Für Tiny Feet, Niederösterreichs größte Kinderwunschkliniken, stellt diese Entscheidung einen Meilenstein für Frauen dar, um ihre Familienplanung selbst zu bestimmen
Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag, 21. Oktober entschieden, dass das Verbot von Social Egg Freezing verfassungswidrig ist und daher ab dem 1. April 2027 auch in Österreich erlaubt sein wird. Somit wird das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen auch ohne medizinischen Grund möglich. Tiny Feet begrüßt diese Entscheidung für mehr Selbstbestimmtheit beim Kinderwunsch sehr.
Die Experten von Tiny Feet sprachen sich in der Vergangenheit klar für eine Legalisierung von Social Egg Freezing in Österreich aus, um Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit und Autonomie zu fördern und Diskriminierung zu vermeiden. Umso mehr sind die niederösterreichischen Kinderwunschkliniken über das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichthofes erfreut.
„Mit Social Egg Freezing wird Frauen nun auch in Österreich ermöglicht, ihren Kinderwunsch selbstbestimmt zu planen – damit wird die vollkommene Entscheidungsfreiheit bei der Fortpflanzung endlich Realität“, bringt Dr. Rudolf Rathmanner, Gründer der Tiny Feet Kinderwunschkliniken, das positive Urteil auf den Punkt. „Ebenso würden wir es sehr begrüßen, wenn künftig auch Single-Frauen die Möglichkeit einer IVF-Behandlung erhalten – ein weiterer bedeutender Schritt für mehr Gleichberechtigung und individuelle Lebensentscheidungen.“
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