In der Natur oder Restmüll haben E-Zigaretten nichts verloren, sie gehören zur Problemstoffsammlung oder zurück in die Trafiken. Warum? Bei der unsachgemäßen Entsorgung wie in öffentlichen Papierkörben oder im Restmüll besteht Brandgefahr durch die enthaltenen Batterien oder Akkus. Außerdem enthalten sie wertvollste Bestandteile, wie Aluminium Kupfer und Lithium, die viel zu schade für Wegwerfprodukte sind..
In den hippen E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten, die als E-Vapes verkauft werden, sind fix verbaute Lithium-Batterien oder Akkus enthalten. Trotzdem landen E-Zigaretten oft fälschlicherweise im Restmüll. Das bedeutet nicht nur eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, welche mit immensem Aufwand abgebaut werden, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für Mensch und Natur dar. Wenn sie im öffentlichen Papierkorb, Restmüll oder in der gelben Tonne entsorgt werden, können Lithiumbatterien oder wieder aufladbare Lithium-Ionen-Akkus bei mechanischer Beschädigung oder Überhitzung zu Bränden und Explosionen führen. Solche Brände im Behälter, im Sammelfahrzeug oder in Abfallbehandlungsanlagen stellen eine enorme Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
E-Zigaretten und E-Vapes enthalten Lithium-Akkus bzw. Batterien und zählen zu Elektroaltgeräten. Sie dürfen daher keinesfalls in der Natur, den öffentlichen Papierkorb, der Restmülltonne bzw. in der gelben Tonne entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt werden, damit sie umweltgerecht entsorgt werden können. Einweg E-Vapes besonders umweltschädigend.
„Als besondere Belastung für die Umwelt gelten die sogenannten-E-Vapes. Anders als E-Zigaretten mit wieder aufladbaren Akkus können die Vapes, wenn sie leer gedampft sind, nicht wieder befüllt bzw. aufgeladen werden und müssen daher nach nur einmaligem Gebrauch schon entsorgt werden“, so Magdalena Schwärz-Pertiller, Kreislaufwirtschaftsexpertin von DIE UMWELTBERATUNG.
In der Natur verursachen achtlos weggeworfene Einweg-E-Zigaretten eine Verunreinigung von Böden und Wasser und stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Wenn sie unsachgemäß entsorgt werden, können Schwermetalle, Nikotin und andere Chemikalien aus Batterien und unbenutzten E-Liquid freigesetzt werden.
Eine britische Studie zeigt die enorme Verschwendung an Ressourcen durch E-Vapes auf: Jede Sekunde werden dort etwa zwei Einweg-E-Vapes weggeworfen. Hochgerechnet auf ein Jahr entspricht das einer Menge an weggeworfenem Lithium, das in etwa 1.200 Elektroauto-Batterien steckt! Für die Herstellung werden einige der wertvollsten Ressourcen wie Aluminium, Kupfer oder Lithium verschwendet. Sie haben auch Kunststoffgehäuse, die bromierten Flammschutz (POPs) enthalten. Aus all diesen Gründen, sollte die Verwendung von E-Zigaretten vermieden oder eingeschränkt werden und es sollte zumindest auf wiederverwendbare E-Zigartetten zurückgegriffen werden.
Wohin mit den verbrauchten E-Zigaretten? E-Zigaretten und ihre Bestandteile können bei Problemstoffsammelstellen kostenlos abgegeben werden. In Wien sind diese auf den Mistplätzen und einigen Märkten zu finden. Zusätzlich gibt es die mobile Problemstoffsammlung, die in regelmäßigen Abständen an 93 Punkten in Wien stattfindet: https://shorturl.at/bclmZ
Seit einiger Zeit können Einweg-E-Zigaretten auch in Trafiken kostenlos abgegeben werden. Oft stellen die Trafikanten freiwillig eine Sammelbox auf, in die man die E-Zigaretten einfach einwerfen kann. Übrig gebliebenes E-Liquid, also die Verdampfungsflüssigkeit in den E-Zigaretten, sollte keinesfalls in den Abfluss gegossen werden! Bei sehr wenig Restflüssigkeit kann diese in einem verschlossenen Behälter im Hausmüll entsorgt werden, bei größerer Menge sollte sie zur Problemstoffsammelstelle gebracht werden.
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Die Zahl der Meldungen, welche bei Stopline, der Online-Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung, als zutreffend eingestuft wurden, stieg 2023 deutlich an: Von über 33.000 eingegangenen Hinweisen wurden knapp 11.000 Inhalte als illegal eingestuft.
Wie der aktuelle Stopline Jahresbericht zeigt, wurden 2023 insgesamt 33.349 Meldungen zu sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Internet an Stopline übermittelt. Das entspricht in etwa dem Meldungseingang von 2022 (33.257), der damit vor allem seit Corona im langjährigen Durchschnitt markant hoch bleibt. Bei den zutreffenden Meldungen gibt es jedoch eine neue Höchstmarke: Von den eingegangenen Meldungen klassifizierten die Mitarbeiter:innen der Stopline 33 % der gemeldeten Inhalte, nämlich 10.850, als tatsächlich gesetzwidrig. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung gegenüber 2022 mit 4.048 illegal eingestuften Meldungen.
