Im Auftrag der Bundeswahlbehörde gibt das Bundesministerium für Inneres gemäß § 35 Abs. 1 der Nationalratswahlordnung (NRWO) die vorläufigen Zahlen der Wahlberechtigten für die Nationalratswahl am 29. September 2024 bekannt (in Klammer stehen zum Vergleich jeweils die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten bei der Nationalratswahl 2019):
Burgenland: 233.707 (233.182) insgesamt, 984 (975) davon mit Wohnsitz im Ausland
Kärnten: 432.196 (437.785) insgesamt, 4.457 (4.724) davon mit Wohnsitz im Ausland
Niederösterreich: 1.295.834 (1.292.902) insgesamt, 6.670 (6.750) davon mit Wohnsitz im Ausland
Oberösterreich: 1.097.650 (1.104.436) insgesamt, 9.039 (9.305) davon mit Wohnsitz im Ausland
Salzburg: 391.067 (395.640) insgesamt, 5.322 (5.472) davon mit Wohnsitz im Ausland
Steiermark: 950.771 (965.659) insgesamt, 8.456 (8.913) davon mit Wohnsitz im Ausland
Tirol: 539.652 (543.044) insgesamt, 6.239 (6.395) davon mit Wohnsitz im Ausland
Vorarlberg: 275.910 (274.500) insgesamt, 4.526 (4.582) davon mit Wohnsitz im Ausland
Wien: 1.127.189 (1.149.664) insgesamt, 14.789 (14.837) davon mit Wohnsitz im Ausland
Gesamt: 6.343.976 (6.396.812) insgesamt, 60.482 (61.953) davon mit Wohnsitz im Ausland
Unter https://www.nationalratswahl.gv.at/2024 können detaillierte Angaben auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. Als MS Excel-Datei wird dort zudem eine Gliederung nach Ländern, Regionalwahlkreisen, Stimmbezirken und Gemeinden angeboten.
Aktualisierte vorläufige Zahlen der Wahlberechtigten werden nach Abschluss der Wählerverzeichnisse bekanntgegeben, die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten dann am 27. September 2024.
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Erstaunliche Studie
Um die von Außenminister Spindelegger beabsichtigte Massenzuwanderung von 100.000
Migranten ein wenig schmackhaft zu machen, wurde in der mit Zwangsinseraten künstlich
am Leben gehaltenen „Wiener Zeitung“ das Ergebnis einer Studie von Regio Data Research
veröffentlicht.
Diese Studie soll den Österreicher(innen) glaubhaft machen, dass die bei uns lebenden
Migranten, die immerhin einen Anteil von 18 Prozent der Bevölkerung stellen, über eine
Kaufkraft von 13,5 Prozent verfügen. Angebliche Experten raten dem Einzelhandel, sich
über dieses Marktpotential bewusst zu werden.
Worauf stützt sich das Ergebnis?
Worauf sich das Ergebnis dieser Studie stützt, geht allerdings aus dem Beitrag in der „Wiener
Zeitung“ nicht hervor. Es fehlen sämtliche Angaben über Steuer- und Sozialabgaben, aus
denen die Einkünfte der Migranten korrekt errechenbar wären. Nur so könnte die tatsäch-
liche Kaufkraft bestimmt werden.
Statistik Austria spricht Tacheles
Dafür wurden tatsächlich bekannte Fakten verschwiegen. Laut Statistik Austria waren im
Jahr 2009, von in Österreich geborenen Männer 4,2% und Frauen 4,0% arbeitslos und
erhielten die staatliche Arbeitslosenunterstützung.
Bei den Migranten zeichnet sich ein völlig anderes Bild ab. Von denen im Ausland gebor-
enen Männer waren stolze 11,1 Prozent und Frauen 9,4 Prozent arbeitslos und erhielten
ebenfalls die Arbeitslosenunterstützung.
Auch bei der Frauenerwerbsquote schaut es traurig aus
Weiters wurde von der Statistik Austria die Frauenerwerbsquote untersucht und kamen
zu folgendem Ergebnis. In Österreich geborene Frauen im Alter zwischen 25 und 54 Jahr-
en gehen zu 80 Prozent einer Beschäftigung nach.
Bei den Türkinnen sind lediglich knapp über 40 Prozent erwerbstätig. Etwa 65 Prozent
der Frauen aus Ex-Jugoslawien, zirka 70 Prozent der EU-Bürgerinnen und rund 58 Pro-
zent sonstig im Ausland geborene Frauen gehen einer Beschäftigung nach.
Migranten-Kaufkraft durch den Steuerzahler
Das heißt im Klartext, dass die von Regio Data Research angepriesene Kaufkraft von Mig-
ranten, sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus Steuergeld rekrutiert. Denn Sozialleist-
ungen wie Arbeitslosenunterstützung, staatlichen Familienbeihilfe, Kindergeld, Sozialhilfe
oder sonstige staatliche Zuwendungen, werden von der arbeitenden Bevölkerung finan-
ziert.
Von der linken in die rechte Hosentasche
Das wäre in etwa genauso, als wenn ein Geschäftsmann in seinem eigenen Lokal, von sei-
nem eigenen Geld täglich viel einkauft und sich dann über gute Umsätze freut. Das sein
Vermögen dadurch schwindet weil er Ware nachkaufen muss, verheimlicht er wohlweislich.
Wer auch immer diese Studie in Auftrag gegeben hat muss glauben, dass die heimische
Bevölkerung aus lauter Vollidioten besteht und das Ergebnis freudig zur Kenntnis nimmt.
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2010-07-29
Die Post AG ist vielseitig
Nun sollen Homosexuelle noch einmal behaupten, sie werden in Österreich diskriminiert.
Der Staatsbetrieb die „Österreichische Post AG“ legte zum Anlass der 15. Regenbogen-
parade eine Sonderbriefmarke für Schwule und Lesben auf.
(Screen von http://www.post.at/ausgabeprogramm.php)
Der Nennwert dieser Briefmarke beträgt 55 Eurocent und erscheint in einer Auflage von
250.000 Stück. Sie wird für die Frankierung eines Standardbriefs bzw. einer Postkarte im
Inland geeignet sein.
Diskriminierungsvorwürfe werden sicher wieder laut
Mit dem Nennwert dieser Briefmarke, welcher an untersten Grenze rangiert, werden sicher-
lich wieder Diskriminierungsvorwürfe laut. Möglicherweise wird als Argumentation eingewor-
fen, dass die Schwulen und Lesbenbewegung als billig verkauft wird.
Der Umstand dass diese Briefmarke nur im Inland verwendet werden kann, birgt ebenfalls
Diskriminierungsvorwürfe in sich. Möglicherweise wird argumentiert werden, dass das
Fehlen der Internationalisierung eine Diskriminierung darstellt. Na ja, in Uganda kommt
halt eine Homosexuellen-Briefmarke nicht so gut an.
Die Briefmarke kann ab 25. Juni, allerdings nur in ausgewählten Postfilialen und auf
Bestellung, bezogen werden. Wahrscheinlich wird ein derartiger Run auf diese ein-
setzen, sodass ein derartig gestalteter Bezug notwendig erscheint.
Achtung Strafporto
Aber Achtung, die Frankiergültigkeit dieser Sondermarke gilt erst ab dem 3.Juli 2010.
Sollte diese vor diesem Datum verwendet werden, muss der Empfänger Strafporto be-
zahlen und dass hat mit Diskriminierung nichts zu tun, auch wenn es sich so mancher
militante Homosexuellenvertreter wünscht.
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2010-05-03