Verdacht der Unterschlagung sowie Zollvergehen in Innsbruck

Erfolgreiche Zusammenarbeit von Polizei und Zoll führt zu Zigaretten-Großaufgriff

Ein der Lenker eines Firmen-Pkw wurde am Mitterweg in Innsbruck durch Polizeibeamte der GPI Innsbruck Flughafen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei fielen den Polizisten im Laderaum des Fahrzeuges, neben den benötigten Arbeitsutensilien, zwei große Reisekoffer ins Auge.

Als der 43-jährige Iraker zu den Koffern befragt wurde, signalisierte dieser plötzlich einen akuten gesundheitlichen Notfall und klagte über starke Bauchschmerzen, weshalb die Rettung hinzugerufen wurde. Immer, wenn die Beamten sich der Hecktüre des Autos näherten, fing der Fahrer wieder an zu schreien.

Nachdem der 43-Jährige von der Rettung versorgt wurde, stellten die Beamten bei einer Nachschau in den Koffern fest, dass diese prall gefüllt mit Zigarettenstangen waren. Im Zuge einer ersten Befragung gab der Iraker an, die Reisekoffer auf einem Autobahnparkplatz im Tiroler Oberland gefunden und mitgenommen zu haben. Erste Erhebungen lieferten Grund zur Annahme, dass die Zigaretten aus der Schweiz stammen. Dadurch ergab sich der Verdacht, dass die Tabakwaren geschmuggelt wurden, weshalb Zollbedienstete des Zollamts Österreich zur Amtshandlung hinzugezogen wurde.

Im Anschluss daran wurden zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt, an denen sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zollfahndung Innsbruck und zwei Mitarbeiter des Teams Reiseverkehr/Mobile Kontrolle teilnahmen. Der Beschuldigte und sein Cousin wurden durch die Zollbediensteten einvernommen. In weiterer Folge wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Die 152 Stangen Zigaretten wurden beschlagnahmt und amtlich vernichtet.

Finanzminister Magnus Brunner: „Ich danke allen beteiligten Einsatzkräften für die professionelle und gute Zusammenarbeit. Wir stellen damit sicher, dass unsere Gesetze eingehalten werden und schützen die korrekt wirtschaftenden Betriebe vor Betrügern.“

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Brandgefährlich: E-Zigaretten

Fachgerechte Entsorgung ist unbedingt erforderlich

In der Natur oder Restmüll haben E-Zigaretten nichts verloren, sie gehören zur Problemstoffsammlung oder zurück in die Trafiken. Warum? Bei der unsachgemäßen Entsorgung wie in öffentlichen Papierkörben oder im Restmüll besteht Brandgefahr durch die enthaltenen Batterien oder Akkus. Außerdem enthalten sie wertvollste Bestandteile, wie Aluminium Kupfer und Lithium, die viel zu schade für Wegwerfprodukte sind..

In den hippen E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten, die als E-Vapes verkauft werden, sind fix verbaute Lithium-Batterien oder Akkus enthalten. Trotzdem landen E-Zigaretten oft fälschlicherweise im Restmüll. Das bedeutet nicht nur eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, welche mit immensem Aufwand abgebaut werden, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für Mensch und Natur dar. Wenn sie im öffentlichen Papierkorb, Restmüll oder in der gelben Tonne entsorgt werden, können Lithiumbatterien oder wieder aufladbare Lithium-Ionen-Akkus bei mechanischer Beschädigung oder Überhitzung zu Bränden und Explosionen führen. Solche Brände im Behälter, im Sammelfahrzeug oder in Abfallbehandlungsanlagen stellen eine enorme Gefahr für Mensch und Umwelt dar.

E-Zigaretten und E-Vapes enthalten Lithium-Akkus bzw. Batterien und zählen zu Elektroaltgeräten. Sie dürfen daher keinesfalls in der Natur, den öffentlichen Papierkorb, der Restmülltonne bzw. in der gelben Tonne entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt werden, damit sie umweltgerecht entsorgt werden können. Einweg E-Vapes besonders umweltschädigend.

„Als besondere Belastung für die Umwelt gelten die sogenannten-E-Vapes. Anders als E-Zigaretten mit wieder aufladbaren Akkus können die Vapes, wenn sie leer gedampft sind, nicht wieder befüllt bzw. aufgeladen werden und müssen daher nach nur einmaligem Gebrauch schon entsorgt werden“, so Magdalena Schwärz-Pertiller, Kreislaufwirtschaftsexpertin von DIE UMWELTBERATUNG.

In der Natur verursachen achtlos weggeworfene Einweg-E-Zigaretten eine Verunreinigung von Böden und Wasser und stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Wenn sie unsachgemäß entsorgt werden, können Schwermetalle, Nikotin und andere Chemikalien aus Batterien und unbenutzten E-Liquid freigesetzt werden.

Eine britische Studie zeigt die enorme Verschwendung an Ressourcen durch E-Vapes auf: Jede Sekunde werden dort etwa zwei Einweg-E-Vapes weggeworfen. Hochgerechnet auf ein Jahr entspricht das einer Menge an weggeworfenem Lithium, das in etwa 1.200 Elektroauto-Batterien steckt! Für die Herstellung werden einige der wertvollsten Ressourcen wie Aluminium, Kupfer oder Lithium verschwendet. Sie haben auch Kunststoffgehäuse, die bromierten Flammschutz (POPs) enthalten. Aus all diesen Gründen, sollte die Verwendung von E-Zigaretten vermieden oder eingeschränkt werden und es sollte zumindest auf wiederverwendbare E-Zigartetten zurückgegriffen werden.

Wohin mit den verbrauchten E-Zigaretten? E-Zigaretten und ihre Bestandteile können bei Problemstoffsammelstellen kostenlos abgegeben werden. In Wien sind diese auf den Mistplätzen und einigen Märkten zu finden. Zusätzlich gibt es die mobile Problemstoffsammlung, die in regelmäßigen Abständen an 93 Punkten in Wien stattfindet: https://shorturl.at/bclmZ

Seit einiger Zeit können Einweg-E-Zigaretten auch in Trafiken kostenlos abgegeben werden. Oft stellen die Trafikanten freiwillig eine Sammelbox auf, in die man die E-Zigaretten einfach einwerfen kann. Übrig gebliebenes E-Liquid, also die Verdampfungsflüssigkeit in den E-Zigaretten, sollte keinesfalls in den Abfluss gegossen werden! Bei sehr wenig Restflüssigkeit kann diese in einem verschlossenen Behälter im Hausmüll entsorgt werden, bei größerer Menge sollte sie zur Problemstoffsammelstelle gebracht werden.

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Sind dem Finanzminister die Gesundheitsschäden durchs Rauchen egal?

Magnus Brunner sieht im Verkauf von Tabakprodukten einen positiven Beitrag zur österreichischen Gesellschaft

Das österreichische Finanzministerium gab heute die Bilanz der Tabaksteuereinnahmen für das Jahr 2023 bekannt. Es wurde mit einem vorläufigen Aufkommen von 2,081 Milliarden Euro beziffert. Österreichs Trafiken werden seit 240 Jahren auf Grund des Tabakmonopols, von selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer betrieben.

„Die Bilanz des Tabaksteueraufkommens 2023 spiegelt nicht nur einen finanziellen Beitrag für unser Land wider, sondern auch die Bedeutung eines inklusiven und sozial verantwortungsvollen Wirtschaftszweiges. Das Jubiläum unseres Tabakmonopols erinnert uns an die tief verwurzelten Werte von Inklusion und sozialem Engagement, die wir auch heute hochhalten. Mit dem Blick auf das 240. Jubiläum des Tabakmonopols erneuern wir unser Bekenntnis zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Tabakprodukten und zur Förderung von inklusiven Geschäftsmodellen, die einen positiven Beitrag zur österreichischen Gesellschaft leisten“, so Finanzminister Brunner.

Da singt doch der Finanzminister ein Jubellied auf einen „verantwortungsvollen“ Wirtschaftszweig, der im immerhin sehr viel Geld in die Kassa spült. Erstaunlich ist allerdings nur, dass er im Verkauf von Tabakprodukten einen positiven Beitrag zur österreichischen Gesellschaft sieht. Erstaunlich deshalb, weil das Rauchen für bis zu 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle und zahlreicher weitere Krebsarten, für die Entwicklung chronischer Lungenerkrankungen – die das Atmen behindern (chronisch-obstruktiv), für Schädigungen an den Augen, am Zahnhalteapparat, im Verdauungstrakt, am Skelett, an den Geschlechtsorganen bis hin zur Unfruchtbarkeit verantwortlich ist.

Aber alle diese schweren gesundheitlichen Schädigungen sind dem Finanzminister möglicherweise egal, solange der Rubel rollt. Wie könnte sonst jemand auf die erstaunliche Idee kommen, im Verkauf von Tabakprodukten einen positiven Beitrag zur österreichischen Gesellschaft zu sehen?

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Donauinselfest 2019: Gastronomen werden zum Zigarettenverkauf gezwungen


Was sagt eigentlich die SPÖ dazu?

 

Auf Twitter kursiert seit gestern nachfolgendes Sujet:

 

 

Wir hielten das obige Sujet für ein Fake und riefen deshalb die angegebene Kontaktnummer an.  Herr H., der uns auf sehr nette Art bereitwillig Auskunft erteilte, klärte uns darüber auf, dass es sich um kein Fake sondern um die Realität handle.

 

Nun handelt es sich beim Donauinselfest quasi um ein SPÖ-Fest bzw. steht dieses unter roter Schirmherrschaft.  Jedenfalls liegt der Verantwortungsbereich bei der Wiener SPÖ und diese hat auch das Sagen.

