Bereits immer öfters Kritik an Bundeskanzler Kurz


Stimmung in der Bevölkerung beginnt zu kippen


„Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist“, so die Botschaft des Bundeskanzlers Sebastian Kurz.




Ob wir alle jemanden kennen werden, der an Corona gestorben ist, sind wir uns nicht sicher. Sicher sind wir uns allerdings, dass wir Leute kennen werden, die arbeitslos geworden sind oder sich wegen ihrer beraubten Existenz umgebracht haben.


Denn mittlerweile äußern sich immer mehr wirkliche Experten zu den Maßnahmen gegen den Corona-Virus und bezeichnen diese als überzogen. Auch die Stimmung in der Bevölkerung beginnt kippen. In den sozialen Netzwerken formieren sich bereits Gruppen, die ganz offen den Bundeskanzler samt seiner Regierung kritisieren.


Folgende Frage brennt uns auf der Zunge: Würde man all jenen Politiker(innen), die für die überzogenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus verantwortlich sind und damit zigtausende Existenzen vernichten, ebenfalls ihre Existenzgrundlage entziehen, wie lange würden wohl die besagten Maßnahmen noch dauern?


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2020-04-02


Mit vollen Hosen ist leicht stinken


Pauschalverdächtigungen seitens des AK-Präsidenten

Kein  gutes Haar lässt heute der AK Präsident Rudolf Kaske am Beruf der Wohnungsmakler.
Seiner Meinung nach handeln diese nicht im Interesse der Mieter und zudem beschuldigt er
diese pauschal, ungerechtfertigt höhere Provisionen einzukassieren.
Sicher gibt es unter den Maklern auch etliche zahlreiche schwarze Schafe.   Aber die über-
wiegende  Mehrheit  übt  ihre  Tätigkeit seriös und gewissenhaft aus.   Und in Anspruch ge-
nommene Leistungen müssen auch bezahlt werden,  denn niemand arbeitet umsonst.
Kaske  spricht  sich  allerdings  zum  wiederholten Male dafür aus,  dass Mieter keine Makler-
provisionen  zahlen  sollen.   Dass  er  damit den Berufsstand der Wohnungsmakler – den er
heute ohnehin schon übel beleumundet – an den Rand der Existenz drängen würde, scheint
ihm  offenbar  nicht  bewusst  oder  egal zu sein.   Im Elfenbeinturm sitzend mit einem guten
Gehalt versorgt, kann man eben leicht die Übersicht verlieren.
Kaske vergisst aber, dass sich kein Wohnungssuchender der Dienste eines Maklers bedienen
muss.    Er  nicht  unerheblicher  Teil  von  Vermietern,  vermieten  ihre  Wohnungen  direkt  an
die Mieter. Damit wird auch keine Provisionszahlung fällig.
Also sich an einen Makler zu wenden beruht auf Freiwilligkeit. Nicht so die Zwangsmitglied-
schaft  in  der   Arbeiterkammer.   Auch  in  der  AK  gibt  es  mit  an  Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit  Mitarbeiter(innen),  die  ihren  Job  nicht zur Zufriedenheit der Zwangs-
mitglieder ausüben.
Warum  stellt  eigentlich der  AK Präsident  R. Kaske nicht die Forderung, dass Arbeitnehmer
keine  Beiträge  an  die Arbeiterkammer zu zahlen haben?   Die Antwort liegt sicherlich auch
darin,  dass  seine  gut dotierte Gage aus den Zwangsbeiträgen der Mitglieder finanziert wird.
Bei Kaskes verbalen Angriff auf den Berufsstand der Wohungsmakler fällt uns nur folgendes
dazu ein:  „Mit vollen Hosen ist leicht stinken!“
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2014-01-29

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

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2011-09-11
 

Anzuckern


Präventivmaßnahmen gefährdet?

Offenbar scheinen  den Casinos Austria  jene Personen auszugehen,  bei denen  eine früh-
zeitige Erkennung sowie Therapie von Spielsucht anzuwenden wäre. Damit fallen auch die
Präventivmaßnahmen ins Wasser, mit denen sich der Glücksspielbetreiber so gerne rühmt.