Auffallend ist: Die Sensibilität der Internet-Nutzer:innen für sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ist seit vielen Jahren unverändert hoch. Meldungen in dieser Kategorie machen über 99 % der als illegal eingestuften Inhalte aus.
Österreich ist weltweit seit Jahren zu einem der unattraktivsten Hosting-Standorte für illegale Inhalte geworden. 2023 wurden von Stopline keine Meldungen zu Inhalten auf österreichischen Servern als illegal eingestuft. Stefan Ebenberger, ISPA-Generalsekretär ist überzeugt: „“Löschen statt Sperren hat sich als erfolgreiches Modell im Kampf gegen illegale Inhalte bewährt. Es macht sich bezahlt, dass die heimischen Internetanbieter ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Die geteilte Verantwortung zwischen Meldestelle, Providern und Behörden im Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist besonders wirkungsvoll. Denn damit illegale Inhalte im Internet nicht mehr auffindbar sind, ist das rasche Handeln aller Beteiligten erforderlich.“
Oberstes Ziel der Stopline ist die schnelle und unbürokratische Entfernung illegaler Inhalte aus dem Internet. Dies ist nicht nur aufgrund der raschen und professionellen Bearbeitung des Stopline Teams möglich. Dank starker Partnerschaften und internationaler Kooperationen kann dieses Ziel Jahr für Jahr erreicht werden. Barbara Schloßbauer, Projektleiterin der Stopline, berichtet stolz: „“Obwohl Stopline eine der kleineren Meldestellen im Netzwerk der mittlerweile mehr als 50 weltweiten Partner-Hotlines ist, waren wir eine jener Hotlines, welche die meisten Meldungen zu illegalen Inhalten in die gemeinsame INHOPE Datenbank eingepflegt haben.““
Da im Jahr 2023 alle, also 100 % der illegalen Inhalte im Ausland gehostet wurden, informierte Stopline in diesen Fällen die Partner-Hotlines im jeweiligen Host-Land. Um den Austausch weiter zu fördern, unterstützt Stopline – als Gründungsmitglied von INHOPE – den Ausbau weiterer Partner-Hotlines weltweit.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist die weitere Steigerung der Bekanntheit der österreichischen Meldestelle, die 2023 ihr 25-jähriges Bestehen feierte. Denn nur wenn Internet-Nutzer:innen vermeintlich illegale Inhalte melden, kann Stopline aktiv werden und einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Internet für alle leisten.
Um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen informiert Stopline regelmäßig in Sozialen Medien über illegale Inhalte und wie Herausforderungen im Internet gemeistert werden können. Weiters organisiert die Meldestelle Treffen (z. B. Stopline-Beirat) und nimmt als Mitglied in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen teil, wie dem Nationalen Forum gegen Antisemitismus, dem EU Safer Internet Forum in Brüssel oder dem Safer Internet Day in Österreich. (Quelle: Stopline)
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Die Entscheidung des Parlaments, den Ländern die Befugnis zu geben, Steuern auf Leerstand, Freizeit- und Nebenwohnsitze in erheblicher Höhe zu erheben, stößt auf heftige Kritik des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerverbandes. Diese Maßnahme öffnet die Tür zu einer beunruhigenden Entwicklung, mit der Eigentumsrechte massiv bedroht und eine Besteuerung ohne fundierte Grundlage ermöglicht werden.
Die beschlossene Verfassungsänderung verleiht den Ländern die Kompetenz, mit hohen Eigentumssteuern gegen den Mittelstand vorzugehen. Erhalt von Eigentum steht auf dem Spiel. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das soll mit dem Verfassungsgesetz umgangen werden und einer Erhöhung dieser Abgabe (Gemeindeeinnahmen) kein Hindernis entgegenstehen.
Für ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer beruhen die Argumente der Befürworter dieser Steuern auf wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen: „Der lenkungspolitische Effekt solcher Steuern ist zu vernachlässigen und wird nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende aus Innsbruck das in Allentsteig befindliche Sommerhäuschen als Hauptwohnsitz beziehen werden. Prunbauer lässt an der Kompetenzübertragung an die Länder kein gutes Haar: „Diese Steuern, die eigentlich Vermögens- und Substanzsteuern sind, treffen nicht nur die Superreichen, sondern auch diejenigen, die sich Eigentum mühsam zusammengespart haben – sei es ein kleines Häuschen auf dem Land oder eine bescheidene Ferienwohnung.“
Dass künftig auch noch Substanzsteuern in einem Hochsteuerland wie Österreich eingehoben werden dürfen, ohne auch nur den geringsten Beweis für tatsächlich hohen Leerstand liefern zu müssen, ist wohnpolitischer Unsinn. Selbst Greenpeace hat erhoben, dass die Leerstandsquote in Österreich nur 4,7 Prozent und in Wien überhaupt nur 3,9 Prozent beträgt. Prunbauer: „Auf Basis dieser Zahlen, die laut Literatur in einer völlig normalen Bandbreite liegen, astronomische Steuern einheben zu dürfen, die die Erhaltung von Eigentum gefährden, ist unseriös.“
Vielmehr handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das in den Gemeinden die Einnahmen sprudeln lassen soll. Denn Greenpeace errechnete Steuereinnahmen von bis zu 1,7 Milliarden Euro. Der Aufwand, der damit verbunden ist, gleicht jedoch einem Bürokratiemonster. Bedenkliche Diskussionen, um an günstigen Wohnraum zu gelangen, werden in Deutschland bereits veröffentlicht. Dort wird überlegt, wie man Menschen, die zu viel Wohnfläche nutzen, mit einer Alleinwohnsteuer belegen kann (auch Mieter?), damit jüngere Familien in größere Wohnungen ziehen können. „Eigentum darf nicht mit Füßen getreten werden“, warnt Prunbauer.