 

Die SPÖ tritt ja bekannterweise gegen das Rauchen in der Gastronomie auf.  Da erstaunt es uns, dass just auf dem Donauinselfest jeder Verkaufsstand (ausgenommen im Bereich der Kinderfreunde-Insel sowie der Familien-Insel) Zigaretten (einer bestimmten Marke) anbieten und in ausreichender Menge lagernd haben MUSS! Interessant ist auch der Hinweis, dass alle Gastronomen, die das Belieferungsangebot nicht in Anspruch nehmen möchten, sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung mit einer ausreichenden Menge der entsprechenden Produkte (Anm. d. Red.: Zigaretten einer bestimmten Marke) zu versorgen haben.

 

Nun kann man über die Sinnhaftigkeit eines Rauchverbotes in der Gastronomie durchaus geteilter Meinung sein.  Allerdings ergeben sich für uns zwei Fragen:

 

Was geschieht eigentlich mit Gastronomen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Zigaretten verkaufen und ihren Bereich rauchfrei halten wollen?

 

Was sagt eigentlich die SPÖ – die sich ja vehement gegen das Rauchen in der Gastronomie ausspricht – dazu, wenn Gastronomen zum Verkauf von Zigaretten gezwungen werden?  Und das auf einem Festival, welches unter ihrer Schirmherrschaft steht.  Übrigens sollten sich die Verantwortlichen bei der SPÖ diesen LINK ansehen.

 

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2019-06-12


Größter Schlag gegen Zigarettenmafia in Österreich


Rekordaufgriff: Zoll stellt 32 Tonnen Tabak sicher

 

 

Wie das Finanzministerium heute – Donnerstag (06.12.18) – bekannt gab, konnten Beamte des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien, am 16. November 2018, im Raum St. Pölten 32 Tonnen Tabak sicherstellen.  „Der bisher größte Schlag gegen die organisierte Zigarettenmafia“, so Finanzminister Löger.

 

Mit der vorgefundenen Menge an Tabak wäre es den Tätern möglich gewesen, knapp 32 Mio. Stück Zigaretten bzw. 160.000 Stangen herzustellen.  Der Verkaufswert der fertigten Zigaretten in Österreich, wäre mehr als 7,2 Mio. Euro und die hinterzogenen Steuern hätte knapp 5,6 Mio. Euro betragen.

 

 

Durch wochenlange und detailreiche Ermittlungen wurden die Zöllner auf den Lagerort in Niederösterreich aufmerksam. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde unter Leitung der Zollfahndung eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der zwei polnische Staatsangehörige angetroffen wurden, die gerade mit der Behandlung (Aromatisieren, Trocknen, Pressen und Verladen) des Tabaks beschäftigt waren.  Im Zuge dieser Kontrolle konnte auch ein LKW, der gerade in der Halle für den Weitertransport des Tabaks vorbereitet wurde, sichergestellt werden.  Neben dem Tabak wurden auch Zusatzstoffe für die Aromatisierung (ua. Rum, Zucker, Kakaopulver) als auch die Maschine, die dafür verwendet wurde, beschlagnahmt.

 

Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass der unversteuerte Tabak aus Belgien und Polen nach Österreich geliefert und nach der Bearbeitung in Kleinmengen weiter nach Lettland gebracht wird.  Durch eine neue Verschleierungstaktik wird versucht, die Behörden in die Irre zu leiten.  Die verschiedenen Arbeitsschritte der verbotenen Herstellung von Zigaretten werden voneinander getrennt und die Täter hoffen auf diese Art und Weise, mit geringerem Schaden davonzukommen.  Aufgrund der Aussagen der polnischen Mittäter gehen die Zollbeamten von einer Gesamtumschlagsmenge von ca. 300 Tonnen aus.  Weitere Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den internationalen Behörden sollen den Sachverhalt lückenlos aufklären.

 

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2018-12-06


Rauchendes Baby


Dümmliches Foto auf Zigarettenpackungen

Offenbar scheinen die Schockbilder von Lungenkrebs auf Zigarettenpackungen keinen
Raucher  wirklich  abzuschrecken.   Gut,  das könnte auch  damit tun haben,  dass dem
72-jährigen  Kettenraucher  und  Kandidat zur Bundespräsidentenwahl,  Alexander Van
der  Bellen,  ärztlich  attestiert  wurde,  eine wirklich herrliche Lunge zu  haben  und  es
auch  keine   sonstigen   Spuren  des   Rauchens  an  dessen  Organe  gibt.    Aber der
Kreativität   der Werbefritzen   (gilt  auch  für  Negativwerbung)   sind  scheinbar  keine
Grenzen gesetzt.


Also  griff man tiefer und präsentierte nun ein Bild eines rauchende Babys als vermeint-
liche Abschreckung. Gäbe es einen Oscar für dümmliche Fotos, dann hätte sich diesen,
das obig gezeigte Foto redlich verdient.
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2016-09-25

72-jähriger Kettenraucher hat eine herrliche Lunge


Gesundheitszustand von Van der Bellen lässt

den Schluss zu:  Rauchen ist ungefährlich

Predigen  doch  fast  ausnahmslos alle Mediziner über die Gefährlichkeit des Rauchens.
Um den Rauchern ihr Laster zu vergällen,  gibt es seit geraumer Zeit sogar  „Ekelbilder“
auf den Zigarettenpackungen und Rauchverbote an allen (un)möglichen Orten.
Allerdings  fragen  wir  uns,  warum das  Rauchen so verteufelt wird?   Diese Frage stellen
wir  uns  auf  Grund eines heutigen Artikels in der Presse.  Um den Gerüchten über einen
angeschlagenen  Gesundheitszustandes  entgegenzuwirken,   legte  der  unabhängigste
aller unabhängigen Bundespräsidentschaftskandidaten, Alexander Van der Bellen, seine
Befunde offen.
Der 72-jährige Van der Bellen ist bekannterweise ein sehr starker Raucher. Da verblüffen
uns Aussage  seines  Arztes,  wie:. „Er hat wirklich eine herrliche Lunge.“ .oder .„Auch auf
sonstige Spuren des Rauchens gebe es bei Van der Bellen keine Hinweise. Das gelte für
die Lunge, aber auch für andere Organe.“
Also scheint das Rauchen ungefährlich zu sein, denn wenn es bei einem 72-jährigen Ketten-
raucher  keine  Spuren  des  Rauchens  gibt  und  dieser  zudem eine  „herrliche Lunge“  hat,
lässt es nur diesen Schluss zu.
Im Interesse der Gesundheit von Alexander Van der Bellen könne wir nur hoffen,  dass
der  positive  Gesundheitszustand  wirklich stimmt und nicht unter einer seiner Lebens-
philosophien (wie jene im nachfolgenden Screenshot) fällt.
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2016-08-31

Bild der Woche 15/2015


Unmutsäußerung eines Rauchers?

Möglicherweise um seinen Unmut über das angekündigte Rauchverbot in der Gastronomie
kund zu tun,  deponierte  ein  unbekannter Täter in  Wien Ottakring,  zahlreiche Zigaretten-
stummeln  vor  dem  SPÖ-Sektionslokal  in  der  Klausgasse 44.   Oder  wurde die  „Tat“ gar
von frustrierten Genossen begangen, welche die ewigen Bevormundungen satt haben?
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2015-04-12

Rauchverbot: Gastronomen als Bauernopfer


Hausverbot für Mitterlehner, Oberhauser, Leitl und Erlacher

Foto: rettungdergastronomie.at
Mit  dem  absoluten  Rauchverbot  für  die Gastronomie scheint die Bundesregierung den
Bogen überspannt zu haben.   Österreichs Gastronomen sehen sich berechtigterweise in
ihrer  Existenz  gefährdet.  Einige  von  ihnen  haben sich daher zur überparteilichen und
unpolitischen Plattform  „RETTUNG DER GASTRONOMIE“ zusammengeschlossen.
Ein generelles Rauchverbot wird nach Ansicht der Gastronomen massive Umsatzeinbußen
zur  Folge haben.   Damit  ist  nicht  nur ihre Existenz sondern auch jene der Zulieferfirmen
in Gefahr. Zudem werden tausende Arbeitsplätze gefährdet sein.
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Gesundheitsministerin in einem gestrigen ZIB2-
Interview.  Dieses kann unter diesem. L I N K .aufgerufen werden.
Bleibt  nur  zu hoffen,  dass die bevormundeten Bürger(innen) und jene Gewerbetreiben-
den,  die durch das völlig sinnlose  Rauchergesetz finanziell geschädigt werden,  Politiker
wie Oberhauser und Co. im Jahr 2018 die Rechnung präsentieren.
Die  erstaunlichste  Aussage  von  Oberhauser  im  ZIB2-Interview,  ist  die Argumentation
mit dem „rauchfreien“ Arbeitsplatz. Denn damit deklariert sie Arbeitnehmer, die beispiels-
weise in der Stahlindustrie,  Straßenbau, Chemieindustrie etc. tätig sind, zu Bürger(innen)
zweiter Klasse.   Es sei denn,  sie will diese Arbeitsplätze verbieten lassen.
Wie scheinheilig und verlogen die ganze Diskussion zur Rechtfertigung des Rauchverbots
ist  beweist  die Tatsache,  dass Tabakware  für  jedermann(frau)  mit  Vollendung  des 16.
Lebensjahres frei erhältlich ist.
Rauchen fördert sicher nicht die Gesundheit.  Wenn es aber der Volksgesundheit derart
abträglich  ist,  stellt sich die hypothetische Frage: „Warum wird der Verkauf von Tabak-
ware  nicht  generell  verboten?“   Hier scheint die unermessliche Gier des Staates nach
Einnahmen über dem Wohl der Bürger(innen) zu stehen.
Warum sich die  Bundesregierung gerade die Gastronomie als Bauernopfer gesucht hat,
können  wir  nicht  nachvollziehen.   Es hat  den Anschein,  als wolle man diese Branche
gezielt vernichten.
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2015-04-11

E-Zigarette: Bei der SPÖ geht scheinbar Geld vor Gesundheit


Sollen abtrünnige Tabakraucher wieder auf Kurs gebracht werden?

