Immer wieder Gewalttaten in Wien-Favoriten

Absichtlich schwere Körperverletzung - Suchtmittel - Festnahme - Widerstand gegen die Staatsgewalt - schwere Sachbeschädigung

Aus der sichersten und lebenswertesten Stadt, in diesem Fall schon wieder Wien-Favoriten, weiß die Polizei heute wie folgt zu berichten:  Beamte des Stadtpolizeikommandos Favoriten wurden aufgrund eines Mannes mit Messer im Bereich des Keplerplatzes alarmiert. An der Örtlichkeit konnte ein 26-jähriger syrischer Staatsangehöriger mit einem Klappmesser in der Hand und Kopfverletzungen sowie ein 35-jähriger senegalesischer Staatsangehöriger mit Schnittverletzungen im Handbereich angetroffen werden. In weiterem Verlauf konnte eruiert werden, dass der 26-Jährige dem 35-Jährigen ein Getränk ins Gesicht schüttete, nachdem der 35-Jährige angab, dass kein Platz mehr auf einer Parkbank vorhanden sei. Im Zuge der Auseinandersetzung verletzte der 26-Jährige den 35-Jährigen mit Messerstichen im Bereich der Hand und es kamen beide zu Sturz, wobei der 26-Jährige im Bereich des Kopfes verletzt wurde.

Der 26-Jährige wurde wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung vorläufig festgenommen. Im Zuge der Durchsuchung konnte in seinem Rucksack eine Plastiktüte mit vermutlichem Cannabiskaut vorgefunden und sichergestellt werden. Die Tatwaffe wurde ebenfalls sichergestellt. Beide Beteiligten wurden durch die Berufsrettung Wien notfallmedizinisch erstversorgt. In einer Polizeiinspektion attackierte der Festgenommene mehrere Beamte mit Tritten, beschimpfte diese und beschädigte eine Arrestzelle. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Bei dem Vorfall wurden keine Beamten verletzt.

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Identitäre Bewegung prüft Anzeige gegen Häupl


