In der Natur oder Restmüll haben E-Zigaretten nichts verloren, sie gehören zur Problemstoffsammlung oder zurück in die Trafiken. Warum? Bei der unsachgemäßen Entsorgung wie in öffentlichen Papierkörben oder im Restmüll besteht Brandgefahr durch die enthaltenen Batterien oder Akkus. Außerdem enthalten sie wertvollste Bestandteile, wie Aluminium Kupfer und Lithium, die viel zu schade für Wegwerfprodukte sind..
In den hippen E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten, die als E-Vapes verkauft werden, sind fix verbaute Lithium-Batterien oder Akkus enthalten. Trotzdem landen E-Zigaretten oft fälschlicherweise im Restmüll. Das bedeutet nicht nur eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, welche mit immensem Aufwand abgebaut werden, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für Mensch und Natur dar. Wenn sie im öffentlichen Papierkorb, Restmüll oder in der gelben Tonne entsorgt werden, können Lithiumbatterien oder wieder aufladbare Lithium-Ionen-Akkus bei mechanischer Beschädigung oder Überhitzung zu Bränden und Explosionen führen. Solche Brände im Behälter, im Sammelfahrzeug oder in Abfallbehandlungsanlagen stellen eine enorme Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
E-Zigaretten und E-Vapes enthalten Lithium-Akkus bzw. Batterien und zählen zu Elektroaltgeräten. Sie dürfen daher keinesfalls in der Natur, den öffentlichen Papierkorb, der Restmülltonne bzw. in der gelben Tonne entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt werden, damit sie umweltgerecht entsorgt werden können. Einweg E-Vapes besonders umweltschädigend.
„Als besondere Belastung für die Umwelt gelten die sogenannten-E-Vapes. Anders als E-Zigaretten mit wieder aufladbaren Akkus können die Vapes, wenn sie leer gedampft sind, nicht wieder befüllt bzw. aufgeladen werden und müssen daher nach nur einmaligem Gebrauch schon entsorgt werden“, so Magdalena Schwärz-Pertiller, Kreislaufwirtschaftsexpertin von DIE UMWELTBERATUNG.
In der Natur verursachen achtlos weggeworfene Einweg-E-Zigaretten eine Verunreinigung von Böden und Wasser und stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Wenn sie unsachgemäß entsorgt werden, können Schwermetalle, Nikotin und andere Chemikalien aus Batterien und unbenutzten E-Liquid freigesetzt werden.
Eine britische Studie zeigt die enorme Verschwendung an Ressourcen durch E-Vapes auf: Jede Sekunde werden dort etwa zwei Einweg-E-Vapes weggeworfen. Hochgerechnet auf ein Jahr entspricht das einer Menge an weggeworfenem Lithium, das in etwa 1.200 Elektroauto-Batterien steckt! Für die Herstellung werden einige der wertvollsten Ressourcen wie Aluminium, Kupfer oder Lithium verschwendet. Sie haben auch Kunststoffgehäuse, die bromierten Flammschutz (POPs) enthalten. Aus all diesen Gründen, sollte die Verwendung von E-Zigaretten vermieden oder eingeschränkt werden und es sollte zumindest auf wiederverwendbare E-Zigartetten zurückgegriffen werden.
Wohin mit den verbrauchten E-Zigaretten? E-Zigaretten und ihre Bestandteile können bei Problemstoffsammelstellen kostenlos abgegeben werden. In Wien sind diese auf den Mistplätzen und einigen Märkten zu finden. Zusätzlich gibt es die mobile Problemstoffsammlung, die in regelmäßigen Abständen an 93 Punkten in Wien stattfindet: https://shorturl.at/bclmZ
Seit einiger Zeit können Einweg-E-Zigaretten auch in Trafiken kostenlos abgegeben werden. Oft stellen die Trafikanten freiwillig eine Sammelbox auf, in die man die E-Zigaretten einfach einwerfen kann. Übrig gebliebenes E-Liquid, also die Verdampfungsflüssigkeit in den E-Zigaretten, sollte keinesfalls in den Abfluss gegossen werden! Bei sehr wenig Restflüssigkeit kann diese in einem verschlossenen Behälter im Hausmüll entsorgt werden, bei größerer Menge sollte sie zur Problemstoffsammelstelle gebracht werden.
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Die Zahl der Meldungen, welche bei Stopline, der Online-Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung, als zutreffend eingestuft wurden, stieg 2023 deutlich an: Von über 33.000 eingegangenen Hinweisen wurden knapp 11.000 Inhalte als illegal eingestuft.
Wie der aktuelle Stopline Jahresbericht zeigt, wurden 2023 insgesamt 33.349 Meldungen zu sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Internet an Stopline übermittelt. Das entspricht in etwa dem Meldungseingang von 2022 (33.257), der damit vor allem seit Corona im langjährigen Durchschnitt markant hoch bleibt. Bei den zutreffenden Meldungen gibt es jedoch eine neue Höchstmarke: Von den eingegangenen Meldungen klassifizierten die Mitarbeiter:innen der Stopline 33 % der gemeldeten Inhalte, nämlich 10.850, als tatsächlich gesetzwidrig. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung gegenüber 2022 mit 4.048 illegal eingestuften Meldungen.
Auffallend ist: Die Sensibilität der Internet-Nutzer:innen für sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ist seit vielen Jahren unverändert hoch. Meldungen in dieser Kategorie machen über 99 % der als illegal eingestuften Inhalte aus.
