Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt forschten „Swatting“-Netzwerk aus

Falsche Bombendrohungen lösten österreichweit Großeinsätze aus – koordinierte Zugriffe in Deutschland

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) hat in enger Zusammenarbeit mit den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), dem Bundeskriminalamt (BK), dem Landeskriminalamt Salzburg (LKA) sowie internationalen Partnerdiensten ein kriminelles Netzwerk ausgeforscht, das für eine Serie von „Swatting“-Vorfällen in Österreich verantwortlich ist. Seit September 2024 wurden per E-Mail zahlreiche Bombendrohungen an öffentliche Einrichtungen und Bildungsanstalten in mehreren Bundesländern versendet.

Seit 2024 ermittelt die DSN gemeinsam mit dem Cybercrime-Competence-Center (C4) des BK und dem LKA Salzburg wegen einer Serie von Bombendrohungen, die durch E-Mails verschickt wurden. Insgesamt wurden österreichweit bereits mehr als 300 Drohschreiben registriert, die der nun ausgeforschten Tätergruppe aus Deutschland zugeordnet werden können.

Beim sogenannten „Swatting“ zielen Täterinnen und Täter darauf ab, durch bewusst falsche Notfälle polizeiliche Großeinsätze auszulösen und möglichst große mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Das dadurch entstehende öffentliche Echo wird innerhalb der Szene als Erfolg gewertet.

Durch umfangreiche technische Ermittlungen – insbesondere Analyse der Täterinfrastruktur – konnten die mutmaßlichen Hauptakteure identifiziert werden. Die zentrale Tätergruppe besteht aus vier deutschen Staatsangehörigen im Alter von 15 bis 23 Jahren, die über verschlüsselte Kommunikationsdienste und anonyme Netzwerke agierten und gezielt Anonymisierungstechniken einsetzten.

Am 25. November 2025 führten österreichische und deutsche Behörden koordinierte Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen bei den Verdächtigen in Deutschland durch. Bereits zuvor hatten deutsche Sicherheitsbehörden Maßnahmen gegen drei weitere Tatverdächtige gesetzt. Die weiteren Ermittlungen liegen beim deutschen Bundeskriminalamt.

Die überwiegend jugendlichen, teils minderjährigen Täter kennen einander in der Regel nicht persönlich, sondern agieren anonym in einschlägigen Online-Foren oder Chats. Der „Status“ innerhalb der Szene ergibt sich aus der Anzahl der ausgelösten Einsätze und der erzielten öffentlichen Wahrnehmung. Geteilte Screenshots und Medienberichterstattung gelten als zentrale Erfolgsfaktoren.

Das vorsätzliche Absetzen falscher Bombendrohungen ist in Österreich eine strafbare Handlung, die mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet wird. Zusätzlich können den Täterinnen und Tätern die Kosten der ausgelösten Polizei- und Rettungseinsätze auferlegt werden – häufig im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich. Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Betroffenen bleiben davon unberührt.

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