Für Prunbauer ist eine Länderkompetenz für Leerstands-, Freizeit- und Nebenwohnsitze mit der legistischen Herausforderung verbunden, künftige Regelungen zu schaffen, die dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Vor allem empfindlich hohe Abgaben auf Leerstand müssten einer sachlich gerechtfertigten Regelung zugeführt werden. „Derartige Normen müssen der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof Stand halten. Das ist gewiss eine Herausforderung“, so Prunbauer.
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Am Montag, dem 15. April 2024, fand im HG Wien – Saal 2104, die Verhandlung bzgl. des Mittelfingerfotos der Grünen-Chefin Sigi Maurer statt. Die beklagte Partei „GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ berichtet von dieser wie folgt:
Prozessauftakt: Maurer blieb fern – Parteien-Einvernahme vom Gericht als nicht notwendig erachtet
Überraschendes Vorgehen der Richterin im Prozess Sigrid Maurer gegen den Grünen Basisverein „GGI“. Ohne jegliche Beweisaufnahme und ohne Parteien-Einvernahme wurde das Verfahren geschlossen. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Monaten zu rechnen, eine Wiedereröffnung des Verfahrens ist jedoch möglich.
Heute war der erste und vielleicht auch schon letzte Verhandlungstag in der Rechtssache Sigrid Maurer gegen den Grünen Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI). Im Kern ging es darum, ob die Nutzung des berüchtigten Mittelfinger-Fotos im Rahmen der freien Werknutzung zulässig bzw. von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Verhandelt wurde am Handelsgericht in Wien von 10:45 – 11:15 Uhr vormittags. Die anfänglichen Vergleichsversuche scheiterten.
Kein Pouvoir für echte Vergleichsgespräche
Der Grüne Verein schlug vor, die Sache außergerichtlich zu besprechen und derweilen das Verfahren ruhen zu lassen. Daran hatte Maria Windhager, als Vertreterin von Sigrid Maurer, kein Interesse und von Maurer kein Pouvoir. Maurer selbst erschien nicht vor Gericht. Dafür war Madeleine Petrovic als Vertreterin der GGI anwesend.
Richterin verzichtet auf Einvernahmen
Die Richterin eröffnete das Verfahren und schloss überraschenderweise ohne Einvernahme der Parteien oder Zeugen, vorbehaltlich der Möglichkeit das Beweisverfahren zu eröffnen, sollten sich im Zuge der Urteilserstellung Sachfragen ergeben. Diese Entscheidung verwundert insofern, da es für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Fotos essenziell ist, in welchem Kontext dieses verwendet wurde. Die Standpunkte der Parteien sind hier diametral unterschiedlich, wenn es um die Bewertung dieser Frage geht. Relevant ist hier nicht, mit welcher Intention das Foto von Maurer gepostet wurde, sondern wie es bei der Zielgruppe (Twitter-User) aufgenommen wurde. Insofern kann die Richterin zur Beantwortung der Frage auch die Kommentare unter dem Originaltweet heranziehen.
(K)eine politische Angelegenheit?
