsozialismus
schlicht überhaupt nichts zu tun. Die gewaltbereiten Extremisten finden sich allein
auf Seiten der „Offensive gegen Rechts”, welche organisatorisch pikanterweise vom
Umfeld und von der Spitze des VSStÖ, der Studentenorganisation der SPÖ, sowie
den Jungen Grünen getragen wird! Die Organisatorin Natascha Strobl, als EX-VSStÖ-
Chefin SP-Landesvorstandsmitglied und ihre Clique fanden sich auch im Umfeld der
desaströsen NOWKR-Krawalle im Jänner. Identitäre wurden von ihnen wiederholt
„gestalkt”.
Der Bürgermeister schrammt über den Verfassungsbogen, indem er völlig verfassungs-
konformen Veranstaltungen die Legitimität abspricht. Das Bundesamt für Verfassungs-
schutz hat am 16.05.2014 gegenüber „Die Presse” klargestellt, dass die Identitäre
Bewegung weder mit dem Strafrecht noch mit dem Verbotsgesetz in Berührung
gekommen ist, als auch, dass von ihr keine Bedrohung des Rechtsstaats ausgeht. Die
Aussage von Häupl ist darum nicht nur haltlos und frei erfunden, sondern es ist eine
üble Verleumdung, unbescholtenen Bürgern, die friedlich ihr Versammlungsrecht aus-
üben, solche Anwürfe zu machen. Vielmehr wird sich auch die österreichische Linke
an eine sehr erfolgreiche europäische Jugendorganisation gewöhnen und dabei die
demokratischen Spielregeln einhalten müssen.
„Bürgermeister Häupl ist nunmehr der prominenteste (Alt-)Linke, der das Verfassungs-
recht und die Grundsätze der Versammlungsfreiheit noch nicht ganz verstanden hat.
Man kann in einem demokratischen Rechtsstaat eben nicht einfach verbieten, was
einem politisch nicht in den Kram passt“, sagt Alexander Markovics, Obmann der
Identitären Bewegung Österreich. In politischer Hinsicht wäre Bürgermeister Häupl
wegen seiner verfassungsrechtlich und demokratisch mehr als bedenklichen Aussage
jedenfalls rücktrittsreif.
Die Identitäre Bewegung Österreich prüft eine Anzeige gegen Michael Häupl wegen
Verleumdung nach §297 StGb und ggf. auch weitere Klagen wegen Übler Nachrede
nach §111 StGb und Verhetzung.
Konkret wird zunächst an die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung über-
geben, bei der um Überprüfung ersucht wird, ob Häupls Aussage den Tatbestand der
Verleumdung nach §297 StGb erfüllt. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolg-
ung einleitet, schließt sich die Identitäre Bewegung Österreichs dem Verfahren als
Privatbeteiligte mit einem Schadenersatzanspruch an.
(Quelle: Presseaussendung der Identitäre Bewegung Österreichs)
*****
2014-05-21
Kein Berufsdiplomat
Dass der FPÖ-Politiker Königshofer nicht zum Berufsdiplomaten berufen ist dürfte klar auf
der Hand liegen. Seine Ausdrucksweise ist zuweil sehr rustikal. Allerdings gibt es meist
konkrete Anlässe, wenn sich Königshofer zu seinen sehr direkten Äußerungen hinreissen
läßt. Eines muß man dem Mann aber lassen, nämlich dass er die Dinge beim Namen
nennt und nicht wie die Katze um den heißen Brei schleicht.
Die in Österreich herrschende Ausländerkriminalität und die dadurch resultierende Ab-
schiebeproblematik ist kein Geheimnis mehr. Anstatt kriminelle Ausländer sofort abzu-
schieben, bleiben diese oft jahrelang in der Alpenrepublik und tanzen den Behörden
auf der Nase herum. Unterstützung finden sie bei diversen Gutmenschenfraktionen und
NGOs.
Kritik nicht erwünscht
Und wagt es jemand diese Tatsache offen zu kritisieren, ist er sofort ein Diskriminierer
oder schlimmstenfalls ein Nazi. Ein konkreter Fall veranlasste Werner Königshofer zu
folgendem heutigen Facebook-Eintrag.
Screen: facebook.com
Dieser Eintrag versetzte die Online-Ausgaben der Tageszeitungen „Die Presse“ (Zitat: „Der
FPÖ-Politiker Königshofer wettert gegen einen Asylwerber („Kanake“)“ und „Der Standard“
(Zitat: „Der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-
Eintrag einen marokkanischen Asylwerber als „Kanaken“ bezeichnet“ in hellen Aufruhr.
Schwer krimineller Asylwerber
Nun handelt es sich bei dem „armen“, vermutlich politisch verfolgten Marokkaner um ein be-
sonderes Früchtchen. Laut Online-Ausgabe der Kronen-Zeitung wird gegen den 19-jährigen
Asylwerber wegen Drogen, Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und sogar eine Mord-
drohung gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Auf einen anderen Asylwerber ging der An-
geklagte mit einer zerbrochenen Bierflasche los und schnitt ihm dabei ein Ohr ab. Zudem
wurde der Strafantrag von Staatsanwalt Thomas Willam auf Betrug und Diebstahl ausgeweitet.
Keine adäquate Stelle vacant?
Leider schweigen sich „Die Presse“ und „Der Standard“ in ihren Beiträgen darüber aus, wie
man mit so einem Gesindel verfahren sollte. Vielleicht sollten die beiden Tageszeitungen
dem Mann eine Stelle mit Dienstwagen, Sekretärin und Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir dass Königshofer mit seiner Äußerung den Nagel auf
den Kopf getroffen hat.
Den einzigen Vorwurf den man dem FPÖ-Politiker in diesem Fall machen kann ist der, dass
er mit der Äußerung „Kanaken“ die Ureinwohner von Neukaledonien beleidigt haben könnte.
Denn diese haben mit dem kriminellen Marokkaner nichts gemeinsam.
*****
2011-05-25
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/
Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25
Nachwehen
War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.
Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen
versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizisten
körperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde
von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.
Alles auf Video
Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.
Wahrheitspflicht
Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.
Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.
http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel
Polizisten lügen doch nicht
Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.
Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-
schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und
wahllos aus der Menge gezogen wurde.
Anwalt berief
Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.
Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz
irgendwie zu rechtfertigen.
Zu weit links
Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.
Stauni
2009-08-20
Polizist vor Gericht
Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.
Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.
Zu tief in Glas geschaut
Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.
Verhängnisvolle Rückkehr
Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.
Wachzimmer als Boxring
Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.
Berechtigte Hoffnungen ?
Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.
Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch
Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.
Nachtwächter vs. Polizei
Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.
Stauni
2009-07-10