Wann greift jemand zur E-Zigarette? Nun, in 99,99 Prozent geschieht dies dann, wenn sich
jemand  das  Rauchen  abgewöhnen will.   In sehr vielen Fällen klappt dies auch und wenn
nicht,  dann erspart sich der E-Zigarettenbenützer zumindest die schwer gesundheitsschäd-
lichen Teer-Inhaltsstoffe,  die bei der Verbrennung einer echten Zigarette entstehen.
Zudem  ist  die  Verwendung einer E-Zigarette weit billiger.   Diese kostet in der einmaligen
Anschaffung  zwischen  20,- und 50,- Euro.   Ein 15 ml-Fläschchen  Liquid  schlägt sich mit
zirka 12,- Euro zu Buche. Mit diesem kommt man in etwa 10 Tage aus. Das beschert natür-
lich den Trafikanten und auch dem Staat finanzielle Einbußen.   Dem soll jetzt entgegenge-
wirkt werden.
Die rot-schwarze Bundesregierung will die E-Zigarette in Österreich mit Zwang unter Mono-
pol  stellen.   Die  Regulierung  soll  ab  1. Januar 2015  sowohl  für  nikotinfreie,  als  auch
nikotinhaltige Nachfülllösungen für elektronische Zigaretten, sogenannte Liquids, gelten.
Dass  es  hier  nicht  um  die  Gesundheit,  sondern offenbar rein ums Geld geht,  beweist die
Haltung des SPÖ-Wirtschaftssprechers und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschafts-
verbandes Österreich, Christoph Matznetter.  Dieser begrüßt die im Ministerrat beschlossene
Trafikpflicht von E-Zigaretten.
„Die  Änderungen  im Tabakmonopolgesetz erlauben Trafikanten,  elektronische Zigaretten
samt  Zubehör  zu  verkaufen.   Nicht  nur  aus  Gründen  der  Gesundheitspolitik  und des
Jugendschutzes  sehen  wir die Neuregelungen für die Gruppe der Trafikanten sehr positiv.
Indem  wir  das  Monopol  zum  Verkauf  der E-Zigaretten bei den ihnen ansiedeln,  stützen
wir auch ihre wirtschaftliche Existenz, die ohnehin gefährdet ist“,  so Matznetter.
Ins selbe Horn stößt der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Nieder-
österreich  (SWV NÖ),  Günter Ernst.   Dieser meint:.. „Der  Beschluss  der  Regierung, dass
E-Zigaretten  künftig  nur  mehr  in Trafiken erhältlich sind,  ist wichtig für die Lebensgrund-
lage der Trafiken.   Zugleich ist diese Entscheidung im Sinne des Jugendschutzes.“
Was  der  Verkauf von E-Zigaretten in Trafiken mit dem Jugendschutz zu tun hat,  erschließt
sich  uns  nicht.  Kein  Jugendlicher  greift  nämlich  zu  dieser  Entwöhnungshilfe für Tabak-
raucher.  Es ist nämlich nicht  „cool“  an einer E-Zigarette zu nuckeln.   Um  „cool“ zu wirken
bedarf  es schon einer echten Zigarette.   Dies wurde den Menschen nämlich jahrzehntelang
(bis zum Tabakwerbeverbot) von der staatlichen Tabakmonopolverwaltung in der Werbung
suggeriert.  Wer erinnert sich nicht an den Marlboro-Mann oder ähnliche Werbefiguren?
Das  Absurde  am  staatlich  verordneten  Verkauf  von E-Zigaretten inTrafiken ist aber, dass
man  entwöhnungswillige  Raucher  genau in jene Stätte lockt,  die sie eigentlich zu meiden
versuchen.    Wie  heißt  es  so  treffend  in  einer  alten Volksweisheit:.. „Der  Geist  ist  willig,
aber das Fleisch ist schwach.“ .Ein normal denkender Mensch – dem wirklich die Gesundheit
am Herzen liegt – würde ja auch nicht auf die Idee kommen, Menschen die sich das Alkohol
trinken abgewöhnen wollen,  ihre Ersatzmittel in einem Schnapsladen besorgen zu lassen.
Uns  kommt  es so vor als würde man damit spekulieren,  abtrünnige Raucher wieder zum
„Genuss“ von echten Zigaretten verführen zu wollen.   Damit würde wieder genügend Geld
in die Kassen der Trafikanten und des Staates gespült werden. Und sieht man sich die Aus-
sagen der SPÖ-Funktionäre Matznetter und Ernst an,  sehen wir uns in unserer Vermutung
bestätigt.
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2014-11-22

Regierungsfunk Ahoi


Wie der ORF in Vorwahlzeiten Volksverdummung betreibt

Dem  regelmäßigen  Medienkonsumenten  dürfte die neuerliche Gewaltwelle die Wiens Bürger
derzeit  (wieder einmal) heimsucht nicht entgangen sein.  Da wurde z.B. ein Hausbesitzer bei
einem Raubüberfall im Eigenheim feige in den Rücken geschossen,  ein junges Mädel wird in
Klein Istanbul (vormals Favoriten) ins Spital getreten weil Sie keine Zigarette zu verschenken
hatte und rund um den Prater wird wieder fleißig zugestochen.
Auch die „Parkbesetzungen“ in Wien Liesing (wir berichteten) endeten in 2 Fällen blutig.  Um
letztendlich die „Wochenend-Bilanz“ der Weltstadt Wien zu vervollständigen seien noch rund
zwei Dutzend Fälle von schwerer Körperverletzung angemerkt.
Für den  „sozialdemokratisch“  durchregierten ORF war dieses blutige Horrorwochenende je-
doch kein Grund in der Regionalsendung Wien Heute einen Themenschwerpunkt zu senden.
Gerade  mal  das  Schussattentat  war der ORF Information  (So. 19.5.)  einen 1,36 Minuten
Beitrag  wert.   Die  mit  Messern  und  Ketten geführte Parkschlacht in Wien Liesing wurde
gerade mal in 25 Sekunden „abgefrühstückt“ (Sa. 18.5.)!
In  den CHRONIK Bereich des ORF Teletextes (S. 135) schaffte es gerade mal das Schuss-
attentat.   Erstaunlicherweise  gab  es  in  diesem  Info-Bereich  jedoch ein halbes Dutzend
Berichte über Gewalttaten im Ausland wofür eigentlich der Info-Bereich AUSLAND  (S. 126)
zuständig wäre.
Dem Regierungsfunk sei ins Stammbuch geschrieben: Wer in Vorwahlzeiten durch gezielte
Nichtberichterstattung  Volksverdummung betreibt führt sich nicht nur selbst ad absurdum,
er schafft sich auch über kurz oder lang ab.
Unnötig  zu betonen dass die Gewalttäter,  so Sie geschnappt wurden,  allesamt auf freiem
Fuß angezeigt wurden. Doch dies erstaunt in Wien nicht mehr wirklich. Warum sollten auch
Messerstecher  das  Übel  der  U-Haft  auf Grund der neuerlichen Tatbegehungsgefahr ver-
spüren, wo Sie doch gerade eben durch die Anzeige einen „Klaps auf die Finger“ bekamen.
Chris Lorre
2013-05-21
 

Was mit 1. Jänner 2012 in Kraft tritt


Jahresvorausschau oder was sich 2012 alles ändert

 
Budget und Finanzen:

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012 (= Budget 2012)

Bundeshaushaltsgesetze 1986 sowie 2013 (Teile des Bundeshaftungsobergrenzengesetz).

Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen

Haftungen auf 193,1 Milliarden Euro.

 

IFI-Beitragsgesetz 2011: Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Ver-
einten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren,
macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufül-
len.

 

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010,

das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,

das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz,

das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.

 

Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994

geändert werden.

 

Tabaksteuergesetz:

Die Steuersätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabak für selbst gedrehte

Zigaretten werden in einem zweiten Schritt ab 1. Jänner 2012 angehoben. Zigaretten, Zigarren,

Zigarillos: 42 Prozent des Kleinverkaufspreises und 35 Euro je 1.000 Stück; Feinschnitttabak:

54 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 60 Euro je Kilogramm.

 

Einkommenssteuergesetz:

Die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für „Auslandsmontagen“ soll

durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen 60

Prozent der laufenden Einkünfte bis maximal 4.200 Euro befreit werden.

 

Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis

begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlang-

ung der Spendenbegünstigung.

 

Zahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln getätigt

werden, sollen immer in jenem Jahr steuerlich zu erfassen sein, für das sie zustehen bzw. für
das sie gezahlt werden.

 

Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften soll

von bisher 200 Euro auf 400 Euro im Jahr erhöht werden.

 

Für Steuerpflichtige, die durch Ausübung der Option als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt

werden, soll kein Freibetragsbescheid ausgestellt werden, da nicht feststeht, ob sie für das Jahr

der Wirksamkeit des Freibetragsbescheides die Voraussetzungen für die Behandlung als unbe-

schränkt Steuerpflichtige überhaupt erfüllen.

 

Umsatzsteuergesetz:

Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen

zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen).

 

Bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten ab 5.000 Euro soll es generell zu einem Übergang der

Steuerschuld kommen.

 

Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz:

Aufgrund der Neuregelung der Auslandsmontage soll auch die Regelung im Kommunalsteuer-

gesetz und Familienlastenausgleichsgesetz angepasst werden und die begünstigten Auslandsbe-

züge (Bruttobezüge) nur im Ausmaß von 60 Prozent befreit sein.

 

Neugründungs-Förderungsgesetz:

Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die

beschäftigten Arbeitnehmer befreit.   Da jedoch häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer be-
schäftigt werden,  soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre
ausgedehnt werden.