Windhager argumentierte, es ginge nicht um die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, sondern nur darum, die Verwendung des Fotos zu unterbinden. Es handle sich nicht um eine politische Angelegenheit. Dem widerspricht der Anwalt der GGI, Dieter Rautnig. Zum einen ist die Verwendung eines veröffentlichten Fotos im Rahmen der Regeln der freien Werknutzung immer zulässig, daher ist ein vollständiges Unterbinden der Nutzung nicht möglich. Zum anderen gibt das Grüne Dialogbüro selbst an, dass Maurer nur in politisch relevantem Kontext klagen würde und Rautnig zitiert diesbezüglich aus einer E-Mail des Dialogbüros „Es wird leider öfters von politischen Gegner:innen aus dem Zusammenhang gerissen und für Angriffe gegen Sigrid Maurer verwendet. Dagegen wird immer geklagt, wenn eine gewisse politische Relevanz besteht.“
Unversöhnliche Klubobfrau
Zur Sprache kamen auch die verleumderischen E-Mails, welche das Grüne Dialogbüro seit einiger Zeit verschickt. Dort heißt es „Leider verbreitet ein Verein von Covidleugner:innen hier irreführende Behauptungen in den Medien über ein zivilrechtliches Verfahren, das schon seit längerer Zeit läuft.(…) Der Verein bezeichnet sich selbst als „grün“, hat jedoch mit den Grünen als politischer Partei nichts zu tun.“ Diese falschen Tatsachenbehauptungen gießen leider weiter Öl ins Feuer und verdeutlichen, dass Sigrid Maurer an keiner Versöhnung interessiert ist. Madeleine Petrovic äußert sich dazu enttäuscht: „Aus Rücksicht auf das Grüne Projekt und die Reputation der Leute in der GGI und meine Reputation habe ich die ungeheuerlichen Meldungen des Grünen Dialogbüros bisher nicht rechtlich bekämpft. Angesichts der Verweigerung einer internen Aussprache mit Klubobfrau Maurer – die Anwältin hatte kein Pouvoir dazu – wird wohl leider kein anderer Weg bleiben …“.
Der Grüne Basisverein erwartet nun gespannt das weitere Vorgehen im Prozess. „Dass es tatsächlich keine Parteieneinvernahme geben wird, ist unwahrscheinlich. Damit wäre eine Berufung praktisch vorprogrammiert – egal von welcher Seite,“ so Madeleine Petrovic.
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Gemeinsam überprüften die österreichische Finanzpolizei und der deutsche Zoll, Bereich Finanzkontrolle und Schwarzarbeit, am 15. April 2024 ein Bauvorhaben im ehemaligen Berliner Sony-Center. Mit dabei waren der deutsche Finanzminister Christian Lindner sowie der Leiter der österreichischen Finanzpolizei Wilfried Lehner. Die Aktion ist ein bedeutender Erfolg in der intensiven Kooperation zwischen den beiden Ländern zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Abgabenhinterziehung und illegaler Beschäftigung.
„Diese Operation ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht nur die Einhaltung der Gesetze stärkt, sondern auch ein klares Signal an jene sendet, die versuchen, sich durch Schwarzarbeit einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Unsere Finanzpolizei arbeitet Hand in Hand mit unseren deutschen Kollegen, um sicherzustellen, dass für redliche Unternehmen kein Nachteil entsteht“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Der Leiter der österreichischen Finanzpolizei, Wilfried Lehner, fügte hinzu: „Dieser simultan in Deutschland und Österreich durchgeführte Kontrollvorgang zeigt, wie Kontrollbehörden mit internationaler Zusammenarbeit die Kontrolleffektivität massiv verstärken können. Zudem werden Risikoabschätzung, Einsatzplanung und Kontrollvorgänge optimiert und ein Lernen voneinander gefördert.“
Für die Kontrolle wurde bewusst ein Bauvorhaben ohne Anfangsverdacht ausgewählt, um eine typische Standardkontrollsituation zu evaluieren. Bei dem Bauprojekt im ehemaligen Sony-Center am Berliner Potsdamer Platz ist auch ein österreichisches Unternehmen beteiligt, weswegen die österreichische Finanzpolizei die deutschen Behörden unterstützte. Ersterhebungen der Finanzpolizei in Österreich ergaben bei dem in Niederösterreich ansässigen Unternehmen vorerst keine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Auffälligkeiten. Das Unternehmen hat aktuell insgesamt 191 Dienstnehmer zur Sozialversicherung in Österreich angemeldet.
Im Zuge der bilateralen Kontrollmaßnahme erfolgte parallel zu der Kontrolle in Berlin eine Nachschau der Finanzpolizei am Firmensitz in Österreich. Dort wurden keine Übertretungen festgestellt.
Bei der Kontrolle in Berlin durch die deutschen Behörden wurden insgesamt 157 Arbeitnehmer von 54 Unternehmen sowie fünf selbstständige Unternehmer angetroffen und überprüft. Zwölf Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens waren beim Bauvorhaben vor Ort. Sie waren alle in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet. Bei einer Erstüberprüfung vor Ort stellten die anwesenden Finanzpolizeiorgane keine Auffälligkeiten fest. Durch die Größe der Baustelle sind weitere Übertretungen nicht ausgeschlossen und werden im Zuge der Nachbereitung gegebenenfalls noch zur Anzeige gebracht.
