Zwangsbeglückung scheint in Mode zu kommen
Scheinbar ist es bei etlichen Unternehmen in Mode gekommen, sich auf dem Rücken
ihrer Mitarbeiter(innen) als Wohltäter zu erweisen. Erst kürzlich geriet der REWE –
Konzern in die Schlagzeilen.
Aber auch nicht so große Unternehmen wie REWE zwangsbeglücken ihre Angestellten,
die das ganze Jahr wertvolle Arbeit für die Chefetage geleistet haben. So erreichte uns
heute ein „Weihnachtsbrief“ der Firma SALES CREW.
Man bedankt sich zwar herzlich für die tolle Zusammenarbeit in diesem Jahr und spricht
weihnachtliche Glückwünsche aus. Gleichzeitig teilt die Firmenleitung aber mit, dass man
sich heuer dazu entschlossen hat, statt Weihnachtsgeschenke, der Caritas eine Spende
zukommen zu lassen.
Ein betroffener Mitarbeiter, der uns den Brief zukommen ließ: „Warum werde ich nicht
gefragt ob ich spenden will? Außerdem werden Steuergelder, zu denen ich auch
beitrage, ohnehin für Flüchtlinge verwendet. Wenn die Firma keine Weihnachts-
geschenke verteilen will, so soll sie das klipp und klar sagen, aber nicht mit einer
Spendenaktion zwangsbeglücken.“
*****
2015-12-17
Es gibt Neuigkeiten
Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller bietet für Freunde des Forums und Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.
Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen. Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite (von der wir ein vollständiges Abbild haben) folgenden
Beitrag.
Herzzerreisende Story
Quelle: http://martin-bugelmueller.at
Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte ein professioneller Linzer Asylantenanwalt eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben, so meint zumindest Martin Bugelmüller. Aber lesen Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.
Edis K. wurde trotzdem abgeschoben
Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an. Der hatte wiederum nicht soviel Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.
Gut, Misserfolge muss man im Rechtsbereich gelegentlich hinnehmen, hatte doch der
Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.
Wieviel kostet „Kostenlos“?
Und jetzt kommen wir wie eingangs erwähnt auf die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings nicht ganz, wie Bugelmüller selbst einräumt. Sollten sich Personen die sich
keinen Rechtsanwalt leisten können an den Philanthropen wenden, müssen sie schon
einige Euro locker machen.
Quelle: http://martin-bugelmueller.at
In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns ohne jegliche Kosten. Aber wir wollen uns nicht in Haarspaltereien üben, denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen
aus seiner eigenen Tasche bezahlen.
Kostenlos geht ganz schön ins Geld
Es kann sich doch nur um einige Peanuts, also einen bedeutungslosen Betrag handeln.
Das dachten wir zumindest, bis uns eine Kopie der Klageergänzung der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.
Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.
Laut RAK-Klageergänzung musste Edis K. für die kostenlose Rechtshilfe, immerhin die
stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der Pauschalgebührensätze und jener der notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:
Auszug aus der RAK-Klage
Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.
Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:
Auszug aus der RAK-Klage
Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in der Klage die bezahlten EUR 1.450,00 als Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.
In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-
tin Bugelmüller eine völlig neue Bedeutung bekommen. Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.
*****
2011-03-27
{jcomments off}
Martin Bugelmüller
Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sein, über die dieses Online-Magazin berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.
Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-
ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt, auf der er für das Forum von Freunden und Mitgliedern der Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.
Kein Freund von Bugelmüller
Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“ vorstellen, deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
Screen: xlarge.at
RAK klagte
Offenbar zählt die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.
Teures kostfreies Angebot
Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein Forums- oder persönlicher Freund des Wohltäters ist, bleibt ihm nur die Mitglied-
schaft in der Juridicum Rechtschutzgruppe, um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.
Screen: rechtschutzgruppe.at
Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den
beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.
Screen: webmart.de
Auch Freunde müssen zahlen
Aber auch als Freund des Martin Bugelmüllers, dürfte es mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.
Screen: martin-bugelmueller.at
Offenbar scheint Bugelmüller die Bedeutung von „kostenlos“ nicht zu kennen. Kostenlos
bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.
Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit. Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-
zess gegen die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren, wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.