 

Der Begünstigungszeitraum soll jedoch wie bisher für maximal 12 Monate gelten.   Die Frist be-
ginnt mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers. Im zweiten und dritten Jahr nach
der Gründung gilt die Begünstigung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeit-
nehmer.

 

Bundesabgabenordnung:

Es  sollen auch  Selbstbemessungsabgaben von  Grundlagenbescheiden  abgeleitet sein  können,
z.B. bei der selbst berechneten Grunderwerbsteuer, wenn die Bemessungsgrundlage der Einheits-
wert ist.   Dies ermöglicht  eine bescheidmäßige Festsetzung  der Abgabe,  wenn nach  erfolgter
Selbstberechnung der maßgebliche Einheitswertbescheid erlassen,  abgeändert oder aufgehoben
wird.

 

Die Aussetzung der Einhebung führt dazu, dass eine Abgabengutschrift unverzinst erfolgt, wenn

sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Diesem ein-

seitigen Zinsenrisiko soll mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge – auf
Antrag – entgegen getreten werden.   Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgaben-

beträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.


Die Zinsen betragen pro Jahr zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind mit Bescheid festzu-

setzen. Zinsen unter 50 Euro werden nicht gutgeschrieben. Für Landes- und Gemeindeabgaben

gilt die Verzinsung von Abgabengutschriften nicht.

 

Kapitalerstragssteuer:

Neu (ab 1.4.2012) Betroffen sind Einkommenssteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz

(KStG), Investmentfondsgesetz (InvFG) und Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).

 

Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanz-

gewinne (insbesondere Veräußerungsgewinne) sowie auf Derivate ausgedehnt. Das Inkraft-

treten des neuen Kapitalbesteuerungssystems wird auf den 1. April 2012 verschoben. Dazu

gibt es Neuregelungen und Klarstellungen im EStG, KStG, InvFG und ImmoInvFG.

 

Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf sämtliche Kapitaleinkünfte,

die nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen, und auf Einkünfte, die bislang als fiktiver

Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig waren. Ausgenommen davon sind Zinsen aus der

Gewährung von Förderdarlehen (z.B. Wohnbauförderungsdarlehen, Darlehen zur Förderung

der Wirtschaft, u.a.).

 

Budgetbegleitgesetz 2012

EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie vom 16. März 2010 über die

Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben

und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) durch eine Neufassung des geltenden

EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes.

 

Einkommensteuer –  Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuer-

pflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft.   Für Steuerpflichtige mit Pensions-

einkünften unter 13.100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen

Ausmaß angehoben.

 

Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen,

insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen

verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch

den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Für Pensionisten

wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag außerdem von 13.100 Euro auf

19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient.

 

Grunderwerbsteuergesetz 1987 und Stiftungseingangssteuergesetz:

Grundstückserwerbe von Stiftungen sollen zukünftig stets dem Grunderwerbssteuergesetz unter-

liegen,  wobei  im  Falle  keiner  Gegenleistung  oder  einer  Gegenleistung  unter  dem  halben
gemeinen Wert ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 Prozent (Stiftungseingangssteueräquivalent)
zur Anwendung kommen soll.   Daher sollen diese Vorgänge im Stiftungseingangssteuergesetz
befreit werden.

 

Zollrechts-Durchführungsgesetz:

Anpassungen an die Beitreibungsrichtlinie.

 

Familie:

Kinderbetreuungsgeldgesetz – Novelle: Mit dieser Novelle wird die Zuverdienstgrenze beim ein-
kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungs-
geld von 5.800 Euro auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben

dem  Bezug des  Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermög-
lichen.

 

Für  selbständig Erwerbstätige bringt diese  Novelle zudem eine Erleichterung  hinsichtlich der

Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit / ihres Betriebes während des Bezuges von Kinderbetreuungs-

geld durch Einführung eines pauschalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschrieb-

enen Sozialversicherungsbeiträge.

 

Gleichbehandlung:

Einkommensberichte: Große Unternehmen sind bereits seit 31. Juli 2011 dazu verpflichtet,  Ein-

kommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu

sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und

mit 1. Jänner gilt sie auch für Betriebe ab 500 Beschäftigte.   Ebenfalls neu sind die Sanktionen,
die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.

 

Justiz:

Strafgesetznovelle 2011  –  Änderungen zum  Schutz von  Minderjährigen:  sollen bei strafbaren
Handlungen, die eine volljährige gegen eine unmündige Person unter Anwendung von Gewalt oder
gefährlicher Drohung begeht, einerseits die Androhung eines Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe
eingeführt bzw. die Untergrenze der Freiheitsstrafdrohung angehoben und andererseits ein eige-
ner Erschwerungsgrund für derartige Taten vorgesehen werden. Darüber hinaus  soll  auch  der
strafrechtliche  Schutz  von Kindern  gegen sexuellen Missbrauch (Grooming)  weiter ausgebaut
werden. 

 
Novelle des EU-JZG:
Durch diese Novelle wird eine wirksame Möglichkeit geschaffen, dass Straftäter aus einem Mit-
gliedstaat der EU ihre Strafe im Heimatland verbüßen können.
 
Vereinsrechtsnovelle:
Sie bringt Ehrenamtlichen rechtliche Erleichterungen. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die
auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
 
Gaswirtschaftsgesetz:
Zentraler  Punkt  ist  die  Stärkung  der Konsumentenrechte  mit einer Verkürzung der Frist für
einen  Lieferantenwechsel auf drei Wochen  bei  gleichzeitig  niedrigen Gebühren (maximal 30
Euro).
 
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den
übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Die Netzbetreiber sollen bei ihrem Marktauftritt
künftig darauf zu achten haben, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbe-
treibern unterscheiden können.
 
Gerichtsorganisationsgesetz:
Die Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern das Bürgerservice der Justiz nach-
haltig. Das Modell Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich abge-
sichert.
 
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz:
Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren – die Kosten dafür werden von denSozialversicher-
ungsträgern getragen  – Pauschalbeträge vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an
das Justizministerium bezahlt.   Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten
(53 Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv angewachsen. Mit der
Änderung  werden nun ab 2013 die tatsächlich  entstandenen Kosten  ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994:
Anpassung der Mindesthaftpflichtgrenzen

 

Soziales:

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Aktualisierung der Sozialversicherungsgesetze, Einschleif-
ung der Pensionserhöhungen – von 3.300 bis zu 5.940 Euro  Pension ist diese von 2,7 bis 1,5
Prozent linear sinkend zu erhöhen, bei mehr als 5.940 Euro ist sie um 1,5 Prozent zu erhöhen,
Überführung von Leistungen und Anwartschaften des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffent-
liche Einrichtungen in die Höherversicherung nach dem ASVG.
 
Die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz klären
insbesondere  den Erwerb von Pensionsversicherungszeiten  für vor 1955 geborene Personen,
wenn ausschließlich wegen des hohen  Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe
besteht.
 
Neu geschaffen werden die Grundlagen für die besondere Betreuung für Personen mit Migrat-
ionshintergrund („Migrantenindex“) – Pflegegeldreformgesetz 2012: Übertragung der Gesetz-
gebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, Reduktion der Anzahl
der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes

Neue-Psychoaktive- Substanzen-Gesetz:  Angesichts  der schnellen Änderungen  in der chem-
ischen Zusammensetzung von Designerdrogen,  die dann mangels ausdrücklichem Verbot zwar
legal,  aber dennoch oft äußerst schädlich sind,  können künftig nicht nur einzelne Substanzen,

sondern auch Substanzklassen verboten und die Dealer bestraft werden.

 

Telekommunikation:

Novelle  zum Telekommunikationsgesetz:   Handynetz-Betreiber dürfen ab Ende Februar neue
Kunden künftig für maximal zwei Jahre vertraglich an sich binden und jeder Betreiber muss zu-
mindest einen Vertrag anbieten,  der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist.   Gegen Rech-
nungen kann man künftig innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben – bisher gab es keine
gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
 
Ab  Ende Mai müssen  die Anbieter auf Kundenwunsch entgeltfreie Sperren von Verbindungen
zu  Datendiensten bereitstellen.   Die Kunden  sollen dadurch vor  überhöhten Rechnungen bei
Telefon- und Datendiensten geschützt werden.

 

Verfassung:

Bundeshymne:   Konkret werden die beiden Wörter  „bist du“  in der ersten Strophe durch die
Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort  „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das
Wort „Jubelchören“ ausgetauscht.
 

Politiker-Nulllohnrunde:
Die Politiker haben sich neuerlich selbst eine Null-Lohnrunde verordnet.

Erhöhung der Bürgermeisterbezüge:
Ausnahme der Nulllohnrunde: Konkret betroffen davon sind alle Bürgermeisterbezüge bis zu
einem Bruttogehalt von 3.999 Euro.   Diese Ausnahme betrifft im Wesentlichen  alle Bürger-
meister(innen) von Gemeinden bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnern. Die Erhöhung ent-
spricht 2,5 Prozent.

Dienstrechts-Novelle:
Die Beamten-Dienstrechtsnovelle beinhaltet den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
2012. Zentrale Punkte der Gesetzesnovelle sind zudem die Abschaffung des derzeit geltenden
Höchstalters von 40 Jahren für die Aufnahme in ein Beamtendienstverhältnis, strengere Antikor-
ruptionsbestimmungen,  dienstrechtliche Schutzmaßnahmen für sog. Whistleblower (Hinweis-
geber), Anpassung der Regelung bei Ehrengeschenken und Verbot von Folgebeschäftigungen
innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Bundesdienst analog zu den in der
Privatwirtschaft üblichen Konkurrenzklauseln.
 