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Am 2. Mai 2024 heißt es wieder „Bademantel an und ab in die Therme Wien“, denn zum bereits fünften Mal findet der diesjährige Motto-Thementag statt. Wer an dem Tag in dem beliebten Bekleidungsstück anreist, erhält ab 16 Uhr gratis Eintritt. Gastgeberin Nicole Solchinger, Leitung Therme & Treatments dazu: „„Wir freuen uns auf heitere und gut gelaunte Gäste, die diesen Bademanteltag gemeinsam mit uns feiern und einen fröhlichen Thermentag bei uns verbringen.““
„Life is better in a Bademantel“ – am 2. Mai wird das zum Motto der Wienerinnen und Wiener. Die im Bademantel anreisenden Gäste verbreiten in der Stadt und in der U-Bahn Thermenflair und positive Stimmung. Um den Gästen auch gute Stimmung vor Ort zu bieten, lädt die Therme Wien heuer Dr. Bohl für ein „Meet & Greet im Bademantel“ ein. Das Comedian-Geschwisterpaar wurde ursprünglich bekannt durch ihren Social-Media-Kanal, mittlerweile stehen sie auf der Kabarettbühne, übertragen live vom Opernball und sind dieses Jahr zum ersten Mal am Bademanteltag der Therme Wien.
Der fünfte Wiener Bademanteltag soll Wien-weit gute Stimmung verbreiten. Die dem Bademantel und Thermenerlebnis fröhnenden Gäste erhalten für ihre Social Media Communities auch eine Bühne und können den beliebten Selfie-Spot im Garten der Therme Wien für originelle und humorvolle Fotos oder Reels nutzen. All jene, die auf Social Media ihre Selfies mit Hashtag #lifeisbetterinabademantel und #wienerbademanteltag teilen, werden auf dem Instagram Kanal der Therme Wien gezeigt.
Gourmets und Gourmands können sich auf die im Cocktail-Van frisch gemixten „Bademantel-Cocktails“ freuen. Zur Auswahl stehen der „Fruity-Bademantel“ (alkoholfrei um 5,90 Euro) und der „Bademantel-Sunset“ (alkoholisch um 6,90 Euro). Erhältlich von 16 Uhr bis 21 Uhr beim Cocktail-Van oder im Solebecken im Außenbereich. Zudem stehen wieder zwei beliebte Gerichte zum Motto-Preis auf der Karte. Einerseits der Cheese-Burger mit Crunchy Fries um 9,90 Euro statt 15,90 Euro andererseits das vegane Kichererbsen-Curry mit Basmatireis um 8,90 Euro statt um 11,90 Euro. 10 Prozent Rabatt gibt es am Bademanteltag auf alles im Thermenshop.
Tagesurlauber erhalten einen Bademantel von „LeStoff“ als Geschenk Freuen können sich auch heuer wieder all jene Gäste, die für den 2. Mai 2024 einen „Relax! Tagesurlaub“ buchen (www.thermewien.at/relax-tagesurlaub). Sie erhalten einen hochwertigen Bademantel von „Le Stoff“ im Wert von 79,90 Euro als Geschenk. Die in der Relax Lounge ausgestellten Modelle können in der gewünschten Größe und Farbe gratis bestellt werden.
Der Wiener Bademanteltag endet um 22 Uhr, wenn die Therme Wien schließt, Badeschluss ist auch an diesem Tag um 21:40 Uhr. Weitere Informationen zur Teilnahme am Wiener Bademanteltag unter https://www.thermewien.at/bademanteltag/
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„Hass und Hetze der ÖVP und ihres U-Ausschuss-Fraktionsführers Hanger dürften undemokratische Täter zu einem Brandanschlag inspiriert haben. Weniger als 48 Stunden nach dem miesen ÖVP-Angriff auf alternative Medien und insbesondere auf ‚unzensuriert.at‘ wurde in der Nach auf Samstag versucht, die ehemalige Redaktion des Mediums in Brand zu stecken. Die ÖVP hat in ihrem verzweifelten Versuch, sich mit allen Mitteln an den Futtertrögen der Macht festzuklammern, das Klima mittlerweile so sehr vergiftet, dass demokratiefeindliche Chaoten nicht einmal mehr vor Gewalttaten zurückschrecken, die sogar Menschenleben fordern könnten“, sagte heute der FPÖ-Generalsekretär und U-Ausschuss-Fraktionsvorsitzende NAbg. Christian Hafenecker.
Nur die bruchsicheren Fensterscheiben, die mit massiven Pflastersteinen aus Beton durchschlagen wurden, den Angriffen aber trotzdem weitgehend standhielten, hinderten die unbekannten Täter in der Nacht auf Samstag daran, Brandbeschleuniger ins Innere des Hauses zu schütten und in Brand zu stecken. Die Flüssigkeit landete schließlich auf dem Gehsteig und dürfte dort auch angezündet worden sein. „Das von Hanger den ganzen Donnerstag lang aufs Übelste verunglimpfte Medium hat seinen Sitz zwar nicht mehr an dieser Adresse, jedoch ist das nun vom Anschlag betroffene Haus in dem von der ÖVP im U-Ausschuss vorgespielten RTL-Video zu sehen, auf welches Hanger auch beim Morgenstatement hingewiesen hat. Mit etwas Internet-Recherche ist die Adresse anhand der von Hanger gegebenen Informationen leicht herauszufinden“, so Hafenecker.
