Ein Angebot zu dem man nicht Nein sagen kann?

Will Mercedes-Benz unbedingt seine Hybrid-Autos anbringen?

Im September dieses Jahres bestellte sich ein Unternehmer aus Niederösterreich ein neues Auto. Da er bereits 35 Jahre der Marke mit dem Stern vertraut, fiel seine Wahl natürlich wieder auf einen Mercedes-Benz und zwar genau, auf einen Diesel-Verbrenner der Type GLC 220d 4Matic. Auf E- bzw. Hybrid-Technik verzichtete er, weil er die Meinung vertritt, dass diese nicht wirklich ausgereift sei. Lange Ladezeiten und die geringe Kilometer-Reichtweite gegenüber einem Verbrenner, sowie eine noch nicht wirklich vorhandene Infrastruktur von E-Tankstellen, wollte und will der Mercedes-Fan nicht in Kauf nehmen.

Das neue Auto soll, so laut Kaufvertrag, Ende Februar 2024 geliefert werden. Gestern erhielt Herr S. (Name der Redaktion bekannt) Post von Mercedes-Benz Österreich.

Nun könnte man im ersten Moment glauben, dass Mercedes-Benz ein Wohltäter sei und dem Kunden rund 10.000,- Euro schenken will, denn etwa um diese Summe ist die Hybrid-Variante teurer. Wie  „t-online“ bereits im Februar dieses Jahres berichtete, ist der Verkauf von E-Autos und auch von Plug-in-Hybriden drastisch eingebrochen. Im Januar 2023 wurde nur mehr etwa 9.000 Plug-in-Hybride neu zugelassen – nach rund 54.100 im Januar 2022 und rund 70.000 im Dezember 2022.

Bedenkt man nun, dass Mercedes-Benz ein solches Hybrid-Auto sogar früher liefern kann als das bestellte Modell, könnte man durchaus – in Hinsicht auf den massiven Verkaufseinbruch bei den Plug-in-Hybriden – zur Annahme kommen, dass von diesen Fahrzeugen ausreichend auf Halde stehen und an den Mann bzw. Frau gebracht werden sollen. Damit würde sich auch die „Großzügigkeit“ von Mercedes-Benz erklären.

Auch die Ankündigung von Lieferengpässen von „48V Starterbatterien“ und die damit entstandene erhebliche Lieferzeit- verzögerung, mit welcher der Kunde augenscheinlich „bewegt“ werden soll, die Hybrid-Variante zu nehmen, war uns nicht ganz klar.

Also haben wir eine Google-Abfrage gestartet und zahlreiche Antworten erhalten (obiges linkes Bild) . Unter diesen Antworten schien uns eine Webseite, auf welcher Mercedes-Benz Ersatzteile verkauft werden am geeignetsten (obiges rechtes Bild). Nachdem wir dort alle Daten korrekt eingegeben hatten, erhielten wir zahlreiche Batterien zur Ansicht. Allerdings konnten wir keine 48V Starterbatterien entdecken. Alle für das besagte Auto angebotenen Batterien haben 12 Volt!

Jedenfalls zeigt sich Herr S. über das „Mercedes-Angebot“ nicht erfreut und meint: „Wenn die Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht eingehalten werden und ich mit der Ankündigung einer ´erheblich Lieferverzögerung´ überredet werden soll ein Hybrid-Auto zu nehmen, werde ich den Vertrag stornieren und nach 35 Jahre die Automarke wechseln.“

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Wohltäter auf dem Rücken der Angestellten