Allerdings dürfte  es nicht  daran liegen,  dass sich  Spieler nicht  therapieren lassen wollen,
sondern dass  auf Grund  der Wirtschaftskrise  einfach weniger Spieler die Spielhöhlen des
staatlichen Glücksspielbetreibers betreten.

Um nicht  in die Gefahr zu laufen irgendwann keine  Prävention mehr ausüben zu können,
hat  sich  Casinos Austria  natürlich  etwas  einfallen lassen.  Man muß  nur darauf  achten,
möglichst viele  Personen in  die Casinos  zu locken, um sich als Menschfreund ausgeben
und wieder von frühzeitiger Erkennung und Therapie der Spielsucht tönen zu können.

Auf der letzten Seite der heutigen Kronen-Zeitung klebte dieser Aufkleber.


Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.05.2011)

Möglicherweise soll schon dem Nachwuchs in spielerischer Form vermittelt werden,dass
es  Casinos  gibt,  in  denen  man als  Erwachsener  seine  Existenz verspielen  kann.  Zu
diesem Schluss  kommen wir,  da sich  die Kronen-Zeitung  als beliebte  Familienzeitung
rühmt und  auch schon die  Kleinsten  die bunten Frauenbilder bei den Sexinseraten be-
staunen.  Da ist  diese Zeitung  als Werbeplattform  für Casinos Austria natürlich  bestens

geeigent. Interessant ist auch der Text auf der Rückseite des Aufklebers.



Holen Sie sich in Ihrem Casino mit diesem Gutschein Ihren Original-Glücksjeton, setzen
Sie auf die richtige Zahl und gewinnen Sie eine Flasche Champagner.
Die richtige Zahl
verlautbart Casinos Austria natürlich nicht, denn sonst wäre es ja kein Glücksspiel.

Jedenfalls  soll  dieser Gratis-Jeton  zum Glücksspiel verleiten  und dies  kann in  die Ab-
hängigkeit der  Spielsucht führen. Zahlreiche Expertisen von namhaften Experten bestät-
igen, dass die Spielsucht mit der Drogensucht gleichzusetzen ist. Im Drogendealermilieu
wird das  Verschenken von Drogen  als anzuckern bezeichnet.  Das bedeutet im Klartext,
dass erste Gramm gibt es immer gratis.

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2011-05-11
 

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

*****

2010-01-17
  

Politik vernichtet Arbeitsplätze

 

Erfolgsunternehmen Trachtenoutlet

Der Unternehmer Sascha Golitschek, betreibt in Heidenreichstein den  größten „Trachten-
outlet“ von Niederösterreich. Er bietet in dieser wirtschaftlichen Krisenregion, immerhin
vierzehn Frauen, davon sechs über fünfzig Jahre alt, einen sicheren Arbeitsplatz.
      Ein starkes Unternehmen in ein wirtschaftlich schwachen Region
  
Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange so sein, denn seitens der Politik wirft
man ihm derartige Prügel vor die Beine, die seine wirtschaftliche Existenz aufs schwerste
gefährden.

Krisenregion Heidenreichstein

Das „Trachtenoutlet“ zieht durch intensive Werbemaßnahmen, immerhin mehr als 30.000(!)
Kunden in die wirtschaftlich schwache Region „Oberes Waldviertel“. Heidenreichstein ist
mittlerweile eine Sanierungsgemeinde und es gibt kaum mehr Unternehmen in der Stadt.
Diese Region zeichnet sich mit einer 10%igen Arbeitslosigkeit aus. Nur an wenigen Tagen
im Jahr besteht die Möglichkeit, das Geschäft wirklich anzukurbeln. Da sind zum Beispiel
Aktivitäten wie das Abfischfest, und das Kürbisfest im Retzer Land, die Tagestouristen
anlocken.

Finanzielle Reserven anlegen

Auch Herr Golitschek nützt seit 1994 die Gelegenheit des Tagestourismus und hatte seinen
Betrieb jeweils am 1.Mai und 26.Oktober offen gehalten. Durch diese Aktionen konnte er
sich an den umsatzstärksten Tagen im Jahr, einen finanziellen Polster schaffen der ihn an
schwachen Tagen über Wasser hielt.
Dadurch war er auch nicht genötigt Personal abzubauen. Auch die umliegende Gastronomie
und Hotelerie profitierte vom Offenhalten des Trachtenoutlet“, da er im vergangenen Jahr
mehr als 1000 Kunden begrüßen durfte.