EU und Parlament:
Mehr  Informationsrechte  für  das  Parlament in EU-Angelegenheiten.   So können etwa Aus-
sprachen über aktuelle EU-Fragen auf die Tagesordnung von Fachausschüssen gesetzt,  EU-
Enqueten abgehalten und „Sondersitzungen“ des für EU-Angelegenheiten zuständigen Haupt-
ausschusses einberufen werden.

Die neue Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof und das Instru-
ment der Subsidiaritätsrüge werden in der Geschäftsordnung verankert.  Die bisher von den
einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben,  die in den EU-
Ausschüssen  des Nationalrats und  des Bundesrats  eingehender beraten werden,  werden
künftig zur Pflicht.
 
Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen
zu  einem EU-Dokument  vorzulegen und  über den Fortgang  etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten.  Auch die Öffentlichkeit wird
in  Hinkunft über eine  Datenbank der Parlamentsdirektion  grundsätzlich Zugang zu allen EU-
Dokumenten haben.
Medientransparenzgesetz:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen betreffend die
Vergabe von staatlichen Inseraten in Zeitungen.   Die mangelnde Transparenz dieser Geld-
flüsse an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien stellte zwei wesentliche Grundwerte
der freien Presse  – die politische  Unabhängigkeit und die  publizistische Glaubwürdigkeit –
infrage.
 
Mit  diesem umfassenden Paket wird der  unabhängige Journalismus gestärkt. Kosten für In-
serate  und  Kooperationen  in  Medien müssen  in Zukunft offen gelegt werden.   Zusätzlich
müssen Medieninhaber ihre Eigentümerverhältnisse transparent darstellen – dies betrifft vor

allem  Stiftungs- bzw. Treuhandkonstruktionen.   Für Nicht- und Falschmeldungen  sind Ver-
waltungsstrafen vorgesehen.
 

Nationalfondsgesetz:
Österreich  stellt für die  Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanier-
ung des österreichischen Pavillons sechs Millionen Euro bereit.  Die Mittel sollen ab 2012 über
den  Nationalfonds an die  von Polen gegründete  Internationale Stiftung  Auschwitz-Birkenau
fließen.   Insgesamt ist für die Stiftung eine Dotierung von  120 Millionen Euro in Aussicht ge-
nommen, Deutschland hat etwa eine Unterstützung von 60 Millionen Euro zugesagt.

 

Verkehr:

Rettungsgasse:   Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden be-
ginnt,  zwischen den einzelnen  Fahrstreifen einen  freien Raum,  eben die  „Rettungsgasse“,
bilden.   Diese Gasse soll für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum

Unfallort schaffen.

 

Wirtschaft:

Maß- und Eichgesetz:   Das Papier im Feinkostbereich darf nicht mehr mit gewogen werden.
Mitarbeiter(innen)  müssen entweder die so genannte  „Tara-Taste“ drücken, um zu verhind-
ern,  dass die Verpackung mit gewogen und vom Kunden mitgezahlt wird,  oder das Gewicht
des Papiers durch eine entsprechende Voreinstellung der Waage automatisch abziehen.  Für
Händler ohne Waage mit Tara-Funktion gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.

 

*****

2011-12-25
 

Neue EU-Schwachsinnigkeit


Die Sorgen von EU-Politiker(innen)

Seit heute gilt eine neue EU-Schwachsinnigkeit,  denn es dürfen nur mehr Zigaretten mit

verminderter Zündneigung verkauft werden.   Zwei im Zigarettenpapier integrierte Bänd-

chen sollen erreichen,  dass eine Zigarette von selbst erlischt,  wenn an ihr längere Zeit

nicht gezogen wird.

 

 

Dass  Rauchen  nicht gesund ist,  dürfte ohnehin  jedermann bekannt sein.   Da diente es

doch eher der Gesundheit der Raucher(innen),  wenn eine Zigarette zum Teil von selbst

im Aschenbecher verglühte und nicht inhaliert wurde.

 

Jetzt müssen  Raucher(innen) permanent an der Zigarette ziehen, um ein Ausgehen dieser

zu verhindern.  Dazu kommt noch die geringere Luftdurchlässigkeit was zu Folge hat, dass

stärker an der Zigarette gezogen werden muss und daher Schadstoffe intensiver inhaliert

werden.

 

Schachsinniges Argument für schwachsinnige Verordnung

Als  Argument für diese Schwachsinnigkeit wird von der EU angeführt,  dass diese Verord-
nung dazu dient Zimmerbrände zu verhindern, wenn beispielsweise eine Zigarette ins Bett
fällt.  Da staunen wir aber,  denn wie soll so ein Brand verhindert werden, wenn die ange-
zündete  Zigarette unbemerkt ins  Bett fällt und sich die Glut zwischen oder außerhalb der
beiden Bändchen befindet?

 

Eine Frage zur Zigarette mit verminderter Zündneigung bleibt allerdings noch offen. Diese

könnte möglicherweise von den Grünen  – als Befürworter der Cannabisfreigabe –   beant-
wortet werden. Gilt diese EU-Verordnung auch für Haschzigaretten? Immerhin besteht bei
eingerauchten  Personen sehr leicht  die Möglichkeit,  dass ihnen ihr Joint unbemerkt ent-
gleitet.

 

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2011-11-17
 

Haschisch ja, Zigaretten nein


Zigarettenautomaten-Verbot

Foto: (c)erstaunlich.at

Wenn es nach den Vorstellung der Grünen geht, gehören diese Automaten bald der
Vergangenheit an. Frau Glawischnig opfert ihre Zeit mit Detektivarbeit vor diesen.

Lockerer Umgang mit der Bankomatkarte

Wir wissen  zwar nicht  genau wie  die Grünpolitikerin  Eva Glawischnig  ihren Umgang  mit
ihrer  Bankomat  handhabt,  jedoch  nach  ihrer  heutigen  Aussage dürfte  dies  sehr  locker
von statten gehen. Zu dieser Vermutung kommen wir, weil die Grüne Bundessprecherin ein
Verbot aller in Österreich aufgestellten Zigarettenautomaten  fordert und dies damit begrün-
det,  dass Jugendliche  unter 16 Jahre  sich die  Bankomatkarte  ihrer  Eltern ausborgen um
sich damit bei Automaten Zigaretten zu besorgen.  Diese Meldung  wurden heute mehrmals
in verschieden Radio-Nachrichten gebracht.

Auf der  Homepage der  Grünen meint  Glawischnig,  dass sie schon  öfters beobachtet habe,
dass ältere Jugendliche oder unbedachte Erwachsene,  Kindern eine Packung herausdrück-

ten. Die Grüne Bundessprecherin muß jede Menge Zeit haben, um permanent vor Zigaretten-
automaten herumlungern zu können.

Das mit  der Bankomatkarte  halten  wir  ohnehin für  einen Witz,  denn es  wird kaum Eltern
geben, die ihrem Nachwuchs so mir nichts dir nichts ihre Bankomatkarte aushändigen. Das
Argument mit den älteren Jugendlichen oder unbedachten Erwachsenen kann nicht ausge-
schlossen werden.  Allerdings hätte  auch in diesen  Fällen ein Zigarettenautomaten-Verbot
wenig Sinn, da der Kauf einer Packung Zigaretten in und die Weitergabe vor der Trafik statt-

finden könnte.


Foto: (c)erstaunlich.at

Abgesehen davon, dass die rund rund 7.000 österreichischen Trafikanten ihre Automaten
europaweit in  vorbildlicher Art  und Weise  umgerüstet haben  und dadurch  den Jugend-
schutz  gewährleisten,  haben  Herr  und  Frau  Österreicher  wohl  ganz anderer  Sorgen.
Nämlich die  Unsicherheit bei  der Währung, die enorme Verschuldung oder der massive
Sozialabbau. Aber dies scheint die Grünen sehr wenig bis gar nicht zu interessieren.

Haschisch ja, Zigaretten nein


Foto: (c)erstaunlich.at

Erstaunlich ist auch die Tatsache,  dass die unsinnige Forderung eines Zigarettenautomaten

-Verbots von  den Grünen ausgeht. Gerade diese  Partei betreibt eine Drogenpolitik, von der
eine permanente  Gefahr für  Kinder und Jugendliche ausgeht.  Es sind  nämlich die Grünen,
die  mit  ihrer ständigen  Verharmlosung und  Forderung  nach  Freigabe von  Haschisch der
Bevölkerung Glauben machen wollen, dass Drogen eigentlich eine harmlose Sache sind.

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2011-06-10
 

Rauchen bald gratis?


Gastautoren-Beitrag

Heute sind wiederum ein paar Zigaretten um 20 Cent teurer geworden,
Zeit die  Hatz gegen Raucher  ein wenig mit dem  Rechenstift unter die
Lupe zu nehmen.  Als Quelle dient hierbei diese statistische
Stammlung:
http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php
Also:
– „10 Zigarette am Tag verkürzen das Leben um 3 Jahre, 20 um 6 Jahre
und bei 2 Schachteln um 9 Jahre.“
– Die Kosten/Monat für Zigaretten belaufen sich bei 2 Schachteln/Tag
auf ca. 240 Euro.  Das macht im Jahr ca. 2.900,–Euro.
– die Mindestpension beträgt ca. 800,– Euro/Monat, macht ca. Euro
10.000,– Jahr.  In 9 Jahren sind das EUR 90.000,–.
– „ein Raucher verbraucht in seinem Leben etwa 5000 Euro mehr
medizinische Ressourcen als ein Nichtraucher.“
– somit bleiben EUR 85.000,– Euro Ersparnis für den Sozialtopf, wenn
jemand 2 Packungen/ Tag raucht.
  dividiert man diese  Ersparnis durch die  Kosten/Jahr ergibt das einen
Break-even von ca. 30 Jahren.   D.h. würde  der Staat die  Kosten fürs
Rauchen zur Gänze übernehmen, käme er erst nach 30 Jahren Gratis-
tschick an einen Punkt, wo es für den Staat teurer wird.
– daraus folgt,  dass Rauchen  staatlich gefördert  werden sollte – die
Leute sterben einfach früher und kosten den Staat in Summe daher
weniger Geld.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
*****

2011-02-07
 

Wenn Politiker Werbung machen


Sonntagsausgabe

Normalerweise geben Tageszeitungen in ihrer Sonntagsausgabe nicht viel her. Ausser gute
Ratschläge zum Abnehmen, Potenzsteigerung, Berichterstattung über Verkehrsunfälle und
Wochenendeinbrüche, ist am Sonntag nichts aussergewöhnliches zu lesen.