Zwangsbeglückung scheint in Mode zu kommen

Scheinbar ist es bei etlichen Unternehmen in Mode gekommen, sich auf dem Rücken
ihrer  Mitarbeiter(innen)  als Wohltäter  zu  erweisen.   Erst  kürzlich geriet der REWE –
Konzern in die Schlagzeilen.
Aber auch nicht so große Unternehmen wie  REWE zwangsbeglücken ihre Angestellten,
die das ganze Jahr wertvolle Arbeit für die Chefetage geleistet haben.   So erreichte uns
heute ein „Weihnachtsbrief“ der Firma SALES CREW.
Man  bedankt  sich zwar herzlich für die tolle Zusammenarbeit in diesem Jahr und spricht
weihnachtliche Glückwünsche aus. Gleichzeitig teilt die Firmenleitung aber mit, dass man
sich  heuer dazu entschlossen hat,  statt Weihnachtsgeschenke,  der Caritas eine Spende
zukommen zu lassen.
Ein  betroffener  Mitarbeiter, der uns den Brief zukommen ließ: „Warum werde ich nicht
gefragt  ob  ich  spenden  will?   Außerdem  werden  Steuergelder,  zu  denen ich auch
beitrage,  ohnehin  für   Flüchtlinge  verwendet.   Wenn  die  Firma  keine  Weihnachts-
geschenke  verteilen  will,  so  soll  sie  das  klipp  und klar sagen,  aber nicht mit einer
Spendenaktion zwangsbeglücken.“
*****
2015-12-17

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2


Es gibt Neuigkeiten

Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag  „Kostenlose Rechtshilfe“  verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller  bietet für Freunde des Forums und  Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.

Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen.  Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite  (von der wir ein vollständiges Abbild haben)  folgenden
Beitrag.

Herzzerreisende Story

 Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
 
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte  ein professioneller  Linzer Asylantenanwalt  eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben,  so meint zumindest Martin Bugelmüller.  Aber lesen  Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.

Edis K. wurde trotzdem abgeschoben

Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an.  Der hatte  wiederum nicht soviel  Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.

Gut,  Misserfolge muss  man im  Rechtsbereich gelegentlich  hinnehmen,  hatte doch  der

Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.

Wieviel kostet „Kostenlos“?

Und jetzt  kommen wir wie  eingangs erwähnt auf  die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings  nicht ganz,  wie Bugelmüller  selbst einräumt.  Sollten sich  Personen die sich
keinen Rechtsanwalt  leisten können an  den Philanthropen wenden,  müssen sie schon
einige Euro locker machen.


Quelle: http://martin-bugelmueller.at

In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns  ohne jegliche  Kosten.  Aber wir  wollen  uns  nicht in  Haarspaltereien üben,  denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen

aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Kostenlos geht ganz schön ins Geld

Es kann  sich doch nur  um einige Peanuts,  also einen bedeutungslosen  Betrag handeln.
Das dachten  wir zumindest, bis uns  eine Kopie der Klageergänzung  der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.


Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.

Laut  RAK-Klageergänzung  musste  Edis K.  für die kostenlose  Rechtshilfe,  immerhin die

stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der  Pauschalgebührensätze und  jener der  notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:

Auszug aus der RAK-Klage

Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen  von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.

Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:

Auszug aus der RAK-Klage                 

Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in  der Klage die  bezahlten EUR 1.450,00 als  Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.

In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-

tin Bugelmüller eine  völlig neue Bedeutung bekommen.  Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.

*****

2011-03-27
 
{jcomments off}
 
 

Kostenlose Rechtshilfe?


Martin Bugelmüller

Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus  Politik,  Wirtschaft  und  Gesellschaft  sein,  über die  dieses  Online-Magazin  berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.

Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-

ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt,  auf der er für das  Forum von Freunden  und Mitgliedern der  Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.

Kein Freund von Bugelmüller

Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“  vorstellen,  deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
 

Screen: xlarge.at

RAK klagte

Offenbar zählt die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer  ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.


Teures kostfreies Angebot

Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein  Forums- oder persönlicher  Freund des  Wohltäters ist,  bleibt  ihm nur  die Mitglied-
schaft in der  Juridicum Rechtschutzgruppe,  um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.


Screen: rechtschutzgruppe.at

Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den

beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.


Screen: webmart.de

Auch Freunde müssen zahlen

Aber auch  als Freund des Martin Bugelmüllers,  dürfte es  mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat  Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at

Offenbar scheint  Bugelmüller die  Bedeutung von  „kostenlos“  nicht zu kennen.  Kostenlos

bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.

Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit.  Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-

zess  gegen die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren,  wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.

*****

2011-03-01
 
{jcomments off} 

Politisches Asyl für Wikileaks-Chef


Die Meinungen sind geteilt

Die peinlichen  Enthüllungen von  Wikileaks-Chef Julian Assange,   teilen die Welt in zwei
Lager. Die einen sind strikt dagegen und andere begrüßen die Veröffentlichungen. Währ-
end uns seine Aktionen gefallen, lässt das beliebte Familienblatt mit den vielen Sexanzei-
gen, sprich Kronen Zeitung, an Assange bis dato kein gutes Haar.