Österreich ist weltweit seit Jahren zu einem der unattraktivsten Hosting-Standorte für illegale Inhalte geworden. 2023 wurden von Stopline keine Meldungen zu Inhalten auf österreichischen Servern als illegal eingestuft. Stefan Ebenberger, ISPA-Generalsekretär ist überzeugt: „“Löschen statt Sperren hat sich als erfolgreiches Modell im Kampf gegen illegale Inhalte bewährt. Es macht sich bezahlt, dass die heimischen Internetanbieter ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Die geteilte Verantwortung zwischen Meldestelle, Providern und Behörden im Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist besonders wirkungsvoll. Denn damit illegale Inhalte im Internet nicht mehr auffindbar sind, ist das rasche Handeln aller Beteiligten erforderlich.“
Oberstes Ziel der Stopline ist die schnelle und unbürokratische Entfernung illegaler Inhalte aus dem Internet. Dies ist nicht nur aufgrund der raschen und professionellen Bearbeitung des Stopline Teams möglich. Dank starker Partnerschaften und internationaler Kooperationen kann dieses Ziel Jahr für Jahr erreicht werden. Barbara Schloßbauer, Projektleiterin der Stopline, berichtet stolz: „“Obwohl Stopline eine der kleineren Meldestellen im Netzwerk der mittlerweile mehr als 50 weltweiten Partner-Hotlines ist, waren wir eine jener Hotlines, welche die meisten Meldungen zu illegalen Inhalten in die gemeinsame INHOPE Datenbank eingepflegt haben.““
Da im Jahr 2023 alle, also 100 % der illegalen Inhalte im Ausland gehostet wurden, informierte Stopline in diesen Fällen die Partner-Hotlines im jeweiligen Host-Land. Um den Austausch weiter zu fördern, unterstützt Stopline – als Gründungsmitglied von INHOPE – den Ausbau weiterer Partner-Hotlines weltweit.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist die weitere Steigerung der Bekanntheit der österreichischen Meldestelle, die 2023 ihr 25-jähriges Bestehen feierte. Denn nur wenn Internet-Nutzer:innen vermeintlich illegale Inhalte melden, kann Stopline aktiv werden und einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Internet für alle leisten.
Um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen informiert Stopline regelmäßig in Sozialen Medien über illegale Inhalte und wie Herausforderungen im Internet gemeistert werden können. Weiters organisiert die Meldestelle Treffen (z. B. Stopline-Beirat) und nimmt als Mitglied in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen teil, wie dem Nationalen Forum gegen Antisemitismus, dem EU Safer Internet Forum in Brüssel oder dem Safer Internet Day in Österreich. (Quelle: Stopline)
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Die Entscheidung des Parlaments, den Ländern die Befugnis zu geben, Steuern auf Leerstand, Freizeit- und Nebenwohnsitze in erheblicher Höhe zu erheben, stößt auf heftige Kritik des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerverbandes. Diese Maßnahme öffnet die Tür zu einer beunruhigenden Entwicklung, mit der Eigentumsrechte massiv bedroht und eine Besteuerung ohne fundierte Grundlage ermöglicht werden.
Die beschlossene Verfassungsänderung verleiht den Ländern die Kompetenz, mit hohen Eigentumssteuern gegen den Mittelstand vorzugehen. Erhalt von Eigentum steht auf dem Spiel. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das soll mit dem Verfassungsgesetz umgangen werden und einer Erhöhung dieser Abgabe (Gemeindeeinnahmen) kein Hindernis entgegenstehen.
Für ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer beruhen die Argumente der Befürworter dieser Steuern auf wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen: „Der lenkungspolitische Effekt solcher Steuern ist zu vernachlässigen und wird nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende aus Innsbruck das in Allentsteig befindliche Sommerhäuschen als Hauptwohnsitz beziehen werden. Prunbauer lässt an der Kompetenzübertragung an die Länder kein gutes Haar: „Diese Steuern, die eigentlich Vermögens- und Substanzsteuern sind, treffen nicht nur die Superreichen, sondern auch diejenigen, die sich Eigentum mühsam zusammengespart haben – sei es ein kleines Häuschen auf dem Land oder eine bescheidene Ferienwohnung.“
Dass künftig auch noch Substanzsteuern in einem Hochsteuerland wie Österreich eingehoben werden dürfen, ohne auch nur den geringsten Beweis für tatsächlich hohen Leerstand liefern zu müssen, ist wohnpolitischer Unsinn. Selbst Greenpeace hat erhoben, dass die Leerstandsquote in Österreich nur 4,7 Prozent und in Wien überhaupt nur 3,9 Prozent beträgt. Prunbauer: „Auf Basis dieser Zahlen, die laut Literatur in einer völlig normalen Bandbreite liegen, astronomische Steuern einheben zu dürfen, die die Erhaltung von Eigentum gefährden, ist unseriös.“
Vielmehr handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das in den Gemeinden die Einnahmen sprudeln lassen soll. Denn Greenpeace errechnete Steuereinnahmen von bis zu 1,7 Milliarden Euro. Der Aufwand, der damit verbunden ist, gleicht jedoch einem Bürokratiemonster. Bedenkliche Diskussionen, um an günstigen Wohnraum zu gelangen, werden in Deutschland bereits veröffentlicht. Dort wird überlegt, wie man Menschen, die zu viel Wohnfläche nutzen, mit einer Alleinwohnsteuer belegen kann (auch Mieter?), damit jüngere Familien in größere Wohnungen ziehen können. „Eigentum darf nicht mit Füßen getreten werden“, warnt Prunbauer.
Für Prunbauer ist eine Länderkompetenz für Leerstands-, Freizeit- und Nebenwohnsitze mit der legistischen Herausforderung verbunden, künftige Regelungen zu schaffen, die dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Vor allem empfindlich hohe Abgaben auf Leerstand müssten einer sachlich gerechtfertigten Regelung zugeführt werden. „Derartige Normen müssen der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof Stand halten. Das ist gewiss eine Herausforderung“, so Prunbauer.
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