Behörde wurde informiert

Der Ordnung halber hatte Golitschek immer die Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass
er sein Geschäft an diesen besagten Tagen offen halten werde. Seine Mitarbeiter, welche
an diesen Tagen freiwillig gearbeitet hatten, erhielten 100% Überstundenzuschlag und
zusätzlich 100% Zeitausgleich.
Auch die Wochenarbeitszeit wurde nicht überschritten. Wer nun glaubt das Golitschek
für seine Korrektheit, soziales Engagement und wirtschaftlichen Bemühungen Anerkennung
fand, der irrt gewaltig.

Behörde zockt ab

Jedes Jahr wurde er von der Behörde bestraft. Die letzte Geldstrafe betrug immerhin Euro
3.000,- für das Offenhalten seines Geschäftes. Wo kämen wir denn dahin, wenn jemand
Geld verdient, davon Steuern bezahlt und Arbeitsplätze sichert, wird sich der staatliche
Bürokrat gedacht haben, als er die Strafverfügung für den fleißigen Unternehmer ausstellte.

Musterbeispiel Excalibur

Für den 26.Oktober 2009 haben sich zirka 3.000 Personen für einen Besuch beim Trachten-
outlet des Herrn Golitschek angemeldet. Da er die Kunden lieber in seinem Geschäft sieht, als
im 6 Kilometer entfernten „Excalibur“ (Tschechien) die ganz selbstverständlich 7 Tage rund
um die Uhr geöffnet haben, hat er sich wieder an die Behörde gewandt.

Das Mail an die Behörde:

Von: Trachtenoutlet [mailto:office@originalsalzburger.at]
Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2009 16:14
An: #Büro LH Pröll; #LR Bohuslav; #LH Pröll
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Betreff: Abfischfest Heidenreichstein
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll,
sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Bohuslav !
 
Am Wochenende 25.10.2009 sowie 26.10.2009 findet das alljährliche Karpfen Abfischfest
in Heidenreichstein statt. Wir erwarten an diesem Wochenende mehr als 20.000 Gäste in
der Region. Aus wirtschaftlichen sowie touristischen Interessen ist es für uns eine einmalige
Gelegenheit, den Gästen des Waldviertels unsere Trachtenkultur näher zu bringen.
Aus unserer Sicht stellt es daher einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag zum Überleben
unseres Betriebes dar, unseren Betrieb am 25.10.09 sowie 26.10.09 von 9h bis 17h geöffnet
zu halten. Dies sichert unseren Standort in Heidenreichstein, vor allem ist die Sonderöffnung
von wesentlicher regionaler sowie saisonaler Bedeutung.
 
Gerade in der Sanierungsgemeinde Heidenreichstein ist es für uns in letzter Zeit sehr schwierig
geworden, weiterhin 14 Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz in Zeiten der Wirtschafts-
krise zu bieten. Bürgermeister Hans Pichler unterstützt unsere Initiative zur Erhöhung der
Attraktivität von Heidenreichstein.
 
Die beschäftigten Mitarbeiter werden unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften
wie Entlohnungs- und Ruhezeitenbestimmung lt. KV beschäftigt, lt. Bezahlungsrichtlinien
für den 8. Dezember 100% Überstundenzuschlag + 100% Zeitausgleich .
Die Ersatzruhezeiten werden mit den Mitarbeitern im Voraus fixiert. Das Arbeitsinspektorat
(AI Krems, DI Jäger) wurde von uns bereits in Kentniss gesetzt.
 
Um das Überleben unseres Betriebes in einer wirtschaftlich turbulenten Zeit zu sichern,
ersuche ich um eine Ausnahmeregelung für den besagten Zeitraum.
 