Da schaut es in der heutigen Sonntagsausgabe der Kronen-Zeitung etwas anders aus. Zwar
sind es Artikel in Form bezahlter Werbung, die  Leser(innen) zum Lachen verleiten könnten,

wenn es nicht so traurig wäre.

Rattengift in Zigaretten

In unserem Beitrag „Schmuggeltschick“ haben wir schon darüber berichtet, dass der Finanz-
staatssekretär  Reinhold Lopatka den Leuten glaubhaft  machen will, dass geschmuggelte
Zigaretten unter anderem Rattengift enthalten.


(Fotoquelle: Krone Zeitung  vom 30.Mai 2010)

Sind heimische Zigaretten gesund?

Lopatka lässt es nicht darauf beruhen mitzuteilen, dass es gesetzlich verboten ist Ziga-
retten zu schmuggeln oder derartige Ware anzukaufen. Da lässt er sich lieber mit dem
General-Manager der JTI ablichten und garantiert für die Originalqualität heimischer
Tabakware.

Bei dieser indirekten Werbung für Zigaretten dürfte Lopatka doch tatsächlich das Tabak-
werbeverbot
übersehen haben. Auf der ganzen Werbeseite befindet sich nämlich kein

Warnhinweis über die Gesundheitsschädlichkeit des Tabakkonsums.

Das Gesetz sieht nämlich einen deutlich lesbaren Hinweis vor. Wenn Kinder und Jugend-

liche diese entgeltliche Einschaltung lesen, könnten sie direkt zum Schluß kommen, dass
der Genuss heimischer Zigaretten nicht gesundheitschädlich sei, da in diesen ja kein Ratten-
gift enhalten ist.

Wie dumm darf der Steuerzahler sein?

Aber auch der Chef von Lopatka, Finanzminister Josef Pröll kann es. In seiner Kampagne
gegen Steuerbetrug meint er, wer Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein.


(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)

Was wir allerdings nicht ganz verstanden haben, ob diese Kampagne nur heimische Betrü-

ger betrifft und ausländische EU-Staaten davon ausgenommen sind? Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass Pröll auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, Griechenland in
den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung stellt und weitere Kredit-
haftungen bis zu 15 Mrd. Euro übernimmt.

Geld statt rechtliche Konsequenzen für Betrüger

Der Pleitestaat Griechenland ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Korruption und
Steuerhinterziehung waren dort an der Tagesordnung.  Ferner wurden der EU vorsätzlich
gefälschte Bilanzen vorgelegt, um diese Umstände zu verschleiern.

Da ist es doch erstaunlich, dass der österreichische Steuerzahler den Griechen aus der
Patsche helfen muss und sich dabei nicht dumm fühlen soll.

*****

2010-05-30
  

Schmuggeltschick


Die Kampagne

Gestern präsentierte Finanzstaatssekretär „Reinhold Lopatka“, dass ist jener Mann der
nicht stolz ist Österreicher zu sein, gemeinsam mit Hagen von Wedel,General-Manager
von Japan Tobacco International (JTI), die Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“.

Grund für diese Anti-Schmuggel-Kampagne ist die steigende illegale Einfuhr von Zigaret-
ten nach Österreich. Diese erfreuen sich in heimischen Gefilden immer grösserer Beliebt-
heit, da die Zigarettenpreise bei uns horrende Preise erreicht haben.

Die Fakten

Zur Schmuggelbekämpfung sind derzeit 146 Mann der Zollfahndung in Österreich im Einsatz.
Dazu kommen 19 ausgebildete Tabakspürhunde, deren Trefferquote bei Einsätzen bei beacht-
lichen 60 Prozent liegt.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46,4 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlag-

nahmt. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden, bei 45,4
Millionen Stück. Größter Fall heuer: In einem LKW mit bulgarischer Zulassung wurden hinter
Cornflakes-Packungen 7,1 Millionen Stück Zigaretten entdeckt und beschlagnahmt.

Die Folder zur Kampagne  „Nein zu SchmuggelTschick“  liegen ab sofort in allen Trafiken

und allen Finanzämtern auf. Der Grund für diese Kampagne liegt eigentlich klar auf der Hand.
Durch den Zigarettenschmuggel entgehen dem Fiskus erhebliche Summen an Abgaben.

Dem Bürger und Wähler diese Wahrheit zu erklären ist natürlich in Zeiten wie diesen äußerst
schwierig. Als Finanzstaatssekretär hat Lopatka bedingungslos genickt, als sein Chef Josef
Pröll beschlossen hat, 2,3 Mrd. Euro dem Pleitestaat Griechenland als Kredit zu schenken.

Um die Gesundheit besorgt

Also probiert sich Lopatka wie ein ausgewachsener Politiker und gibt folgendes zum Besten.
Diese Zigaretten werden oftmals unter unhygienischsten Umständen in riesigen teilweise
unterirdischen Fabriken in China produziert.

In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass gefälschte Tabakwaren bis zu 60

Prozent mehr Teer, 80 Prozent mehr Nikotin und 130 Prozent mehr Kohlenmonoxid enthalten
als erlaubt ist. Daneben würden oft Zugaben wie Tierkot, Plastik, Milben oder Insekten, ja so-
gar Rattengift enthalten sein.

Wenn diese Meldung aus dem Gesundheitsministerium stammen würde, könnte man wen-

igstens dem Hintergrund dieser Verlautbarung Glauben schenken. Es soll den Rauchern
einfach die Lust auf ihr ungesundes Hobby vergällt werden. Da hätte diese Notlüge auch
seine Berechtigung.

Die Wahrheit liegt aber ganz woanders. Lopatka sorgt sich nur um die Abgaben, die durch

den Kauf von Schmuggelzigaretten nicht an den Fiskus gelangen. Die Gesundheit der Rau-
cher wird dem Finanzstaatssekretär in etwa so interessieren, wie wenn in China ein Fahrrad
umfällt.

Gruselmärchen

Apropos China, die bei uns erhältlichen Schmuggelzigaretten stammen defintiv nicht aus
dem Reich der Mitte. Diese werden in  ehemaligen Ostblockländern, mit Originalmaschinen
hergestellt.  Die verwendeten Tabake unterscheiden sich nicht von denen der  „offiziellen“
Zigarettenindustrie. Auch befinden sich weder Tierkot, Plastik, Milben, Insekten noch Ratten-
gift in den geschmuggelten Glimmstängeln.

Die Hersteller der Schmuggelzigaretten wollen ihre Ware verkaufen und nicht ihre Kunden

vergiften. Der einzige Faktor der dieser Tabakware fehlt ist die Abgabe an den Finanzminister.
Dadurch ergibt sich in dieser Causa eine einzige offene Frage: „Für wie dumm hält Lopatka
die heimische Bevölkerung eigentlich?“

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2010-05-22
  

Drogenfreigabe gefordert


Erstaunlicher Sozialarbeiter

An und für sich sollte man annehmen können, dass Sozialarbeiter verantwortungsvolle
Menschen sind. Sie sollen ja auch unter anderem gestrauchelte Mitmenschen wieder auf
den Pfad der Tugend zurückführen.

Ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet gehört es, Kinder und Jugendliche auf die Gefahren
von Drogen aufmerksam zu machen und ihnen vom Konsum der Selbigen abraten.  Dro-
genkonsum und das Abgleiten in die Kriminalität liegen oft sehr knapp nebeneinander.

Da waren wir aber sehr erstaunt, als wir im Blogverzeichnis „Politikblogs.at“ nachfolgende
Ankündigung eines Beitrags von Berhard Amann fanden. Der Mann ist nicht irgendwer,
sondern „Diplomsozialarbeiter“ in Vorarlberg.

Erstaunliche Einstellung zu Drogen

Beitrag verschwunden

Berhard Amann ist Multifunktionär und  Mitbegründer des 1998 gegründeten Selbsthilfe-
vereines “Starke Süchtige“ (betroffene Drogenge-braucherInnen sind in diesem Verein
organisiert). In diesem Verein ist er laut eigenen Angaben bis dato tätig.
Da hat uns die Einleitung zum Inhalt seines Beitrages (o.a. Screen) doch sehr verwundert
und haben den Entschluss gefasst, diesen zu kommentieren. Beim heutigen Aufrufen des
Beitrages, erhielt man jedoch dieses Ergebnis.

Der betreffende Beitrag hatte sich in Luft aufgelöst

Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht im WWW nach dem verschwunden
Beitrag gesucht hätten und diesen auch gefunden haben. Tja, die meisten Leute vergessen,
dass das Internet nicht vergisst.

Plädoyer für Droge

Amann merkt an, dass Alkohol und Nikotin in Österreich staatlich erlaubte Drogen sind, wo-
gegen Cannabis seit 1961 verboten ist. Weiters meint er wörtlich: „Wie alle psychoaktiven
Substanzen hat auch Cannabis Auswirkungen auf die Gesundheit, diese sind aber weniger
schwerwiegend als jene von Alkohol und Nikotin. Cannabis kann weder zum Tod noch zu
körperlicher Abhängigkeit führen. Cannabis ist keine Einstiegsdroge”.

Da irrt der gute Mann gewaltig, denn  Cannabis ist sehr wohl eine Einstiegsdroge, die zum
späteren Konsum von Kokain und Heroin verleitet, wenn das „Haschischzigaretterl“ nicht
mehr den genügenden Kick gibt.