„Es kommt nach den letzten Tagen und Wochen nicht mehr wirklich überraschend, dass nicht etwa linke Parteien, sondern die ÖVP mittlerweile zum wichtigsten Stichwortgeber für gewalttätige Linksextremisten geworden sein dürfte. Schon das Einsetzungsverlangen für diesen U-Ausschuss macht inhaltlich und sprachlich den Eindruck, als wäre es nicht im ÖVP-Parlamentsklub, sondern von anonymen Antifa-Denunzianten geschrieben worden. Hanger und Co. haben offenbar nicht den geringsten Genierer, sich mit Extremisten zu verbünden, um einen demokratischen Wechsel hin zu einer patriotischen Politik unter Volkskanzler Herbert Kickl zu verhindern“, kritisierte der FPÖ-Generalsekretär.
„Nach dem Aufritt am Donnerstag im U-Ausschuss, bei dem die ÖVP nicht einmal vor der Fälschung von Beweismitteln zurückschreckte, erwarte ich von dieser Truppe auch nach dieser Tat keinerlei Einsicht oder gar Reue, schon gar keine Entschuldigung bei den in den Dreck gezogenen Medien. Und ich wundere mich auch nicht wirklich darüber, dass die Polizei nicht einmal die Tatwaffe sichergestellt hat. Das passt ins Gesamtbild der völligen Linksblindheit, das Gerhard Karner als Ressortchef hinterlässt“, so Hafenecker, der ankündigte, die Ermittlungen in dieser Causa mit parlamentarischen Anfragen zu begleiten. (Quelle: APA/OTS)
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„Die schwarz-grüne Bundesregierung hat mit ausdauernder Lethargie dabei zugesehen, wie eine ganze Generation peu á peu die verdiente Pension antritt, ohne eine Strategie zu entwickeln, wie man die nötigen Fachkräfte nachbesetzen oder gar erhalten kann. Das bekrittelt nun auch der Rechnungshof und bestätigt damit unsere jahrelange Kritik“, reagierte heute FPÖ-Klubobmannstellvertreterin und freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch.
ÖVP und Grüne hätten es vollbracht, den Verbleib im Arbeitsmarkt für ältere Arbeitsnehmer und damit ältere Fachkräfte so schwer wie möglich zu machen. „Fast jeder, der seine 45 Jahre absolviert hat, will in der derzeitigen Lage so schnell wie möglich seine Pension antreten. Das wurde zwar von den ‚schwarz-grünen Elendsverbreitern‘ mit hohen Abschlägen erschwert, und auch die Hacklerregelung wurde von Schwarz-Grün abgeschafft, zeigt aber dennoch die Lage in der Arbeitswelt auf. Auf der anderen Seite sehen Kocher, Rauch und Co. dabei zu, wie ältere Arbeitnehmer zusehends auf die Straße gesetzt werden, weil sie teurere Mitarbeiter sind“, erklärte Belakowitsch.
Es müsse jedoch auch die Idee des Rechnungshofes kritisiert werden, den Fachkräftemangel über ‚Migration und qualifizierte Zuwanderung‘ zu lösen. Das sei eine Narretei, ebenso wie Kochers Traum vom Ausbau der Rot-Weiß-Rot-Karte. „Es ist aus allen verfügbaren Statistiken ersichtlich, dass die Arbeitslosigkeit bei ausländischen Staatsangehörigen in Österreich stetig ansteigt. Der einzige Effekt ist im Lohn- und Sozialdumping zu finden. Obendrein ist für wirkliche Fachkräfte aus dem Ausland Österreich durch exorbitante Steuern, hohe Inflation und hohe Lebenskosten so unattraktiv wie schon lange nicht “, so die FPÖ-Sozialsprecherin.
„Einen Fachkräftemangel kann man nicht mit illegalen Asylforderern und ‚Messerfachkräften‘ beheben, sondern nur mit einem ersthaften Start einer Ausbildungsoffensive, wobei eine Attraktivierung eines längeren Verbleibes in der Arbeitswelt von älteren Arbeitskräften nicht fehlen darf. Hier muss ein finanzieller Vorteil, verbunden mit einer merklich spürbaren Steuererleichterung, Anreiz geben. Die neoliberalen Ideen der ÖVP, das Regelpensionsalter anzuheben, lehnen wir Freiheitliche strikt ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bevölkerung und Pensionisten muss nach wie vor an erster Stelle stehen!“, betonte Belakowitsch.
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Obige Zeilen (s. Screenshot) haben wir per X/Twitter-Tweet am 5. April 2024 an die Adresse der ÖVP geschrieben. Denn diese verspürte schon wieder einen Aufklärungsdrang. Wie recht wir doch hatten, wird uns heute mittels nachfolgender Presseaussendung der FPÖ bestätigt:
„Der erste Bumerang hat die ÖVP voll getroffen. Keine einzige ihrer ‚Räubersgeschichten‘, mit der sie der FPÖ schaden will, um von ihren eigenen Skandalen abzulenken, wurde bestätigt – ganz im Gegenteil. Günstlingswirtschaft, Postenschacher und Inseratenkorruption sind ein immanenter Bestandteil des Systems ÖVP im Innenministerium, das konnte ein weiteres Mal herausgearbeitet werden!“, so der freiheitliche U-Ausschuss-Fraktionsvorsitzende und Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA zu den bisherigen Erkenntnissen des heutigen Befragungstages.