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen,
 
S.G. Textilhandelsgmbh & Co. KG
Trachtenoutlet Heidenreichstein
Sascha Golitschek Elbwart
Wer nun glaubt das Politiker und Bürokraten nun zur Einsicht gekommen sind, da die
Aktionen des Herrn Golitschek auch dem österreichischen Staat, sowie der Arbeitsplatz-
sicherung in der Region zu Gute kommen, hat sicher wieder gewaltig geirrt.

Dies bekam er als Antwort

From: Dultinger Susanne (Büro LR Bohuslav)
To: Trachtenoutlet
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Sent: Thursday, October 15, 2009 1:33 PM
Subject: AW: Abfischfest Heidenreichstein
Sehr geehrter Herr Golitschek!
 
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer mail vom 14. Oktober 2009, welche zugleich an
das Büro des Landeshauptmannes ergangen ist und an uns weitergleitet wurde.
 
Zum Inhalt Ihrer Nachricht teilen wir Ihnen folgendes mit: Sie wurden bereits mehrfach
über die gesetzliche Lage gemäß Öffungszeitengesetz (Bundesregelung) und NÖ Öffnungs
-zeitenverordnung informiert, zuletzt durch Mag. Andreas Achatz (damals Mitarbeiter im
Büro von LH-Stv. Ernest Gabmann) am 10. Februar 2009. Wir bedauern daher, dass wir
Ihr Anliegen nicht erfüllen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Koller
Büroleiter LR Dr. Petra Bohuslav
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742/9005/12322
Fax. 02742/9005/13730


Ahnungslose Bürokraten

Da staunt man nicht schlecht was sich die vom Steuergeld Lebenden so alles erlauben. Anstatt
die vernünftige Initiative eines Unternehmers zu begrüßen, setzt man alles daran die wirt-
schaftlich schwache Stadt Heidenreichstein weiter zu schädigen und Arbeitsplätze zu ver-
nichten.

Denkt an Aufgabe

„Diesmal wurde mir eine Strafe von Euro 2.180,- pro Mitarbeiter in Aussicht gestellt, sollte
ich mein Geschäft offen halten. Am 26.Oktober 2009, werden 10 Mitarbeiterinnen im Betrieb
tätig sein. Das heißt die Behörde will mich mit Euro 21.800,- bestrafen. Dieser Betrag gefährdet
meine Existenz und ich überlege mir bereits den Standort Heidenreichstein aufzulassen“, so
der Unternehmer  Sascha Golitschek.
Trachtenbekleidungsunternehmer Sascha Golitschek
                                                         wird von ahnungslosen Bürokraten schikaniert !

Sabotage?

Die Politiker schwingen zwar pausenlos große Reden, über die Wirtschaftskrise und wie
man dieser entgegen wirken kann. Dies ist sicherlich nicht eine Maßnahme zur Krisen-
bekämpfung, wenn ein Unternehmer am umsatzstärksten Tag des Jahres, zur Schließung
seines Betriebes gezwungen wird.
Aber vielleicht dringen die Absichten der Politiker gar nicht bis zu deren bürokratischen
Erfüllungsgehilfen durch, oder werden durch diese absichtlich sabotiert.

Werter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll!

Wir sind gar nicht sicher ob Sie das Mail von Herrn Golitschek überhaupt zu Gesicht
bekommen haben. Sollte es Ihre knappe Zeit zwischen Ihren zahlreichen Fototerminen
zulassen, ersuchen wir Sie, sich jene Bürokraten „zur Brust“ zu nehmen, die dem Land
Niederösterreich und seiner Bevölkerung,  durch ein Verhalten welches sich im obigen
Schreiben widerspiegelt, wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen.
Stauni
  
2009-10-16
  

Deckel weg

 

Führerscheinentzug

In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.

Gibt es schon lange

Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn  Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.

Gesetzlich nicht gedeckt

Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.
Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.

Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf

ihrer Linie beharren.
Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.

Praktischer Arzt als Spezialist

Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.
Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.

Keine Gleichheit vor dem Gesetz

Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängt
werden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.

Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche

Existenz zerstört wird, hat dies ein „Führerscheinloser“ nicht zu befürchten.

Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.

Politiker privilegiert

Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.

Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel

müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.
 
Stauni
  
2009-07-16
   

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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