Bürgermeister wegen verfassungsrechtlich und

demokratisch bedenklicher Aussage rücktrittsreif

Teile des linken Meinungsspektrums müssen mit einer sehr erfolgreichen internationalen
Jugendbewegung erst ihren Umgang lernen.
Am  letzten Samstag versammelten sich Identitäre aus allen Bundesländern, Frankreich,
Deutschland,  Italien, Tschechien,  der  Schweiz  und  mehr  zu  einer  sehr erfolgreichen
Kundgebung.   Linksextreme  Chaoten  versuchten  diese – tlw.  mit  Gewalt  gegen  die
Polizei – zu stören und zu verhindern.   Die Behörden mussten 37 gewaltbereite, selbst-
ernannte „Antifaschisten” verhaften.
Mittlerweile  gibt  es  über  200 Anzeigen,  davon  über  50 wegen strafrechtlicher Delikte,
lautend auf: Landfriedensbruch, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung,
Stören einer Versammlung, Waffenbesitz und Körperverletzung. Linksextreme waren u.a.
mit  illegalen  Schlagstöcken  und  Steinschleudern  bewaffnet  und schossen Steine und
Schraubenmuttern  nach  Teilnehmern  der Identitären und den Einsatzkräften.  Niemand
kann abstreiten, dass die Polizei dabei eingreifen muss.
Es  ist  ausdrücklich  zu  betonen,  dass  die  Kundgebung der Identitären Bewegung voll-
kommen friedlich ablief und keine einzige Anzeige von Seiten der Polizei erstattet wurde.
Am  Montag konnte erst mithilfe der Staatsanwaltschaft aufgedeckt werden,  dass es sich
bei  der  von  den  Gegendemonstranten mehrsprachig veröffentlichten Behauptung, wo-
nach  eine angeblich Schwangere durch den Polizeieinsatz ihr Kind verloren haben soll,
um eine zynische Lüge handelte.
Den  Vogel hat  gestern aber der Bürgermeister von Wien, Michael Häupl (SPÖ) abge-
schossen.   Anstatt  das  verfassungsrechtlich verankerte  Demonstrationsrecht  für alle
demokratischen  Gruppen zu verteidigen und politischer Gewalt eine klare Absage zu
erteilen,  verstieg sich Häupl zu der Aussage:  „Eine Gruppe wie die Identitären gehört
längst  politisch  verboten.   Das  ist eine neofaschistische Organisation,  die eigentlich
völlig  klar  unter  das  Verbotsgesetz  fällt.   Diese  Demo  hätte  gar  nicht  statt finden
dürfen.”
Diese  infame  Behauptung  Häupls wird die Identitäre Bewegung Österreichs nicht auf
sich sitzen lassen. Die Identitäre Bewegung Europas hat mit dem Nationalsozialismus
schlicht  überhaupt  nichts  zu  tun.   Die  gewaltbereiten  Extremisten finden sich allein
auf  Seiten der  „Offensive gegen Rechts”,  welche  organisatorisch  pikanterweise vom
Umfeld  und  von  der  Spitze  des  VSStÖ,  der Studentenorganisation der SPÖ,  sowie
den Jungen Grünen getragen wird!  Die Organisatorin Natascha Strobl, als EX-VSStÖ-
Chefin  SP-Landesvorstandsmitglied  und ihre Clique fanden sich auch im Umfeld der
desaströsen  NOWKR-Krawalle  im  Jänner.  Identitäre  wurden  von  ihnen  wiederholt
„gestalkt”.
Der Bürgermeister schrammt über den Verfassungsbogen, indem er völlig verfassungs-
konformen Veranstaltungen die  Legitimität abspricht.  Das Bundesamt für Verfassungs-
schutz  hat  am  16.05.2014  gegenüber  „Die Presse”  klargestellt,  dass  die  Identitäre
Bewegung   weder  mit  dem   Strafrecht  noch  mit  dem   Verbotsgesetz  in  Berührung
gekommen ist, als auch,  dass von ihr keine Bedrohung des Rechtsstaats ausgeht. Die
Aussage  von  Häupl  ist  darum nicht nur haltlos und frei erfunden,  sondern es ist eine
üble Verleumdung, unbescholtenen Bürgern, die friedlich ihr Versammlungsrecht aus-
üben,  solche  Anwürfe zu machen.   Vielmehr wird sich auch die österreichische Linke
an  eine  sehr  erfolgreiche  europäische Jugendorganisation gewöhnen und dabei die
demokratischen Spielregeln einhalten müssen.
„Bürgermeister Häupl ist nunmehr der prominenteste (Alt-)Linke, der das Verfassungs-
recht  und  die  Grundsätze  der Versammlungsfreiheit noch nicht ganz verstanden hat.
Man  kann  in  einem  demokratischen  Rechtsstaat  eben nicht einfach verbieten,  was
einem  politisch  nicht  in  den  Kram  passt“,  sagt  Alexander Markovics,  Obmann der
Identitären  Bewegung  Österreich.   In  politischer  Hinsicht  wäre Bürgermeister Häupl
wegen seiner verfassungsrechtlich und demokratisch mehr als bedenklichen Aussage
jedenfalls rücktrittsreif.
Die  Identitäre Bewegung Österreich  prüft eine Anzeige gegen Michael Häupl wegen
Verleumdung nach §297 StGb und ggf.  auch weitere Klagen wegen Übler Nachrede
nach §111 StGb und Verhetzung.
Konkret  wird  zunächst  an die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung über-
geben, bei der um Überprüfung ersucht wird, ob Häupls Aussage den Tatbestand der
Verleumdung  nach  §297 StGb erfüllt. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolg-
ung  einleitet,  schließt  sich  die  Identitäre Bewegung Österreichs  dem Verfahren als
Privatbeteiligte mit einem Schadenersatzanspruch an.
(Quelle: Presseaussendung der Identitäre Bewegung Österreichs)
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2014-05-21