So sei aufgedeckt worden, dass die Günstlingswirtschaft des damaligen ÖVP-Innenministers Wolfgang Sobotka „bis zum letzten Tag seiner Amtszeit“ gewährt habe, worauf ein Rahmenvertrag für Kommunikationsdienstleistungen, der noch am 15. Dezember 2017 – drei Tage vor Angelobung der ÖVP-FPÖ-Regierung – ausgeschrieben wurde, eindeutig hinweise. „800.000 Euro Steuergeld sollten so an ÖVP-nahe Firmen und Freunderl über eine Subunternehmerregelung verteilt werden. Diese Steuergeldverschwendung in übelster ÖVP-Selbstbereicherungsmanier hat Herbert Kickl als Innenminister durch Widerruf dieser Ausschreibung gestoppt. Er hat den Steuerzahlern damit diese Summe gespart“, so Hafenecker.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie die ÖVP das Innenministerium als „Selbstbedienungsladen“ missbraucht habe, sei auch die Vergabe von Inseraten an das Medium „Kommunalnet“ im letzten Jahr von Sobotkas Amtszeit, bei dem ein Sohn von ihm Geschäftsführer ist. „Das entspricht ganz dem traurigen Sittenbild der ÖVP: Wie schon bei dem letztlich gestoppten Rahmenvertrag setzten Sobotka & Co alles daran, ihre Günstlinge zu bedienen und zu versorgen – auch über ihre eigene Amtszeit hinaus“, fasste der freiheitliche Fraktionsvorsitzende zusammen.
Postenschacher habe es auch nur im Zusammenhang mit der ÖVP gegeben: „Der Druck, den ÖVP-LH Mikl-Leitner 2019 ausübte, um den nicht qualifizierten Herrn Popp als nächsten NÖ Landespolizeidirektor durchzudrücken, war offenbar erheblich. Dass Herbert Kickl diese Intervention abgewehrt hat, beweist nur einmal mehr seine umsichtige und korrekte Amtsführung. Bekanntlich blühte ja danach, als die ÖVP das Innenministerium wieder unter ihre Kontrolle gebracht hatte, der schwarze Postenschacher wieder auf!“
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Sichtbar bewaffnet sind die Gerätschaften zum Glück nicht, über eine mögliche Panzerung kann ein Laie keine Auskunft geben. Mitarbeiter der Firma erklärten auf Nachfrage, dass nur der Chef wisse, woher die Trucks kommen und wohin sie geliefert werden. Sie seien eben da. Dieser Meinung scheint man sich auch beim Verteidigungsministerium anzuschließen. Pressesprecher Oberst Bauer beantwortete die Nachfrage eines Journalisten dahingehend, dass es sich um Zivilfahrzeuge handeln würde, die das Bundesheer nichts angehen.
Selbst wenn die Fahrzeuge von deutschen Soldaten durch Österreich gelenkt und dort abgestellt werden, würde es sich nicht um einen genehmigungspflichtigen Transfer handeln. Erst wenn die deutsche Bundeswehr die Fahrzeuge durch Anbringen einer entsprechenden Nummerntafel in Betrieb nimmt, wären es Militärfahrzeuge. Die Tarnfarbe und die deutschen Hoheitszeichen würden daran nichts ändern.
Bei dem in Peuerbach vorgefundenen Fahrzeugtyp handelt es sich um ein NATO-Standardmodell. Mit der eingebauten Krananlage können genormte Container aufgenommen oder abgestellt werden, ohne dass das Personal das Fahrzeug verlassen muss. Die 8×8 Lastwägen können eine Last von 15 Tonnen aufnehmen und sich durch den Allradantrieb auch abseits von Straßen bewegen. Neben logistischen Aufgaben wäre es auch möglich, die Fahrzeuge zum Transport und Einsatz von Waffensystemen umzurüsten. Es gibt genormte Module für Luftabwehr, Artillerie oder Raketen. So baut beispielsweise das britische Paladin-Raketensystem auf diesen Trucks auf – es wurde in dieser Konfiguration in die Ukraine geliefert.