Der diplomierte  Sozialarbeiter meint weiters:  „Die Gesetzeslage zwingt Konsumentinnen
und Konsumenten auf den Schwarzmarkt, dort wird ihnen neben Cannabis auch Härteres
angeboten.“

Mit dieser Aussage will er offenbar den Umstieg auf härtere Drogen rechtfertigen und dem
Gesetzgeber gleichzeitig ein schlechtes Gewissen einreden, dass dieser Konsumenten mit
einem Verbot in die Illegalität zwingt.

Kiffen muss Menschenrecht werden

Auch sieht er es als Menschenrecht an,  Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und
Nikotin gleichzustellen. Wir dachten immer, dass nur zugekiffte Weichbirnen einen der-
artigen Standpunkt vertreten.

Das ein diplomierter Sozialarbeiter ebenfalls dieser Meinung ist, finden wir in der Tat er-
staunlich. Wollen Sie mehr über Bernhard Amanns Standpunkte und Meinungen wissen,
dann können Sie dies unter diesem „Link“  erfahren.

Es ist medizinisch nachgewiesen, dass der Konsum von Zigaretten die Haut altern lässt und
sich dadurch Falten bilden. Im Zuge dieser Erkenntnis stellt sich für uns die Frage, ob dieser
Umstand beim konsumieren von Cannabis auch eintritt?

*****

2010-04-21
  

Schuldloser Räuber


12-jähriger Räuberhauptmann

Weil ein 12-jähriger Knabe mit afghanischen Migrations-Hintergrund  offensichtlich nicht mit
seinem Taschengeld auskam, mutierte er zum Räuberhauptmann. Mit einem 14- und einem
13-jährigen Komplizen überfiel er zuerst ältere Damen.
Da die Handtaschenraube aber mehrmals misslangen und außerdem zu anstrengend waren,
verlegte er seine Geschäftstätigkeit  auf das Berauben von 10-Jährigen. Unter Androhung
von Gewalt, wurden anderen Kinder ihre Handys abgenötigt.

Die Gesellschaft ist schuld

Die Beute wurde anschließend verkauft und laut Angabe des Nachwuchsräuber in Geld-
spielautomaten verspielt. So weit, so nicht gut. Allerdings die Aussage des Herrn David
Ellensohn von den GRÜNEN in einer gestrigen APA-OTS Aussendung, schlägt dem Fass
den Boden aus.
Da wir keine Zitate aus dem Kontext reißen wollen, wie es uns Kritiker immer wieder vor-
werfen, zitieren wir den gesamten Text im Original:
Wien (OTS) – Der Stadtrat der Grünen Wien, David Ellensohn, fordert anlässlich des Falls
des 12-jährigen Buben, der wegen seiner Spielsucht zum Serienräuber geworden ist, das
Verbot des so genannten „Automatenglückspiels“ in Wien. „Es ist allgemein bekannt, dass
der Jugendschutz in den  Spiellokalen in Wien nur unzureichend gewährleistet ist. Zu leicht
ist es auch für Jugendliche möglich, an Spielautomaten ihr Geld zu verspielen und schon in
jungen Jahren in die Schuldenfalle zu tappen.
Die Grünen fordern deshalb seit langem das Verbot des Automatenglücksspiels in Wien, wie
es bereits in anderen Bundesländern gilt“, so Ellensohn. Der jetzt bekannt gewordene Fall
belege eindrücklich, dass „schnellstens etwas passieren muss“, so Ellensohn. „Es ist geradezu
pervers, dass die Stadt Wien durch das Automatenglücksspiel selbst jährlich rund 50 Millio-
nen Euro einnimmt“, so Ellensohn. „
Die Versuche in Niederösterreich, durch Zugangsbeschränkungen Jugendliche von der Spiel-
sucht fernzuhalten, sind gescheitert. Der einzig wirkungsvolle Jugendschutz in diesem Be-
reich ist das Verbot des Automatenglückspiels.

Der Fantast Ellensohn

Bei Ellensohn handelt es sich um jenen realitätsfremden Politiker, der seinerzeit behauptete
er kenne genug Reiche, welche nur darauf drängen eine „Reichensteuer“ freiwillig zu be-
zahlen. Obwohl wir schon damals der Meinung waren, dass die  Aussage bzgl. der Reichen-
steuer nicht zu topen wäre, hat sich Ellesohn nun selbst übertroffen.

Geld abschaffen?

Der Grünpolitiker meint allen Ernstes, wenn einem Räuber der Grund seines kriminellen Ver-
haltens entzogen wird, dieser dann nicht zu Räuber mutiert. Hätte der Nachwuchsganove
nun seine Beute in Zigaretten umgesetzt, müsste man laut der Logik von Ellensohn alle
Trafiken verbieten.

Wäre der Räuber ein sparsamer Mensch und würde die Beute auf ein Sparbuch einbezahlen,
droht auch den Banken das Schicksal eines Verbotes, wenn man sich an der ellensohnischen
Theorie orientiert.
 
Dieses Spiel könnten wir nun endlos fortsetzen und wäre genauso realitätsfremd wie die Aus-
sage von David Ellensohn. Sinnvoll wäre es natürlich auch das Geld abzuschaffen, denn dann
würde jegliche Motivation für Raub und Diebstahl fehlen.

Ab in die Heimat

Wir hätten im speziellen Fall des 12-jährigen Räubers einen besseren Lösungsvorschlag.
Der Steuerzahler sollte in ein „One Way Ticket“ nach Afghanistan investieren und den
Nachwuchsräuber in seine Heimat zurückschicken.

*****

2010-02-16
  

Trafiken, Schusswaffen und Killerhunde

Überfallserie setzt sich fort

Die Serie der Trafiküberfälle scheint nicht abzureißen. Heute Vormittag wurde schon
wieder eine Trafik zum Ziel eines Räubers. Im 21. Wiener Gemeindebezirk in der Jedleer-
seerstraße,  überfiel ein unbekannter Täter eine Trafikantin und erbeutete dabei eine
Stange Zigaretten.
Objekt der Begierde für Räuber
In Ermangelung einer Schusswaffe lief die Ladeninhaberin  in Begleitung ihres Rottweilers
dem Räuber nach. Nach wenigen Metern Verfolgungsjagd ließ sie ihren Hund von der
Leine ab, der sich an die Fersen des Täters heftete.

Spurtstarker Räuber

Als der Kriminelle dies mitbekam, warf er die Beute weg und suchte das Weite. Es gelang
ihm tatsächlich den Hund abzuhängen und auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden.
Bei dem zirka 20-Jahre alten Täter muss es sich um einen direkten Nachfahren von
„Nurmi“ gehandelt haben, oder der Rottweiler war extrem langsam.

Nichts gefallen lassen

Jedenfalls sammelte die Trafikantin die weggeworfene Beute wieder ein und begab sich
samt Rottweiler wieder in ihre Trafik, von wo aus sie die Polizei verständigte. Eine Fahn-
dung nach dem Täter blieb erfolglos.
Was sagt uns diese traurige Geschichte. Kriminellen Gesindel kann nur mit Wehrhaftigkeit
entgegen getreten werden. Hätte sich die Trafikantin nicht so couragiert verhalten, würde
sie jetzt in der Statistik der unaufgeklärten Kriminalfälle aufscheinen.

Die böse Trafikantin

Die Gutmenschen werden jetzt wieder aufschreien. Was für eine Niederträchtigkeit, einen
Rottweiler auf einen Räuber zu hetzen. So oder so ähnliche Kommentare werden sicherlich
wieder in diversen Blogs und Foren auftauchen.
 
Einer der besten Schutzhunderassen
Was wäre wohl passiert, wenn der Rottweiler nicht so langsam gewesen wäre und den
Räuber ein wenig gebissen hätte. Das hätte wahrscheinlich noch einige selbsternannte
Hundeexeperten mit ihrer erstaunlichen Theorie vom „Killerhund“ auf den Plan ge-
rufen.
*****
2010-01-11
  

Nikotinwerbung für Kinder ?

 

Alles für den Raucher

Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG im  Wiener 16. Gemeindebezirk, ist Österreichs
führender Tabakgroßhändler. Das Firmencredo lautet „Alles aus einer Hand“. Unter diesem
Motto bietet das Unternehmen die Lieferung von umfangreichen Tabakwaren-Sortiments bis
hin zu Spezialartikeln.

Tabak ist das Hauptgeschäft

Laut Firmenangaben des Unternehmens sind die wichtigsten Kompetenzfelder folgende:
  
Tabakwaren (Handel, Distribution, Lagerung, Import)
Spezialartikel (Distribution, Lagerung)
Dienstleistungen (Beratung, Werbemaßnahmen, Services)
Automaten (Vertrieb, Instandhaltung)
  
Der Umsatzanteil der Geschäftsfelder, teilt sich wie folgt auf: Tabakwaren schlagen sich mit 75%
und  Spezialartikel mit 25% zu Buche.

Creatives Unternehmen

Der neueste Hit von Tobaccoland sind moderne Zigarettenautomaten für Trafiken. Diese
enthalten ein kleines Modul, dass so einige „Kunststückerl“ beherrscht.  Ist das Gerät
einmal vernetzt, erhält der Trafikant per SMS alle Informationen die er normal nur vor Ort
feststellen kann.

Zauberwort Telemtrie

Fehler und Leerstände werden online übermittelt. Verkaufs- und Umschlagsdaten werden
aufgezeichnet und sind für den Betreiber auswertbar. Dadurch kann er das Kaufverhalten
seiner Kunden studieren und eventuell geeignete Massnahmen zur Umsatzsteigerung er-
greifen.