Fakt ist es jedenfalls,  dass Julian Assange zur Zeit der meist gesuchte und  meist gehasste
Mann der Welt ist. Ein Server nach dem anderen wurde von staatlich beauftragten Hackern

gehackt, sowie Bank-Konten eingefroren, um den Wikileaks-Chef finanziell auszuhungern.

Gustav vs. Julian

Sogar zwei  Vergewaltigungen wurden erfunden,  um einen internationalen  Haftbefehl zu
rechtfertigen.  Erstaunlich ist nur das Land,  von  welchem Assange  wegen der angeblich
begangenen Straftaten gesucht wird.
 
Da wird  doch nicht die  Fantasie mit den  schwedischen  Ermittlern durchgegangen  sein,
nachdem  sie  die  Sex-Enthüllungen ihres  Königs gelesen  haben  und aus  Sex in einer
strengen Kammer, eine Vergewaltigung bastelten.

Falls  Sie nicht  wissen was  eine strenge Kammer ist,   schauen Sie  einfach  in der  Kronen
Zeitung nach. Im beliebten Familienblatt  befinden sich im Sexanzeigenteil  genügend Tele-

fonnummern, unter denen Sie ausführliche Auskunft erhalten werden.

Die Spatzen pfeifen es ohnehin von den Dächern

Aber nun wieder  zurück zum Thema.  Auch einige österreichische  Politiker bekamen über
Wikileaks ihr Fett weg.  Zwar nichts  weltbewegendes,  aber Ehre wem Ehre gebührt.  Aller-
dings was kann Assange schon aufregendes über unsere Politiker berichten, was ohnehin
nicht fast jeder weiß, nachdem es die Spatzen von den Dächern gepfiffen haben.

Aber nicht alle  Politiker hassen den Wikileaks-Chef.  Freunde hat er vor allem  unter jenen,

die es noch nicht zu einer politischen Größe geschafft haben und deshalb ihr Dasein in der
Opposition fristen müssen.

Peter Pilz doch kein Fantast

Ein typisches Beispiel dafür ist der Grüne Sicherheitssprecher Dr. Peter Pilz. Dieser fordert
tatsächlich, dass Österreich dem Wikileaks-Chef politisches Asyl gewähren soll. Wir haben
den Grünpolitker immer für einen realitätfremden Fantasten gehalten. Diese Meinung müs-
sen wir nun gründlichst revidieren.

Das Motiv von Pilz ist zwar nicht sofort, allerdings beim genaueren Hinsehen zu erkennen.

Als Sicherheitssprecher müsste er eigentlich gegen die Aktivitäten eines  Enthüllungsjour-
nalisten sein und diese verurteilen.

Doch  was gäbe es  Schöneres,  als einen Julian Assange  sein Eigen zu nennen  und sich
seiner Dienste bedienen zu können. Um an sein Dankbarkeitsgefühl zu appelieren, könnte
man ihn sicher dazu bewegen, so einige peinliche Enthüllungen über politische Gegner zu

veröffentlichen.

Die Geister die ich rief

Allerdings vergisst Pilz den Umkehrschluss. Selbst wenn es im gelänge, sich mit den Dien-
sten eines Julian Assange an die politische Spitze zu katapultieren,  käme irgendwann ein
anderer aus der  letzten Reihe,  der das gleiche  Spiel zu spielen  versuchen würde. Daher
fällt eine Anbiederung an den Wikileaks-Chef unter das Motto: „Die Geister die ich rief“.

Peinliche Anbiederung von Pilz

So  sehr wir  auch der Arbeit  eines  Julian Assange Respekt zollen,  so wenig  wäre polit-
isches Asyl gerechtfertigt.  Dr. Peter Pilz  vergisst nämlich  einen wesentlichen Faktor.  Der
Wikileaks-Chef ist kein Robin Hood  oder selbstloser Wohltäter. Er betreibt seinen Job ge-
gen  bare Münze und  verdient ein  Vermögen damit.  Daher  ist die Anbiederung,  ihm die
Server der Grünen zur Verfügung zu stellen, mehr als peinlich.

*****

2010-12-05
 

Inhalts-Ende

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