Ein Einsatz in der Ukraine ist auch die große Sorge der österreichischen Bevölkerung. Werden hier Fahrzeuge zwischengelagert und auf den Kriegseinsatz in der Ukraine vorbereitet? Wie ist das mit der immerwährenden Neutralität vereinbar, auf welche man in Österreich so stolz ist? Dazu der LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann: „Ein solcher Weitertransport in ein Kriegsgebiet wie die Ukraine wäre nach meiner Ansicht klar rechtswidrig“, verweist LAbg. Joachim Aigner auf das geltende Kriegsmaterialgesetz: „Dort findet sich auch kein Passus, dass Militärfahrzeuge angemeldet sein müssen, um als solche zu gelten. Wir werden wieder Anfragen an alle beteiligten Stellen richten: Die Unternehmen, die Ministerien in Österreich und Deutschland: Was hat es mit diesen Militärfahrzeugen auf sich?“ „
Aigner verspricht wie schon in der Vergangenheit, alles Mögliche zu tun, um das Rätsel der deutschen Militärfahrzeuge auf österreichischem Grund aufzuklären. Das oft gebrachte Argument, es würde sich um in Österreich hergestellte Fahrzeuge handeln, welche ins Ausland verkauft werden, wodurch auch Arbeitsplätze gesichert werden, will er nicht vollständig gelten lassen. „Bei unserem Lokalaugenschein am 5. April wurden gerade zwei dieser LKWs angeliefert. Einer davon hatte ein Überstellungskennzeichen aus St. Pölten, das andere aus Deutschland. Hier wird nach meiner Sicht im Ausland gefertigtes Kriegsmaterial in Österreich zwischengelagert – und niemand weiß, wohin es im Anschluss geht“, so Aigner.
„Die MFG ist klar gegen Krieg positioniert, auch gegen den Krieg in der Ukraine. Krieg ist immer ein Versagen der Zivilisation. So wie wir nicht wollen, dass unsere Familienväter oder Söhne im Krieg für fremde Wirtschaftsinteressen sterben müssen, wünschen wir das auch sonst niemandem auf dieser Welt. Verhandlungen müssen immer an erster Stelle stehen. Die MFG wird auch weiterhin für die Einhaltung der Neutralität kämpfen, ungeachtet dessen, dass sehr viele Parteien und der Medien-Mainstream gar nicht genug von Aufrüstung und Krieg bekommen können. Es soll einmal jemand aufzeigen, wie viele Menschenleben durch die Lieferung von Waffen schon gerettet werden konnten“, so Aigner ergänzend und stellt in den Raum. „Das wird nicht möglich sein, denn die Lieferung von Waffen führt ausschließlich zu noch mehr Leid und Tod. Das muss aufhören!“
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Wir hatten schon im Jänner 2024 darüber berichtet, dass sich die Grünen in einem internen Streit befinden. Und zwar zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.
Petrovic im Jänner: „Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm. Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt.“
Nun steht der Verhandlungstermin fest – und zwar ist dieser am Montag, dem 15. April 2024 um 10:45 Uhr, im HG Wien, Saal 2104. Dazu verfassten der „GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ nachfolgende Presseaussendung:
Madeleine Petrovic, als Vertreterin des Grünen Vereins für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI), wird am Montag, dem 15. April 2024 vor dem Handelsgericht Wien erscheinen, um im Verfahren um Sigrid Maurers Mittelfinger-Foto Stellung zu beziehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Betroffen ist darüber hinaus auch die Nutzung von Bildern in der digitalen Welt generell.
Die Verhandlung dreht sich um das bekannte Mittelfinger-Foto. Dieses hatte Sigrid Maurer selbst nach ihrem Rauswurf aus dem Parlament auf X (vormals Twitter) veröffentlicht. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich weitgehende Kritik an ihrer Person – auch unter Verwendung von Fotos – gefallen lassen. Der Grüne Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic hat dieses Foto als Reaktion auf einen Kommentar von Maurer genutzt. Die GGI ist der Ansicht, dass die Nutzung rechtmäßig war, da sie im Einklang mit der ständigen EuGH- und OGH-Rechtsprechung erfolgte. „Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet.“ so Petrovic, „Unserer Ansicht nach geht es hier nicht um die Verwendung des Fotos – sondern darum, parteiinterne Kritik zu unterbinden.“
Besonders brisant: Die GGI ist überzeugt, dass es sich hierbei um eine reine Einschüchterungsklage (sog. SLAPP-Klage = Strategic Lawsuits against Public Participation) handelt. Solche Klagen sind unzulässig. Für die Einstufung als SLAPP-Klage spricht die mutwillige und selektive Klagsführung. Maurer hat den Grünen Basisverein nicht vorab kontaktiert oder abgemahnt. Sie klagt auch nicht alle Nutzer des Fotos, sondern in der Regel nur ihr politisch Unliebsame. „Damit ist der Zweck der Klage nicht die Verhinderung der Nutzung, sondern das Einschüchtern politisch relevanter Kritikerinnen und Kritiker – und das stellt einen Rechtsmissbrauch dar.“ meint Petrovic.
Fraglich ist derzeit, ob Twitter dem Verfahren auf Seiten des grünen Basisvereins beitreten wird, denn Maurer greift die Geschäftsbedingungen (AGB) von X (vormals Twitter) an und behauptet, dass die Sublizenzvereinbarungen darin in Österreich nicht anwendbar wären. Das würde jedoch Teile des Geschäftsmodells von X (Twitter) in Österreich infrage stellen.
Der Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit ist fest entschlossen, sein Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen und die SLAPP-Klage abzuwehren. Diese Verhandlung könnte auch weitreichende Auswirkungen auf die generelle Weiterverbreitung von Inhalten in den sozialen Medien in Österreich haben und ist daher nicht nur politisch von großer Bedeutung, sondern auch für alle Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien.
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