Bis jetzt nichts erstaunliches

Das dieser kluge Automat auch der Öffentlichkeit präsentiert werden kann, dafür sorgt die
Ausstellung des Selben auf der Fachmesse „Creativ“ in Salzburg. Die Firma Tobaccoland
wird dort vertreten sein und zwar auf dem Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13.
  
Alles in allem eine clevere Firma, auch wenn ihr Geschäft mit dem gesundheitsschädlichen
Produkt Tabak zu tun hat.

Jetzt wird es erstaunlich

Da brüstet sich der Tabakgroßhändler Tobaccoland doch tatsächlich in einer APA-Aussendung,
dass es eine erfolgreiche  Einführung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken im österreichi-
schen Tabakwaren-Einzelhandel gegeben hat.

Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Zigaretten und  alkohol-

freien Erfrischungsgetränken nicht ?  Macht nichts, wir auch nicht.
Also stellen wir eine Vermutung an.

Psychowerbung ?

Wie kann man den Nachwuchs dazu bringen, auch wirklich einmal zum Glimmstängel zu
greifen, nachdem Werbung für Tabak ja verboten ist. Ganz einfach, wenn der Filius schon
von klein auf mit Tabakwaren konfrontiert ist, weil er seinen Energiedrink in der Trafik holt,
wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis er sich seine erste Zigarette anraucht.

Das ist noch nicht alles

Wenn Sie jetzt geglaubt haben dies war es schon, haben Sie sich gewaltig geirrt.
Tabakgroßhändler Tobaccoland setzt noch einen drauf und zwar mit folgenden Worten
in der gleichen APA-Aussendung, die wir hier wörtlich zitieren.

Neben den Größen der Tabakwaren-Industrie: Austria Tabak/JTI, Philip Morris, mperial

Tobacco, Habanos, Dannemann, Heintz van Landewyck, Oettinger, Villiger und viele mehr
werden auch alle Mobilfunkanbieter und Konsumgüterriesen wie Coca Cola, Red Bull, Vös-
lauer und Mars am tobaccoland Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13 vertreten sein.
(Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090824_OTS0125/channel/wirtschaft)

Gegensätze

Vöslauer das gesunde Mineralwasser, der Mars „macht mobil“ Schokoriegel, das Fun-
generation Erfrischungsgetränk Coca Cola und der Energiedrink Red Bull. Was haben
diese Firmen eigentlich mit Tabakwaren zu tun. Diese Produkte stehen eindeutig im
Widerspruch zu den gesundsheitsschädlichen Rauchwaren.

Vielleicht sind dies jene Erfrischungsgetränke, die im Regal zwischen Marlboro und Lucky

Strike stehen ? Vielleicht ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis sich der Marsriegel dazu-
gesellt.

Der Irrsinn

Einerseits werden amtliche Rauchverbote verordnet die mancher Orts nicht zu verstehen sind,
um speziell Kinder und Jugendliche vor Nikotin zu schützen und anderseits werden die Selben
zum Tabakkonsum annimiert, indem sie ihr Erfrischungsgetränk in der Trafik kaufen können.

Stauni

  
2009-08-24
  

Wien ist anders

 

Einer von zahlreichen Einbrüchen

Eigentlich wäre dieser Vorfall, wie er in letzter Zeit leider zahlreich vorkommt, keinen Bei-
trag wert. Allerdings verleiten uns Parallelen dieser Straftat mit der in Krems doch dazu,
einige Zeilen zu schreiben.

Die zwei Einbrecherteenies Nikola T. (15) und Mirza D. (17) hielten nicht viel von redlicher

Arbeit und versuchten mit einem Einbruchsdiebstahl ihre Finanzen aufzubessern.

Stiller Polizeialarm

Heute früh, gegen 02:30 Uhr stiegen sie in eine Gaststätte in der Gußriegelstrasse im 10.
Wiener Gemeindebezirk ein. Sie packten zahlreiches Diebesgut, wie Alkoholika und Ziga-
retten in ein mitgebrachtes Supermarkt-Einkaufswagerl.

Was sie nicht wussten, dass sie einen stillen Alarm zur Polizei ausgelöst hatten. Als sie

ihre Beute abtransportieren wollten, traf für die beiden Einbrecherkids völlig unerwartet
eine Funkstreife ein.

Überwältigung ohne Schusswaffen

Die Kids versuchten ihr Heil in der Flucht, wurden aber von den Polizeibeamten über-
wältigt und festgenommen. Die beiden Jugendlichen gestanden ihre Tat und wurden
angezeigt. Die Gegenstände wurden an den Besitzer zurückgegeben.
 

Glücklicher Ausgang für die Kids

Hätten die beiden Nachwuchsganoven ihren „Coup“ einige Tage vorher in einem Merkur
-markt in Krems abgezogen, würde einer der beiden Täter möglicherweise keinen Richter
mehr brauchen.   „Wien ist eben doch anders.“

Stauni

  
2009-08-13
  

Terror an der March

 

Notstand

Vom Vorstand  eines Marchfischervereines wurden wir ersucht, nachfolgendes E-Mail zu
veröffentlichen:

Sent: Tuesday, July 07, 2009 9:18 AM
Subject: FVD.Situation Slovakei 2
Sg. Damen und Herren!
Werte Kollegen!
Wie bereits von E. Gerhard im mail vom 15.09.2008 ausführlich beschrieben möchte ich
hiermit noch einmal die Situation am Grenzfluss mit unseren lieben Nachbarn mittels Fotos
untermauern.
Die Örtlichkeit ist die Selbe wie beim letzten mail ( Stromkilometer 40).
Meine Vis a Vis Fischer haben nicht nur Festakte mit Live Musik in der Au anzubieten , sondern
noch viel mehr…
Während meiner Anwesenheit in meiner Fischerhütte:
1) Ein Motorboot wird ins Wasser gelassen…
2) Die Montage wird auf unser Ufer gefahren und der Lebendköder mittels Abreißschnur ca.
30 m unter meiner Hütte angebracht.
3) Nachdem meine Freundin der slowakischen Sprache mächtig ist, haben wir dem offen-
sichtlich nicht sehr intelligenten auftrainierten Fischer gesagt das sein Handeln nicht in Ord-
nung sei! Dieser reagierte ( wie vorhersehbar) sehr aggressiv mit Beschimpfungen. Welche
Emotionen solche Situationen auslösen braucht man nicht näher zu beschreiben.
Danach wurde auch noch eine zweite Montage herübergefahren…
Abgesehen vom Verstoß gegen sämtliche Regeln entwickelt sich Resignation bei uns March-
fischern, was bei weiteren nicht handeln unweigerlich dazu führt , daß in Zukunft die Anzahl
der Fischer in unserem Verein abnehmen wird!
Abschließend möchte ich noch erwähnen, daß ich persönlich die Zeit in meiner Fischerhütte
zur Entspannung nütze. Dies ist mir in vielen Fällen seit einigen Jahren nicht mehr möglich.
Dieser Aussage stimmen viele meiner Kollegen zu.
Der Vorstand des FVD hätte gerne Informationen welche Maßnahmen von wem, und in
welcher Form getroffen werden.
Vielleicht können wir einen Beitrag dazu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Werner N.
  Schwarzfischer, Zigaretten- Drogen- oder Waffenschmuggler ? Wer weiß das schon.

Illegale Grenzübertritte

Was sich hier vielleicht wie ein Nachbarstreit anhört, ist in Wirklichkeit eine ernsthafte
Grenzverletzung.  Abgesehen davon, wird gegen das österreichische Strafgesetz ver-
stoßen und zwar mit einem rechtswidrigen Eingriff in das Jagd- und Fischereirecht.
Seit dem Abzug des österreichischen Bundesheeres von der Staatsgrenze, nehmen solche
Taten immer häufiger zu. Es hat den Anschein, als ob so manche slowakische Staatsbürger,
ihre Reisefreiheit sehr großzügig auslegen.

Soldaten spurlos verschwunden

Bis vor geraumer Weile hatte noch das Bundesheer an der österreichische Staatsgrenze entlang
der March patrouilliert.  Die Bevölkerung hatte ein Sicherheitsgefühl und respektierte die Soldaten. 
Auch kam es nicht zu derartigen Grenzverletzungen, den der Anblick einer bewaffneten Grenz-
patrouillie, ließen „lustige“ Ideen gleich wieder vergessen.
Eines schönen Tages gab es keine Soldaten mehr auf unserer Grenze. Der Assistenzeinsatz
unseres Bundesheeres wurde aus unerklärlichen Gründen eingestellt.

Prävention kleingeschrieben

In Österreich hat es den Anschein, dass immer erst etwas passieren muss, bis gehandelt wird.
Ein klassisches Beispiel dafür ist Pachfurth in Niederösterreich. Zuerst wurden die Soldaten
abgezogen, unmittelbar danach passierte der Doppelmord. Seitdem patrouilliert das Bundes-
heer wieder.

Schmugglern Tür und Tor geöffnet

Aber zurück zum Grenzfluss March. Heute sind es die slowakischen Schwarzfischer, morgen
die Zigarettenschmuggler und übermorgen werden dann Waffen und Drogen über den Fluss
gebracht.
Muss erst etwas passieren, dass die verantwortlichen Politiker aufwachen. Da werden unsere
Soldaten in den Tschad geschickt, während man die österreichischen Grenzen ungesichert
lässt.

Wählen Sie sofort den Notruf

Wir können nur jeden Mann(Frau) anraten. Wenn Sie einen illegalen Grenzübertritt sehen,
verständigen Sie „sofort den Notruf unter den Telefonnummern 112 oder 133.“
Eine derartige Tat ist kein Kavaliersdelikt und rechtfertigt die Inanspruchnahme und
Verständigung der Exekutive.
Vielleicht fordert man dann seitens der Polizei, wieder das Bundesheer zum Assistenzein-
satz an.
Stauni
  
2009-07-14
  

Inhalts-Ende

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