Kanaken


Kein Berufsdiplomat

Dass der FPÖ-Politiker Königshofer nicht zum Berufsdiplomaten berufen ist dürfte klar auf
der  Hand liegen.  Seine Ausdrucksweise  ist zuweil sehr rustikal.  Allerdings gibt es meist
konkrete Anlässe, wenn sich Königshofer zu seinen sehr direkten Äußerungen hinreissen
läßt.  Eines  muß  man dem  Mann aber lassen,  nämlich dass  er die  Dinge beim  Namen
nennt und nicht wie die Katze um den heißen Brei schleicht.

Die in Österreich  herrschende Ausländerkriminalität und die  dadurch resultierende Ab-
schiebeproblematik  ist kein  Geheimnis mehr.  Anstatt kriminelle Ausländer sofort abzu-
schieben,  bleiben diese  oft jahrelang  in der  Alpenrepublik und  tanzen den Behörden
auf der Nase herum. Unterstützung finden sie bei diversen Gutmenschenfraktionen und
NGOs.

Kritik nicht erwünscht

Und wagt es jemand diese Tatsache offen zu kritisieren, ist er sofort ein Diskriminierer
oder schlimmstenfalls ein Nazi.  Ein konkreter Fall veranlasste Werner Königshofer zu
folgendem heutigen Facebook-Eintrag.


Screen: facebook.com

Dieser Eintrag versetzte die Online-Ausgaben der Tageszeitungen  „Die Presse“  (Zitat: „Der
FPÖ-Politiker Königshofer wettert gegen  einen Asylwerber („Kanake“)
“  und  „Der Standard“
(Zitat: „Der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-
Eintrag einen marokkanischen Asylwerber als „Kanaken“ bezeichnet“
in hellen Aufruhr.

Schwer krimineller Asylwerber

Nun handelt  es sich bei dem „armen“,  vermutlich politisch verfolgten  Marokkaner um ein be-
sonderes Früchtchen.  Laut Online-Ausgabe der  Kronen-Zeitung wird gegen den 19-jährigen
Asylwerber wegen Drogen, Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und sogar eine Mord-
drohung gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Auf einen anderen Asylwerber ging der An-
geklagte  mit  einer  zerbrochenen  Bierflasche los  und schnitt  ihm dabei  ein Ohr  ab.  Zudem
wurde der Strafantrag von Staatsanwalt Thomas Willam auf Betrug und Diebstahl ausgeweitet.

Keine adäquate Stelle vacant?

Leider schweigen sich  „Die Presse“  und  „Der Standard“  in ihren Beiträgen darüber aus, wie
man  mit  so einem  Gesindel verfahren  sollte. Vielleicht  sollten  die  beiden  Tageszeitungen
dem Mann eine Stelle mit Dienstwagen, Sekretärin und Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir dass Königshofer mit seiner Äußerung den Nagel auf
den Kopf getroffen hat.

Den einzigen  Vorwurf den  man dem FPÖ-Politiker in diesem Fall machen kann ist der, dass
er mit der Äußerung „Kanaken“ die Ureinwohner von Neukaledonien beleidigt haben könnte.
Denn diese haben mit dem kriminellen Marokkaner nichts gemeinsam.

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2011-05-25
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

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2010-12-25
 

In Linz beginnt’s

 

Nachwehen

War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.
Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen
versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizisten
körperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde
von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.

Alles auf Video

Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.

Wahrheitspflicht

Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.

Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.

http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel

Polizisten lügen doch nicht

Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.  

Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-

schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und
wahllos aus der Menge gezogen wurde.

Anwalt berief

Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.

Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz

irgendwie zu rechtfertigen.

Zu weit links

Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.

Stauni

  
2009-08-20
  

Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

Inhalts-Ende

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