*****
2011-03-01
{jcomments off}
Die Meinungen sind geteilt
Die peinlichen Enthüllungen von Wikileaks-Chef Julian Assange, teilen die Welt in zwei
Lager. Die einen sind strikt dagegen und andere begrüßen die Veröffentlichungen. Währ-
end uns seine Aktionen gefallen, lässt das beliebte Familienblatt mit den vielen Sexanzei-
gen, sprich Kronen Zeitung, an Assange bis dato kein gutes Haar.
Fakt ist es jedenfalls, dass Julian Assange zur Zeit der meist gesuchte und meist gehasste
Mann der Welt ist. Ein Server nach dem anderen wurde von staatlich beauftragten Hackern
gehackt, sowie Bank-Konten eingefroren, um den Wikileaks-Chef finanziell auszuhungern.
Gustav vs. Julian
Sogar zwei Vergewaltigungen wurden erfunden, um einen internationalen Haftbefehl zu
rechtfertigen. Erstaunlich ist nur das Land, von welchem Assange wegen der angeblich
begangenen Straftaten gesucht wird.
Da wird doch nicht die Fantasie mit den schwedischen Ermittlern durchgegangen sein,
nachdem sie die Sex-Enthüllungen ihres Königs gelesen haben und aus Sex in einer
strengen Kammer, eine Vergewaltigung bastelten.
Falls Sie nicht wissen was eine strenge Kammer ist, schauen Sie einfach in der Kronen
Zeitung nach. Im beliebten Familienblatt befinden sich im Sexanzeigenteil genügend Tele-
fonnummern, unter denen Sie ausführliche Auskunft erhalten werden.
Die Spatzen pfeifen es ohnehin von den Dächern
Aber nun wieder zurück zum Thema. Auch einige österreichische Politiker bekamen über
Wikileaks ihr Fett weg. Zwar nichts weltbewegendes, aber Ehre wem Ehre gebührt. Aller-
dings was kann Assange schon aufregendes über unsere Politiker berichten, was ohnehin
nicht fast jeder weiß, nachdem es die Spatzen von den Dächern gepfiffen haben.
Aber nicht alle Politiker hassen den Wikileaks-Chef. Freunde hat er vor allem unter jenen,
die es noch nicht zu einer politischen Größe geschafft haben und deshalb ihr Dasein in der
Opposition fristen müssen.
Peter Pilz doch kein Fantast
Ein typisches Beispiel dafür ist der Grüne Sicherheitssprecher Dr. Peter Pilz. Dieser fordert
tatsächlich, dass Österreich dem Wikileaks-Chef politisches Asyl gewähren soll. Wir haben
den Grünpolitker immer für einen realitätfremden Fantasten gehalten. Diese Meinung müs-
sen wir nun gründlichst revidieren.
Das Motiv von Pilz ist zwar nicht sofort, allerdings beim genaueren Hinsehen zu erkennen.
Als Sicherheitssprecher müsste er eigentlich gegen die Aktivitäten eines Enthüllungsjour-
nalisten sein und diese verurteilen.
Doch was gäbe es Schöneres, als einen Julian Assange sein Eigen zu nennen und sich
seiner Dienste bedienen zu können. Um an sein Dankbarkeitsgefühl zu appelieren, könnte
man ihn sicher dazu bewegen, so einige peinliche Enthüllungen über politische Gegner zu
veröffentlichen.
Die Geister die ich rief
Allerdings vergisst Pilz den Umkehrschluss. Selbst wenn es im gelänge, sich mit den Dien-
sten eines Julian Assange an die politische Spitze zu katapultieren, käme irgendwann ein
anderer aus der letzten Reihe, der das gleiche Spiel zu spielen versuchen würde. Daher
fällt eine Anbiederung an den Wikileaks-Chef unter das Motto: „Die Geister die ich rief“.
Peinliche Anbiederung von Pilz
So sehr wir auch der Arbeit eines Julian Assange Respekt zollen, so wenig wäre polit-
isches Asyl gerechtfertigt. Dr. Peter Pilz vergisst nämlich einen wesentlichen Faktor. Der
Wikileaks-Chef ist kein Robin Hood oder selbstloser Wohltäter. Er betreibt seinen Job ge-
gen bare Münze und verdient ein Vermögen damit. Daher ist die Anbiederung, ihm die
Server der Grünen zur Verfügung zu stellen, mehr als peinlich.
*****
2010-12-05